8.2.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 33/1


DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/207 DER KOMMISSION

vom 3. Oktober 2016

über den gemeinsamen Monitoring- und Evaluierungsrahmen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements (1), insbesondere auf Artikel 55 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Um der Kommission das Monitoring und die Evaluierung der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 und der in Artikel 2 genannten spezifischen Verordnungen zu erleichtern und eine integrierte Analyse auf Unionsebene zu ermöglichen, sollte dem Monitoring und der Evaluierung durch die Mitgliedstaaten eine soweit als möglich einheitliche Vorgehensweise zugrunde liegen.

(2)

Die für das Monitoring und die Evaluierung zuständigen Sachverständigen der Mitgliedstaaten haben gemeinsam mit der Kommission gemeinsame Ergebnis- und Wirkungsindikatoren entwickelt, die zur Bewertung der Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 514/2104 und der spezifischen Verordnungen herangezogen werden sollten. Diese Indikatoren ergänzen die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 513/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (2), in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) und in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) aufgeführten Listen gemeinsamer Indikatoren.

(3)

Die für das Monitoring und die Evaluierung zuständigen Sachverständigen der Mitgliedstaaten arbeiteten gemeinsam mit der Kommission an der Weiterentwicklung von gemeinsamen Evaluierungsfragen zur Bewertung der Umsetzung der von den Mitgliedstaaten durchgeführten nationalen Programme. Die Evaluierungsfragen erfüllen die Anforderungen gemäß Artikel 55 Absätze 3 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014.

(4)

Die Verordnung (EU) Nr. 514/2014 und folglich auch die vorliegende Verordnung sind für das Vereinigte Königreich und Irland bindend.

(5)

Dänemark ist weder durch die Verordnung (EU) Nr. 514/2014 noch durch die vorliegende Verordnung gebunden noch zu deren Anwendung verpflichtet.

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN —

Artikel 1

Jeder Mitgliedstaat benennt innerhalb der zuständigen Behörde einen Koordinator, der für das Monitoring und die Evaluierung zuständig ist, und legt dessen Aufgaben fest.

Die Koordinatoren für Monitoring und Evaluierung haben die Aufgabe, über die von der Kommission unterstützten Netze

a)

Fachwissen zu bewährten Verfahren für das Monitoring und die Evaluierung auszutauschen;

b)

zur Umsetzung des gemeinsamen Monitoring- und Evaluierungsrahmens gemäß Artikel 55 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 — die durch die vorliegende Verordnung ergänzt wird — beizutragen;

c)

die Evaluierung der Umsetzung der nationalen Programme gemäß den Artikeln 56 und 57 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 — die durch die vorliegende Verordnung ergänzt wird — zu erleichtern und

d)

in Zusammenarbeit mit der Kommission Leitlinien zur Evaluierung gemäß Artikel 56 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 zu erarbeiten.

Artikel 2

1.   Die Evaluierungsberichte gemäß Artikel 57 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 sind auf der Grundlage des von der Kommission zu entwickelnden Musters zu erstellen, das den Evaluierungsfragen in den Anhängen I und II dieser Verordnung Rechnung trägt.

2.   In dem Evaluierungsbericht sind die in den Anhängen III und IV aufgeführten Indikatoren zu verwenden. Die Kommission legt die Definition, Quelle und Bezugswerte der Indikatoren fest, die in den Anhängen III und IV der Leitlinien für die Durchführung der Evaluierungen gemäß Artikel 56 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 aufgeführt werden.

3.   Die Mitgliedstaaten übermitteln die Evaluierungsberichte über das gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 802/2014 (5) eingerichtete elektronische Datenaustauschsystem („SFC2014“).

4.   Gemäß Artikel 12 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 konsultiert die zuständige Behörde den Monitoringausschuss zu den jährlichen Durchführungsberichten und den Folgemaßnahmen zu den Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Evaluierungsberichte, bevor diese Dokumente an die Kommission übermittelt werden.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

Geschehen zu Brüssel am 3. Oktober 2016

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 112.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 513/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/125/JI des Rates (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 93).

(3)  Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 574/2007/EG (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 143).

(4)  Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, zur Änderung der Entscheidung 2008/381/EG des Rates und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 573/2007/EG und Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2007/435/EG des Rates (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 168).

(5)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 802/2014 der Kommission vom 24. Juli 2014 zur Festlegung der Muster für die nationalen Programme sowie der Vorschriften und Bedingungen für das System für den elektronischen Datenaustausch zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements (ABl. L 219 vom 25.7.2014, S. 22).


