21.11.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 334/39


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1243/2014 DER KOMMISSION

vom 20. November 2014

zur Festlegung von Vorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds bezüglich der von den Mitgliedstaaten zu übermittelnden Informationen sowie des Datenbedarfs und der Synergien zwischen potenziellen Datenquellen

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (1), insbesondere auf Artikel 107 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) sind gemeinsame Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) festgelegt. Gemäß der genannten Verordnung müssen die Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten ein System einrichten, in dem die für die Begleitung, Bewertung, Finanzverwaltung, Überprüfung und Prüfung aller Vorhaben benötigten Daten, einschließlich Angaben zu den einzelnen Vorhaben, in elektronischer Form aufgezeichnet und gespeichert werden.

(2)

Anhang III der delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014 der Kommission (3) enthält eine Liste der für jedes Vorhaben im Rahmen des von jedem Mitgliedstaat eingerichteten Begleitsystems zu erfassenden und elektronisch zu speichernden Daten.

(3)

Für den Betrieb des gemeinsamen Begleit- und Bewertungssystems gemäß Artikel 107 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 sind zusätzliche Vorschriften für die Erfassung und Übermittlung von Daten erforderlich. Gemäß Artikel 107 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 sollte in diesen Vorschriften detailliert festgelegt werden, welche Informationen von den Mitgliedstaaten zu übermitteln sind, während die größtmöglichen Synergien mit anderen potenziellen Datenquellen, wie der Liste der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2014 zu erfassenden und zu speichernden Daten, angestrebt werden.

(4)

Damit die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zügig angewendet werden können, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.

(5)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden die Vorschriften für die von den Mitgliedstaaten an die Kommission zu übermittelnden Informationen festgelegt, um die im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (nachstehend „EMFF“) finanzierten Vorhaben begleiten und bewerten zu können.

Artikel 2

Liste der Daten und Datenbankstruktur

(1)   Jeder Mitgliedstaat erfasst in seiner Datenbank gemäß Artikel 125 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 die Liste der Daten, die die Angaben gemäß Artikel 107 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 umfassen und der Struktur in Anhang I der vorliegenden Verordnung entsprechen, und übermittelt diese Liste an die Kommission.

(2)   Die Liste der Daten wird für jedes Vorhaben erfasst und an die Kommission übermittelt, das für eine Finanzierung im Rahmen des aus dem EMFF unterstützten operationellen Programms ausgewählt wurde.

Artikel 3

Eingabe von Informationen in die Datenbank

Die in Artikel 2 genannten Daten werden in folgenden zwei Phasen in die Datenbank eingegeben:

a)

zum Zeitpunkt der Genehmigung eines Vorhabens,

b)

direkt nach Abschluss eines Vorhabens.

Artikel 4

Daten zur Vorhabendurchführung

Die Angaben gemäß Anhang I Teil D (Daten zur Vorhabendurchführung) werden entsprechend den in Anhang II aufgeführten Feldern gemacht.

Artikel 5

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 20. November 2014

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 149 vom 20.5.2014, S. 1.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

(3)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 480/2014 der Kommission vom 3. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (ABl. L 138 vom 13.5.2014, S. 5).


ANHANG I

DATENBANKSTRUKTUR

TEIL A

Administrative Angaben

Feld

Feldinhalt

Beschreibung

Datenbedarf und Synergien

1

CCI-Nr.

CCI-Nr. des operationellen Programms

Datenfeld 19 des Anhangs III der delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014 der Kommission (1)

2

Eindeutige Kennzeichnung des Vorhabens (ID)

Für alle aus dem Fonds unterstützten Vorhaben obligatorisch

Datenfeld 5 des Anhangs III der delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014 der Kommission

3

Name des Vorhabens

Falls vorhanden und Feld 2 eine Zahl ist

Datenfeld 5 des Anhangs III der delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014 der Kommission

4

Nummer des Schiffs im Fischereiflottenregister der Gemeinschaft (CFR (2))

Falls zutreffend

EMFF-spezifisch

5

NUTS-Code (3)

Angabe der geeignetsten NUTS-Ebene (standardmäßig = Ebene III)

EMFF-spezifisch

6

Begünstigter

Name des Begünstigten (ausschließlich juristische und natürliche Personen gemäß nationalem Recht)

