12.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 328/20


BESCHLUSS (GASP) 2017/2283 DES RATES

vom 11. Dezember 2017

zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition, um die Gefahr des illegalen Handels damit zu verringern ('iTrace III')

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (2016) (im Folgenden: „Globale Strategie der EU“) wird betont, dass die Union den Frieden fördert, die Sicherheit ihrer Bürger und ihres Territoriums garantiert und ihren Beitrag zur kollektiven Sicherheit aufstockt.

(2)

Die unerlaubte Herstellung, Verbringung und Verschiebung von konventionellen Waffen, darunter auch Kleinwaffen und leichte Waffen (small arms and light weapons, im Folgenden „SALW“), und ihre übermäßige Anhäufung und unkontrollierte Verbreitung sind von wesentlicher Bedeutung für diese Herausforderung, sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas. Diese unerlaubten Tätigkeiten fördern die Unsicherheit in Europa und der europäischen Nachbarschaft sowie in vielen anderen Regionen der Welt, verschärfen Konflikte und untergraben die Friedenskonsolidierung nach Konflikten und stellen somit eine ernsthafte Bedrohung des Friedens und der Sicherheit in Europa dar.

(3)

In der Strategie der EU vom 16. Dezember 2005 zur Bekämpfung der Anhäufung von SALW und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (im Folgenden „EU-SALW-Strategie“), in der die Leitlinien für das Vorgehen der Union im Bereich von SALW vorgegeben werden, wird hervorgehoben, dass SALW zur Verschärfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität beitragen und eine wesentliche Ursache für die Entstehung und Ausweitung von Konflikten und für den Zusammenbruch staatlicher Strukturen sind.

(4)

In der SALW-Strategie der EU wird auch bekräftigt, dass die Union die Regelungen zur Sanktionsüberwachung verschärft und unterstützt und die Verschärfung der Ausfuhrkontrollen sowie die Förderung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates (1) unter anderem dadurch unterstützt, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz gefördert werden.

(5)

Mit dem am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhinderung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten (im Folgenden „VN-Aktionsprogramm“) haben sich alle VN-Mitgliedstaaten verpflichtet, den unerlaubten Handel mit SALW oder ihre Umlenkung zu unbefugten Empfängern zu verhindern und insbesondere bei der Prüfung der Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen die Gefahr der Umlenkung dieser Waffen in den unerlaubten Handel zu berücksichtigen.

(6)

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 8. Dezember 2005 ein Internationales Rechtsinstrument zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler SALW durch die Staaten angenommen.

(7)

Auf der 2012 ausgerichteten zweiten Überprüfungskonferenz zum VN-Aktionsprogramm haben alle VN-Mitgliedstaaten erneut ihre Entschlossenheit bekräftigt, den unerlaubten Handel mit SALW, einschließlich deren Umlenkung zu unbefugten Empfängern, zu verhindern; ferner bekräftigten sie ihre im VN-Aktionsprogramm eingegangenen Verpflichtungen zur Prüfung der Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen.

(8)

Am 24. Dezember 2014 ist der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) in Kraft getreten. Zweck des ATT ist es, möglichst hohe gemeinsame internationale Standards zur Regulierung des internationalen Handels mit konventionellen Waffen oder zur Verbesserung dieser Regulierung festzulegen, den unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen zu verhindern und zu beseitigen und die Umlenkung dieser Waffen zu verhindern. Die Union sollte alle VN-Mitgliedstaaten bei der Durchführung wirksamer Kontrollen von Waffenverbringungen unterstützen, um zu gewährleisten, dass der ATT möglichst wirksam ist, insbesondere was die Durchführung seines Artikels 11 anbelangt.

(9)

Die Union hat bislang durch den Beschluss 2013/698/GASP des Rates (2) und den Beschluss (GASP) 2015/1908 des Rates (3) (iTrace I und II) das Unternehmen Conflict Armament Research Ltd. („CAR“) unterstützt.

(10)

Die Union möchte iTrace III, die dritte Phase dieses globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale SALW und andere illegale konventionelle Waffen und Munition, finanzieren. So wird das Risiko des unerlaubten Handels mit diesen Waffen und dieser Munition gemindert und ein Beitrag zur Verwirklichung der vorstehend dargelegten Ziele geleistet, unter anderem, indem die für Waffenausfuhren zuständigen nationalen Behörden rasch einschlägige Informationen über illegalen Waffenhandel erhalten, sodass sie zur kollektiven Sicherheit Europas beitragen können, wie in der Globalen Strategie der EU gefordert wird —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Zur Umsetzung der Globalen Strategie und der SALW-Strategie der EU und zur Förderung von Frieden und Sicherheit werden für die von der Union zu unterstützenden Projektmaßnahmen folgende spezifische Ziele festgelegt:

kontinuierliche Pflege eines benutzerfreundlichen globalen Informationsverwaltungssystems für umgelenkte oder illegal gehandelte SALW und andere umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und Munition („iTrace“), die in Konfliktgebieten nachgewiesen werden, um politischen Entscheidungsträgern, Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den mit der Ausfuhrkontrolle konventioneller Waffen befassten Bediensteten sachdienliche Informationen zur Entwicklung wirksamer, faktengestützter Strategien und Projekte zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW und anderen konventionellen Waffen und konventioneller Munition zur Verfügung zu stellen;

Schulung und Anleitung nationaler Behörden in von Konflikten betroffenen Staaten zur Entwicklung nachhaltiger nationaler Kapazitäten für die Ermittlung und Rückverfolgung illegaler Waffen, zur Förderung der dauerhaften Zusammenarbeit mit dem iTrace-Projekt, zur besseren Ermittlung der Prioritäten für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen, zur Formulierung der einzelstaatlichen Anforderungen im Bereich der Waffenkontrolle und der Unterstützung bei der Strafverfolgung (insbesondere mit EU-Mitteln finanzierte Initiativen, wie iARMS) und Stärkung des Dialogs mit den EU-Missionen und -Initiativen;