ANHANG I

Fragenkatalog zur Erstellung der Evaluierungsberichte der Mitgliedstaaten und der Kommission — für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds — im Sinne der Artikel 56 und 57 Verordnung (EU) Nr. 514/2014

Effektivität

(1)

Inwieweit wurden die in der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 festgelegten Ziele durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (im Folgenden „Fonds“) erreicht?

a)

Wie trug der Fonds dazu bei, dass das Gemeinsame Europäische Asylsystem in all seinen Aspekten, einschließlich seiner externen Dimension, gestärkt und weiterentwickelt wurde?

i)

Welche Fortschritte wurden bei der Stärkung und Weiterentwicklung der Asylverfahren erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

ii)

Welche Fortschritte wurden bei der Stärkung und Weiterentwicklung der Aufnahmebedingungen erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

iii)

Welche Fortschritte wurden bei der erfolgreichen Umsetzung des Rechtsrahmens der Anerkennungsrichtlinie (und ihrer anschließenden Änderungen) erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

iv)

Welche Fortschritte wurden beim Ausbau der Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur Gestaltung, Monitoring und Evaluierung ihrer Asylpolitik und -verfahren erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

v)

Welche Fortschritte wurden bei der Einführung, dem Ausbau und der Durchführung nationaler Neuansiedlungsprogramme und -strategien und anderer humanitärer Aufnahmeprogramme erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

b)

Wie trug der Fonds dazu bei, dass die legale Zuwanderung in die Mitgliedstaaten entsprechend ihrem wirtschaftlichen und sozialen Bedarf wie beispielsweise dem Arbeitsmarktbedarf — unter Wahrung der Einwanderungssysteme der Mitgliedstaaten — erleichtert und die Integration Drittstaatsangehöriger gefördert wurde?

i)

Welche Fortschritte wurden bei der Erleichterung der legalen Zuwanderung in die Mitgliedstaaten entsprechend ihrem wirtschaftlichen und sozialen Bedarf wie beispielsweise dem Arbeitsmarktbedarf erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

ii)

Welche Fortschritte wurden bei der Förderung der Integration von Drittstaatsangehörigen erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

iii)

Welche Fortschritte wurden bei der Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Wahrung der Integrität der Einwanderungssysteme der Mitgliedstaaten erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

iv)

Welche Fortschritte wurden beim Ausbau der Kapazitäten zur Integration und legalen Zuwanderung innerhalb der Mitgliedstaaten erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

c)

Wie trug der Fonds zur Förderung gerechter und wirksamer Rückkehrstrategien in den Mitgliedstaaten bei, die auf eine Bekämpfung der illegalen Einwanderung, mit besonderem Schwerpunkt auf einer dauerhaften Rückkehr und wirksamen Rückübernahme in den Herkunfts- und den Transitländern, abzielen?

i)

Welche Fortschritte wurden bei der Förderung der Maßnahmen im Zusammenhang mit Rückkehr-/Rückführungsverfahren erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

ii)

Welche Fortschritte wurden bei der wirksamen Durchführung von Maßnahmen zur Rückkehr und Rückführung erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

iii)

Welche Fortschritte wurden bei der Verbesserung der praktischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und/oder mit Behörden von Drittstaaten im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Rückkehr/Rückführung gemacht, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

iv)

Welche Fortschritte wurden beim Aufbau von Rückführungskapazitäten erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

d)

Wie trug der Fonds zur Stärkung der Solidarität und der Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten, insbesondere gegenüber den von den Migrations- und Asylströmen am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten, unter anderem durch praktische Zusammenarbeit, bei?

i)

Wie trug der Fonds zur Überstellung von Asylsuchenden (Umsiedlung gemäß den Beschlüssen des Rates (EU) 2015/1523 (1) und (EU) 2015/1601 (2)) bei?

ii)

Wie trug der Fonds zur Überstellung von internationalen Schutz genießenden Personen zwischen den Mitgliedstaaten bei?

e)

Wie trug der Fonds zur Unterstützung der Mitgliedstaaten in hinreichend begründeten Notlagen bei, die sofortiges Handeln erforderten?

(i)

Welche Art von Sofortmaßnahmen wurde durchgeführt?

ii)

Wie trugen die im Rahmen des Fonds durchgeführten Sofortmaßnahmen dazu bei, den dringendsten Bedürfnissen der Mitgliedstaaten gerecht zu werden?

iii)

Welche zentralen Ergebnisse wurden mit den Sofortmaßnahmen erreicht?

Effizienz (Wurden die allgemeinen Ziele des Fonds mit einem vertretbaren Kostenaufwand erzielt?)

(2)

Inwieweit wurden die Ergebnisse des Fonds hinsichtlich der eingesetzten finanziellen und personellen Ressourcen in einem vertretbaren Kostenrahmen erzielt? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Betrugsfälle und andere Unregelmäßigkeiten zu verhindern, zu ermitteln, zu melden und ihnen nachzugehen, und wie gut waren diese Maßnahmen?

Relevanz (Entsprachen die Ziele der aus dem Fonds finanzierten Maßnahmen den tatsächlichen Bedürfnissen?)

(3)

Entsprachen die von dem Mitgliedstaat im nationalen Programm festgelegten Ziele dem ermittelten Bedarf? Entsprachen die im Jahresarbeitsprogramm (Maßnahmen der Union) festgelegten Ziele dem tatsächlichen Bedarf? Entsprachen die im Jahresarbeitsprogramm (Soforthilfemaßnahmen) festgelegten Ziele dem tatsächlichen Bedarf? Welche Maßnahmen unternahm der Mitgliedstaat zur Bewältigung des sich verändernden Bedarfs?

Kohärenz (Standen die im nationalen Programm des Fonds festgelegten Ziele im Einklang mit den Zielen anderer EU-finanzierter Programme, die in ähnlichen Bereichen zur Anwendung kommen?) Wurde diese Kohärenz auch bei der Durchführung des Fonds sichergestellt?)

(4)

Erfolgte eine Bewertung anderer Maßnahmen mit ähnlichen Zielen und wurde dieser bei der Programmplanung Rechnung getragen? Wurden für den Durchführungszeitraum Koordinierungsmechanismen zwischen dem Fonds und anderen Maßnahmen mit ähnlichen Zielen festgelegt? Standen die aus dem Fonds finanzierten Maßnahmen im Einklang mit anderen Maßnahmen mit ähnlichen Zielen und nicht im Widerspruch dazu?

Komplementarität (Ergänzten die im nationalen Programm festgelegten Ziele und die durchgeführten Maßnahmen die Maßnahmen anderer Politikbereiche, insbesondere die der Mitgliedstaaten)?

(5)

Erfolgte eine Bewertung anderer Maßnahmen mit ergänzenden Zielen und wurde dieser bei der Programmplanung Rechnung getragen? Wurden für den Durchführungszeitraum Koordinierungsmechanismen zwischen dem Fonds und anderen Maßnahmen mit ähnlichen Zielen festgelegt, um deren Komplementarität für den Durchführungszeitraum sicherzustellen? Wurden Mechanismen eingerichtet, um zu verhindern, dass Finanzierungsinstrumente sich überschneiden?

EU-Mehrwert (Konnte durch die EU-Förderung ein Mehrwert geschaffen werden?)

(6)

Welche Art von Mehrwert wurde durch die Fonds-Förderung hauptsächlich erzielt (Volumen, Umfang, Rolle, Prozess)? Hätte der Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Maßnahmen in Bereichen des Fonds ohne die finanzielle Unterstützung des Fonds durchgeführt? Welche wahrscheinlichen Folgen hätte eine Unterbrechung der Förderung aus dem Fonds? Inwieweit führten die aus dem Fonds geförderten Maßnahmen zu einem Nutzen auf Unionsebene?

Nachhaltigkeit (Handelt es sich bei den positiven Auswirkungen der aus dem Fonds geförderten Projekte um langfristige Auswirkungen, die wahrscheinlich über die Dauer der Förderung aus dem Fonds hinausgehen werden?)

(7)

Welches waren die wichtigsten Maßnahmen, die der Mitgliedstaat eingeleitet hat, um die Nachhaltigkeit der Ergebnisse der aus dem Fonds geförderten Projekte sicherzustellen (sowohl in der Phase der Programmplanung als auch der Durchführung)? Wurden Vorkehrungen getroffen, um eine Prüfung der Nachhaltigkeit in der Phase der Programmplanung und der Durchführung sicherzustellen? Inwieweit ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse/der Nutzen der aus dem Fonds geförderten Maßnahmen nach Auslaufen der Förderung fortbestehen werden?

Verfahrensvereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands (Wurden die Verwaltungsverfahren des Fonds vereinfacht und der Verwaltungsaufwand für seine Begünstigten verringert?)

(8)

Führten die durch den Fonds eingeführten innovativen Verfahren (vereinfachte Kostenoptionen, mehrjährige Programmplanung, nationale Regeln für die Förderfähigkeit, umfangreichere und flexible nationale Programme) zu einer Vereinfachung für die Begünstigten des Fonds?


(1)  Beschluss (EU) 2015/1523 des Rates vom 14. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland (ABl. L 239 vom 15.9.2015, S. 146).

(2)  Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates vom 22. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland (ABl. L 248 vom 24.9.2015, S. 80).


ANHANG II

Fragenkatalog zur Erstellung der Evaluierungsberichte der Mitgliedstaaten und der Kommission — für den Fonds für die innere Sicherheit — im Sinne der Artikel 56 und 57 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014

Effektivität

(1)

Wie trug der Fonds für die innere Sicherheit (im Folgenden „Fonds“) dazu bei, dass die in der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 festgelegten allgemeinen Ziele erreicht wurden?

a)

Wie trug der Fonds dazu bei, dass die folgenden spezifischen Ziele erreicht wurden?

