21.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 348/60


BESCHLUSS (GASP) 2016/2356 DES RATES

vom 19. Dezember 2016

zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 26 Absatz 2 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 15. und 16. Dezember 2005 die Strategie der EU zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (im Folgenden „Strategie“) angenommen, in der die Leitlinien für das Vorgehen der Union im Bereich der Kleinwaffen und leichten Waffen (im Folgenden „SALW“) vorgegeben werden. Nach der Strategie zählen der Balkan und Südosteuropa zu den Regionen, die mit am stärksten von der übermäßigen Anhäufung und Verbreitung von SALW betroffen sind. Ferner soll die Union ihre Aufmerksamkeit vorrangig auf Mittel- und Osteuropa richten; im Zusammenhang mit dem Balkan wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Förderung eines wirksamen Multilateralismus sowie einschlägiger regionaler Initiativen ein wirksames Instrument zur Durchführung der Strategie ist. Insbesondere wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die überschüssigen Bestände an SALW in Osteuropa — eine Altlast aus der Zeit des Kalten Krieges — abzubauen.

(2)

Auf der 2016 ausgerichteten sechsten Konferenz zur Vorbereitung der Überprüfung des am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten (im Folgenden „VN-Aktionsprogramm“) haben alle VN-Mitgliedstaaten erneut ihre Entschlossenheit bekräftigt, den unerlaubten Handel mit SALW zu verhindern. Die Staaten würdigten die Fortschritte, die bei der Vertiefung der subregionalen und regionalen Zusammenarbeit erzielt wurden, und verpflichteten sich, eine solche Zusammenarbeit sowie Mechanismen zur Koordinierung und zum Informationsaustausch, einschließlich des Austauschs bewährter Verfahren, auf- oder auszubauen, wo dies zweckmäßig ist, um die Durchführung des Aktionsprogramms voranzubringen.

(3)

Die 2002 in Belgrad eingerichtete Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (im Folgenden „SEESAC“), die gemäß dem gemeinsamen Mandat des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und des Regionalen Kooperationsrats (zuvor Stabilitätspakt für Südosteuropa) tätig ist, unterstützt nationale und regionale Akteure bei der Kontrolle und Eindämmung der Verbreitung und des Missbrauchs von SALW und Munition und leistet somit einen Beitrag zur Förderung von Stabilität, Sicherheit und Entwicklung in Südost- und Osteuropa. Die SEESAC legt besonderes Gewicht auf die Entwicklung regionaler Projekte, in deren Rahmen dem grenzüberschreitenden Umlauf von Waffen konkret entgegengewirkt wird.

(4)

Die Union hat die SEESAC bereits durch den Beschluss 2002/842/GASP des Rates (1), der mit den Ratsbeschlüssen 2003/807/GASP (2) und 2004/791/GASP (3) verlängert und geändert wurde, sowie durch den Beschluss 2010/179/GASP des Rates (4) unterstützt. Die Union hat die auf Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der SEESAC auch durch den Beschluss 2013/730/GASP des Rates (5) unterstützt.

(5)

Die Union möchte ein weiteres SEESAC-Projekt in Südosteuropa zur Verringerung der Gefahr der unerlaubten Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit finanzieren —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Zwecks Umsetzung der Strategie der EU zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und zur Förderung von Frieden und Sicherheit werden für die von der Union zu unterstützenden Maßnahmen des Projekts in Südosteuropa zur Verringerung der Gefahr der unerlaubten Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit folgende spezifische Ziele festgelegt:

Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit sowie des Wissens- und Informationsaustauschs mit dem Ziel, die Kapazitäten für eine faktengestützte Politikgestaltung auszubauen,

Ausbau der Kapazitäten zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen durch eine bessere Sicherung der Infrastruktur, den Abbau überschüssiger Bestände sowie Ausbildungsmaßnahmen,

Verbesserung der Kapazitäten für Kennzeichnung, Rückverfolgung und Nachweisführung,

Verringerung des unerlaubten Besitzes und des Missbrauchs von Feuerwaffen durch Unterstützung von Sensibilisierungs- und Einsammlungskampagnen.

Die Union finanziert das Projekt, das im Anhang ausführlich beschrieben ist.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter zuständig.

(2)   Die technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts übernimmt die SEESAC.

(3)   Die SEESAC nimmt diese Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt.

Artikel 3

(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 genannten von der Union finanzierten Projekts beträgt 6 508 136 EUR. Die Mittel für das Gesamtprogramm belaufen sich insgesamt auf schätzungsweise 9 142 355 EUR. Das Programm wird von der Union und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs Norwegen und dem Begünstigten kofinanziert.

(2)   Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierfür trifft sie die erforderliche Vereinbarung mit dem UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass die SEESAC zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.

(4)   Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.

Artikel 4

(1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Quartalsberichte der SEESAC über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Evaluierung durch den Rat.

(2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung oder, falls innerhalb dieses Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist, sechs Monate nach dem Tag seines Inkrafttretens.

Geschehen zu Brüssel am 19. Dezember 2016.

Im Namen des Rates

Der Präsident

L. SÓLYMOS


(1)  Beschluss 2002/842/GASP des Rates vom 21. Oktober 2002 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen in Südosteuropa (ABl. L 289 vom 26.10.2002, S. 1).

(2)  Beschluss 2003/807/GASP des Rates vom 17. November 2003 zur Verlängerung und Änderung des Beschlusses 2002/842/GASP zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen in Südosteuropa (ABl. L 302 vom 20.11.2003, S. 39).

(3)  Beschluss 2004/791/GASP des Rates vom 22. November 2004 zur Verlängerung und Änderung des Beschlusses 2002/842/GASP zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Handfeuerwaffen und leichten Waffen in Südosteuropa (ABl. L 348 vom 24.11.2004, S. 46).

(4)  Beschluss 2010/179/GASP des Rates vom 11. März 2010 zur Unterstützung der auf die Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in den westlichen Balkanstaaten im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 80 vom 26.3.2010, S. 48).

(5)  Beschluss 2013/730/GASP des Rates vom 9. Dezember 2013 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 332 vom 11.12.2013, S. 19).