Erhöhung der Häufigkeit und Verlängerung der Dauer von Nachforschungen vor Ort zu SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition, die in Konfliktgebieten verschoben werden, als Reaktion auf eindeutige Forderungen von Mitgliedstaaten und Delegationen der Union und zur Generierung von iTrace-Daten;

direkte Unterstützung der in den Mitgliedstaaten für die Waffenausfuhrkontrolle zuständigen Behörden und der für Waffenkontrolle zuständigen politischen Entscheidungsträger, einschließlich wiederholter Besuche von Mitarbeitern des iTrace-Projekts in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten zu Konsultationszwecken, ein rund um die Uhr besetzter Helpdesk für die sofortige Beratung über Risikobewertung und Strategien zur Verhinderung der Umlenkung, die Entwicklung sicherer Desktop- und mobiler Dashboard-Anwendungen für eine sofortige Meldung einer Umlenkung von Waffen nach der Ausfuhr und die Durchführung von Überprüfungen nach erfolgter Lieferung durch Mitarbeiter des iTrace-Projekts auf Antrag an die Mitgliedstaaten;

stärkere Sensibilisierung durch Einbindungsmaßnahmen zu den Ergebnissen des Projekts, Werben bei internationalen und nationalen politischen Entscheidungsträgern, Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen nationalen Behörden für den Zweck und die verfügbaren Funktionen von iTrace und Ausbau der internationalen Kapazität zur Überwachung der unerlaubten Verbreitung von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition, zur Unterstützung der politischen Entscheidungsträger bei der Ermittlung der Bereiche, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, sowie zur Verringerung des Risikos einer Umlenkung von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition;

Bereitstellung von Berichten im Bereich politischer Kernfragen, gestützt auf die bei den Untersuchungen vor Ort generierten und im iTrace-System dargestellten Daten, zu bestimmten Bereichen, die internationale Aufmerksamkeit erfordern, einschließlich der wichtigsten Muster des unerlaubten Handels mit SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition und zur regionalen Verteilung illegal gehandelter Waffen und Munition.

Die Union finanziert dieses Projekt, das im Anhang dieses Beschlusses ausführlich umschrieben ist.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik („Hoher Vertreter“) zuständig.

(2)   Die fachlich-technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts übernimmt das Unternehmen Conflict Armament Research Ltd. („CAR“).

(3)   CAR nimmt seine Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit CAR.

Artikel 3

(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts beträgt 3 474 322,77 EUR. Die geschätzten Gesamtmittel des von CAR und dem Deutschen Auswärtigen Amt kofinanzierten Gesamtprojekts belaufen sich auf 3 993 676,97 EUR.

(2)   Die mit dem in Absatz 1 genannten Betrag finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung des in Absatz 1 genannten Betrags des finanziellen Bezugsrahmens. Hierfür schließt sie die erforderliche Vereinbarung mit CAR. In der Vereinbarung wird festgelegt, dass CAR zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.

(4)   Die Kommission strebt an, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.

Artikel 4

(1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger ausführlicher Quartalsberichte von CAR über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Unterrichtungen bilden die Grundlage für die Evaluierung durch den Rat. Um den Rat bei der Evaluierung der aufgrund des vorliegenden Ratsbeschlusses erzielten Ergebnisse zu unterstützen, nimmt eine externe Einrichtung eine Projektbewertung vor.

(2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 24 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet jedoch sechs Monate nach seinem Inkrafttreten, falls innerhalb dieses Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist.

Geschehen zu Brüssel am 11. Dezember 2017.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (ABl. L 335 vom 13.12.2008, S. 99).

(2)  Beschluss 2013/698/GASP des Rates vom 25. November 2013 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels (ABl. L 320 vom 30.11.2013, S. 34).

(3)  Beschluss (GASP) 2015/1908 des Rates vom 22. Oktober 2015 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels („iTrace II“) (ABl. L 278 vom 23.10.2015, S. 15).


ANHANG

Globaler Berichterstattungsmechanismus für SALW und andere konventionelle Waffen und Munition — iTrace

1.   Hintergrund und Begründung der Unterstützung durch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

1.1.

Dieser Beschluss stützt sich auf mehrere aufeinander folgende Beschlüsse des Rates zur Bekämpfung der destabilisierenden Auswirkungen der Umlenkung von SALW und anderen konventionellen Waffen sowie des unerlaubten Handels mit diesen Waffen, insbesondere auf den Beschluss 2013/698/GASP des Rates vom 25. November 2013 (1) und den Beschluss (GASP) 2015/1908 (2) des Rates vom 22. Oktober 2015, durch die der globale Berichterstattungsmechanismus für illegale SALW und andere illegale konventionelle Waffen und Munition (iTrace) eingerichtet und verbessert wurde.

Die unerlaubte Verbreitung von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition trägt in erheblichem Maße dazu bei, die Stabilität von Staaten zu untergraben und Konflikte zu verschärfen, was eine ernsthafte Bedrohung des Friedens und der Sicherheit darstellt. Wie in der Strategie der EU zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (SALW-Strategie der EU) hervorgehoben, tragen illegale Waffen und Munition zur Verschärfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität bei und sind eine wesentliche Ursache für die Entstehung und Ausweitung von Konflikten und für den Zusammenbruch staatlicher Strukturen. Die Aussagen der SALW-Strategie der EU werden durch die jüngsten Erkenntnisse des iTrace-Projekts im Irak, in Libyen und in Syrien sowie andere komplexe Konflikte in der Nähe der Außengrenzen der Union bestätigt.

