MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über ein Programm „Saubere Luft für Europa“ /* COM/2013/0918 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über ein Programm „Saubere Luft für Europa“ (Text von Bedeutung für den EWR) 1. Einleitung Wenngleich sich die Luftqualität in Europa in
den vergangenen Jahrzehnten erheblich verbessert hat, bleibt die
Luftverschmutzung in der EU die wichtigste umweltbedingte Ursache für
vermeidbare Erkrankungen und vorzeitige Todesfälle, und Luftschadstoffe haben
nach wie vor beträchtliche Schadwirkungen für große Teile der natürlichen
Umwelt Europas. Nach Angaben der OECD wird die städtische Luftverschmutzung im Jahr 2050
noch vor verschmutztem Wasser und mangelnder Abwasserentsorgung die wichtigste
umweltbedingte Todesursache sein.[1] Die Luftqualitätsnormen der EU sind nach wie
vor weniger streng als die anderer Industrienationen, und die Einhaltung
einiger dieser Normen hat sich aus verschiedenen Gründen als schwierig
erwiesen. Mit dieser neuen Strategie sollen die Ursachen dieser weit
verbreiteten Nichtkonformität in Angriff genommen werden. Sie enthält auch
Legislativvorschläge, um den Ausstoß von Luftschadstoffen, die die Luftqualität
verschlechtern und der natürlichen Umwelt schaden, auf längere Sicht
einzudämmen. Die Strategie wird darüber hinaus Maßnahmen fördern, die auch die
Erderwärmung und den Klimawandel aufhalten. Der Zeitrahmen für die
Emissionsreduktionen entspricht voll und ganz der neuen klima- und
energiepolitischen Rahmenregelung für 2030, die es Investoren ermöglichen wird,
die Synergieeffekte ihrer Investitionen zu optimieren. Die Verbesserung der Luftqualität eröffnet
zudem wirtschaftliche Möglichkeiten, u. a. für die Sektoren in der EU, die
sich mit sauberen Technologien befassen. Bedeutende Technikunternehmen in der
EU erwirtschaften bereits bis zu 40 % ihrer Einnahmen über ihr
Umweltportfolio, und dieser Anteil wird noch steigen. Es gibt klare Hinweise
darauf, dass sich Schwellenländer ernsthaft mit der Luftverschmutzung
auseinandersetzen, und eine intelligente europäische Politik wird unserer
Industrie weiterhin einen Vorsprung auf diesen großen Wachstumsmärkten sichern. Die Maßnahmen dieser neuen Strategie bauen auf
den Maßnahmen der Thematischen Strategie zur Luftreinhaltung (TSLR)[2] aus dem Jahr 2005 auf und werden die langfristigen Ziele des Sechsten
und Siebten Umweltaktionsprogramms[3]
ein weiteres Stück näher bringen. Die Strategie wird von einem
Legislativvorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über nationale
Emissionshöchstmengen[4] und einem Vorschlag für eine Richtlinie flankiert, mit der erstmals
auch der Schadstoffausstoß aus mittelgroßen Feuerungsanlagen begrenzt wird und
die in erheblichem Maße dazu beitragen soll, das erforderliche Reduktionsziel
zu erreichen. Die Strategie enthält auch Fördermaßnahmen ohne
rechtsverbindlichen Charakter zur Verbesserung der Kapazitäten und der
Zusammenarbeit auf allen politischen Ebenen, wobei der Schwerpunkt auf der
städtischen Luftverschmutzung, Forschungs- und Innovationstätigkeiten und der
internationalen Dimension der Luftqualitätspolitik liegt. 2. Kurzfristige
Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität 2.1. Derzeitige Luftqualität Zurzeit werden in über einem Drittel der
Luftqualitätsgebiete der EU die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und
in einem Viertel dieser Luftqualitätsgebiete die Grenzwerte für
Stickstoffdioxid (NO2) überschritten. Gegen 17 Mitgliedstaaten
laufen derzeit Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der PM10-Grenzwerte. 2.2. Maßnahmen zur Einhaltung der
Luftqualitätsnormen Die aktuellen schwerwiegenden Verstöße gegen
die Luftqualitätsnormen lassen sich durch wirksame Anwendung der geltenden
EU-Vorschriften, vor allem was Emissionen aus Personenkraftwagen und leichten
Nutzfahrzeugen mit Dieselmotoren anbelangt,[5]
und durch ergänzende Maßnahmen auf nationaler Ebene kurz- bis mittelfristig
beheben. Auch die 2012 vereinbarte Änderung des Göteborg-Protokolls müsste
umgesetzt werden, um die Rahmenregelung der EU mit ihren internationalen
Verpflichtungen in Einklang zu bringen. Das Ziel dieser Maßnahmen besteht
darin, bis spätestens 2020 vollständige Einhaltung der geltenden
Luftqualitätsnormen zu erreichen. 2.2.1. Regelung noch offener Fragen:
Emissionen aus Dieselfahrzeugen (Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge) In aufeinanderfolgenden Phasen wurden
verschiedene Euro- und Kraftstoffqualitätsnormen festgelegt, um die
Fahrzeugemissionen in der EU zu begrenzen. Bis auf NOx-Emissionen aus
Dieselfahrzeugen (Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge) wurden die
erforderlichen Reduktionsziele erreicht. NOx-Emissionen unter realen
Fahrbedingungen aus nach 2009 typgenehmigten Euro-5-PKWs sind heute höher als
die entsprechenden Emissionen aus 1992 typgenehmigten Euro-1-PKWs und
überschreiten den Grenzwert somit um etwa das Fünffache. Die Folgen dieser
Entwicklung für die NO2-, Ozon- und Sekundärpartikel-konzentrationen
sind europaweit erheblich und resultieren in negativen Schlagzeilen und
Rufschädigung für die Automobilhersteller. In ihrer CARS-2020-Mitteilung verwies die
Kommission auf die Mängel der derzeitigen Praxis und verpflichtete sich, im
Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens eine neue Prüfmethode zur Beurteilung der
NOx-Emissionen aus PKWs und leichten Nutzfahrzeugen unter realen
Fahrbedingungen zu entwickeln.[6] NOx-Emissionen unter Realbedingungen (real driving emissions,
RDE) sollen ab den verbindlichen Euro-6-Stichdaten (im Jahr 2014) aufgezeichnet
und gemeldet werden, und maximal drei Jahre später wird das RDE-Verfahren
