52011DC0682

MITTEILUNG DER KOMMISSION Initiative für soziales UnternehmertumSchaffung eines "Ökosystems" zur Förderung der Sozialunternehmen als Schlüsselakteure der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation /* KOM/2011/0682 endgültig */


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. 1

1..... Weshalb diese Initiative der Kommission?. 2

2..... Die Sozialunternehmen: Akteure, die den Binnenmarkt besser nutzen könnten.. 5

3..... Ein Aktionsplan zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums in Europa.. 6

3.1.    Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln. 7

3.1.1.     Erleichterung des Zugangs zu privaten Finanzmitteln. 7

3.1.2.     Mobilisierung der europäischen Fonds. 8

3.2.    Mehr Sichtbarkeit für das soziale Unternehmertum.. 9

3.2.1.     Entwicklung von Instrumenten, um den Bereich besser kennenzulernen und die Sichtbarkeit des sozialen Unternehmertums zu verstärken. 9

3.2.2.     Verstärkung von Führungskompetenzen, Professionalisierung und Vernetzung der Sozialunternehmer 10

3.3.    Verbesserung des rechtlichen Umfelds. 10

3.3.1.     Ausarbeitung eines auf die Bedürfnisse des europäischen Sozialunternehmertums abgestimmten rechtlichen Statuts. 10

3.3.2.     Öffentliches Beschaffungswesen. 11

3.3.3.     Staatliche Beihilfen. 11

4..... Über den Aktionsplan  hinausgehende Ideen.. 12

5..... Schlussfolgerung.. 14

1. Weshalb diese Initiative der Kommission?

Der Binnenmarkt braucht ein neues, integratives und auf die Beschäftigung für alle ausgerichtetes Wachstum. Es gilt, den wachsenden Forderungen der europäischen Bürger Rechnung zu tragen, damit ihre Arbeitswelt und ihr Konsum-, Spar- und Investitionsverhalten stärker von Ethik und Sozialbewusstsein geprägt werden.

Um eine „in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft“ zu fördern, hat die Kommission in ihrer Strategie Europa 2020[1], der Leitinitiative „Innovationsunion“[2], in der europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung[3] und in der Binnenmarktakte[4] die Sozialwirtschaft und die soziale Innovation sowohl im Hinblick auf den territorialen Zusammenhalt als auch im Rahmen der Suche nach originellen Lösungen für gesellschaftliche Probleme, insbesondere bei der Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung zu einem zentralen Anliegen gemacht. 

Die öffentliche Konsultation über die Binnenmarktakte[5] hat ein starkes Interesse an der Fähigkeit der Sozialunternehmen und der Sozialwirtschaft im Allgemeinen aufgezeigt, den derzeitigen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und in einigen Fällen umweltpolitischen Herausforderungen u. a. durch die Schaffung dauerhafter und schwer zu verlegender Arbeitsplätze, durch soziale Integration, die Verbesserung der lokalen Sozialdienste und territorialen Zusammenhalt auf innovative Weise zu begegnen. 

In der Tat zählen für die Sozialunternehmen als Akteure der Sozialwirtschaft eher die gesellschaftlichen Auswirkungen ihrer Arbeit als die Erwirtschaftung von Gewinnen für ihre Eigentümer oder Partner. Sie sind auf dem Markt durch die Herstellung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen unternehmerisch und innovativ tätig und verwenden Überschüsse in erster Linie für die Verwirklichung sozialer Ziele. Sie werden in verantwortlicher und transparenter Weise verwaltet, insbesondere durch die Einbindung von Arbeitskräften, Verbrauchern sowie Stakeholdern, die von ihrer unternehmerischen Tätigkeit betroffen sind[6].

Unter „Sozialunternehmen“ versteht die Kommission Unternehmen[7],

· für die das soziale oder gesellschaftliche gemeinnützige Ziel Sinn und Zweck ihrer Geschäftstätigkeit darstellt, was sich oft in einem hohen Maße an sozialer Innovation äußert,

· deren Gewinne größtenteils wieder investiert werden, um dieses soziale Ziel zu erreichen

· und deren Organisationsstruktur oder Eigentumsverhältnisse dieses Ziel widerspiegeln, da sie auf Prinzipien der Mitbestimmung oder Mitarbeiterbeteiligung basieren oder auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtet sind[8].

Dazu gehören somit unter anderem:

· Unternehmen, die Sozialdienstleistungen erbringen und/oder Güter und Dienstleistungen für besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen anbieten (Vermittlung von Wohnraum, Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Betreuung von älteren oder behinderten Personen, Integration sozial schwacher Bevölkerungsgruppen, Kinderbetreuung, Zugang zu Beschäftigung und lebenslangem Lernen , Pflegemanagement usw.) und/oder

· Unternehmen, die bei der Produktion von Waren bzw. der Erbringung von Dienstleistungen ein soziales Ziel anstreben (soziale und berufliche Eingliederung durch den Zugang zur Beschäftigung für Personen, die insbesondere aufgrund ihrer geringen Qualifikation oder aufgrund von sozialen oder beruflichen Problemen, die zu Ausgrenzung und Marginalisierung führen, benachteiligt sind), deren Tätigkeit jedoch auch nicht sozial ausgerichtete Güter und Dienstleistungen umfassen kann.

