22.1.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 17/39


BESCHLUSS 2009/42/GASP DES RATES

vom 19. Januar 2009

zur Unterstützung von EU-Maßnahmen, mit denen im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie in Drittstaaten der Prozess zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel gefördert wird

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 23 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 eine Europäische Sicherheitsstrategie angenommen, in der eine Weltordnung auf der Grundlage eines wirksamen Multilateralismus gefordert wird. In der Europäischen Sicherheitsstrategie wird anerkannt, dass die Charta der Vereinten Nationen den grundlegenden Rahmen für die internationalen Beziehungen bildet. Es ist ein vorrangiges Ziel der Europäischen Union, die Vereinten Nationen zu stärken und sie mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben und für ein effizientes Handeln erforderlichen Mitteln auszustatten.

(2)

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 6. Dezember 2006 die Resolution 61/89 mit dem Titel „Auf dem Wege zu einem Vertrag über den Waffenhandel zur Aufstellung gemeinsamer internationaler Normen für die Einfuhr, die Ausfuhr und den Transfer von konventionellen Waffen“ angenommen.

(3)

Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 11. Dezember 2006 die förmliche Aufnahme des Prozesses zur Ausarbeitung eines rechtsverbindlichen internationalen Vertrags über den Waffenhandel begrüßt und mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass eine deutliche Mehrheit der VN-Mitgliedstaaten einschließlich aller EU-Mitgliedstaaten die oben genannte Resolution unterstützt hat. Der Rat bekräftigte erneut, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten eine aktive Rolle in diesem Prozess übernehmen werden, und hob hervor, wie wichtig die Zusammenarbeit mit anderen Staaten und regionalen Organisationen in diesem Prozess ist.

(4)

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat eine 28 Mitglieder umfassende Gruppe von Regierungssachverständigen (GGE) eingesetzt, um die Diskussion über einen möglichen Vertrag über den Waffenhandel fortzusetzen. Die GGE hat während des gesamten Jahres 2008 Sitzungen abgehalten und in der „Ministerwoche“ der 63. Generalversammlung ihre Schlussfolgerungen vorgelegt. Sie ist zu dem Schluss gelangt, dass weitere Beratungen erforderlich sind und dass diesbezügliche Anstrengungen Schritt für Schritt, in offener und transparenter Weise im Rahmen der Vereinten Nationen unternommen werden sollten. Die GGE appellierte an die Staaten, die dazu in der Lage sind, bedürftigen Staaten auf Ersuchen Unterstützung zu leisten.

(5)

Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 10. Dezember 2007 unterstrichen, dass er der von den VN eingesetzten Gruppe von Regierungssachverständigen große Bedeutung bemisst, und diese aufgefordert, den Prozess voranzutreiben. Er brachte seine feste Überzeugung zum Ausdruck, dass ein umfassendes, rechtsverbindliches Instrument, das im Einklang mit den bestehenden völkerrechtlichen Verantwortlichkeiten der Staaten steht und gemeinsame internationale Standards für die Ein- und Ausfuhr und den Transfer konventioneller Waffen festlegt, einen bedeutenden Beitrag dazu leisten würde, die unerwünschte und verantwortungslose Verbreitung konventioneller Waffen zu bekämpfen.

(6)

Im Oktober 2008 hat der Erste Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution „Auf dem Wege zu einem Vertrag über den Waffenhandel: Aufstellung gemeinsamer internationaler Normen für die Einfuhr, die Ausfuhr und den Transfer von konventionellen Waffen“ angenommen. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben diesen Text unterstützt.

(7)

Das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) hat diesen Prozess mit einer zweiteiligen Studie unterstützt, die aus zwei eingehenden Analysen der Standpunkte der VN-Mitgliedstaaten in Bezug auf die Durchführbarkeit, den Anwendungsbereich und den Entwurf der Parameter eines Waffenhandelsvertrags bestand. Die UNIDIR-Analysen haben durch die Identifizierung von Konsens- und Divergenzbereichen sowie nicht beachteten Bereichen zu Fortschritten bei den Beratungen über einen Waffenhandelsvertrag beigetragen. Die Analysen bildeten einen nützlichen Beitrag zur Arbeit der GGE. Daher ist es sinnvoll, UNIDIR mit der technischen Durchführung der Maßnahmen im Rahmen dieses Beschlusses zu betrauen.

