6.10.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 261/2


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 990/2011 DES RATES

vom 3. Oktober 2011

zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (1) („Grundverordnung“), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 4 und Artikel 11 Absätze 2, 5 und 6,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission („Kommission“) nach Anhörung des Beratenden Ausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

A.   VERFAHREN

1.   Geltende Maßnahmen

(1)

Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (2) führte der Rat einen endgültigen Antidumpingzollsatz in Höhe von 30,6 % auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China ein („ursprüngliche Maßnahmen“). Im Anschluss an eine Umgehungsuntersuchung nach Artikel 13 der Grundverordnung wurde dieser Zoll mit der Verordnung (EG) Nr. 71/97 des Rates (3) auf die Einfuhren bestimmter Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China („VR China“) ausgeweitet. Darüber hinaus wurde beschlossen, ein „Befreiungssystem“ auf der Grundlage von Artikel 13 Absatz 2 der Grundverordnung einzurichten. Die Einzelheiten des Systems wurden in der Verordnung (EG) Nr. 88/97 der Kommission (4) festgelegt. Um eine Befreiung von dem ausgeweiteten Zoll zu erhalten, müssen Fahrradhersteller in der Union die Bedingungen des Artikels 13 Absatz 2 der Grundverordnung erfüllen, d. h. der Wert der montierten chinesischen Fahrradteile darf nur weniger als 60 v. H. ausmachen, oder der Wert, der den verwendeten eingeführten Teilen hinzugefügt wird, muss mehr als 25 v. H. betragen. Bisher wurden mehr als 250 Befreiungen gewährt.

(2)

Im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Grundverordnung beschloss der Rat mit der Verordnung (EG) Nr. 1524/2000 (5), dass die obengenannten Maßnahmen aufrechterhalten werden sollten.

(3)

Im Anschluss an eine Interimsüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 3 der Grundverordnung („vorausgegangene Untersuchung“) beschloss der Rat mit der Verordnung (EG) Nr. 1095/2005 (6), den geltenden Antidumpingzoll auf 48,5 % zu erhöhen.

2.   Jetzige Untersuchung

(4)

Am 13. Juli 2010 veröffentlichte die Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union die Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der VR China („Einleitungsbekanntmachung“) (7).

(5)

Die Überprüfung wurde auf einen begründeten Antrag hin eingeleitet, der vom Europäischen Fahrradherstellerverband (European Bicycles Manufacturers Association — EBMA) („Antragsteller“) im Namen von Unionsherstellern eingereicht worden war, auf die mit mehr als 25 % ein erheblicher Teil der Unionsproduktion von Fahrrädern entfällt.

(6)

Der Antrag wurde damit begründet, dass beim Außerkrafttreten der Maßnahmen mit einem Anhalten des Dumpings und einem erneuten Auftreten der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union zu rechnen sei.

3.   Von der Untersuchung betroffene Parteien

(7)

Die Kommission unterrichtete den Antragsteller, die im Antrag genannten Unionshersteller, alle sonstigen der Kommission bekannten Unionshersteller und ausführenden Hersteller sowie die bekanntermaßen betroffenen Einführer und Verbände und die Behörden der VR China offiziell über die Einleitung der Untersuchung.

(8)

Die interessierten Parteien erhielten Gelegenheit, innerhalb der in der Einleitungsbekanntmachung gesetzten Fristen ihren Standpunkt schriftlich darzulegen und eine Anhörung zu beantragen.

(9)

Einige vom Antragsteller vertretene Unionshersteller, andere kooperierende Unionshersteller, ausführende Hersteller, Einführer und Verwenderverbände nahmen Stellung.

(10)

Alle interessierten Parteien, die einen entsprechenden Antrag stellten und nachwiesen, dass besondere Gründe für ihre Anhörung sprachen, wurden gehört.

4.   Stichprobenverfahren

(11)

Angesichts der großen Zahl der von dem Verfahren betroffenen ausführenden Hersteller, Unionshersteller und Einführer war in der Einleitungsbekanntmachung ein Stichprobenverfahren nach Artikel 17 der Grundverordnung vorgesehen.

(12)

Damit die Kommission über die Notwendigkeit eines Stichprobenverfahrens entscheiden und gegebenenfalls eine Stichprobe bilden konnte, wurden die ausführenden Hersteller und die in ihrem Namen handelnden Vertreter, die Unionshersteller und die Einführer aufgefordert, sich zu melden und die in der Einleitungsbekanntmachung aufgeführten Angaben zu übermitteln. Die Kommission nahm darüber hinaus Kontakt zu den ihr bekannten Verbänden ausführender Hersteller und den zuständigen Behörden der VR China auf. Diese Parteien erhoben keine Einwände gegen ein Stichprobenverfahren.

(13)

Insgesamt legten 7 Ausführer/Hersteller, rund 100 Unionshersteller und 4 Einführer die angeforderten Informationen fristgerecht vor.

(14)

Da nur sieben chinesische Hersteller die in der Einleitungsbekanntmachung angeforderten Informationen zur Stichprobenbildung übermittelten, wurde entschieden, auf ein Stichprobenverfahren zu verzichten. Allen sieben Unternehmen wurden Fragebogen zugesandt, doch nur drei davon übermittelten Antworten. Von diesen drei Unternehmen gaben nur zwei an, die betroffene Ware im Zeitraum vom 1. April 2009 bis zum 31. März 2010 („Untersuchungszeitraum der Überprüfung“ oder „UZÜ“) in die Union ausgeführt zu haben.

(15)

Die Stichprobe unter den Unionsherstellern wurde nach Artikel 17 Absatz 1 der Grundverordnung nach Anhörung und mit Zustimmung des einschlägigen Verbands auf der Grundlage des größten repräsentativen Verkaufs- und Produktionsvolumens in der Union gebildet. So wurden acht Unionshersteller für die Stichprobe ausgewählt. Die Kommission sandte Fragebogen an die acht ausgewählten Unternehmen, die vollständige Antworten übermittelten.

(16)

Angesichts der geringen Zahl von Einführern, die antworteten und sich zur Mitarbeit bereit erklärten (4 Einführer), wurde ein Stichprobenverfahren im Fall der Einführer als überflüssig erachtet. Die Kommission sandte den 4 Einführern Fragebogen zu. Der Fragebogen wurde von nur einem Einführer beantwortet, wobei diese Antwort unvollständig war, da der Einführer gerade dabei war, seine Tätigkeit einzustellen.

(17)

Die Kommission holte alle Informationen ein, die sie für die Ermittlung der Wahrscheinlichkeit eines Anhaltens oder erneuten Auftretens von Dumping und Schädigung sowie für die Untersuchung des Unionsinteresses benötigte, und überprüfte sie. Die Angaben der folgenden Unternehmen wurden bei einem Kontrollbesuch vor Ort überprüft:

a)

Hersteller in der Union

Accell Group N.V., Heerenveen, Niederlande,

Decathlon S.A., Villeneuve d’Ascq, Frankreich,

Cycleurope Industries S.A.S., Romilly sur Seine, Frankreich,

Denver S.R.L., Dronero, Italien,

Derby Cycle Werke GmbH, Cloppenburg, Deutschland,

MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen, Deutschland,

Sprick Rowery Sp.zo.o., Świebodzin, Polen und Sprick Cycle GmbH, Gütersloh, Deutschland,

UAB Baltik Vairas und UAB Baltic Bicycle Trade, Šiauliai, Litauen, und Pantherwerke AG und Onyx Cycle GmbH, Löhne, Deutschland.

b)

Ausführende Hersteller in der VR China

Oyama Bicycles (Taicang) Co., China,

Tianjin Golden Wheel Bicycle (Group) Co. Ltd., China.

(18)

Die Untersuchung von Dumping und Schädigung betraf den UZÜ. Die Untersuchung der für die Schadensanalyse relevanten Entwicklungen betraf den Zeitraum von Januar 2007 bis zum Ende des UZÜ („Bezugszeitraum“).

B.   BETROFFENE WARE UND GLEICHARTIGE WARE

(19)

Bei der betroffenen Ware handelt es sich wie in der Verordnung (EG) Nr. 1524/2000 um Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreirädern, aber ausgenommen Einräder), ohne Motor, die derzeit unter den KN-Codes ex 8712 00 10, 8712 00 30 und ex 8712 00 80 eingereiht werden.

(20)

Wie in der vorausgegangenen Untersuchung wurden die Fahrräder in folgende Kategorien gegliedert:

A: Geländefahrräder, einschließlich Mountainbikes, 24″ oder 26″,

B: Trekkingräder, Citybikes, Hybridräder, VTC und Tourenräder, 26″ oder 28″,

C: Geländeräder für Jugendliche (BMX) und Kinderfahrräder, 16″ oder 20″,

D: Sonstige Zwei- und andere Fahrräder (ausgenommen Einräder).

(21)

Alle vorstehend definierten Fahrradtypen weisen dieselben grundlegenden materiellen und technischen Eigenschaften auf. Zudem werden sie über vergleichbare Vertriebskanäle wie Fachhändler, Sportgeschäftketten und Massenanbieter auf dem Unionsmarkt verkauft. Da die grundlegenden Verwendungen von Fahrrädern identisch sind, sind sie weitgehend austauschbar, so dass Modelle verschiedener Kategorien miteinander konkurrieren. Auf dieser Grundlage wurde der Schluss gezogen, dass die Fahrräder aller Kategorien eine einzige Ware sind.

(22)

Die Untersuchung ergab ferner, dass die vom Wirtschaftszweig der Union hergestellten und auf dem Unionsmarkt verkauften Fahrräder, die im Vergleichsland hergestellten und dort verkauften Fahrräder und die in den Unionsmarkt eingeführten Fahrräder mit Ursprung in der VR China dieselben grundlegenden materiellen und technischen Eigenschaften und dieselben grundlegenden Verwendungen aufweisen.