zusammen mit robusten Emissionsgrenzwerten (not-to-exceed limits, NTE-Grenzwerte)
in das Typgenehmigungsverfahren einbezogen. Auf diese Weise können die
NOx-Emissionen unter Realbedingungen in dem hohen Umfang reduziert werden, der
erforderlich ist, um unter normalen Fahrbedingungen die Einhaltung der Euro-6-NOx-Emissionsgrenzwerte
zu gewährleisten.[7] Eine weitere Verschärfung der
EU-Fahrzeugemissionsnormen über den Euro-6-Grenzwert hinaus ist derzeit nicht
notwendig, um neue Luftqualitätsziele für 2025 und 2030 zu erreichen. Vielmehr
dürften Maßnahmen zur Förderung der Mobilität in den Städten dazu beitragen,
lokale Verkehrsprobleme zu lösen (siehe Abschnitt 2.2.3). 2.2.2. Verbesserung der technischen
Möglichkeiten und der Managementkapazitäten Um ihre zuständigen Behörden bei der Entwicklung und Durchführung von
Luftqualitätsprogrammen und der darin vorgesehenen Maßnahmen zu unterstützen,
können die Mitgliedstaaten Mittel aus den Europäischen Struktur- und
Investitionsfonds für den Zeitraum 2014-2020 (ESIF) und dem neuen
LIFE-Instrument für den Zeitraum 2014-2020 in Anspruch nehmen. Der
ESIF-Vorschlag der Kommission beinhaltet eine Luftqualitätskomponente, vor
allem für städtische Gebiete. Mitgliedstaaten, Regionen und Städte mit
nennenswerten Luftqualitätsproblemen werden aufgefordert, die Inanspruchnahme
dieser Mittel in Betracht zu ziehen, um bei Bedarf Maßnahmen zur Verringerung
der Luftverschmutzung durchzuführen, nicht zuletzt durch Förderung innovativer
Technologien. Über LIFE können vorübergehende zusätzliche Maßnahmen gefördert
werden, die möglicherweise erforderlich sind, um das Luftqualitätsmanagement
insgesamt zu verbessern und umfangreichere zusätzliche Mittel aus anderen
Quellen zu mobilisieren. Bei der Strukturierung der LIFE-Projekte werden die
jüngsten positiven Erfahrungen mit dem gemeinsamen Pilotprojekt der Kommission
und der EUA zur Luftqualität berücksichtigt (Abschnitt 3.2.6). 2.2.3. Erweiterung
des lokalen und regionalen Maßnahmenkatalogs für das Luftqualitätsmanagement Die Hauptverantwortung für die Lösung lokaler
Konformitätsprobleme liegt bei den Mitgliedstaaten, die über beträchtliche
Möglichkeiten zur Verbesserung nationaler und lokaler Maßnahmen verfügen. Die
derzeit verfügbaren Beurteilungs- und Managementoptionen werden durch Maßnahmen
zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität im Rahmen der Mitteilung über
„Wettbewerbsfähige und ressourceneffiziente Mobilität in der Stadt“ ergänzt,
insbesondere durch Maßnahmen für Pläne für eine nachhaltige Mobilität in der
Stadt und für Zufahrtsregelungen. Es werden Leitlinien für
Nachrüstungsprogramme und zur Förderung der Einführung von
Spitzentechnologieoptionen entwickelt, die sich auf das US-amerikanische
Konzept des emissionsfreien Fahrzeugs (Super Ultra Low Emission Vehicle)
stützen, ein Konzept, das auch in anderen Sektoren angewendet werden soll, um
die Mitgliedstaaten bei der Lösung ihrer Konformitätsprobleme zu unterstützen.
Zur besseren Information der Öffentlichkeit über Produktleistungen und den
Erfolg nationaler und lokaler Luftqualitätsmaßnahmen werden neue
öffentlichkeitsorientierte Indikatoren entwickelt, um die Fortschritte bei der
Verringerung der Luftverschmutzung auf nationaler und lokaler Ebene zu
überwachen. Um dem Verbraucher die Wahl zu erleichtern, werden die Bürger auch
über die nach dem neuen Prüfzyklus gemessenen realen Fahrzeugemissionen
informiert (ab den Stichdaten für die Euro-6-Norm). 2.2.4. Die Luftqualitätsrichtlinie Die Überprüfung der Luftqualitätspolitik hat
ergeben, dass es wenig sinnvoll ist, die Luftqualitätsrichtlinie zum jetzigen
Zeitpunkt zu überarbeiten. Die Politik sollte sich vielmehr darauf
konzentrieren, dass bis spätestens 2020 Konformität mit den geltenden
Luftqualitätsnormen erreicht wird, und die Überarbeitung der NEC-Richtlinie
sollte dazu genutzt werden, die Luftschadstoffemissionen bis 2030 zu reduzieren,
denn dies wird wiederum dazu beitragen, die Hintergrundkonzentrationen
europaweit zu senken – sehr zum Vorteil der menschlichen Gesundheit und der
Ökosysteme. Die Luftqualitätsrichtlinie ist nach wie vor
eines der wichtigsten politischen Instrumente, um die Konzentrationen künftig
allerorts unter die WHO-Richtwerte zu senken. Sie wird auch weiterhin
regelmäßig überprüft, um überarbeitet zu werden, sobald sich die
Hintergrundkonzentrationen im Zuge der NEC-Richtlinie auf dem richtigen
Abwärtskurs befinden. 3. Längerfristige Verringerung
der Auswirkungen der Luftverschmutzung Eine eingehende Überprüfung der bisherigen
Luftqualitätspolitik der EU hat ergeben, dass sich die Kombination von Zielen
und Rechtsvorschriften auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt durchaus
positiv ausgewirkt hat. Die gesundheitlichen Folgen der Feinstaubexposition –
der Hauptursache luftverschmutzungsbedingter Todesfälle - sind
zwischen 2000 und 2010 um etwa 20 % zurückgegangen. Das Problem des
„sauren Regens“ („Versauerung“) ist heute in der gesamten EU weitgehend
überstanden – dank der massiven Begrenzung der hauptverantwortlichen
Schadstoffemissionen.[8] Die Luftqualitätspolitik der EU hat Innovationen auf dem Gebiet der
Luftschadstoffminderung stimuliert und die Umweltleistung der wichtigsten
Wirtschaftssektoren erheblich verbessert. So konnten Wachstum und Arbeitsplätze
gesichert und Absatzmärkte für grüne Technologien in der EU und in Drittländern
erschlossen werden. Trotz dieser Erfolge gibt es noch immer
erhebliche Schadwirkungen (siehe Tabelle 1), die für einen Großteil der
EU-Bevölkerung nach wie vor äußerst bedenklich sind.[9] In
der EU ist die Luftverschmutzung Hauptursache umweltbedingter vorzeitiger
Todesfälle, die zehn Mal häufiger sind als Todesfälle infolge von Straßenverkehrsunfällen.
2010 gingen über 400 000 vorzeitige Todesfälle sowie schwere Erkrankungen
und Beschwerden einschließlich Atemwegserkrankungen (wie Asthma) und
verschärfte kardiovaskuläre Probleme auf sie zurück. Die externen Kosten dieser
Auswirkungen lagen 2010 zwischen 330 Mrd. und 940 Mrd. EUR, einschließlich
Arbeitsproduktivitätsverlusten und anderen wirtschaftlichen Direktschäden im
Werte von 23 Mrd. EUR jährlich. Aufgrund des Algenwachstums, des
Fischsterbens und anderer Ökosystemstörungen, die auf Nähr- und
Stickstoffeinträge („Eutrophierung“) zurückzuführen sind, leiden auch die
Ökosysteme. Dieses Problem ist in den artenreichsten und artenvielfältigsten
Naturgebieten Europas, von denen über drei Viertel bedroht sind, besonders akut[10]. Tabelle 1:
Wichtigste Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die menschliche Gesundheit
und die Ökosysteme 2010 Auswirkungen || Gesundheitliche Auswirkungen[11] (feinstaub- und ozonbedingte vorzeitige Todesfälle) || Eutrophierungsgrenzwerte überschreitende Ökosystemfläche[12] 2010 || 406 000 || 62 % Selbst wenn die geltenden Vorschriften in
allen Punkten angewendet werden, wird die EU mit massiven nachteiligen
Gesundheits- und Umweltauswirkungen konfrontiert (siehe Tabelle 2). Die
Folgen für die menschliche Gesundheit (gemessen in luftverschmutzungsbedingten
vorzeitigen Todesfällen) werden bis 2025 nur leicht über ein Drittel
zurückgehen, wobei die meisten Reduktionserfolge vor 2020 erzielt werden. Bei
der Eutrophierung werden nur geringfügige Verbesserungen erwartet und mehr als
die Hälfte der Ökosystemfläche der EU dürfte nach wie vor noch über dem
Schwellenwert für Ökosystemschäden liegen. Die externen Gesundheits- und
Umweltkosten[13] im Zusammenhang mit der Luftverschmutzung würden hoch bleiben und erst
2025 um etwa 30 % und 2030 um 35 % auf geschätzte 212 Mrd. bis 740
Mrd. EUR zurückgehen. Tabelle 2: Voraussichtliche Entwicklung der wichtigsten
Luftschadstoffauswirkungen bis 2030, ausgehend von einer vollständigen
Anwendung der geltenden Vorschriften (rückläufige Auswirkungen gemessen an 2005) Auswir-kungen || Gesundheitliche Auswirkungen (feinstaub- und ozonbedingte vorzeitige Todesfälle) || Eutrophierungsgrenzwerte überschreitende Ökosystemfläche 2025 || -37 % || -21 % 2030 || -40 % || -22 % 3.1. Neue strategische Luftqualitätsziele für die Zeit bis 2030 Das langfristige Luftqualitätsziel der EU
setzt voraus, dass weder die Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation für die
menschliche Gesundheit[14] (die sich ebenfalls im Zeitverlauf weiterentwickeln können) noch die
Grenzwerte für kritische Einträge und die Toleranzwerte des Ökosystems
überschritten werden.[15] Die neue Strategie verfolgt zwei prioritäre Ziele gleichzeitig –
vollständige Einhaltung der geltenden Vorschriften bis spätestens 2020 und
Vorgabe eines Zielpfads für die Verwirklichung des langfristigen Ziels der EU. Die neuen Luftqualitätsziele für 2030 (siehe
Tabelle 3) entsprechen diesen Zielen. Sie werden, im Vergleich zu den geltenden
Vorschriften, die gesundheitlichen Auswirkungen um ein weiteres Drittel und die
Eutrophierung um weitere 50 % reduzieren. Tabelle 3: Neue Luftqualitätsziele für 2030,
gemessen am Stand von 2005 Auswirkungen || Gesundheitliche Auswirkungen (feinstaub- und ozonbedingte vorzeitige Todesfälle) || Eutrophierungsgrenzwerte überschreitende Ökosystemfläche 2030 || -52 % || -35 % Die mit den Reduktionszielen für 2030
einhergehenden Vorteile wiegen die Kosten der Einhaltung mehr als auf. Zum
einen werden die vorgeschlagenen Maßnahmen dazu führen, dass die Menschen in
der EU aufgrund der Verringerung der auf luftverschmutzungsbedingte Krankheiten
zurückzuführenden Todesfälle länger und gesünder leben[16]
und zum anderen lassen sich die jährlichen Nettogewinne dieser Politik, wenn
man die geringeren gesundheitlichen Auswirkungen betrachtet, nach konservativster
Schätzung mit rund 40 Mrd. EUR beziffern, wobei die enormen
Umweltvorteile infolge der geringeren Ökosystemschäden, die schwerer in
Geldwerten auszudrücken sind, noch außer Acht gelassen sind. Sobald die mit der
Einhaltung einhergehenden Produktivitätsgewinne berücksichtigt werden,[17] sind die BIP-Auswirkungen der Politik vollständig ausgeglichen, und es
entstehen weitere Direktvorteile in Form geringerer Gesundheitsfürsorgekosten
aufgrund des Rückgangs luftverschmutzungsbedingten Krankheitsfälle[18] sowie in Form geringerer Ernteverluste und Infrastrukturschäden. In
der Folgenabschätzung wurden die nach Mitgliedstaaten unterschiedlichen
Auswirkungen untersucht, und es wurde der Schluss gezogen, dass die
vorgeschlagene Politik angemessene Auswirkungen zeitigen wird. 3.2. Zielverwirklichung Zum Erreichen der genannten Ziele wird eine
Kombination aus regulatorischen und nichtregulatorischen Maßnahmen erforderlich
sein. Die EU und die Mitgliedstaaten müssen zusammenarbeiten und die
Mitgliedstaaten wiederum müssen sich mit ihren Regionen und Städten abstimmen.