 

Unterstützung einer gemeinsamen Visumpolitik zur Erleichterung des legalen Reiseverkehrs;

 

Anbieten einer hohen Dienstleistungsqualität für Visumantragsteller;

 

Sicherstellung einer gerechten und gleichen Behandlung von Drittstaatsangehörigen und

 

Unterbindung illegaler Einwanderung?

i)

Welche Fortschritte wurden bei der Förderung der Entwicklung und Umsetzung der gemeinsamen Visumpolitik erzielt, um den legalen Reiseverkehr zu erleichtern, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

ii)

Welche Fortschritte wurden bei der Gewährleistung einer besseren konsularischen Präsenz und von harmonisierten Verfahren bei der Visumerteilung zwischen den Mitgliedstaaten erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

iii)

Welche Fortschritte wurden bei der Sicherstellung der Anwendung des Besitzstands der Union im Visumbereich erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

iv)

Welche Fortschritte wurden bei der Verbesserung des Beitrags der Mitgliedstaaten zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, die im Hinblick auf die Verkehrsströme von Drittstaatsangehörigen, die in das Gebiet der Mitgliedstaaten einreisen, in Drittländern tätig sind, einschließlich der Verhinderung und der Bekämpfung von illegaler Einwanderung, sowie der Zusammenarbeit mit Drittländern erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

v)

Welche Fortschritte wurden bei der Unterstützung der gemeinsamen Visumpolitik durch die Einrichtung und den Betrieb von IT-Systemen, deren Kommunikationsinfrastruktur und -ausrüstung erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

vi)

Wie trug die operative Unterstützung gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 dazu bei, dass das spezifische Ziel in Bezug auf eine gemeinsame Visumpolitik erreicht wurde?

b)

Wie trug der Fonds zu den folgenden spezifischen Zielen bei?

 

Unterstützung des integrierten Grenzmanagements, auch durch Förderung einer weiteren Harmonisierung von Maßnahmen, die mit dem Grenzmanagement im Zusammenhang stehen, nach Maßgabe der gemeinsamen Unionsnormen und durch die Weitergabe von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

 

Sicherstellung einerseits eines einheitlichen und hohen Maßes an Kontrolle und Schutz der Außengrenzen, auch durch die Bekämpfung der illegalen Einwanderung, und andererseits eines reibungslosen Überschreitens der Außengrenzen entsprechend dem Schengen-Besitzstand und gleichzeitig Gewährleistung des Zugangs zu internationalem Schutz für diejenigen, die ihn benötigen, im Einklang mit den durch die Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung

i)

Welche Fortschritte wurden bei der Förderung der Entwicklung, der Umsetzung und der Durchsetzung von Strategien erzielt, um die Abschaffung sämtlicher Personenkontrollen beim Überschreiten der Binnengrenzen sicherzustellen, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

ii)

Welche Fortschritte wurden bei der Durchführung von Personenkontrollen und der wirksamen Überwachung des Überschreitens der Außengrenzen erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

iii)

Welche Fortschritte wurden bei der schrittweisen Einführung eines auf Solidarität und Verantwortung fußenden integrierten Grenzschutzsystems an den Außengrenzen erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

iv)

Welche Fortschritte wurden bei der Sicherstellung der Anwendung des Besitzstands der Union im Bereich Grenzmanagement erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

v)

Welche Fortschritte wurden bei der Erhöhung des Lagebewusstseins an den Außengrenzen und den Reaktionsfähigkeiten der Mitgliedstaaten erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

vi)

Welche Fortschritte wurden bei der Einrichtung und dem Betrieb von IT-Systemen, deren Kommunikationsinfrastruktur und -ausrüstung erzielt, mit denen die Grenzkontrollen und die Überwachung an den Außengrenzen unterstützt werden, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

vii)

Welche Fortschritte wurden bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten in hinreichend begründeten Notlagen erzielt, die sofortiges Handeln an den Außengrenzen erforderten, und wie trugen die Soforthilfemaßnahmen zu diesen Fortschritten bei? Welche Art von Sofortmaßnahmen wurde durchgeführt? Wie trugen die im Rahmen des Fonds durchgeführten Sofortmaßnahmen dazu bei, den dringendsten Bedürfnissen der Mitgliedstaaten gerecht zu werden? Welche zentralen Ergebnisse wurden mit den Sofortmaßnahmen erreicht?

viii)

Wie trug die operative Unterstützung gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 dazu bei, dass das spezifische Ziel in Bezug auf das Grenzmanagement erreicht wurde?

(2)

Wie trug der Fonds dazu bei, dass die in der Verordnung (EU) Nr. 513/2014 festgelegten allgemeinen Ziele erreicht wurden?

a)

Wie trug der Fonds dazu bei, dass die folgenden spezifischen Ziele erreicht wurden?