(23)

Nach der Unterrichtung über die Untersuchungsergebnisse brachte eine Partei vor, zwischen den chinesischen und den in der Union hergestellten Fahrrädern herrsche kaum oder gar kein Wettbewerb. Im Dossier fanden sich jedoch keine Informationen, die diese Behauptung hätten stützen können, und es wurden auch keine Belege zu ihrer Untermauerung vorgelegt. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die ausführenden chinesischen Hersteller, wie unter Randnummer 26 erwähnt, nur in sehr geringem Maße mitarbeiteten und sehr wenig Informationen über die von den chinesischen Herstellern produzierten und in die Union verkauften Waren übermittelten. In Ermangelung zuverlässigerer Informationen wurde das Vorbringen daher zurückgewiesen.

(24)

Die vom Wirtschaftszweig der Union hergestellten und auf dem Unionsmarkt verkauften Fahrräder, die im Vergleichsland hergestellten und dort verkauften Fahrräder und die in den Unionsmarkt eingeführten Fahrräder mit Ursprung in der VR China werden daher als gleichartig im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 der Grundverordnung angesehen.

C.   WAHRSCHEINLICHKEIT EINES ANHALTENS ODER ERNEUTEN AUFTRETENS DES DUMPINGS

1.   Vorbemerkungen

(25)

Nach Artikel 11 Absatz 2 der Grundverordnung wurde geprüft, ob bei einem etwaigen Außerkrafttreten der Maßnahmen mit einem Anhalten oder erneuten Auftreten des Dumpings zu rechnen sei.

(26)

Die Bereitschaft zur Mitarbeit in diesem Verfahren war seit der Verfahrenseinleitung sehr gering. Wie unter Randnummer 14 angegeben, sandten nur drei chinesische Hersteller beantwortete Fragebogen zurück und waren zunächst zur Mitarbeit bereit. Von diesen drei Unternehmen gaben nur zwei an, im UZÜ Ausfuhren der betroffenen Ware in die Union getätigt zu haben, wobei diese Ausfuhren zusammengenommen weniger als 10 % der Gesamtausfuhren der betroffenen Ware in die Union ausmachten.

(27)

In den Betrieben der beiden Unternehmen mit Ausfuhrverkäufen in die Union wurden Kontrollbesuche durchgeführt. Im Falle des einen der beiden war es jedoch nicht möglich, die im Fragebogen gemachten Angaben zu überprüfen, da das Unternehmen Unterlagen, die die von ihm übermittelten Daten belegt hätten, nicht vorlegen konnte. Das andere Unternehmen arbeitete zwar in zufrieden stellender Weise mit, aber seine Ausfuhren in die Union machten im UZÜ weniger als 5 % der Gesamtausfuhren der betroffenen Ware aus der VR China in die Union aus.

(28)

Aus den vorstehenden Gründen wurden die chinesischen Behörden und die drei Unternehmen darüber unterrichtet, dass aufgrund der geringen Mitarbeit seitens der ausführenden Hersteller Artikel 18 der Grundverordnung zur Anwendung kommen könnte, und erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme. Bei der Kommission gingen keine Stellungnahmen zu dieser Mitteilung ein. Daher stützen sich die nachstehenden Schlussfolgerungen zur Wahrscheinlichkeit eines Anhaltens oder erneuten Auftretens des Dumpings nach Artikel 18 der Grundverordnung auf die verfügbaren Informationen, nämlich die Handelsstatistik und Beiträge interessierter Parteien einschließlich des Antrags.

2.   Dumping der Einfuhren aus der VR China im UZÜ

2.1.   Vergleichsland

(29)

In der Einleitungsbekanntmachung war Mexiko als Vergleichsland für die Ermittlung des Normalwerts für die VR China vorgesehen. Die interessierten Parteien wurden aufgefordert, zur Angemessenheit dieser Wahl Stellung zu nehmen.

(30)

Eine Partei brachte in ihrer Stellungnahme zur Angemessenheit der Wahl Mexikos als Vergleichsland vor, die mexikanischen Inlandspreise für Fahrräder seien nicht zuverlässig und für den Zweck dieser Untersuchung nicht geeignet. Stattdessen wurde Indien vorgeschlagen. Dieses Vorbringen wurde jedoch nicht mit Belegen untermauert, so dass es zurückgewiesen wurde.

(31)

In den vorausgegangenen Untersuchungen war Mexiko als Vergleichsland herangezogen worden, und es wurde nicht nachgewiesen, dass neue oder veränderte Umstände vorliegen, die einen Wechsel des Vergleichslands rechtfertigen würden. Eine Bestätigung, dass Mexiko nach wie vor ein geeignetes Vergleichsland war, ergab sich aus dem mexikanischen Marktprofil für die betroffene Ware, der Zahl der Wirtschaftsbeteiligten, dem Wettbewerb auf dem Inlandsmarkt und den Merkmalen des Produktionsverfahrens.

(32)

Drei mexikanischen Unternehmen wurden Fragebogen zugesandt. Von den drei Unternehmen wollte nur eines mitarbeiten und sandte einen beantworteten Fragebogen zurück.

2.2.   Normalwert

(33)

Zur Ermittlung eines durchschnittlichen Normalwerts wurden die Inlandsverkaufspreise aus dem Vergleichsland herangezogen, wobei der im UZÜ geltende durchschnittliche Wechselkurs zwischen Euro und Peso zugrunde gelegt wurde, um einen gewogenen Durchschnittspreis ab Werk in Euro zu erhalten.

2.3.   Ausfuhrpreis

(34)

Aufgrund der Anwendung von Artikel 18 und der Tatsache, dass keine sonstigen zuverlässigen Informationen vorlagen, wurden die Ausfuhrpreise im Wesentlichen auf der Grundlage von Eurostat-Daten und von Informationen ermittelt, die der einzige kooperierende chinesische Ausführer übermittelt hatte.

(35)

In der vorausgegangenen Untersuchung wurde der Schluss gezogen, dass die von Eurostat ausgewiesenen Preise für die Zwecke der Analyse nicht schlüssig seien (8). Aufgrund der geringen Mitarbeit seitens der chinesischen Ausführer sah die Kommission die von Eurostat ausgewiesenen Preise für Einfuhren aus der VR China für die Zwecke dieser Untersuchung jedoch als vertretbare Quelle an. Die Kommission ist sich indessen über die Grenzen dieser Analyse im Klaren und ist sich dessen bewusst, dass sie lediglich einen Indikator für die Preistrends liefern kann.

(36)

Bei dem anhand der Eurostat-Daten ermittelten Ausfuhrpreis handelt es sich um einen cif-Preis, der zur Berechnung der Stufe ab Werk um die durchschnittlichen Seefrachtkosten je Ausfuhrgeschäft bereinigt werden musste. Zur Ermittlung der durchschnittlichen Seefrachtkosten je Stück, die als 8,30 EUR berechnet wurden, wurden die in der Antwort des einzigen kooperierenden chinesischen Herstellers enthaltenen Informationen herangezogen. Der Preis ab Werk für Ausfuhren in die Union wurde für das einzige kooperierende chinesische Unternehmen auf einer ähnlichen Grundlage ermittelt. Der sich daraus ergebende Stückpreis wurde anschließend zur Berechnung eines gewogenen chinesischen Durchschnittspreises ab Werk herangezogen.

2.4.   Vergleich

(37)

Nach Artikel 2 Absatz 11 der Grundverordnung wurde der gewogene durchschnittliche Normalwert Mexikos mit dem gewogenen chinesischen Durchschnittsausfuhrpreis auf der Stufe ab Werk verglichen. Auf diese Weise wurde eine gewogene durchschnittliche Dumpingspanne ermittelt.

2.5.   Dumpingspanne

(38)

Aus den Dumpingberechnungen ergab sich eine landesweite Dumpingspanne von über 20 %. Da in den Eurostat-Daten die zwischen den verschiedenen Typen der betroffenen Ware bestehenden erheblichen Preisunterschiede nicht berücksichtigt sind, sollte dieses Niveau jedoch als eher niedrig angesetzt betrachtet werden. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Dumpingspannen laut Angaben aus dem Antrag ein Niveau von über 100 % erreichten.

3.   Einfuhrentwicklung im Falle einer Aufhebung der Maßnahmen

3.1.   Vorbemerkung

(39)

Die wahrscheinliche Entwicklung der Einfuhren aus der VR China wurde im Hinblick auf die voraussichtliche Preisentwicklung und die voraussichtlichen Mengen analysiert.

3.2.   Kapazitätsreserven der chinesischen ausführenden Hersteller

(40)

Geht man von den im Antrag übermittelten Informationen aus, so ist die chinesische Fahrradindustrie mengenmäßig betrachtet die größte weltweit. Die VR China hat eine Produktionskapazität von 100 bis 110 Mio. Fahrrädern, wobei die tatsächliche Produktion bei etwa 80 Mio. Fahrrädern pro Jahr liegt. Die chinesische Fahrradindustrie ist exportorientiert: Von pro Jahr 80 Mio. produzierten Fahrrädern sind 25 Mio. für den Inlandsmarkt bestimmt, die restlichen 55 Mio. — oder 69 % der Gesamtproduktion — gehen in den Export.

(41)

Schätzungen zufolge belaufen sich die jährlichen Kapazitätsreserven in der VR China auf rund 20 bis 30 Mio. Fahrräder und damit auf mehr als das Doppelte der derzeitigen Unionsproduktion (vgl. Randnummer 66). Darüber hinaus ergibt sich aus den während der Untersuchung erlangten Informationen, dass sich die Produktionskapazität für Fahrräder in der VR China bei steigender Nachfrage ohne Weiteres erhöhen lässt, zum Beispiel durch die Beschäftigung zusätzlicher Arbeitskräfte.

(42)

Aus den dargelegten Gründen kann mithin nicht ausgeschlossen werden, dass ohne Antidumpingmaßnahmen in der VR China verfügbare Kapazitätsreserven zur Steigerung der Ausfuhren in die Union genutzt werden könnten.