In der Sozialwirtschaft sind in der EU mehr als 11 Millionen Arbeitnehmer tätig, d. h. 6 % aller Beschäftigten[9]. Sie umfasst die Einrichtungen mit speziellem Rechtsstatus (Genossenschaften, Stiftungen, Vereine, Gegenseitigkeitsgesellschaften), von denen viele nach Maßgabe der nachstehenden Kriterien auch Sozialunternehmen sind, sowie die Sozialunternehmen mit dem Statut einer herkömmlichen Privatgesellschaft oder Aktiengesellschaft. Der spezielle Rechtsstatus der Sozialwirtschaft eignet sich besonders für die Sozialunternehmen, da durch die Art der Unternehmensführung Beteiligung und offene Strukturen begünstigt werden.

In einer Studie aus dem Jahr 2009[10] wird der Anteil der in Sozialunternehmen tätigen Erwerbsbevölkerung[11] auf 4,1 % in Belgien, 7,5 % in Finnland, 3,1 % in Frankreich, 3,3 % in Italien, 5,4 % in Slowenien und 5,7 % im Vereinigten Königreich geschätzt. Demnach wäre eines von vier in Europa gegründeten Unternehmen ein Sozialunternehmen. In Belgien, Finnland und Frankreich liegt das Verhältnis sogar bei eins zu drei[12]. Diese Unternehmen sind oft produktiver und wettbewerbsfähiger, als man gemeinhin erwarten würde. Dies liegt am sehr hohen persönlichen Einsatz ihrer Mitarbeiter und an den besseren Arbeitsbedingungen, die sie bieten[13].

Die Sozialunternehmen reagieren mit sozialer Innovation auf bisher unerfüllte Bedürfnisse und leisten dadurch ihren Beitrag zu einem intelligenten Wachstum: Sie berücksichtigen die ökologischen Folgen ihrer Arbeit, verfolgen eine langfristige Strategie und tragen damit zu einem nachhaltigen Wachstum bei. Sie legen den Schwerpunkt auf die menschlichen Aspekte und die soziale Kohäsion und bilden das Herzstück des integrativen Wachstums. Ihre Daseinsberechtigung besteht also darin, den Anstoß für wirtschaftliche und soziale Veränderungen zu geben, die zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 beitragen sollen. Diese Mitteilung knüpft an die im Rahmen der von Kommissionspräsident Barroso im Jahre 2009 initiierte Förderung und Aufwertung der sozialen Innovation[14] an.

Aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften weisen die Sozialunternehmen oft ein besonders hohes Maß an sozialer und ökologischer Verantwortung auf.  Die Initiative für soziales Unternehmertum ergänzt die am selben Tag[15] angenommene Mitteilung der Kommission über die soziale Verantwortung der Unternehmen, die ebenfalls für eine stärkere Anerkennung des gesellschaftlichen Mehrwerts dieser Unternehmen sorgen soll. 

Einige Beispiele von europäischen Sozialunternehmen:

In Italien bietet ein Gesundheitszentrum nicht nur hochwertige medizinische Versorgung, sondern leistet auch wertvolle Arbeit im Bereich der interkulturellen Vermittlung, insbesondere in den von den staatlichen Diensten nur schlecht versorgten Gebieten; der Schwerpunkt liegt dabei auf sozial und wirtschaftlich schwachen Personengruppen (beispielsweise Migranten).

In Rumänien bietet ein Unternehmen mit 5 Beschäftigten und 5 freiwilligen Helfern seit 1996 kulturelle Dienstleistungen in rumänischer Sprache für Blinde an; sie erstellen und bearbeiten für eine Zielgruppe von schätzungsweise 90 000 Personen blindengerechte Hörbücher und Hörfilme.

In Frankreich hat ein Unternehmen 2004 ein innovatives Projekt für eine Autowäsche ohne Wasser und mit biologisch abbaubaren Produkten eingeführt; beschäftigt werden unqualifizierte bzw. marginalisierte Personen, die wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollen.

In Ungarn hat eine Stiftung ein Restaurant eröffnet, das 40 behinderte Angestellte beschäftigt, ihnen Ausbildung und Kinderbetreuung anbietet und so den Einstieg in ein festes Arbeitsverhältnis ermöglicht. 

In den Niederlanden bietet ein Unternehmen Leseunterricht mit innovativen computergestützten Instrumenten und einer spielerischen Methode an.  Diese Methode eignet sich besonders für hyperaktive oder autistische Kinder, jedoch auch für Analphabeten und Zuwanderer.

In Polen beschäftigt eine von zwei Vereinen gegründete Genossenschaft Langzeitarbeitslose und Behinderte und bietet eine Reihe von Diensten an: Restaurant- und Cateringdienste, kleine Bau- und Handwerksarbeiten, Ausbildung im Hinblick auf die berufliche Eingliederung von benachteiligten Personen.

Die Kommission hat nicht die Absicht, für diesen sehr vielseitigen Sektor eine normative Definition festzulegen, die für alle Beteiligten verbindlich wäre und zu einem starren Regelkorsett führen würde. Sie schlägt eine auf gemeinsamen Grundsätzen der meisten Mitgliedstaaten beruhende Beschreibung vor, da sie der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Diversität dieser Mitgliedstaaten und der Innovationskapazität der Sozialunternehmer Rechnung tragen möchte.

