31976D0894

76/894/EWG: Beschluß des Rates vom 23. November 1976 zur Einsetzung eines Ständigen Ausschusses für Pflanzenschutz

Amtsblatt Nr. L 340 vom 09/12/1976 S. 0025 - 0025
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BESCHLUSS DES RATES vom 23. November 1976 zur Einsetzung eines Ständigen Ausschusses für Pflanzenschutz (76/894/EWG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

nach Kenntnisnahme von dem Beschlussentwurf der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

In den vom Rat erlassenen Vorschriften im Bereich des Pflanzenschutzes ist im Hinblick auf ihre leichtere Durchführung ein Verfahren für eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission vorgesehen. Es ist zweckmässig, zur Verwirklichung dieser Zusammenarbeit einen Ausschuß einzusetzen, der mit der Wahrnehmung der ihm durch diese Vorschriften übertragenen Aufgaben betraut ist.

Es ist wünschenswert, daß sich diese Zusammenarbeit auf alle von diesen Vorschriften erfassten Bereiche erstreckt. Zu diesem Zweck sollte der genannte Ausschuß ermächtigt werden, alle einschlägigen Fragen zu prüfen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Es wird ein Ständiger Ausschuß für Pflanzenschutz - im folgenden "Ausschuß" genannt - eingesetzt, der aus Vertretern der Mitgliedstaaten besteht und in dem ein Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.

Artikel 2

Der Ausschuß nimmt die Aufgaben wahr, die ihm durch die vom Rat im Bereich des Pflanzenschutzes erlassenen Bestimmungen in den dort vorgesehenen Fällen und unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen übertragen sind.

Er kann ausserdem jede andere in den Bereich dieser Vorschriften fallende Frage prüfen, die ihm der Vorsitzende von sich aus oder auf Antrag eines Mitgliedstaats vorlegt.

Artikel 3

Der Ausschuß gibt sich eine Geschäftsordnung.

Geschehen zu Brüssel am 23. November 1976.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A.P.L.M.M. van der STEE