22.1.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 16/6


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/88 DES RATES

vom 22. Januar 2018

zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/2063 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (1), insbesondere auf Artikel 17 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 13. November 2017 die Verordnung (EU) 2017/2063 erlassen.

(2)

Am 13. November 2017 hat der Rat in seinen Schlussfolgerungen zu Venezuela bekräftigt, dass ein konstruktiver Dialog und Verhandlungen die einzige nachhaltige Möglichkeit sind, um die derzeitige Krise zu bewältigen und die dringenden Bedürfnisse der Menschen in Venezuela zu erfüllen.

(3)

Der Rat hat seine Besorgnis angesichts der Lage in Venezuela deutlich zum Ausdruck gebracht und restriktive Maßnahmen erlassen; zudem hat er betont, dass diese Maßnahmen schrittweise und flexibel eingesetzt werden und dass sie ausgeweitet werden können, wobei auf jene abgezielt werde, die sich der Nichtachtung der demokratischen Grundsätze oder der Rechtsstaatlichkeit bzw. der Verletzung der Menschenrechte schuldig machen.

(4)

Angesichts der fortschreitenden Verschlechterung der Lage in Venezuela sollten sieben Personen in die in Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(5)

Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 22. Januar 2018.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  ABl. L 295 vom 14.11.2017, S. 21.


ANHANG

Die folgenden Personen werden in die Liste der Personen und Organisationen in Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 aufgenommen:

 

Name

Angaben zur Person

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

„1.

Néstor Luis Reverol Torres

Geburtsdatum: 28. Oktober 1964

Minister für Inneres, Justiz und Frieden; ehemaliger Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und für die Unterdrückung der demokratischen Opposition in Venezuela, einschließlich des Verbots und der Niederschlagung politischer Demonstrationen.

22.1.2018

2.

Gustavo Enrique González López

Geburtsdatum: 2. November 1960

Leiter des bolivarischen nationalen Geheimdienstes (SEBIN). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen (einschließlich willkürlicher Verhaftung, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und Folter) sowie für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela.

22.1.2018

3.

Tibisay Lucena Ramírez

Geburtsdatum: 26. April 1959

Präsidentin des nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral — CNE). Durch ihre Handlungen und Maßnahmen hat sie die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, auch indem sie der Einsetzung der verfassungsgebenden Versammlung Vorschub geleistet hat, statt dafür zu sorgen, dass der CNE im Einklang mit der venezolanischen Verfassung unparteilich und unabhängig bleibt.

22.1.2018

4.

Antonio José Benavides Torres

Geburtsdatum: 13. Juni 1961

Regierungschef des Hauptstadtdistrikts (Distrito Capital). Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde bis zum 21. Juni 2017. Beteiligt an der Unterdrückung der Zivilgesellschaft und demokratischen Opposition in Venezuela und verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, die die bolivarische Nationalgarde unter seiner Führung begangen hat. Durch seine Handlungen und Maßnahmen als Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde hat er die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, auch weil die bolivarische Nationalgarde beim Vorgehen der Polizei gegen zivile Demonstrationen federführend war und er öffentlich dafür eingetreten ist, dass Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt werden sollten.

22.1.2018

5.

Maikel José Moreno Pérez

Geburtsdatum: 12. Dezember 1965

Präsident und ehemaliger Vizepräsident des obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia) von Venezuela. In diesen Funktionen hat er die Handlungen und Maßnahmen der Regierung, mit denen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben wurden, unterstützt und ihnen Vorschub geleistet; er ist zudem für Handlungen und Äußerungen verantwortlich, die einen Angriff auf die Autorität der Nationalversammlung darstellen.

22.1.2018

6.

Tarek William Saab Halabi

Geburtsdatum: 10. September 1963

Von der verfassungsgebenden Versammlung ernannter Generalstaatsanwalt Venezuelas. In dieser Funktion und seinen früheren Funktionen als Bürgerbeauftragter und Präsident des Republikanischen Moralrates (Consejo Moral Republicano) hat er die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, indem er Maßnahmen gegen Regierungsgegner und den Entzug der Befugnisse der Nationalversammlung öffentlich befürwortet hat.

22.1.2018

7.

Diosdado Cabello Rondón

Geburtsdatum: 15. April 1963

Mitglied der verfassungsgebenden Versammlung und erster Vizepräsident der Vereinigten Sozialistischen Partei Venezuelas (PSUV). Beteiligt an der Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela, auch indem er die Medien nutzt, um die politische Opposition, andere Medien und die Zivilgesellschaft öffentlich anzugreifen und einzuschüchtern.

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