(43)

Nach ihrer Unterrichtung wandte eine Partei ein, die Angaben zur chinesischen Produktionskapazität in der Verordnung entbehrten jeder Grundlage und beruhten auf reiner Spekulation. Diesbezüglich sei daran erinnert, dass die Mitarbeit seitens der ausführenden chinesischen Hersteller sehr gering war und die Feststellungen weitgehend auf der Grundlage der verfügbaren Informationen getroffen werden mussten. In diesem Fall legte die Kommission, wie bereits unter Randnummer 40 erwähnt, in Ermangelung sonstiger zuverlässigerer Informationen die im Antrag übermittelten Anscheinsbeweise zugrunde. Die Untersuchung brachte keine Informationen zutage, nach denen diese Anscheinsbeweise falsch gewesen wären. Die betreffende Partei übermittelte ebenfalls keine Angaben oder Beweise, wonach sich die Kapazitätsreserven in der VR China auf einem deutlich anderen Niveau bewegen würden. Daher wurde dieser Einwand zurückgewiesen.

3.3.   Attraktivität des Unionsmarkts und Preise der Ausfuhren in Drittländer

(44)

Wie die Daten von Eurostat und die im Antrag enthaltenen Informationen zeigen, stellt die Union für die chinesischen ausführenden Hersteller einen attraktiven Markt dar.

(45)

Den Preisangaben des einzigen kooperierenden ausführenden Unternehmens in der VR China zufolge liegt der auf der Stufe ab Werk betrachtete gewogene Durchschnittspreis der Ausfuhren der Ware in Drittländer im UZÜ unter dem durchschnittlichen Verkaufspreis ab Werk in der Union. Berücksichtigt man die Produktionskapazität in der VR China und die Nachfrage auf dem Unionsmarkt, so wäre es im Falle einer Aufhebung der Maßnahmen ziemlich wahrscheinlich, dass die chinesischen Hersteller die Menge ihrer Fahrradausfuhren in die Union umgehend erhöhen würden. Überdies können die chinesischen Hersteller ihre Ware aufgrund der bestehenden Überkapazitäten zu sehr niedrigen Preisen auf dem europäischen Markt anbieten.

3.4.   Schlussfolgerung zur Wahrscheinlichkeit eines Anhaltens des Dumpings

(46)

Angesichts der Tatsache, dass sich sogar unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Maßnahmen aus einem vorsichtigen Vergleich auf der Grundlage von Eurostat-Zahlen und Informationen des einzigen kooperierenden chinesischen Ausführers eine Dumpingspanne von über 20 % für im UZÜ getätigte chinesische Ausfuhren ergab, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das Dumping ohne Maßnahmen weiter anhalten wird.

(47)

Die vorstehende Analyse hat gezeigt, dass chinesische Einfuhren weiterhin zu gedumpten Preisen auf den Unionsmarkt gelangten. Insbesondere in Anbetracht der in der VR China verfügbaren Kapazitätsreserven, die bei Bedarf sogar ohne Weiteres noch ausgebaut werden können, und der Analyse der Preisniveaus in der Union und anderen Drittländern kann der Schluss gezogen werden, dass das Dumping bei einem Außerkrafttreten der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten wird.

D.   LAGE AUF DEM UNIONSMARKT

1.   Produktion der Union und Wirtschaftszweig der Union

(48)

Im Laufe der jetzigen Untersuchung wurde festgestellt, dass von etwa 100 Unionsherstellern, die sich im Rahmen der Untersuchung meldeten, und weiteren Herstellern, von denen die meisten durch ihre nationalen Verbände vertreten werden, Fahrräder hergestellt wurden. Diese Unternehmen bilden den Wirtschaftszweig der Union im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 der Grundverordnung. Die Untersuchung ergab ferner, dass der Wirtschaftszweig das unter Randnummer 1 beschriebene Befreiungssystem in Anspruch nimmt.

(49)

Zur Ermittlung der Gesamtproduktion der Union wurden alle verfügbaren Informationen herangezogen, einschließlich der im Antrag enthaltenen Informationen, der Daten, die vor und nach der Einleitung der Untersuchung bei Unionsherstellern und nationalen Verbänden erhoben wurden, sowie allgemeiner Produktionsstatistiken.

2.   Unionsverbrauch

(50)

Die Verkäufe der Unionshersteller wurden anhand der Antworten der Hersteller auf den Stichprobenfragebogen und der vom Antragsteller in seinem Antrag übermittelten Daten bestimmt. Die im Antrag enthaltenen Daten waren bei verschiedenen Fahrradherstellerverbänden in der Union erhoben worden.

(51)

Der sichtbare Unionsverbrauch wurde auf der Grundlage der geschätzten Verkäufe aller Unionshersteller auf dem Unionsmarkt (siehe Randnummer 68) zuzüglich der von Eurostat ausgewiesenen Einfuhren aus allen Ländern ermittelt.

(52)

Von 2007 bis zum UZÜ ging der Unionsverbrauch um 11 % zurück, und zwar von 22 912 066 Stück im Jahr 2007 auf 20 336 813 Stück im UZÜ. Der Verbrauchsrückgang konzentrierte sich dabei insbesondere auf den Zeitraum von 2008 bis 2009. Ausführliche Daten hierzu (Stückzahlen) enthält die folgende Tabelle:

Tabelle 1 —   Verbrauch

 

2007

2008

2009

UZÜ

Menge (in Stück)

 

 

 

 

+ Gesamteinfuhren

10 073 428

10 017 551

8 973 969

9 202 752

+ auf dem Unionsmarkt verkaufte Unionsproduktion

12 838 638

12 441 446

11 604 072

11 134 061

= Verbrauch

22 912 066

22 458 997

20 578 041

20 336 813

Index (2007 = 100)

100

98

90

89

3.   Menge und Marktanteil der gedumpten Einfuhren aus der Volksrepublik China

(53)

Die eingeführte Menge der betroffenen Ware wurde anhand von Eurostat-Statistiken ermittelt. Die Menge der gedumpten Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in der VR China ging im Bezugszeitraum um 38 % zurück und belief sich damit im UZÜ noch auf 615 920 Stück (siehe Tabelle 2). Die Einfuhren der betroffenen Ware aus der VR China lagen zu Beginn des Bezugszeitraums um 26 % höher als im UZÜ der vorausgegangenen Untersuchung (1. April 2003 bis 31. März 2004: 733 901 Stück (9)). Der stärkste Rückgang bei den Einfuhren der betroffenen Ware erfolgte von 2008 bis 2009, was der Entwicklung beim gesamten Unionsverbrauch entspricht (siehe Tabellen 1 und 2).

(54)

Da die Einfuhren aus der VR China im Bezugszeitraum stärker zurückgingen als der Verbrauch, sank der Marktanteil der VR China leicht, nämlich von 4,4 % im Jahr 2007 auf 3,1 % im UZÜ.

(55)

Wie sich die Einfuhren und der Marktanteil von Fahrrädern mit Ursprung in der VR China im Bezugszeitraum entwickelten, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Tabelle 2 —   Einfuhren aus der VR China

 

2007

2008

2009

UZÜ

Menge der Einfuhren aus dem betroffenen Land (in Stück)

986 514

941 522

598 565

615 920

Index (2007 = 100)

100

95

61

62

Marktanteil der Einfuhren aus dem betroffenen Land

4,4 %

4,3 %

3,0 %

3,1 %

4.   Preise der betroffenen Einfuhren

4.1.   Entwicklung der Preise

(56)

Wie unter Randnummer 35 erläutert, sah die Kommission es als vertretbar an, für die Zwecke dieser Untersuchung die von Eurostat ausgewiesenen Preise für Einfuhren aus der VR China heranzuziehen.

(57)

Den Eurostat-Daten zufolge stiegen die gewogenen Durchschnittspreise der Einfuhren aus der VR China, die im Folgenden in indexierter Form ausgewiesen sind, von 2007 bis zum UZÜ um 125 %. Einen erheblichen Anstieg verzeichneten die Einfuhrpreise dabei im Jahr 2009, während sie danach praktisch konstant blieben. Wie die Entwicklung im Einzelnen verlief, ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Tabelle 3 —   Preise der betroffenen Einfuhren

 

2007

2008

2009

UZÜ

VR China

 

 

 

 

Index (2007 = 100)

100

128

224

225

4.2.   Preisunterbietung

(58)

Zur Ermittlung der Preisunterbietungsspanne für Fahrräder mit Ursprung in der VR China zog die Kommission die im Laufe der Untersuchung von den in die Stichprobe einbezogenen Unionsherstellern übermittelten Informationen und die Durchschnittspreise der Eurostat-Statistik heran. Für den Wirtschaftszweig der Union wurden die Verkaufspreise für unabhängige Abnehmer zugrunde gelegt, gegebenenfalls berichtigt auf die Stufe ab Werk. Der Vergleich ergab, dass die Preise der Einfuhren aus der VR China diejenigen des Wirtschaftszweigs der Union nach Abzug des Antidumpingzolls um 53 % unterboten.

5.   Einfuhren aus anderen Ländern

(59)

Den Eurostat-Daten zufolge sanken die Einfuhren aus anderen Drittländern von 9 087 000 Stück im Jahr 2007 auf 8 587 000 Stück im UZÜ, was einem Gesamtrückgang von 6 % entspricht. Sie entwickelten sich damit parallel zum Unionsverbrauch (– 11 %), wobei ihr Rückgang weniger stark ausfiel. Der Marktanteil der Drittländer stieg im Bezugszeitraum von 40 % auf 42 %. Wie jedoch unter den Randnummern 35 und 56 erläutert, wird bei den von Eurostat ausgewiesenen Preisen nicht zwischen dem jeweils unterschiedlichen Warensortiment der einzelnen Länder differenziert, und deshalb werden die Preistrends nur mit Indizes veranschaulicht. Da nichts über das Warensortiment der Einfuhren aus anderen Drittländern bekannt ist, ist ein Vergleich der Preise der nachstehenden Einfuhren mit jenen des Wirtschaftszweigs der Union nicht sinnvoll. Dennoch wurden einige zusätzliche Informationen über die Einfuhren aus jenen Ländern eingeholt, auf die der Großteil der anderen Fahrradeinfuhren entfällt. Detaillierte Angaben sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Tabelle 4 —   Einfuhren aus anderen Ländern

 

2007

2008

2009

UZÜ

Alle Typen

Stück (in Tausend)

Marktanteil

Preis (EUR/Stück)

Stück (in Tausend)

Marktanteil

Preis (EUR/Stück)

Stück (in Tausend)

Marktanteil

Preis (EUR/Stück)

Stück (in Tausend)