Aus diesem Grunde wird sich die Kommission nur dann für eine präzisere Definition entscheiden, wenn für Regulierungs- oder Fördermaßnahmen ein klar eingegrenzter Anwendungsbereich festgelegt werden muss; in diesem Fall wird sie alle Vertreter des Sektors eng in ihre Arbeiten einbinden.

Die Kommission möchte die Entwicklung der Sozialunternehmen begleiten und mit den dabei gewonnen Erkenntnissen die gesamte Wirtschaft unterstützen. Mit dieser Mitteilung verfolgt sie zwei Ziele:

· Vorlage eines kurzfristigen Aktionsplans zwecks Unterstützung der Entwicklung der Sozialunternehmen, der Schlüsselakteure der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation.

· Aufzeigen von Anregungen, die mittel- bzw. langfristig zur Debatte gestellt werden sollen.

2. Die Sozialunternehmen: Akteure, die den Binnenmarkt besser nutzen könnten

Das Potenzial für ein Wachstum der Sozialunternehmen und eine Verbreitung dieses Modells im Binnenmarkt wird bislang nur unzureichend genutzt. Die Sozialunternehmen sind mit Problemen konfrontiert, die bereits in mehreren Berichten beschrieben wurden[16], zuletzt Mitte des Jahres 2010 vom BEPA[17]. 

Diese Unternehmen stehen meistens vor den gleichen Herausforderungen wie alle anderen KMU und können von den Initiativen des „Small Business Act“ für Europa[18] profitieren. Darüber hinaus stellen sich ihnen aber in drei Bereichen spezifische Probleme.

Die Sozialunternehmen müssen jedoch in gleichem Maße wie andere Unternehmen von den Vorteilen des Binnenmarktes profitieren können. Dies gilt selbstverständlich für die großen Betriebe, die länderübergreifend oder sogar europaweit expandieren können. Doch auch kleine Sozialunternehmen, die nur lokal tätig sind, sind direkt von den Binnenmarktvorschriften betroffen, insbesondere was die Bestimmungen im Bankwesen, den Zugang zu den Strukturfonds oder die Umsetzung der Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen anbelangt.

Die Sozialunternehmen haben vor allem Schwierigkeiten bei der Beschaffung der nötigen Mittel zur Deckung ihres Finanzbedarfs, der je nach Entwicklungsstand variiert (Förderung des Konzepts, Entwicklung des Pilotprojekts oder Prototyps, Expansion). Durch die mit der Umverteilung der Gewinne oder mit der Beschäftigung von besonders gefährdeten Arbeitnehmern verbundenen Sachzwänge entsteht bei Geldgebern oder potenziellen Investoren oft der Eindruck, dass diese Unternehmen mit größeren Risiken behaftet und weniger rentabel als andere sind. Auch die Unzulänglichkeiten der Finanzmärkte beeinträchtigen die Sozialunternehmen stärker (Fragmentierung, Fehlen von gesamteuropäischen Plattformen für Darlehen usw.). So sind die Investoren nur unzureichend über die sozialen Auswirkungen bestimmter Solidarinvestmentfonds informiert. Der Zugang zu öffentlichen Mitteln wird noch allzu oft durch zu starre Bestimmungen oder zuviel Bürokratie erschwert. Sozialunternehmen haben beispielsweise Schwierigkeiten beim Zugang zu den Strukturfonds, wenn die Verwaltungsbehörden nur Projekte mit kurzer Laufzeit finanzieren. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene führt die Vielzahl der Programme dazu, dass sie für kleinere Unternehmen nur schwer zugänglich sind.

Auch die mangelnde Anerkennung macht den Sozialunternehmern zu schaffen. Die ungenügende Vernetzung zwischen Akteuren aus verschiedenen Regionen oder Ländern verhindert die Verbreitung von bewährten Verfahren, das Entstehen von Partnerschaften und das Erschließen neuer Absatzmärkte. In den europäischen Bildungssystemen erfährt das Sozialunternehmertum noch immer keine Wertschätzung, obwohl gerade durch seine Einbeziehung in die Aus- und Weiterbildung das Vertrauen in die Sozialwirtschaft steigen würde. Eine wachsende Anzahl von jungen Hochschulabsolventen engagiert sich in sozialen Unternehmen, doch werden die dabei gewonnenen Erfahrungen in den traditionellen Unternehmen aus Unwissenheit nicht ausreichend anerkannt. Dieses Phänomen wird noch durch die unterschiedlichen in Europa gebräuchlichen Definitionen verstärkt, was auch die Heterogenität der Daten erklärt. Das Konzept ist nicht immer klar definiert, und selbst wenn dies der Fall ist, umfasst es je nach Ländern unterschiedliche Gegebenheiten. Die Daten, die oft veraltet, unvollständig und nicht harmonisiert sind, erschweren die Anpassung und Koordinierung der staatlichen Politiken.

