MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN WEITERE SCHRITTE ZUR UMSETZUNG DER NATIONALEN STRATEGIEN ZUR INTEGRATION DER ROMA /* COM/2013/0454 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN WEITERE SCHRITTE ZUR UMSETZUNG DER NATIONALEN
STRATEGIEN ZUR INTEGRATION DER ROMA 1. Einleitung In ihrer Mitteilung EU-Rahmen für nationale
Strategien zur Integration der Roma[1] forderte
die Kommission die Mitgliedstaaten auf, eine umfassende Strategie zur
Integration der Roma festzulegen oder weiterzuentwickeln und eine Reihe
gemeinsamer Ziele zu verfolgen. Diese Ziele decken die vier Pfeiler Bildung,
Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum ab und sollen die Integration
der Roma beschleunigen. Die Staats- und Regierungschefs aller
EU-Mitgliedstaaten unterstützten diesen Ansatz.[2] Die Mitgliedstaaten kamen dieser Aufforderung nach
und legten nationale Strategien zur Integration der Roma vor, die sich abhängig
von der Größe der Roma-Bevölkerung und den zu bewältigenden Herausforderungen
im jeweiligen Mitgliedstaat unterschieden.[3] Die
Europäische Kommission bewertete diese Strategien[4] im
Jahr 2012 und gelangte mit Blick auf die Gewährleistung von Fortschritten
bei den vier Pfeilern zu dem Schluss, dass mehrere strukturelle
Voraussetzungen, die für eine erfolgreiche Umsetzung der Strategien
unerlässlich sind, vorrangig angegangen werden müssen, darunter: die
Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Behörden sowie der Zivilgesellschaft;
die Zuweisung angemessener Finanzmittel; die Überwachung von Veränderungen und
das Ermöglichen einer politischen Anpassung; die entschlossene Bekämpfung von
Diskriminierung und die Einrichtung nationaler Kontaktstellen für die
Integration der Roma. Der Schwerpunkt der vorliegenden Mitteilung liegt
auf diesen strukturellen Voraussetzungen, denn obwohl in den Mitgliedstaaten
einige Schritte auf politischer Ebene unternommen wurden, insbesondere im
Hinblick auf die bessere Koordinierung der an der Roma-Integration beteiligten
Akteure, sind die tatsächlichen Veränderungen nach wie vor nicht ausreichend.
Um die Mitgliedstaaten zu weiteren Anstrengungen anzuhalten, verpflichtet sich
die Kommission mit dieser Mitteilung zudem, die Mitgliedstaaten insbesondere
bei ihrer Verwendung von EU-Mitteln für die Integration der Roma zusätzlich zu
unterstützen. 2. Die wirksame Umsetzung der
Strategien - essenziell für die Glaubwürdigkeit politischer Verpflichtungen und
für Veränderungen an der Basis Die wirksame Umsetzung der nationalen Strategien
zur Integration der Roma ist unbedingt sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der
derzeitigen wirtschaftlichen Lage müssen angemessene Maßnahmen ergriffen und
die verfügbaren Ressourcen effizienter eingesetzt werden, um die
sozioökonomische Integration der Roma voranzubringen. Aus diesem Grund verfolgt
die Kommission die Fortschritte der Mitgliedstaaten, sowohl innerhalb des
Europa-2020-Prozesses als auch im Zusammenhang mit dem EU-Rahmen für nationale
Strategien zur Integration der Roma, ganz genau. Als Teil des Europa-2020-Prozesses wird die
Inklusion der Roma und ihre Kohärenz mit allgemeinen politischen Strategien bis
2020 weiterhin jährlich überprüft. Um mit Blick auf die Europa-2020-Ziele in
den Bereichen Beschäftigung, soziale Inklusion und Bildung Fortschritte zu
erzielen, müssen die Mitgliedstaaten mit einer größeren Roma-Bevölkerung die im
Europäischen Semester 2012 dargelegten Herausforderungen bei der Inklusion der
Roma bewältigen. In diesen Mitgliedstaaten wird sich die Integration der Roma
nicht nur sozial, sondern auch wirtschaftlich positiv auswirken.[5] Im Europäischen Semester 2013 hat die Kommission vorgeschlagen, die
für die Inklusion der Roma relevanten Empfehlungen für die meisten betroffenen
Mitgliedstaaten zu verstärken und zu präzisieren.[6] Vor dem Hintergrund des EU-Rahmens für nationale
Strategien zur Integration der Roma verstärkte die Kommission den Dialog mit
mehreren Mitgliedstaaten. 2012 und 2013[7] fanden
bilaterale Zusammenkünfte statt, in denen die zuständigen nationalen Behörden
mit Sachverständigen der Kommission über die genaue Bewertung der nationalen
Strategien zur Integration der Roma und die Möglichkeiten, ihre wirksame
Umsetzung zu gewährleisten, sprachen. Zudem wurde ein Netz der nationalen Kontaktstellen
der Mitgliedstaaten für die Integration der Roma eingerichtet, das den
multilateralen Erfahrungsaustausch, das kollegiale Lernen („peer learning“) und
die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern soll.[8] Abschließend setzte die Agentur der Europäischen
Union für Grundrechte eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe ein, um den Mitgliedstaaten zu
helfen, die Fortschritte bei der Integration der Roma zu messen.[9] Ihr Hauptziel besteht darin, die teilnehmenden Mitgliedstaaten bei der
Einrichtung wirksamer Überwachungsinstrumente zu unterstützen, damit sie
verlässliche und vergleichbare Ergebnisse erhalten.[10] Die Kommission hat die Fortschritte, die 2012 bei
