ISSN 1725-2539

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 48

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

51. Jahrgang
22. Februar 2008


Inhalt

 

I   Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte, die in Anwendung des EG-Vertrags/Euratom-Vertrags erlassen wurden

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Verordnung (EG) Nr. 150/2008 des Rates vom 18. Februar 2008 zur Änderung des Anwendungsbereichs der Antidumpingmaßnahmen, die mit der Verordnung (EG) Nr. 130/2006 auf die Einfuhren von Weinsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt wurden

1

 

 

Verordnung (EG) Nr. 151/2008 der Kommission vom 21. Februar 2008 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

4

 

 

Verordnung (EG) Nr. 152/2008 der Kommission vom 21. Februar 2008 zur Nichtgewährung einer Ausfuhrerstattung für Butter im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 581/2004

6

 

 

Verordnung (EG) Nr. 153/2008 der Kommission vom 21. Februar 2008 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Schweinefleisch

7

 

 

Verordnung (EG) Nr. 154/2008 der Kommission vom 21. Februar 2008 zur Festsetzung der Erstattungssätze bei der Ausfuhr von bestimmten Milcherzeugnissen in Form von nicht unter Anhang I des Vertrags fallenden Waren

9

 

*

Verordnung (EG) Nr. 155/2008 der Kommission vom 21. Februar 2008 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur

12

 

*

Verordnung (EG) Nr. 156/2008 der Kommission vom 21. Februar 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 109/2007 in Bezug auf den Mindestgehalt des Futtermittelzusatzstoffes Monensin-Natrium (Coxidin) (1)

14

 

*

Verordnung (EG) Nr. 157/2008 der Kommission vom 21. Februar 2008 zur Festsetzung der Beihilfe für die private Lagerhaltung von Butter gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates

16

 

*

Verordnung (EG) Nr. 158/2008 der Kommission vom 21. Februar 2008 zur Eintragung bestimmter Bezeichnungen in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Salate von der Insel Reichenau (g.g.A.), Gurken von der Insel Reichenau (g.g.A.), Feldsalat von der Insel Reichenau (g.g.A.), Tomaten von der Insel Reichenau (g.g.A.))

17

 

*

Verordnung (EG) Nr. 159/2008 der Kommission vom 21. Februar 2008 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 800/1999 und (EG) Nr. 2090/2002 hinsichtlich der Warenkontrolle bei der Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse, für die eine Erstattung gewährt wird

19

 

*

Verordnung (EG) Nr. 160/2008 der Kommission vom 21. Februar 2008 zur Eintragung bestimmter Bezeichnungen in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Pane di Matera (g.g.A.), Tinca Gobba Dorata del Pianalto di Poirino (g.U.))

27

 

 

Verordnung (EG) Nr. 161/2008 der Kommission vom 21. Februar 2008 zur Festsetzung der in den Sektoren Geflügelfleisch und Eier sowie für Eieralbumin geltenden repräsentativen Einfuhrpreise sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1484/95

29

 

 

II   Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte, die in Anwendung des EG-Vertrags/Euratom-Vertrags erlassen wurden

 

 

ENTSCHEIDUNGEN UND BESCHLÜSSE

 

 

Rat

 

 

2008/150/EG

 

*

Beschluss des Rates vom 12. Februar 2008 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Änderung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Seychellen über die Fischerei vor der Küste der Seychellen für die Zeit vom 18. Januar 2005 bis zum 17. Januar 2011

31

 

 

2008/151/EG

 

*

Beschluss des Rates vom 12. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Côte d’Ivoire für die Zeit vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2013

37

Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Côte d’Ivoire für die Zeit vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2013

39

Partnerschaftliches Fischereiabkommen zwischen der Republik Côte d’Ivoire und der Europäischen Gemeinschaft

41

Protokoll zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Côte d’Ivoire für die Zeit vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2013

46

 

 

2008/152/EG

 

*

Beschluss des Rates vom 18. Februar 2008 zur Ernennung eines spanischen Mitglieds und zweier spanischer Stellvertreter im Ausschuss der Regionen

64

 

 

Kommission

 

 

2008/153/EG

 

*

Entscheidung der Kommission vom 13. November 2007 — Staatliche Beihilfe C 37/2006 (ex NN 91/2005) — Modernisierungsprogramm für Fischereifahrzeuge im Vereinigten Königreich (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 5395)  (1)

65

 

 

2008/154/EG

 

*

Entscheidung der Kommission vom 13. November 2007 — Staatliche Beihilfe C 38/2006 (ex NN 93/2005) — Modernisierungsprogramm für Fischfabriken im Vereinigten Königreich (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 5397)  (1)

71

 

 

RECHTSAKTE VON ORGANEN, DIE DURCH INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE GESCHAFFEN WURDEN

 

*

Regelung Nr. 24 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für: I. Die Genehmigung der Motoren mit Selbstzündung (Dieselmotoren) hinsichtlich der Emission luftverunreinigender Stoffe — II. Die Genehmigung der Kraftfahrzeuge hinsichtlich des Einbaues eines Motors mit Selbstzündung (Dieselmotors) eines genehmigten Typs — III. Die Genehmigung der mit einem Motor mit Selbstzündung (Dieselmotor) ausgerüsteten Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Emission sichtbarer luftverunreinigender Stoffe aus dem Motor — IV. Die Messung der Leistung von Motoren mit Selbstzündung (Dieselmotoren)

77

 

*

Regelung Nr. 101 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Personenkraftwagen, die nur mit einem Verbrennungsmotor oder mit Hybrid-Elektroantrieb betrieben werden, hinsichtlich der Messung der Kohlendioxidemission und des Kraftstoffverbrauchs und/oder der Messung des Stromverbrauchs und der elektrischen Reichweite sowie der nur mit Elektroantrieb betriebenen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 hinsichtlich der Messung des Stromverbrauchs und der elektrischen Reichweite

78

 

 

Berichtigungen

 

*

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (ABl. L 406 vom 30.12.2006)

82

 

*

Berichtigung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 des Rates vom 13. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 390 vom 30.12.2006)

88

 

*

Protokoll über die Berichtigung des Abkommens zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits und der Schlussakte, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 unterzeichnet am 25. Juni 2005 in Luxemburg (ABl. L 209 vom 11.8.2005)

89

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.