Daher ist es nicht erstaunlich, dass das europäische und nationale Regelungsumfeld, nicht immer auf die Besonderheiten der Sozialunternehmen Rücksicht nimmt, insbesondere im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens oder der staatlichen Beihilfen. Dies erschwert die Mobilisierung der Investoren, den Zugang zu Beihilfen und öffentlichen Aufträgen und zwingt die Sozialunternehmen manchmal zu komplizierten rechtlichen Konstruktionen. So kommt es z. B. vor, dass Sozialunternehmen, die keinen Vereinsstatus haben, nicht von den Vergünstigungen profitieren können, die die Gebietskörperschaften den Vereinen bieten.

3. Ein Aktionsplan zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums in Europa

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, entwickeln die Europäische Union und die internationalen Organisationen bereits bereichsübergreifende politische Maßnahmen im Rahmen der Sozialwirtschaft sowie gezielte Programme zur Unterstützung der Sozialunternehmen und der sozialen Innovation. Ein gleichzeitig mit dieser Mitteilung veröffentlichtes Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen enthält eine zusammenfassende Übersicht über alle bestehenden Maßnahmen sowie einige außerhalb der EU gemachte Erfahrungen, an denen sich die Europäische Union orientieren könnte.

Damit die Sozialunternehmen ihr Potenzials voll entfalten können, schlägt die Kommission zudem einen Aktionsplan vor, der sich in den allgemeinen Rahmen der Unterstützung der sozialen Innovation einfügt und die Schaffung eines angemessenen „Ökosystems“ in enger Partnerschaft mit den Akteuren des Bereichs und den Mitgliedstaaten begünstigen wird.

Die Kommission schlägt elf Schlüsselmaßnahmen vor, die sie vor Ende 2012 einleiten wird.

3.1. Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln 3.1.1. Erleichterung des Zugangs zu privaten Finanzmitteln

Die Kommission ist der Ansicht, dass das Finanzierungssystem der Sozialunternehmen im Vergleich zu jenem der übrigen Unternehmen unterentwickelt ist.

Immer mehr Investoren möchten neben dem berechtigten Wunsch, mit ihrer Investition eine finanzielle Rendite zu erzielen, durch die Unterstützung langfristiger gemeinnütziger Ziele auch im sozialen oder ökologischen Bereich etwas bewegen. 

Über die sozial verantwortlichen Investitionen hinaus, für die die Mitteilung über die soziale Verantwortung der Unternehmen[19] entsprechende Vorschläge enthält, würde ein europäisches Instrument zur Förderung der Finanzierung von Sozialunternehmen für private und öffentliche Akteure einen Anreiz darstellen, über Kapitalbeteiligungen oder Darlehen verstärkt in solche Unternehmen zu investieren. 

Ein entsprechender Rechtsrahmen zur Schaffung derartiger Investitionsinstrumente auf europäischer Ebene wäre wünschenswert.

Die Kommission zeigt sich zudem erfreut darüber, dass der Europäische Investitionsfonds[20] die Möglichkeit prüft, Anfang 2012 eine „Beteiligungsfazilität“[21]) für Investitionen in Fonds mit sozialer Ausrichtung einzuführen. Mit dieser Pilotmaßnahme könnte das von der Kommission am 6. Oktober 2011 vorgeschlagene neue europäische Finanzinstrument vorbereitet werden (Schlüsselmaßnahme Nr. 3).

Viele Sozialunternehmen könnten ohne Zugang zu Krediten weder gegründet noch weiterentwickelt werden. Da sie jedoch eher unbekannt sind oder den Ruf haben, mit größeren Risiken behaftet zu sein, ist es für sie noch schwieriger als für die KMU, die erforderlichen Finanzmittel zu beschaffen.

Die Kommission stellt zudem fest, dass die beiden ordnungspolitischen Säulen der Mitteilung aus dem Jahr 2007 über die Förderung der Kleinstkreditvergabe[22] (Verbesserung der rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen und Schaffung eines Klimas, das die unternehmerische Initiative begünstigt) auf nationaler Ebene nicht genügend umgesetzt wurden.

Schlüsselmaßnahme Nr. 1.

· Wie in der Binnenmarktakte angekündigt, soll vor Ende 2011 ein europäischer Regelungsrahmen für die Solidarinvestmentfonds vorgeschlagen werden, der den Sozialunternehmen den Zugang zu den Finanzmärkten erleichtern soll und in dem die öffentliche Konsultation und die Folgenabschätzung Berücksichtigung finden. Angestrebt wird die Förderung der Schaffung spezieller Fonds, die es den Unternehmen ermöglichen, im gesamten Binnenmarkt tätig zu sein. 

Schlüsselmaßnahme Nr. 2.

· Neben der Erleichterung des Zugangs zu Kleinstkrediten über das europäische Mikrofinanzierungsinstrument Progress und der Weiterentwicklung dieses Instruments durch eine Verstärkung der institutionellen Kapazitäten im Rahmen des Programms der Europäischen Union für den sozialen Wandel und die Innovation für den Zeitraum 2014-2020[23] soll die Entwicklung der rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für Kleinstkredite besser analysiert und stärker gefördert werden.