der Umsetzung der nationalen Strategien erzielt wurden, auf der Grundlage der
Angaben der Mitgliedstaaten, der Beiträge von Experten und der
Zivilgesellschaft[11] und der Erkenntnisse der Grundrechteagentur analysiert. 2.1. Strukturelle Voraussetzungen
für eine effiziente Umsetzung (a)
Einbindung regionaler und lokaler Behörden und enge
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft Gemäß dem EU-Rahmen bedarf es im Hinblick auf die
Konzeption, Umsetzung und Überwachung der nationalen Strategien eines
fortlaufenden Dialogs zwischen den nationalen, regionalen und lokalen Behörden
sowie der Roma-Zivilgesellschaft. Die meisten Mitgliedstaaten haben
entsprechende Maßnahmen ergriffen. Von den Interessenträgern wurden diese
allerdings häufig als ineffektiv empfunden, da sie ihnen nicht die aktive
Teilnahme an der Umsetzung und Überwachung der nationalen Strategien
ermöglichten. (1)
Einbindung lokaler und regionaler Behörden Wie bereits im Fortschrittsbericht der Kommission
von 2012 betont wurde, ist die aktive Einbindung lokaler und regionaler
Behörden in allen Phasen des Prozesses der Inklusion der Roma eine
unerlässliche Voraussetzung für den Erfolg. Einbindung lokaler und regionaler Behörden || Mitgliedstaaten, die entsprechende Maßnahmen ergriffen haben Einrichtung eines strukturierten Dialogs || AT, BE, BG, CZ, DK, EE, EL, ES, FI, FR, HU, IE, IT, LV, NL, RO, SE, SI, SK, UK Förderung von Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit zwischen lokalen Behörden || BE, BG,CZ, DK, FI, FR, HU, IT, SE, ES, SI, UK Zuweisung von Ressourcen für die Integration von Roma an lokale und regionale Behörden || AT, BE, CZ, DE, DK, EL, FI, FR, IE, IT, PL, RO (geplant), SE, SI, SK Ein Jahr danach lässt sich der Schluss ziehen,
dass die meisten Mitgliedstaaten weitere Anstrengungen unternehmen und lokale
Behörden enger und systematischer in die Entwicklungs-, Umsetzungs-,
Überwachungs-, Bewertungs- und Überprüfungsstrategie einbinden müssen.[12] Strategien und Aktionspläne für die Integration der Roma sollten als
Bestandteil der jeweiligen regionalen und lokalen öffentlichen Agenda
entwickelt werden: Darin sollten eine klare Ausgangslage, quantifizierte Ziele
und spezielle Maßnahmen festgelegt werden, damit die vier Pfeiler der
nationalen Strategie zur Integration der Roma in konkrete Maßnahmen auf lokaler
Ebene umgesetzt werden können. Damit sie diese Pläne umsetzen können, sollten
lokale und regionale Behörden mit angemessenen finanziellen und personellen
Ressourcen ausgestattet werden. Ihre Fähigkeit, die Inklusion der Roma zu
verwalten, zu überwachen und zu bewerten sollte verbessert werden. (2)
Enge Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft Laut dem Fortschrittsbericht der Kommission von
2012 sollte die Einbindung der Zivilgesellschaft sich nicht darauf beschränken,
sie bei der Ausarbeitung der Strategien zu konsultieren. Die Zivilgesellschaft
muss bei der Umsetzung und Überwachung der nationalen Strategien eine aktive
Rolle einnehmen. Der Kapazitätenaufbau von Basisorganisationen der
Zivilgesellschaft auf lokaler Ebene - insbesondere unter den Roma - ist für den
Erfolg und die Nachhaltigkeit integrierter lokaler Aktionspläne von
entscheidender Bedeutung. Enge Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft || Mitgliedstaaten, die entsprechende Maßnahmen ergriffen haben Einrichtung eines strukturierten Dialogs mit der Zivilgesellschaft auf nationaler Ebene || BE, BG, EE, ES, DK, FI, FR, HU, LV, LT, SE, SI, UK Förderung der aktiven Einbindung der Zivilgesellschaft und von Roma-Vertretern auf lokaler Ebene || BE (auf regionaler Ebene), BG, CZ, ES, FI, HU, LV, PT, SE, SI Finanzielle Unterstützung für den Kapazitätenaufbau der Zivilgesellschaft || EE, ES, FR, LV, SE, SI Auch im zweiten Jahr der Umsetzung der nationalen
Strategien in den meisten Mitgliedstaaten sind die legitime Vertretung der Roma
und die Einbindung der relevanten Organisationen der Zivilgesellschaft nicht
ausreichend. Um einen wertvollen Beitrag leisten zu können, müssen
Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere lokale Organisationen zur
Vertretung der Roma, in der Lage sein, besser an öffentliche Mittel
heranzukommen, dabei zu helfen, dass diese den unmittelbar Betroffenen rasch
und wirksam zur Verfügung gestellt werden, und effektiv am Entwicklungs-,
Umsetzungs- und Überwachungsprozess zu den Roma-Integrationsstrategien
teilzunehmen. Nur wenige Mitgliedstaaten unterstützen die
zivilgesellschaftlichen Organisationen in dem Maße, das erforderlich ist, damit
sie eine solche Rolle einnehmen können. Zwar sind Mechanismen vorhanden, um die
Ansichten der Roma einfließen zu lassen, doch gewährleisten diese nicht, dass
sich diese Ansichten tatsächlich auf die Politik auswirken. Alle
Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass regelmäßige Konsultationsmechanismen
effizient und transparent funktionieren und die Umsetzung, Überwachung und
Bewertung der Auswirkungen der Strategien abdecken.
