Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften
ISSN 0376-9453

L 116
44. Jahrgang
26. April 2001
Ausgabe in deutscher SpracheRechtsvorschriften

InhaltIn Anwendung von Titel V des Vertrages über die Europäische Union erlassene Rechtsakte
*Beschluss des Rates vom 24. April 2001 zur Ergänzung des Beschlusses 98/627/GASP für eine spezifische Aktion der Europäischen Union im Bereich der Unterstützung bei der Minenräumung 1
I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
*Verordnung (EG) Nr. 789/2001 des Rates vom 24. April 2001 mit der dem Rat Durchführungsbefugnisse im Hinblick auf bestimmte detaillierte Vorschriften und praktische Verfahren zur Prüfung von Visumanträgen vorbehalten werden 2
*Verordnung (EG) Nr. 790/2001 des Rates vom 24. April 2001 zur Übertragung von Durchführungsbefugnissen an den Rat im Hinblick auf bestimmte detaillierte Vorschriften und praktische Verfahren für die Durchführung der Grenzkontrollen und die Überwachung der Grenzen 5
Verordnung (EG) Nr. 791/2001 der Kommission vom 25. April 2001 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise 7
Verordnung (EG) Nr. 792/2001 der Kommission vom 25. April 2001 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1531/2000 durchgeführte 36. Teilausschreibung 9
Verordnung (EG) Nr. 793/2001 der Kommission vom 25. April 2001 zur Festsetzung der repräsentativen Preise und der zusätzlichen Einfuhrzölle für Melasse im Zuckersektor 10
Verordnung (EG) Nr. 794/2001 der Kommission vom 25. April 2001 zur Änderung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand 12
*Verordnung (EG) Nr. 795/2001 der Kommission vom 25. April 2001 mit Sondervorschriften in Abweichung von den Verordnungen (EG) Nr. 174/1999, (EG) Nr. 800/1999 und (EG) Nr. 1291/2000 im Sektor für Milch und Milcherzeugnisse 14
Verordnung (EG) Nr. 796/2001 der Kommission vom 25. April 2001 zur Festsetzung der Erzeugungserstattung für zur Konservenherstellung bestimmtes Olivenöl 16
Verordnung (EG) Nr. 797/2001 der Kommission vom 25. April 2001 zur Festsetzung der im Sektor Reis geltenden Einfuhrzölle 17
Verordnung (EG) Nr. 798/2001 der Kommission vom 25. April 2001 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im April 2001 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Schweinefleischerzeugnisse entsprechend der Regelung des Abkommens zwischen der Gemeinschaft und Slowenien genehmigt werden können 20
Verordnung (EG) Nr. 799/2001 der Kommission vom 25. April 2001 über die Festsetzung des Umfangs für die im April 2001 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Erzeugnisse im Sektor Schweinefleisch für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2001 22
Verordnung (EG) Nr. 800/2001 der Kommission vom 25. April 2001 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im April 2001 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Erzeugnisse des Schweinefleischsektors entsprechend der Regelung der Verordnung (EG) Nr. 774/94 des Rates zur Eröffnung und Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente für Schweinefleisch und bestimmte andere landwirtschaftliche Erzeugnisse genehmigt werden können 24
Verordnung (EG) Nr. 801/2001 der Kommission vom 25. April 2001 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im April 2001 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Schweinefleischerzeugnisse entsprechend der Regelung der Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Bulgarien und Rumänien genehmigt werden können 26
Verordnung (EG) Nr. 802/2001 der Kommission vom 25. April 2001 zur Erteilung der in den zehn ersten Arbeitstagen des Monats April 2001 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 327/98 zur Einfuhr von Reis beantragten Lizenzen 28
Verordnung (EG) Nr. 803/2001 der Kommission vom 25. April 2001 zur Änderung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichtigung 30

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Rat
2001/329/EC
*Entscheidung des Rates vom 24. April 2001 zur Aktualisierung des Teils VI sowie der Anlagen 3, 6 und 13 der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion sowie der Anlagen 5 a, 6 a und 8 des Gemeinsamen Handbuchs 32
DE
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.