(8)

Um die bisher geleistete Arbeit zu sichern, sollte die EU diesen Prozess auf der Grundlage der oben genannten Schlussfolgerungen des Rates unterstützen, indem die Debatte auf Staaten, die in der GGE nicht vertreten sind, sowie auf andere Akteure, wie die Zivilgesellschaft und die Industrie, ausgeweitet wird, um so das Verständnis dieser Frage zu vertiefen und zu einem breiteren Spektrum von Empfehlungen der GGE beizutragen —

BESCHLIESST:

Artikel 1

(1)   Um in Drittstaaten den Prozess zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel zu fördern, unterstützt die Europäische Union Maßnahmen im Dienste folgender Ziele:

a)

stärkere Sensibilisierung der nationalen und regionalen Akteure, der Mitgliedstaten der Vereinten Nationen, der Zivilgesellschaft und der Industrie für die laufenden internationalen Beratungen über einen Vertrag über den Waffenhandel,

b)

Stärkung der Rolle der vom Generalsekretär der Vereinten Nationen im Hinblick auf einen Vertrag über den Waffenhandel eingesetzten Gruppe von Regierungssachverständigen (GGE) und Stärkung der Vereinten Nationen als einzigem Forum, das ein wirklich universelles Rechtsinstrument ausarbeiten kann,

c)

Beitrag zu einer besseren Einbeziehung aller Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und regionalen Organisationen in den Prozess zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel,

d)

Förderung des Meinungsaustauschs zwischen den Staaten, die in der GGE vertreten sind, und solchen, die es nicht sind,

e)

Förderung der Diskussion zwischen den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, besonders unter jenen, die nicht in der GGE vertreten sind,

f)

Förderung eines Gedankenaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, den regionalen Organisationen, der Zivilgesellschaft und der Industrie,

g)

Ermittlung möglicher Komponenten, des Anwendungsbereichs sowie der Auswirkungen eines Vertrags über den Waffenhandel und

h)

Teilhabe der gesamten internationalen Gemeinschaft an diesen Diskussionen und den vertretenen Standpunkten.

(2)   Zur Verwirklichung der vorgenannten Ziele führt die EU folgendes Projekt durch:

Durchführung einer Eröffnungsveranstaltung, von sechs regionalen Seminaren und eines Abschlussseminars sowie Verbreitung der Ergebnisse und einer Veranstaltung am Rande der Tagung des Ersten Ausschusses (64. Tagung der VN-Generalversammlung).

Eine ausführliche Beschreibung ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

(1)   Die Zuständigkeit für die Durchführung dieses Beschlusses liegt beim Vorsitz, der vom Generalsekretär des Rates/Hohen Vertreter für die GASP unterstützt wird. Die Kommission wird in vollem Umfang einbezogen.

(2)   Die technische Durchführung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts wird durch das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) gewährleistet. Es nimmt diese Aufgabe unter der Aufsicht des Generalsekretärs/Hohen Vertreters wahr, der den Vorsitz unterstützt. Hierfür trifft der Generalsekretär/Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit UNIDIR.

(3)   Der Vorsitz, der Generalsekretär/Hohe Vertreter und die Kommission unterrichten sich gegenseitig regelmäßig und gemäß ihren jeweiligen Zuständigkeiten über das Projekt.

Artikel 3

(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Maßnahmen beträgt 836 260 EUR, die aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union bereitgestellt werden.

(2)   Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geltenden gemeinschaftlichen Verfahren und Regeln verwaltet.

(3)   Die Kommission überwacht die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 2 genannten Ausgaben, die in Form von Zuschüssen gezahlt werden. Hierfür schließt sie ein Finanzierungsabkommen mit UNIDIR ab. In diesem Abkommen wird festgehalten, dass UNIDIR zu gewährleisten hat, dass dem EU-Beitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.

(4)   Die Kommission bemüht sich, das in Absatz 3 genannte Finanzierungsabkommen so bald wie möglich nach Wirksamwerden dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige diesbezügliche Schwierigkeiten und den Zeitpunkt, zu dem das Finanzierungsabkommen geschlossen wird.

Artikel 4

Der Vorsitz, der vom Generalsekretär/Hohen Vertreter für die GASP unterstützt wird, unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Berichte, die vom Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) nach jedem Regionalseminar und nach dem Abschlussseminar erstellt werden, über die Durchführung dieses Beschlusses. Die Kommission wird dabei in vollem Umfang einbezogen und übermittelt Informationen über die finanziellen Aspekte der Durchführung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts.

Artikel 5

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Seine Geltungsdauer endet 15 Monate nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens oder 6 Monate nach dem Tag seiner Annahme, falls bis dahin kein Finanzierungsabkommen geschlossen wurde.