Die nach dem Beschluss (GASP) 2015/1908 durchgeführten Maßnahmen haben zu iTrace, einer Initiative zur weltweiten Überwachung von Waffen in Konfliktgebieten, geführt. Sie erfasst 27 von Konflikten betroffene Staaten, unter anderem in Afrika, im Nahen Osten, in Süd- und Ostasien und seit kurzem in Lateinamerika. Mit iTrace ist das weltweit größte öffentliche Register für umgelenkte konventionelle Waffen, mit dem Staaten in ihren Bemühungen zur Aufdeckung und Bekämpfung von Umlenkungen gemäß ihren Verpflichtungen aus Artikel 11des Vertrags über den Waffenhandel (ATT) und gemäß Kriterium 7 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates (3) unterstützt werden. iTrace berichtet präzise über die Lieferung von Waffen und Munition an bewaffnete Aufständische und terroristische Kräfte, die eine Gefahr für die Sicherheit der Union darstellen, einschließlich Al-Qaida im islamischen Maghreb und Da'esh oder Islamischer Staat; es unterrichtet die für die Ausfuhrkontrolle zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten vertraulich und schnell über die Risiken einer Umlenkung nach erfolgter Ausfuhr; es liefert den Delegationen der Union und den diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten in Konfliktgebieten wichtige Informationen in Echtzeit über illegalen Waffenhandel und die Dynamik von Konflikten; durch eine weltweite, wirkungsvolle und fortgesetzte Einbindung der Medien bewirkt es eine konsequente Sensibilisierung für Waffenkontrollen und Maßnahmen zur Verhinderung der Umlenkung.

1.2.

Die Mitgliedstaaten wenden sich jedoch in zunehmendem Maße an das iTrace-Projekt mit Bitte um direkte persönliche Briefings der für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen nationalen Behörden (einschließlich häufiger Besuche in den Hauptstädten) und um Bereitstellung einer breiteren Palette von Ressourcen für die für Waffenausfuhrkontrolle zuständigen politischen Entscheidungsträger.

Ziel des vorliegenden Beschlusses ist es deshalb, das im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2015/1908 durchgeführte Projekt fortzusetzen, indem den politischen Entscheidungsträgern der Union, den Experten für Waffenkontrolle und den mit der Kontrolle von Waffenausfuhren befassten Bediensteten weiterhin systematisch erfasste sachdienliche Informationen bereitgestellt werden, die ihnen dabei helfen, zur Verbesserung der internationalen und regionalen Sicherheit wirksame, faktengestützte Strategien gegen die Umlenkung und unerlaubte Verbreitung konventioneller Waffen und der zugehörigen Munition zu entwickeln. Sie werden durch den vorliegenden Beschluss somit weiterhin dabei unterstützt, eine erfolgreiche Bekämpfungsstrategie mit geeigneten Präventivmaßnahmen zu verbinden, um gegen Angebot und Nachfrage im illegalen Markt vorzugehen und eine wirksame Kontrolle konventioneller Waffen in Drittstaaten zu gewährleisten.

1.3.

Der vorliegende Beschluss sieht die kontinuierliche Pflege und weitere Verbesserung des öffentlich zugänglichen iTrace-Online-Systems vor. Die in dem Beschluss (GASP) 2015/1908 aufgeführten Projekte werden wie folgt verstärkt: 1) durch eine erhöhte Frequenz und längere Dauer von Missionen zur Erhebung von Daten überLieferungen illegaler konventioneller Waffen in Konfliktgebiete; 2) durch maßgeschneiderte Pakete zur Unterstützung der Mitgliedstaaten, bestehend aus direkten Konsultationen, den jeweils relevanten Daten und Berichten, einem rund um die Uhr besetztem Helpdesk und der Beauftragung zur Überprüfung nach erfolgter Lieferung; 3) durch Schulung und Anleitung der nationalen Behörden in von Konflikten betroffenen Staaten im Hinblick auf den Aufbau von Kapazitäten zur Verhinderung der Umlenkung sowie zur Förderung der Verwaltung von Waffenbeständen und der Erhebung von iTrace-Daten.

2.   Allgemeine Ziele

Die nachstehend beschriebene Maßnahme wird die internationale Gemeinschaft weiter bei der Bekämpfung der destabilisierenden Auswirkungen der Umlenkung von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition und des illegalen Handels damit unterstützen. Mit ihr werden den politischen Entscheidungsträgern, den Experten für Waffenkontrolle und den mit der Kontrolle von Waffenausfuhren befassten Bediensteten weiterhin sachdienliche Informationen bereitgestellt, die ihnen dabei helfen, zur Verbesserung der internationalen und regionalen Sicherheit wirksame, faktengestützte Strategien zur Bekämpfung der Umlenkung und der unerlaubten Verbreitung von SALW und anderer konventioneller Waffen und Munition zu entwickeln. Die Maßnahme umfasst insbesondere

a)

konkrete Informationen über den illegalen Handel mit SALW und anderen konventionellen Waffen, die für eine wirksamere Überwachung der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms über den unerlaubten Handel mit SALW erforderlich sind;

b)

eine bessere Umsetzung des Internationalen Rückverfolgungsinstruments;

c)

die Offenlegung wichtiger Routen und Organisationen, die an der Umlenkung von konventionellen Waffen und Munition in Konfliktgebiete oder an internationale terroristische Vereinigungen beteiligt sind, und die Lieferung von Nachweisen über Gruppen und Einzelpersonen, die am illegalen Handel mit diesen Waffen beteiligt sind, zur Unterstützung der nationalen rechtlichen Verfahren;

d)

eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen VN-Organen, Missionen und anderen internationalen Organisationen im Bereich der Rückverfolgung von SALW und anderen konventionellen Waffen und die Bereitstellung von Informationen zur unmittelbaren Unterstützung der bestehenden Überwachungsmechanismen, einschließlich der Interpol-Datenbank zur Aufspürung und Rückverfolgung illegaler Waffen (iARMS), durch die iTrace ergänzt wird und mit der für Koordinierung gesorgt wird;

e)

die Bereitstellung einschlägiger Informationen zur Ermittlung vorrangiger Bereiche für eine internationale Zusammenarbeit und Hilfe zur wirksamen Bekämpfung der Umlenkung von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition und des illegalen Handels damit, wie z. B. die Finanzierung von Projekten bezüglich der Sicherheit der Waffenarsenale oder des Grenzmanagements;

f)

einen Mechanismus zur Unterstützung bei der Überwachung der Umsetzung des ATT, insbesondere zur Aufspürung der Umlenkung verbrachter konventioneller Waffen sowie zur Unterstützung von Regierungen bei der Bewertung des Umlenkungsrisikos vor der Ausfuhr konventioneller Waffen, insbesondere des Risikos der Umlenkung im Empfängerland oder der Wiederausfuhr unter unerwünschten Umständen und

g)

eine individuell zugeschnittene Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Einschätzung und Minderung des Umlenkungsrisikos.

