22.1.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 15/51


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/68 DER KOMMISSION

vom 21. Januar 2016

über die für die Vernetzung der elektronischen Register von Fahrerkarten notwendigen gemeinsamen Verfahren und Spezifikationen

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr (1), insbesondere auf Artikel 31 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 verpflichtet die Mitgliedstaaten zum elektronischen Datenaustausch, um die Einzigkeit der ausgestellten Fahrerkarten zu gewährleisten.

(2)

Um den Austausch der elektronischen Daten über Fahrerkarten für die Mitgliedstaaten zu erleichtern, hat die Kommission das Benachrichtigungssystem TACHOnet eingerichtet, mit dessen Hilfe die Mitgliedstaaten untereinander Informationen über die Ausstellung von Fahrerkarten und deren Status abfragen können.

(3)

Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 schreibt die unionsweite Vernetzung der nationalen elektronischen Fahrerkarten-Register mit Hilfe des Benachrichtigungssystems TACHOnet oder eines mit diesem kompatiblen Systems zwingend vor. Im Falle eines kompatiblen Systems muss der Austausch elektronischer Daten jedoch mit allen anderen Mitgliedstaaten über das Benachrichtigungssystem TACHOnet möglich sein.

(4)

Daher ist es notwendig, die gemeinsamen Verfahren und Spezifikationen für TACHOnet, einschließlich des Datenaustauschformats, der technischen Verfahren für die elektronische Abfrage der nationalen elektronischen Register, der Zugangsverfahren und der Sicherheitsmechanismen, verbindlich festzulegen.

(5)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen in Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 42 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Gegenstand

In dieser Verordnung werden die Anforderungen an die verbindlich vorgeschriebene Vernetzung der nationalen elektronischen Register für Fahrerkarten mit dem Benachrichtigungssystem TACHOnet gemäß Artikel 31 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 festgelegt.

Artikel 2

Begriffsbestimmungen

Zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen in Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 finden folgende Begriffsbestimmungen Anwendung:

a)

„asynchrone Schnittstelle“ bezeichnet einen Vorgang, bei dem in Beantwortung einer Anfrage eine Benachrichtigung über eine neue HTTP-Verbindung zurückgeschickt wird;

b)

„Rundabfrage“ („broadcast search“) bezeichnet eine Anfrage eines Mitgliedstaats, die an alle anderen Mitgliedstaaten gerichtet ist;

c)

„Karten ausstellende Behörde“ („card issuing authority“, CIA) bezeichnet die Stelle, die von einem Mitgliedstaat ermächtigt wurde, Fahrtenschreiberkarten auszustellen und zu verwalten;

d)

„Zentralstelle“ („central hub“) bezeichnet das System, mit dessen Hilfe die Informationen über das TACHOnet weitergeleitet werden und so Benachrichtigungen zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden können;

e)

„nationales System“ bezeichnet das Informationssystem, das jeder Mitgliedstaat für die Zwecke der Ausgabe, Verarbeitung und Beantwortung von TACHOnet-Benachrichtigungen einrichtet;

f)

„synchrone Schnittstelle“ bezeichnet einen Vorgang, bei dem in Beantwortung einer Anfrage eine Benachrichtigung über dieselbe HTTP-Verbindung zurückgeschickt wird;

g)

„anfragender Mitgliedstaat“ bezeichnet den Mitgliedstaat, der eine Anfrage oder Mitteilung abschickt, die dann an den bzw. die jeweils antwortenden Mitgliedstaat(en) geleitet wird;

h)

„antwortender Mitgliedstaat“ bezeichnet den Mitgliedstaat, an den die TACHOnet-Anfrage oder -Mitteilung gerichtet ist;

i)

„Einzelabfrage“ („singlecast search“) bezeichnet eine Anfrage eines Mitgliedstaats, die an einen einzigen Mitgliedstaat gerichtet ist;

j)

„Fahrtenschreiberkarte“ bezeichnet entweder eine Fahrerkarte oder eine Werkstattkarte gemäß Artikel 2 Buchstaben f und k der Verordnung (EU) Nr. 165/2014.

Artikel 3

Verpflichtung zur Vernetzung mit TACHOnet

Die Mitgliedstaaten vernetzen die in Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 genannten nationalen elektronischen Register mit dem Benachrichtigungssystem TACHOnet.

Artikel 4

Technische Spezifikationen

Das Benachrichtigungssystem TACHOnet muss den in den Anhängen I bis VII genannten technischen Spezifikationen entsprechen.

