10.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 243/10


BESCHLUSS (GASP) 2016/1634 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 30. August 2016

über die Ernennung des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (EUBAM Libya/1/2016)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2013/233/GASP des Rates vom 22. Mai 2013 über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (1), insbesondere Artikel 9 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2013/233/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse zur Wahrnehmung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee hat am 24. Mai 2013 den Beschluss EUBAM Libya/1/2013 (2) erlassen, mit dem Herr Antti Juhani HARTIKAINEN für den Zeitraum vom 22. Mai 2013 bis zum 21. Mai 2014 zum Leiter der Mission EUBAM Libya ernannt wurde.

(3)

Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee hat am 30. April 2014 den Beschluss EUBAM Libya/3/2014 (3) erlassen, mit dem das Mandat von Herrn Antti Juhani HARTIKAINEN als Leiter der Mission EUBAM Libya bis zum 21. Mai 2015 verlängert wurde.

(4)

Der Rat hat am 18. Juli 2016 den Beschluss (GASP) 2016/1339 (4) erlassen, mit dem der Beschluss 2013/233/GASP geändert und bis zum 21. August 2017 verlängert wurde.

(5)

Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 16. August 2016 vorgeschlagen, Herrn Vincenzo TAGLIAFERRI mit Wirkung vom 1. September 2016 zum Leiter der Mission EUBAM Libya zu ernennen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Vincenzo TAGLIAFERRI wird mit Wirkung vom 1. September 2016 bis zum 21. August 2017 zum Leiter der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 30. August 2016.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

W. STEVENS


(1)  ABl. L 138 vom 24.5.2013, S. 15.

(2)  Beschluss 2013/254/GASP des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 24. Mai 2013 über die Ernennung des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (EUBAM Libya/1/2013) (ABl. L 147 vom 1.6.2013, S. 13).

(3)  Beschluss 2014/258/GASP des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 30. April 2014 zur Verlängerung des Mandats des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (EUBAM Libya/3/2014) (ABl. L 136 vom 9.5.2014, S. 25).

(4)  Beschluss (GASP) 2016/1339 des Rates vom 4. August 2016 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (ABl. L 212 vom 5.8.2016, S. 111).