26.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 315/34


VERORDNUNG (EU) Nr. 1197/2013 DER KOMMISSION

vom 25. November 2013

zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (1), insbesondere auf Artikel 31 Absatz 1,

nach Anhörung des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach der Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Studie im Jahr 2001 über die Anwendung von permanenten Haarfärbemitteln und das Auftreten von Blasenkrebs („Use of permanent hair dyes and bladder cancer risk“) kam der Wissenschaftliche Ausschuss „Kosmetische Mittel und für den Verbraucher bestimmte Non-Food-Erzeugnisse“, der später gemäß dem Beschluss 2004/210/EG der Kommission vom 3. März 2004 zur Einsetzung Wissenschaftlicher Ausschüsse im Bereich Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt (2) durch den Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter“ (SCCP) ersetzt wurde, zu dem Ergebnis, dass die möglichen Risiken der Verwendung von Haarfärbemitteln Anlass zur Besorgnis geben. Der SCCP empfahl der Kommission in seinen Gutachten, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Verwendung von Haarfärbemitteln zu kontrollieren.

(2)

Der SCCP empfahl des Weiteren eine umfassende Sicherheitsbewertungsstrategie für Inhaltsstoffe von Haarfärbemitteln samt Vorschriften für die Prüfung dieser Stoffe auf ihre mögliche Genotoxizität und Mutagenität.

(3)

Aufgrund der Stellungnahmen des SCCP vereinbarte die Kommission mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern eine Gesamtstrategie zur Regulierung der in Haarfärbemitteln verwendeten Stoffe; diese sieht vor, dass die Industrie aktualisierte wissenschaftliche Daten zur Sicherheit der Inhaltsstoffe vorzulegen hat, auf deren Grundlage der SCCP eine Risikobewertung vornimmt.

(4)

Der SCCP, der mit dem Beschluss 2008/721/EG der Kommission vom 5. August 2008 zur Einrichtung einer Beratungsstruktur der Wissenschaftlichen Ausschüsse und Sachverständigen im Bereich Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/210/EG (3) durch den Wissenschaftlichen Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) ersetzt wurde, hat die Sicherheit einzelner Stoffe bewertet, für die die Industrie aktualisierte Daten vorgelegt hatte.

(5)

Was die Bewertung möglicher Gesundheitsrisiken für Verbraucher angeht, die von Reaktionsprodukten ausgehen, die beim Färben von Haaren mit oxidativen Haarfärbestoffen entstehen, so zog der SCCS in seinem Gutachten vom 21. September 2010 auf Grundlage der bereits verfügbaren Daten den Schluss, dass keine größeren Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität und der Karzinogenität der derzeit in der Union verwendeten Haarfärbemittel und ihrer Reaktionsprodukte bestehen.

(6)

Damit gewährleistet ist, dass Haarfärbemittel sicher für die menschliche Gesundheit sind, sollte die Höchstkonzentration von 21 bewerteten Haarfärbestoffen begrenzt und diese in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt werden, unter Berücksichtigung der abschließenden Gutachten des SCCS bezüglich ihrer Sicherheit.

(7)

Angesichts der Bewertung des in Anhang III Eintrag 9a der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführten Stoffes Toluylen-2,5-diamin durch den SCCS sollte die zulässige Höchstkonzentration dieses Stoffes im kosmetischen Fertigerzeugnis geändert werden.

(8)

Die Definition des Haarmittels gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 schließt ihre Verwendung auf Wimpern aus. Dieser Ausschluss wurde vorgenommen, da das Risikoniveau bei Anwendung kosmetischer Mittel auf dem Kopfhaar und auf den Wimpern unterschiedlich ist. Daher war eine spezielle Risikobewertung für die Verwendung von Haarfärbestoffen auf den Wimpern erforderlich.