Marktanteil

Preis (EUR/Stück)

Taiwan

3 186

14 %

 

3 428

15 %

 

2 949

14 %

 

2 958

15 %

 

Index

100

100

100

108

110

104

93

103

125

93

105

125

Thailand

1 534

7 %

 

1 522

7 %

 

1 384

7 %

 

1 397

7 %

 

Index

100

100

100

99

101

107

90

100

127

91

103

127

Philippinen

690

3 %

 

437

2 %

 

449

2 %

 

476

2 %

 

Index

100

100

100

63

65

105

65

73

106

69

78

103

Malaysia

475

2 %

 

361

2 %

 

193

1 %

 

265

1 %

 

Index

100

100

100

76

77

106

41

45

116

56

63

99

Sri Lanka

574

3 %

 

749

3 %

 

1 017

5 %

 

1 101

5 %

 

Index

100

100

100

131

133

107

177

197

108

192

216

107

Tunesien

550

2 %

 

527

2 %

 

530

3 %

 

495

2 %

 

Index

100

100

100

96

98

105

96

107

113

90

101

113

Sonstige

2 078

9 %

 

2 052

9 %

 

1 854

9 %

 

1 895

9 %

 

Index

100

100

100

99

101

110

89

99

131

91

103

127

INSGESAMT

9 087

40 %

 

9 076

40 %

 

8 375

41 %

 

8 587

42 %

 

Index

100

100

100

100

102

109

92

103

125

94

106

122

1)   Taiwan

(60)

Die Einfuhren aus Taiwan verringerten sich im Bezugszeitraum von 3 158 600 Stück im Jahr 2007 auf 2 958 000 Stück im UZÜ, wobei sich ihr Marktanteil im selben Zeitraum leicht erhöhte, und zwar von 14 % auf 15 %. Die aus Taiwan eingeführten Fahrräder sind für die oberen Marktsegmente bestimmt. Während der Untersuchung zeigte sich anhand eines Modellvergleichs, dass die Preise der Einfuhren aus Taiwan wie bereits im vorausgegangenen Untersuchungszeitraum (10) höher waren als die vergleichbarer Modelle des Wirtschaftszweigs der Union. Darüber hinaus wies der Preis der Einfuhren im Bezugszeitraum eine steigende Tendenz auf und verzeichnete im UZÜ einen Anstieg um 25 % gegenüber dem Jahr 2007.

2)   Thailand

(61)

Die Einfuhren mit Ursprung in Thailand gingen im Bezugszeitraum von 1 534 000 Stück im Jahr 2007 auf 1 397 000 Stück im UZÜ zurück. Der Rückgang der Einfuhren entsprach der Verbrauchsentwicklung, denn ihr Marktanteil blieb konstant bei 7 %. Bei den aus Thailand eingeführten Fahrrädern handelt es sich jedoch um Fahrräder der mittleren Qualitätsstufe, und wie die Untersuchung anhand eines Modellvergleichs gezeigt hat, werden die Einfuhren aus Thailand zu einem höheren Preis verkauft als vergleichbare Modelle des Wirtschaftszweigs der Union. Darüber hinaus wies der Preis der Einfuhren im Bezugszeitraum eine steigende Tendenz auf und verzeichnete im UZÜ einen Anstieg um 27 % gegenüber dem Jahr 2007.

3)   Sri Lanka

(62)

Die Einfuhren aus Sri Lanka, die im Jahr 2007 noch bei 574 000 Stück lagen, beliefen sich im UZÜ auf 1 101 000 Stück und verdoppelten sich im Bezugszeitraum damit fast, so dass ihr Marktanteil am Ende des Bezugszeitraums 5 % erreichte. Von einer Partei wurde allerdings vorgebracht, die chinesischen Ausführer umgingen die Antidumpingzölle durch Versand über Sri Lanka. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen der Kommission nicht genügend Informationen vor, um eine Schlussfolgerung zur Lage im Zusammenhang mit diesen Einfuhren ziehen zu können. Unter diesen Umständen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Einfuhren, die als Ursprungserzeugnis Sri Lankas angemeldet wurden, zur Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union beitragen.

(63)

Nach ihrer Unterrichtung machte eine interessierte Partei geltend, die Schlussfolgerungen zu einer etwaigen Umgehung über Sri Lanka seien reine Vermutungen und dahin gehende Behauptungen sollten bei den endgültigen Schlussfolgerungen nicht berücksichtigt werden. Hierzu ist anzumerken, dass die Kommission, wie unter Randnummer 62 bereits eindeutig dargelegt, in dieser Frage keinerlei Schlussfolgerung gezogen hat.

6.   Wirtschaftliche Lage des Wirtschaftszweigs der Union

6.1.   Vorbemerkungen

(64)

Nach Artikel 3 Absatz 5 der Grundverordnung prüfte die Kommission alle maßgeblichen Wirtschaftsfaktoren und -indizes, die für die Lage des Wirtschaftszweigs der Union relevant waren.

(65)

Wie vorstehend erläutert, musste angesichts der Vielzahl antragstellender Unionshersteller mit einer Stichprobe gearbeitet werden. Für die Zwecke der Schadensanalyse wurden die Schadensindikatoren wie folgt untersucht:

Die makroökonomischen Faktoren (Produktionskapazität, Verkaufsmengen, Marktanteil, Beschäftigung, Produktivität, Wachstum, Höhe der Dumpingspannen und Erholung von den Auswirkungen früheren Dumpings) wurden auf der Ebene der Gesamtproduktion der Union beurteilt; Grundlage hierfür waren die Informationen, die bei den nationalen Verbänden der Unionshersteller und den einzelnen Unternehmen eingeholt wurden. Diese Faktoren wurden, soweit möglich, mit den Angaben der entsprechenden amtlichen Statistik abgeglichen.

Die mikroökonomischen Faktoren (Lagerbestände, Verkaufspreise, Cashflow, Rentabilität, Kapitalrendite (RoI), Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten, Investitionen und Löhne) wurden für die einzelnen Unternehmen analysiert, d. h. auf der Ebene der in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller.

6.2.   Makroökonomische Indikatoren

a)   Produktion, Produktionskapazität und Kapazitätsauslastung

(66)

Die Produktion des Wirtschaftszweigs der Union war im Bezugszeitraum jedes Jahr leicht rückläufig. Bis zum Ende des UZÜ ging sie verglichen mit 2007 um 11 % zurück, was der Verbrauchsentwicklung entspricht. Die einzelnen Daten sind Tabelle 5 zu entnehmen:

Tabelle 5 —   Gesamtproduktion der Union

 

2007

2008

2009

UZÜ

Menge (in Stück)

 

 

 

 

Produktion

13 813 966

13 541 244

12 778 305

12 267 037

Index (2007 = 100)

100

98

93

89

(67)

Die Produktionskapazität stieg von 2007 bis zum UZÜ leicht an, und zwar um 2 %. Da die Produktion zurückging, verringerte sich die Kapazitätsauslastung von 2007 bis zum UZÜ insgesamt um 13 % und erreichte im UZÜ 81 %. Detaillierte Angaben sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Tabelle 6 —   Produktionskapazität und Kapazitätsauslastung

 

2007

2008

2009

UZÜ

Menge (in Stück)

 

 

 

 

Produktionskapazität

14 785 000

15 804 000

15 660 000

15 118 000

Index (2007 = 100)

100

107

106

102

Kapazitätsauslastung

93 %

86 %

82 %

81 %

Index (2007 = 100)

100

92

87

87

b)   Verkaufsmenge

(68)

Die Menge der Verkäufe des Wirtschaftszweigs der Union an unabhängige Abnehmer auf dem Unionsmarkt ging von 2007 bis zum UZÜ um 13 % zurück. Diese Entwicklung entspricht dem allgemeinen Trend eines rückläufigen Verbrauchs auf dem Unionsmarkt. Detaillierte Angaben sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Tabelle 7 —   Verkäufe an unabhängige Abnehmer

 

2007

2008

2009

UZÜ

Menge (in Stück)

12 838 638

12 441 446

11 604 072

11 134 061

Index (2007 = 100)

100

97

90

87

c)   Marktanteil

(69)

Der Marktanteil des Wirtschaftszweigs der Union wies von 2007 bis zum UZÜ leichte Schwankungen auf. Insgesamt ging er im Bezugszeitraum um 1,3 Prozentpunkte zurück. Detaillierte Angaben sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Tabelle 8 —   Marktanteil der Union

 

2007

2008

2009

UZÜ

Marktanteil der Union

56,0 %

55,4 %

56,4 %

54,7 %

Index (2007 = 100)

100

99

101

98

d)   Beschäftigung und Produktivität

(70)

Die Beschäftigung ging im Bezugszeitraum um 9 % von 14 925 Beschäftigten im Jahr 2007 auf 13 646 Beschäftigte im UZÜ zurück.

(71)

Die Produktivität erhöhte sich 2008 gegenüber 2007 geringfügig, nahm dann aber ab. Insgesamt ging die Produktivität im Bezugszeitraum leicht zurück, und zwar um 3 %. Detaillierte Angaben sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Tabelle 9 —   Gesamtbeschäftigung und Produktivität in der Union

 

2007

2008

2009

UZÜ

Zahl der Beschäftigten

14 925

14 197

14 147

13 646

Index (2007 = 100)

100

95

95

91

Produktivität (Stück/Jahr)

926

954

903

899

Index (2007 = 100)

100

103

98

97

e)   Wachstum

(72)

Insgesamt ging der Marktanteil aller Unionshersteller zusammen leicht zurück (um 1,3 Prozentpunkte), und der Verbrauch nahm um 11 % ab; die Unionshersteller konnten demnach eindeutig kein Wachstum verzeichnen.

f)   Höhe der Dumpingspanne

(73)

Im UZÜ hielt das Dumping aus der VR China weiter an. Wie unter Randnummer 34 erläutert, stützt sich die Dumpingberechnung wegen der geringen Mitarbeit der chinesischen Ausführer auf Durchschnittspreise der Eurostat-Statistik. Die Durchschnittspreise der Eurostat-Statistik geben, wie unter Randnummer 35 dargelegt, zwar nur bedingt Aufschluss über das Warensortiment, das für die Berechnung der Dumpingspanne von großer Bedeutung ist, aber angesichts der Kapazitätsreserven in der VR China können die Auswirkungen der tatsächlichen Dumpingspannen auf den Wirtschaftszweig der Union nicht als unbedeutend betrachtet werden.

g)   Erholung von früherem Dumping

(74)

Die Kommission prüfte, ob sich der Wirtschaftszweig der Union von den Auswirkungen früheren Dumpings erholt hat. Dabei kam sie zu dem Schluss, dass sich der Wirtschaftszweig der Union nicht in dem erwarteten Maße von den Auswirkungen des früheren Dumpings erholt hat, was insbesondere aus der nach wie vor geringen Rentabilität und dem Rückgang der Kapazitätsauslastung ersichtlich wird.

