11.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 314/47


BESCHLUSS (GASP) 2018/1940 DES RATES

vom 10. Dezember 2018

zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 20. Dezember 2010 den Beschluss 2010/788/GASP (1) über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo angenommen.

(2)

Als Reaktion auf die Behinderung des Wahlprozesses und die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo hat der Rat am 12. Dezember 2016 den Beschluss (GASP) 2016/2231 (2) angenommen. Mit diesem Beschluss wurde der Beschluss 2010/788/GASP geändert, unter anderem wurden in dessen Artikel 3 Absatz 2 eigenständige restriktive Maßnahmen eingeführt.

(3)

Auf der Grundlage einer Überprüfung der Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 12. Dezember 2019 verlängert werden.

(4)

Der Rat appellierte in seinen Schlussfolgerungen von Dezember 2017 an alle kongolesischen Akteure und in erster Linie an die kongolesischen Behörden und Institutionen, sich während des Wahlprozesses konstruktiv zu verhalten. In Anbetracht der bevorstehenden Wahlen bekräftigte der Rat, wie wichtig es ist, glaubwürdige und alle Seiten einbeziehende Wahlen im Sinne des kongolesischen Volkes, das seine Vertreter wählen will, durchzuführen. Vor dem Hintergrund der Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo wird der Rat die restriktiven Maßnahmen weiter überprüfen und ist darauf vorbereitet, sie entsprechend anzupassen.

(5)

Die Begründung für acht Personen, die in Anhang II aufgeführt sind, sollte geändert werden. Darüber hinaus sollten die Informationen in Bezug auf alle Personen, die in diesem Anhang aufgeführt sind, aktualisiert werden.

(6)

Der Beschluss 2010/788/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 9 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP erhält folgende Fassung:

„(2)   Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten bis zum 12. Dezember 2019. Sie werden gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass ihre Ziele nicht erreicht wurden.“

Artikel 2

Die Liste in Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP wird durch die Liste im Anhang dieses Beschlusses ersetzt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 10. Dezember 2018.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/369/GASP (ABl. L 336 vom 21.12.2010, S. 30).

(2)  Beschluss (GASP) 2016/2231 des Rates vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo (ABl. L 336 I vom 12.12.2016, S. 7).


ANHANG

„ANHANG II

LISTE DER PERSONEN UND ORGANISATIONEN NACH ARTIKEL 3 ABSATZ 2

A.   Personen

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

1.

Ilunga Kampete

alias Gaston Hughes Ilunga Kampete; Hugues Raston Ilunga Kampete.

Geburtsdatum: 24.11.1964.

Geburtsort: Lubumbashi (Demokratische Republik Kongo).

Militärische ID-Nummer: 1-64-86-22311-29.

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Anschrift: 69, avenue Nyangwile, Kinsuka Mimosas, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo.

Als Befehlshaber der Republikanischen Garde (GR) war Ilunga Kampete verantwortlich für die vor Ort eingesetzten Einheiten der GR, die an der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt und gewaltsamen Repressionen im September 2016 in Kinshasa beteiligt waren. In dieser Eigenschaft war Ilunga Kampete daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen.

12.12.2016

2.

Gabriel Amisi Kumba

alias Gabriel Amisi Nkumba; ‚Tango Fort‘; ‚Tango Four‘.

Geburtsdatum: 28.5.1964.

Geburtsort: Malela (Demokratische Republik Kongo).

Militärische ID-Nummer:

1-64-87-77512-30. Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Anschrift: 22, avenue Mbenseke, Ma Campagne, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo.

Ehemaliger Befehlshaber der 1. Verteidigungszone der kongolesischen Streitkräfte (FARDC), dessen Truppen an der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt und gewaltsamen Repressionen im September 2016 in Kinshasa beteiligt waren. In dieser Eigenschaft war Gabriel Amisi Kumba daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen.

Im Juli 2018 wurde Gabriel Amisi Kumba zum stellvertretenden Stabschef der kongolesischen Streitkräfte (FARDC) ernannt, zuständig für Militäroperationen und Nachrichtendienste.

12.12.2016

3.

Ferdinand Ilunga Luyoyo

Geburtsdatum: 8.3.1973.

Geburtsort: Lubumbashi (Demokratische Republik Kongo).

Reisepass-Nr.: OB0260335

(gültig vom 15.4.2011 bis zum 14.4.2016).