(9)

In seinem Gutachten über oxidative Haarfärbestoffe und Wasserstoffperoxid in Wimpernfärbemitteln vom 12. Oktober 2012 kam der SCCS zu dem Schluss, dass die oxidativen Haarfärbestoffe p-Phenylenediamine, Resorcinol, 6-Methoxy-2-Methylamino-3-Aminopyridine HCl, m-Aminophenol, 2-Methyl-5-Hydroxyethyl Aminophenol, 4-Amino-2-Hydroxytoluene, 2,4-Diaminophenoxyethanol HCl, 4-Amino-m-Cresol, 2-Amino-4-Hydroxyethylaminoanisole und 2,6-Diaminopyridine, die in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt sind und deren Verwendung in Haarfärbemitteln durch gewerbliche Verwender als unbedenklich gilt, auch gefahrlos in Wimpernfärbmitteln verwendet werden können. Außerdem kam der SCCS zu dem Schluss, dass ein Gehalt von bis zu 2 % Wasserstoffperoxid, das in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 unter dem Eintrag Nr. 12 geführt wird, beim Auftragen auf die Wimpern für die Verbrauchersicherheit unbedenklich ist.

(10)

Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung dieser Stoffe sollte ihre Verwendung in Wimpernfärbemitteln mit denselben Konzentrationen wie in Haarfärbemitteln gestattet sein. Um jedoch jegliches Risiko im Zusammenhang mit der Selbstanwendung von Wimpernfärbemitteln durch Verbraucher zu vermeiden, sollten sie nur für die gewerbliche Verwendung zulässig sein. Um es den gewerblichen Verwendern zu ermöglichen, die Verbraucher über mögliche Nebenwirkungen beim Wimpernfärben zu unterrichten, und um das Risiko der Hautsensibilisierung diesen Mitteln gegenüber zu verringern, sollten auf dem Etikett geeignete Warnhinweise angebracht werden.

(11)

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 sollte daher entsprechend geändert werden.

(12)

Um Marktstörungen aufgrund des Übergangs von der Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 (4) über kosmetische Mittel zur Verordnung (WEG) Nr. 1223/2009 zu vermeiden, sollte die vorliegende Verordnung ab demselben Datum gelten wie die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.

(13)

Den Wirtschaftsakteuren sollte eine ausreichend lange Übergangsfrist für die Anpassung an die neuen Vorschriften über die Warnhinweise auf Wimpernfärbemitteln eingeräumt werden.

(14)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für kosmetische Mittel —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 11. Juli 2013.

Folgende Bestimmungen des Anhangs gelten jedoch ab 1. Juli 2014:

a)

die Bestimmungen gemäß Eintrag Nr. 1 Spalte i sowie die Bestimmungen gemäß den Einträgen Nrn. 3 bis 9 Spalte i bezüglich der Verwendung von Stoffen in Wimpernfärbemitteln;

b)

Einträge Nrn. 2 und 10.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 25. November 2013

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 59.

(2)  ABl. L 66 vom 4.3.2004, S. 45.

(3)  ABl. L 241 vom 10.9.2008, S. 21.

(4)  ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 169.


ANHANG

Anhang III der Verordnung (EC) Nr. 1223/2009 wird wie folgt geändert:

1)

Folgender Eintrag 8b wird eingefügt:

a

b

c

d

e

f

g

h

i

„8b

p-Phenylendiamin und seine Salze

p-Phenylenediamine;

p-Phenylenediamine HCl;

p-Phenylenediamine Sulphate

106-50-3 / 624-18-0 / 16245-77-5

203-404-7 / 210-834-9 / 240-357-1

Wimpernfärbe-mittel

 

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung auf den Wimpern 2%, berechnet als freie Base, nicht überschreiten.

Nur für gewerbliche Verwendung.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis.

„Nur für gewerbliche Verwendung.

ImageDieses Produkt kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Verbraucher/die Verbraucherin

einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat,

in der Vergangenheit schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit „schwarzem Henna“ eine Reaktion festgestellt hat.

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.

Enthält Phenylendiamin.