Umfassende Einhaltung der geltenden Vorschriften kann über eine Kombination aus
nationalen und europäischen Maßnahmen bis 2020 erreicht werden, soweit letztere
die umfassende Durchsetzung der existierenden Vorschriften für
Emissionsbegrenzungen an der Quelle zum Ziel haben. Die Ziele für 2030 werden
zusätzliche EU-Maßnahmen erfordern, um Emissionen an der Quelle weiter zu
reduzieren. Der damit einhergehende Rückgang der Hintergrundbelastung wird es
zu gegebener Zeit ermöglichen, die Konzentrationsnormen den WHO-Richtwerten
anzugleichen.[19] Die nachstehend beschriebenen Maßnahmen sollen auch
Klimaschutzvorteile bringen, indem Schadstoffemissionen (wie Feinstaub und sein
Rußanteil) begrenzt werden, die nicht nur erheblich zu den Klimaauswirkungen,
sondern auch zur Luftverschmutzung beitragen, oder Initiativen gefördert
werden, die Luftschadstoffe und Klimagase (wie Ammoniak und Stickstoffoxid)
gleichzeitig angehen. 3.2.1. Überarbeitung der Richtlinie
über die nationalen Emissionshöchstmengen Damit die neuen Ziele der Luftqualitätspolitik
für 2030 erreicht werden können, müssen die Schadstoffemissionen der einzelnen
Mitgliedstaaten drastisch gesenkt werden. Das wichtigste Instrument zur
kostenwirksamen Reduzierung von Emissionen ist die Richtlinie über die
nationalen Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie). Mit dem beiliegenden Vorschlag für eine
überarbeitete NEC-Richtlinie wird der politische Pfad bis 2030 um zwei wichtige
Meilensteine ergänzt – bis 2020 Umsetzung der neuen internationalen
Verpflichtungen der EU aus dem geänderten Göteborg-Protokoll und für 2025 zwischenzeitliche
Reduktionsverpflichtungen, damit der bis 2030 angesteuerte Kurs eingehalten
werden kann. Der Vorschlag sorgt auch für mehr Kohärenz mit den Vorschriften
der Luftqualitätsrichtlinie für die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität
und mit Klimaschutzmaßnahmen und wird zur Begrenzung des Klimawandels
beitragen.[20] Er enthält zudem verbesserte Bestimmungen über Inventare, Prognosen
und die Überwachung von Ökosystemen, um die Durchführung effizienter bewerten
zu können. Der Zeitrahmen für die Berichterstattung wurde an den Zeitplan für
die THG-Berichterstattung angeglichen. Zusätzliche Möglichkeiten für die
Koordinierung von Datenflüssen werden im Rahmen der anstehenden Evaluierung des
Europäischen Schadstofffreisetzungs- und –verbringungsregisters geprüft. Für 2030 beinhaltet[21]
der Vorschlag kostenwirksame nationale Emissionsreduktionsziele für die vier
ursprünglichen Luftschadstoffe (SO2, NOx, flüchtige
organische Verbindungen (VOC) ohne Methan und NH3) und für zwei neue
Schadstoffe: Primärpartikel PM2,5 (gesundheitlich besonders
bedenkliche Feinstaubpartikel) und CH4 (Methan, ein wichtiger
kurzlebiger Klimaschadstoff). Mit dem PM2,5-Ziel wird ein besonderer
Akzent auf die Begrenzung des Rußanteils (black carbon, BC) gelegt, dem
anderen wichtigen kurzlebigen Klimaschadstoff. Die CH4- und
BC-Maßnahmen werden direkte positive Nebeneffekte für das Klima mit sich
bringen und bereiten außerdem den Weg für internationale Maßnahmen. Es werden
Flexibilitätsregelungen vorgeschlagen, die Unsicherheiten bezüglich der
Emissionsinventare und des künftigen Energiemixes Rechnung tragen, ohne die
Integrität des Instruments zu untergraben. 3.2.2. Ausschöpfung des gesamten
Potenzials existierender Maßnahmen zur Begrenzung von Emissionen an der Quelle:
Industrieemissionen, Ökodesign und mobile Maschinen und Geräte Obgleich die NEC-Richtlinie den
Mitgliedstaaten bei der Entscheidung über geeignete Maßnahmen ein Maximum an Flexibilität
einräumt, haben zahlreiche Interessenträger Unterstützung in Form gezielter
EU-Vorschriften zur Begrenzung von Emissionen an der Quelle gefordert. Die
potenziellen Einträge aus den verschiedenen Sektoren sind in der
Folgenabschätzung zu dieser Mitteilung im Einzelnen aufgeführt. Existierende
und geplante Maßnahmen der EU zur Begrenzung von Emissionen an der Quelle
werden auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zu den erforderlichen
Emissionsreduktionen leisten (der sich zwischen 57 % bei flüchtigen
organischen Verbindungen und 72 % bei NOx bewegt). Die