Datenfeld 1 des Anhangs III der delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014 der Kommission

7

Geschlecht des Begünstigten

Falls zutreffend (mögliche Angaben: 1: männlich, 2: weiblich, 3: Sonstiges)

EMFF-spezifisch

8

Unternehmensgröße

Falls zutreffend (4) (mögliche Angaben: 1: Kleinstunternehmen, 2: klein, 3: mittel, 4: groß)

EMFF-spezifisch

9

Stand des Vorhabens

einstellig

Code 0

=

für das Vorhaben liegt eine Bewilligungsentscheidung vor, aber es wurden der Kommission noch keine Ausgaben bescheinigt

Code 1

=

Vorhaben nach teilweiser Durchführung unterbrochen (der Kommission wurden bereits Ausgaben bescheinigt)

Code 2

=

Vorhaben nach teilweiser Durchführung aufgegeben (der Kommission wurden bereits Ausgaben bescheinigt)

Code 3

=

Vorhaben abgeschlossen (der Kommission wurden alle Ausgaben bescheinigt)

EMFF-spezifisch

TEIL B

Ausgabenprognose (in der Währung des Vorhabens)

Feld

Feldinhalt

Beschreibung

Datenbedarf und Synergien

10

Förderfähige Gesamtkosten

Betrag der förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens, der in den Unterlagen gebilligt wird, aus denen die Bedingungen für die Unterstützung hervorgehen

Datenfeld 41 des Anhangs III der delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014 der Kommission

11

Förderfähige öffentliche Gesamtkosten

Betrag der förderfähigen Gesamtkosten, der aus öffentlichen Ausgaben im Sinne des Artikels 2 Absatz 15 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 besteht

Datenfeld 42 des Anhangs III der delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014 der Kommission

12

EMFF-Unterstützung

Betrag der öffentlichen Unterstützung gemäß den Unterlagen, aus denen die Bedingungen für die Unterstützung hervorgehen

EMFF-spezifisch

13

Datum der Genehmigung

Datum der Unterlagen, aus denen die Bedingungen für die Unterstützung hervorgehen

Datenfeld 12 des Anhangs III der delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014 der Kommission

TEIL C

Finanzielle Umsetzung des Vorhabens (in EUR)

Feld

Feldinhalt

Beschreibung

Datenbedarf und Synergien

14

Förderfähige Gesamtausgaben

Gegenüber der Kommission geltend gemachte förderfähige Ausgaben, die auf der Grundlage tatsächlich entstandener und gezahlter Kosten festgesetzt wurden, gegebenenfalls zusammen mit Sachleistungen und Abschreibungen

Datenfeld 53 des Anhangs III der delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014 der Kommission

15

Förderfähige öffentliche Gesamtausgaben

Öffentliche Ausgaben im Sinne des Artikels 2 Absatz 15 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, die den gegenüber der Kommission geltend gemachten förderfähigen Ausgaben entsprechen, die auf der Grundlage tatsächlich erstatteter und gezahlter Kosten festgesetzt wurden, gegebenenfalls zusammen mit Sachleistungen und Abschreibungen

Datenfeld 54 des Anhangs III der delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014 der Kommission

16

Im Rahmen des EMFF förderfähige Ausgaben

EMFF-Ausgaben, die den gegenüber der Kommission geltend gemachten förderfähigen Ausgaben entsprechen

EMFF-spezifisch

17

Datum der Abschlusszahlung an den Begünstigten

 

Datenfeld 45 des Anhangs III der delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014 der Kommission (nur Datum der Abschlusszahlung an den Begünstigten)

TEIL D

Daten zur Vorhabendurchführung

Feld

Feldinhalt

Bemerkung

Datenbedarf und Synergien

18

Betroffene Maßnahme

Maßnahmencode (siehe Anhang II)

EMFF-spezifisch

19

Outputindikator

Numerischer Wert

EMFF-spezifisch

20

Daten zur Vorhabendurchführung

Siehe Anhang II

EMFF-spezifisch

21

Wert der Durchführungsdaten

Numerischer Wert

EMFF-spezifisch

TEIL E

Ergebnisindikatoren

Feld

Feldinhalt

Bemerkung

Datenbedarf und Synergien

22

Vorhabenbezogener Ergebnisindikator/Vorhabenbezogene Ergebnisindikatoren

Codenummer des Ergebnisindikators (5)

EMFF-spezifisch

23

Vom Begünstigten erwartetes Ergebnis

Numerischer Wert

EMFF-spezifisch

24

Wert des nach der Durchführung validierten Ergebnisindikators

Numerischer Wert

EMFF-spezifisch


(1)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 480/2014 der Kommission vom 3. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (ABl. L 138 vom 13.5.2014, S. 5).