Der Dialog zwischen den verschiedenen Arten von Organisationen der
Zivilgesellschaft und den in allen für die Inklusion der Roma relevanten
Bereichen arbeitenden Forschern sollte angeregt werden. Die Zusammenarbeit mit
der Zivilgesellschaft sollte auch bei der Erstellung lokaler Aktionspläne
gefördert werden. (b)
Zuweisung angemessener Finanzmittel Auf der Grundlage des EU-Rahmens wurden die
Mitgliedstaaten aufgefordert, für Maßnahmen zur Integration der Roma aus den
nationalen Haushalten ausreichende Finanzmittel zuzuweisen, die gegebenenfalls
durch Mittel der EU und internationaler Geber zu ergänzen sind. Fördermittel
der EU sind hauptsächlich aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für
die Entwicklung des ländlichen Raums verfügbar. Dem Fortschrittsbericht der Kommission von 2012
zufolge stellten Mängel bei der Zuweisung von Finanzmitteln entsprechend den in
den Strategien eingegangenen politischen Verpflichtungen weiterhin ein großes
Hindernis bei der Umsetzung dar. Eine spezifische und transparente
Mittelzuweisung für die Aktionspläne ist eine unerlässliche Vorbedingung. Zudem
sollte ein territorialer Ansatz verfolgt werden, der den spezifischen
Bedürfnissen der ärmsten geografischen Gebiete oder von Zielgruppen, die einem
sehr hohen Diskriminierungs- oder Ausgrenzungsrisiko ausgesetzt sind, Rechnung
trägt. Zuweisung angemessener Finanzmittel || Mitgliedstaaten, die entsprechende Maßnahmen ergriffen haben Integrierter Ansatz für die Zuweisung von Finanzmitteln || EL, ES, FI, HU, IT, LV, SI, SK Territorialer Ansatz für die Zuweisung von Finanzmitteln || CZ, EL, ES, HU, IT, PL, SE, SK Einbindung lokaler und regionaler Behörden und der Zivilgesellschaft in die Planung der Verwendung von EU-Mitteln || BE, BG, CZ, ES, FI, IT, RO, SI, SK (erste Schritte) Auch wenn seit dem vorhergehenden Bericht einige
Fortschritte erzielt wurden, werden die nationalen Strategien nach wie vor
nicht angemessen finanziert. In einigen Mitgliedstaaten verzögert sich die
Umsetzung der nationalen Strategie, weil nicht genügend Mittel aus dem
nationalen Haushalt zugewiesen werden. Entsprechend den im Europäischen Semester
festgestellten Herausforderungen sollten alle Mitgliedstaaten sicherstellen,
dass die Integration der Roma entsprechend der Größe und der Situation der
jeweiligen Roma-Gemeinschaften in die Partnerschaftsvereinbarungen für die
Inanspruchnahme der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds[13] im Zeitraum 2014-2020 aufgenommen wird. Die wichtigsten politischen
Prioritäten für die Inklusion der Roma wurden in den länderspezifischen
Empfehlungen des Europäischen Semesters und den Positionspapieren der
Kommission für die Verhandlungen über Partnerschaftsvereinbarungen mit mehreren
Mitgliedstaaten aufgezeigt. Nationale Mittelzusagen sind weiterhin
unerlässlich, um die Nachhaltigkeit der Maßnahmen für die Inklusion der Roma zu
gewährleisten. Der Europäische Sozialfonds ist das wichtigste
Finanzinstrument der EU für Investitionen in die Einbeziehung der Roma in den
Bereichen Beschäftigung, Bildung und soziale Inklusion. Auf der Grundlage des
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung wurden als Teil eines integrierten
Ansatzes in mehreren Mitgliedstaaten Investitionen in Wohnraum getätigt, doch
könnte diese Finanzierungsmöglichkeit für die Inklusion der Roma noch
umfangreicher genutzt werden. Zu diesem Zweck könnten die Mitgliedstaaten auf
die Fähigkeiten und den Ressourcenpool zurückgreifen, die von Bündnissen
internationaler Organisationen mit dem Ziel, Projekte für die Inklusion der
Roma auf lokaler Ebene zu unterstützen, entwickelt wurden. Die Vorschläge der Kommission für die
EU-Kohäsionspolitik im Zeitraum 2014-2020 bilden die Grundlage für einen
integrierten Ansatz, bei dem die Möglichkeiten des EFRE und des ESF kombiniert
werden, damit die EU-Ziele zur Integration der Roma erreicht werden. Die
Mitgliedstaaten sollten auch erwägen, die im Rahmen der Politik zur Entwicklung
des ländlichen Raums verfügbaren Unterstützungsmöglichkeiten zu nutzen. Ferner
wurden die Mitgliedstaaten in der Kommissionsmitteilung Sozialinvestitionen
für Wachstum und sozialen Zusammenhalt[14]
dringend aufgefordert, im nächsten Programmplanungszeitraum (2014-2020)
EU-Ressourcen für Sozialinvestitionen zu nutzen. Die Kommission schlug zudem
vor, einen angemessenen Anteil der EU-Kohäsionsmittel für Investitionen in
Menschen, Beschäftigung und sozialpolitische Reformen durch den Europäischen
Sozialfonds bereitzustellen.[15] Des
Weiteren schlug sie vor, in jedem Mitgliedstaat mindestens 20 % des
entsprechenden Betrags der sozialen Inklusion einschließlich der Integration
der Roma zuzuweisen. Dies würde gewährleisten, dass die Zuweisung der Mittel
für soziale Inklusion insgesamt steigt und die Herausforderungen in diesem
Bereich besser widerspiegelt. Durch die Nutzung der neuen spezifischen
Investitionspriorität zur Eingliederung marginalisierter Bevölkerungsgruppen
wie der Roma innerhalb des Europäischen Sozialfonds (von der Kommission für den
Programmplanungszeitraum 2014-2020 vorgeschlagen) wird besser bewertet werden
können, was für Maßnahmen zur Integration der Roma ausgegeben wird. (c)
Überwachung von Veränderungen und Ermöglichen einer
politischen Anpassung Gemäß dem EU-Rahmen sollten die Mitgliedstaaten
solide Überwachungs- und Bewertungsmethoden festlegen, um die Ergebnisse und
Wirkungen von Maßnahmen zur Roma-Integration zu bewerten, und im Bedarfsfall
politische Anpassungen ermöglichen. In dem Bericht von 2012 wurde der Schluss
gezogen, dass die Mitgliedstaaten diesbezüglich weitere Anstrengungen
