21.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 336/13


VERORDNUNG (EU) Nr. 1226/2010 DER KOMMISSION

vom 20. Dezember 2010

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten (1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 sind die zuständigen Behörden aufgeführt, denen im Zusammenhang mit der Anwendung der genannten Verordnung bestimmte Aufgaben zugewiesen sind.

(2)

Die Angaben zur zuständigen Behörde Estlands sollten auf Ersuchen Estlands geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 20. Dezember 2010

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 200 vom 30.7.2005, S. 1.


ANHANG

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 wird wie folgt geändert:

Die Estland betreffenden Angaben erhalten folgende Fassung:

„ESTLAND

Eesti Välisministeerium

Rahvusvaheliste organisatsioonide ja julgeolekupoliitika osakond

Relvastus- ja strateegilise kauba kontrolli büroo

Islandi väljak 1

15049 Tallinn

Eesti

Tel: +372 637 7200

Faks: +372 637 7288

E-post: stratkom@mfa.ee“.