6.3.   Mikroökonomische Indikatoren

h)   Lagerbestände

(75)

Ein Hersteller konnte wegen seiner derzeitigen internen Struktur keine schlüssigen Angaben zu den Lagerbeständen im Bezugszeitraum machen. Deshalb konnten die Angaben dieses Unternehmens bei der Analyse der Lagerbestände für den Bezugszeitraum nicht berücksichtigt werden.

(76)

Die Lagerbestände an Fahrrädern stiegen im Analysezeitraum von 880 935 Stück im Jahr 2007 auf 1 091 516 Stück im UZÜ, d. h. um 24 %. Detaillierte Angaben sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Tabelle 10 —   Lagerbestände

 

2007

2008

2009

UZÜ

Menge (in Stück)

 

 

 

 

Schlussbestände

880 935

1 132 612

818 276

1 091 516

Index (2007 = 100)

100

129

93

124

i)   Verkaufspreise und Kosten

(77)

Der Durchschnittspreis ab Werk, den der Wirtschaftszweig der Union unabhängigen Abnehmern in der Union in Rechnung stellte, wies im Bezugszeitraum eine leicht steigende Tendenz auf. Insgesamt erhöhte der Wirtschaftszweig der Union seine Preise von 2007 bis zum UZÜ um 9 %, was dem unter Randnummer 79 dargelegten Anstieg der Produktionskosten entsprach.

Tabelle 11 —   Stückpreis auf dem Unionsmarkt

 

2007

2008

2009

UZÜ

Stückpreis der Unionsverkäufe (in EUR/Stück)

163

170

176

178

Index (2007 = 100)

100

104

108

109

(78)

Die Produktionskosten wurden auf der Grundlage des gewogenen Durchschnitts aller von den Stichprobenherstellern hergestellten Typen der gleichartigen Ware ermittelt.

(79)

Die Produktionskosten stiegen im Bezugszeitraum um 9 %. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf eine Änderung des Warensortiments zurückzuführen. Detaillierte Angaben sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Tabelle 12 —   Produktionsstückkosten

 

2007

2008

2009

UZÜ

Produktionsstückkosten (in EUR/Stück)

165

169

180

180

Index (2007 = 100)

100

102

109

109

(80)

Nach ihrer Unterrichtung wandte eine Partei ein, der Anstieg der Produktionskosten habe sich vor dem Hintergrund erheblich gesunkener Kosten für manche Rohstoffe (Aluminium und Stahl) abgespielt, was darauf hindeute, dass die erlittene Schädigung selbst verschuldet sei. Diese Behauptung wurde jedoch nicht durch ausreichende Beweise belegt. Die Partei legte nämlich lediglich Daten vor, die ganz allgemein die Preisentwicklung bei Aluminium und Stahl im Bezugszeitraum beschreiben, legte aber nicht dar, inwieweit sich diese Entwicklungen auf die Gesamtproduktionskosten von Fahrrädern ausgewirkt haben sollten. Zudem wurde dieses Argument erst nach der Unterrichtung über die Untersuchungsergebnisse, also in einem fortgeschrittenen Stadium des Verfahrens, vorgebracht und konnte daher nicht mehr überprüft werden. Der Einwand wurde daher zurückgewiesen.

j)   Rentabilität

(81)

Im ersten Jahr des Bezugszeitraums war die Gesamtrentabilität der Stichprobenhersteller in Bezug auf die betroffene Ware negativ (– 1,7 %). 2008 erreichten die Unionshersteller die Gewinnzone. Im Jahr 2009 und im UZÜ verzeichnete der Wirtschaftszweig jedoch wieder Verluste.

(82)

Wie aus der vorstehend beschriebenen Entwicklung ersichtlich wird, befand sich der Wirtschaftszweig der Union im Vergleich zur vorausgegangenen Untersuchung, bei der seine Rentabilität sich auf 3,6 % belief, im UZÜ in einer prekären Lage.

Tabelle 13 —   Rentabilität

 

2007

2008

2009

UZÜ

Rentabilität der Unionsverkäufe

–1,7 %

0,6 %

–2,2 %

–1,1 %

Index (2007 = 100)

– 100

33

– 129

–68

(83)

Nach der Unterrichtung über die Untersuchungsergebnisse wurde — allerdings ohne entsprechende Belege — vorgebracht, der Wirtschaftszweig der Union habe es versäumt, seine Effizienz und seine Leistungsfähigkeit zu verbessern. Die Untersuchung hat hingegen gezeigt, dass sich der Wirtschaftszweig der Union durch Verlagerung von Produktionsstätten innerhalb der Union ganz offenkundig bemüht hat, sich auf den von den gedumpten Einfuhren ausgehenden Preisdruck einzustellen und die Kostenrentabilität zu steigern (siehe Randnummer 85). Dieses Vorbringen wurde daher zurückgewiesen.

k)   Kapitalrendite (RoI)

(84)

Die Investitionen in den Geschäftsbereich der betroffenen Ware gingen im Bezugszeitraum erheblich zurück, und zwar von 21 491 000 EUR im Jahr 2007 auf 11 738 000 EUR im UZÜ. Dies ist weitgehend auf die Wirtschaftskrise zurückzuführen, die 2008 einsetzte und im UZÜ, in dem die Kapitalbeschaffung immer schwieriger wurde und die Verkaufsprognosen pessimistisch waren, ihren Tiefpunkt erreichte.

(85)

Es ist darauf hinzuweisen, dass ein beträchtlicher Teil der Investitionen getätigt wurde, um die Effizienz des Herstellungsverfahrens zu steigern und auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben. Dabei wurde ein Teil der Produktionskapazität von westeuropäischen Ländern in osteuropäische Länder verlagert und die Produktionsbasis auf nahezu alle Mitgliedstaaten ausgeweitet; dies belegt die Vitalität des Wirtschaftszweigs der Union und seine Bemühungen, wettbewerbsfähig zu bleiben.

Tabelle 14 —   Investitionen und Kapitalrendite

 

2007

2008

2009

UZÜ

Investitionen (in Tausend EUR)

21 491

21 743

10 701

11 738

Index (2007 = 100)

100

101

50

55

Kapitalrendite (RoI)

–16 %

5 %

–20 %

–10 %

(86)

Ein Hersteller konnte wegen seiner internen Struktur für die Berechnung der Kapitalrendite keine schlüssigen Angaben zur Nettoproduktion von Anlagegütern im Bezugszeitraum liefern. Deshalb konnten die Angaben dieses Unternehmens bei der Analyse der Kapitalrendite für den Bezugszeitraum nicht berücksichtigt werden.

(87)

Die Kapitalrendite folgte der Entwicklung der Rentabilität. Im Jahr 2007 verzeichneten die in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller eine Kapitalrendite von –16 %, die im UZÜ leicht anstieg, und zwar auf –10 %.

l)   Cashflow und Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten

(88)

Ein Hersteller konnte keine schlüssigen Angaben zum Cashflow im Bezugszeitraum machen, da seine Struktur eine Schätzung des Cashflows nur für die einen Teilbereich seiner gesamten Geschäftstätigkeit darstellende Fahrradsparte unmöglich macht. Deshalb konnten die Angaben dieses Unternehmens bei der Analyse des Cashflows für den Bezugszeitraum nicht berücksichtigt werden.

(89)

Der Cashflow, also die Möglichkeit des Wirtschaftszweigs, seine Tätigkeiten selbst zu finanzieren, blieb im untersuchten Zeitraum positiv. Von 2007 bis zum UZÜ ging er jedoch um rund 33 % zurück. Detaillierte Angaben sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Tabelle 15 —   Cashflow

 

2007

2008

2009

UZÜ

Cashflow (in Tausend EUR)

19 981

20 767

19 261

13 350

Index (2007 = 100)

100

104

96

67

(90)

Die Stichprobenhersteller beschaffen sich ihr Kapital entweder intern, sofern sie einer Unternehmensgruppe angehören, oder über Bankdarlehen. In anderen Fällen wird der vom Unternehmen erwirtschaftete Cashflow als Finanzierungsquelle genutzt. Keiner der Stichprobenhersteller hatte nennenswerte Schwierigkeiten bei der Kapitalbeschaffung.

m)   Löhne

(91)

Im Bezugszeitraum stiegen die Lohnkosten je Beschäftigten um 11 %. Dies spiegelt eine Produktionsverlagerung hin zu etwas höherwertigen Waren wider.

Tabelle 16 —   Löhne

 

2007

2008

2009

UZÜ

Lohnkosten je Beschäftigten (in EUR)

20 239

20 880

22 499

22 541

Index (2007 = 100)

100

103

111

111

(92)

Nach der Unterrichtung über die Untersuchungsergebnisse wurde angeführt, die Lohnkosten je Beschäftigten hätten sich parallel zum Einbruch der Nachfrage erhöht, was darauf hindeuten würde, dass die Schädigung selbst verschuldet sei. Wie die vorstehende Tabelle zeigt, verzeichneten die Lohnkosten je Beschäftigten mit +11 % im Bezugszeitraum tatsächlich einen Anstieg. Allerdings verringerte sich die Zahl der Beschäftigten, wie unter Randnummer 70 erläutert, um 9 %. Die Lohnkosten erhöhten sich daher insgesamt nur um 2 %. Den Untersuchungsergebnissen zufolge waren die Auswirkungen auf die Rentabilität des Wirtschaftszweigs der Union demnach insgesamt sehr gering.