unternehmen müssen. Überwachung von Veränderungen und Ermöglichen einer politischen Anpassung || Mitgliedstaaten, die entsprechende Maßnahmen ergriffen haben Bestandsaufnahme der Situation der Roma („Ausgangslage“) abgeschlossen oder im Gange || CZ, EE, EL, ES, FI, FR, HU, LT, LV, NL, PT, RO, SI, SK Überwachungssystem für die Messung der Ergebnisse und Auswirkungen der nationalen Strategie || Erste Schritte: BG In Arbeit: BE, ES, FI, HU, IT, SE Ermittlung von Gebieten mit extrem armen Roma-Gemeinschaften || CZ, EE, EL, FR, HU, PL, RO, SK Einbindung aller wichtigen Interessenträger in den Überwachungs- und Bewertungsprozess || AT, CZ (geplant), FI, HU, IT (geplant), LT (geplant), SE (teilweise), SI, SK (geplant) Zusammenarbeit mit den nationalen statistischen Ämtern || BG, CZ, EL, ES, FI, HU, IT, LV, RO, SK, UK Geplante regelmäßige Berichterstattung und Bewertung || BE, BG, CZ, EL, FI, HU, LT, PL, RO, SE, SI, SK Trotz eindeutiger Bemühungen seit dem letzten
Bericht[16], einen soliden Überwachungs- und Bewertungsrahmen zu schaffen, damit
systematisch und durchgehend Daten über die Auswirkungen der Maßnahmen zur
Integration von Roma erhoben werden (nicht zwangsläufig unter Verwendung
ethnischer Kriterien), ist dies in den meisten Mitgliedstaaten weiterhin mit
Schwierigkeiten verbunden. Wie die von der Grundrechteagentur eingesetzte
Arbeitsgruppe betont hat, sollte ein Überwachungssystem geeignet sein, den
Regierungen auf verschiedenen Ebenen genaues Feedback zu geben: auf der einen
Seite zu den Fortschritten bei der Verwirklichung der Ziele in der nationalen
Strategie und den lokalen Aktionsplänen und auf
der anderen Seite zu den Verbesserungen der sozioökonomischen Lage der Roma und
ihrer Grundrechte im Vergleich zur Mehrheitsbevölkerung (Überwachung der
„Diskrepanz“). Es ist dringend erforderlich, die Daten
regelmäßig zu vergleichen, um die Auswirkung der
Maßnahmen vor Ort vor dem Hintergrund der Ausgangslage gründlich zu
bewerten. Insbesondere herrscht nach wie vor ein allgemeiner Mangel an
Wirkungsindikatoren. Zudem ist in den meisten Fällen unklar, inwieweit andere
Interessenträger gemäß den zehn Gemeinsamen Grundprinzipien für die
Einbeziehung der Roma[17] in die Überwachung, Bewertung und Überprüfung der Strategie
eingebunden sind. Es sollte geprüft werden, ob Synergieeffekte mit vorhandenen
Indikatoren zur EU-Politik möglich sind. (d)
Entschlossene Bekämpfung von Diskriminierung Gemäß dem EU-Rahmen sollen die Mitgliedstaaten
gewährleisten, dass die Roma nicht diskriminiert werden und dass die Wahrung
ihrer in der EU-Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention
niedergelegten Grundrechte garantiert ist. Laut dem Fortschrittsbericht der
Kommission von 2012 sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die
Bestimmungen zum Verbot von Diskriminierung[18] in ihrem
Gebiet wirkungsvoll durchgesetzt werden und dass sie Diskriminierung
entschlossen bekämpfen. In dem Bericht wurde zudem darauf hingewiesen, dass es
sich bei vielen der in den Mitgliedstaaten lebenden Roma um rechtmäßig aufhältige
Drittstaatsangehörige handelt, die mit den gleichen Problemen zu kämpfen haben
wie Migranten, die aus Drittstaaten in die EU gekommen sind. Sie müssen
dieselben Rechte genießen, die anderen Nicht-EU-Migranten zuerkannt werden. Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung || Mitgliedstaaten, die entsprechende Maßnahmen ergriffen haben Durchsetzung der Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung auf lokaler Ebene || AT, DK, SE Sensibilisierung (unter anderem in Behörden) || AT, BG, CZ, DK, EE, ES, FI, FR, HU, IE, IT, LV, LT, PT, RO, SI Sensibilisierung der Roma für ihre Rechte || AT, FI, LV, SE, SI Bekämpfung mehrerer Formen von Diskriminierung von Roma-Frauen || RO (erste Schritte) Bekämpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung von Kindern als Arbeitskräfte || CZ, DK, HU, NL Trotz der von den Mitgliedstaaten eingegangenen
Verpflichtungen und der Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung in allen
Mitgliedstaaten haben der Rassismus gegenüber Roma und die Diskriminierung der
Roma weiterhin Bestand. Die Segregation von Roma-Kindern im Bildungswesen ist
in mehreren Mitgliedstaaten nach wie vor weit verbreitet.[19] Berichte aus der Zivilgesellschaft und von Wissenschaftlern[20] bestätigen verschiedene Beispiele für Diskriminierung, unter anderem
den im Vergleich zur Mehrheitsbevölkerung weniger günstigen Zugang zu Bildung,
Gesundheitsfürsorge, Schutz durch die Polizei und zu Wohnraum. Die Tatsache,
dass es nach wie vor Schwierigkeiten bei der Integration von Roma, die
EU-Bürger sind, in die Gesellschaft gibt, hat direkte Auswirkungen auf die
weiteren Beziehungen der EU mit Drittländern. So unterwerfen beispielsweise
einige Länder aufgrund von Problemen im Zusammenhang mit der Integration der
Roma die Staatsangehörigen bestimmter Mitgliedstaaten der Visumpflicht.[21] Dieselben Probleme können für Roma aus Drittländern entstehen, die in
die EU migrieren.[22] Ohne systematische Maßnahmen zur Bekämpfung der
Diskriminierung der Roma und des Rassismus gegenüber Roma kann die Umsetzung
der nationalen Strategien zur Integration der Roma nicht die erwarteten
Ergebnisse liefern. Die meisten Mitgliedstaaten führen
Sensibilisierungsaktionen durch, um die Inklusion der Roma zu fördern.[23] Zugleich sollten die Behörden jedoch viel mehr tun, um der ganzen
Gesellschaft die sozialen und wirtschaftlichen Vorteile[24] einer Inklusion der Roma zu erläutern. Um die Bekämpfung der
Diskriminierung zu verstärken, ist es zudem notwendig, die Roma selbst über
Rechte, Pflichten und Möglichkeiten aufzuklären und Instrumente – z. B.