Artikel 6

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 19. Januar 2009.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. GANDALOVIČ


ANHANG

1.   Zielsetzung

Die Gesamtzielsetzung dieses Beschlusses des Rates besteht darin, die Beteiligung aller Interessenträger an der Diskussion über einen Vertrag über den Waffenhandel zu fördern, nationale und regionale Beiträge in den laufenden internationalen Prozess einzubringen und den Anwendungsbereich sowie die Folgen eines etwaigen Vertrags über den Waffenhandel zu ermitteln.

2.   Projekt

2.1.   Projektziel

Das Projekt dient folgenden Zielen:

a)

stärkere Sensibilisierung der nationalen und regionalen Akteure, der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, der Zivilgesellschaft und der Industrie für die laufenden internationalen Beratungen über einen Vertrag über den Waffenhandel,

b)

Stärkung der Rolle der vom Generalsekretär der Vereinten Nationen im Hinblick auf einen Vertrag über den Waffenhandel eingesetzten Gruppe von Regierungssachverständigen und Stärkung der Vereinten Nationen als einzigem Forum, das ein wirklich universelles Rechtsinstrument ausarbeiten kann,

c)

Beitrag zu einer besseren Einbeziehung aller Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und regionalen Organisationen in den Prozess zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel,

d)

Förderung des Meinungsaustauschs zwischen den Staaten, die in der Gruppe von Regierungssachverständigen vertreten sind, und solchen, die es nicht sind,

e)

Förderung der Diskussion zwischen den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, besonders unter jenen, die nicht in der Gruppe von Regierungssachverständigen vertreten sind,

f)

Förderung eines Gedankenaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, den regionalen Organisationen, der Zivilgesellschaft und der Industrie,

g)

Ermittlung möglicher Komponenten, des Anwendungsbereichs und der Folgen eines Vertrags über den Waffenhandel und

h)

Teilhabe der gesamten internationalen Gemeinschaft an diesen Diskussionen und den vertretenen Standpunkten.

2.2.   Projektergebnisse

Das Projekt wird Folgendes bewirken:

a)

eine stärkere Sensibilisierung, bessere Kenntnisse und ein besseres Verständnis in Bezug auf den Prozess zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel,

b)

Einbeziehung neuer Akteure in die Diskussion,

c)

Austausch von nationalen und regionalen Anliegen und Ideen im Rahmen der internationalen Diskussionen und

d)

Einbringen von Ideen und Anregungen zum Inhalt eines Vertrags über den Waffenhandel, insbesondere in Bezug auf dessen Anwendungsbereich und Folgen.

2.3.   Projektbeschreibung

Im Rahmen des Projekts sind eine Eröffnungsveranstaltung, sechs Regionalseminare, ein Abschlussseminar zur Vorstellung der Gesamtergebnisse und eine Veranstaltung am Rande der Tagung des Ersten Ausschusses (64. Tagung der VN-Generalversammlung) geplant. Das Abschlussseminar wird aus einem eintägigen Regionalseminar der OSZE-Länder und in einem eintägigen Abschlussseminar bestehen.

2.3.1.   Eröffnungsveranstaltung

Auf einer eintägigen Eröffnungsveranstaltung sollen die Ziele des Projekts vorgestellt und Beiträge der Zivilgesellschaft, von Forschern und NRO eingeholt werden, um Unterstützung für das Projekt zu gewinnen.

2.3.2.   Regionalseminare

1.

Die Regionalseminare sind zweitägig und finden an einem noch festzulegenden Ort in den Zielregionen statt. Die Seminare sind in vier Teile untergliedert, damit folgende Präsentationen und Diskussionen stattfinden können:

a)

allgemeiner Überblick über den Vertrag über den Waffenhandel, über Hintergründe, Akteure usw.,

b)

konkrete Vorstellung des laufenden internationalen Prozesses,

c)

Diskussion über den Anwendungsbereich und die Folgen eines möglichen Vertrags über den Waffenhandel und

d)

Sammlung von Ideen für das weitere Vorgehen sowie von Empfehlungen und Anregungen für den Prozess zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel.

2.

Der Teilnehmerkreis dieser Regionalseminare setzt sich wie folgt zusammen:

a)

Vertreter aus den Ländern der jeweiligen Region,

b)

Vertreter regionaler Organisationen, einschließlich NRO,

c)

Vertreter der lokalen/regionalen Industrie,

d)

Vertreter von UNIDIR und UNODA (Abteilung „konventionelle Waffen“ und Regionalabteilung, gegebenenfalls einschließlich der Regionalzentren),

e)

technische Experten aus den EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Vertretern der Industrie,

f)

Vertreter von Partnerorganisationen, wie z. B. dem Internationalen Friedensforschungsinstitut in Stockholm (SIPRI, Schweden) oder der Stiftung für strategische Forschung (FRS, Frankreich).