7.   Schlussfolgerung zur Schädigung

(93)

Die geltenden Antidumpingmaßnahmen haben sich eindeutig auf die Lage des Wirtschaftszweigs der Union ausgewirkt. So konnte er in einem gewissen Umfang von den Maßnahmen profitieren und einen stabilen Marktanteil aufrechterhalten. Dennoch ging die Unionsproduktion zurück, und die Gewinnspanne blieb weiter unzureichend. Jede Möglichkeit, Wachstum und Gewinn zu steigern, wurde durch den von Preis und Menge der gedumpten Einfuhren ausgeübten Druck untergraben.

(94)

Wie unter Randnummer 53 dargelegt, gingen die Einfuhrmengen aus der VR China von 2007 bis zum UZÜ zurück. Am stärksten verringerte sich die Einfuhrmenge jedoch von 2008 bis 2009, als die Preise der Einfuhren aus der VR China beträchtlich anstiegen. Dennoch reichte dieser Preisanstieg den Untersuchungsergebnissen zufolge, wie unter Randnummer 58 dargelegt, noch nicht aus, um den Wirtschaftszweig in die Lage zu versetzen, seine Situation zu verbessern. So unterboten die Preise der Einfuhren aus der VR China diejenigen des Wirtschaftszweigs der Union um 53 %.

(95)

Da der Wirtschaftszweig Verluste verzeichnet, befindet er sich eindeutig in einer prekären Lage. Nahezu alle Schadensindikatoren im Zusammenhang mit dem Geschäftsergebnis der Unionshersteller (wie Rentabilität, Kapitalrendite und Cashflow) verschlechterten sich im Bezugszeitraum. Daher kann nicht der Schluss gezogen werden, dass sich der Wirtschaftszweig der Union in einer gesicherten Lage befindet. Darüber hinaus könnte die Lage durch den Druck der etwaigen Umgehungseinfuhren noch verschärft worden sein.

(96)

Auf dieser Grundlage wird der Schluss gezogen, dass der Wirtschaftszweig der Union insgesamt sich nach wie vor in einer prekären wirtschaftlichen Lage befindet und weiterhin eine bedeutende Schädigung im Sinne des Artikels 3 der Grundverordnung erlitten hat.

8.   Auswirkungen der gedumpten Einfuhren und anderer Faktoren

8.1.   Auswirkungen der gedumpten Einfuhren

(97)

Parallel zum rückläufigen Verbrauch in der Union ging auch der Marktanteil der Einfuhren aus der VR China leicht zurück, und zwar von 4,4 % auf 3,1 % (siehe Randnummer 53). Wie unter Randnummer 58 erläutert, unterboten im UZÜ die Einfuhren aus der VR China nach Abzug des Antidumpingzolls die Preise des Wirtschaftszweigs der Union um 53 %. Bekanntlich beläuft sich der Zollsatz auf 48,5 %. Die Preisunterbietungsspanne belegt einerseits die Wirksamkeit der geltenden Zölle und andererseits die Notwendigkeit, die Maßnahmen beizubehalten. Diese Schlussfolgerung wird noch durch die Tatsache unterstrichen, dass diese Preisunterbietung der bei der letzten Überprüfung festgestellten Preisunterbietung entspricht. Die schädigenden Auswirkungen des Preises der gedumpten Einfuhren aus der VR China auf den Wirtschaftszweig der Union blieben somit beträchtlich und dürften, wie unter Randnummer 58 erläutert, weiter anhalten.

8.2.   Auswirkungen der Wirtschaftskrise

(98)

Infolge der im UZÜ negativen Wirtschaftsbedingungen ging der Fahrradverbrauch zurück. Die Produktion und die Beschäftigung waren ebenfalls rückläufig, da sie der Verbrauchsentwicklung folgten. Da die Fahrradindustrie keine hohen Fixkosten zu tragen hat, wirkte sich der Produktionsrückgang nicht auf die Rentabilität der Fahrradindustrie in der Union aus.

(99)

Nach der Unterrichtung über die Untersuchungsergebnisse wurde angeführt, der Wirtschaftszweig der Union habe seine Produktionskapazität zu einer Zeit ausgebaut, als der Unionsverbrauch zurückging, und dies habe seine Lage negativ beeinflusst. Diese Aussage steht im Widerspruch zur Entwicklung des Verbrauchs und der Produktionskapazität, wie sie unter den Randnummern 52 und 67 beschrieben ist. Der Verbrauch ging nämlich hauptsächlich von 2008 auf 2009 zurück, während sich die Produktionskapazität bereits ein Jahr zuvor erhöht hatte (2007 und 2008). Dieses Vorbringen wurde daher zurückgewiesen.

8.3.   Einfuhren aus anderen Ländern

(100)

Wie unter Randnummer 59 erläutert, verringerte sich die Menge der Einfuhren aus anderen Drittländern um 6 % und folgte damit dem Verbrauchsrückgang. Der Marktanteil dieser Einfuhren nahm von 40 % im Jahr 2007 auf 42 % im UZÜ zu. Ihr durchschnittlicher Einfuhrpreis stieg von 2007 bis zum UZÜ um 6 %. Die Hauptländer, aus denen die betroffene Ware eingeführt wurde, waren Taiwan, Thailand und Sri Lanka.

(101)

Der Marktanteil der Einfuhren aus Taiwan nahm im Bezugszeitraum leicht zu (von 14 % auf 15 %). Den verfügbaren Informationen zufolge konkurrieren die Einfuhren aus Taiwan jedoch, wie unter Randnummer 60 erläutert, unter fairen Bedingungen mit den in der Union hergestellten Fahrrädern.

(102)

Der Marktanteil der Einfuhren aus Thailand blieb im Bezugszeitraum konstant. Wie unter Randnummer 61 erläutert, wurden diese Einfuhren den verfügbaren Informationen zufolge im UZÜ zu einem Preis verkauft, der sich aus einem fairen Wettbewerb mit ähnlichen, in der Union hergestellten Fahrrädern ergab.

(103)

Die Einfuhren mit Ursprung in Sri Lanka stiegen im Bezugszeitraum um 92 %. Im UZÜ betrug ihr Marktanteil 5 %. Wie jedoch unter Randnummer 62 dargelegt, verbergen sich unter den Einfuhren aus Sri Lanka angeblich auch Fahrräder chinesischen Ursprungs.

(104)

Somit kann der Schluss gezogen werden, dass unter den größten Ausführern von Fahrrädern in die Union die Einfuhren aus Taiwan und Thailand sich nicht negativ auf die Lage des Wirtschaftszweigs der Union ausgewirkt haben können, und zwar hauptsächlich deshalb, weil sie ein im Vergleich zum Wirtschaftszweig der Union ähnliches oder sogar höheres Preisniveau aufweisen. Hingegen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Einfuhren, die als Ursprungserzeugnis Sri Lankas angemeldet wurden, zur Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union beitragen.

8.4.   Umgehung

(105)

Es wurde vorgebracht und belegt, dass die chinesischen Ausführer die Maßnahmen fortlaufend durch Einfuhren über mehrere Länder umgehen und dass der Wirtschaftszweig der Union durch diese Einfuhren geschädigt wird. Unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung („OLAF“) gefundenen Beweise für eine Umgehung, insbesondere für Einfuhren über die Philippinen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein solches rechtswidriges Verhalten noch immer auf dem Markt praktiziert und der Wirtschaftszweig der Union dadurch geschädigt wird.

E.   WAHRSCHEINLICHKEIT EINES ANHALTENS DER SCHÄDIGUNG

1.   Vorbemerkungen

(106)

Wie unter den Randnummern 66 bis 91 beschrieben, konnte sich der Wirtschaftszweig der Union aufgrund der Einführung von Antidumpingmaßnahmen von der Schädigung erholen, allerdings nur bis zu einem gewissen Grad. Im Bezugszeitraum befand sich der Wirtschaftszweig der Union in einer prekären Lage und litt noch immer unter den schädigenden Auswirkungen der gedumpten Einfuhren aus der VR China.

(107)

Nach Artikel 11 Absatz 2 der Grundverordnung wurden die Einfuhren aus dem betroffenen Land daraufhin überprüft, ob ein Anhalten der Schädigung wahrscheinlich ist.

2.   Mengen der chinesischen Ausfuhren

(108)

Wie bereits unter Randnummer 40 erwähnt, ist die chinesische Fahrradindustrie exportorientiert. Chinesische Fahrräder sind weltweit auf den wichtigsten Märkten vertreten, insbesondere in den USA und Japan, wo sie eine marktbeherrschende Stellung einnehmen. Wie in einer früheren Untersuchung erwähnt (11), konnten die chinesischen ausführenden Hersteller ihre Präsenz auf dem US-amerikanischen Markt Ende der 90er Jahre, nachdem sie infolge der Einführung von Antidumpingzöllen auf diesem Markt zwei Jahre nicht vertreten waren, innerhalb kürzester Zeit wieder erheblich ausbauen. Im Jahr 2009 wurden etwa 14 055 000 chinesische Fahrräder in die USA ausgeführt — bei einem Gesamtverbrauch von 14 888 000 Fahrrädern.

(109)

Dies zeigt, dass die chinesischen Hersteller in der Lage sind, rasch neue Ausfuhrmärkte zu erschließen und zu durchdringen sowie lange Zeit eine marktbeherrschende Stellung zu behaupten.

(110)

Nach ihrer Unterrichtung wandte eine Partei ein, die Einfuhren chinesischer Fahrräder würden sich bei einem Außerkrafttreten der Maßnahmen nicht wesentlich erhöhen, da die chinesischen Ausführer Probleme hätten, die europäischen Sicherheitsnormen für Fahrräder (EN 14764, EN 14765, EN 14766 und EN 14781) zu erfüllen. Diese Behauptung wurde jedoch durch keinerlei Unterlagen belegt. Die Untersuchung hat hingegen gezeigt, dass Fahrräder und Fahrradteile bereits zu einem beträchtlichen Teil aus der VR China eingeführt werden und den vorgeschriebenen Sicherheitsnormen entsprechen. Es bestand daher kein Grund zu der Annahme, die chinesischen Hersteller seien nicht in der Lage, die geltenden Sicherheitsnormen für Fahrräder zu erfüllen. Deshalb wurde dieser Einwand zurückgewiesen.