Artikel 5

Nutzung von TACHOnet

Die Mitgliedstaaten befolgen die in Anhang VIII festgelegten Verfahren.

Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass ihre nationalen Karten ausstellenden Behörden und Kontrolleure bei der Wahrnehmung der ihnen gemäß Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 obliegenden Aufgaben Zugang zum Benachrichtigungssystem TACHOnet haben, um die Gültigkeit, den Status und die Einzigkeit der Fahrerkarten wirksam und einfach überprüfen zu können.

Artikel 6

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 2. März 2018.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 21. Januar 2016

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 60 vom 28.2.2014, S. 1.


ANHANG I

Allgemeine Aspekte des Benachrichtigungssystems TACHOnet

1.   Architektur

Das Benachrichtigungssystem TACHOnet umfasst folgende Komponenten:

1.1.

eine Zentralstelle, die in der Lage ist, die Anfrage eines Mitgliedstaats entgegenzunehmen, sie zu validieren und sie an den antwortenden Mitgliedstaat weiterzuleiten. Die Zentralstelle wartet auf die Beantwortung durch den antwortenden Mitgliedstaat, konsolidiert alle Antworten und leitet die konsolidierte Antwort an den anfragenden Mitgliedstaat weiter.

Die Zentralstelle übernimmt die Weiterleitung sämtlicher TACHOnet-Benachrichtigungen.

1.2.

die nationalen Systeme der Mitgliedstaaten, die über eine Schnittstelle verfügen, über die sowohl Anfragen an die Zentralstelle gesendet als auch die Antworten von dieser empfangen werden können. Für die nationalen Systeme kann urheberrechtlich geschützte oder kommerzielle Software verwendet werden, um Benachrichtigungen der Zentralstelle zu empfangen oder an diese zu senden.

2.   Verwaltung

2.1.   Die Zentralstelle wird von der Kommission verwaltet, die für den technischen Betrieb und ihre Instandhaltung zuständig ist.

2.2.   Die Zentralstelle speichert alle Daten höchstens sechs Monate lang, es sei denn, es handelt sich um die in Anhang VII genannten Protokolldaten und statistischen Daten.

2.3.   Die Zentralstelle erlaubt keinen Zugriff auf personenbezogene Daten, es sei denn, hierzu befugtes Personal der Kommission benötigt diesen Zugang für die Zwecke der Überwachung, der Instandhaltung und der Fehlerbehebung.

2.4.   Die Mitgliedstaaten sind zuständig für:

2.4.1.

die Einrichtung und Verwaltung ihrer nationalen Systeme, einschließlich der Schnittstellen mit der Zentralstelle;

2.4.2.

die Installation und Instandhaltung der Hardware und Software ihrer nationalen urheberrechtlich geschützten oder kommerziellen Systeme;

2.4.3.

die funktionierende Interoperabilität ihrer nationalen Systeme mit der Zentralstelle, auch für die Bearbeitung irrtümlich von der Zentralstelle empfangener Benachrichtigungen;

2.4.4.

die Ergreifung aller Maßnahmen, die für die Wahrung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Informationen notwendig sind;

2.4.5.

den Betrieb der nationalen Systeme gemäß den in Anhang VI festgelegten Leistungsanforderungen.

2.5.   Das MOVEHUB-Webportal

Die Kommission stellt das Webportal „MOVEHUB“ zur Verfügung, über dessen gesicherten Zugang mindestens die folgenden Dienste bereitgestellt werden:

a)

Statistiken zur Verfügbarkeit des nationalen Systems eines Mitgliedstaats;

b)

Mitteilungen zur Instandhaltung der Zentralstelle und der nationalen Systeme der Mitgliedstaaten;

c)

aggregierte Berichte;

d)

Verwaltung der Kontaktangaben;

e)

XSD-Schemata.

2.6.   Verwaltung der Kontaktangaben

2.6.1.   Mit Hilfe dieser Funktion kann jeder Mitgliedstaat die Kontaktangaben zu den unterschiedlichen Nutzern (Politik, Unternehmen, Betrieb und Technik) dieses Mitgliedstaats selbst verwalten, wobei die zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten für die Pflege ihrer eigenen Kontaktangaben verantwortlich sind. Die Kontaktangaben der anderen Mitgliedstaaten können eingesehen, aber nicht verändert werden.

2.6.2.   Die unter Nummer 2.6.1 genannten Kontaktangaben werden von TACHOnet genutzt, um die Kontaktdaten in den Antwortbenachrichtigungen zu ergänzen.