3.

In Abhängigkeit von der Größe der Regionen werden zu jedem Seminar 30 bis 40 Teilnehmer erwartet.

4.

Nach jedem Seminar wird eine Zusammenfassung der Diskussionen und Empfehlungen erstellt. Diese Zusammenfassung wird online und auf elektronischen Datenträgern zugänglich gemacht.

5.

Die Regionalseminare werden für folgende Ländergruppen veranstaltet:

a)

ein Seminar für Zentral-, Nord- und Westafrika,

b)

ein Seminar für Ostafrika und das Südliche Afrika,

c)

ein Seminar für Lateinamerika und die Karibik,

d)

ein Seminar für Asien und den Pazifischen Raum,

e)

ein Seminar für die OSZE-Staaten,

f)

ein Seminar für den Nahen und Mittleren Osten.

6.

Mögliche Veranstaltungsorte für die Seminare sind

a)

Dakar und Nairobi oder Addis Abeba (für jeweils eines der beiden Seminare in Afrika),

b)

Mexiko oder Rio de Janeiro (für Lateinamerika und die Karibik),

c)

Phnom Penh oder Neu-Delhi (für Asien und den Pazifischen Raum),

d)

Amman oder Kairo (für den Nahen und Mittleren Osten),

e)

Brüssel oder Wien (für die OSZE-Staaten).

7.

Die endgültigen Veranstaltungsorte werden so festgelegt, dass ein Höchstmaß an Ressourcen und an örtlich verfügbarer Unterstützung erreicht wird. Der Vorsitz, der vom Generalsekretär/Hohen Vertreter unterstützt wird, ist für die endgültige Auswahl der Veranstaltungsorte auf der Grundlage der Empfehlungen von UNIDIR verantwortlich.

2.3.3.   Abschlussseminar

Nach Abhaltung aller sechs Regionalseminare wird ein Abschlussseminar organisiert, um der internationalen Gemeinschaft die Diskussionen, Empfehlungen und Ideen zu dem Prozess zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel vorzustellen. Das Abschlussseminar wird sich in ein eintägiges Regionalseminar der OSZE-Länder und ein eintägiges Abschlussseminar gliedern.

2.3.4.   Veranstaltung am Rande der Tagung des Ersten Ausschusses (64. Tagung der VN-Generalversammlung)

Am Rande der Tagung des Ersten Ausschusses (64. Tagung der VN-Generalversammlung) wird eine Veranstaltung organisiert, um den in New York versammelten Interessenträgern die bis dahin erzielten Ergebnisse des Projekts vorzustellen.

2.3.5.   Ergebnisse — Veröffentlichung

Über jedes Seminar wird eine kurze Zusammenfassung der Diskussionen sowie der Empfehlungen und Ideen für einen Vertrag über den Waffenhandel erstellt. Diese Seminarberichte werden online und auf elektronischen Datenträgern zugänglich gemacht und verbreitet.

Die Kurzberichte der sechs Regionalseminare werden in einem Schlussbericht zusammengestellt, zu dem auf dem Abschlussseminar Kommentare abgegeben werden können und der anschließend online und auf elektronischen Datenträgern zugänglich gemacht und verbreitet wird.

3.   Laufzeit

Der voraussichtliche Durchführungszeitraum dieses Projekts beträgt 15 Monate.

4.   Zielgruppen

Die Zielgruppen dieses Projekts sind

a)

alle VN-Mitgliedstaaten, besonders diejenigen, die nicht in der GGE vertreten sind,

b)

die Zivilgesellschaft und die Industrie,

c)

einschlägige regionale Organisationen.

5.   Durchführungsgremium

Der Vorsitz, unterstützt vom Generalsekretär/Hohen Vertreter, ist für die Durchführung und die Überwachung dieses Projekts verantwortlich. Der Vorsitz betraut das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) mit der technischen Durchführung.

Bei der Durchführung des Projekts arbeitet UNIDIR mit UNODA, dem Internationalen Friedensforschungsinstitut in Stockholm (Schweden) oder der Stiftung für strategische Forschung (Frankreich) zusammen. Gegebenenfalls arbeitet UNIDIR auch mit Einrichtungen wie regionalen Organisationen, NRO und der Industrie zusammen.

UNIDIR gewährleistet, dass dem EU-Beitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.

6.   Als finanzieller Bezugsrahmen zur Deckung der Kosten des Projekts dienender Betrag

Die Gesamtkosten des Projekts betragen 836 260 EUR.