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Anschrift: 2, avenue des Orangers, Kinshasa/Gombe, Demokratische Republik Kongo.

Als Befehlshaber der Schutztruppe Légion Nationale d'Intervention der kongolesischen Nationalpolizei (PNC) war Ferdinand Ilunga Luyoyo verantwortlich für die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt und gewaltsame Repressionen im September 2016 in Kinshasa. In dieser Eigenschaft war Ferdinand Ilunga Luyoyo daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen.

Im Juli 2017 wurde Ferdinand Ilunga Luyoyo zum Befehlshaber der Einheit der kongolesischen Nationalpolizei (PNC), die für den Schutz der Institutionen und hochrangiger Beamter zuständig ist, ernannt.

12.12.2016

4.

Celestin Kanyama

alias Kanyama Tshisiku Celestin; Kanyama Celestin Cishiku Antoine; Kanyama Cishiku Bilolo Célestin;

‚Esprit de mort‘.

Geburtsdatum: 4.10.1960.

Geburtsort: Kananga (Demokratische Republik Kongo).

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Reisepass-Nr.: OB0637580

(gültig vom 20.5.2014 bis zum 19.5.2019).

Erhielt Schengen-Visum Nr. 011518403, ausgestellt am 2.7.2016.

Anschrift: 56, avenue Usika, Kinshasa/Gombe, Demokratische Republik Kongo.

Als Chef der kongolesischen Nationalpolizei (PNC) war Celestin Kanyama verantwortlich für die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt und gewaltsame Repressionen im September 2016 in Kinshasa. In dieser Eigenschaft war Celestin Kanyama daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen.

Im Juli 2017 wurde Celestin Kanyama zum Generaldirektor der Ausbildungsschulen der Nationalpolizei ernannt.

12.12.2016

5.

John Numbi

alias John Numbi Banza Tambo; John Numbi Banza Ntambo; Tambo Numbi.

Geburtsdatum: 16.8.1962.

Geburtsort: Jadotville-Likasi-Kolwezi (Demokratische Republik Kongo).

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Anschrift: 5, avenue Oranger, Kinshasa/Gombe, Demokratische Republik Kongo.

Der ehemalige Generalinspektor der kongolesischen Nationalpolizei (PNC) John Numbi war insbesondere an den gewaltsamen Einschüchterungen beteiligt, die im Zusammenhang mit den Gouverneurswahlen im März 2016 in den vier ehemaligen Katanga-Provinzen ausgeübt wurden, und ist somit für die Behinderung einer einvernehmlichen und friedlichen Lösung im Hinblick auf die Durchführung von Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo verantwortlich. Im Juli 2018 wurde John Numbi zum Generalinspektor der kongolesischen Streitkräfte (FARDC) ernannt.

12.12.2016

6.

Roger Kibelisa

alias Roger Kibelisa Ngambaswi.

Geburtsdatum: 9.9.1959.

Geburtsort: Fayala (Demokratische Republik Kongo).

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Anschrift: 24, avenue Photopao, Kinshasa/Mont Ngafula, Demokratische Republik Kongo.

Als Direktor des Nationalen Nachrichtendienstes (ANR) für innere Angelegenheiten ist Roger Kibelisa an den Einschüchterungen von Oppositionsmitgliedern durch Beamte des ANR, einschließlich willkürlicher Verhaftungen und Inhaftierungen, beteiligt. Roger Kibelisa hat daher die Rechtsstaatlichkeit untergraben und hat eine einvernehmliche und friedliche Lösung im Hinblick auf Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo behindert.

12.12.2016

7.

Delphin Kaimbi

alias Delphin Kahimbi Kasagwe; Delphin Kayimbi Demba Kasangwe; Delphin Kahimbi Kasangwe; Delphin Kahimbi Demba Kasangwe; Delphin Kasagwe Kahimbi.

Geburtsdatum: 15.1.1969 (alternativ: 15.7.1969).

Geburtsort: Kiniezire/Goma (Demokratische Republik Kongo).

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Diplomatenpass-Nr.: DB0006669 (gültig vom 13.11.2013 bis zum 12.11.2018).

Anschrift: 1, 14eme rue, Quartier Industriel, Linete, Kinshasa, Demokratische Republik Kongo.

