11.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 314/60


BESCHLUSS (GASP) 2018/1944 DES RATES

vom 10. Dezember 2018

zur Aufhebung des Beschlusses 2010/127/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Eritrea

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (im Folgenden „VN-Sicherheitsrat“) hat am 23. Dezember 2009 die Resolution 1907 (2009) des VN-Sicherheitsrates über restriktive Maßnahmen gegen Eritrea angenommen; diese Maßnahmen umfassten ein Verbot des Verkaufs und der Lieferung von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial an Eritrea und der Beschaffung dieser Gegenstände aus Eritrea.

(2)

Der Rat hat am 1. März 2010 den Beschluss 2010/127/GASP ( (1)) über restriktive Maßnahmen gegen Eritrea gemäß der Resolution 1907 (2009) des VN-Sicherheitsrates erlassen.

(3)

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 14. November 2018 die Resolution 2444 (2018) des VN-Sicherheitsrates erlassen, mit der alle Sanktionen der Vereinten Nationen gegen Eritrea mit sofortiger Wirkung beendet werden.

(4)

Der Beschluss 2010/127/GASP sollte daher aufgehoben werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2010/127/GASP wird aufgehoben.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 10. Dezember 2018.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  Beschluss 2010/127/GASP des Rates vom 1. März 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Eritrea (ABl. L 51 vom 2.3.2010, S. 19).