ANHANG II

Funktionen des Benachrichtigungssystems TACHOnet

1.   Das Benachrichtigungssystem TACHOnet muss folgende Funktionen bieten:

1.1.

„Check Issued Cards (CIC)“ (Überprüfung der ausgestellten Karten): Mit Hilfe dieser Funktion kann der anfragende Mitgliedstaat einem oder allen antwortenden Mitgliedstaat(en) eine Anfrage zur Überprüfung der ausgestellten Karten übermitteln, um festzustellen, ob ein Antragsteller bereits über eine in einem antwortenden Mitgliedstaat ausgestellte Fahrerkarte verfügt. Die antwortenden Mitgliedstaaten reagieren auf die Anfrage mit einer Antwort nach der Überprüfung der ausgestellten Karten „Check Issued Cards Response“.

1.2.

„Check Card Status (CCS)“ (Überprüfung des Kartenstatus): Mit dieser Funktion kann der anfragende Mitgliedstaat beim antwortenden Mitgliedstaat Einzelheiten zu der von letzterem ausgestellten Karte abfragen, indem er eine Anfrage zur Überprüfung des Kartenstatus „Check Card Status Request“ schickt. Der antwortende Mitgliedstaat reagiert auf die Anfrage mit einer Antwort nach Überprüfung des Kartenstatus „Check Card Status Response“.

1.3.

„Modify Card Status (MCS)“ (Änderung des Kartenstatus): Mit dieser Funktion kann der anfragende Mitgliedstaat dem antwortenden Mitgliedstaat eine Mitteilung über die Änderung des Kartenstatus schicken, um ihm mitzuteilen, dass sich der Status einer von ihm ausgestellten Karte geändert hat. Der antwortende Mitgliedstaat reagiert auf die Mitteilung mit einer Bestätigung der Änderung des Kartenstatus „Modify Card Status Acknowledgement“.

1.4.

„Issued Card Driving Licence (ICDL)“ (Ausstellung einer Karte anhand des Führerscheins): Mit dieser Funktion kann der anfragende Mitgliedstaat dem antwortenden Mitgliedstaat mitteilen, dass er auf der Grundlage einer von dem antwortenden Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis eine Karte ausgestellt hat. Der antwortende Mitgliedstaat reagiert auf diese Mitteilung mit einer „Issued Card Driving Licence Response“.

2.   Weitere Arten von Benachrichtigungen, wie etwa Fehlermeldungen, die für das reibungslose Funktionieren des TACHOnet als geeignet empfunden werden, sind aufzunehmen.

3.   Nationale Systeme müssen bei der Nutzung der in Punkt 1 erläuterten Funktionen den in der Anlage zu diesem Anhang aufgeführten Kartenstatus erkennen. Die Mitgliedstaaten sind jedoch nicht verpflichtet, ein Verwaltungsverfahren einzuführen, das alle aufgeführten Statusmeldungen nutzt.

4.   Erhält ein Mitgliedstaat eine Antwort oder Mitteilung über einen Status, der in seinen Verwaltungsverfahren nicht verwendet wird, überträgt das nationale System den in der eingegangenen Benachrichtigung angegebenen Status in den entsprechenden Status dieses Verfahrens. Die Nachricht darf vom antwortenden Mitgliedstaat nicht abgewiesen werden, sofern der in der Nachricht angegebene Status in der Anlage zu diesem Anhang aufgeführt ist.

5.   Der in der Anlage zu diesem Anhang aufgeführte Kartenstatus darf nicht dazu verwendet werden, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis festzustellen. Fragt ein Mitgliedstaat das Register des Karten ausstellenden Mitgliedstaats über die CCS-Funktion ab, muss die Antwort ein spezielles Feld „valid for driving“ (gültig als Fahrerlaubnis) enthalten. Die nationalen Verwaltungsverfahren müssen so ausgelegt sein, dass die CCS-Antworten stets den entsprechenden Wert für „valid for driving“ (gültig als Fahrerlaubnis) enthalten.

Anlage

Kartenstatusmeldungen

Kartenstatus

Definition

„Application“ (Beantragung)

Bei der CIA geht ein Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte ein. Diese Information wird registriert und mit den generierten Suchschlüsseln in die Datenbank eingegeben.

„Approved“ (genehmigt)

Die CIA hat den Antrag auf Ausstellung einer Fahrtenschreiberkarte genehmigt.

„Rejected“ (abgelehnt)

Die CIA hat den Antrag nicht genehmigt.

„Personalised“ (personalisiert)

Die Fahrtenschreiberkarte wurde personalisiert.