3.1.2. Mobilisierung der europäischen Fonds

Die Erfahrungen mit der Arbeitsweise der Strukturfonds müssen zusammengefasst, bewertet und mit den nationalen Verwaltungsbehörden erörtert werden, um die Mitgliedstaaten zu ermutigen, im nächsten Programmplanungszeitraum umfassendere und effizientere Unterstützungsmaßnahmen für Sozialunternehmen zu entwickeln. Die Kommission wird außerdem eine spezifische Maßnahme zur Finanzierung der Sozialunternehmen ausarbeiten.  

Schlüsselmaßnahme Nr. 3.

· Im Rahmen des Programms der Europäischen Union für den sozialen Wandel und die soziale Innovation hat die Kommission die Einführung eines mit 90 Mio. EUR ausgestattetes europäisches Finanzinstruments vorgeschlagen, um den Zugang zu Finanzmitteln für Sozialunternehmen zu erleichtern; dies erfolgt auch mit Blick auf ihre Gründung, Entwicklung und Expansion mit Hilfe von Investitionen in Solidarinvestmentfonds, die Eigenkapitalinstrumente und Schuldtitel zur Verfügung stellen.  

Schlüsselmaßnahme Nr. 4.

· Die Kommission hat ausdrücklich die Einführung eines Investitionsschwerpunkts „Sozialunternehmen“ in den EFRE- und ESF-Verordnungen ab dem Jahr 2014[24] vorgeschlagen, um eine eindeutige Rechtsgrundlage zu schaffen und es den Mitgliedstaaten und den Regionen zu ermöglichen, gezielte Maßnahmen in ihre ESF- und EFRE-Programme für den Zeitraum 2014-2020 aufzunehmen.  

3.2. Mehr Sichtbarkeit für das soziale Unternehmertum 3.2.1. Entwicklung von Instrumenten, um den Bereich besser kennenzulernen und die Sichtbarkeit des sozialen Unternehmertums zu verstärken  

Die betroffenen Akteure stimmen dann überein, dass sie vor allem einen einfachen und schnellen Zugang zu den Informationen erhalten müssen, die über die sozialen Unternehmen verfügbar sind und die einen Erfahrungsaustausch zur Verbreitung bewährter Verfahren ermöglichen. Besonders dringend benötigt werden Mittel zur Evaluierung und Bewertung der Auswirkungen dieser Aktivitäten und ihrer sozialen Bedeutung (z. B. durch Auswertung der Erfahrungen bestimmter Mitgliedstaaten, die Satellitenkonten entwickelt haben, mit denen Statistiken über die Sozialunternehmen und insbesondere die Genossenschaften und Gegenseitigkeitsgesellschaften erhoben werden können). Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen könnten sich Kennzeichnung oder Zertifizierung als nützliche Instrumente erweisen. Auch muss insbesondere bei den jungen Generationen verstärkt für das soziale Unternehmertum geworben werden.

Schlüsselmaßnahme Nr. 5.

· Ermittlung der bewährten Verfahren und der reproduzierbaren Modelle: Dazu ist mit allen beteiligten Parteien eine vollständige Kartografie der Sozialunternehmen in Europa zu erstellen, mit der ihre Eigenschaften, ihre Wirtschaftsmodelle, ihr wirtschaftliches Gewicht, ihr länderübergreifenden Wachstumspotenzial ebenso erfasst werden wie Inhalt und Kriterien der Satzungen und Steuersysteme sowie die Kennzeichnungsinstrumente.

Schlüsselmaßnahme Nr. 6.

· Schaffung einer öffentlichen Kennzeichnungs- und Zertifizierungsdatenbank für die Sozialunternehmen in Europa, durch die sie stärker wahrgenommen werden und besser verglichen werden können.

Schlüsselmaßnahme Nr. 7.

· Förderung des gegenseitigen Lernens und Verstärkung der Kompetenzen der nationalen und regionalen Verwaltungen zwecks Einführung umfassender Strategien zur Unterstützung, Förderung und Finanzierung der Sozialunternehmen, insbesondere im Rahmen der Strukturfonds durch Analysen, Austausch von bewährten Verfahren, Sensibilisierung sowie Maßnahmen zur Vernetzung und Verbreitung.  

3.2.2. Verstärkung von Führungskompetenzen, Professionalisierung und Vernetzung der Sozialunternehmer

Alle Sozialunternehmer, ob jung oder bereits etabliert, müssen die für eine gute Führung und das Wachstum ihres Unternehmens erforderlichen Kompetenzen erwerben. Zu diesem Zweck möchte die Kommission verstärkt dafür sorgen, dass sich Sozialunternehmer, innovative Unternehmer sowie Forschung und Hochschulwesen gegenseitig befruchten. Als geeigneter Rahmen bieten sich hierfür insbesondere Gründungszentren („Unternehmensinkubatoren“) an. Die wenigen Projekte in diesem Bereich verdienen es, unterstützt und ausgebaut zu werden. Die Sozialunternehmer müssten von anderen Unternehmensleitern oder Bankern beraten und unterstützt werden.

Schlüsselmaßnahme Nr. 8.

· Schaffung einer einheitlichen, mehrsprachigen elektronischen Informations- und Erfahrungsplattform, gegebenenfalls in Verbindung mit der Plattform Social Innovation Europe[25] und dem Enterprise-Europe-Network, für Sozialunternehmer, Gründungszentren und Unternehmenscluster, soziale Investoren und alle, die mit ihnen zusammenarbeiten. 