Gleichstellungsstellen – einzurichten, die ihnen helfen, ihre Rechte zu
schützen und durchzusetzen. Die Mitgliedstaaten müssen mehr tun, um Klischees
zu bekämpfen und gegen rassistische oder anderweitig stigmatisierende
Redensarten oder Verhaltensweisen vorzugehen, die zur Diskriminierung der Roma
anstacheln könnten. Die Mitgliedstaaten sollten – unter anderem
durch internationale Zusammenarbeit – mehr tun, um Kinderarbeit wirksam zu
bekämpfen, das Betteln unter Beteiligung von Kindern zu verbieten, die
Rechtsvorschriften gegen die Verheiratung von Minderjährigen in vollem Umfang
durchzusetzen, Zwangsheiraten zu bekämpfen und wirksamer gegen das Problem des
Menschenhandels vorzugehen. Sofern Roma nicht in den staatlichen
Bevölkerungsregistern erfasst sind und sie keine Identitätsdokumente besitzen,
muss hiergegen kontinuierlich und umfassend vorgegangen werden. Erst dann kann
für sie der gleiche Zugang zu Bildung, öffentlichen Diensten,
Sozialschutzsystemen, Mindestlebensstandards, Wohnraum und Gesundheitsfürsorge
sichergestellt werden. (e)
Nationale Kontaktstellen für die Integration der
Roma Auf der Grundlage des EU-Rahmens wurden die
Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Kontaktstellen für die Integration der
Roma[25] einzurichten, die befugt sind, die Entwicklung und Umsetzung der
Strategie zu koordinieren. Im Fortschrittsbericht der Kommission von 2012 wurde
betont, dass diese nationalen Kontaktstellen in die Lage versetzt werden
sollten, die Einbeziehung der Roma in allen politischen Bereichen wirksam zu
koordinieren. Maßnahmen, um den nationalen Kontaktstellen ein effizientes Arbeiten zu ermöglichen || Mitgliedstaaten, die entsprechende Maßnahmen ergriffen haben Koordinierung zwischen verschiedenen Sektoren auf nationaler Ebene || AT, BE, BG, CZ, EE, EL, ES, FI, FR, HU, IT, LT, LV, RO, SE, SK Koordinierung zwischen verschiedenen Regierungsebenen (von national bis lokal) || AT, BE, BG, DK, CZ, EE, ES, FI, FR, HU, IE, IT, LV, NL, RO, SE, SI, SK Einbindung der nationalen Kontaktstellen in die Planung der Verwendung von EU-Mitteln || BE, BG, CZ, EL, ES, FI, HU, IE, IT, LT, SK Sämtliche nationalen Kontaktstellen beteiligen
sich an dem im Oktober 2012 eingerichteten Netz und äußern sich mit großer
Sorge zur Integration der Roma. Zwar sind eindeutige Fortschritte zu
verzeichnen, was ihr Engagement und ihre koordinierende Funktion angeht, doch
sind in Bezug auf ihren Status, ihre Kapazitäten, ihre Ressourcen, ihren
Auftrag und die politische Unterstützung, die sie erhalten, weitere
Verbesserungen erforderlich: Die nationalen Kontaktstellen sollten mit
angemessenen personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden. Sie
müssen formal dazu ermächtigt werden und dafür zuständig sein, Abläufe zwischen
Ministerien und verschiedenen Regierungsebenen zu koordinieren und
sicherzustellen, dass die Inklusion der Roma in allen relevanten politischen
Strategien berücksichtigt wird. Sie sollten an der Festlegung und Umsetzung
relevanter Strategien mitwirken und in die strategische Planung der Verwendung
von EU-Mitteln eingebunden werden. Ferner sollten sie den Dialog und den
Austausch zwischen allen Interessenträgern erleichtern und mögliche
Synergieeffekte mit einschlägigen Initiativen[26]
prüfen. 3. Beitrittsländer In ihrer EU-Erweiterungsstrategie 2012-2013 sowie
in den ausführlicheren länderspezifischen Fortschrittsberichten weist die
Kommission darauf hin, dass die Roma in den Ländern des westlichen Balkans
besonders benachteiligt werden. In vielen Ländern muss gegen die
Diskriminierung beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung, sozialer und
gesundheitlicher Fürsorge, Wohnraum und Personenstandsurkunden vorgegangen
werden. In den letzten Jahren wurden zwar einige
Fortschritte erzielt, die zu ersten Verbesserungen in den Bereichen Bildung und
Gesundheit geführt haben, doch sind weitere Anstrengungen erforderlich. Dies
umfasst auch die Zuweisung angemessener Ressourcen für die Umsetzung von
Roma-Integrationsstrategien. Bei der wirksamen Umsetzung und Durchsetzung des
rechtlichen und institutionellen Rahmens sind nach wie vor Herausforderungen zu
bewältigen. In mehreren Ländern wurden mehrjährige Strategien zur
Verbesserung der Lage der Roma und entsprechende Aktionspläne in letzter Zeit
entweder verabschiedet (Montenegro und ehemalige Jugoslawische Republik
Mazedonien) oder überarbeitet und verbessert (Albanien, Bosnien und
Herzegowina, Kosovo und Serbien[27]). Die
Türkei muss noch einen systematischen Ansatz und eine umfassende Strategie zur
Förderung der Integration der Roma ausarbeiten. Die Beitrittsländer sollten weiterhin
entsprechend den auf den nationalen Konferenzen im Jahr 2011 gemeinsam mit der
Kommission vereinbarten operativen Schlussfolgerungen vorgehen. Diese Schlussfolgerungen werden jährlich im Rahmen des strukturierten
politischen Dialogs überarbeitet. Es geht hierbei um fünf Themen: Erfassung in
Bevölkerungsregistern, Bildung, Gesundheit, Zugang zu Arbeit und Wohnraum. Die
Kommission verstärkte ihre Bemühungen 2012 durch die zielgerichtete finanzielle
Unterstützung der Umsetzung der operativen Schlussfolgerungen in mehreren
Ländern. Das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) wurde besser genutzt,
indem mehr Unterstützungsmaßnahmen finanziert wurden, die die Einbeziehung der
Roma in die Gesellschaft und eine Verbesserung ihres Status und ihrer
Lebensbedingungen bezweckten, und indem Ländern geholfen wurde, ihre nationalen
Strategien im Rahmen von nationalen und regionalen Programmen zu entwickeln, zu
überarbeiten und umzusetzen. Im Zuge des EU-Beitrittsprozesses dieser Länder
wird die Kommission weiterhin Strategien und konkrete Maßnahmen zur
Verbesserung der Lage der Roma unterstützen, einschließlich Maßnahmen im Rahmen
der „Decade for Roma inclusion“[28]. 4. Schlussfolgerungen und
weiteres Vorgehen Aus der Bewertung der von den Mitgliedstaaten im
Laufe des letzten Jahres erzielten Fortschritte lassen sich vor allem zwei
Schlussfolgerungen ziehen: Einige Mitgliedstaaten haben ihre Strategien in
erheblichem Maße überdacht oder konkret weiterentwickelt, insbesondere indem
sie bestrebt waren, einen horizontalen und vertikalen Dialog zu organisieren
und die Umsetzung ihrer Strategien zu koordinieren. Einige der notwendigen
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung sind jedoch nach wie vor nicht