„Dispatched“ (versandt)

Die nationale Behörde hat die Fahrerkarte an den betreffenden Fahrer oder an die Ausgabestelle versandt.

„Handed Over“ (ausgehändigt)

Die nationale Behörde hat die Fahrerkarte an den betreffenden Fahrer ausgehändigt.

„Confiscated“ (eingezogen)

Die Fahrerkarte wurde von der zuständigen Behörde eingezogen.

„Suspended“ (ausgesetzt)

Die Fahrerkarte wurde vorübergehend eingezogen.

„Withdrawn“ (entzogen)

Die CIA hat entschieden, dem Fahrer die Fahrerkarte zu entziehen. Die Karte wurde endgültig für ungültig erklärt.

„Surrendered“ (zurückgegeben)

Die Fahrtenschreiberkarte wurde mit der Erklärung an die CIA zurückgegeben, dass sie nicht mehr benötigt wird.

„Lost“ (verloren)

Die Fahrtenschreiberkarte wurde von der CIA als verloren gemeldet.

„Stolen“ (gestohlen)

Die Fahrtenschreiberkarte wurde von der CIA als gestohlen gemeldet. Eine gestohlene Karte gilt als verloren.

„Malfunctioning“ (schlecht funktionierend)

Die Fahrtenschreiberkarte wurde von der CIA als schlecht funktionierend gemeldet.

„Expired“ (abgelaufen)

Die Gültigkeitsdauer der Fahrtenschreiberkarte ist abgelaufen.

„Replaced“ (ersetzt)

Die Fahrtenschreiberkarte, die als verloren, gestohlen oder schlecht funktionierend gemeldet ist, wurde durch eine neue Karte ersetzt. Die Daten der neuen Karte sind mit denen der alten Karte bis auf die Kartennummer identisch, deren Ersatzindex um eine Stelle erhöht ist.

„Renewed“ (erneuert)

Die Fahrtenschreiberkarte wurde erneuert, da sich Verwaltungsdaten geändert haben oder die Gültigkeitsdauer abgelaufen war. Die Daten der neuen Karte sind mit denen der alten Karte bis auf die Kartennummer identisch, deren Erneuerungsindex um eine Stelle erhöht ist.

„In Exchange“ (im Austausch)

Die CIA, die eine Fahrerkarte ausgestellt hat, hat eine Mitteilung erhalten, dass ein Verfahren eingeleitet wurde, diese Karte gegen eine von der CIA eines anderen Mitgliedstaats ausgestellte Karte auszutauschen.

„Exchanged“ (ausgetauscht)

Die CIA, die eine Fahrerkarte ausgestellt hat, hat eine Mitteilung über den Abschluss des Verfahrens erhalten, mit dem diese Karte gegen eine von der CIA eines anderen Mitgliedstaats ausgestellte Karte ausgetauscht wurde.


ANHANG III

Bestimmungen für die Benachrichtigungen im Benachrichtigungssystem TACHOnet

1.   Allgemeine technische Anforderungen

1.1.   Die Zentralstelle verfügt sowohl über synchrone als auch asynchrone Schnittstellen für den Austausch von Benachrichtigungen. Die Mitgliedstaaten können die für ihre eigenen Anwendungen am besten geeignete Technologie einsetzen.

1.2.   Alle zwischen der Zentralstelle und den nationalen Systemen ausgetauschten Benachrichtigungen müssen UTF-8 verschlüsselt sein.

1.3.   Die nationalen Systeme müssen in der Lage sein, Benachrichtigungen mit griechischen oder kyrillischen Zeichen entgegenzunehmen und zu verarbeiten.

2.   XML-Schema der Benachrichtigungen und Schemadefinition (XSD)

2.1.   Das allgemeine XML-Schema der Benachrichtigungen folgt dem Format der XSD-Schemadefinition der Zentralstelle.

2.2.   Die Zentralstelle und die nationalen Systeme senden und empfangen Benachrichtigungen, die dem XSD-Schema entsprechen.

2.3.   Die nationalen Systeme müssen in der Lage sein, alle Benachrichtigungen im Zusammenhang mit einer der in Anhang I genannten Funktionen zu senden, zu empfangen und zu verarbeiten.

2.4.   Die XML-Benachrichtigungen müssen den in der Anlage zu diesem Anhang festgelegten Mindestanforderungen genügen.

Anlage

Mindestanforderungen an den Inhalt von XML-Benachrichtigungen

Gemeinsamer Header

Obligatorisch

„Version“ (Version)

Die offizielle Version der XML-Spezifikationen wird durch den Namensraum spezifiziert, der in der XSD-Benachrichtigung und in dem Attribut Version des Header-Elements jeder XML-Benachrichtigung definiert ist. Die Versionsnummer („n.m“) wird in jeder Freigabe der Datei mit der XML-Schemadefinition (xsd) als fester Wert definiert.

