23.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 344/9


BESCHLUSS (GASP) 2017/2430 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 8. Dezember 2017

über die Ernennung des Missionsleiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (EU BAM Rafah/2/2017)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP des Rates (1) vom 25. November 2005 zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 10 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Am 7. Juli 2015 hat das PSK den Beschluss EU BAM Rafah/1/2015 (2) angenommen, mit dem Frau Natalina CEA für den Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016 zur Missionsleiterin der EU BAM Rafah ernannt wurde.

(3)

Am 4. Juli 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/1193 (3) angenommen, mit dem die Dauer der EU BAM Rafah bis zum 30. Juni 2018 verlängert wurde.

(4)

Am 11. Juli 2017 hat das PSK den Beschluss EU BAM Rafah/1/2017 (4) angenommen, mit dem das Mandat von Frau Natalina CEA als Missionsleiterin der EU BAM Rafah für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2018 verlängert wurde.

(5)

Am 1. Dezember 2017 hat die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik die Ernennung von Herrn Günther FREISLEBEN zum Missionsleiter der Mission EU BAM Rafah als Nachfolger von Frau Natalina CEA für den Zeitraum vom 4. Dezember 2017 bis zum 30. Juni 2018 vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Günther FREISLEBEN wird hiermit zum Missionsleiter der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) für den Zeitraum vom 4. Dezember 2017 bis zum 30. Juni 2018 ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss EU BAM Rafah/1/2017 des PSK wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 4. Dezember 2017.

Geschehen zu Brüssel am 8. Dezember 2017.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

W. STEVENS


(1)  ABl. L 327 vom 14.12.2005, S. 28.

(2)  Beschluss (GASP) 2015/1128 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 7. Juli 2015 zur Ernennung des Missionsleiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (EU BAM Rafah/1/2015) (ABl. L 184 vom 11.7.2015, S. 16).

(3)  Beschluss (GASP) 2017/1193 des Rates vom 4. Juli 2017 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (ABl. L 172 vom 5.7.2017, S. 12).

(4)  Beschluss (GASP) 2017/1280 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 11. Juli 2017 zur Verlängerung des Mandats der Missionsleiterin der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (EU BAM Rafah/1/2017) (ABl. L 184 vom 15.7.2017, S. 63).