Geeignete Handschuhe tragen.“ “

2)

Eintrag 9a erhält folgende Fassung:

a

b

c

d

e

f

g

h

i

„9a

Toluylen-2,5-diamin und sein Sulfat

Toluene-2,5-Diamine

Toluene-2,5-Diamine sulfate (1)

95-70-5

615-50-9

202-442-1

210-431-8

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

allgemeine Verwendung

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis.

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine).

Nicht zur Färbung von Wimpern oder Augenbrauen verwenden.“

b)

gewerbliche Verwendung

Für a und b gilt: Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2 % (berechnet als freie Base) bzw. 3,6 % (berechnet als Sulfatsalz), nicht überschreiten.

b)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis.

„Nur für gewerbliche Verwendung.

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine).

Geeignete Handschuhe tragen.“ “

3)

Eintrag 12 erhält folgende Fassung:

a

b

c

d

e

f

g

h

i

„12

Wasserstoffperoxid und andere Wasserstoffperoxid freisetzende Verbindungen oder Gemische, Carbamidperoxid und Zinkperoxid

Hydrogen peroxide

7722-84-1

231-765-0

a)

Haarmittel

a)

12 % H2O2 (40 Volumenprozent), enthalten oder freigesetzt

 

Für a und f gilt: Geeignete Handschuhe tragen

Für a, b, c und e gilt:

Enthält Wasserstoffperoxid.

Kontakt mit den Augen vermeiden.

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.

b)

Hautmittel

b)

4 % H2O2, enthalten oder freigesetzt

c)

Nagelhärter

c)

2 % H2O2, enthalten oder freigesetzt

d)

Mundpflegemittel, einschließlich Mundspülungen, Zahnpasta sowie Zahnaufheller und -bleichmittel

d)

≤ 0,1 % H2O2, enthalten oder freigesetzt

e)

Zahnaufheller und -bleichmittel

e)

>0,1 % ≤ 6 % H2O2, enthalten oder freigesetzt

e)

Darf nur an Zahnärzte abgegeben werden.

In jedem Anwendungszyklus muss die erste Anwendung stets einem Zahnarzt im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG (1) vorbehalten sein oder unter dessen direkter Aufsicht erfolgen, falls ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleistet ist. Danach muss das Mittel dem Verbraucher für den verbleibenden Anwendungszyklus bereitgestellt werden.

Nicht bei Personen unter 18 Jahren anwenden.

e)

H2O2-Konzentration, enthalten oder freigesetzt, in Prozent.

Nicht bei Personen unter 18 Jahren anwenden.

Darf nur an Zahnärzte abgegeben werden. In jedem Anwendungszyklus muss die erste Anwendung stets einem Zahnarzt vorbehalten sein oder unter dessen direkter Aufsicht erfolgen, falls ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleistet ist. Danach muss das Mittel dem Verbraucher für den verbleibenden Anwendungszyklus bereitgestellt werden.“

f)

Wimpernmittel

f)

2 % H2O2, enthalten oder freigesetzt

f)

„Nur für gewerbliche Verwendung

f)

Auf dem Etikett anzugeben:

„Nur für gewerbliche Verwendung.

Kontakt mit den Augen vermeiden.

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.

Enthält Wasserstoffperoxid.“

4)

Eintrag 22 erhält folgende Fassung:

a

b

c

d

e

f

g

h

i

„22

Resorcin

Resorcinol

108-46-3

203-585-2

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Für a und b gilt:

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar oder auf den Wimpern 1,25 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis.

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haaren eine Reaktion festgestellt haben,

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Resorcin.

Nach Anwendung Haare gut spülen.

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.

Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.“

b)

Wimpernfärbe-mittel

b)

Nur für gewerbliche Verwendung

b)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis.

„Nur für gewerbliche Verwendung.

Enthält Resorcin.

ImageDieses Mittel kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Verbraucher/die Verbraucherin

einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat,

schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit „schwarzem Henna“ eine Reaktion festgestellt hat.