wichtigsten Instrumente sind dabei ·
die Ökodesign-Richtlinie zur Bekämpfung von
Emissionen aus Haushaltsfeuerungsanlagen; ·
die Richtlinie über Industrieemissionen (IE) und
ihr laufendes Programm zur Ausarbeitung von BVT-Schlussfolgerungen, das die
wichtigsten Emissionsquellen in der Industrie erfasst, einschließlich und
insbesondere Feuerungsanlagen von über 50 MW;[22] ·
die überarbeitete Richtlinie über mobile Maschinen
und Geräte, die, indem sie den Leistungsbereich und ihren Erfassungsbereich
(mehr Maschinentypen) erweitert und die Begrenzungen den Euro-VI-Grenzwerten
für schwere Nutzfahrzeuge angleicht, beachtliche Nutzeffekte erzielen wird. Bei Ammoniak hingegen werden die
EU-Vorschriften zur Begrenzung der Emissionen an der Quelle nur etwa 25 %
der erforderlichen Reduktion liefern. Es besteht also die dringende
Notwendigkeit einer Emissionsquellenregelung für die Landwirtschaft; diese
Frage wird in Abschnitt 3.2.4 dieser Mitteilung eingehender diskutiert. 3.2.3. Vorschlag
für eine Richtlinie für mittelgroße Feuerungsanlagen[23] Die größte Lücke in der
Emissionsquellengesetzgebung der EU (die Landwirtschaft ausgenommen) betrifft
Emissionen aus Feuerungsanlagen mit einer Wärmeleistung von 1 bis 50 MW,
die auch zur Vermeidung von Zielkonflikten zwischen Luftqualitäts- und
EE-Politik (vor allem aufgrund der erhöhten Biomassenutzung) von Bedeutung
sind. Die vorgeschlagene Richtlinie über die Begrenzung bestimmter
Luftschadstoffemissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen (MFA) sieht eine
einfache Registrierungsregelung vor und wird ein wirksames Instrument sein, um
den NOx-, SO2- und PM-Ausstoß in die Luft durch
angemessene Grenzwerte für neue und bestehende Anlagen zu verringern. Dadurch
ist das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis gewährleistet, und die Verwaltungskosten
bleiben gering. Die Richtlinie wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, einen
großen Teil ihrer Reduktionsverpflichtungen zu erfüllen. 3.2.4. Maßnahmen
zur Verringerung der Ammoniakemissionen aus der
Landwirtschaft Um die neuen Luftqualitätsziele für 2030 zu
erreichen, gibt die vorgeschlagene NEC-Richtlinie Ammoniakreduktionen in Höhe
von 27 % vor. Die Richtlinie sieht eine Reihe von Maßnahmen zur Begrenzung
von Emissionen an der Quelle vor, die die Mitgliedstaaten bei der Aufstellung
nationaler Programme berücksichtigen müssen und die in vielen Fällen durchaus
kosteneffizient sind, auch für eher kleine landwirtschaftliche Betriebe. Die
Mitgliedstaaten können auch Hilfe leisten, indem sie im Rahmen des Fonds für
die Entwicklung des ländlichen Raums in angemessener Höhe Mittel bereitstellen.
Es werden weitere Möglichkeiten zur Begrenzung von Emissionen an der Quelle auf
EU-Ebene geprüft, auch eine allgemeine Verpflichtung zur Aufstellung von
Nährstoffbilanzen bei der Ausbringung von Düngemitteln, spezifische Maßnahmen
zur Emissionsbegrenzung durch bessere Dungbewirtschaftung sowie Kennzeichnungs-
und sonstige Vorschriften für anorganische Düngemittel (im Rahmen der laufenden
Überprüfung der Düngemittel-Verordnung). Viele dieser
Maßnahmen werden auch dazu beitragen, die Emissionen von Distickstoffoxid
(einem unter das Kyoto-Protokoll fallenden starken Treibhausgas) zu verringern.[24] 3.2.5. Begrenzung der Emissionen aus
dem Schiffsverkehr Die Überarbeitung der Richtlinie hinsichtlich
des Schwefelgehalts von Schiffskraftstoffen[25]
aus dem Jahr 2012 gewährleistet, dass die kosteneffizientesten Maßnahmen zur
Reduzierung der Schwefelemissionen aus dem europäischen Schiffsverkehr
demnächst anlaufen werden ‑ die Maßnahme betreffend den Normwert von
0,1 % für den Schwefelgehalt (Nord- und Ostsee) ab 2015 und die globale
Norm von maximal 0,5 % Schwefelgehalt (alle EU-Gewässer) ab 2020. Frühere Untersuchungen zeigen jedoch, dass
Emissionen aus dem Schiffsverkehr die Luftqualität an Land auch weiterhin
beeinflussen werden[26] und dass Reduktionen der Emissionen aus dem Sektor kostenwirksam sein
könnten. Angesichts des internationalen Charakters des Schiffsverkehrs und der
Abhängigkeit Europas von diesem Sektor muss politischen Maßnahmen auf
internationaler Ebene (IMO) stets der Vorzug gegeben werden, z. B.