3.   Langfristige Nachhaltigkeit des Projekts und Ergebnisse

Die Maßnahme bietet einen dauerhaften Rahmen für eine nachhaltige Überwachung der illegalen Verbreitung von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition. Es wird erwartet, dass der vorhandene waffenbezogene Informationsbestand erheblich erweitert und die gezielte Entwicklung einer wirksamen Kontrolle konventioneller Waffen und von Strategien zur Waffenausfuhrkontrolle wesentlich unterstützt wird. Insbesondere wird im Rahmen des Projekts

a)

das iTrace-Informationsverwaltungssystem weiter ausgebaut, das die langfristige Erhebung und Auswertung von Daten über illegale konventionelle Waffen sicherstellt;

b)

den politischen Entscheidungsträgern und Experten im Bereich der Kontrolle konventioneller Waffen ein Instrument an die Hand gegeben, um wirksamere Strategien und vorrangige Bereiche für Unterstützung und Zusammenarbeit festzulegen (z. B. durch Ermittlung von Mechanismen für die subregionale oder regionale Zusammenarbeit, Koordinierung und gemeinsame Informationsnutzung, die eingerichtet oder verstärkt werden müssen, durch Ermittlung von nicht gesicherten nationalen Waffenarsenalen, von unzulänglicher Bestandsverwaltung sowie von Routen für die illegale Verbringung, schwachen Grenzkontrollen und unzureichenden Strafverfolgungskapazitäten);

c)

eine ausreichende Flexibilität bestehen, um strategisch relevante Informationen zu erzeugen, ungeachtet der sich rasch ändernden strategischen Anforderungen;

d)

die Wirksamkeit internationaler Organisationen und Einzelpersonen im Bereich Waffenüberwachung erheblich gesteigert, indem ein kontinuierlich ausbaufähiger Mechanismus für den Informationsaustausch bereitgestellt wird;

e)

in von Konflikten betroffenen Staaten eine nachhaltige nationale Kapazität aufgebaut, damit illegale Waffen aufgespürt und zurückverfolgt werden und diese Staaten wirksamer in internationale Verfahren zur Waffenkontrolle und Strafverfolgung eingebunden werden können.

4.   Beschreibung der Maßnahme

4.1.   Projekt 1: Schulung und Anleitung nationaler Behörden in von Konflikten betroffenen Staaten im Hinblick auf die Identifizierung und internationale Rückverfolgung von Waffen

4.1.1.   Projektziel

Das Projekt bietet lokalen Partnern sowie gegebenenfalls Personal für Friedensunterstützung (einschließlich Missionen der VN und der Union und Gruppen oder Gremien zur Überwachung von Sanktionen) auf Anfrage Schulungen zur Identifizierung, Rückverfolgung und Verwaltung von Waffen. Diese Schulungen bauen auf einer Reihe von Dienstleistungen auf, die von CAR seit 2014 angeboten werden, aber nicht über die Projekte iTrace I und II finanziert werden, und die sich für die Erleichterung der Projekte als entscheidend erwiesen haben.

4.1.2.   Projektmaßnahmen

Im Rahmen des Projekts werden Mitarbeiter aus den Untersuchungsteams vor Ort für Schulungen mit steigendem technischen Niveau eingesetzt, was Folgendes einschließt:

a)

eine Einführung in die Erhebung von Daten über Waffen mit Bezugnahme auf spezifische Fälle;

b)

grundlegende Methoden zur Identifizierung von Waffen und zur effizienten Dokumentation von Waffen;

c)

standardisierte Verfahren für die Erhebung von Beweismitteln und die Beweismittelkette;

d)

Anforderungen bei weiträumigen, regionalen und internationalen Untersuchungen;

e)

die Umsetzung des Internationalen Rückverfolgungsinstruments;

f)

internationale Rückverfolgung von Waffen und Waffenrückverfolgungssysteme (insbesondere Interpol und Europol);

g)

die Nutzung von 'Big Data' und Trendanalysen;

h)

Möglichkeiten für technische Hilfe (international) und Strafverfolgungseinsätze.

Diese Maßnahmen werden neben den Untersuchungen vor Ort im Rahmen von iTrace durchgeführt, dazu gehören auch gemeinsam mit nationalen Behörden durchgeführte Untersuchungen (Anleitung).

4.1.3.   Projektergebnisse

Im Rahmen des Projekts

a)

werden nationale Behörden dazu ermutigt, iTrace-Untersuchungsteams vor Ort einen besseren Zugang zu gewähren — damit wird wiederholten Bitten entsprochen, dass iTrace-Teams technische Hilfe leisten und eine Kapazität für gemeinsame Untersuchungen bilden sollen, und somit werden mehr iTrace-Daten generiert;

b)

wird die Kapazität nationaler Regierungen, die unter den Auswirkungen der Umlenkung von Waffen leiden, jedoch nicht über die Instrumente zur Identifizierung und Meldung umgeleiteter Konfliktwaffen verfügen, konkret unterstützt — oft wird dadurch in dem Land eine wirksamere Verwaltung von Waffen eingeleitet, wodurch wiederum die Umsetzung des ATT, des ITI und des VN-Aktionsprogramms sowie die Programmplanung von Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM) und Kontakte zu internationalen Strafverfolgungsbehörden, einschließlich Interpol (iARMS) und Europol, unterstützt werden;

c)

wird ein vertiefter Dialog gefördert — insbesondere werden wichtige Akteure für andere von der Union unterstützte Initiativen (z. B. Beziehungen zwischen Mission der Union und der Regierung des aufnehmenden Landes) ermittelt und Initiativen, wie der PSSM-Programmplanung (z. B. von der Union unterstützte Projekte für die Verwaltung von Lagerbeständen), Dynamik verliehen.