erfüllt, was dazu führt, dass die Fortschritte vor Ort nur sehr langsam zu
erkennen sind. Um die Fortschritte bei der Integration der Roma
entsprechend den vier Pfeilern des Zugangs zu Bildung, Beschäftigung,
Gesundheitsfürsorge und Wohnraum zu beschleunigen, bietet die Kommission den
Mitgliedstaaten zusätzliche Unterstützung an, indem sie (a)
dafür eintritt, dass die Mitgliedstaaten ihre
politischen Ziele erreichen und ihre Verpflichtungen einhalten ·
Vorlage eines Vorschlags für eine Empfehlung des
Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma parallel zu dieser
Mitteilung. Aufgrund der Ergebnisse des Fortschrittsberichts der Kommission von
2012[29], des Austauschs mit der Zivilgesellschaft und mit Roma-Vertretern auf
hoher Ebene und dieses Berichts schlägt die Kommission den Mitgliedstaaten vor,
die Integration der Roma durch ein Rechtsinstrument zu beschleunigen, das der Rat
verabschieden soll; ·
Fortsetzung des bilateralen und multilateralen
Austauschs mit den nationalen Kontaktstellen für die Integration der Roma und
anderen an der Durchführung politischer Maßnahmen zur Inklusion der Roma
beteiligten Behörden; ·
weitere Überprüfung der Fortschritte bei der
Integration der Roma vor dem Hintergrund der Strategie „Europa 2020“, da die
Integration der Roma ein Teil der Bemühungen der Mitgliedstaaten sein sollte,
Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, die Beschäftigungsquote zu erhöhen,
die Schulabbrecherquote zu senken und den Bildungsstand zu verbessern; ·
Verbesserung des Dialogs und der Zusammenarbeit
zwischen allen Interessenträgern durch die nächste Sitzung der Europäischen
Plattform für die Einbeziehung der Roma; ·
Überwachung der Umsetzung der EU-Richtlinie über
die Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse in der Verwaltungspraxis. (b)
Unterstützung in Form von EU-Mitteln leistet ·
Ergänzung der Mittel der Mitgliedstaaten durch
einen Rahmen, der festlegt, wie EU-Mittel[30] (Europäischer
Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäischer Sozialfonds (ESF),
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER)) im Zeitraum 2014-2020 zur Unterstützung der Integration
marginalisierter Gemeinschaften wie der Roma in den Mitgliedstaaten genutzt
werden könnten. Zudem sollte die Nutzung von Ressourcen des privaten und des
dritten Sektors gefördert werden, um die Hebelwirkung der Investitionen in die
Integration der Roma zu verstärken; ·
Vorschlag, dass einige Mitgliedstaaten für den
nächsten Programmplanungszeitraum die Investitionspriorität „Eingliederung
marginalisierter Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma“ nutzen oder
spezifische, mit der Integration in den Arbeitsmarkt, dem Zugang zu Bildung
oder der sozialen Inklusion der Roma verbundene Ziele festlegen, um den
Ergebnissen des Europäischen Semesters Rechnung zu tragen; ·
Vorschlag für einen neuen Rahmen für Strategien im
Bereich Sozialinvestitionen[31] auf der Grundlage von drei Elementen[32], der zur
Inklusion der Roma beitragen könnte. Die Kommission ersucht das Europäische Parlament,
sich aktiv an der Debatte über den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für
wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma zu beteiligen. Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten
übermittelten Informationen, der von der EU-Grundrechteagentur erhobenen Daten
und der Beiträge von Organisationen der Zivilgesellschaft wird die Kommission
dem Europäischen Parlament und dem Rat jedes Jahr im Frühjahr über die
Fortschritte bezüglich der vier Pfeiler Bildung, Beschäftigung,
Gesundheitsfürsorge und Wohnraum Bericht erstatten. Der nächste Bericht wird
2014 vorgelegt. In den jährlichen Berichten werden die mit Blick auf die
Integration der Roma unternommenen Anstrengungen und erzielten Erfolge der
Mitgliedstaaten bewertet. ANHANG
Beispiele für Maßnahmen im Zusammenhang mit den strukturellen Voraussetzungen
für die Umsetzung Beispiele für die aktive Einbindung lokaler und regionaler Behörden In Deutschland nahm die Regierung des Landes Berlin am 7. August 2012 eine Strategie zur Einbeziehung von ausländischen Roma an. Gemäß dieser sollte ein regionaler Aktionsplan zur Einbeziehung der Roma ausgearbeitet werden. Eine Lenkungsgruppe wurde eingerichtet, der verschiedene Verwaltungen des Berliner Senats und lokale Behörden, die mit Roma-Migranten zu tun haben, angehören. Die Zivilgesellschaft hat geholfen, diesen regionalen Aktionsplan zu entwickeln.[33] Beispiele für die enge Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft In Frankreich hat die nationale Roma-Kontaktstelle eine nationale Überwachungsgruppe eingesetzt. An dieser nehmen Verbände, Vertreter der verschiedenen betroffenen Ministerien und lokale Akteure teil. Diese Gruppe und ihre vier thematischen Untergruppen wurden als Plattform eingerichtet, die den Austausch von Fachwissen ermöglichen und eine Einigung über die nächsten zu treffenden Maßnahmen erzielen soll. Anschließend schlägt sie diese Maßnahmen dem ministerienübergreifenden Lenkungsausschuss vor, der für die Koordinierung der Umsetzung von Frankreichs Strategie zuständig ist. In Lettland wurde im Oktober 2012 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur engeren Zusammenarbeit mit der Roma-Gemeinschaft veröffentlicht. Ziel dieser vom Staat finanzierten Aufforderung, an der Roma-Vertreterorganisationen teilnehmen konnten, war die Förderung der Teilhabe der Roma an der Gesellschaft und die Gewährleistung der Zusammenarbeit zwischen ihnen und den Behörden (lokale Regierung und andere Interessenträger). Zu den ausgewählten Projekten zählt die Veranstaltung praktischer Seminare, in denen lokale Kooperationsprojekte erarbeitet werden, an denen alle Interessenträger beteiligt sind, und die Entwicklung einer Plattform für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Roma. Beispiele für die Unterstützung der Strategien durch geeignete Finanzierung Bulgarien hat eine ministerienübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Mobilisierung von EU-Mitteln für die Integration der Roma befasst. Die Gruppe, deren Vorsitz das Ministerium für die Verwaltung der EU-Mittel innehat, umfasst stellvertretende Minister, Experten aus den Verwaltungsbehörden und operativen Programmen sowie Vertreter von Roma-NRO. Sie soll Instrumente und Regelungen vorschlagen und die im Rahmen der operativen Programme geplanten Maßnahmen überprüfen. Sie wird einen Anhang