Ja

„Test Identifier“ (Test-Kennung)

Fakultative Kennung für Tests. Der Veranlasser des Tests vervollständigt die Kennung, und alle am Workflow Beteiligten werden dieselbe Kennung weitergeben bzw. zurücksenden. Bei der Erzeugung sollte sie ignoriert und, soweit angegeben, nicht verwendet werden.

Nein

„Technical Identifier“ (Technische Kennung)

Eine UUID dient der eindeutigen Identifizierung jeder einzelnen Benachrichtigung. Der Sender generiert eine UUID und vervollständigt dieses Attribut. Diese Daten werden in keiner Betriebssituation verwendet.

Ja

„Workflow Identifier“ (Workflow-Kennung)

Die Workflow-Kennung ist eine UUID und sollte von dem anfragenden Mitgliedstaat generiert werden. Diese Kennung wird dann in allen Benachrichtigungen benutzt, die mit diesem Workflow zusammenhängen.

Ja

„Sent At“ (Versendet am)

Datum und Uhrzeit (UTC) des Versands der Benachrichtigung.

Ja

„Timeout“ (Zeit abgelaufen)

Dieses Datums- und Zeit-Attribut (im UTC-Format) ist fakultativ. Der Wert wird nur von der Zentralstelle für weitergeleitete Anfragen festgelegt. Der antwortende Mitgliedstaat kann daran ablesen, wann die Zeit für die Anfrage abgelaufen sein wird. Für MS2TCN_<x>_Req und alle Antwort-Benachrichtigungen wird dieser Wert nicht benötigt. Er ist fakultativ, so dass dieselbe Header-Definition für alle Arten von Benachrichtigungen verwendet werden kann, unabhängig davon, ob das Attribut für den Timeout-Wert benötigt wird.

Nein

„From“ (Von)

Der ISO 3166-1 Alpha 2-Code des Mitgliedstaats, der die Benachrichtigung sendet, oder „EU“.

Ja

„To“ (An)

Der ISO 3166-1 Alpha 2-Code des Mitgliedstaats, an den die Benachrichtigung gesendet wird, oder „EU“.

Ja


„Check Issued Cards Request“ (Anfrage zur Überprüfung der Kartenausstellung):

Obligatorisch

„Family Name“ (Name)

Name des Fahrers wie auf der Karte angegeben.

Ja

„First Name“ (Vorname)

Vorname und Rufname des Fahrers wie auf der Karte angegeben (ein fehlender Vorname ist kein Hinweis auf eine Wildcard-Suche).

Nein

„Date of Birth“ (Geburtsdatum)

Geburtsdatum des Fahrers wie auf der Karte angegeben.

Ja

„Driving Licence Number“ (Nummer der Fahrerlaubnis)

Nummer der Fahrerlaubnis des Fahrers.

Nein

„Driving Licence Issuing Country“ (Land der Ausstellung der Fahrerlaubnis)

Land, in dem die Fahrerlaubnis des Fahrers ausgestellt wurde.

Nein


„Check Issued Cards Response“ (Antwort auf die Anfrage zur Überprüfung der Kartenausstellung):

Obligatorisch

„Status-Code“ (Status-Code)

Der Status-Code der Suche (z. B. „found“, „not found“, „error“ usw.).

Ja

„Status-Message“ (Status-Benachrichtigung)

Eine erläuternde Status-Beschreibung (falls erforderlich).

Nein

„Found Driver Details“ (Angaben zum gefundenen Fahrer)

Ja

„Family Name“ (Name)

Der Name eines gefundenen Fahrers.

Ja

„First Name“ (Vorname)

Der/die Vorname(n) eines gefundenen Fahrers.

Nein

„Date of Birth“ (Geburtsdatum)

Das Geburtsdatum eines gefundenen Fahrers.

Ja

„Place of Birth“ (Geburtsort)

Der Geburtsort eines gefundenen Fahrers.

Nein

„Driver Card Number“ (Nummer der Fahrerkarte)

Die Nummer der Fahrerkarte des gefundenen Fahrers.

Ja

„Driver Card Status“ (Status der Fahrerkarte)

Der Status der Karte des gefundenen Fahrers.

Ja

„Driver Card Issuing Authority“ (Ausstellende Behörde der Fahrerkarte)

Die Bezeichnung der Behörde, die die Karte des gefundenen Fahrers ausgestellt hat.

Ja

„Driver Card Start of Validity Date“ (Beginn der Gültigkeit der Fahrerkarte)

Der Beginn der Gültigkeit der Karte des gefundenen Fahrers.

Ja

„Driver Card Expiry Date“ (Ablauf der Gültigkeit der Fahrerkarte)

Der Ablauf der Gültigkeit der Karte des gefundenen Fahrers.

Ja

„Driver Card Status Modified Date“ (Datum der Änderung des Status der Fahrerkarte)

Das Datum, an dem der Status der Fahrerkarte zuletzt geändert wurde.

Ja

„Search Mechanism“ (Suchmechanismus)

Wurde die Karte mit Hilfe der NYSIIS-Suche oder einer individuellen Suche gefunden?

Ja

„Temporary Card“ (Befristete Karte)

Die gefundene Karte ist nur befristet gültig.

Nein

„Driving Licence Number“ (Nummer der Fahrerlaubnis)

Nummer der Fahrerlaubnis des gefundenen Fahrers.

Ja

„Driving Licence Issuing Country“ (Land der Ausstellung der Fahrerlaubnis)

Land, in dem die Fahrerlaubnis des gefundenen Fahrers ausgestellt wurde.

Ja

„Driving Licence Status“ (Status der Fahrerlaubnis)

Der Status der Fahrerlaubnis des gefundenen Fahrers.

Nein

„Driving Licence Issuing Date“ (Datum der Ausstellung der Fahrerlaubnis)

Datum, an dem die Fahrerlaubnis des gefundenen Fahrers ausgestellt wurde.

Nein

„Driving Licence Expiry Date“ (Datum des Ablaufs der Gültigkeit der Fahrerlaubnis)

Datum, an dem die Fahrerlaubnis des gefundenen Fahrers abläuft.

Nein


„Check Card Status Request“ (Anfrage zur Überprüfung des Kartenstatus):

Obligatorisch

„Driver Card Number“ (Nummer der Fahrerkarte)

Nummer der Karte, zu der Daten abgefragt werden.

Ja


„Check Card Status Response“ (Antwort auf die Anfrage zur Überprüfung des Kartenstatus):

Obligatorisch

„Status-Code“ (Status-Code)

Der Status-Code der angefragten Daten (z. B. gefunden, nicht gefunden, Fehler usw.).

Ja

„Status Message“ (Status-Benachrichtigung)

Eine erläuternde Status-Beschreibung (falls erforderlich).

Nein

„Card Status“ (Kartenstatus)

Der Status der angefragten Karte.

Ja

„Card Issuing Authority“ (die Karten ausstellende Behörde)

Die Bezeichnung der Behörde, die die angefragte Karte ausgestellt hat.

Ja

„Card Start of Validity Date“ (Beginn der Gültigkeit der Karte)

Datum des Beginns der Gültigkeit der angefragten Karte.

Ja

„Card Expiry Date“ (Ablauf der Gültigkeit der Karte)

Datum des Ablaufs der Gültigkeit der angefragten Karte.

Ja

„Card Status Modified Date“ (Datum der Änderung des Status der Karte)

Das Datum, an dem die angefragte Karte zuletzt geändert wurde.

Ja

„Valid for Driving“ (Gültig als Fahrerlaubnis)

Die gefundene Karte ist/ist nicht gültig als Fahrerlaubnis.

Ja

„Temporary Card“ (Befristete Karte)

Die gefundene Karte ist nur befristet gültig.

Nein

„Workshop Card“ (Werkstattkarte)

„Workshop Name“ (Name der Werkstatt)

Der Name der Werkstatt, für die die Karte ausgestellt wurde.

Ja

„Workshop Address“ (Anschrift der Werkstatt)

Die Anschrift der Werkstatt, für die die Karte ausgestellt wurde.

Ja

„Family Name“ (Nachname)

Der Name der Person, auf die die Karte ausgestellt wurde.

Nein

„First Name“ (Vorname)

Der Vorname der Person, auf die die Karte ausgestellt wurde.

Nein

„Date of Birth“ (Geburtsdatum)

Das Geburtsdatum der Person, auf die die Karte ausgestellt wurde.

Nein

„Card Holder Details“ (Angaben zum Karteninhaber)

„Family Name“ (Nachname)

Der Name des Fahrers, auf den die Karte ausgestellt wurde.

Ja

„First Name“ (Vorname)

Der Vorname des Fahrers, auf den die Karte ausgestellt wurde.

Nein

„Date of Birth“ (Geburtsdatum)

Das Geburtsdatum des Fahrers, auf den die Karte ausgestellt wurde.

Ja

„Place of Birth“ (Geburtsort)

Der Geburtsort des Fahrers, auf den die Karte ausgestellt wurde.

Nein

„Driving Licence Number“ (Nummer der Fahrerlaubnis)

Die Nummer der Fahrerlaubnis des Fahrers, auf den die Karte ausgestellt wurde.

Ja

„Driving Licence Issuing Country“ (Land der Ausstellung der Fahrerlaubnis)

Das Land, das dem Fahrer die Fahrerlaubnis mit der Nummer ausgestellt hat.

Ja

„Driving Licence Status“ (Status der Fahrerlaubnis)

Der Status der Fahrerlaubnis des Fahrers, auf den die Karte ausgestellt wurde.

Nein

„Driving Licence Issuing Date“ (Datum der Ausstellung der Fahrerlaubnis)

Das Datum der Ausstellung der Fahrerlaubnis des Fahrers, auf den die Karte ausgestellt wurde.

Nein

„Driving Licence Expiry Date“ (Datum des Ablaufs der Gültigkeit der Fahrerlaubnis)

Das Datum des Ablaufs der Gültigkeit der Fahrerlaubnis des Fahrers, auf den die Karte ausgestellt wurde.

Nein


„Modify Card Status Request“ (Antrag auf Änderung des Kartenstatus)

Obligatorisch

„Driver Card Number“ (Nummer der Fahrerkarte)

Die Nummer der Karte, deren Status geändert wurde.

Ja

„New Driver Card Status“ (Neuer Status der Fahrerkarte)

Der Status der Karte nach seiner Änderung.

Ja

„Modification Reason“ (Grund für die Änderung)

Der (freier Text) Grund für die Änderung des Kartenstatus.

Nein

„Driver Card Status Modified Date“ (Datum der Änderung des Status der Fahrerkarte)

Datum und Uhrzeit der Änderung des Kartenstatus.

Ja

„Declared by“ (Erklärt von)

Behörde

Die Bezeichnung der Behörde, die die Änderung des Kartenstatus vorgenommen hat.

Ja

„Family Name“ (Nachname)

Der Name der Person, die die Änderung des Kartenstatus vorgenommen hat.

Nein

„First Name“ (Vorname)

Der Vorname der Person, die die Änderung des Kartenstatus vorgenommen hat.

Nein

„Phone“ (Telefon)

Die Telefonnummer der Person, die die Änderung des Kartenstatus vorgenommen hat.

Nein

„Email“ (E-Mail)

Die E-Mail-Adresse der Person, die die Änderung des Kartenstatus vorgenommen hat.

Nein


„Modify Card Status Acknowledgement“ (Bestätigung der Änderung des Kartenstatus)

Obligatorisch

„Status Code“ (Status-Code)

Der Status-Code der Bestätigung (z. B. gefunden, nicht gefunden, Fehler usw.).

Ja

„Acknowledgement type“ (Art der Bestätigung)

Die Art der Bestätigung: Bestätigung einer Anfrage oder Antwort

Ja

„Status Message“ (Status-Benachrichtigung)

Eine erläuternde Status-Beschreibung (falls erforderlich).

Nein


„Modify Card Status Response“ (Antwort auf die Änderung des Kartenstatus)

Obligatorisch

„Status Code“ (Status-Code)

Der Status-Code der Aktualisierung des Registers (z. B. „ok“, „not ok“, „error“ usw.).

Ja

„Status Message“ (Status-Benachrichtigung)

Eine erläuternde Status-Beschreibung (falls erforderlich).

Nein


„Issued Card Driving Licence Request“ (Anfrage zur Ausstellung einer Karte anhand des Führerscheins):

Obligatorisch

„Driver Card Number“ (Nummer der Fahrerkarte)

Die Nummer der ausgestellten Fahrerkarte.

Ja

„Driving Licence Number“ (Nummer der Fahrerlaubnis)

Die Nummer der ausländischen Fahrerlaubnis, die für den Antrag auf Ausstellung der Fahrerkarte vorgelegt wurde.

Ja


„Issued Card Driving Licence Response“ (Antwort auf die Anfrage zur Ausstellung einer Karte anhand des Führerscheins):

Obligatorisch

„Status Code“ (Status-Code)

Der Status-Code zur Bestätigung der Mitteilung (z. B. „ok“, „not ok“, „error“ usw.).