· Verbesserung von Bekanntheitsgrad und Zugänglichkeit von Gemeinschaftsprogrammen, mit denen die Sozialunternehmer unterstützt werden könnten, wie beispielsweise ERASMUS, ERASMUS für Jungunternehmer, TEMPO, „Jugend in Aktion“ – 2007-2013 (insbesondere die Aktion „Jugendinitiativen“) und HORIZON 2020.

3.3. Verbesserung des rechtlichen Umfelds 3.3.1. Entwicklung geeigneter europäischer Rechtsformen, die vom europäischen Sozialunternehmertum genutzt werden könnten

In der Studie über die Durchführung der Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft[26] wurde auf die Komplexität des Textes hingewiesen. Es wurden mehrere Möglichkeiten empfohlen, um diese Bestimmungen einfacher und attraktiver zu gestalten, sodass sie den Bedürfnissen der Sozialunternehmer gerecht werden. Die Stiftungen sind oft der Ansicht, dass es für sie schwierig ist, im Rahmen des Binnenmarkts tätig zu werden, da die vielfältigen Rechtsvorschriften zuweilen komplexe Anforderungen und Verfahren mit sich bringen (besonders im steuerrechtlichen Bereich). Schließlich sprechen sich die Gegenseitigkeitsgesellschaften regelmäßig für ein europäisches Statut aus, während andere Einrichtungen der Ansicht sind, dass dafür kein Bedarf besteht.

Schlüsselmaßnahme Nr. 9.

· Nach Maßgabe der Ergebnisse der Konsultation der betroffenen Parteien Vorlage eines Vorschlags zur Vereinfachung der Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft, um dessen Autonomie gegenüber den einzelstaatlichen Rechtsordnungen zu stärken und es so ihre Anwendung für die Gründung von sozialwirtschaftlichen Genossenschaften leichter heranziehen zu können.

· Vorschlag einer Verordnung über die Satzung der Europäischen Stiftung zur Förderung der länderübergreifender Tätigkeiten der Stiftungen. Eine solche Satzung würde parallel zu den nationalen Systemen bestehen und auf freiwilliger Basis angewendet werden.

· Einleitung einer Studie zur Situation von Gegenseitigkeitsgesellschaften in allen Mitgliedstaaten und insbesondere Analyse ihrer länderübergreifenden Tätigkeiten.

3.3.2. Öffentliches Beschaffungswesen

Trotz der vielfältigen mit den einschlägigen Bestimmungen verbundenen Möglichkeiten sind die Sozialunternehmen oft der Ansicht, dass sie immer noch unverhältnismäßig große Schwierigkeiten beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen haben. Diese Situation sei sowohl auf die diesbezüglichen europäischen Vorschriften als auch auf die nationalen, je nach Mitgliedstaat sehr unterschiedlichen Vorschriften zurückzuführen, bei denen es die Praxis der Übererfüllung („Goldplating“) nicht immer zulasse, die Möglichkeiten der Richtlinien über das öffentliche Beschaffungswesen voll auszuschöpfen. Andererseits nutzen öffentliche Körperschaften nicht immer das auf dem Gebiet der sozialen Dienste bestehende Innovationspotenzial. In den meisten Reaktionen auf das Grünbuch der Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens wurde die Ansicht vertreten, dass aus den Richtlinien stärker hervorgehen müsse, dass die Möglichkeit besteht, sich bei öffentlichen Aufträgen auf soziale oder ökologische Kriterien zu stützen. 

Schlüsselmaßnahme Nr. 10.

· Im Rahmen der Reform des öffentlichen Auftragswesens soll bei der Auftragsvergabe (besonders bei Dienstleistungen im Sozial- und Gesundheitsbereich) größeres Augenmerk auf den Qualitätsaspekt gelegt und vor allem untersucht werden, wie die Arbeitsbedingungen der Personen, die an der Produktion bzw. Erbringung der ausgeschriebenen Güter und Dienstleistungen beteiligt sind, berücksichtigt werden könnten, sofern die Grundsätze des Vertrags (Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz) in vollem Umfang gewahrt sind.

3.3.3. Staatliche Beihilfen

Die Kommission verabschiedete am 23. März 2011 eine Mitteilung über die Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)[27], die die Sozialunternehmen, die DAWI erbringen, interessieren könnte. Die Kommission stellt fest, dass sie beabsichtigt, differenziertere Bestimmungen zu verabschieden, die sich nach den Auswirkungen der Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen auf dem innergemeinschaftlichen Markt richten. Sie nimmt ferner zur Kenntnis, dass bestimmte Arten sozialer Dienstleistungen eine Reihe von Besonderheiten hinsichtlich ihrer Finanzierungsstruktur und Zielsetzung aufweisen. 

Schlüsselmaßnahme Nr. 11.

· Vereinfachung der Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf soziale und lokale Dienstleistungen. Eine solche Vereinfachung könnte auch den Sozialunternehmen zugute kommen, sofern sie soziale Dienstleistungen oder Dienstleistungen ohne Auswirkungen auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten erbringen. Mit den im September 2011 veröffentlichten Vorschlägen zur Überarbeitung der Vorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) möchte die Kommission dieses Ziel der Vereinfachung der Bestimmungen für die sozialen und lokalen Dienstleistungen erfüllen, insbesondere durch den Vorschlag einer De-minimis-Verordnung für die lokalen DAWI und einen neuen Beschluss, durch den die sozialen Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen von der Anmeldepflicht befreit werden. Diese neuen Regeln sollen vor Ende 2011 von der Kommission angenommen werden.

