20.10.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 284/1


DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/1851 DER KOMMISSION

vom 14. Juni 2016

zur Annahme des die Jahre 2019, 2020 und 2021 umfassenden Programms von Ad-hoc-Modulen für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft (1), insbesondere auf Artikel 7a Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 müssen die Bestandteile des Programms von Ad-hoc-Modulen für die Jahre 2019, 2020 und 2021 festgelegt werden.

(2)

Es besteht Bedarf an einem umfassenden und vergleichbaren Datensatz über Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung sowie an detaillierteren Daten über Arbeitsmarktbeteiligung, damit Fortschritte im Rahmen der gemeinsamen Ziele der Strategie Europa 2020 überwacht werden können.

(3)

Angesichts der laufenden Debatte über Flexicurity (2) und der Forderung nach einer größeren Anpassungsfähigkeit sowohl der Unternehmen als auch der Arbeitnehmer in Europa, einem zentralen Aspekt der Europäischen Beschäftigungsstrategie und der beschäftigungspolitischen Leitlinien (3), müssen Daten aus einer groß angelegten europäischen Erhebung über das Ausmaß der Anwendung verschiedener Formen neuer Vorgehensweisen bei der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeitgestaltung sowie über die diesbezüglichen Erfahrungen der Arbeitskräfte vorliegen.

(4)

In ihrer Mitteilung über einen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020 (4) unterstrich die Kommission, wie wichtig es ist, die Erfassung statistischer Daten zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Expositionen und Gesundheitsschäden zu verbessern. Mit einem neuen Ad-hoc-Modul über Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme sollte es möglich sein, Daten, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen des Projekts zu europäischen Statistiken über Arbeitsunfälle übermittelt wurden, mit der Situation von Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu vergleichen und Daten über arbeitsbedingte Gesundheitsproblemen zu erfassen. Außerdem sollten damit Angaben zu berufsbedingten Risikofaktoren für die physische Gesundheit und das psychische Wohlbefinden gewonnen werden.

(5)

In ihrer Mitteilung „Die Europäische Migrationsagenda“ (5) erkannte die Kommission die Notwendigkeit an, migrationsbezogene strukturelle Maßnahmen zu erarbeiten. Maßnahmen zur Integration von Migranten sollten gefördert werden, was auch die Verbesserung sprachlicher und beruflicher Fertigkeiten sowie eine einfachere Anerkennung beruflicher Qualifikationen und einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt umfasst. Ferner liegt der Schwerpunkt eines der in der Empfehlung (EU) 2015/1184 des Rates (6) angesprochenen Kernbereiche auf der Beseitigung von Hindernissen für die Teilnahme am Arbeitsmarkt, Verringerung der Beschäftigungslücke für benachteiligte Personen, wozu auch die Unterschiede in der Beschäftigung von Unionsbürgern und Nicht-Unionsbürgern gehören. In diesem Zusammenhang werden detaillierte Daten über die Arbeitssituation von Migranten benötigt, damit für die Entscheidungsfindung eine zuverlässige auf Fakten beruhende Grundlage geschaffen werden kann —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das im Anhang aufgeführte, die Jahre 2019, 2020 und 2021 umfassende Programm von Ad-hoc-Modulen für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte wird angenommen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 14. Juni 2016

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 77 vom 14.3.1998, S. 3.

(2)  Flexicurity ist eine integrierte Strategie zur gleichzeitigen Stärkung von Flexibilität und Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt. Sie soll den Bedarf der Arbeitgeber an flexiblen Arbeitskräften mit den Anforderungen der Arbeitnehmer an die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes vereinen, sodass diese keine langen Phasen der Arbeitslosigkeit fürchten müssen.

(3)  Beschluss (EU) 2015/1848 des Rates vom 5. Oktober 2015 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten für 2015 (ABl. L 268 vom 15.10.2015, S. 28).

(4)  COM(2014) 332 final vom 6. Juni 2014.

(5)  COM(2015) 240 final vom 13. Mai 2015.

(6)  Empfehlung (EU) 2015/1184 des Rates vom 14. Juli 2015 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (ABl. L 192 vom 18.7.2015, S. 27).


ANHANG

ARBEITSKRÄFTEERHEBUNG

Mehrjahresprogramm von Ad-hoc-Modulen 2019-2021

Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung

Bezugszeitraum: 2019

Untermodule (Bereiche, zu denen ausführlichere Informationen vorgelegt werden müssen):

 

Untermodul 1: Flexibilität der Arbeitszeit

Ziel: Bereitstellung detaillierterer Informationen darüber, wie Arbeitnehmer über ihre Arbeitszeit und ihre Abwesenheiten entscheiden können, aber auch die Häufigkeit von Situationen, in denen sie ihre Arbeitszeit ändern müssen.

 

Untermodul 2: Methoden am Arbeitsplatz

Ziel: Erfassung von Informationen über Zeitdruck, direktes Management und Eigenständigkeit im Arbeitsumfeld.

 

Untermodul 3: Arbeitsplatz

Ziel: Bereitstellung detaillierterer Informationen über Arbeitsplatz und Fahrtzeit, d. h. die Zeit, die für die Fahrt von zu Hause zur Arbeit benötigt wird.

Arbeitsunfälle und sonstige arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme

Bezugszeitraum: 2020

Untermodule (Bereiche, zu denen ausführlichere Informationen vorgelegt werden müssen):

 

Untermodul 1: Arbeitsunfälle

Ziel: Ermittlung von Arbeitsunfällen, die zu Verletzungen führen, ihre Art und ihre Auswirkungen in Bezug auf Fehlzeiten oder Behinderung.

 

Untermodul 2: Arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme

Ziel: Ermittlung durch die Arbeit verursachter oder verschlimmerter physischer oder psychischer Gesundheitsprobleme, ihre Art und ihre Auswirkungen in Bezug auf Fehlzeiten oder Behinderung.

 

Untermodul 3: Risikofaktoren für die physische Gesundheit und/oder psychisches Wohlbefinden

Ziel: Untersuchung, ob Arbeitnehmer Risikofaktoren ausgesetzt sind, die ihre physische und/oder psychische Gesundheit beeinträchtigen können.

Beschäftigungssituation von Migranten und deren direkten Nachkommen

Bezugszeitraum: 2021

Untermodule (Bereiche, zu denen ausführlichere Informationen vorgelegt werden müssen):

 

Untermodul 1: Hintergrundinformationen

Ziel: Bereitstellung detaillierterer Angaben über Migranten und deren direkten Nachkommen (1), d. h. zum Bildungshintergrund der Eltern und zum Hauptgrund für ihre Migration.

 

Untermodul 2: Sprachkenntnisse

Ziel: Erfassung von Informationen über Sprachkenntnisse von Migranten nach eigener Wahrnehmung.

 

Untermodul 3: Hindernisse und Unterstützung im Rahmen der Arbeitsmarktbeteiligung

Ziel: Erfassung von Informationen über Hindernisse bei der Arbeitsmarktbeteiligung (z. B. Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen oder Hindernisse in Zusammenhang mit ausländischer Herkunft) und über individuelle Ansätze der Arbeitssuche.


(1)  Migranten werden hier definiert als im Ausland geborene Personen, bei denen es sich auch um Drittstaatsangehörige handeln kann. Unter direkten Nachkommen von Migranten sind Zuwanderer der zweiten Generation zu verstehen, d. h. im Inland geborene Personen, bei denen zumindest ein Elternteil im Ausland geboren wurde.