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.“

c)

Haarlotion und Shampoo

c)

0,5 %

 

c)

Enthält Resorcin.“

5)

Eintrag 203 erhält folgende Fassung:

a

b

c

d

e

f

g

h

i

„203

6-Methoxy-N2-methyl-2,3-pyridindiaminhydrochlorid und Dihydrochloridsalz (17)

6-Methoxy-2-Methylamino-3-Aminopyridine HCl

90817-34-8 / 83732-72-3

- / 280-622-9

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Für a und c gilt: Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar oder auf den Wimpern 0,68 %, berechnet als freie Base (1,0 % als Dihydrochlorid), nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis.

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haaren eine Reaktion festgestellt haben,

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

0,68 % als freie Base (1,0 % als Dihydrochlorid)

Für a, b und c gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg /kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

b)

Kann eine allergische Reaktion hervorrufen

c)

Wimpernfärbe-mittel

 

c)

Nur für gewerbliche Verwendung

c)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis.

„Nur für gewerbliche Verwendung.

ImageDieses Mittel kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Verbraucher/die Verbraucherin

einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat,

schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit „schwarzem Henna“ eine Reaktion festgestellt hat.

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.“ “

6)

Eintrag 217 erhält folgende Fassung:

a

b

c

d

e

f

g

h

i

„217

m-Aminophenol und seine Salze

m-Aminophenol

m-Aminophenol HCl

m-Aminophenol sulfate

591-27-5 / 51-81-0 / 68239-81-6 /38171-54-9

209-711-2 / 200-125-2 / 269-475-1

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Für a und b gilt: Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar oder auf den Wimpern 1,2 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht, wenn Sie

einen Ausschlag im Gesicht haben oder Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

schon einmal nach dem Färben von Haaren eine Reaktion festgestellt haben,

in der Vergangenheit schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit „schwarzem Henna“ eine Reaktion festgestellt haben.“

b)

Wimpernfärbe-mittel

b)

Nur für gewerbliche Verwendung

b)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

„Nur für gewerbliche Verwendung.

ImageDieses Mittel kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Verbraucher/die Verbraucherin

einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat,

schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit „schwarzem Henna“ eine Reaktion festgestellt hat.

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.“ “

7)

Eintrag 229 erhält folgende Fassung:

a

b

c

d

e

f

g

h

i

„229

5-[(2-Hydroxyethyl)amino]-o-kresol

2-Methyl-5-Hydroxyethyl Aminophenol

55302-96-0

259-583-7

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Für a und b gilt: Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar oder auf den Wimpern 1,5 % nicht überschreiten.

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haaren eine Reaktion festgestellt haben,

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

b)

Wimpernfärbe-mittel

b)

Nur für gewerbliche Verwendung

b)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

„Nur für gewerbliche Verwendung.

ImageDieses Mittel kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Verbraucher/die Verbraucherin

einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat,

schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit „schwarzem Henna“ eine Reaktion festgestellt hat.

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.“ “

8)

Die Einträge 241 und 242 erhalten folgende Fassung:

a

b

c

d

e

f

g

h

i

„241

5-Amino-o-kresol

4-Amino-2-hydroxytoluene

2835-95-2

220-618-6

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Für a und b gilt: Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar oder auf den Wimpern 1,5 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haaren eine Reaktion festgestellt haben,

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

b)

Wimpernfärbe-mittel

b)

Nur für gewerbliche Verwendung

b)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

„Nur für gewerbliche Verwendung.

ImageDieses Mittel kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Verbraucher/die Verbraucherin

einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat,

schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit „schwarzem Henna“ eine Reaktion festgestellt hat.

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.“

242

2,4-Diaminophenoxyethanol, sein Hydrochlorid und sein Sulfat

2,4-Diaminophenoxyethanol HCl

2,4-Diaminophenoxyethanol sulfate

70643-19-5/ 66422-95-5 / 70643-20-8

- / 266-357-1 / 274-713-2

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Für a und b gilt: Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar oder auf den Wimpern 2,0 % (als Hydrochlorid) nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haaren eine Reaktion festgestellt haben,

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

b)

Wimpernfärbe-mittel

b)

Nur für gewerbliche Verwendung

b)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

„Nur für gewerbliche Verwendung.

