11.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 314/56


BESCHLUSS (GASP) 2018/1942 DES RATES

vom 10. Dezember 2018

zur Verlängerung und Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der Kapazitäten in Somalia (EUCAP Somalia)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 16. Juli 2012 den Beschluss 2012/389/GASP (1) über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR) angenommen.

(2)

Der Rat hat am 12. Dezember 2016 den Beschluss (GASP) 2016/2240 (2) zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP angenommen. Der Name der Mission wurde zu EUCAP Somalia geändert und ihr Mandat bis zum 31. Dezember 2018 verlängert.

(3)

Am 15. Februar 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/226 (3) zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP angenommen und einen als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2018 festgelegt.

(4)

Im Anschluss an die ganzheitliche und umfassende strategische Überprüfung des GSVP-Engagements in Somalia und am Horn von Afrika ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee übereingekommen, das Mandat der Mission zu ändern und bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.

(5)

Der Beschluss 2012/389/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2012/389/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

„c)

diese Ziele durch Unterstützung der somalischen Behörden bei der Ausarbeitung der erforderlichen Rechtsvorschriften sowie bei der Einrichtung von Justizbehörden und durch Bereitstellung der erforderlichen Anleitung, Beratung, Ausbildung und Ausrüstung für die somalischen maritimen zivilen Strafverfolgungsbehörden und durch Beratung des Ministeriums für innere Sicherheit und der Polizei in Bezug auf Strategien, Führung, Kontrolle und Koordination zu verfolgen und dabei die Initiativen der Union und internationaler Partner zu unterstützen.“;

2.

In Artikel 13 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Somalia für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020 beläuft sich auf 66 100 000 EUR.“

3.

Artikel 16 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Er gilt bis zum 31. Dezember 2020.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 10. Dezember 2018.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  Beschluss 2012/389/GASP des Rates vom 16. Juli 2012 über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau Kapazitäten in Somalia (EUCAP Somalia) (ABl. L 187 vom 17.7.2012, S. 40).

(2)  Beschluss (GASP) 2016/2240 des Rates vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR) (ABl. L 337 vom 13.12.2016, S. 18).

(3)  Beschluss (GASP) 2018/226 des Rates vom 15. Februar 2018 zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der Kapazitäten in Somalia (EUCAP Somalia) (ABl. L 43 vom 16.2.2018, S. 15).