31999R0390

Verordnung (EG) Nr. 390/1999 der Kommission vom 23. Februar 1999 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 454/95 mit Durchführungsvorschriften für die Interventionen auf dem Markt für Butter und Rahm

Amtsblatt Nr. L 048 vom 24/02/1999 S. 0003 - 0003


VERORDNUNG (EG) Nr. 390/1999 DER KOMMISSION vom 23. Februar 1999 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 454/95 mit Durchführungsvorschriften für die Interventionen auf dem Markt für Butter und Rahm

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 804/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1587/96 (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 6 und die Artikel 28 und 30,

in Erwägung nachstehender Gründe:

In Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 454/95 der Kommission (3), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 419/98 (4), ist der Zeitraum festgelegt, während dessen die Einlagerung erfolgen darf. Angesichts der Situation des Marktes für Butter ist die Verschiebung des Beginns der Einlagerung vom 1. April auf den 15. März gerechtfertigt.

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Milch und Milcherzeugnisse -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

In Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 454/95 wird das Datum "1. April" durch das Datum "15. März" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt für Erzeugnisse, für die nach ihrem Inkrafttreten Verträge über die private Lagerhaltung geschlossen wurden.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 23. Februar 1999

Für die Kommission

Franz FISCHLER

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 148 vom 28. 6. 1968, S. 13.

(2) ABl. L 206 vom 16. 8. 1996, S. 21.

(3) ABl. L 46 vom 1. 3. 1995, S. 1.

(4) ABl. L 52 vom 21. 2. 1998, S. 20.