3.   Kapazitätsreserven auf dem chinesischen Markt

(111)

Wie unter Randnummer 41 erläutert, zeigten die bei der Untersuchung erhobenen Daten, dass in der VR China erhebliche Kapazitätsreserven vorhanden sind. Es fanden sich eindeutige Hinweise darauf, dass ohne Antidumpingmaßnahmen ein Großteil dieser Kapazitätsreserven dazu verwendet werden könnte, die Ausfuhren in die Union zu steigern. Dies wird vor allem dadurch bestätigt, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass Drittlandsmärkte oder der chinesische Inlandsmarkt etwaige zusätzliche Produktionsmengen aus der VR China aufnehmen könnten.

(112)

Nach der Unterrichtung über die Untersuchungsergebnisse wurde vorgebracht, eine Ausweitung der chinesischen Produktionskapazität werde durch den Anstieg der chinesischen Arbeitskosten stark eingeschränkt. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass die Mitarbeit seitens der ausführenden chinesischen Hersteller, wie unter Randnummer 26 dargelegt, sehr gering war und dass zu den Arbeitskosten und der Produktionskapazität in der VR China keine Zahlen vorgelegt wurden. Außerdem übermittelte die betreffende Partei keinerlei Belege zur Untermauerung ihres Vorbringens. Das Vorbringen musste daher zurückgewiesen werden.

4.   Mutmaßliche Umgehung

(113)

Wie unter Randnummer 105 erläutert, wurde unter Vorlage von Nachweisen vorgebracht, dass die chinesischen Ausführer die Maßnahmen fortlaufend durch Einfuhren über mehrere Länder umgehen. Dies wird im Fall der Philippinen überdies durch OLAF bestätigt. Dieses Verhalten zeigt, wie stark das Interesse der chinesischen Ausführer am attraktiven Unionsmarkt ist.

5.   Schlussfolgerung

(114)

Der Wirtschaftszweig der Union hat mehrere Jahre unter den Auswirkungen der gedumpten chinesischen Einfuhren gelitten; seine derzeitige Wirtschaftslage ist immer noch prekär.

(115)

Wie oben dargelegt, konnte sich der Wirtschaftszweig der Union dank der geltenden Antidumpingmaßnahmen von den chinesischen Dumpingpraktiken erholen. Im UZÜ war seine Wirtschaftslage allerdings kritisch. Sollte der Wirtschaftszweig der Union mit steigenden Mengen gedumpter Niedrigpreiseinfuhren aus dem betroffenen Land konfrontiert werden, dürfte dies zu einem weiteren Rückgang seiner Verkäufe, seines Marktanteils und seiner Verkaufspreise sowie zu einer weiteren Verschlechterung seiner finanziellen Lage führen.

(116)

Des Weiteren scheint der Untersuchung zufolge die Tatsache, dass die Verkaufspreise chinesischer Hersteller im Durchschnitt um 53 % unter den Preisen des Wirtschaftszweigs der Union lagen (siehe Randnummer 58), ein Hinweis darauf zu sein, dass die chinesischen ausführenden Hersteller bei einem Außerkrafttreten der Maßnahmen die betroffene Ware wahrscheinlich zu Preisen auf den Unionsmarkt ausführen werden, die erheblich unter den Preisen des Wirtschaftszweigs der Union liegen.

(117)

In Anbetracht der Feststellungen, die die Untersuchung insbesondere hinsichtlich der Kapazitätsreserven in der VR China, der Exportorientiertheit der chinesischen Industrie und des Verhaltens der chinesischen Ausführer auf ausländischen Märkten in der Vergangenheit ergab, dürfte eine Aufhebung der Maßnahmen darauf hinauslaufen, dass die Schädigung anhalten wird.

(118)

Darüber hinaus wird der Schluss, dass ein Anhalten der Schädigung wahrscheinlich ist, durch die Umgehung deutlich untermauert (siehe Randnummern 105 und 113). Sie beweist eindeutig, dass der Unionsmarkt für die chinesischen Hersteller weiterhin attraktiv ist; ohne Antidumpingmaßnahmen würden sie wahrscheinlich größere Ausfuhrmengen in die Union umlenken.

F.   UNIONSINTERESSE

1.   Vorbemerkungen

(119)

Nach Artikel 21 der Grundverordnung wurde untersucht, ob ungeachtet der Schlussfolgerung zum schädigenden Dumping eindeutig der Schluss gezogen werden könnte, dass die Aufrechterhaltung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren aus der VR China nicht im Interesse der Union läge.

(120)

Bekanntlich wurde in den vorausgegangenen Untersuchungen die Auffassung vertreten, dass die Einführung der Maßnahmen dem Unionsinteresse nicht zuwiderläuft. Da es sich bei der jetzigen Untersuchung zudem um eine Überprüfung handelt, wird eine Situation analysiert, in der bereits Antidumpingmaßnahmen in Kraft sind; daher kann beurteilt werden, ob die geltenden Antidumpingmaßnahmen die betroffenen Parteien unverhältnismäßig stark beeinträchtigt haben.

(121)

Bei der Ermittlung des Unionsinteresses wurde allen beteiligten Interessen Rechnung getragen, den Interessen des Wirtschaftszweigs der Union ebenso wie den Interessen der Einführer und Verwender.

2.   Interesse des Wirtschaftszweigs der Union

(122)

Sofern faire Marktbedingungen herrschen, ist die Fahrradindustrie in der Union erwiesenermaßen existenz- und wettbewerbsfähig. Die Untersuchung zeigte jedoch, dass der Wirtschaftszweig nahe beim Break-even-Punkt liegt und sich damit noch immer in einer schlechten Lage befindet. Daher müssen auf dem Unionsmarkt faire Wettbewerbsbedingungen aufrechterhalten werden.

(123)

Da neue Fahrradmodelle weitgehend in der Union entwickelt werden, würde der Wirtschaftszweig der Union hinsichtlich der Verkaufsmengen und Preise zudem in vollem Umfang von solchen Entwicklungen profitieren, wenn der durch die gedumpten Einfuhren ausgeübte Druck durch Maßnahmen unter Kontrolle gehalten würde.

(124)

Dem Wirtschaftszweig der Union käme eine Aufrechterhaltung der Maßnahmen zugute; er sollte danach in der Lage sein, seine Verkaufsmengen und wahrscheinlich auch seine Verkaufspreise zu halten und möglicherweise zu erhöhen, wodurch er den notwendigen Ertrag erwirtschaften könnte, um weiterhin in neue Technologien investieren zu können.

(125)

Sollten die Maßnahmen gegenüber den Einfuhren aus der VR China hingegen außer Kraft treten, wird es wahrscheinlich zu weiteren Handelsverzerrungen kommen, die den Erholungsprozess des Wirtschaftszweigs der Union unweigerlich stagnieren lassen würden. Angesichts der ungenutzten Produktionskapazität in der VR China und des Verhaltens der chinesischen Ausführer auf ausländischen Märkten in der Vergangenheit liegt auf der Hand, dass es, wenn die Maßnahmen außer Kraft treten würden, für den Wirtschaftszweig der Union sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich würde, sich zu erholen oder auch nur seine Stellung zu halten. Die prekäre Lage des Wirtschaftszweigs der Union wird sich ohne Maßnahmen wahrscheinlich weiter verschlechtern, so dass es möglicherweise zu einem weiteren Rückgang der Produktionskapazität in der Union und zur Schließung mehrerer Herstellerunternehmen kommen würde. Es wird daher der Schluss gezogen, dass Antidumpingmaßnahmen im Interesse des Wirtschaftszweigs der Union liegen.

(126)

Angesichts der Schlussfolgerungen zur Lage des Wirtschaftszweigs der Union unter den Randnummern 93 bis 96 und im Einklang mit den Feststellungen aus der Analyse der Wahrscheinlichkeit eines Anhaltens der Schädigung unter den Randnummern 106 bis 117 kann auch davon ausgegangen werden, dass sich die finanzielle Lage des Wirtschaftszweigs der Union bei einem Außerkrafttreten der Antidumpingzölle erheblich verschlechtern würde.

3.   Interesse der Verwender

(127)

Diese Untersuchung wird von der European Cyclists‘ Federation (ECF), einem Dachverband der nationalen Radfahrerverbände in Europa, unterstützt.

(128)

Die ECF brachte vor, Europa sei der wichtigste Markt für moderne Radsportprodukte und weise hohe Standards bei Qualität und Sicherheit auf, und durch einen Zustrom von Waren aus der VR China würden diese Standards sinken. Außerdem gebe es für die Fahrradindustrie in der Wirtschaft der Union ein enormes Wachstumspotenzial, das bei einem Außerkrafttreten der Antidumpingzölle gefährdet sei.

(129)

Bekanntlich wurde in den vorausgegangenen Untersuchungen festgestellt, dass die Einführung von Maßnahmen keine nennenswerten Auswirkungen auf die Verwender hätte. Die Einführer/Verwender in der Union konnten ihren Bedarf trotz der geltenden Maßnahmen weiterhin decken, unter anderem auch durch Lieferungen aus der VR China. Nichts deutete darauf hin, dass sie Schwierigkeiten hatten, andere Bezugsquellen zu erschließen. Daher wird der Schluss gezogen, dass die Aufrechterhaltung der Antidumpingmaßnahmen wahrscheinlich keine gravierenden Auswirkungen auf die Verwender in der Union haben wird.

4.   Interesse der Zulieferer

(130)

Während der Untersuchung nahm der Verband der Hersteller von Fahrradteilen COLIPED mit der Kommission Kontakt auf. COLIPED führte an, in der Union gebe es rund 300 Fabriken, die Teile für die Fahrradproduktion herstellten und die etwa 7 300 Menschen beschäftigten, und die Existenzfähigkeit der Zulieferindustrie hänge zwangsläufig vom Fortbestand der Fahrradproduktion in Europa ab. Diesbezüglich ergab die Untersuchung, dass ohne Maßnahmen voraussichtlich weitere Fahrradhersteller in Europa ihre Produktion aufgeben müssten, was sich nachteilig auf die Fahrradteile herstellende Industrie in der Union auswirken und Arbeitsplätze in der Zulieferindustrie gefährden würde. Daher wird der Schluss gezogen, dass die Einführung von Antidumpingmaßnahmen im Interesse der Zulieferer liegt.

