20.12.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 366/15


VERORDNUNG (EU) Nr. 1368/2014 DER KOMMISSION

vom 17. Dezember 2014

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Verordnung (EU) Nr. 1372/2013 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 48,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (1), insbesondere auf Artikel 72 Buchstabe f,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (2), insbesondere auf Artikel 8, 9 und 92,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mehrere Mitgliedstaaten haben die Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ersucht, Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zu ändern, um ihn mit der Entwicklung ihrer nationalen Rechtsvorschriften in Einklang zu bringen.

(2)

Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 soll einen Überblick geben über die Durchführungsbestimmungen zu bilateralen Abkommen zwischen Mitgliedstaaten, die gemäß Artikel 8 Absatz 1 der genannten Verordnung weiter in Kraft bleiben oder die neu geschlossen und gemäß Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 2 derselben Verordnung in den Anhang aufgenommen werden.

(3)

Die Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit hat der Kommission entsprechende Änderungsvorschläge gemäß Artikel 72 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 unterbreitet.

(4)

Die Kommission hat den Vorschlägen für technische Anpassungen des Anhangs 1 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zugestimmt.

(5)

Mit Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1372/2013 der Kommission (3) wurde irrtümlich der Anhang XI der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 geändert. Diese Änderungsbestimmung sollte daher gestrichen werden. Aus Gründen der Rechtsklarheit sollte die Streichung des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1372/2013 rückwirkend zum 1. Januar 2014 gelten.

(6)

Die Verordnungen (EG) Nr. 987/2009 und (EU) Nr. 1372/2013 sollten daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

(1)

Anhang 1 wird wie folgt geändert:

a)

Der Eintrag „DÄNEMARK — ITALIEN“ wird gestrichen.

(2)

Buchstabe b des Eintrags „FRANKREICH — LUXEMBURG“ erhält folgende Fassung:

„b)

Briefwechsel vom 17. Juli und 20. September 1995 betreffend die Bedingungen für den Abschluss der gegenseitigen Forderungen nach den Artikeln 93, 95 und 96 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 und Briefwechsel vom 10. Juli und 30. August 2013“

.

Artikel 2

In Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 1372/2013 wird Absatz 2 gestrichen.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Sie gilt ab 1. Januar 2015, mit Ausnahme ihres Artikels 2, der ab 1. Januar 2014 gilt.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. Dezember 2014

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 1.

(2)  ABl. L 284 vom 30.10.2009, S. 1.

(3)  Verordnung (EU) Nr. 1372/2013 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (ABl. L 346 vom 20.12.2013, S. 27).