4. Über den Aktionsplan hinausgehende Ideen

Zusätzlich zu den obengenannten prioritären Maßnahmen stellt die Kommission weitere Vorschläge zur Diskussion, deren Einzelheiten und Modalitäten eingehender geprüft werden sollten, insbesondere:

· die Vernetzung von Banken (oft staatliche oder halbstaatliche Einrichtungen), die ganz oder teilweise im Bereich der Finanzierung des sozialen Unternehmertums tätig sind[28], und die Schaffung von Möglichkeiten zur Weitergabe ihrer Erfahrungen; in diesem Rahmen könnten „ruhende Gelder“ (beispielweise Guthaben auf nicht aufgelösten Bankkonten von Verstorbenen) wieder der Wirtschaft zugeführt werden;

· die Verbesserung des Zugangs zu Risikokapital für die sozialen Unternehmen, und zwar im Zuge des Vorschlags der Kommission über den europäischen Rahmen für Risikokapitalfonds;

· die Förderung des Interesses von Senioren an der Entwicklung des sozialen Unternehmertums im Rahmen des für 2012 ausgerufenen Europäischen Jahres für aktives Altern (Neuausrichtung von Berufslaufbahnen oder Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit älterer Mitbürger);

· die Förderung der Forschung über die sozioökonomischen Merkmale und Auswirkungen des sozialen Unternehmertums und insbesondere die Kofinanzierung von nationalen Projekten zur Erstellung von Satellitenkonten[29], mit denen die sozialen Unternehmen in den nationalen Rechnungslegungssystemen sichtbar gemacht werden könnten;

· die Prüfung der Möglichkeit der Einbeziehung neuer Beihilfe-Kategorien anlässlich der Überprüfung der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung; 

· der Ausbau des Austauschs bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Anpassung der nationalen Steuersysteme zugunsten der sozialen Unternehmen und der solidarischen Investitionen;

· der Ausbau des Austauschs bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich des Umgangs mit dem in den Sozialunternehmen angesammelten Kapital und insbesondere die Sperrung („asset locks“), damit das Kapital entweder im Unternehmen verbleiben oder in andere Sozialunternehmen investiert werden kann.

Die Kommission schlägt außerdem vor, weiterhin Überlegungen zu folgenden Themen anzustellen:

· Neue Strategien für einen besseren Zugang zu Finanzmitteln durch die Förderung des Dialogs zwischen Sozialunternehmen und Finanzinstituten, z. B. im Rahmen des KMU-Finanzforums.

· Nachdem die Innovationsunion beschlossen worden war und der Europäische Rat vom 4. Februar 2011 gefordert hatte, dass ein Instrument für die Verwertung von Rechten des geistigen Eigentums auf europäischer Ebene eingeführt werden muss, verpflichtet sich die Kommission, zu prüfen, inwieweit den Sozialunternehmen zur Förderung ihrer Entwicklung Zugang zu ruhenden Patenten gewährt werden könnte.

· Entwicklung und Vernetzung der Austauschplattformen (Börsen[30]) für Sozialunternehmen.

· Möglichkeit für Sozialunternehmen, die Gewinne erwirtschaften, ohne negative steuerliche Auswirkungen auf ehrenamtliche Mitarbeiter zurückgreifen und Spenden annehmen zu können.

· Besteht Bedarf für ein etwaiges europäisches Statut für die anderen Formen von Sozialunternehmen wie beispielsweise die Vereinigungen ohne Erwerbszweck und/oder gegebenenfalls ein gemeinsames europäisches Statut für alle Sozialunternehmen? Zu dieser Frage wird sie nach Annahme des Vorschlags über die Satzung der Europäischen Stiftung eine Sitzung zwischen hochrangigen Vertretern aller Stakeholder, dem Europäischen Parlament und dem Rat veranstalten, die sich mit möglichen Initiativen zur Verbesserung des Rechtsrahmens der Sozialunternehmen auf europäischer Ebene beschäftigen.

5. Schlussfolgerung

Die Kommission:

- unterbreitet allen interessierten Parteien die in dieser Mitteilung vorgeschlagenen Analysen und Maßnahmen, um den bereits in breitem Umfang mit den europäischen Akteuren des Sektors begonnenen Dialog fortzusetzen, und lädt alle Interessierten zur Konferenz über Sozialunternehmen und Solidarwirtschaft ein, die am 18. November 2011 in Brüssel stattfindet. Auf dieser Konferenz hat jedermann die Möglichkeit, zu dieser Mitteilung Stellung zu nehmen;

- fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse die Entwicklung der sozialen Unternehmen zu unterstützen und zu fördern, insbesondere über die Strukturen für die wirtschaftliche Entwicklung und die Handelskammern, und dabei die länderübergreifende Dimension der Partnerschaften und der unterstützten Initiativen zu berücksichtigen;

- fordert sie ferner zur Entwicklung einer Gesamtstrategie auf, um die Verstärkung der Kapazitäten, die Vernetzung und die Mobilisierung privater und öffentlicher Mittel zu fördern und die Sozialunternehmen in Beschäftigungspakte und Initiativen für soziale Inklusion einzubinden.