4.1.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung

Bis zu 30 Besuche vor Ort zu Schulungs- und Anleitungszwecken, mit Schwerpunkt auf wiederholten Besuchen zur Unterstützung nationaler Behörden beim Aufbau ihrer Rückverfolgungskapazität.

Das Projekt wird während des gesamten zweijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt.

4.1.5.   Begünstigte des Projekts

Die Schulung und Anleitung im Rahmen von iTrace sind von direktem Nutzen für die nationalen Akteure in von Konflikten betroffenen Staaten, einschließlich Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwaltschaft. Das Programm wird den nationalen Dialog mit von der Union finanzierten und anderen Waffenkontrollinitiativen indirekt unterstützten, indem die Nutzung internationaler Rückverfolgbarkeitsmechanismen (einschließlich des iARMS-Systems von Interpol und Europol) gefördert und die Mitwirkung an unionsunterstützten Projekten für die Verwaltung von Lagerbeständen und anderen Projekten zur SALW-Kontrolle erleichtert wird.

4.2.   Projekt 2: Ausweitung der Untersuchungen vor Ort, um in Echtzeit weitere Belege über umgelenkte und illegal gehandelte SALW und andere konventionelle Waffen und Munition und sonstige relevante Informationen in das iTrace-System einzugeben

4.2.1.   Projektziel

Im Rahmen des Projekts werden Häufigkeit und Dauer der Untersuchungen vor Ort über die Verschiebung von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition in Konfliktgebieten erhöht. Prioritäten des Projekts werden Länder sein, die sich den Mitgliedstaaten als besonders problematisch darstellen, einschließlich u. a. Irak, Libyen, Mali, Südsudan, Somalia, Syrien und Jemen.

Der Abschluss formeller Vereinbarungen über den Informationsaustausch mit Unions- und VN-Missionen und verschiedenen Organisationen wird die Projektdurchführung erleichtern, ebenso wie die selektive Übermittlung formeller Anträge auf Rückverfolgung an nationale Regierungen. Zudem werden im Rahmen des Projekts weiterhin Schreibtischstudien durchgeführt, die der Sichtung und Überprüfung (durch Untersuchungen vor Ort) von vorhandenen Informationen über relevante Verbringungen, die nicht von CAR, sondern von anderen Organisationen zur Aufnahme in das iTrace-System übermittelt wurden, dienen.

4.2.2.   Projektmaßnahmen

Im Rahmen dieses Projekts werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt:

a)

Entsendung von qualifizierten Waffenexperten, damit diese vor Ort untersuchen, inwieweit aus von Konflikten betroffenen Staaten stammende illegale SALW und andere konventionelle Waffen, Munition und dazugehöriges Material illegal wieder in Umlauf gebracht wurden;

b)

Analyse, Sichtung und Überprüfung der Belege über illegale SALW und andere illegale konventionelle Waffen, Munition und ihre Benutzer, auch unter anderem der Fotoaufnahmen von Waffen, ihren Bestandteilen und inneren und äußeren Markierungen, von Verpackungen und von beigefügten Versandpapieren sowie der Ergebnisse der Untersuchungen vor Ort (Benutzer, Lieferanten und Verbringungswege);

c)

Sichtung und Überprüfung der nicht von CAR, sondern von anderen Organisationen stammenden weiteren neuesten Belege betreffend illegale SALW und andere konventionelle Waffen und Munition, einschließlich der Berichte von VN-Sanktionsüberwachungsgruppen, Organisationen der Zivilgesellschaft und internationalen Nachrichtenmedien;

d)

Hochladen aller gesammelten und gesichteten Belege in das Informationsverwaltungssystem und Online-Kartierungsportal von iTrace;

e)

Ermittlung und Unterstützung von Partnern vor Ort, um sicherzustellen, dass für iTrace während der gesamten Dauer der vorgeschlagenen Aktion und auch danach ununterbrochen Daten erhoben werden;

f)

kontinuierliche Zusammenarbeit mit den nationalen Regierungen mit dem Ziel, vorab nationale Kontaktstellen zu benennen und ein Koordinierungsverfahren festzulegen, um die Reichweite der CAR-Untersuchungen zu klären und mögliche Interessenkonflikte noch vor Beginn der Untersuchungen aus dem Weg zu räumen.

Das Projekt wird in Stufen während des gesamten zweijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt.

4.2.3.   Projektergebnisse

Im Rahmen des Projekts

a)

wird vor Ort Beweismaterial für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und Munition in Konfliktregionen gesammelt;

b)

werden anhand der von CAR, von Organisationen, die mit CAR eine Vereinbarung über den Informationsaustausch geschlossen haben, und, je nach Bedarf, von anderen Organisationen stammenden Belege für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und Munition Region für Region Fälle von unerlaubtem Waffenhandel geprüft und dokumentiert;

c)

werden konkrete visuelle Nachweise für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und Munition, einschließlich Fotoaufnahmen von Gegenständen, Seriennummern, Herstellerkennzeichen, Kisten, Ladelisten, Versandpapieren und Endverbleibserklärungen, eingeholt;

d)

werden Berichte über illegale Tätigkeiten generiert, die unter anderem Angaben über Schmuggelrouten und die an der Umlenkung oder der unerlaubten Verbringung beteiligten Akteure und Bewertungen der mitverantwortlichen Faktoren (wie unter anderem eine ineffiziente Verwaltung und Sicherung der Waffenbestände sowie absichtliche, vom Staat organisierte illegale Liefernetze) enthalten;

e)

werden die vorgenannten Belege in das Informationsverwaltungssystem und Online-Kartierungsportal von iTrace zur Veröffentlichung in vollem Umfang sowie für die Mitgliedstaaten über sichere Desktop- und mobile Plattformen hochgeladen.