 

Prävention grenzüberschreitender, schwerer und organisierter Kriminalität einschließlich Terrorismus

 

Verbesserung der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und anderen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, darunter auch mit Europol und anderen zuständigen Einrichtungen der Union, sowie mit relevanten Drittstaaten und internationalen Organisationen

i)

Welche Fortschritte wurden bei der Erreichung der erwarteten Ergebnisse zur Verbesserung der Kapazitäten der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung grenzüberschreitender, schwerer und organisierter Kriminalität, einschließlich des Terrorismus, sowie einer besseren gegenseitigen Zusammenarbeit in diesem Bereich erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

ii)

Welche Fortschritte wurden bei der Entwicklung der verwaltungstechnischen und operativen Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten, Europol und anderen zuständigen Stellen der Union und gegebenenfalls mit Drittstaaten und internationalen Organisationen erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

iii)

Welche Fortschritte wurden bei der Entwicklung von Ausbildungsprogrammen erzielt, wie beispielsweise zur Vermittlung von technischen und beruflichen Fähigkeiten und Kenntnissen über die Verpflichtungen im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, in Umsetzung europäischer Aus- und Fortbildungsstrategien, unter anderem durch spezielle Austauschprogramme der Union für den Bereich Strafverfolgung, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

iv)

Welche Fortschritte wurden bei der Einführung von Maßnahmen, Schutzmechanismen und bewährten Verfahren zur Ermittlung und Unterstützung von Zeugen und Opfern von Straftaten, darunter Opfern von Terrorismus, erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

b)

Wie trug der Fonds zur Verbesserung der Fähigkeiten der Mitgliedstaaten bei, Sicherheitsrisiken und Krisen effektiv zu bewältigen und die Bevölkerung und kritische Infrastrukturen vor Terroranschlägen und anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen zu schützen?

i)

Welche Fortschritte wurden bei der Verbesserung der verwaltungstechnischen und operativen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten erzielt, kritische Infrastrukturen in allen Wirtschaftssektoren zu schützen, unter anderem durch öffentlich-private Partnerschaften und die Verbesserung der Koordinierung, der Zusammenarbeit, des Austauschs und der Weitergabe von Know-how und Erfahrungen innerhalb der Union und mit relevanten Drittstaaten, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

ii)

Welche Fortschritte wurden bei der Einrichtung einer sicheren Vernetzung und effektiven Koordinierung zwischen den Akteuren vorhandener sektorspezifischer Frühwarnsysteme und Kooperationsmechanismen auf Unions- und nationaler Ebene erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

iii)

Welche Fortschritte wurden bei der Stärkung verwaltungstechnischer und operativer Kapazitäten der Mitgliedstaaten und der Union im Hinblick auf die Ausarbeitung umfassender Bedrohungs- und Risikobewertungen erzielt, und wie trug der Fonds zu diesen Fortschritten bei?

Effizienz (Wurden die Ergebnisse des Fonds mit einem vertretbaren Kostenaufwand erzielt?)

(3)

Inwieweit wurden die erwarteten Ergebnisse des Fonds hinsichtlich der eingesetzten finanziellen und personellen Ressourcen in einem vertretbaren Kostenrahmen erzielt? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Betrugsfälle und andere Unregelmäßigkeiten zu verhindern, zu ermitteln, zu melden und ihnen nachzugehen, und wie gut waren diese Maßnahmen?

Relevanz (Entsprachen die Ziele der aus dem Fonds finanzierten Maßnahmen den tatsächlichen Bedürfnissen?)

(4)

Entsprachen die von den Mitgliedstaaten in ihren nationalen Programmen festgelegten Ziele dem ermittelten Bedarf? Entsprachen die im Jahresarbeitsprogramm (Maßnahmen der Union) festgelegten Ziele dem tatsächlichen Bedarf? Entsprachen die im Jahresarbeitsprogramm (Soforthilfemaßnahmen) festgelegten Ziele dem tatsächlichen Bedarf? Welche Maßnahmen unternahm der Mitgliedstaat zur Bewältigung des sich verändernden Bedarfs?

Kohärenz (Standen die im nationalen Programm festgelegten Ziele im Einklang mit den Zielen anderer EU-finanzierter Programme, die in ähnlichen Bereichen zur Anwendung kommen?) Wurde die Kohärenz auch bei der Durchführung des Fonds sichergestellt?)

(5)

Erfolgte eine Bewertung anderer Maßnahmen mit ähnlichen Zielen und wurde dieser bei der Programmplanung Rechnung getragen? Wurden für den Durchführungszeitraum Koordinierungsmechanismen zwischen dem Fonds und anderen Maßnahmen mit ähnlichen Zielen festgelegt? Standen die aus dem Fonds finanzierten Maßnahmen im Einklang mit anderen Maßnahmen mit ähnlichen Zielen und nicht im Widerspruch dazu?

Komplementarität (Ergänzten die im nationalen Programm festgelegten Ziele und die durchgeführten Maßnahmen die Maßnahmen anderer Politikbereiche, insbesondere die der Mitgliedstaaten)?

(6)

Erfolgte eine Bewertung anderer Maßnahmen mit ergänzenden Zielen und wurde dieser bei der Programmplanung Rechnung getragen? Wurden für den Durchführungszeitraum Koordinierungsmechanismen zwischen dem Fonds und anderen Maßnahmen mit ähnlichen Zielen festgelegt, um deren Komplementarität für den Durchführungszeitraum sicherzustellen? Wurden Mechanismen eingerichtet, um zu verhindern, dass Finanzierungsinstrumente sich überschneiden?

