13.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 9/14


BESCHLUSS EU BAM RAFAH/2/2011 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 20. Dezember 2011

zur Verlängerung des Mandats des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)

(2012/27/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP des Rates vom 25. November 2005 zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) nach Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Mission EU BAM Rafah zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Das PSK hat mit dem Beschluss EUBAM Rafah/1/2008 (2) auf Vorschlag des Generalsekretärs/Hohen Vertreters am 11. November 2008 Herrn Alain FAUGERAS zum Leiter der Mission EU BAM Rafah ernannt. Das PSK hat mit dem Beschluss EU BAM Rafah/1/2010 (3) auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hohe Vertreterin“) das Mandat von Herrn Alain FAUGERAS bis 24. Mai 2011 verlängert, und mit dem Beschluss EU BAM Rafah/1/2011 (4) wurde dieses Mandat bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.

(3)

Die Hohe Vertreterin hat dem PSK vorgeschlagen, das Mandat von Herrn Alain FAUGERAS als Leiter der Mission EU BAM Rafah vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012 zu verlängern —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Mandat von Herrn Alain FAUGERAS als Leiter der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) wird vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012 verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 20. Dezember 2011.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

O. SKOOG


(1)  ABl. L 327 vom 14.12.2005, S. 28.

(2)  ABl. L 306 vom 15.11.2008, S. 99.

(3)  ABl. L 126 vom 22.5.2010, S. 25.

(4)  ABl. L 142 vom 28.5.2011, S. 63.