31989R2019

VERORDNUNG (EWG) Nr. 2019/89 DER KOMMISSION vom 6. Juli 1989 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1626/85 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von bestimmten Sauerkirschen -

Amtsblatt Nr. L 192 vom 07/07/1989 S. 0016 - 0016


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VERORDNUNG (EWG) Nr. 2019/89 DER KOMMISSION

vom 6. Juli 1989

zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1626/85 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von bestimmten Sauerkirschen

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 426/86 des Rates vom 24. Februar 1986 über die gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1125/89 (2), insbesondere auf Artikel 18 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Nach Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 1626/85 der Kommission (3), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1264/89 (4), gilt erstgenannte Verordnung bis zum 9. Juli 1989.

Aufgrund der voraussichtlichen Entwicklung der von den Drittländern angewandten Preise für bestimmte Sauerkirschen ist zu erwarten, daß die Einfuhrpreise weiterhin wesentlich unter den Preisen liegen, zu denen die Gemeinschaftserzeugnisse vermarktet werden können. Jedoch sind die Bestände der Gemeinschaft bei den genannten Erzeugnissen weiterhin hoch. Der Markt der Gemeinschaft könnte daher ernsten Störungen ausgesetzt werden, die die in Artikel 39 des Vertrages festgelegten Ziele zu gefährden drohen -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

In Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 1626/85 wird das Datum »9. Juli 1989" durch das Datum »12. Juli 1989" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 6. Juli 1989

Für die Kommission

Ray MAC SHARRY

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 49 vom 27. 2. 1986, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 118 vom 29. 4. 1989, S. 29.

(3) ABl. Nr. L 156 vom 15. 6. 1985, S. 13.

(4) ABl. Nr. L 126 vom 9. 5. 1989, S. 20.