EU-Mehrwert (Konnte durch die EU-Förderung ein Mehrwert geschaffen werden?)

(7)

Welche Art von Mehrwert wurde durch die Förderung aus dem Fonds hauptsächlich erzielt (Volumen, Umfang, Rolle, Prozess)? Hätte der Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Maßnahmen in Bereichen des Fonds ohne die finanzielle Unterstützung des Fonds durchgeführt? Welche wahrscheinlichen Folgen hätte eine Unterbrechung der Förderung aus dem Fonds? Inwieweit führten die aus dem Fonds geförderten Maßnahmen zu einem Nutzen auf Unionsebene? Welcher Mehrwert wurde mit der operativen Unterstützung erzielt?

Nachhaltigkeit (Handelt es sich bei den positiven Auswirkungen der aus dem Fonds geförderten Projekte um langfristige Auswirkungen, die wahrscheinlich über die Dauer der Förderung aus dem Fonds hinausgehen werden?)

(8)

Welches waren die wichtigsten Maßnahmen, die der Mitgliedstaat eingeleitet hat, um die Nachhaltigkeit der Ergebnisse der aus dem Fonds geförderten Projekte sicherzustellen (sowohl in der Phase der Programmplanung als auch der Durchführung)? Wurden Vorkehrungen getroffen, um eine Prüfung der Nachhaltigkeit in der Phase der Programmplanung und der Durchführung sicherzustellen? Inwieweit ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse/der Nutzen der aus dem Fonds geförderten Maßnahmen nach Auslaufen der Förderung fortbestehen werden? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Kontinuität der mit der operativen Unterstützung durchgeführten Maßnahmen zu gewährleisten?

Verfahrensvereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands (Wurden die Verwaltungsverfahren des Fonds vereinfacht und der Verwaltungsaufwand für seine Begünstigten verringert?)

(9)

Führten die durch den Fonds eingeführten innovativen Verfahren (vereinfachte Kostenoptionen, mehrjährige Programmplanung, nationale Regeln für die Förderfähigkeit, umfangreichere und flexible nationale Programme, operative Unterstützung und Transit-Sonderregelung der Republik Litauen) zu einer Vereinfachung für die Begünstigten des Fonds?


ANHANG III

Liste der gemeinsamen Indikatoren für die Evaluierung der Ergebnisse und der Wirkung für die Evaluierungsberichte der Mitgliedstaaten und der Kommission im Sinne der Artikel 56 und 57 Verordnung (EU) Nr. 514/2014

Indikatoren für die Evaluierung der spezifischen Ziele der Verordnung (EU) Nr. 516/2014

1.   Indikatoren nach spezifischen Zielen

a)

zur Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in all seinen Aspekten, einschließlich seiner externen Dimension:

i)

Zahl der für unbegleitete Minderjährige ausgerichteten Plätze, die aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds („Fonds“) gefördert wurden, im Vergleich zu der Gesamtzahl von Plätzen für unbegleitete Minderjährige;

ii)

anhängige erstinstanzliche Verfahren, nach Dauer;

iii)

Anteil positiver Entscheidungen in der Berufungsphase;

iv)

Zahl der Personen im Aufnahmesystem (Zahl am Ende des Berichtszeitraums);

v)

Zahl der Personen im Aufnahmesystem im Vergleich zur Zahl der Asylsuchenden;

vi)

Zahl der Unterbringungsplätze für unbegleitete Minderjährige im Vergleich zur Zahl der unbegleiteten Minderjährigen;

vii)

Konvergenz erstinstanzlicher/letztinstanzlicher Anerkennungsraten durch die Mitgliedstaaten in Bezug auf Asylsuchende desselben Drittstaats.

b)

zur Erleichterung der legalen Zuwanderung in die Mitgliedstaaten entsprechend ihrem wirtschaftlichen und sozialen Bedarf wie beispielsweise dem Arbeitsmarktbedarf, wobei die Einwanderungssysteme der Mitgliedstaaten erhalten bleiben, und Förderung der tatsächlichen Integration Drittstaatsangehöriger:

i)

Anteil der Drittstaatsangehörigen, die eine langfristige Aufenthaltsberechtigung erhalten haben, an der Gesamtzahl der Drittstaatsangehörigen;

ii)

Beschäftigungsquote: Unterschied zwischen Drittstaatsangehörigen und Inländern;

iii)

Arbeitslosenquote: Unterschied zwischen Drittstaatsangehörigen und Inländern;

iv)

Erwerbsquote: Unterschied zwischen Drittstaatsangehörigen und Inländern;

v)

Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger: Unterschied zwischen Drittstaatsangehörigen und Inländern;

vi)

Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit tertiärem Bildungsabschluss: Unterschied zwischen Drittstaatsangehörigen und Inländern;

vii)