zur nationalen Strategie erstellen, in dem einschlägige Aktivitäten und die für ihre Durchführung erforderliche nachhaltige Finanzierung dargelegt sind. Dieser Anhang wurde noch nicht angenommen. In Ungarn wurden die am stärksten benachteiligten Mikroregionen auf der Grundlage des gemäß dem nationalen Recht eingerichteten Indikatorsystems ermittelt. Diese Mikroregionen leiden unter gravierenden Problemen in Bezug auf die wirtschaftliche Lage, die Arbeitslosigkeit und die Infrastruktur. Zur Entwicklung dieser Mikroregionen werden zielgerichtete Maßnahmen eingesetzt: soziale Interventionen, Maßnahmen zur Entwicklung der Gemeinschaft und des ländlichen Raums und personelle Dienstleistungen. Beispiele für solide Überwachungssysteme Das ungarische Überwachungssystem soll die sozialen Auswirkungen der nationalen Strategie messen und ihre Umsetzung begleiten. Die vier wesentlichen Komponenten des Systems sind: 1. eine Reihe von an den Zielen der nationalen Strategie ausgerichteten Indikatoren, die gesellschaftliche Veränderungen messen; 2. ein in Zusammenarbeit mit einem externen internationalen Berater eingerichtetes System für die regelmäßige Berichterstattung, das überwacht, ob die Maßnahmen im Aktionsplan durchgeführt wurden; 3. Forschung; 4. ein Informationssystem zur sozialen Inklusion, das die Erhebung von Daten in verschiedenen politischen Bereichen ermöglicht. Lokale Behörden werden dieses System auch nutzen, um Chancengleichheitsprogramme auszuarbeiten. Estland hat erkannt, dass es die Lage der Roma genauer erfassen muss, um über die geeigneten Maßnahmen zur Integration der Roma entscheiden zu können. Die Situation der Roma wird daher in einer Umfrage bewertet, die 2012 und 2013 durchgeführt wird. Die Ergebnisse sollen für die Planung der nächsten Schritte der Strategie verwendet werden. Beispiele für die Bekämpfung von Diskriminierung Spanien hat verschiedene Fortbildungsaktivitäten für seine Polizeikräfte durchgeführt. 158 regionale, lokale und nationale Sicherheitskräfte erhielten im Jahr 2012 Schulungen zu den Themen Gleichbehandlung und Diskriminierung aus ethnischen Gründen. In Deutschland beschloss das Bundesland Schleswig-Holstein 2012, seine Verfassung dahingehend zu ändern, dass Roma und Sinti, die deutsche Staatsbürger sind und dort leben, als ethnische Minderheit anerkannt werden. In Rumänien werden jedes Jahr bestimmte Plätze in weiterführenden Schulen, Berufsausbildungslehrgängen und Universitäten des öffentlichen Bildungssystems für Roma-Schüler und -Studenten reserviert. Bislang haben rund 15 000 Roma-Schüler und -Studenten von dieser positiven Maßnahme profitiert. [1] KOM(2011) 173 endg. vom 5.4.2011. [2] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, EUCO 23/11
vom 23. und 24. Juni 2011, im Nachgang zu den Schlussfolgerungen des
EPSCO-Rates über einen EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der
Roma bis 2020, 106665/11 vom 19. Mai 2011. [3] In dieser Mitteilung umfasst der Begriff „Strategie“
integrierte politische Maßnahmen und Strategien. [4] Mitteilung Nationale Strategien zur Integration der
Roma: erster Schritt zur Umsetzung des EU-Rahmens und beigefügte
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2012) 133 final. [5] In vier Ländern könnte eine vollständige Integration der
Roma in den Arbeitsmarkt für einen wirtschaftlichen Gewinn von rund
0,5 Milliarden EUR und zusätzliche Steuereinnahmen von etwa
175 Millionen EUR pro Jahr sorgen. Weltbank, Roma
Inclusion: An Economic Opportunity for Bulgaria, the Czech Republic, Romania
and Serbia, September 2010. [6] Auf der Grundlage des am 29. Mai 2013
angenommenen Vorschlags der Kommission erhalten fünf Mitgliedstaaten
(Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, die Slowakei und Rumänien)
länderspezifische Empfehlungen zur Inklusion der Roma. Diese Empfehlungen
betreffen einerseits die Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration
der Roma (Gewährleistung einer wirksamen Durchführung, unter anderem durch eine
bessere Koordinierung zwischen den Interessenträgern, Zuweisung von Mitteln,
genaue Verfolgung und Einbindung der mit der Inklusion der Roma verbundenen
Ziele in alle Politikbereiche) und andererseits bestimmte politische
Entwicklungen in den Bereichen Bildung (insbesondere die Notwendigkeit, den
Zugang zu einer qualitativ hochwertigen inklusiven Bildung ab dem
Kindergartenalter zu gewährleisten) und Beschäftigung (Förderung von
Aktivierungsmaßnahmen, Unterstützung des Übergangs in den Arbeitsmarkt). [7] BG, FR, HU, IT, RO, SK. [8] Innerhalb dieses Netzes wurde eine Arbeitsgruppe
eingesetzt, die die unterschiedlichen Situationen und Erfahrungen der Roma in
der EU widerspiegelt. Diese Gruppe sollte weitere Gespräche über die
Herausforderungen und gangbare Lösungen führen. Die ermittelten Probleme
mündeten in einen Vorschlag für ein Rechtsinstrument, das parallel zu dieser
Mitteilung den Mitgliedstaaten weitere Unterstützung und Orientierung bei der
Förderung der Inklusion der Roma bieten soll
(http://ec.europa.eu/justice/discrimination/files/roma_nationalcontactpoints_en.pdf). [9] Zehn Mitgliedstaaten (BG, CZ, ES, FI, FR, IT, HU, RO,
SK, UK) sind an dieser Arbeitsgruppe beteiligt, zu deren Mitgliedern auch
Experten von Eurofound und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen
zählen. [10] Kroatien hat bereits mit den Vorbereitungen für die
Umsetzung des EU-Rahmens begonnen und beteiligt sich aktiv am Netz der
nationalen Kontaktstellen und der Arbeitsgruppe der EU-Grundrechteagentur. [11] Darunter die während eines Dialogs zwischen
Kommissionsmitgliedern und Vertretern der Zivilgesellschaft am
15. Mai 2013 dargelegten Schlussfolgerungen, Berichte der von der
Decade of Roma Inclusion Secretariat Foundation in sechs Mitgliedstaaten
(Bulgarien, Rumänien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn) und
zwei Beitrittsländern (Albanien und ehemalige jugoslawische Republik
Mazedonien) organisierten zivilgesellschaftlichen Bündnisse, Berichte des
Netzes unabhängiger Experten für soziale Eingliederung (http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1025&langId=de),
der Bericht des European Roma Information Office, Discrimination against
Roma in the EU in 2012, die schriftlichen Rückmeldungen von Eurocities und
Eurodiaconia sowie Forschungsarbeiten des Academic network on Romani studies (http://romanistudies.eu/news/contributions_from_members/).