(2)  Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 26/2004 der Kommission vom 30. Dezember 2003 über das Fischereiflottenregister der Gemeinschaft (ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 25).

(3)  Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1).

(4)  Für KMU gemäß Artikel 2 Nummer 28 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 vom 17. Dezember 2013 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

(5)  Gemäß Artikel 107 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014.


ANHANG II

DATEN ZUR VORHABENDURCHFÜHRUNG

Maßnahmencode

Maßnahmen in der Verordnung (EU) Nr. 508/2014

Daten zur Vorhabendurchführung

Kapitel I: Nachhaltige Entwicklung der Fischerei

I.1

Artikel 26 und Artikel 44 Absatz 3

Innovation

Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

Art der Innovation: Erzeugnisse und Ausrüstung; Verfahren und Techniken; System der Verwaltung und Organisation

Anzahl der in den geförderten Unternehmen unmittelbar von dem Vorhaben profitierenden Personen

I.2

Artikel 27 und Artikel 44 Absatz 3

Beratungsdienste

Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

Art des Beratungsdienstes: Durchführbarkeitsstudien und beratende Tätigkeiten; fachliche Beratung; Geschäftsstrategien

I.3

Artikel 28 und Artikel 44 Absatz 3

Partnerschaften zwischen Wissenschaftlern und Fischern

Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

Art der Aktivitäten: Netze; Partnerschaftsabkommen oder Vereinigung; Datenerhebung und -verwaltung; Studien; Pilotprojekte; Verbreitung; Seminare; optimale Verfahren

Anzahl der an der Partnerschaft beteiligten Wissenschaftler

Anzahl der an der Partnerschaft beteiligten Fischer

Anzahl anderer in das Vorhaben eingebundener Einrichtungen

I.4

Artikel 29 Absätze 1 und 2 und Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe a

Förderung von Humankapital, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des sozialen Dialogs — Schulung, Vernetzung, sozialer Dialog, Unterstützung für Ehe- und Lebenspartner

Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

Art der Aktivitäten: Schulung und Ausbildung; Vernetzung; sozialer Dialog

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Ehe- und Lebenspartner

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Personen oder Organisationen (Teilnehmer an Schulungsmaßnahmen, Mitglieder von Netzen, an Maßnahmen im Bereich des sozialen Dialogs beteiligte Organisationen)

I.5

Artikel 29 Absatz 3 und Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe a

Förderung von Humankapital, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des sozialen Dialogs — Praktikanten an Bord von Fischereifahrzeugen der kleinen Küstenfischerei

Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

Art der Aktivitäten: Schulung und Ausbildung

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Praktikanten

I.6

Artikel 30 und Artikel 44 Absatz 4

Diversifizierung und neue Einkommensquellen

Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

Art der Diversifizierung: Investitionen an Bord; Angeltourismus; Restaurants; Umweltleistungen; Schulungsmaßnahmen

Anzahl der betroffenen Fischer

I.7

Artikel 31 und Artikel 44 Absatz 2

Unterstützung für Unternehmensgründungen junger Fischer

Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

Alter der von dem Vorhaben profitierenden jungen Fischer

I.8

Artikel 32 und Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe b

Gesundheit und Sicherheit

Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

Art der betreffenden Ausrüstung: Investitionen an Bord; persönliche Ausrüstung

Anzahl der von dem Vorhaben betroffenen Fischer

I.9

Artikel 33

Vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit

Anzahl der betroffenen Fischer

Anzahl der Tage ohne Fangtätigkeit

I.10

Artikel 34

Endgültige Einstellung der Fangtätigkeit

Anzahl der betroffenen Fischer

I.11

Artikel 35

Fonds auf Gegenseitigkeit für widrige Witterungsverhältnisse und Umweltvorfälle — Einrichtung des Fonds