Ehemaliger Leiter des militärischen Nachrichtendienstes (ex-DEMIAP), Teil des Nationalen Operationszentrums — der Führungsstruktur, die für die willkürlichen Festnahmen und gewaltsamen Repressionen im September 2016 in Kinshasa verantwortlich ist — und verantwortlich für die Truppen, die an Einschüchterungen und willkürlichen Festnahmen beteiligt waren, wodurch eine einvernehmliche und friedliche Lösung im Hinblick auf die Durchführung von Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo behindert wurde. Im Juli 2018 wurde Delphin Kaimbi zum Hilfs-Stabschef im Generalstab der kongolesischen Streitkräfte (FARDC), zuständig für Nachrichtendienste, ernannt.

12.12.2016

8.

Evariste Boshab, ehemaliger stellvertretender Premierminister sowie Innen- und Sicherheitsminister

alias Evariste Boshab Mabub Ma Bileng.

Geburtsdatum: 12.1.1956.

Geburtsort: Tete Kalamba (Demokratische Republik Kongo).

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Diplomatenpass-Nr.: DP0000003 (gültig vom 21.12.2015 bis zum 20.12.2020).

Schengen-Visum ist am 5.1.2017 abgelaufen.

Anschrift: 3, avenue du Rail, Kinshasa/Gombe, Demokratische Republik Kongo.

In seiner Eigenschaft als stellvertretender Premierminister sowie Innen- und Sicherheitsminister in der Zeit vom Dezember 2014 bis Dezember 2016 war Evariste Boshab offiziell für die Polizei und die Sicherheitsdienste sowie die Koordinierung der Arbeit der Provinzgouverneure verantwortlich. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für Verhaftungen von Aktivisten und Mitgliedern der Opposition sowie die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt, so auch im Zeitraum zwischen September 2016 und Dezember 2016 als Reaktion auf die Demonstrationen in Kinshasa, bei denen eine große Zahl von Zivilpersonen von Sicherheitskräften getötet oder verletzt wurden. Evariste Boshab war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen.

29.5.2017

9.

Alex Kande Mupompa, ehemaliger Gouverneur der Provinz Kasai Central

alias Alexandre Kande Mupomba; Kande-Mupompa.

Geburtsdatum: 23.9.1950.

Geburtsort: Kananga (Demokratische Republik Kongo).

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo und Belgien.

Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): OP0024910 (gültig vom 21.3.2016 bis zum 20.3.2021).

Anschriften: Messidorlaan 217/25, 1180 Uccle, Belgien.

1, avenue Bumba, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo.

Als Gouverneur der Provinz Kasai Central bis Oktober 2017 war Alex Kande Mupompa ab August 2016 verantwortlich für den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt, gewaltsame Repressionen und außergerichtliche Hinrichtungen durch Sicherheitskräfte und die PNC in der Provinz Kasai Central, einschließlich von Tötungen im Distrikt Dibaya im Februar 2017.

Alex Kande Mupompa war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen.

29.5.2017

10.

Jean-Claude Kazembe Musonda, ehemaliger Gouverneur der Provinz Haut-Katanga

Geburtsdatum: 17.5.1963.

Geburtsort: Kashobwe (Demokratische Republik Kongo).

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Anschrift: 7891, avenue Lubembe, Quartier Lido, Lubumbashi, Haut-Katanga, Demokratische Republik Kongo.

Als Gouverneur der Provinz Haut-Katanga bis April 2017 war Jean-Claude Kazembe Musonda verantwortlich für den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt und die gewaltsamen Repressionen durch Sicherheitskräfte und die PNC in der Provinz Haut-Katanga, einschließlich im Zeitraum zwischen dem 15. und dem 31. Dezember 2016, als infolge der Anwendung tödlicher Gewalt durch Sicherheitskräfte einschließlich PNC-Bediensteten als Reaktion auf Proteste in Lubumbashi 12 Zivilpersonen getötet und 64 verletzt wurden.

Jean-Claude Kazembe Musonda war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen.

29.5.2017

11.

Lambert Mende, Minister für Kommunikation und Medien sowie Regierungssprecher

alias Lambert Mende Omalanga.

Geburtsdatum: 11.2.1953.

Geburtsort: Okolo (Demokratische Republik Kongo).

Diplomatenpass-Nr.: DB0001939 (gültig vom 4.5.2017 bis zum 3.5.2022).

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Anschrift: 20, avenue Kalongo, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo.