[12] Einige Mitgliedstaaten haben spezielle Anstrengungen
unternommen, um die internationale Vernetzung ihrer lokalen Behörden zu
unterstützen, z. B. durch die Teilnahme an der Europäischen Allianz der
Städte und Regionen für die Eingliederung der Roma. Andere haben regionale oder
lokale Koordinatoren ernannt, um die Probleme in den Roma-Gemeinschaften besser
identifizieren oder die Umsetzung der Strategien auf lokaler Ebene besser
koordinieren zu können. [13] Europäischer Sozialfonds (ESF), Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE), Kohäsionsfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Europäischer Meeres- und
Fischereifonds (EMFF). [14] Mitteilung Sozialinvestitionen für Wachstum und
sozialen Zusammenhalt – einschließlich Durchführung des Europäischen
Sozialfonds 2014-2020, COM(2013) 83 final, und Empfehlung der Kommission
„Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“,
COM(2013) 778 final vom 20.2.2013. [15] Entsprechend der auf europäischer Ebene eingegangenen
Verpflichtung, die Zahl der in Armut lebenden Menschen bis 2020 um
20 Millionen zu senken. [16] Einige Mitgliedstaaten haben eigenen Aussagen zufolge
Umfragen, Mikrozensus, Kartierungen der Armut in ihrem jeweiligen Gebiet usw.
durchgeführt. [17] Die zehn Gemeinsamen Grundprinzipien für die Einbeziehung
der Roma wurden in der ersten Sitzung der Roma-Plattform am 24. April 2009
vorgestellt. Sie finden sich im Anhang zu den Schlussfolgerungen des Rates vom
8. Juni 2009 und lauten wie folgt: 1) Konstruktive, pragmatische und
nichtdiskriminierende Strategien, 2) gezielte Strategien ohne ausschließenden
Charakter, 3) interkultureller Ansatz, 4) gesellschaftliche Teilhabe, 5)
Bewusstsein für die Gleichstellungsdimension, 6) bewährte Konzepte übernehmen,
7) Nutzung von Gemeinschaftsinstrumenten, 8) Einbindung der regionalen und
lokalen Behörden, 9) Einbindung der Zivilgesellschaft, 10) aktive Beteiligung
der Roma. [18] Gemäß ihren Verpflichtungen aus den Verträgen müssen die
Mitgliedstaaten die Bestimmungen der Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen
Herkunft in innerstaatliches Recht umsetzen und dementsprechend diese
Umsetzungsmaßnahmen durchführen. [19] Insbesondere in der Slowakei, der Tschechischen Republik
und Ungarn. [20] Dazu gehören: Berichte der nationalen Sachverständigen über
die soziale Inklusion; European Roma Information Office, Discrimination
against Roma in the EU in 2012, 2013; Decade of Roma Inclusion Secretariat
Foundation in Zusammenarbeit mit den „Making the most of EU Funds for Roma
Programmes“ der Open Society Foundations und dem Roma Initiatives Office, Interim
Civil Society Reports on the Implementation of National Roma Integration
Strategies and Decade Action Plans, 2013; Bericht von Amnesty
International, Roma: Demanding Equality and Human Rights, April 2013;
Forschungsarbeiten des Academic network on Romani studies (http://romanistudies.eu/news/contributions_from_members/);
schriftliche Beiträge von Eurodiaconia-Mitgliedern. [21] So hat beispielsweise Kanada nach einer zunehmenden Zahl
von Asylanträgen von Staatsangehörigen bestimmter Mitgliedstaaten ernsthafte
Bedenken geäußert. [22] Die Bemerkungen der Kommission in der Mitteilung Nationale
Strategien zur Integration der Roma: erster Schritt zur Umsetzung des
EU-Rahmens, COM(226) 2012 final vom 26.5.2012 haben noch immer
Gültigkeit: „Der Umstand, dass Roma in den beitrittswilligen Ländern derzeit in
ärmlichen Verhältnissen leben, führte dazu, dass Roma in steigender Zahl im
Zuge des visafreien Reisens und sogar mithilfe von Asylanträgen zeitweilig in
EU-Mitgliedstaaten migrierten. Dies kann sich nachteilig auf die
Visaliberalisierung auswirken, die zu den größten Erfolgen auf dem Wege zur
Integration des westlichen Balkans in die EU zählt.“ [23] Einige von ihnen (AT, BG, ES, FR, LV) veranstalten
Fortbildungen für ihre Staatsbediensteten (z. B. Lehrer, Polizeibeamte und
Angehörige des Justizwesens), um diskriminierende Verhaltensweisen gegenüber
Roma zu verhindern und Vorurteilen entgegenzuwirken. [24] Weltbank, Roma Inclusion: An Economic Opportunity
for Bulgaria, the Czech Republic, Romania and Serbia, September 2010. [25] http://ec.europa.eu/justice/discrimination/files/roma_nationalcontactpoints_en.pdf. [26] Zu derartigen Initiativen zählen die nationalen
Kontaktstellen für Integration, die EU-Strategie für den Donauraum usw. [27] Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status
und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und
dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des
Kosovos. [28] Die „Decade for Roma inclusion“, die alle Beitrittsländer
außer Island, dem Kosovo und der Türkei umfasst, fungiert bislang als Plattform
und Brücke für die strategische Koordinierung sowie den Erfahrungs- und
Informationsaustausch zwischen den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten und den
Beitrittsländern und fördert gleichzeitig die Beteiligung der Zivilgesellschaft
auf nationaler und lokaler Ebene und die Komplementarität mit anderen
internationalen Initiativen. [29] Mitteilung Nationale Strategien zur Integration der
Roma: erster Schritt zur Umsetzung des EU-Rahmens, COM(2012) 226 final
vom 26.5.2012 und beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
SWD(2012) 133. [30] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Elements
for a Common Strategic Framework 2014 to 2020 for the European Regional
Development Fund, the European Social Fund, the Cohesion Fund, the European
Agricultural Fund for Rural Development and the European Maritime and Fisheries
Fund vom 14.3.2012, SWD(2012) 61 final, Part II. [31] Mitteilung Sozialinvestitionen für Wachstum und
sozialen Zusammenhalt – einschließlich Durchführung des Europäischen
Sozialfonds 2014-2020, COM(2013) 83 final, und Empfehlung der
Kommission „Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung
durchbrechen“, COM(2013) 778 final vom 20.2.2013. [32] Verbesserung und Erhöhung der Nachhaltigkeit von
Sozialsystemen, Umsetzung aktivitäts- und kompetenzfördernder Strategien und
Förderung lebenslanger Sozialinvestitionen. [33] Die Berliner Strategie zur Einbeziehung von ausländischen
Roma ist abrufbar unter http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-0440.pdf.