Name des Fonds auf Gegenseitigkeit

I.12

Artikel 35

Fonds auf Gegenseitigkeit für widrige Witterungsverhältnisse und Umweltvorfälle — gezahlte Entschädigungen

Gezahlte Entschädigung für: widrige Witterungsverhältnisse; Umweltvorfälle; Rettungskosten

Anzahl der betroffenen Schiffe

Anzahl der betroffenen Besatzungsmitglieder

I.13

Artikel 36

Unterstützung für die Systeme zur Zuteilung von Fangmöglichkeiten

Art der Aktivität: Planung; Entwicklung; Begleitung; Bewertung; Verwaltung

Art des Begünstigten: Behörde; natürliche oder juristische Person; Zusammenschluss von Fischern; Erzeugerorganisationen; Sonstige

I.14

Artikel 37

Unterstützung der Planung und der Durchführung von Bestandserhaltungsmaßnahmen und der regionalen Zusammenarbeit

Art der Aktivität: Planung; Entwicklung und Begleitung; Beteiligung interessierter Kreise; direkte Besatzmaßnahmen

Anzahl der betroffenen Bestände, falls zutreffend

von dem Projekt betroffene Gesamtfläche (in km2)

I.15

Artikel 38 und Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe c

Begrenzung der Folgen des Fischfangs für die Meeresumwelt und Anpassung des Fischfangs im Interesse des Artenschutzes

Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

Art der Investition: Selektivität von Fanggerät; Verringerung von Rückwürfen oder Behandlung unerwünschter Fänge; Ausschluss der Auswirkungen auf das Ökosystem und den Meeresboden; Schutz der Fanggeräte und der Fänge vor Säugetieren und Vögeln; Fischsammelvorrichtungen in Gebieten in äußerster Randlage

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Fischer

I.16

Artikel 39 und Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe c

Innovation im Zusammenhang mit der Erhaltung biologischer Meeresschätze

Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

Art des Vorhabens: Entwicklung neuer Technologien oder Organisationsformen zur Verringerung der Auswirkungen; Einführung neuer Technologien oder Organisationsformen zur Verringerung der Auswirkungen; Entwicklung neuer Technologien oder Organisationsformen zur nachhaltigen Nutzung; Einführung neuer Technologien oder Organisationsformen zur nachhaltigen Nutzung

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Fischer

I.17

Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe a

Schutz und Wiederherstellung von Meeresbiodiversität — Säuberung der Meere von Abfällen

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Fischer

I.18

Artikel 40 Absatz 1 Buchstaben b bis g und i sowie Artikel 44 Absatz 6

Schutz und Wiederherstellung von Meeresbiodiversität — Beitrag zu einer besseren Bewirtschaftung oder Erhaltung, Konstruktion, Aufstellung oder Modernisierung von stationären oder beweglichen Anlagen, Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und besondere Schutzgebiete, Verwaltung, Wiederherstellung und Begleitung von geschützten Meeresgebieten, einschließlich Natura-2000-Gebieten, Schärfung des Umweltbewusstseins, Beteiligung an anderen Aktionen zur Erhaltung und Stärkung der biologischen Vielfalt und Ökosystemleistungen

Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

Art des Vorhabens: Investitionen in Anlagen; Bewirtschaftung von Ressourcen; Bewirtschaftungspläne für Natura-2000-Gebiete und besondere Schutzgebiete; Verwaltung von Natura-2000-Gebieten; Verwaltung von geschützten Meeresgebieten; Schärfung des Bewusstseins; andere Aktionen zur Stärkung der biologischen Vielfalt

betroffene Natura-2000-Gesamtfläche (in km2)

von geschützten Meeresgebieten betroffene Gesamtfläche (in km2)

Anzahl der betroffenen Fischer

I.19

Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe h

Schutz und Wiederherstellung der Meeresbiodiversität — Regelungen für den Ausgleich von Schäden an Fängen, die von Säugetieren und Vögeln verursacht werden

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Fischer

I.20

Artikel 41 Absatz 1 Buchstaben a, b und c und Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe d

Energieeffizienz und Eindämmung des Klimawandels — Investitionen an Bord, Energieeffizienz und Audit-System, Studien

Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

Art des Vorhabens: Ausrüstung an Bord; Fanggerät: Energieeffizienz; Studien

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Fischer

Senkung des Kraftstoffverbrauchs in %

Reduzierung der CO2-Emissionen in % (falls zutreffend)

I.21

Artikel 41 Absatz 2 und Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe d

Energieeffizienz und Eindämmung des Klimawandels — Austausch oder Modernisierung von Maschinen

Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

Art des Vorhabens: Austausch; Modernisierung

kW vor der Maßnahme (zertifiziert oder physisch geprüft)

kW nach der Maßnahme (zertifiziert oder physisch geprüft)

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Fischer

Senkung des Kraftstoffverbrauchs in %

Reduzierung der CO2-Emissionen in % (falls zutreffend)

1.22

Artikel 42 und Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe e

Mehrwert, Produktqualität und Nutzung unerwünschter Fänge

Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

Art des Vorhabens: Investitionen, durch die der Mehrwert von Erzeugnissen gesteigert wird; Investitionen an Bord, durch die die Qualität von Fischereierzeugnissen gesteigert wird

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Fischer

1.23

Artikel 43 Absätze 1 und 3 und Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe f

Fischereihäfen, Anlandestellen, Auktionshallen und Schutzeinrichtungen — Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen und Auktionshallen oder Anlandestellen und Schutzeinrichtungen Investitionen zur Verbesserung der Sicherheit der Fischer

Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

Investitionskategorie: Fischereihäfen; Anlandestellen; Auktionshallen; Schutzeinrichtungen

Art der Aktivität: Qualität; Kontrolle und Rückverfolgbarkeit; Energieeffizienz; Umweltschutz; Sicherheit und Arbeitsbedingungen

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Fischer

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden anderen Hafennutzer oder Arbeiter

I.24

Artikel 43 Absatz 2

Fischereihäfen, Anlandestellen, Auktionshallen und Schutzeinrichtungen — Investitionen zur Erleichterung der Erfüllung der Verpflichtung zur Anlandung sämtlicher Fänge

Investitionskategorie: Fischereihäfen; Anlandestellen; Auktionshallen; Schutzeinrichtungen

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Fischer

Kapitel II: Nachhaltige Entwicklung der Aquakultur

II.1

Artikel 47

Innovation

Art der Innovation: Entwicklung von Erkenntnissen; Einführung neuer Arten; Durchführbarkeitsstudien

Art der beteiligten Forschungseinrichtung: privat, öffentlich

Anzahl der in den geförderten Unternehmen unmittelbar von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

II.2

Artikel 48 Absatz 1 Buchstaben a bis d und f bis h

Produktive Investitionen in der Aquakultur

Art der Investition: produktive Investition; Diversifizierung; Modernisierung; Tiergesundheit; Qualität der Erzeugnisse; Sanierung; ergänzende Tätigkeiten

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

II.3

Artikel 48 Absatz 1 Buchstaben e, i und j

Produktive Investitionen in der Aquakultur — Ressourceneffizienz, Verringerung des Wasser- und Chemikalienverbrauchs, Kreislaufsysteme zur Minimierung des Wasserverbrauchs

Art der Investition: Umwelt und Ressourcen; Wasserverbrauch und -qualität; geschlossene Systeme

II.4

Artikel 48 Absatz 1 Buchstabe k

Produktive Investitionen in der Aquakultur — Steigerung der Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen

Art der Investition: Energieeffizienz; erneuerbare Energiequellen

II.5

Artikel 49

Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdienste für Aquakulturunternehmen

Art des Vorhabens: Einrichtung von Betriebsführungsdiensten; Vertretungs- und Beratungsdienste; Erwerb von Betriebsberatungsdiensten

Art des Beratungsdienstes (falls zutreffend): Einhaltung der Umweltschutzvorschriften; Umweltverträglichkeitsprüfung; Einhaltung der Vorschriften für Gesundheit und Schutz von Tieren und für öffentliche Gesundheit; Vermarktungs- und Geschäftsstrategien

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

II.6

Artikel 50

Förderung von Humankapital und Vernetzung

Art der Aktivität: berufliche Bildung; lebenslanges Lernen; Verbreitung; Erwerb neuer beruflicher Fertigkeiten; Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Förderung der Sicherheit am Arbeitsplatz; Vernetzung und Austausch von Erfahrungen