Anteil der Bevölkerung, der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist: Unterschied zwischen Drittstaatsangehörigen und Inländern;

c)

zur Förderung gerechter und wirksamer Rückkehrstrategien in den Mitgliedstaaten als Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung mit besonderem Schwerpunkt auf einer dauerhaften Rückkehr und wirksamen Rückübernahme in den Herkunfts- und den Transitländern:

i)

Zahl der aus dem Fonds geförderten Abschiebungen im Vergleich zur Gesamtanzahl der Rückführungen aufgrund einer Ausreiseanordnung;

ii)

Zahl der Personen, die im Rahmen von aus dem Fonds finanzierten gemeinsamen Rückführungsaktionen rückgeführt wurden, im Vergleich zur Gesamtzahl der Rückführungen, die durch den Fonds unterstützt wurden;

iii)

Zahl der Rückkehrer, die vor oder nach ihrer Rückkehr eine aus dem Fonds kofinanzierte Reintegration erhalten haben, im Vergleich zur Gesamtzahl der aus dem Fonds geförderten freiwilligen Rückkehrer;

iv)

Zahl der Plätze in den Hafteinrichtungen, deren Einrichtung/Renovierung aus dem Fonds finanziert wurde, im Vergleich zur Gesamtzahl der Plätze in den Hafteinrichtungen;

v)

Zahl der aufgrund einer Ausreiseanordung rückgeführten Personen im Vergleich zur Anzahl der Drittstaatsangehörigen gegen die eine Ausreiseanordnung ergangen ist;

vi)

Rückführungsentscheidungen gegen abgelehnte Asylbewerber;

vii)

Zahl der tatsächlichen Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern.

2.   Indikatoren zur Messung der Effizienz, des Mehrwerts und der Nachhaltigkeit gemäß der Verordnung (EU) Nr. 514/2014

d)

zur Messung der Effizienz, des Mehrwerts und der Nachhaltigkeit:

i)

Zahl der Vollzeitäquivalente in der zuständigen Behörde, der delegierten Behörde und der Prüfbehörde, die an der Umsetzung des AMIF arbeiten und durch die technische Hilfe oder aus dem nationalen Haushalt finanziert werden im Vergleich zur Anzahl der umgesetzten Projekte und der Mittel, die für das Haushaltsjahr beantragt wurden;

ii)

technische Hilfe plus (indirekte) Verwaltungskosten im Vergleich zu den für das Haushaltsjahr beantragten Mittel;

iii)

Ausschöpfungsrate des Fonds.


ANHANG IV

Liste der gemeinsamen Indikatoren für die Evaluierung der Ergebnisse und der Wirkung für die Evaluierungsberichte der Mitgliedstaaten und der Kommission im Sinne der Artikel 56 und 57 Verordnung (EU) Nr. 514/2014

Indikatoren für die Evaluierung der spezifischen Ziele der Verordnung (EU) Nr. 513/2014 zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit

1.   Indikatoren nach spezifischen Zielen

a)

zur Unterstützung einer gemeinsamen Visumpolitik, um den legalen Reiseverkehr zu erleichtern, Visumantragstellern eine hohe Dienstleistungsqualität zu bieten und die Gleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen sicherzustellen und die illegale Migration zu unterbinden:

i)

Zahl der mit Unterstützung des Fonds für die innere Sicherheit („Fonds“) im Bereich Visa durchgeführten Schengen-Evaluierungen;

ii)

Zahl der Empfehlungen aus der Schengen-Evaluierung im Bereich Visa, denen mit Unterstützung des Fonds Folge geleistet wurde, im Vergleich zur Gesamtanzahl der abgegebenen Empfehlungen;

iii)

Zahl der Personen mit gefälschten Reisedokumenten, die in aus dem Fonds geförderten Konsulaten aufgegriffen wurden;

iv)

Zahl der Visumantragsteller, die außerhalb ihres Wohnsitzlandes ein Schengen-Visum beantragen müssen;

v)

Zahl der visumpflichtigen Staaten in der Welt, in denen die Zahl der dort vertretenen Mitgliedstaaten angestiegen ist.

b)

zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements, auch durch Förderung einer weiteren Harmonisierung von Maßnahmen, die mit dem Grenzmanagement im Zusammenhang stehen, nach Maßgabe der gemeinsamen Unionsnormen und durch die Weitergabe von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union („Frontex“), damit einerseits ein einheitliches und hohes Maß an Kontrolle und Schutz der Außengrenzen, auch durch die Bekämpfung der illegalen Einwanderung, und andererseits ein reibungsloses Überschreiten der Außengrenzen entsprechend dem Schengen-Besitzstand sichergestellt werden und gleichzeitig der Zugang zu internationalem Schutz für diejenigen, die ihn benötigen, im Einklang mit den durch die Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, garantiert wird:

i)

Zahl der mit Unterstützung des Fonds im Bereich Grenzmanagement durchgeführten Schengen-Evaluierungen;

ii)

Zahl der Empfehlungen aus der Schengen-Evaluierung im Bereich Grenzmanagement, denen mit Unterstützung des Fonds Folge geleistet wurde, im Vergleich zur Gesamtanzahl der abgegebenen Empfehlungen;

iii)

