17.7.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 180/22


BESCHLUSS (GASP) 2018/1004 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 3. Juli 2018

zur Verlängerung des Mandats des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (EU BAM Rafah/1/2018)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP des Rates vom 25. November 2005 zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 10 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, die geeigneten Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Am 8. Dezember 2017 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2017/2430 (2) erlassen, mit dem Herr Günther FREISLEBEN für den Zeitraum vom 4. Dezember 2017 bis zum 30. Juni 2018 zum Missionsleiter der EU BAM Rafah ernannt wurde.

(3)

Am 29. Juni 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/943 (3) erlassen, mit dem das Mandat der EU BAM Rafah für den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 verlängert wurde.

(4)

Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat vorgeschlagen, das Mandat von Herrn Günther FREISLEBEN als Missionsleiter der EU BAM Rafah für den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 zu verlängern.

(5)

Dieser Beschluss sollte ab dem 1. Juli 2018 gelten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Mandat von Herrn Günther FREISLEBEN als Missionsleiter der EU BAM Rafah wird vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2018.

Geschehen zu Brüssel am 3. Juli 2018.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

W. STEVENS


(1)  ABl. L 327 vom 14.12.2005, S. 28.

(2)  Beschluss (GASP) 2017/2430 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 8. Dezember 2017 über die Ernennung des Missionsleiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (EU BAM Rafah/2/2017) (ABl. L 344 vom 23.12.2017, S. 9).

(3)  Beschluss (GASP) 2018/943 des Rates vom 29. Juni 2018 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (ABl. L 166 vom 3.7.2018, S. 19).