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Ehe- und Lebenspartner

II.7

Artikel 51

Steigerung des Potenzials von Aquakulturanlagen

Art des Vorhabens: Bestimmung von Gebieten; Verbesserung von Unterstützungseinrichtungen und Infrastrukturen; Abwendung erheblichen Schadens; Maßnahmen infolge der Feststellung von Mortalität oder Krankheiten

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

II.8

Artikel 52

Förderung neuer Aquakulturproduzenten, die nachhaltige Aquakultur praktizieren

betroffene Gesamtfläche (in km2)

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

II.9

Artikel 53

Umstellung auf Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfungen und ökologische/biologische Aquakultur

Art des Vorhabens: Umstellung auf ökologische/biologische Aquakultur; Beteiligung am EMAS

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

betroffene Gesamtfläche (in km2)

II.10

Artikel 54

Aquakultur und Umweltleistungen

Art des Vorhabens: Aquakultur in Natura-2000-Gebieten; Ex-situ-Erhaltung und -Reproduktion; Aquakulturvorhaben, die die Erhaltung und Verbesserung der Umwelt und der biologischen Vielfalt einbeziehen

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

betroffene Natura-2000-Gesamtfläche (in km2)

betroffene Gesamtfläche außerhalb von Natura-2000-Gebieten (in km2)

II.11

Artikel 55

Gesundheitspolitische Maßnahmen

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

II.12

Artikel 56

Tiergesundheit und Tierschutz

Art des Vorhabens: Bekämpfung und Tilgung von Krankheiten; optimale Verfahren und Verhaltenskodizes; Verringerung der Abhängigkeit von Tierarzneimitteln; veterinärmedizinische Studien oder Arzneimittelstudien und optimale Verfahren; Verbünde zur Förderung des Gesundheitsschutzes; Ausgleichszahlungen an Muschelzüchter

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

II.13

Artikel 57

Versicherung von Aquakulturbeständen

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

Kapitel III: Nachhaltige Entwicklung von Fisch- und Aquakulturwirtschaftsgebieten

III.1

Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a

Unterstützung aus dem EMFF für die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung — vorbereitende Unterstützung

Art des Begünstigten: öffentliche Einrichtung; NRO; andere kollektive Einheit; Privatperson

III.2

Artikel 63

Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien — Auswahl von lokalen Fischereiaktionsgruppen (FLAG) (1)

von FLAG abgedeckte Gesamtbevölkerung (in Einheiten)

Anzahl der öffentlichen Partner in FLAG

Anzahl der privaten Partner in FLAG

Anzahl der zivilgesellschaftlichen Partner in FLAG

Anzahl der von FLAG für Verwaltungsaufgaben eingesetzten VZÄ

Anzahl der von FLAG für Sensibilisierungsmaßnahmen eingesetzten VZÄ

III.3

Artikel 63

Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien — von FLAG geförderte Projekte (einschließlich Betriebskosten und Sensibilisierung)

Art des Vorhabens: Schaffung von Mehrwert; Diversifizierung; Umwelt; soziokulturelle Maßnahmen; politische Entscheidungen; laufende Kosten und Sensibilisierung

III.4

Artikel 64

Kooperationsmaßnahmen

Art des Vorhabens: vorbereitende Unterstützung; Projekte innerhalb eines Mitgliedstaats; Projekte in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten; Projekte in Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb der EU

Anzahl der Partner (falls zutreffend)

Kapitel IV: Maßnahmen im Bereich Vermarktung und Verarbeitung

IV.1

Artikel 66

Produktions- und Vermarktungspläne

Anzahl der Mitglieder der beteiligten Erzeugerorganisationen

IV.2

Artikel 67

Lagerhaltungsbeihilfe

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Mitglieder von Erzeugerorganisationen

IV.3

Artikel 68

Vermarktungsmaßnahmen

Art des Vorhabens: Gründung von Erzeugerorganisationen, Vereinigungen oder Branchenverbänden; Erschließung neuer Märkte und Verbesserung der Bedingungen für das Inverkehrbringen; Förderung der Qualität und des Mehrwerts; Transparenz der Erzeugung; Rückverfolgbarkeit und Umweltzeichen; Standardverträge; Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen

bei Projekten zur Erschließung neuer Märkte und zur Verbesserung der Bedingungen für das Inverkehrbringen: Arten mit Vermarktungspotenzial; unerwünschte Fänge; umweltfreundliche oder ökologische/biologische Erzeugnisse

bei Projekten zur Förderung der Qualität und des Mehrwerts: Qualitätsregelungen; Zertifizierung und Förderung nachhaltiger Erzeugnisse; direkte Vermarktung; Verpackung