ImageDieses Mittel kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Verbraucher/die Verbraucherin

einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat,

schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit „schwarzem Henna“ eine Reaktion festgestellt hat.

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.“ “

9)

Einträge 244 und 245 erhalten folgende Fassung:

a

b

c

d

e

f

g

h

i

„244

4-Amino-m-kresol

4-Amino-m-cresol

2835-99-6

220-621-2

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Für a und b gilt: Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar oder auf den Wimpern 1,5 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haaren eine Reaktion festgestellt haben,

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

b)

Wimpernfärbe-mittel

b)

Nur für gewerbliche Verwendung

b)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

„Nur für gewerbliche Verwendung.

ImageDieses Mittel kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte Hinweise lesen und beachten.

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Verbraucher/die Verbraucherin

einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat,

schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit „schwarzem Henna“ eine Reaktion festgestellt hat.

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.“

245

2-[(3-Amino-4-methoxyphenyl) amino]ethanol und sein Sulfat

2-Amino-4-hydroxyethylaminoanisole

2-Amino-4-hydroxyethylaminoanisole sulfate

83763-47-7 /

83763-48-8

280-733-2 /

280-734-8

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Für a und b gilt: Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar oder auf den Wimpern 1,5 % (als Sulfat) nicht überschreiten.

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg /kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haaren eine Reaktion festgestellt haben,

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

b)

Wimpernfärbe-mittel

b)

Nur für gewerbliche Verwendung

b)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

„Nur für gewerbliche Verwendung.

ImageDieses Mittel kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Verbraucher/die Verbraucherin

einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat,

schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit „schwarzem Henna“ eine Reaktion festgestellt hat.

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.“ “

10)

Folgende Einträge 265 bis 285 werden angefügt:

a

b

c

d

e

f

g

h

i

„265

1,4-Diaminoanthrachinon

Disperse Violet 1

128-95-0

204-922-6

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

0,5 %

Die Verunreinigung mit Disperse Red 15 in Disperse Violet 1 in Haarfärbemitteln sollte <1 % (Massenanteil) sein.

 

266

Ethanol, 2-((4-Amino-2-nitrophenyl)amino)-

HC Red No 3

2871-01-4

220-701-7

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,45 % nicht überschreiten.

Für a gilt: Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

3,0 %

Für a und b gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

Für a und b gilt:

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

267

[7-Hydroxy-8-[(2-methoxyphenyl)azo]-2-naphthyl]trimethylammoniumchlorid

Basic Red 76

68391-30-0

269-941-4

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

2,0 %

 

 

268

2-[[4-(Dimethylamino)phenyl]azo]-1,3-dimethyl-1H-imidazoliumchlorid

Basic Red 51

77061-58-6

278-601-4

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,5 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

1,0 %

 

 

269

Phenol, 2-Amino-5-ethyl-, Hydrochlorid

2-Amino-5-Ethylphenol HCl

149861-22-3

 

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten.

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

270

Fluorescein, 2',4',5',7'-Tetrabrom-4,5,6,7-tetrachlor-, Dinatriumsalz (CI 45410)

Acid Red 92

18472-87-2

242-355-6

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten.

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

0,4 %

 

 

271

Mischung von 1, 2 und 3 in Dispergiermittel (Lignosulfat):

Disperse Blue 377 ist eine Mischung dreier Färbemittel:

 

 

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

2,0 %

 

 

1)

9,10-Anthracenedion-1,4-bis[(2-hydroxyethyl)amino]

1)

1,4-bis[(2-hydroxyethyl)amino]anthra-9,10-quinone

1)

4471-41-4

1)

224-743-7

2)

9,10-Anthracenedion-1-[(2-Hydroxyethyl)amino]-4-[(3-Hydroxypropyl)amino]

2)

1-[(2-hydroxyethyl)amino]-4-[(3-hydroxypropyl)amino]anthra-9,10-quinone

2)

67674-26-4

2)

266-865-3

3)

9,10-Anthracenedion-1,4-bis[(3-hydroxypropyl)amino

3)

