Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften | ISSN
0376-9453 L 257 43. Jahrgang 11. Oktober 2000 |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | In Anwendung von Titel V des Vertrages über die Europäische Union erlassene Rechtsakte | |||
* | Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 9. Oktober 2000 zur Verlängerung des Gemeinsamen Standpunkts 96/635/GASP betreffend Birma/Myanmar | 1 | ||
I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
* | Verordnung (EG) Nr. 2238/2000 des Rates vom 9. Oktober 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 384/96 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern | 2 | ||
Verordnung (EG) Nr. 2239/2000 der Kommission vom 10. Oktober 2000 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | 4 | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 2240/2000 der Kommission vom 10. Oktober 2000 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 388/92 mit besonderen Durchführungsbestimmungen zur Versorgung der französischen überseeischen Departements mit Getreideerzeugnissen und zur Erstellung der vorläufigen Versorgungsbilanz | 6 | ||
* | Verordnung (EG) Nr. 2241/2000 der Kommission vom 10. Oktober 2000 über die Kürzung der für das Wirtschaftsjahr 2000/01 festgesetzten Beihilfebeträge für zur Verarbeitung gelieferte kleine Zitrusfrüchte wegen Überschreitung der Verarbeitungsschwelle | 8 | ||
* | Verordnung (EG) Nr. 2242/2000 der Kommission vom 10. Oktober 2000 über die Kürzung der für das Wirtschaftsjahr 2000/01 festgesetzten Beihilfebeträge für zur Verarbeitung gelieferte Orangen wegen Überschreitung der Verarbeitungsschwelle | 9 | ||
Verordnung (EG) Nr. 2243/2000 der Kommission vom 10. Oktober 2000 betreffend die Erteilung von Einfuhrlizenzen für frisches, gekühltes oder gefrorenes hochwertiges Rindfleisch | 10 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2244/2000 der Kommission vom 10. Oktober 2000 zur Festsetzung der Erstattungssätze bei der Ausfuhr von Eiern und Eigelb in Form von nicht unter Anhang I des Vertrags fallenden Waren | 11 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2245/2000 der Kommission vom 10. Oktober 2000 zur Festsetzung der in den Sektoren Geflügelfleisch und Eier sowie für Eieralbumin geltenden repräsentativen Einfuhrpreise sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 | 13 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2246/2000 der Kommission vom 10. Oktober 2000 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Eiersektor | 15 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2247/2000 der Kommission vom 10. Oktober 2000 zur Festsetzung der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Schweinefleischsektor | 17 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2248/2000 der Kommission vom 10. Oktober 2000 zur Bestimmung des Weltmarktpreises für nicht entkörnte Baumwolle und des Beihilfevorschusses | 19 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2249/2000 der Kommission vom 10. Oktober 2000 zur Änderung der im Zuckersektor für bestimmte Erzeugnisse geltenden repräsentativen Preise und zusätzlichen Einfuhrzölle | 21 | |||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
2000/602/EC | ||||
* | Beschluss des Rates vom 28. September 2000 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen über die Beteiligung Norwegens an der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht | 23 | ||
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen über die Beteiligung Norwegens an der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht | 24 | |||
Erklärung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften | 26 | |||
2000/603/EC | ||||
* | Beschluss des Rates vom 28. September 2000 zur Ernennung von drei belgischen Mitgliedern des Ausschusses der Regionen | 27 | ||
2000/604/EC | ||||
* | Beschluss des Rates vom 29. September 2000 über die Zusammensetzung und die Satzung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik | 28 |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |