18.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 322/24


BESCHLUSS (GASP) 2018/2008 DES RATES

vom 17. Dezember 2018

zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 15. April 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/219/GASP (1) über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) erlassen.

(2)

Der Rat hat unter anderem das Mandat der Mission durch den Beschluss (GASP) 2017/50 (2) bis zum 14. Januar 2019 verlängert und hat ihr bis zu diesem Datum durch den Beschluss (GASP) 2017/2264 (3) einen als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag zugewiesen.

(3)

In Erwartung dessen, dass der Rat die Planungsdokumente für die Regionalisierung in der Sahelzone billigt und einen Beschluss annimmt, durch den der Beschluss 2014/219/GASP entsprechend geändert wird, sollte dieser Beschluss bis zum 28. Februar 2019 verlängert werden.

(4)

Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag sollte daher auch bis zum 28. Februar 2019 verlängert werden.

(5)

Der Beschluss 2014/219/GASP sollte entsprechend geändert werden.

(6)

Die EUCAP Sahel Mali wird in einer Situation durchgeführt, die sich verschlechtern kann und das Erreichen der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union behindern könnte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2014/219/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 14 Absatz 1 Unterabsatz 5 erhält folgende Fassung:

„Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Sahel Mali für die Zeit vom 15. Januar 2018 bis zum 28. Februar 2019 beläuft sich auf 28 450 000 EUR.“

2.

Artikel 18 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Er gilt bis zum 28. Februar 2019.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Dieser Beschluss gilt ab dem 15. Januar 2019.

Geschehen zu Brüssel am 17. Dezember 2018.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

E. KÖSTINGER


(1)  Beschluss 2014/219/GASP des Rates vom 15 April 2014 über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) (ABl. L 113 vom 16.4.2014, S. 21).

(2)  Beschluss (GASP) 2017/50 des Rates vom 11. Januar 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) (ABl. L 7 vom 12.1.2017, S. 18).

(3)  Beschluss (GASP) 2017/2264 des Rates vom 7. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) (ABl. L 324 vom 8.12.2017, S. 52).