Als Minister für Kommunikation und Medien seit 2008 ist Lambert Mende für eine repressive Medienpolitik verantwortlich, die gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit verstößt und eine einvernehmliche und friedliche Lösung für Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo untergräbt. Am 12. November 2016 hat er ein Dekret erlassen, das die Möglichkeit ausländischer Medien, in der Demokratischen Republik Kongo zu senden, einschränkt.

Im Widerspruch zu der politischen Einigung zwischen der Präsidentenmehrheit und den Oppositionsparteien vom 31. Dezember 2016 ist für eine Reihe von Medien das Senden nicht wieder aufgenommen worden (Stand: Oktober 2018).

In seiner Funktion als Minister für Kommunikation und Medien ist Lambert Mende daher für die Behinderung einer einvernehmlichen und friedlichen Lösung für Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo unter anderem durch Repressionen verantwortlich.

29.5.2017

12.

Brigadegeneral Eric Ruhorimbere, stellvertretender Befehlshaber im 21. Militärbezirk (Mbuji-Mayi)

alias Eric Ruhorimbere Ruhanga; ‚Tango Two‘; ‚Tango Deux‘.

Geburtsdatum: 16.7.1969.

Geburtsort: Minembwe (Demokratische Republik Kongo).

Militärische ID-Nummer: 1-69-09-51400-64.

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): OB0814241.

Anschrift: Mbujimayi, Kasai Province, Demokratische Republik Kongo.

Als stellvertretender Befehlshaber im 21. Militärbezirk von September 2014 bis Juli 2018 war Eric Ruhorimbere für den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt und außergerichtliche Hinrichtungen durch die FARDC-Truppen, insbesondere gegen die Nsapu-Miliz sowie Frauen und Kinder, verantwortlich.

Eric Ruhorimbere war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen. Im Juli 2018 wurde Eric Ruhimbore zum Befehlshaber des Einsatzgebiets Nord Equateur ernannt.

29.5.2017

13.

Ramazani Shadari, ehemaliger stellvertretender Premierminister sowie Innen- und Sicherheitsminister

alias Emmanuel Ramazani Shadari Mulanda; Shadary.

Geburtsdatum: 29.11.1960.

Geburtsort: Kasongo (Demokratische Republik Kongo).

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Anschrift: 28, avenue Ntela, Mont Ngafula, Kinshasa, Demokratische Republik Kongo.

Als stellvertretender Premierminister sowie Innen- und Sicherheitsminister bis Februar 2018 war Ramazani Shadari offiziell für die Polizei und die Sicherheitsdienste sowie die Koordinierung der Arbeit der Provinzgouverneure verantwortlich. In dieser Funktion war er für die Verhaftungen von Aktivisten und Oppositionsmitgliedern sowie den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt, wie beispielsweise das gewaltsame Vorgehen gegenüber Mitgliedern der Bewegung Bundu Dia Kongo (BDK) in der Provinz Kongo Central, die Repressionen in Kinshasa im Januar/Februar 2017 sowie den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt und die gewaltsamen Repressionen in den Kasai-Provinzen, verantwortlich.

In dieser Funktion war Ramazani Shadari daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen.

Im Februar 2018 wurde Ramazani Shadari zum Ständigen Sekretär der Parti du peuple pour la reconstruction et le développement (PPRD) ernannt.

29.5.2017

14.

Kalev Mutondo, Leiter (förmlich ‚Administrator-General‘) des Nationalen Nachrichtendienstes (ANR)

alias Kalev Katanga Mutondo; Kalev Motono; Kalev Mutundo; Kalev Mutoid; Kalev Mutombo; Kalev Mutond; Kalev Mutondo Katanga; Kalev Mutund.

Geburtsdatum: 3.3.1957.

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Reisepass-Nr.: DB0004470 (gültig vom 8.6.2012 bis zum 7.6.2017).

Anschrift: 24, avenue Ma Campagne, Kinshasa, Demokratische Republik Kongo.

Als langjähriger Leiter des Nationalen Nachrichtendienstes (ANR) ist Kalev Mutondo an der willkürlichen Verhaftung, Inhaftierung und Misshandlung von Oppositionsmitgliedern, Aktivisten der Zivilgesellschaft und anderen Personen beteiligt und dafür verantwortlich. Er hat daher die Rechtsstaatlichkeit untergraben und eine einvernehmliche und friedliche Lösung im Hinblick auf Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo behindert sowie Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo geplant oder gesteuert, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen.

29.5.2017

B.   Einrichtungen

[…].