4.2.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung

Bis zu 50 Einsätze vor Ort (erforderlichenfalls auch von längerer Dauer) während des gesamten zweijährigen Projektzeitraums mit dem Ziel, Belege zu generieren, die in das Informationsverwaltungssystem und Online-Kartierungsportal von iTrace hochgeladen werden können.

Das Projekt wird während des gesamten zweijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt.

4.2.5.   Begünstigte des Projekts

iTrace wird weiterhin immer umfangreichere Informationen liefern, die sich ausdrücklich in erster Linie an Entscheidungsträger der Mitgliedstaaten für Rüstungskontrollpolitik und an für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständige Ämter der Mitgliedstaaten sowie Unionsorgane, -Agenturen und -Missionen richten. Diese Begünstigten der Union werden auch über von iTrace bereitgestellte sichere Desktop- und mobile Plattformen Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten.

Öffentliche Informationen werden auch weiterhin für alle Begünstigten der Union sowie Begünstigte außerhalb der Union zugänglich sein, insbesondere für nationale Entscheidungsträger für Rüstungskontrollpolitik und für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständige Behörden in Drittstaaten. Aber auch regionale und internationale Organisationen (einschließlich VN-Sanktionsüberwachungsgruppen, VN-Friedensmissionen, UNODC, UNODA und Interpol), nichtstaatliche Forschungseinrichtungen (einschließlich des Internationalen Konversionszentrums Bonn (BICC), der Group for Research and Information on Peace (GRIP), des Stockholmer Internationalen Friedensforschungsinstituts (SIPRI) und Small Arms Survey), zivilgesellschaftliche Organisationen (einschließlich Amnesty International und Human Rights Watch) sowie internationale Nachrichtenmedien werden einen Nutzen aus den von iTrace veröffentlichen Informationen ziehen.

4.3.   Projekt 3: Direkte Unterstützung der in den Mitgliedstaaten für die Waffenausfuhrkontrolle zuständigen Behörden und der für Waffenkontrolle zuständigen politischen Entscheidungsträger.

4.3.1.   Projektziel

Das Personal des iTrace-Projekts wird eng mit den Behörden der Mitgliedstaaten für die Genehmigung von Waffenausfuhren zusammenarbeiten. Die von diesen Behörden bereitgestellten Informationen werden mit der gebotenen Achtung und Vertraulichkeit behandelt werden. iTrace wird zudem weiterhin mit einer Reihe von für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen nationalen Behörden von Drittstaaten in Verbindung bleiben. Durch diese Beziehungen werden mehrere entscheidende Aspekte der internationalen Anstrengungen unterstützt, die darauf ausgerichtet sind, die Umlenkung von konventionellen Waffen und den illegalen Handel damit zu bekämpfen und internationale Maßnahmen gegen die Umlenkung zu verstärken, einschließlich durch:

a)

Übermittlung detaillierter Angaben und Belege zu dokumentierten Umlenkungsfällen an die für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden;

b)

Unterstützung oder Bereitstellung einer Post-Shipment oder Post-Delivery-Überprüfungskapazität für die Mitgliedstaaten auf offiziellen Antrag der für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen nationalen Behörden von Mitgliedstaaten.

4.3.2.   Projektmaßnahmen

Im Rahmen dieses Projekts werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt:

a)

Wiederholte Besuche von iTrace-Teams bei den zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten zwecks Erläuterung von Aspekten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Umlenkung und zwecks Berichterstattung über internationale Untersuchungen;

b)

Einrichtung eines 24-Stunden-Helpdesks für eine sofortige Beratung in Bezug auf die Umlenkungsbekämpfung oder potenziell negative Pressebehauptungen infolge nicht überprüfter Meldungen Dritter.

c)

Speziell auf die für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden von Mitgliedstaaten zugeschnittene Entwicklung von „online dashboards“ für das Streaming gesicherter Daten aus dem iTrace-System — diese ermöglichen eine besondere Kennzeichnung („red flagging“) von wegen Umlenkung von Waffen bereits aufgefallenen Akteuren, ein Profiling der mit einem hohen Risiko behafteten Endbestimmungsorte und die Echtzeit-Meldung von Umlenkungen von im Inland hergestellten Waffen; und

d)

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei oder Durchführung der Post-Delivery-Endverbleibskontrolle (Überprüfung) durch vor Ort eingesetzte iTrace-Untersuchungsteams, auf offiziellen Antrag der für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen nationalen Behörden von Mitgliedstaaten.

Das Projekt wird während des gesamten zweijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt.

4.3.3.   Projektergebnisse

Im Rahmen des Projekts erfolgt Folgendes:

a)

Unterstützung der für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden von Mitgliedstaaten auf deren Antrag hin bei der Aufdeckung von Umlenkungen nach erfolgter Ausfuhr;

b)

Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der umfassenden Analyse des Umlenkungsrisikos, die von den für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden von Mitgliedstaaten (gemäß dem ATT und dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP) vor der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen durchgeführt wird;

c)

Bereitstellung einer Post-Shipment-Überprüfungskapazität für die für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden von Mitgliedstaaten auf deren Antrag;

d)

Unterstützung der Entscheidungsträger für Waffenkontrolle in den Mitgliedstaaten durch Bereitstellung von Echtzeit-Informationen über Trends bei der Umlenkung und dem illegalen Handel zwecks Förderung des einzelstaatlichen Engagements für die internationale Politikgestaltung; und

e)

ggf. Unterstützung der nationalen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten bei strafrechtlichen Ermittlungen, auf deren Antrag.

4.3.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung

Von den bestehenden iTrace-System-Designern verwirklichte Konstruktion und Entwicklung der maßgeschneiderten Desktops und mobilen Dashboards, die ein Live-Streaming von Informationen aus gesicherten Partitionen des iTrace-Systems an die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten gewährleisten. Einrichtung eines vom Personal des iTrace-Projekts betreuten Helpdesks zur umfassenden Unterstützung der in den Mitgliedstaaten für die Waffenausfuhrkontrolle zuständigen Behörden und der Entscheidungsträger für Waffenkontrolle. Bis zu 30 Besuche in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten auf deren Antrag.