Ausweisung von NOx-Emissionsüberwachungsgebieten und Durchsetzung der von der
IMO bereits festgelegten NOx-Emissionsnormen. Der Vorschlag für eine
überarbeitete NEC-Richtlinie soll Anreize für Emissionsreduktionen im Sektor
Schiffsverkehr schaffen, indem die Möglichkeit vorgesehen wird, diese Reduktionen
auf die Reduktionsverpflichtungen für 2025 und 2030 in Bezug auf landseitige
Quellen anzurechnen.[27] 3.2.6. Nicht regulatorische Maßnahmen Als Teil der Überprüfung haben die Kommission
und die Europäische Umweltagentur ein gemeinsames Pilotprojekt „Umsetzung der
Luftqualitätspolitik“ (air implementation pilot project)[28] durchgeführt, um die praktischen Erfahrungen von zwölf europäischen
Städten mit der derzeitigen politischen Rahmenregelung zu bewerten. Dabei wurde
die allgemeine Angemessenheit der Politik zwar bestätigt, doch wurde auch eine
Reihe verbesserungsbedürftiger Bereiche identifiziert (wie die Notwendigkeit
einer besseren Koordinierung und des Ausbaus der Kapazitäten für Bewertung und
Verwaltung). Es werden bestimmte nicht regulatorische Maßnahmen zur Förderung
der Umsetzung der politischen Maßnahmen vorgeschlagen, die in erster Linie auf
den städtischen, landwirtschaftlichen und internationalen Aspekt abzielen,
gleichzeitig jedoch eine engere Verbindung zwischen politischen
Entscheidungsträgern und den Forschungs- und Innovationskreisen fördern. Der
städtische Aspekt wurde bereits diskutiert in Abschnitt 2.2.3; alle anderen
Aspekte werden nachstehend erörtert. 3.2.6.1. Konkrete
Einbindung des Agrarsektors Dass die Landwirtschaft zur Verbesserung der
Luftqualität beitragen kann, ist klar, denn hier treffen bestimmte
Arbeitsstränge aufeinander – die überarbeiteten Ammoniakgrenzwerte im Rahmen
der NEC-Richtlinie, der UNECE-Leitfaden für Ammoniak,[29] die zunehmende Priorisierung des Umweltschutzes innerhalb der
Gemeinsamen Agrarpolitik und die positiven Nebeneffekte einer Begrenzung der
Luftverschmutzung auf Klima, Wasser und Boden. Um diese Stränge zu einer
kritischen Masse zu verschmelzen und eine konkrete Einbeziehung der Landwirte
zu erreichen, werden die zuständigen Agrar- und Umweltdienststellen der
Kommission als Teil des Europäischen Forums für saubere Luft (European Clean
Air Forum) (siehe Abschnitt 5.1 dieser Mitteilung) gemeinsam eine
Agrarplattform errichten. 3.2.6.2. Mobilisierung
internationaler Kräfte Die Ratifizierung der Änderung des
Göteborg-Protokolls von 2012 durch die EU ist wichtig, um auch der EU nicht
angehörende Vertragsparteien zur Ratifizierung zu bewegen, die Ökologisierung
der Wirtschaft in Drittländern zu fördern und letztlich deren Einfluss auf die
Luftqualität in Europa zu verringern. Unter diesem Gesichtspunkt liegt dieser
Strategie ein Ratifizierungsvorschlag bei. Die Kommission wird auch weiterhin
darauf hinwirken, dass die Staaten Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens
(EECCA-Staaten) das Göteborg-Protokoll umsetzen, und bei Bedarf im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit finanzielle Unterstützung leisten. Die neuen Ziele
für 2030 werden auch den Zeitpunkt für eine künftige Überarbeitung des
Göteborg-Protokolls vorgeben, die kohärente politische Ansätze zum Ziel haben
sollte, um die Luftverschmutzung in der UNECE-Region weiter zu verringern, aber
auch die Einbindung von Großemittenten außerhalb dieses Raums, vor allem in
Asien. 3.2.6.3. Förderung
von Forschung und Innovation Im Zuge der Überprüfung hat sich auch ein
genauer Zeitplan für die nationale und europäische Forschung
herauskristallisiert, welche für ein besseres Luftqualitätsmanagement in der EU
erforderlich ist. Das Forschungs- und Innovationsprogramm der EU 2014-2020 ‑ Horizont
2020 – soll den gesellschaftlichen Übergang zu einer „grünen“
Wirtschaft fördern und die negativen Auswirkungen der Luftverschmutzung in
Europa auf Gesundheit und Umwelt auf diese Weise mindern. Integrierte Ansätze
zur Lösung sowohl des Luftverschmutzungs- als auch des Klimawandelproblems
werden gefördert, um für die EU langfristige und nachhaltige Lösungen zu erarbeiten,
und es werden innovative Spitzentechniken und –strategien zur Verbesserung der
Luftqualität entwickelt, die den spezifischen örtlichen Gegebenheiten Rechnung
tragen. Technologische Entwicklungen im Verkehrssektor betreffen unter anderem
neue Motoren mit geringem Schadstoffausstoß unter realen Fahrbedingungen und
die Reduzierung nicht auspuffbedingter Emissionen. Darüber hinaus muss die Wissensbasis
für die Politikanwendung auf verschiedenen politischen Ebenen weiterhin
ausgebaut werden. Forschungsarbeiten im Rahmen des Siebten Forschungsprogramms
unterstützen zurzeit die Umsetzung der europäischen Luftqualitätspolitik in
Bereichen wie integrierte Prüfungsinstrumente, kurzlebige Klimaschadstoffe,
sozioökonomische Aspekte und Ökosystemauswirkungen. Die Kommission wird diese
Maßnahmen verfolgen und die F&I-Prioritäten zur Verbesserung der
Luftqualität veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren. 4. Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit Die neue Luftqualitätspolitik wird der
Wirtschaft durch höhere Arbeitsproduktivität und die Schaffung von Märkten für
Umwelttechnologien und –dienstleistungen einen Impuls verleihen, der sich in
der Größenordnung der Kosten für die Bekämpfung der Verschmutzung bewegt.
Sowohl kleine als auch große Technikunternehmen im Sektor saubere Technologien
zählen zu den fortgeschrittensten und innovativsten Unternehmen in Europa. Der
zusätzliche Impuls wird zusammen mit dem verstärkten Fokus von Horizont 2020
dafür sorgen, dass der Innovationsschub anhält. Diese Politik wird zu einer Steigerung
der Produktivität führen, die sich auf etwa 100 000 Vollzeitäquivalent
(davon etwa 40 000 neu geschaffene Arbeitsplätze) beläuft. Der Markt für diese Technologien erhält einen
zunehmend internationalen Charakter. Unsere wichtigsten Handelspartner unter
den Industriestaaten verfügen bereits über striktere Normen als die EU. Damit
wir auf diesen Märkten verkaufen können, muss die technologische Entwicklung in
Europa vorangetrieben werden. Der OECD-Bericht Environment Outlook 2050
lässt zudem eine zunehmende Sensibilisierung von Schwellenländern für das
Luftverschmutzungsproblem erkennen. Dies wird weltweit eine verstärkte
Nachfrage nach Lösungen für eine Verbesserung der Luftqualität zur Folge haben,
woraus sich für europäische Unternehmen neue Marktchancen ergeben. China hat
kürzlich angekündigt, dass in den kommenden fünf Jahren in Beijing allein
jährlich 0,4 % des BIP in die Bekämpfung der Luftverschmutzung investiert
würden[30] – was über den Durchführungskosten dieses Pakets für die gesamte EU
liegt. Die europäische Wirtschaft wird richtig platziert sein, um von dieser
Investition zu profitieren. 5. Monitoring,
Evaluierung und Überprüfung 5.1. Das
Europäische Forum für saubere Luft Die Kommission wird ein Forum „Saubere Luft“
einrichten, um die koordinierte Durchführung dieser Strategie zu erleichtern
und wichtige Interessenträger alle zwei Jahre zusammenzuführen. Der
Regelungsausschuss für Luftqualität und die ihm angeschlossenen Expertengruppen
werden auch weiterhin für technische Verbesserungen der Richtlinien und zur
Förderung des Dialogs zwischen Luftqualitätsverfechtern und Emittenten
konsultiert. 5.2. Zeitrahmen und Ablauf Der Stand der Verwirklichung der Ziele und der
Durchführung der Instrumente wird alle fünf Jahre überprüft, erstmals bis 2020.