ANHANG

Vorschlag für einen Beitrag der Union zum SEESAC-Projekt in Südosteuropa zur Verringerung der Gefahr der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit

1.   Einleitung und Ziele

Südosteuropa ist gemäß der Strategie der EU zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und zugehöriger Munition (im Folgenden „SALW-Strategie der EU“) sowie des unerlaubten Handels damit nach wie vor eine Region, die Anlass zu besonderer Sorge gibt und in der es erhebliche Herausforderungen zu bewältigen gilt. Trotz der bedeutenden Fortschritte der letzten Jahre wird die Wirksamkeit der Anstrengungen zur SALW-Kontrolle nach wie vor durch das reine Ausmaß der Anhäufung von SALW und Munition, die unzulänglichen Lagerbedingungen, den weitverbreiteten unerlaubten Besitz von Waffen sowie durch Lücken in der Politikgestaltung und bei den Durchführungskapazitäten begrenzt. Daher ist die Weiterführung der Unterstützung für die Bekämpfung der Gefahr, die von der Verbreitung von SALW und des unerlaubten Handels damit in und von Südosteuropa ausgeht, ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen der Union zur Verwirklichung der Ziele der SALW-Strategie der EU, damit für kontinuierlichen Fortschritt gesorgt, das Erreichte gesichert und der Weg für eine langfristige Lösung geebnet werden kann.

Das übergeordnete Ziel dieses Projekts ist es, zu internationalem Frieden und Sicherheit beizutragen, indem den Gefahren, die von der weitverbreiteten Anhäufung von SALW und zugehöriger Munition sowie dem unerlaubten Handel damit in und von Südosteuropa ausgehen, entgegengewirkt wird. Gleichzeitig stärkt das Projekt die regionale Stabilität, indem im Rahmen des Regionalen Kooperationsrates (RCC- zuvor Stabilitätspakt für Südosteuropa) und in Partnerschaft mit anderen relevanten Initiativen zusammengearbeitet wird. Durch das Projekt wird insbesondere Folgendes bewirkt: die Vertiefung der regionalen Zusammenarbeit sowie des Wissens- und Informationsaustauschs mit dem Ziel, die Kapazitäten für eine faktengestützte Politikgestaltung auszubauen, der Ausbau der Kapazitäten zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen durch eine bessere Sicherung der Infrastruktur, den Abbau überschüssiger Bestände sowie Ausbildungsmaßnahmen, die Verbesserung der Kapazitäten für Kennzeichnung, Rückverfolgung und Nachweisführung, die Verringerung des unerlaubten Besitzes und des Missbrauchs von Feuerwaffen durch Sensibilisierungskampagnen und die Unterstützung von Unterstützung von Sensibilisierungs- und Einsammlungskampagnen.

Die Durchführung des Projekts stützt sich auf den regionalen Durchführungsplan für die Bekämpfung der Verbreitung von SALW und wird die Sicherheit und Stabilität in Südosteuropa und über die Region hinaus erhöhen, indem gegen die Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition und gegen den unerlaubten Handel damit vorgegangen wird. Das Projekt wird einen unmittelbaren Beitrag zur Umsetzung der Sicherheitsstrategie der EU, der SALW-Strategie der EU, der EU-Strategie gegen Feuerwaffen, des Vertrags über den Waffenhandel, des VN-Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten, des Internationalen Rückverfolgungsinstruments, des VN-Feuerwaffenprotokolls und der Resolution 1325 (2000) des VN-Sicherheitsrates leisten und wird insbesondere die regionale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Gefahren, die von der Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition ausgehen, verstärken. Die Ergebnisse des Projekts werden auch einen unmittelbaren Beitrag zur Durchführung des Ziels Nr. 16 für eine nachhaltige Entwicklung zu friedlichen und gerechten Gesellschaften leisten, insbesondere zu den Zielen Nr. 16.1 (alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern) und Nr. 16.4 (illegale Waffenströme deutlich verringern). Zudem wird das Projekt zur Durchführung des Aktionsplans der Kommission gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen in der Union beitragen.

Dieses Nachfolgeprojekt, das auf der erfolgreichen Umsetzung insbesondere des Beschlusses 2013/730/GASP des Rates aufbaut und mit der SALW-Strategie der EU im Einklang steht, zielt demnach darauf ab, die nationalen Kontrollsysteme weiter zu stärken und auch den Multilateralismus durch die Schaffung regionaler Mechanismen zur Eindämmung des Angebots und der destabilisierenden Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition weiter zu fördern. Damit die Kapazitätssteigerungen in Südosteuropa auch in andere eventuelle Problembereiche hineinwirken können, wird im Rahmen des Projekts außerdem durch gezielte Anstrengungen im Bereich der Wissensweitergabe eine umfassendere regionale Dimension angestrebt.

2.   Auswahl der Durchführungsstelle und Koordinierung mit anderen wichtigen Finanzierungsinitiativen

Die SEESAC ist eine gemeinsame Initiative des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und des Regionalen Kooperationsrats RCC und ist als solche die Anlaufstelle für SALW-bezogene Tätigkeiten in Südosteuropa. Als ausführendes Organ des regionalen Durchführungsplans für die Bekämpfung der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) arbeitet die SEESAC seit 2002 gemeinsam mit nationalen und internationalen Akteuren in Südosteuropa an der Umsetzung eines ganzheitlichen Ansatzes für die Eindämmung von SALW, indem sie unterschiedlichste Tätigkeiten durchführt, darunter Sensibilisierungskampagnen und Kampagnen zum Einsammeln von SALW, Bestandsverwaltung, Abbau überschüssiger Bestände und Stärkung der Kapazitäten für die Kennzeichnung und Rückverfolgung sowie verbesserte Kontrolle der Waffenausfuhren. Somit verfügt die SEESAC nunmehr über eine einzigartige Kompetenz und Erfahrung bei der Durchführung regionaler, von mehreren Akteuren getragener Interventionen („multi-stakeholder“) vor dem Hintergrund gleichartiger politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Länder der Region und unter Gewährleistung der nationalen und regionalen Eigenverantwortung sowie der Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeiten, und hat sie sich als die führende regionale Autorität im Bereich der Eindämmung von SALW etabliert.