1,4-bis[(3-hydroxypropyl)amino]anthra-9,10-quinone

3)

67701-36-4

3)

266-954-7

272

4-Aminophenol

p-Aminophenol

123-30-8

204-616-2

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,9 % nicht überschreiten.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

273

4,5-Diamino-l-(2-hydroxyethyl)-1H-pyrazolsulfat (1:1)

1-Hydroxyethyl-4,5-Diamino Pyrazole Sulfate

155601-30-2

429-300-3

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 3,0 % nicht überschreiten.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

274

Chinolinium, 4-Formyl-1-methyl-, Salz mit 4-Methylbenzolsulfonsäure (1:1)

4-Formyl-1-Methylquinolinium-p-Toluenesulfonate

223398-02-5

453-790-8

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,5 % nicht überschreiten.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten.

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

275

Pyridinium, 1- Methyl-4-[(methylphenylhydrazono)methyl]-, Methylsulfat

Basic Yellow 87

68259-00-7

269-503-2

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

1,0 %

 

 

276

2-[(4-Aminophenyl)azo]-1,3-dimethyl-1H-imidazoliumchlorid

Basic Orange 31

97404-02-9

306-764-4

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,5 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

1,0 %

 

 

277

2,6-Pyridindiamin, 3-(3-pyridinylazo)

2,6-Diamino-3-((Pyridine-3-yl)azo)Pyridine

28365-08-4

421-430-9

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,25 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

0,25 %

 

 

278

4-((4-Amino-3-methylphenyl)(4-imino-3-methyl-2,5-cyclohexadien-1-ylidene)methyl)-2-methylphenylaminmonohydrochlorid (CI 42520)

Basic Violet 2

3248-91-7

221-831-7

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

0,5 %

 

 

279

2,3-Diamino-6,7-dihydro-1H,5H-pyrazolo[1,2-a] Pyrazol-1-ondimethanesulfonat

2,3-Diaminodihydropyrazolopyrazolone Dimethosulfonate

857035-95-1

469-500-8

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

280

2-Amino-4,6-dinitrophenol and 2-amino-4,6-dinitrophenol, Natriumsalz

Picramic Acid and Sodium Picramate

96-91-3

831-52-7

202-544-6

212-603-8

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,6 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

0,6 %

 

 

281

1-Methylamino-2-nitro-5-(2,3-dihydroxy-propyloxy)-benzol

2-Nitro-5-Glyceryl Methylaniline

80062-31-3

279-383-3

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,8 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

1,0 %

Für a und b gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren

 

282

1-Propanaminium, 3-[[9,10-Dihydro-4-(methylamino)-9,10-dioxo-1-anthracenyl] amino]-N,N-dimethyl-N-propyl-, Bromid

HC Blue 16

502453-61-4

481-170-7

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

3,0 %

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

In nitritfreien Behältern aufbewahren“

 

283

3-Amino-2-chlor-6-methylphenol

3-Amino-4-chloro-6-methylphenol HCl

5-Amino-6-Chloro-o-Cresol

5-Amino-6-Chloro-o-Cresol HCl

84540-50-1

80419-48-3

283-144-9

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

0,5 %

 

 

284

Phenol, 2,2'-Methylenebis[4-amino-], Dihydrochlorid

2,2'-Methylenebis-4-aminophenol HCl

27311-52-0

63969-46-0

440-850-3

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

1,0 %

 

 

285

Pyridin-2,6-diyldiamin

2,6-Diaminopyridine

141-86-6

205-507-2

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Für a und b gilt: Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,15 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

ImageHaarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haaren eine Reaktion festgestellt haben,

wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

b)

Wimpernfärbe-mittel

b)

Nur für gewerbliche Verwendung

b)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

„Nur für gewerbliche Verwendung.

ImageDieses Mittel kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Verbraucher/die Verbraucherin

einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist,

schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat,

schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit „schwarzem Henna“ eine Reaktion festgestellt hat.

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.“ “


(1)  ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22.“