Der Stand der Verwirklichung der neuen Luftqualitätsziele für 2030 wird anhand
der Indikatoren bewertet, in denen sie zum Ausdruck kommen. Die Reduktion der
unter realen Fahrbedingungen generierten Emissionen aus dieselgetriebenen PKWs
und leichten Nutzfahrzeugen und die Fortschritte bei der Einhaltung der
Luftqualitätsnormen werden im Rahmen der existierenden
Berichterstattungsmechanismen genau verfolgt. Die der Folgenabschätzung
zugrunde liegenden Analyseergebnisse werden alle zwei Jahre aktualisiert, und
dem Forum „Saubere Luft“ werden Fortschrittsberichte vorgelegt. Der erste Fortschrittsbericht wird die
Möglichkeiten weiterer Maßnahmen auf dem Gebiet der Luftqualitätsnormen prüfen
und dabei auch berücksichtigen, dass zwischen allgemeingültigen Luftschadstoffgrenzwerten
und alternativen Konzepten, die sich auf Gebiete konzentrieren, in denen die
Bevölkerung besonders stark exponiert ist, ein ausgewogenes Verhältnis
angestrebt werden muss. 6. Schlussfolgerung Das ehrgeizige langfristige Luftqualitätsziel Europas
kann nur etappenweise erreicht werden. Die mit der bisherigen Strategie (von 2005)
anvisierten Reduktionen dürften durch eine Kombination einzelstaatlicher und
europäischer Maßnahmen bis 2020 weitgehend erreicht sein. Dadurch gehen die
negativen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die menschliche Gesundheit und
die Umwelt zwar spürbar zurück, wesentliche Probleme bleiben jedoch bestehen.
Die neue Strategie zeigt, dass das langfristige Ziel der EU mit weiteren
Schritten erreicht werden kann – mit positiven Gesundheitseffekten im Werte von
45 Mrd. EUR und großen Umweltvorteilen. Dies ebnet den Weg für eine Angleichung
der europäischen Luftqualitätsnormen an die Konzentrationsrichtwerte der WHO. Eine ambitionierte Luftqualitätspolitik wird
nicht nur dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach Gesundheit und
Wohlbefinden gerecht, sie hat auch direkte wirtschaftliche Vorteile.
Produktivitätssteigerungen und geringere Gesundheitskosten wiegen die Kosten
der Grenzwerteinhaltung vollständig auf, und es wird davon ausgegangen, dass
diese Politik auch zu einem Nettobeschäftigungsanstieg führen wird. Auf den
rasch expandierenden Weltmärkten für Emissionsminderungstechnologien und
–dienstleistungen werden sich Marktchancen eröffnen. Indem sie ihre Forschungs-
und Entwicklungstätigkeit auf ressourceneffiziente und weniger
umweltverschmutzende Technologien konzentriert, die andere Länder zu gegebener
Zeit werden übernehmen müssen, kann sich die EU einen Wettbewerbsvorteil
verschaffen und Marktchancen nutzen. [1] Der OECD Environment
Outlook 2050 ist abrufbar unter: http://www.oecd.org/document/11/0,3746,en_2649_37465_49036555_1_1_1_37465,00.html. Danach könnte sich die derzeitige Zahl vorzeitiger Todesfälle, die
durch Exposition gegenüber respiratorische Insuffizienz auslösenden
Luftschadstoffen (Feinstaubpartikel) verursacht werden, weltweit auf jährlich 3,6
Millionen Fälle verdoppeln, wobei die meisten dieser Todesfälle in China und
Indien auftreten werden. Aufgrund der alternden, überwiegend in Städten
lebenden Bevölkerungen der OECD-Länder muss damit gerechnet werden, dass diese
Länder im Jahr 2050 unmittelbar nach Indien eine der höchsten Raten vorzeitiger
bodenozonbedingter Todesfälle verzeichnen werden. [2] KOM(2005) 446 endgültig. [3] Beschluss Nr. 1600/2002/EG: „Erreichung einer
Luftqualität, die keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die menschliche
Gesundheit und die Umwelt hat und keine entsprechenden Gefahren verursacht“. [4] Richtlinie 2001/81/EG. [5] d. h. Durchführung der in der Verordnung (EG) Nr. 715/2007
vorgesehenen Euro-6-Fahrzeugkontrollen, um sicherzustellen, dass die
Stickstoffoxid(-NOx)-Emissionen aus dieselbetriebenen Personenkraftwagen und leichten
Nutzfahrzeugen bei Fahrbetrieb möglichst nahe an den vorgeschriebenen
Grenzwerten liegen. [6] COM(2012) 636 final, Brüssel, 8.11.2012. [7] Erforschung und Behebung einiger der möglichen Ursachen dieser Abweichungen (schlechte Wartung, Manipulation des Prüfzyklus
(„cycle beating“) bei der Zertifizierung, nachgerüstete Abschaltvorrichtungen,
die die Abgasminderungsvorrichtung ausschalten oder umgehen) sollten ebenfalls
vorangetrieben werden, weil sich so Emissionen aus stark emittierenden
Fahrzeugen verringern ließen, ohne die Inbetriebnahme einer neuen
Fahrzeuggeneration abwarten zu müssen. [8] Die Emissionsreduktionen sind auf die Vorschriften der
EU für Schwefelemissionen aus Großfeuerungsanlagen (GFA) und Vorschriften für
schwefelarme Kraftstoffe für Straßenfahrzeuge zurückzuführen, die auch (ab
Euro-4-Norm) den Einsatz verbesserter Abgasnachbehandlungs-vorrichtungen
ermöglichten. [9] Siehe Eurobarometer-Bericht „Attitudes of Europeans
