5.2.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 29/14


BESCHLUSS (GASP) 2015/173 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 3. Februar 2015

zur Ernennung des Befehlshabers der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) und zur Aufhebung des Beschlusses EUTM Somalia/1/2013 (EUTM Somalia/1/2015)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2010/96/GASP des Rates vom 15. Februar 2010 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (1), insbesondere auf Artikel 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses 2010/96/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee ermächtigt, gemäß Artikel 38 des Vertrags über die Europäische Union geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der EUTM Somalia zu fassen, einschließlich der Beschlüsse über die Ernennung der Befehlshaber der EU-Mission.

(2)

Am 17. Dezember 2013 hat das PSK den Beschluss EUTM Somalia/1/2013 (2) zur Ernennung von Brigadegeneral Massimo MINGIARDI zum Befehlshaber der EU-Mission EUTM Somalia angenommen.

(3)

Am 18. Dezember 2014 hat Italien vorgeschlagen, Brigadegeneral Antonio MAGGI als Nachfolger von Brigadegeneral Massimo MINGIARDI zum neuen Befehlshaber der EU-Mission EUTM Somalia zu ernennen.

(4)

Am 8. Januar 2015 hat der EU-Militärausschuss dem PSK empfohlen, Brigadegeneral Antonio MAGGI als Nachfolger von Brigadegeneral Massimo MINGIARDI zum Befehlshaber der EU-Mission EUTM Somalia zu ernennen.

(5)

Der Beschluss EUTM Somalia/1/2013 sollte aufgehoben werden.

(6)

Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben. Dänemark beteiligt sich daher nicht an der Annahme dieses Beschlusses und ist weder durch diesen gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Brigadegeneral Antonio MAGGI wird mit Wirkung ab dem 8. März 2015 zum Befehlshaber der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss EUTM Somalia/1/2013 wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 8. März 2015 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 3. Februar 2015.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

W. STEVENS


(1)  ABl. L 44 vom 19.2.2010, S. 16.

(2)  Beschluss EUTM Somalia/1/2013 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 17. Dezember 2013 zur Ernennung eines Befehlshabers der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) (ABl. L 346 vom 20.12.2013, S. 53).