Zahl der Ausrüstungsgegenstände, die bei koordinierten Operationen von Frontex verwendet und mit Mitteln des Fonds erworben wurden, im Vergleich zur Gesamtzahl der Ausrüstungsgegenstände, die für koordinierte Operationen von Frontex verwendet wurden;

iv)

Zahl der an EU-Außengrenzen ermittelten irregulären Grenzübertritte a) zwischen Grenzübergangsstellen; b) an Grenzübergangsstellen;

v)

Zahl der Abfragen im Schengener Informationssystem (SIS) II;

vi)

Zahl der an Grenzübergangsstellen aufgegriffenen Personen mit gefälschten Reisedokumenten.

c)

zur Kriminalprävention, Bekämpfung grenzüberschreitender, schwerer und organisierter Kriminalität einschließlich des Terrorismus sowie besseren Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und anderen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, darunter auch mit Europol und anderen zuständigen Einrichtungen der Union, sowie mit relevanten Drittländern und internationalen Organisationen:

i)

Ergebnisse der aus dem Fonds finanzierten Polizeimaßnahmen, die zur Zerschlagung organisierter krimineller Vereinigungen führten;

ii)

Zahl/Wert der eingefrorenen, beschlagnahmten und eingezogenen Erträge aus Straftaten aufgrund von Maßnahmen, die unter die Verordnung (EU) Nr. 513/2014 fallen;

iii)

Zahl der polizeilich registrierten Straftaten, Verdächtigen, Strafverfolgungsmaßnahmen und Verurteilungen aufgrund von Maßnahmen, die unter die Verordnung (EU) Nr. 513/2014 fallen;

iv)

Menge der Drogen, die im Rahmen von Fonds-finanzierten Maßnahmen gegen das organisierte Verbrechen beschlagnahmt wurden;

v)

Zahl der geschützten oder unterstützen Opfer von Kriminalität;

vi)

Volumen der im Prüm-Rahmen ausgetauschten Informationen (auf der Grundlage der Gesamtzahl der DNA-Abgleiche pro Jahr; Gesamtzahl der Fingerabdruck-Abgleiche pro Jahr; Gesamtzahl der Fahrzeugzulassungsdaten-Abgleiche pro Jahr);

vii)

Volumen der im Rahmen der Europol-Netzanwendung für sicheren Datenaustausch (SIENA) ausgetauschten Informationen (auf der Grundlage der Zahl der von den Mitgliedstaaten, Europol und von Dritten eingeleiteten SIENA-Fälle pro Jahr; der von den Mitgliedstaaten, Europol und von Dritten ausgetauschten SIENA-Nachrichten);

viii)

Volumen der im Rahmen des Europol-Informationssystems (EIS) ausgetauschten Daten (auf der Grundlage der Zahl der Personen und Gegenstände, die von den Mitgliedstaaten jedes Jahr in das EIS eingegeben werden; Zahl der in das EIS von den Mitgliedstaaten jedes Jahr eingegebenen Personen und Gegenstände (Verdächtige, Verurteilte); Zahl der von den Mitgliedstaaten durchgeführten EIS-Abfragen pro Jahr);

d)

Verbesserung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten und der Union zur effektiven Bewältigung von Sicherheitsrisiken und Krisen sowie Vorbereitung auf Terroranschläge und andere sicherheitsrelevante Vorfälle und diesbezüglicher Schutz der Bevölkerung und der kritischen Infrastrukturen.

i)

Zahl der Terroranschläge (auf der Grundlage der fehlgeschlagenen, verhinderten und ausgeführten Terroranschläge; Zahl der Opfer durch Terroranschläge).

2.   Indikatoren zur Messung der Effizienz, des Mehrwerts und der Nachhaltigkeit gemäß der Verordnung (EU) Nr. 514/2014

e)

zur Messung und Bewertung der Effizienz, des Mehrwerts und der Nachhaltigkeit:

i)

Zahl der Vollzeitäquivalente in der zuständigen Behörde, der delegierten Behörde und der Prüfbehörde, die an der Durchführung des Fonds arbeiten und die durch die technische Hilfe oder aus dem nationalen Haushalt finanziert werden, im Vergleich zur Zahl der durchgeführten Projekte und der für das Haushaltsjahr beantragten Mittel;

ii)

technische Hilfe plus (indirekte) Verwaltungskosten im Vergleich zu den für das Haushaltsjahr beantragten Mittel;

iii)

Ausschöpfungsrate des Fonds;

iv)

Zahl der Ausrüstungsgegenstände, die zwei Jahre nach Erwerb noch in Gebrauch sind/Zahl der aus dem Fonds erworbenen Ausrüstungsgegenstände (> als 10 000 EUR);

v)

Anteil der Wartungskosten für aus dem Fonds erworbene Ausrüstungsgegenstände am Gesamtbeitrag der Union zu aus dem Fonds kofinanzierten Maßnahmen.