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Unternehmen

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Mitglieder von Erzeugerorganisationen

IV.4

Artikel 69

Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Art der Investition: Energieeinsparung oder Verringerung der Umweltbelastung; Verbesserung von Sicherheit, Hygiene, Gesundheit und Arbeitsbedingungen; Verarbeitung von nicht für den menschlichen Verzehr genutzten Fängen; Verarbeitung von Nebenerzeugnissen; Verarbeitung von ökologischen/biologischen Aquakulturerzeugnissen; neue oder verbesserte Erzeugnisse oder Verfahren bzw. neues oder verbessertes System der Verwaltung

Anzahl der geförderten Unternehmen

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

Kapitel V: Ausgleich für Mehrkosten für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse in Gebieten in äußerster Randlage

V.1

Artikel 70

Ausgleichsregelung

Ausgleich für Mehrkosten

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Unternehmen

Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

Kapitel VI: Begleitende Maßnahmen für die Gemeinsame Fischereipolitik in geteilter Mittelverwaltung

VI.1

Artikel 76

Überwachung und Durchsetzung

Art des Vorhabens: Erwerb, Installation und Entwicklung von Technologien; Entwicklung, Erwerb und Installation der für die Datenübertragung erforderlichen Komponenten; Entwicklung, Erwerb und Installation der zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit erforderlichen Komponenten; Durchführung von Programmen zum Austausch und zur Analyse von Daten; Modernisierung und Erwerb von Patrouillenschiffen, -flugzeugen und -hubschraubern; Erwerb sonstiger Kontrollmittel; Entwicklung innovativer Überwachungs- und Begleitsysteme und Pilotprojekte; Schulungs- und Austauschprogramme; Kosten/Nutzen-Analysen und Bewertung von Prüfungen; Seminare und Multimedia-Instrumente; Betriebskosten; Durchführung eines Aktionsplans

Art des Begünstigten: privat, öffentlich, gemischt

Anzahl der betroffenen Fischereifahrzeuge, falls zutreffend

VI.2

Artikel 77

Datenerhebung

Art des Begünstigten: privat, öffentlich, gemischt

Kapitel VII: Technische Hilfe auf Initiative von Mitgliedstaaten

VII.1

Artikel 78

Technische Hilfe auf Initiative von Mitgliedstaaten

Art des Vorhabens: Durchführung des operationellen Programms; IT-Systeme; Verbesserung der Verwaltungskapazität; Kommunikationstätigkeiten; Bewertung; Studien; Kontrolle und Prüfung, FLAG-Netz; Sonstiges

Kapitel VIII: Förderung der Durchführung der integrierten Meerespolitik

VIII.1

Artikel 80 Absatz 1 Buchstabe a

Integrierte Meeresüberwachung

Art des Vorhabens: Beitrag zur integrierten Meeresüberwachung; Beitrag zum gemeinsamen Informationsraum (CISE)

Art des Begünstigten: privat, öffentlich, gemischt

VIII.2

Artikel 80 Absatz 1 Buchstabe b

Schutz der Meeresumwelt und nachhaltige Nutzung von Meeres- und Küstenressourcen

Art des Vorhabens: geschützte Meeresgebiete; Natura-2000-Gebiete

betroffene Fläche geschützter Meeresgebiete (in km2)

betroffene Fläche von Natura-2000-Gebieten (in km2)

Art des Begünstigten: privat, öffentlich, gemischt

VIII.3

Artikel 80 Absatz 1 Buchstabe c

Verbesserung der Kenntnisse über den Zustand der Meeresumwelt

Art des Vorhabens: Ausarbeitung des Überwachungsprogramms; Einführung von Maßnahmen im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Art des Begünstigten: privat, öffentlich, gemischt


(1)  Angaben nur dann erforderlich, wenn die FLAG ausgewählt wird.