Die SEESAC verfügt über offene bilaterale und multilaterale Kommunikationskanäle zu allen wichtigen Akteuren und Organisationen. Sie fungiert zudem als Sekretariat der regionalen Steuerungsgruppe für SALW (RSG). Darüber hinaus stellt die SEESAC das Sekretariat für die RASR-Initiative (Regional Approach to Stockpile Reduction — regionaler Ansatz für den Abbau von Beständen). Die SEESAC wird regelmäßig zur Teilnahme an allen bedeutenden regionalen Foren eingeladen, so auch zu den Jahrestagungen der Justiz- und Innenminister der EU und der westlichen Balkanstaaten, dem strukturierten Informationsaustausch über SALW auf NATO-Ebene und dem Prozess auf der Ebene der Verteidigungsminister der südosteuropäischen Länder („South-Eastern Europe defence ministerial process“ — SEDM). Sie verfügt über ein umfassendes Netz förmlicher und informeller Partnerschaften mit Organisationen wie dem RACVIAC-Zentrum (Regional Arms Control Verification and Implementation Assistance Centre) für Sicherheitskooperation und dem Forum der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)-für Sicherheitskooperation (FSC). Regelmäßige Koordinierungssitzungen mit anderen VN-Einrichtungen wie dem UNODC und dem UNODA werden über den VN-Koordinierungsmechanismus für Maßnahmen gegen Kleinwaffen (CASA) sowie über andere Mechanismen ausgerichtet. Die SEESAC hat sich somit zu einer regionalen Drehscheibe und Anlaufstelle für ein weites Spektrum von Fragen im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors entwickelt, wobei die Eindämmung von SALW und die Verwaltung der SALW-Lagerbestände besondere Schwerpunkte bilden. Gegenwärtig ist die SEESAC, die ihren Sitz in Belgrad hat, in weiten Teilen Südosteuropas tätig, so in Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo (*1), der Republik Moldau, Montenegro, Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM). In der Vergangenheit erstreckte sich die Tätigkeit der SEESAC auch auf Bulgarien, Kroatien und Rumänien. Die regionale Eigenverantwortung wird durch den Regionalen Kooperationsrat sowie die RSG gewährleistet, in denen Vertreter aller südosteuropäischen Staaten strategische Leitlinien und Initiativen ausarbeiten und Anträge für SEESAC-Tätigkeiten formulieren.

Die SEESAC hat eine Vorreiterrolle bei der Verwirklichung eines Ansatzes eingenommen, der auf der Bewältigung gemeinsamer Probleme durch regionale Initiativen basiert und in Südosteuropa zu beeindruckenden Ergebnissen geführt hat, nicht nur aufgrund des unerlässlichen Informationsaustauschs und eines durch diese Vorgehensweise geförderten gesunden regionalen Wettbewerbs, sondern auch deshalb, weil auf diese Weise aussagekräftige und leicht messbare Ergebnisse im Wege ganzheitlicher Umsetzungsmodalitäten erzielt werden können. Die Teilnahme der SEESAC an allen wichtigen regionalen Prozessen und Initiativen (beispielsweise SEDM, RASR und RACVIAC) sorgt für einen rechtzeitigen und freimütigen Informationsaustausch, eine korrekte Lageerkennung und ermöglicht die Vorausschau, die erforderlich ist, um sicherzustellen, dass keine Überschneidungen auftreten und den aktuellen Bedürfnissen der Regierungen und Regionen sowie neu auftretenden Trends Rechnung getragen wird.

Die SEESAC stützt alle ihre Tätigkeiten auf die erhobenen Bezugsdaten und sorgt für die Zustimmung und politische Unterstützung seitens der nationalen Akteure, da dies eine Vorbedingung für ihr Tätigwerden darstellt. Sie hat bei ihren bisherigen von der Union finanzierten Projekten die in Betracht gezogenen Tätigkeiten in hohem Maße erfolgreich durchgeführt, wobei sie durch Ausbau und Förderung einer nationalen Eigenverantwortung für ihre Projekte und Tätigkeiten nachhaltige Ergebnisse geliefert und die Koordinierung sowie den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren auf regionaler Ebene und die regionale Forschung gefördert hat. Aufgrund ihres Fachwissens im SALW-Bereich und ihrer eingehenden Kenntnis der regionalen Angelegenheiten und relevanten Akteure ist die SEESAC der am besten geeignete Partner für die Durchführung der vorliegenden Maßnahme.

Das Projekt ergänzt zudem bereits laufende Anstrengungen auf nationaler Ebene, mit denen ein Höchstmaß an Synergien angestrebt wird. Zudem ergänzt das Projekt insbesondere mit Blick auf Bosnien und Herzegowina insbesondere die beiden folgende Projekte:

das Projekt EXPLODE, das über die kurzfristige Komponente des Stabilitäts- und Friedensinstruments der EU finanziert und von dem UNDP-Büro in Sarajewo in Partnerschaft mit der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina durchgeführt wird; es soll durch einen Abbau der Bestände an instabiler Munition und durch größere Sicherheit der Lager für einen besseren Schutz der Menschen in Bosnien und Herzegowina sorgen;

das Projekt SECUP in Bosnien und Herzegowina für eine bessere Sicherung der Waffen- und Munitionslager, das von der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina und dem Ministerium für Verteidigung von Bosnien und Herzegowina durchgeführt wird, wobei die EUFOR eine fachkompetente Beratung und ein Monitoring der sicherheitsrelevanten Aspekte der Projektdurchführung bereitstellt.

Die SEESAC wird den vom Verteidigungsministerium und internationalen Akteuren geschaffenen Koordinierungsmechanismus anwenden und in regelmäßigem Kontakt mit EUFOR Althea, der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina und dem UNDP-Büro in Sarajewo stehen, um eine kontinuierliche Koordinierung und Komplementarität mit diesen Projekten sowie mit den laufenden Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zu gewährleisten, die darauf abzielen, das Problem der überschüssigen Bestände an konventioneller Munition im Besitz des Verteidigungsministeriums von Bosnien und Herzegowina auch mit Blick auf etwaige künftige Pläne für eine Kampagne zur Einsammlung illegaler konventioneller Waffen in Bosnien und Herzegowina einer Lösung zuzuführen. In der vorangegangenen Projektdurchführungsphase hat sich die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit diesen beiden Projekten als außerordentlich vorteilhaft erwiesen und zu besseren Ergebnissen geführt.

Da das vorgeschlagene Projekt Bestandteil eines umfangreicheren Programms ist, wird die SEESAC ihre Tätigkeit mit folgenden internationalen Unterstützungsmaßnahmen koordinieren:

in Montenegro mit dem Projekt MONDEM, das vom UNDP in Partnerschaft mit der OSZE verwaltet wird; es dient der Reduzierung des Verbreitungsrisikos durch Entwicklung sicherer Lagerinfrastrukturen und Bestandsverwaltungssysteme für konventionelle Munition, der Verringerung der von Sprengstoffen ausgehenden Gefahren für die Bevölkerung durch umweltgerechtes Unbrauchbarmachen der Munition, der Vernichtung giftiger und gefährlicher Abfälle (flüssiger Raketentreibstoff) und der Unterstützung der Verteidigungsreform durch die Zerstörung einer begrenzten Zahl schwerer Waffensysteme entsprechend den Vorgaben des Verteidigungsministeriums von Montenegro;

im Kosovo mit dem FERM-Projekt (firearms and explosives risk mitigation project — Projekt zur Minderung der von Feuerwaffen und Sprengstoffen ausgehenden Gefahr) (vormals KOSSAC — Kosovo Small Arms Control Initiative), das ursprünglich dazu bestimmt war, die Waffengewalt im Kosovo zu verringern und die Bevölkerung besser zu schützen; es dient dazu, die Akteure im Kosovo dabei zu unterstützen, den weitverbreiteten unerlaubten Besitz und die weitverbreitete unerlaubte Verschiebung von SALW einzudämmen und die von diesen Waffen und Explosivstoffen ausgehenden Gefahren durch risikobasiertes Management und einen evidenzbasierten Ansatz zu verringern;

in Serbien mit dem Projekt CASM (Conventional Ammunition Stockpile Management — Verwaltung von Lagerbeständen an konventionellen Munition), das vom US-Außenministerium, vom UNDP und von der OSZE finanziert wird und die Sicherheit und den Schutz vorab bestimmter Lagerstätten für konventionelle Munition und die Beseitigung gemeldeter überschüssiger Munitionsbestände verbessern soll.

Zudem wird im Rahmen des Projekts eine Koordinierung mit relativ neuen Initiativen in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, die auf eine Verbesserung der Lagerbestandsverwaltungskapazitäten der Polizei abzielen, angestrebt.

Die SEESAC unterhält zudem regelmäßige Kontakte zur OSZE, zur NATO, zur Norwegian People's Aid sowie zu anderen wichtigen Akteuren, um die Komplementarität der Maßnahmen und der Interventionszeiträume und eine kostenwirksame Nutzung der Mittel zu gewährleisten.

3.   Projektbeschreibung

Die neue Phase des SEESAC -Projekts wird auf dem aufbauen, was durch den Beschluss 2013/730/GASP des Rates erreicht wurde, dabei wird unter Beibehaltung des ganzheitlichen Ansatzes für die Eindämmung der von SALW in der Region ausgehenden Bedrohung der Schwerpunkt auf vier Hauptbereiche gelegt. Diese vier Bereiche haben die strategische/politische Ebene sowie die operativen Aspekte zum Gegenstand; dabei werden herkömmlichere Ansätze zur Kontrolle von SALW mit einer stärkeren Ausrichtung auf Strafverfolgungskapazitäten und Vernetzung kombiniert, indem die größten Bedrohungen angegangen werden (große, schlecht gesicherte Lagerbestände, unzureichende Informationen, Anstieg des unerlaubten Handels, weitverbreiteter unerlaubter Waffenbesitz). Das Projekt wird insbesondere zu folgenden Ergebnissen führen:

Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit sowie des Wissens- und Informationsaustauschs mit dem Ziel, die Kapazitäten für eine faktengestützte Politikgestaltung auszubauen,

Ausbau der Kapazitäten zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen durch eine bessere Sicherung der Infrastruktur, den Abbau überschüssiger Bestände sowie Ausbildungsmaßnahmen,

Verbesserung der Kapazitäten für Kennzeichnung, Rückverfolgung und Nachweisführung,

Verringerung des unerlaubten Besitzes und des Missbrauchs von Feuerwaffen durch Unterstützung von Sensibilisierungs- und Einsammlungskampagnen.

Die Projektstrategie beruht auf dem von der SEESAC verfolgten unverwechselbaren Ansatz, bei dem es um den Aufbau und die Förderung von Vertrauen und Zusammenarbeit in der Region geht, die beide Voraussetzungen für einen konkreten und messbaren tief greifenden Wandel sind. Die verschiedenen von der SEESAC unterstützten Prozesse, in die politische Entscheidungsträger und Praktiker der fachlichen Ebene gleichermaßen eingebunden sind, haben sich insbesondere auf regionaler Ebene als wesentlicher Faktor dafür erwiesen, günstige Rahmenbedingungen für den Wissenstransfer, den Austausch von Fachkenntnissen und die Weitergabe von Informationen zu schaffen. Hierbei geht es nicht nur darum, die Kapazitäten in der Region auszubauen, sondern vor allem darum, Vertrauen zu schaffen und Brücken zu bauen, die eine Zusammenarbeit zwischen Institutionen und einzelnen Experten ermöglichen. Im Gegenzug ermöglicht eine Atmosphäre fachlichen Vertrauens auf nationaler Ebene Fortschritte bei den Problemstellungen, die im Rahmen dieses Projektes angegangen werden: die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen einschließlich des Abbaus überschüssiger Bestände, Kennzeichnung, Rückverfolgung und Nachweisführung sowie die operative Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsstellen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Der Ansatz der regionalen Zusammenarbeit hat zudem bewirkt, dass in der Region in Bezug auf die Anstrengungen zur Kontrolle des Waffenhandels mehr Transparenz und mehr Effizienz herrscht, sodass die Staaten Südosteuropas weltweit zu den Staaten zählen, die bei der Berichterstattung über Waffentransfers die größte Transparenz walten lassen. Mit dem Projekt wird deshalb weiterhin die regionale Zusammenarbeit gefördert, die eine der Hauptvoraussetzungen dafür ist, dass messbare Ergebnisse erzielt werden können.

Der geografische Geltungsbereich des Projekts erstreckt sich auf Südosteuropa, wobei Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo, die Republik Moldau, Montenegro, Serbien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien unmittelbar von dem Projekt profitieren. Ferner wird im Rahmen des Projekts angestrebt, die Weitergabe von Wissen und Fachkenntnissen an osteuropäische Länder, die im Zusammenhang mit SALW mit denselben Problemen konfrontiert sind, insbesondere die Ukraine und Belarus, zu erleichtern.

3.1.   Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit sowie des Wissens- und Informationsaustausches, mit dem Ziel, die Kapazitäten für eine faktengestützte Politikgestaltung auszubauen

Ziel

Ziel ist die weitere Stärkung der Fähigkeit, im Einklang mit international bewährten Verfahren, einschließlich des Internationalen Standards für die Kontrolle von Kleinwaffen, eine faktengestützte Politik zur SALW-Kontrolle zu konzipieren und durchzuführen und auf diese Weise zur Minderung der von der unerlaubten Verbreitung von SALW ausgehenden Bedrohung beizutragen.

Beschreibung

Aufbauend auf dem erfolgreichen Ansatz, die Vernetzung auf regionaler Ebene, insbesondere zwischen den für die Genehmigung von Waffentransfers zuständigen Behörden (im Rahmen des Prozesses des Informationsaustauschs auf regionaler Ebene) und den SALW-Ausschüssen, zu erleichtern, der ein vermehrtes Tätigwerden und bessere politische Maßnahmen bewirkt hat, wird im Rahmen dieser Projektkomponente weiterhin die regionale Zusammenarbeit zwischen den SALW-Ausschüssen durch regelmäßige regionale Zusammenkünfte, Informationsaustausch und Maßnahmen zur Datenerhebung und zum Ausbau der Kapazitäten für eine faktengestützte Politikgestaltung erleichtert. Die im Rahmen dieser Projektkomponente durchgeführten Maßnahmen zielen darauf ab, die Fähigkeiten zur Politikgestaltung durch verbesserte Datenerhebung und -analyse, einschließlich detaillierter Erhebungen, sowie den Informationsaustausch auf regionaler Ebene zu verbessern; ferner soll bewirkt werden, dass politische Entscheidungsträger und die für die Umsetzung der Politik zuständigen Stellen in Bezug auf die Komplexität der Problematik der SALW-Kontrolle ein größeres Wissen und ein besseres Verständnis erlangen. Außerdem wird für mehr Transparenz bei Waffentransfers gesorgt, indem der Prozess des Informationsaustauschs auf regionaler Ebene über Waffentransfers in die Zusammenarbeit zwischen den SALW-Ausschüssen integriert wird; zudem wird die kontinuierliche Transparenz in Bezug auf Waffentransfers in Südosteuropa unterstützt. Im Rahmen dieser Projektkomponente ist es ebenfalls vorgesehen, die in Südosteuropa erworbenen Fachkenntnisse an andere Regionen weiterzugeben, um Maßnahmen der Union in anderen Bereichen zu unterstützen. Schließlich wird im Rahmen dieser Projektkomponente technische Unterstützung geleistet, indem für politische Entscheidungsträger gezielt und bedarfsgerecht politisch relevante Forschungsarbeiten durchgeführt und Informationspapiere erstellt werden.

Insbesondere soll durch das Projekt weiterhin der Prozess des Informationsaustauschs auf regionaler Ebene erleichtert werden, und zwar durch folgende Maßnahmen:

Veranstaltung förmlicher Regionaltreffen der SALW-Ausschüsse und der relevanten politischen Entscheidungsgremien (zweimal jährlich), bei denen der Schwerpunkt auf dem Informationsaustausch, der Wissensweitergabe und der Vereinheitlichung sowie auf Ausbildungsmaßnahmen liegt,

Weitergabe von Fachwissen an Belarus und die Ukraine durch Erleichterung ihrer Teilnahme an ausgewählten förmlichen Treffen sowie durch Übersetzung und Veröffentlichung bestehender Instrumente zur SALW-Kontrolle.

Ferner werden die Kapazitäten für eine faktengestützte Politikgestaltung durch folgende Maßnahmen ausgebaut:

Verbesserung und Aktualisierung der Bezugsdaten für das regionale Lagebild in Bezug auf SALW durch eine SALW-Regionalerhebung (einschließlich nationaler Erhebungen), um so gestützt auf eine verbesserte Methode die Veränderungen seit der letzten Erhebung (aus dem Jahr 2006) bewerten zu können,

Verbesserung der Fähigkeiten zur Datenerhebung und -analyse durch die Entwicklung und kontinuierliche Aktualisierung eines Überwachungsinstruments, das auf der Online-Plattform der SEESAC „Targeting Weapons“ beruht, die durch die regelmäßige Veröffentlichung eines Südosteuropa-SALW-Monitors, in dem einschlägige Daten zusammengestellt werden und der das Aufspüren von Trends ermöglicht, erweitert wird;

Verbesserung des Wissensmanagements durch die systematische Zusammenstellung von gewonnenen Erkenntnissen und die Pflege der Online-Plattform für den Informationsaustausch sowie die Verbesserung dieser Plattform durch die Entwicklung von politisch relevanten bedarfsgerecht erstellten wissensbasierten Produkten;

Bereitstellung von bedarfsgerechter technischer Beratung und technischer Expertise mit dem Ziel, die Entwicklung, Konzeption, Annahme und Durchführung politischer Maßnahmen zu verbessern.

Zur Verbesserung der Wirksamkeit der politischen Maßnahmen zur SALW-Kontrolle und um sicherzustellen, dass die Durchführung dieser Maßnahmen bewirkt, dass sich die Sicherheit für Frauen und Männer gleichermaßen verbessert, wird die Geschlechterperspektive unter besonderer Berücksichtigung der häuslichen Gewalt in die politischen Maßnahmen zur SALW-Kontrolle integriert und durch technische Beratung und Fachkenntnisse, die Entwicklung wissensbasierter Produkte und Ausbildungsmaßnahmen zum Tragen gebracht.

Hierfür wird ein umfassend partizipatorischer Ansatz verfolgt, sodass nicht nur fertige Produkte bereitgestellt werden, sondern auch Kapazitäten aufgebaut werden und wichtige Institutionen bei der Einführung entsprechender Maßnahmen unterstützt werden, um so die Nachhaltigkeit dieser Maßnahme zu gewährleisten.

Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung

Mit dem Projekt wird dazu beigetragen, die Gefahr der Verbreitung zu verringern, indem die Kapazitäten für die Konzipierung, Annahme und Durchführung faktengestützter politischer Maßnahmen zur SALW-Kontrolle ausgebaut werden; dies geschieht wie folgt:

Veröffentlichung einer SALW-Erhebung und Ermittlung aktueller Bezugsdaten;

Sicherstellung regelmäßiger Erhebung, Auswertung und Weitergabe von Daten;

Entwicklung oder Aktualisierung von bis zu zehn politisch relevanten wissensbasierten Produkten;

Erleichterung des Informationsaustauschs, des Wissenstransfers und der Vereinheitlichung;

Durchführung von bis zu drei Ausbildungsmaßnahmen zum Zweck der technischen Beratung und des Kapazitätsaufbau;

Veranstaltung von bis zu sechs förmlichen Treffen der SALW-Ausschüsse;

Erleichterung des Wissenstransfers.

3.2.   Ausbau der Kapazitäten zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen durch eine bessere Sicherung der Infrastruktur, den Abbau überschüssiger Bestände sowie Ausbildungsmaßnahmen

Ziel

Minderung des Verbreitungsrisikos durch verbesserte Sicherung von Waffen- und Munitionslagerbeständen und Abbau überschüssiger Lagerbestände von SALW und zugehöriger Munition.

Beschreibung

Die SEESAC verfolgt seit 2010 erfolgreich einen zweigleisigen Ansatz, der sich 1) auf eine bessere Sicherung von Lagereinrichtungen und 2) auf den Aufbau der Kapazitäten des mit der Bestandsverwaltung befassten Personals stützt; dies hat zu einer erheblichen Verschärfung der Sicherheitsvorschriften und zu einer Minderung des Risikos einer unerwünschten Verbreitung von Beständen an SALW und zugehöriger Munition geführt. Im Einklang mit einem umfassenden Ansatz für die physische Sicherung und Verwaltung von Beständen an SALW und zugehöriger Munition wird der vorbeschriebene Ansatz im Rahmen der neuen Projektphase um den Abbau überschüssiger Bestände erweitert, wodurch das Risiko der Verbreitung noch weiter gemindert wird. Deshalb wird mit dem Projekt die Sicherung von Waffen- und Munitionslagern in Südosteuropa weiter verbessert werden, indem im Einklang mit internationalen Standards und bewährten Verfahren weitere spezifische Hilfe in den Bereichen Technik und Infrastruktur bereitgestellt wird.

Während bei der Durchführung des Beschlusses 2013/730/GASP des Rates die Sicherung militärischer Lagereinrichtungen deutlich verbessert wurde, geben den Feststellungen der SEESAC zufolge Lagereinrichtungen der Polizei und der Innenministerien Anlass zu Besorgnis, da nur unzureichende Kapazitäten zur Sicherung vorhanden sind und die Fähigkeiten für die Führung von Verbleibnachweisen und die Bestandsverwaltung und komplexere Systeme, zu denen unter anderem Formationswaffen sowie beschlagnahmte Feuerwaffen zählen, inadäquat sind. Mit dieser Projektkomponente werden deshalb die Innenministerien und die Polizeidienste mit folgender Zielsetzung unterstützt:

Bessere Sicherung der Lagerbestände durch kosteneffiziente gezielte Verbesserungen der Infrastruktur bei Lagereinrichtungen der Polizei in Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Moldau, Montenegro, Serbien und im Kosovo. Die Infrastrukturverbesserungen werden schwerpunktmäßig an zentralen Lagereinrichtungen der Polizei sowie an den Asservatenkammern großer Polizeireviere durchgeführt, um die Sicherung der Lagerbestände möglichst wirksam und kosteneffizient zu verbessern;

Vernichtung von bis zu 50 000 überschüssigen beschlagnahmten SALW in der Region sowie von bis zu 500 000 Stück SALW-Munition;

Beitrag zum Kapazitätsaufbau durch Ausbildung eines regionalen Pools von Ausbildern in den Innenministerien und Unterstützung dieser Ausbilder bei der Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen auf nationaler Ebene zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen auf der Grundlage der von der SEESAC im Rahmen der Durchführung des Beschlusses 2013/730/GASP des Rates erstellten Lehrpläne.

Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung

Mit dem Projekt werden die Sicherheitslücken im Zusammenhang mit der Verbreitung von SALW durch eine bessere Sicherung der Lagerbestände und durch die Verringerung der Zahl der überschüssigen und beschlagnahmten SALW, Explosivstoffe und Munition, die von den Innenministerien und den Polizeidiensten in Albanien, in Bosnien und Herzegowina, im Kosovo, in der Republik Moldau, in Montenegro und in Serbien gelagert werden, erheblich reduziert werden:

bessere Sicherung von zentralen Lagereinrichtungen (7) im Einklang mit internationalen Standards und bewährten Verfahren;

bessere Sicherung von Asservatenkammern (15);

Vernichtung von bis zu 50 000 konventionellen Waffen;

Unbrauchbarmachen und Vernichtung von bis zu 500 000 Stück Munition und Explosivstoffe, von denen ein Verbreitungsrisiko ausgeht.

3.3.   Verbesserte Kapazitäten für Kennzeichnung, Rückverfolgung und Nachweisführung

Ziel

Minderung der vom illegalen Handel mit Feuerwaffen ausgehenden Bedrohung durch Verbesserung der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden in Südosteuropa für die Kennzeichnung und Rückverfolgung mittels eines auf regionaler Zusammenarbeit basierenden Ansatzes, der sich auf eine verstärkte Erhebung, Auswertung und Weitergabe von Informationen stützt.

Beschreibung

Angesichts der Ausweitung des in die Union gerichteten illegalen Handels mit Feuerwaffen sowie angesichts des verstärkten Einsatzes von Feuerwaffen durch die organisierte Kriminalität und bei terroristischen Anschlägen ist die Entwicklung von soliden Systemen und Mechanismen für die Erhebung und den Austausch von Informationen ein wesentlicher Bestandteil der Anstrengungen zur Bekämpfung dieser Bedrohung. Deshalb wurden in den letzten Jahren bedeutende Anstrengungen unternommen, um die Zusammenarbeit zu intensivieren und die Kenntnisse über den illegalen Waffenhandel und das Verständnis dieser Problematik zu verbessern und gleichzeitig wirksame Eindämmungsmaßnahmen zu entwickeln. Durch ihre langjährige Tätigkeit in der Region und insbesondere durch die erfolgreiche Durchführung des Beschlusses 2013/730/GASP des Rates, einschließlich der Einrichtung und Förderung des südosteuropäischen Netzes der Feuerwaffenexperten (im Folgenden „SEEFEN“), hat die SEESAC dabei eine führende Rolle wahrgenommen und war als Organisator von Zusammenarbeitsprozessen tätig, während sie darauf hingearbeitet hat, die Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit der Kennzeichnung, Rückverfolgung und Nachweisführung zu verbessern, wozu auch gehörte, dass sie technische Hilfe und Unterstützung beim Aufbau und bei der Verbesserung von Systemen zur Führung von Verbleibnachweisen geleistet hat. Die nachstehend beschriebenen Maßnahmen werden auf dem im vorangegangenen Zeitraum Erreichten aufbauen:

Das SEEFEN wird weiter ausgebaut; gleichzeitig wird es als Plattform für eine intensivierte Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden in Südosteuropa bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit SALW und zugehöriger Munition genutzt. Das SEEFEN wird insbesondere dadurch unterstützt, dass die Veranstaltung von Expertentreffen (zweimal jährlich) und die Verbesserung des Informationsaustauschs kontinuierlich erleichtert werden. Zudem werden die Feuerwaffenexperten durch gezielte Ausbildungsmaßnahmen und technische Beratung unterstützt; hierdurch wird die kosteneffiziente gezielte technische Hilfe ergänzt, die in der Bereitstellung von Ausrüstung für die Strafverfolgungsbehörden (Maschinen zur Kennzeichnung von Importen) besteht;

in allen sieben begünstigten Staaten wird die Einrichtung von Anlaufstellen für Feuerwaffen unterstützt; dabei soll es sich um zentrale Einheiten zur Informationserhebung und -auswertung handeln, die Ermittler und Staatsanwaltschaft unterstützen und die Gewinnung eines Lagebildes über den illegalen Handel mit Feuerwaffen aus und über Südosteuropa und die Aktualisierung dieses Lagebildes ermöglichen sollen;

es wird die Arbeit im Hinblick auf die Verbesserung der Registrierungssysteme und den Ausbau der Fähigkeiten zur Gewinnung und Auswertung ballistischer Erkenntnisse sowie im Hinblick auf die Umsetzung der Empfehlungen der auf regionaler Ebene erstellten Durchführbarkeitsstudie fortgeführt;

mit der Interpol-Datenbank zur Aufspürung und Rückverfolgung illegaler Waffen (iArms) wird eng zusammengearbeitet, um die Fähigkeiten der Polizeidienste in Südosteuropa zur Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten zu verlorenen oder gestohlenen SALW zu verbessern.

Alle diese Tätigkeiten des SEEFEN werden eng mit den von Europol, Eurojust, den Europäischen Feuerwaffenexperten, der Generaldirektion Migration und Inneres, Interpol, Eurojust und Frontex sowie anderen relevanten Akteuren unternommenen Anstrengungen koordiniert und werden dazu beitragen. Mit diesem Teil des Projekts wird die Stärkung einer wirksamen Rechtsstaatlichkeit unter Beschränkung, Registrierung und Erhebung der Mengen an SALW und der Nachfrage nach diesen Waffen unterstützt. Das Projekt wird im Einklang mit dem VN-Aktionsprogramm zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten, dem Internationalen Rückverfolgungsinstrument, dem VN-Feuerwaffenprotokoll und der Richtlinie 91/477/EWG des Rates sowie dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates konzipiert und wird somit die Umsetzung dieser Instrumente verstärken, indem die Fähigkeit der südosteuropäischen Institutionen zur Kennzeichnung, Rückverfolgung und Führung von Verbleibnachweisen von Waffen verbessert wird, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf die Fähigkeiten zur Erstellung eines korrekten Lagebildes gelegt wird, um wirksame Gegenmaßnahmen gegen die vom illegalen Handel ausgehende Bedrohung entwickeln zu können.

Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung

Verbesserung und Stärkung der Arbeit des SEEFEN durch die Veranstaltung von sechs Treffen (zwei Treffen jährlich) mit Schwerpunkt auf der Kontakt- und Beziehungspflege und dem Informationsaustausch zwischen den Feuerwaffenexperten und den Strafverfolgungsbehörden;

Verbesserung der Online-Plattform des SEEFEN für den Informationsaustausch;

Stärkung der Fähigkeiten der Mitglieder des SEEFEN durch gezielte Ausbildungsmaßnahmen und die Bereitstellung von technischer Hilfe und Beratung;

Einrichtung und Herstellung der Funktionsfähigkeit von Anlaufstellen für Feuerwaffen in allen sieben begünstigten Staaten;

Verbesserung der forensischen Fähigkeiten zur Rückverfolgung;

Schaffung eines wirksamen Kennzeichnungssystems durch Beschaffung von Maschinen zur Kennzeichnung;

Verbesserung der Kapazitäten in Südosteuropa für den Informationsaustausch und die Weitergabe von Erkenntnissen über Feuerwaffen.

3.4.   Verringerung des unerlaubten Besitzes und des Missbrauchs von Feuerwaffen durch Unterstützung von Sensibilisierungs- und Einsammlungskampagnen

Ziel

Erhöhung der regionalen Sicherheit durch Bekämpfung des weitverbreiteten unerlaubten Besitzes von Feuerwaffen durch Kampagnen zur Sensibilisierung und zum Einsammeln von Waffen.

Beschreibung

Die Konflikte der Vergangenheit und die traditionelle Schwäche der Bevölkerung Südosteuropas für Waffen haben mit dem weitverbreiteten unerlaubten Besitz von Feuerwaffen ein ernstes Problem geschaffen (es wird von mehreren Millionen Waffen ausgegangen). Dies stellt eine ernste Bedrohung für den Frieden und die Stabilität nicht nur in der Region, sondern auch darüber hinaus dar. Obwohl bei den in der Vergangenheit unternommenen Anstrengungen zur Eindämmung des Waffenbesitzes durchaus Erfolge zu verzeichnen waren, besteht der unerlaubte Besitz von Waffen in der gesamten Region in großem Umfang fort und ist eine potenzielle Quelle des in die Union gerichteten illegalen Waffenhandels. Dieses Problem erfordert eine langfristige Lösung, die vorrangig darauf abstellen muss, durch nachhaltige gezielte Maßnahmen einen Bewusstseins- und Einstellungswandel zu bewirken. Aufgrund der Komplexität der Problematik müssen die bislang verfolgten Ansätze überdacht und muss eine grundlegende Analyse der Gründe, aus denen Personen an illegalen Waffen festhalten, vorgenommen werden. Im Verlauf der vorangegangenen Projektphase zeichnete sich ab, dass nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierungsanstrengungen erforderlich sind, um den unerlaubten Besitz von illegalen Waffen, von dem nach wie vor eine der unmittelbarsten Gefahren ausgeht, einzudämmen. Im Rahmen dieser Projektkomponente sollen deshalb nachhaltigere Anstrengungen unternommen werden, um für die vom illegalen Waffenbesitz ausgehenden Gefahren zu sensibilisieren und zu erreichen, dass mehr SALW abgegeben werden; hierfür sollen innovative bürgernahe Methoden und Ansätze genutzt werden. Folgende Maßnahmen sind geplant:

Durchführung einer regionalen Erhebung, durch die ein umfassendes Verständnis für die Hintergründe und Beweggründe für den unerlaubten Waffenbesitz gewonnen wird;

Ausarbeitung und Durchführung von innovativen Sensibilisierungskampagnen und (wo dies möglich ist) von Kampagnen zum Einsammeln von Waffen, um das Ausmaß des unerlaubten Waffenbesitzes einzudämmen.