Die Kommission wird ihrerseits:

– ihre Initiativen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten - unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und unter Berücksichtigung der mit dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene erbundenen Herausforderungen -  durchführen;

– eine aus Vertretern aller beteiligten Akteure bestehende Beratergruppe für das soziale Unternehmertum einsetzen, die den Fortschritt der in dieser Mitteilung vorgesehenen Maßnahmen überwachen wird. Auf der Grundlage der Erfahrungen der SBA-Beratungsgruppe[31] könnte sich diese Gruppe aus Vertretern der Mitgliedstaaten, der lokalen Gebietskörperschaften, der Organisationen von Sozialunternehmern, des Banken- und Finanzsektors und der Hochschulen und Universitäten zusammensetzen.

[1]       EUROPA 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, KOM(2010) 2020.

[2]       Mitteilung „Innovationsunion“, KOM(2010) 546 endg. vom 6. Oktober 2010.

[3]       Mitteilung „Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“, KOM(2010) 758 endg. vom 16. Dezember 2010.

[4]       „Binnenmarktakte - Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen“, KOM(2011) 206 endg. vom 13. April 2011.

[5]       http://ec.europa.eu/internal_market/smact/consultations/2011/debate/index_en.htm

[6]       Für die Zwecke dieser Mitteilung entspricht der englische Begriff „Social Business“ dem Begriff Sozialunternehmen.

[7]       Im Sinne der Vorschriften des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union.

[8]       Beispielsweise durch eine begrenztere Lohnspannbreite.

[9]     CIRIEC, Die Sozialwirtschaft in der Europäischen Union, S. 48.

[10]     Terjesen, S., Lepoutre, J. , Justo, R. and Bosma, N. 2011. Global Entrepreneurship Monitor Report on Social Entrepreneurship. http://www.gemconsortium.org/about.aspx?page=pub_gem_special_topic_reports.

[11]     Hier definiert als „Tätigkeit mit einem sozialen oder umweltbezogenen Ziel bzw. einem Ziel von allgemeinem Interesse. Dazu gehören die Erbringung von Dienstleistungen für bzw. die Ausbildung von sozial benachteiligten oder behinderten Personen, die Verwendung der Unternehmensgewinne für soziale Ziele, die Organisation von Selbsthilfegruppen für gemeinnützige Zwecke“. Ebda, S. 44.

[12]     Terjesen, S., Lepoutre, J. , Justo, R. and Bosma, N. 2011. Global Entrepreneurship Monitor Report on Social Entrepreneurship..

[13]        So liegt z. B. in Frankreich die Zahl der Krankheitstage in diesen Unternehmen weit unter dem Durchschnitt:  5,5 % gegenüber 22 % („Absence au travail pour des raisons de santé dans l’économie sociale“, Chorum, April 2011, http://www.cides.chorum.fr).

[14]     Empowering people, driving change: Social innovation in the European Union, Beratergremium für europäische Politik (BEPA), Europäische Kommission, Juli 2010, Seiten 11 und 109.

[15]     KOM(2011) XXX.

[16]     Study on Practices and Policies in the Social Enterprise Sector in Europe, Austrian Institute for SME Research und TSE Entre, Turku School of Economics, Finnland, Wien, Juni 2007; für die Europäische Kommission erstellter Bericht.

[17]     Empowering people, driving change: Social innovation in the European Union, Beratergremium für Europäische Politik (BEPA), Europäische Kommission, Juli 2010.

[18]     Überarbeitung des „Small Business Act“ für Europa“, KOM(2011) 78 endg.

[19]     KOM(2011) 681 endg.

[20]     EIB-Gruppe.

[21]     European Social Investment and Entrepreneurship Fund (ESIEF), der Investitionen in 10 bis 15 Instrumente in den Mitgliedstaaten vorsehen würde.

[22]     Europäische Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung, KOM(2007) 708.

[23]     KOM (2011) 609 endg. vom 6.10.2011.

[24] http://ec.europa.eu/regional_policy/what/future/proposals_2014_2020_fr.cfm

[25]        http://www.socialinnovationeurope.eu/

[26]     Studie über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE), 5. Oktober 2010, http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/files/sce_final_study_part_i.pdf.

[27]     KOM(2011) 146 endg.

[28]     Beispiele hierfür sind die Caisse des dépôts et consignations (Frankreich), die KfW Entwicklungsbank (Deutschland), das Projekt Big Society Bank (Vereinigtes Königreich) oder die Triodos Bank (Belgien, Niederlande).

[29]     http://www.socialeconomy.eu.org/spip.php?article705&lang=en

[30]     Nach Brasilien (Bovespa - 2004) und Südafrika (SASIX - 2006) wurde 2008 in Portugal im Rahmen von Euronext Lisbon die erste europäische Sozialbörse (Bolsa de Valores Sociais) gegründet. In einigen Monaten könnte das Projekt „London Social Stock Exchange“ anlaufen.

[31]     Überprüfung des „Small Business Act“ für Europa“, KOM(2011) 78 endg., S. 20.