Das Projekt wird während des gesamten zweijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt.

4.3.5.   Begünstigte des Projekts

Alle interessierten Mitgliedstaaten, wobei Besuche in den Hauptstädten und Post-Shipment-Überprüfungsmissionen auf Antrag durchgeführt werden.

4.4.   Projekt 4: Einbindung der Akteure und internationale Koordinierung

4.4.1.   Projektziel

Im Rahmen des Projekts sollen den politischen Entscheidungsträgern auf internationaler und nationaler Ebene, den Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden die Vorzüge von iTrace vor Augen geführt werden. Auch sind Initiativen zur Einbindung der Akteure geplant, um den Informationsaustausch weiter zu koordinieren und weitere dauerhafte Partnerschaften mit Einzelpersonen und Organisationen aufzubauen, die Informationen generieren können, die in das iTrace-System hochgeladen werden können;

4.4.2.   Projektmaßnahmen

Die folgenden Maßnahmen werden — unter Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Tätigkeiten, beispielweise im Rahmen des ATT-Outreach — im Rahmen dieses Projekts durchgeführt werden:

a)

Präsentationen durch Personal des iTrace-Projekts auf einschlägigen internationalen Konferenzen, die sich mit dem unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen unter allen Aspekten befassen. Dabei soll iTrace vorgestellt und insbesondere Folgendes hervorgehoben werden: 1) seine konkreten Vorzüge bei der Überwachung der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms, des ATT und anderer einschlägiger internationaler Übereinkommen; 2) sein Nutzen bei der Ermittlung der Bereiche, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, und 3) sein Nutzen als Mechanismus zur Erstellung von Risikoprofilen für die für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden;

b)

Präsentationen durch Personal des iTrace-Projekts bei nationalen Regierungen und Friedenssicherungseinsätzen. Dabei soll iTrace den für die betreffenden Missionen zuständigen Abteilungen vorgestellt werden, um formelle Vereinbarungen über den Informationsaustausch, durch die Informationen generiert werden können, die in das iTrace-System hochgeladen werden können, zu fördern und auszubauen und politischen Entscheidungsträgern zu helfen, die Bereiche zu ermitteln, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht.

Das Projekt wird während des gesamten zweijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt.

4.4.3.   Projektergebnisse

Im Rahmen des Projekts

a)

wird politischen Entscheidungsträgern, die auf nationaler und internationaler Ebene mit der Umsetzung der Übereinkünfte über die Kontrolle konventioneller Waffen und die Waffenausfuhrkontrolle (VN-Aktionsprogramm, ATT und andere einschlägige internationale Übereinkünfte) befasst sind, der Nutzen von iTrace und das Konzept der Dokumentierung, der Sammlung und des Austauschs von Daten über die Umlenkung vorgeführt und die Umsetzung der Übereinkünfte bewertet;

b)

werden relevante Informationen bereitgestellt, die den politischen Entscheidungsträgern und den Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen helfen, die Bereiche zu ermitteln, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, und effiziente Strategien gegen die Umlenkung von Waffen zu entwickeln;

c)

erhalten die für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden ausführliche Informationen über iTrace und seinen Nutzen für die Risikobewertung, wobei auch Möglichkeiten für weitere Rückmeldungen und Systemverbesserungen vorgesehen werden;

d)

wird der Informationsaustausch zwischen nationalen Regierungen und VN-Friedenssicherungseinsätzen erleichtert, was unter anderem die Datenverarbeitung und -auswertung unter Nutzung des iTrace-Systems einschließt;

e)

wird das Networking durch den wachsenden Kreis von Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen, die vor Ort die Umlenkung von konventionellen Waffen und Munition und den illegalen Handel damit untersuchen, erleichtert;

f)

wird das Bewusstsein der Öffentlichkeit dafür geschärft, dass die Rückverfolgung konventioneller Waffen und Munition dabei hilft, die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms, des ATT, des ITI und anderer internationaler und regionaler Übereinkünfte über Waffenkontrolle und Waffenausfuhrkontrolle zu überwachen.

4.4.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung

Teilnahme von iTrace-Personal an bis zu 20 der Einbindung dienenden Konferenzen. Auf allen Konferenzen wird iTrace präsentiert. Die Tagesordnungen und eine kurze Zusammenfassung der Konferenzergebnisse werden in den Abschlussbericht aufgenommen.

Das Projekt wird während des gesamten zweijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt.

4.4.5.   Begünstigte des Projekts

Siehe Abschnitt 4.2.5, der eine vollständige Liste der Begünstigten enthält, die allesamt Begünstige dieses Projekts sind.

4.5.   Projekt 5: iTrace-Strategieberichte

4.5.1.   Projektziel

Im Rahmen des Projekts werden auf Grundlage der bei den Untersuchungen vor Ort gewonnenen, in das iTrace-System eingespeisten Daten Berichte über zentrale strategische Fragen erstellt werden. Aus diesen Berichten sollte hervorgehen, welche Gebiete international ein Problem darstellen, wobei auch auf die wichtigsten Praktiken des illegalen Handels mit konventionellen Waffen und Munition und die regionale Verteilung der illegal gehandelten Waffen und Munition einzugehen sein wird, und auf welche Gebiete sich die internationale Aufmerksamkeit vorrangig richten sollte.

4.5.2.   Projektmaßnahmen

Gründliche Analyse, die zur Zusammenstellung, Durchsicht, Überarbeitung und Herausgabe von bis zu zehn iTrace-Strategieberichten führt.

