23.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 344/39


BESCHLUSS (GASP) 2017/2438 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 19. Dezember 2017

zur Ernennung des Leiters der Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien (EUMM Georgia) (EUMM GEORGIA/1/2017)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2010/452/GASP des Rates vom 12. August 2010 über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß dem Beschluss 2010/452/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der Ausübung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien (EUMM Georgia) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Mit dem Beschluss (GASP) 2016/2238 des Rates (2) wurde das Mandat der Mission EUMM Georgia bis zum 14. Dezember 2018 verlängert.

(3)

Am 15. Dezember 2017 hat die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vorgeschlagen, Herrn Erik HØEG für die Zeit vom 15. Dezember 2017 bis zum 14. Dezember 2018 zum Leiter der EUMM Georgia zu ernennen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Erik HØEG wird für die Zeit vom 15. Dezember 2017 bis zum 14. Dezember 2018 zum Leiter der EUMM Georgia ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 15. Dezember 2017.

Geschehen zu Brüssel am 19. Dezember 2017.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

W. STEVENS


(1)  ABl. L 213 vom 13.8.2010, S. 43.

(2)  Beschluss (GASP) 2016/2238 des Rates vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia (ABl. L 337 vom 13.12.2016, S. 15).