5.   Interesse der Einführer

(131)

Von den unabhängigen Einführern ging zu den Einfuhren aus der VR China nur eine Fragebogenantwort ein, die allerdings nicht vollständig war, da das Unternehmen aus nicht offengelegten Gründen gerade dabei war, seine Tätigkeit einzustellen.

(132)

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass angesichts der geringen Mitarbeit seitens der Einführer die Auswirkungen etwaiger Maßnahmen bzw. eines Verzichts darauf nicht ordnungsgemäß und erschöpfend beurteilt werden konnten. Ferner sei daran erinnert, dass Antidumpingmaßnahmen nicht dazu dienen, Einfuhren zu verhindern, sondern dazu, wieder faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen und sicherzustellen, dass die Preise der Einfuhren nicht gedumpt sind und eine Schädigung verursachen. Da weiterhin Fahrräder zu fairen Preisen und auch weiterhin Einfuhren aus Drittländern in die Union eingeführt werden können, dürfte die traditionelle Geschäftstätigkeit der Einführer nicht nennenswert betroffen sein. Außerdem reicht die Produktionskapazität der Unionshersteller aus, um eine potenzielle Zunahme der Nachfrage nach Fahrrädern aufzufangen. Ferner geht aus der Tabelle unter Randnummer 59 hervor, dass in anderen Drittländern beträchtliche Produktionskapazitäten bestehen. Daher ist es äußerst unwahrscheinlich, dass es zu einem Versorgungsengpass kommen würde.

(133)

Da weiterhin Einfuhren zu fairen Preisen auf den Unionsmarkt gelangen können, dürften die Einführer in der Lage sein, ihre traditionelle Geschäftstätigkeit fortzusetzen, selbst wenn die Antidumpingmaßnahmen gegenüber der VR China aufrechterhalten werden. Die geringe Mitarbeit seitens der unabhängigen Einführer und die Tatsache, dass bei der Untersuchung keine Anzeichen dafür gefunden wurden, dass die Einführer nach der Einführung der Maßnahmen gegenüber der VR China mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert gewesen wären, bekräftigen diese Schlussfolgerung noch.

6.   Schlussfolgerung

(134)

Die Aufrechterhaltung der Maßnahmen gegenüber den Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der VR China läge eindeutig im Interesse des Wirtschaftszweigs der Union und der Verbraucher sowie im Interesse der Zulieferer von Fahrradteilen in der Union. Sie wird es dem Wirtschaftszweig der Union ermöglichen, nach Wiederherstellung eines fairen Wettbewerbs wieder zu wachsen und seine Lage zu verbessern. Abgesehen davon werden sich etwaige Maßnahmen nicht nennenswert auf die Einführer auswirken, da auf dem Markt weiterhin Fahrräder zu fairen Preisen angeboten werden. Wird jedoch auf Maßnahmen verzichtet, werden wahrscheinlich Fahrradhersteller in der Union ihre Tätigkeit einstellen müssen, was auch eine Bedrohung für die Existenz der Zulieferer von Fahrradteilen in der Union darstellt.

(135)

Aus diesen Gründen wird der Schluss gezogen, dass keine zwingenden Gründe gegen die Einführung von Antidumpingzöllen auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der VR China sprechen.

G.   ENDGÜLTIGE ANTIDUMPINGMASSNAHMEN

(136)

Aus den vorstehenden Gründen sollten die Antidumpingmaßnahmen gegenüber Fahrrädern aufrechterhalten werden. Nach Artikel 11 Absatz 2 der Grundverordnung würde die Verlängerung von Maßnahmen im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung normalerweise für eine Dauer von 5 Jahren gelten, es sei denn, besondere Gründe oder Umstände ließen einen kürzeren Zeitraum angezeigt erscheinen.

(137)

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass dieses Verfahren, wie unter den Randnummern 1 und 48 dargelegt, durch besondere Umstände gekennzeichnet ist, denen bei der Festlegung der Dauer der Antidumpingmaßnahmen ebenfalls angemessen Rechnung getragen werden sollte. Im Wesentlichen kann der Wirtschaftszweig der Union eine Reihe untypischer Maßnahmen in Anspruch nehmen, die eine Kombination aus Wertzöllen auf fertige Fahrräder und einem Befreiungssystem darstellen, das es dem Wirtschaftszweig ermöglicht, chinesische Fahrradteile zu verwenden, ohne Anti-Umgehungszölle zu entrichten, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

(138)

Im Rahmen dieser Auslaufüberprüfung bestätigte sich, wie komplex der Fahrradsektor ist und wie eng er mit dem Fahrradteilesektor verbunden ist. Die Überprüfung zeigte, dass der Wirtschaftszweig der Fahrradhersteller in der Union das Befreiungssystem für die Einfuhr von Fahrradteilen, wie aus Randnummer 1 ersichtlich, in erheblichem Umfang nutzt. Deshalb ist es wichtig, dass das Funktionieren der Maßnahmen regelmäßig überprüft wird. Aus diesen Gründen wurde geprüft, ob die Maßnahmen auf 3 Jahre begrenzt werden sollten.

(139)

Nach ihrer Unterrichtung forderten mehrere Unionshersteller und ihre Verbände, die Maßnahmen sollten um 5 Jahre verlängert werden. Die Parteien führten dabei im Wesentlichen an, die Fahrradhersteller seien bereit, in die Herstellung von Fahrradteilen zu investieren, um ihre Abhängigkeit von den Einfuhren chinesischer Fahrradteile zu verringern; ein Zeitraum von 3 Jahren sei jedoch nicht ausreichend, um in Bezug auf diese Investitionen eine positive Kapitalrendite zu erzielen.

(140)

Diesbezüglich ist zu sagen, dass das Argument, mehrere Parteien hätten Investitionen in den Fahrrad- oder Fahrradteilesektor getätigt oder beabsichtigten diese zu tätigen, für die Beurteilung der Notwendigkeit und der Dauer von Antidumpingmaßnahmen im Rahmen einer Auslaufüberprüfung nicht relevant ist. Diese Beurteilung kann nämlich nur auf der Grundlage der Feststellung erfolgen, dass bei einem Außerkrafttreten der Maßnahmen das Dumping und die Schädigung wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würden.

(141)

Wie bereits unter Randnummer 137 erläutert, hat sich die Lage im Bereich der Fahrradherstellung in der Union seit der ursprünglichen Einführung der Maßnahmen im Jahr 1993 und ihrer Ausweitung auf Fahrradteile 1997 erheblich geändert; so wurden über 250 Befreiungen gewährt. Darüber hinaus hängen die gegenüber Fahrrädern bestehenden Maßnahmen unmittelbar mit den auf Fahrradteile ausgeweiteten Maßnahmen und dem eingerichteten Befreiungssystem zusammen. Angesichts dessen gilt nach wie vor die Schlussfolgerung, dass die Maßnahmen, wie unter Randnummer 138 dargelegt, eine Überprüfung rechtfertigen würden. Der Rat merkt in diesem Zusammenhang an, dass die Kommission nach Artikel 11 Absatz 3 der Grundverordnung die Möglichkeit hat, von Amts wegen eine das Dumping, die Schädigung und das Befreiungssystem betreffende Interimsüberprüfung einzuleiten.

(142)

Aus diesen Gründen und angesichts der Tatsache, dass die Frage der Geltungsdauer der Maßnahmen in einer etwaigen Überprüfung ohnehin behandelt würde, wäre es verfrüht, im Rahmen der jetzigen Auslaufüberprüfung zu beurteilen, ob besondere Gründe oder Umstände einen anderen als den normalen, in Artikel 11 Absatz 2 der Grundverordnung angegebenen Zeitraum von 5 Jahren angezeigt erscheinen lassen. Daher wird die Auffassung vertreten, dass die Maßnahmen um einen Zeitraum von 5 Jahren verlängert werden sollten. Dies gilt unbeschadet der Tatsache, dass eine Überprüfung der Geltungsdauer der jetzigen Antidumpingmaßnahmen in eine etwaige spätere, vollständige Interimsüberprüfung einbezogen werden kann, je nachdem, welche Feststellungen getroffen werden.

H.   SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(143)

Alle Parteien wurden über die wesentlichen Tatsachen und Erwägungen unterrichtet, auf deren Grundlage beabsichtigt wurde, die Aufrechterhaltung der geltenden Maßnahmen zu empfehlen. Nach dieser Unterrichtung wurde ihnen ferner eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Den Stellungnahmen und Anmerkungen wurde, soweit angezeigt, gebührend Rechnung getragen.

(144)

Aus den vorstehenden Gründen sollten die Antidumpingzölle für einen Zeitraum von 5 Jahren aufrechterhalten werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Auf die Einfuhren von Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern, aber ausgenommen Einräder), ohne Motor, die derzeit unter den KN-Codes ex 8712 00 10 (TARIC-Code 8712001090), 8712 00 30 und ex 8712 00 80 (TARIC-Code 8712008090) eingereiht werden, mit Ursprung in der Volksrepublik China wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.

(2)   Der endgültige Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Europäischen Union, unverzollt, der in Absatz 1 genannten Waren beträgt 48,5 %.

(3)   Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 3. Oktober 2011.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

J. FEDAK


(1)  ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 51.

(2)  ABl. L 228 vom 9.9.1993, S. 1.

(3)  ABl. L 16 vom 18.1.1997, S. 55.

(4)  ABl. L 17 vom 21.2.1997, S. 17.

(5)  ABl. L 175 vom 14.7.2000, S. 39.

(6)  ABl. L 183 vom 14.7.2005, S. 1.

(7)  ABl. C 188 vom 13.7.2010, S. 5.

(8)  ABl. L 183 vom 14.7.2005, S. 20.

(9)  ABl. L 183 vom 14.7.2005, S. 19.

(10)  ABl. L 183 vom 14.7.2005, S. 30.

(11)  ABl. L 175 vom 14.7.2000, S. 49.