17.7.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 180/23


BESCHLUSS (GASP) 2018/1005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 3. Juli 2018

zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/1/2018)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2013/354/GASP des Rates vom 3. Juli 2013 über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2013/354/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Am 28. September 2017 hat das PSK den Beschluss EUPOL COPPS/1/2017 (2) angenommen, mit dem Herr Kauko AALTOMAA für den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. Juni 2018 zum Missionsleiter der EUPOL COPPS ernannt wurde.

(3)

Am 29. Juni 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/942 (3) angenommen, mit dem das Mandat der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 verlängert wurde.

(4)

Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat vorgeschlagen, das Mandat von Herrn Kauko AALTOMAA als Missionsleiter der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 zu verlängern.

(5)

Dieser Beschluss sollte ab dem 1. Juli 2018 gelten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Mandat von Herrn Kauko AALTOMAA als Missionsleiter der EUPOL COPPS wird vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2018.

Geschehen zu Brüssel am 3. Juli 2018.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

W. STEVENS


(1)  ABl. L 185 vom 4.7.2013, S. 12.

(2)  Beschluss (GASP) 2017/1802 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 28. September 2017 über die Ernennung des Missionsleiters der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/1/2017) (ABl. L 259 vom 7.10.2017, S. 20).

(3)  Beschluss (GASP) 2018/942 des Rates vom 29. Juni 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (ABl. L 166 vom 3.7.2018, S. 17).