Die entsprechenden Maßnahmen werden in Partnerschaft mit einer großen Zahl von Institutionen und zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt; hierdurch wird die Grundlage für die langfristigen Anstrengungen zur Beseitigung des Problems gelegt.

Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung

Das Projekt wird dazu beitragen, dass die Nachfrage nach unerlaubten Waffen und der Besitz von unerlaubten Waffen insgesamt verringert werden, und zwar durch:

Erlangung eines besseren Verständnisses für die Hintergründe und die Beweggründe für den unerlaubten Besitz von Waffen durch eine eingehende Studie;

verstärkte Sensibilisierung für die vom unerlaubten Besitz von Waffen, Munition und Explosivstoffen ausgehenden Gefahren durch entsprechende Kampagnen in der gesamten Region.

4.   Begünstigte

Unmittelbar Begünstigte des Projekts werden die für die SALW-Kontrolle in Südosteuropa zuständigen nationalen Institutionen sein. Im Bereich der Lagerbestandsverwaltung werden den Innenministerien und Polizeidiensten der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowinas, des Kosovos, der Republik Moldau, Montenegros, Serbiens und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien Maßnahmen zum Ausbau der Kapazitäten, Infrastrukturverbesserungen bei Lagereinrichtungen und Maßnahmen zur Unterstützung bei der Bestandsverringerung zugutekommen. Die genannten Ministerien werden auch unmittelbar von den verbesserten Fähigkeiten zur Kennzeichnung, Rückverfolgung und Nachweisführung im SALW-Bereich profitieren und Nutzen aus dem regionalen Netz von Feuerwaffenexperten ziehen. Schließlich werden die SALW-Ausschüsse und andere für die Kontrolle von SALW in Südosteuropa zuständigen Institutionen aus Schulung und Informationsaustausch sowie aus der regionalen Zusammenarbeit Vorteile ziehen. Außerdem werden wichtige Institutionen, die in Belarus und der Ukraine mit der SALW-Kontrolle befasst sind, von einem in begrenztem Umfang vorgenommenen gezielten Wissenstransfer profitieren.

Die vorgeschlagenen Tätigkeiten stehen vollständig im Einklang mit den nationalen Prioritäten in Bezug auf die SALW-Kontrolle und wurden von den für die SALW-Kontrolle zuständigen Behörden gebilligt, was deren Zustimmung und Engagement im Hinblick auf Projektergebnisse belegt.

Die Allgemeinheit in den Ländern Südosteuropas und in der Union, die durch die weite Verbreitung von SALW gefährdet ist, wird durch das Projekt indirekt begünstigt, da Risiken vermindert werden.

5.   Außenwirkung der Union

Die SEESAC ergreift alle zweckdienlichen Maßnahmen, um allgemein bekannt zu machen, dass die Union die Aktion finanziert hat. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den Leitlinien für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Europäischen Union durchgeführt. Die SEESAC wird somit durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der Union in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihrer Maßnahmen gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum der Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Europäischen Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt.

Da die beabsichtigten Tätigkeiten nach ihrer Art und Tragweite stark variieren, wird eine ganze Bandbreite von Werbeinstrumenten eingesetzt, die auch Folgendes einschließen: traditionelle Medien, Websites, soziale Medien und Informations- und Werbematerial wie etwa Infografiken, Prospekte, Newsletters, Pressemitteilungen und gegebenenfalls weitere Instrumente. Im Rahmen des Projekts in Auftrag gegebene Veröffentlichungen, öffentliche Veranstaltungen, Kampagnen, Ausrüstungslieferungen und Bauarbeiten werden entsprechend sichtbar gekennzeichnet. Um die Wirkung der Sensibilisierung von Regierung und Bevölkerung einzelner Länder, der internationalen Gemeinschaft sowie lokaler und internationaler Medien noch zu verstärken, wird jede der Zielgruppen des Projekts zielgruppengerecht angesprochen. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf den neuen Medien und der Online-Präsenz liegen.

6.   Dauer

Auf der Grundlage der bei der Durchführung des Beschlusses 2010/179/GASP des Rates gemachten Erfahrungen und unter Berücksichtigung der regionalen Tragweite des Projekts, der Zahl der Begünstigten sowie der Anzahl und Komplexität der beabsichtigten Tätigkeiten beträgt der Zeitrahmen für die Projektdurchführung 36 Monate.

7.   Allgemeine Struktur

Mit der technischen Durchführung dieser Maßnahme werden das UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt, die regionale Initiative, die unter dem Mandat des UNDP tätig ist, und der Regionale Kooperationsrat, der den Stabilitätspakt für Südosteuropa abgelöst hat, betraut. Die SEESAC ist das ausführende Organ des regionalen Durchführungsplans zur Bekämpfung der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und fungiert als solches als Anlaufstelle für alle die SALW betreffenden Fragen in der Region Südosteuropa.

Das UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt, wird die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Projekttätigkeiten tragen und für die Durchführung des Projekts rechenschaftspflichtig sein. Das Projekt ist auf eine Dauer von drei Jahren (36 Monaten) angelegt.

8.   Partner

Die SEESAC wird die Maßnahme in enger Zusammenarbeit mit den SALW-Ausschüssen sowie mit den Innenministerien Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, des Kosovos, der Republik Moldau, Montenegros, Serbiens und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien direkt durchführen. Weitere relevante Institutionen werden im Einklang mit dem ganzheitlichen, von mehreren Akteuren getragenen Ansatz für die Eindämmung von SALW insbesondere in die Maßnahmen nach Nummer 3.4 eng einbezogen.

9.   Berichterstattung

Die Berichterstattung sowohl über die sachbezogenen als auch über die finanziellen Aspekte muss die gesamte in der einschlägigen Vereinbarung über die Beiträge und im beigefügten Haushaltsplan beschriebene Maßnahme abdecken, und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahme vollständig von der Kommission finanziert wird oder eine Kofinanzierung erfolgt.

Vierteljährlich werden sachbezogene Fortschrittsberichte vorgelegt, um die Fortschritte im Hinblick auf die wichtigsten Ergebnisse festzuhalten und zu überwachen.

10.   Veranschlagte Haushaltsmittel

Die für das von der Union finanzierte Projekt veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf 6 508 136 EUR.


(*1)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.