to Air Quality“, http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_360_en.pdf,
der sich auf Interviews mit über 25 000 EU-Bürgern stützt. [10] Vor allem in Natura-2000-Schutzgebieten. [11] Für die Berechnungsmethodik siehe Bericht TSAP-2012
Baseline: Health and Environmental Impacts http://ec.europa.eu/environment/air/pdf/tsap_impacts.pdf. [12] Prozentsatz der die kritischen Eintragsraten für die
Euthrophierung überschreitenden Ökosystemfläche der EU. [13] Dies ist eine Schätzung aller luftverschmutzungsbedingten
Kosten, d. h. nicht nur der direkten Kosten für die Wirtschaft (wegen
Produktivitätsverlusten, Gesundheitsfürsorge, geringeren Erträgen usw.),
sondern auch der Kosten (Geldwert) des schlechten Gesundheitszustands des
Individuums. Aufgrund der Unzulänglichkeit der Methode für die Umrechnung der
Auswirkungen auf die Ökosysteme in Geldwerte wurde für diesen Schätzwert im
Wesentlichen nur der gesundheitliche Aspekt berücksichtigt. [14] Streng genommen ist für bestimmte Schadstoffe wie
Feinstaub kein unbedenkliches Expositionsniveau bekannt; die WHO setzt ihre
Richtwerte, die regelmäßig überarbeitet werden, jedoch auf einem niedrigen
Risikoniveau an. [15] Kritische Einträge und Grenzwerte, d. h. die
Höchstwerte, die das Ökosystem tolerieren kann, ohne sich zu verschlechtern. [16] Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen dürften jährlich
schätzungsweise 500 000 Lebensjähre hinzugewonnen werden. [17] Zusätzliche 15 Millionen Arbeitstage/Jahr aufgrund
des Rückgangs luftverschmutzungsbedingter Krankheitsfälle, [18] Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen dürften jährlich
Gesundheitsfürsorgekosten in Höhe von schätzungsweise 650 Mio. EUR eingespart
werden. [19] Die Luftqualitätsrichtlinien waren der legislative Fokus
für die Thematische Strategie zur Luftreinhaltung (TSLR) 2005; heute liegt der
Schwerpunkt allerdings auf schnellstmöglicher umfassender Einhaltung. [20] Der Vorschlag behält zwar die vorgeschriebenen nationalen
Programme zur Bekämpfung der Luftverschmutzung bei, allerdings in angepasster Form,
um Synergieeffekte mit den Luftqualitätsrichtlinien und Klimamaßnahmen zu
optimieren. [21] Es wurden speziell Maßnahmen gegen kurzlebige
Klimaschadstoffe (Short Lived Climate Pollutants, SLCP) geprüft. Ein
separater Grenzwert für Ruß (black carbon, BC) ist zwar derzeit wenig
sinnvoll, doch sollen die EU und die Mitgliedstaaten, wenn sie ihren
Verpflichtungen zur Reduzierung ihrer PM2,5-Emissionen nachkommen,
Maßnahmen mit BC-Wirkung Vorrang geben. Die neue Obergrenze für Methan wird das
beachtliche Potenzial für kostengünstige oder kostenlose Reduktionen
ausschöpfen und ergänzt auf diese Weise die VOC- und NOx-Reduktionen, die zur
Senkung der Ozonkonzentrationen sowohl in der EU als auch weltweit erforderlich
sind. Diese Maßnahmen sollen auch internationale Bemühungen zur Begrenzung
kurzlebiger Klimaschadstoffe fördern, um die hemisphärische Luftverschmutzung
zu verringern. [22] Nach dem geltenden Zeitrahmen müssen alle BVT-Schlussfolgerungen
bis 2020 vorliegen, die Mitgliedstaaten werden bei der Entscheidung über den
Grad der BVT-Umsetzung und somit über die mit der IE-Richtlinie erzielte
Reduktion eine wichtige Rolle spielen. [23] Die positiven Luftqualitätseffekte der Richtlinie über
erneuerbare Energien (EE) und der Energieeffizienz-Richtlinie wurden beim Referenzszenario
berücksichtigt. [24] Nach UNEP-Schätzungen könnten bis 2020 jährlich weltweit N2O-Emissionen
im Werte von 0,8 Gigatonnen CO2 vermieden werden, was 8 %
der „Emissionslücke“
zwischen den Reduktionszusagen der einzelnen Länder und den Maßnahmen, die
erforderlich sind, um den Anstieg der Erdtemperatur unter 2 °C zu halten,
schließen würde. [25] Richtlinie 2012/33/EU. [26] Im Jahr 2005 machten die NOx- und SO2-Emissionen
aus dem internationalen Schiffsverkehr in der EU rund 25 % bzw. 21 %
der an Land verursachten Emissionen aus. Während davon ausgegangen wird, dass
die NOx-Emissionen aus terrestrischen Quellen bis 2030 um 65 %
zurückgehen werden, würden die Emissionen aus dem Schiffsverkehr bei einem Business-as-usual-Szenario
um nur 2 % abnehmen. [27] Diese Mitteilung und die beiliegende Folgenabschätzung
werden Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 1999/32/EG im Wesentlichen
gerecht. [28] http://www.eea.europa.eu/publications/air-implementation-pilot-2013 [29] Beschluss 2012/11, ECE/EB/AIR/113/Add. 1, angenommen von
den Vertragsparteien des CLRTAP-Übereinkommens auf der 31. Sitzung des
Exekutivorgans des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende
Luftverunreinigung (11.-13. Dezember 2012). [30] http://news.xinhuanet.com/english/china/2013-09/24/c_132746706.htm.