4.5.3.   Projektergebnisse

Im Rahmen des Projekts

a)

werden bis zu zehn Berichte erstellt, in denen jeweils ein bestimmtes Problem von internationaler Tragweite behandelt wird;

b)

werden die iTrace-Strategieberichte an alle Mitgliedstaaten verteilt;

c)

wird eine gezielte Strategie der Einbindung entwickelt, die eine maximale weltweite Abdeckung garantiert;

d)

wird dafür gesorgt, dass die Aktion in der Politik und in den internationalen Nachrichtenmedien Beachtung findet, unter anderem durch aktuelle Informationen über illegale Waffen und politisch relevante Analysen zur Unterstützung der laufenden Waffenkontrollprozesse und maßgeschneiderte Berichte, die in den internationalen Nachrichtenmedien auf möglichst großes Interesse stoßen.

4.5.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung

Während der Laufzeit der vorgeschlagenen Aktion werden bis zu zehn iTrace-Strategieberichte für das Internet erstellt und weltweit veröffentlicht.

4.5.5.   Begünstigte des Projekts

Siehe Abschnitt 4.2.5, der eine vollständige Liste der Begünstigten enthält, die allesamt Begünstige dieses Projekts sind.

5.   Standorte

Für die Projekte 1 und 2 bedarf es ausgedehnter Einsätze von Experten für konventionelle Waffen in Konfliktgebieten. Diese Einsätze werden von Fall zu Fall unter den Gesichtspunkten Sicherheit, Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Informationen bewertet. CAR verfügt bereits über Kontakte oder Projekte in vielen der betroffenen Länder. Projekt 3 wird in Hauptstädten der Mitgliedstaaten durchgeführt (mit weiteren Reisen im Land nach den Anforderungen des Mitgliedstaats). Projekt 4 wird auf internationalen Konferenzen und in Abstimmung mit nationalen Regierungen und einschlägigen Organisationen weltweit durchgeführt, um eine möglichst hohe Öffentlichkeitswirksamkeit zu erreichen. Projekt 5 wird in Belgien, Italien, Frankreich und im Vereinigten Königreich durchgeführt.

6.   Geltungsdauer

Die Projekte werden zusammen voraussichtlich insgesamt 24 Monate dauern.

7.   Durchführende Stelle und Außenwirkung der Union

CAR setzt kleine Ermittlungsgruppen vor Ort bei lokalen Verteidigungs- und/oder Sicherheitskräften, bei Personal für Friedenssicherung und -unterstützung und sonstigen Akteuren mit Sicherheitsaufgaben ein. Wann immer diese Kräfte oder Missionen Waffen oder Örtlichkeiten zur Erhebung von Nachweisen sichern, sammeln die CAR-Teams alle verfügbaren Nachweise zu Waffen, dazugehörigem Material und Nutzergruppen. CAR rückverfolgt dann alle eindeutig identifizierbaren Gegenstände und führt breit angelegte Ermittlungen zu Waffenverbringungen, zur Lieferung von militärischer Ausrüstung und zur Unterstützung von Parteien, die Frieden und Stabilität bedrohen.

CAR arbeitet mit nationalen für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden zusammen und rekonstruiert die Lieferketten, denen zugeschrieben werden kann, dass Waffen in Gebiete mit bewaffneten Konflikten geliefert werden, und ermittelt dabei illegale Tätigkeiten und die Umlenkung von Waffen von legalen zu illegalen Märkten. CAR verzeichnet alle Informationen in seinem globalen Waffenüberwachungssystem iTrace, das mit mehr als 100 000 Einträgen zu Waffen in Konfliktgebieten das größte Verzeichnis für Daten über Waffen in Konfliktgebieten weltweit ist.

CAR nutzt diese Informationen, um a) Mitgliedstaaten über die Umlenkung von Waffen und Munition zu unterrichten und b) gezielte Initiativen gegen die Umlenkung zu ermöglichen, einschließlich überarbeiteter Ausfuhrkontrollmaßnahmen und internationalen diplomatischen Vorgehens.

Mit dieser Methode wurden Umlenkungen nachweislich nahezu unmittelbar erkannt, wobei CAR-Teams vor Ort die Mitgliedstaaten über umgelenkte Waffen unterrichtet haben, während sie sich noch in dem vom Konflikt betroffenen Gebiet befanden (beispielsweise während sie sich in Mossul, Irak, befanden). In einigen Fällen haben CAR-Teams die unbefugte Weiterverbringung von Waffen innerhalb von zwei Monaten, nachdem die Waffen die Fertigungsstätte verlassen hatten, entdeckt.

Mit dem Beschluss (GASP) 2015/1908 vom 22. Oktober 2015 ist unterstützt worden, dass CAR das mit dem Beschluss 2013/698/GASP auf den Weg gebrachte Projekt iTrace fortsetzt und stärkt. Mit den Projekten, iTrace I und iTrace II genannt, ist iTrace als eine wichtige Initiative zur Überwachung von Waffen in Konfliktgebieten weltweit fest etabliert worden und werden für Waffenausfuhren zuständige Behörden und Entscheidungsträger der Mitgliedstaaten für Rüstungskontrolle unmittelbar unterstützt.

Darüber hinaus ist im Aktionsplan der Union vom 2. Dezember 2015 gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen und deren unerlaubte Verwendung zu einer „extensiveren Nutzung von iTrace“ aufgerufen und empfohlen worden, dass jeder von einer nationalen Strafverfolgungsbehörde gemachte Fund hinsichtlich der Umlenkung von Waffen und Munition gegen dieses Tool abgeglichen werden sollte.

CAR ergreift alle geeigneten Maßnahmen, um bekannt zu machen, dass eine Maßnahme von der Union finanziert wurde. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den von der Kommission erstellten und veröffentlichten Leitlinien für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der EU durchgeführt.

CAR wird daher durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der Union in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihrer Maßnahmen gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum der Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt.

8.   Berichterstattung

CAR wird regelmäßig ausführliche Quartalsberichte vorlegen.


(1)  Beschluss 2013/698/GASP des Rates vom 25. November 2013 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels (ABl. L 320 vom 30.11.2013, S. 34).

(2)  Beschluss (GASP) 2015/1908 des Rates vom 22. Oktober 2015 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels („iTrace II“) (ABl. L 278 vom 23.10.2015, S. 15).

(3)  Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (ABl. L 335 vom 13.12.2008, S. 99).