31.7.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 194/147


BESCHLUSS (GASP) 2018/1085 DES RATES

vom 30. Juli 2018

zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 17. März 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/145/GASP erlassen.

(2)

Im Rahmen der Unionspolitik der Nichtanerkennung der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols erachtet der Rat den Bau der Kertsch-Brücke als weitere Handlung, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergräbt.

(3)

Der Bau dieser Brücke und ihre offizielle Eröffnung am 15. Mai 2018 sind entscheidende symbolische Schritte zur Festigung der Kontrolle der Russischen Föderation über die rechtswidrig annektierte Krim und die Stadt Sewastopol sowie zur weiteren Isolierung der Halbinsel von der Ukraine.

(4)

Infolgedessen sollten weitere Organisationen in die Liste der — restriktiven Maßnahmen unterliegenden — Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen werden.

(5)

Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP sollte entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang des vorliegenden Beschlusses aufgeführten Organisationen werden in die Liste von Organisationen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 30. Juli 2018.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. BLÜMEL


(1)  ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16.


ANHANG

Liste der Organisationen nach Artikel 1

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

„42.

AO ‚Institut Giprostroymost — Sankt Petersburg‘

АО Институт Гипростроймост — Санкт-Петербург

Anschrift:

7 Yablochkova street,

St. Petersburg,

197198 Russland

Website: http://gpsm.ru

E-Mail: office@gpsm.ru

AO ‚Institut Giprostroymost — Sankt-Petersburg‘ hat sich durch seinen Entwurf am Bau der Kertsch-Brücke beteiligt, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet. Daher unterstützt das Institut die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.

31.7.2018

43.

PJSC Mostotrest

ПАО Мостотрест

Anschrift:

6 Barklaya street,

Gebäude Nr. 5 Moskau,

121087 Russland

PJSC Mostotrest hat sich durch seinen staatlichen Wartungsauftrag für die Brücke, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet, aktiv am Bau der Kertsch-Brücke beteiligt. Darüber hinaus ist der Eigentümer des Unternehmens (Arkady Rotenberg) eine Person, die bereits für die ukrainische Souveränität untergrabende Handlungen benannt wurde (Person Nr. 92 im Anhang dieses Beschlusses). Daher unterstützt das Unternehmen die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.

31.7.2018

44.

JSC Zaliv Shipyard

Судостроительный завод ‚Залив‘

Anschrift:

4 Tankistov street,

298310 Kerch,

Krim

Website: http://zalivkerch.com

JSC Zaliv Shipyard hat sich aktiv am Bau der neuen Eisenbahn zur Kertsch-Brücke beteiligt, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet. Daher unterstützt das Unternehmen die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.

31.7.2018

45.

Stroygazmontazh Corporation (SGM Group)

ООО Стройгазмонтаж

(груп СГМ)

Anschrift:

Prospect Vernadskogo 53,

Moskau,

119415 Russland

Website: www.ooosgm.com

Stroygazmontazh Corporation (SGM Group) hat sich durch seinen öffentlichen Auftrag für den Bau der Brücke, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet, aktiv am Bau der Kertsch-Brücke beteiligt.

Darüber hinaus ist der Eigentümer des Unternehmens (Arkady Rotenberg) eine Person, die bereits für die ukrainische Souveränität untergrabende Handlungen benannt wurde (Person Nr. 92 im Anhang dieses Beschlusses). Daher unterstützt das Unternehmen die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.

31.7.2018

46.

Stroygazmontazh Most OOO

OOO Стройгазмонтаж-Мост

Anschrift:

Barklaya street 6, building 7, Moskau

121087 Russland

Registernummer: 1157746088170

Steuernummer: 7730018980

Website: http://kerch-most.ru/tag/sgam-most

E-Mail: kerch-most@yandex.ru

Stroygazmontazh Most OOO ist eine Tochtergesellschaft der Baubetreuungsgesellschaft Stroygazmontazh, die das Bauprojekt der Brücke über die Straße von Kertsch leitet. Darüber hinaus ist der Eigentümer des Unternehmens (Arkady Rotenberg) eine Person, die bereits für die ukrainische Souveränität untergrabende Handlungen benannt wurde (Person Nr. 92 im Anhang dieses Beschlusses). Daher unterstützt das Unternehmen die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.

31.7.2018

47.

CJSC VAD

AKTSIONERNOE OBSHCHESTVO VAD

АО ‚ВАД‘

Anschrift:

133, Chernyshevskogo street, Vologda, Vologodskaya Oblast, 160019 Russland

122 Grazhdanskiy Prospect, suite 5, Liter A, St. Petersburg, 195267 Russland

Registernummer: 1037804006811 (Russland)

Steuernummer: 7802059185

Website: www.zaovad.com

E-Mail: office@zaovad.com

CJSC VAD ist der Hauptauftragnehmer für den Bau der Tavrida-Schnellstraße auf der Halbinsel Krim, der Straße über die Kertsch-Brücke und der Zufahrtsstraßen dazu. Die Schnellstraße Tavrida wird voraussichtlich Beförderungen auf die Halbinsel Krim durch ein Netz neu gebauter Straßen, die als Hauptverbindung zur Kertsch-Brücke dienen, ermöglichen. Daher unterstützt CJSC VAD die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.

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