Ja

„Status Message“ (Status-Benachrichtigung)

Eine erläuternde Status-Beschreibung (falls erforderlich).

Nein

„Family Name“ (Nachname)

Der Name des Fahrers, auf den die Karte ausgestellt wurde.

Ja

„First Name“ (Vorname)

Der Vorname des Fahrers, auf den die Karte ausgestellt wurde.

Nein

„Date of Birth“ (Geburtsdatum)

Das Geburtsdatum des Fahrers, auf den die Karte ausgestellt wurde.

Ja


ANHANG IV

Transliterations- und NYSIIS-Dienste (New York State Identification and Intelligence System)

1.   Für die Codierung der Namen aller Fahrer in den nationalen Registern ist der NYSIIS-Algorithmus der Zentralstelle zu verwenden.

2.   Bei der Suche nach einer Karte mit Hilfe der CIC-Funktion sind die NYSIIS-Schlüssel als primärer Suchmechanismus zu verwenden.

3.   Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten einen eigenen Algorithmus verwenden, um zusätzliche Ergebnisse zu erhalten.

4.   Die Suchergebnisse müssen Angaben dazu enthalten, ob für die Suche nach einem Datensatz der NYSIIS-Suchmechanismus oder ein eigener Suchmechanismus verwendet wurde.

5.   Entscheidet sich ein Mitgliedstaat, die ICDL-Mitteilungen aufzuzeichnen, dann sind die in der Mitteilung enthaltenen NYSIIS-Schlüssel als Teil der ICDL-Daten zu speichern.

5.1.   Bei der Suche in den ICDL-Daten verwendet der Mitgliedstaat die NYSIIS-Schlüssel des Namens des Antragstellers.


ANHANG V

Sicherheitsanforderungen

1.   Für den Austausch von Benachrichtigungen zwischen der Zentralstelle und den nationalen Systemen ist das Protokoll HTTPS zu verwenden.

2.   Die nationalen Systeme verwenden PKI-Zertifikate, die von der Kommission für die sichere Übertragung der Benachrichtigungen zwischen den nationalen Systemen und der Zentralstelle zur Verfügung gestellt werden.

3.   Die nationalen Systeme implementieren als Mindestvorgabe Zertifikate, die den SHA-2 (SHA-256)-Signatur-Hash-Algorithmus nutzen und eine Schlüssellänge von 2 048 bit haben.


ANHANG VI

Leistungsanforderungen

1.   Die nationalen Systeme müssen die folgenden Mindestleistungen erbringen:

1.1.   Sie müssen täglich rund um die Uhr zur Verfügung stehen.

1.2.   Ihre Verfügbarkeit wird über eine von der Zentralstelle ausgehende Heartbeat-Nachricht überwacht.

1.3.   Ihre Verfügbarkeitsquote muss entsprechend folgender Tabelle bei 98 % liegen (die Zahlen sind auf die nächste Einerstelle gerundet):

Eine Verfügbarkeit von

bedeutet eine Nichtverfügbarkeit von

Täglich

Monatlich

Jährlich

98 %

0,5 Stunden

15 Stunden

7,5 Tagen

Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die tägliche Verfügbarkeitsquote einzuhalten, wenngleich eingeräumt wird, dass bestimmte unerlässliche Tätigkeiten, wie beispielsweise eine Systemwartung, eine Abschaltung von über 30 Minuten erfordert. Dennoch sind die monatlichen und jährlichen Verfügbarkeitsquoten nach wie vor verbindlich.

1.4.   Sie müssen auf mindestens 98 % der Anfragen reagieren, die bei ihnen in einem Kalendermonat eingehen.

1.5.   Sie müssen auf die Anfragen innerhalb von 10 Sekunden reagieren.

1.6.   Bei Anfragen darf die Dauer bis zur Zeitüberschreitung (die Wartezeit auf eine Antwort) 20 Sekunden nicht überschreiten.

1.7.   Sie müssen in der Lage sein, eine Anfragequote von 6 Benachrichtigungen pro Sekunde zu bearbeiten.

1.8.   Nationale Systeme dürfen bei der Übermittlung von Anfragen an die Zentralstelle des TACHOnet eine Anfragequote von 2 Anfragen pro Sekunde nicht überschreiten.

1.9.   Jedes nationale System muss in der Lage sein, mit technischen Problemen der Zentralstelle oder der nationalen Systeme in anderen Mitgliedstaaten umzugehen. Hierunter fallen u. a.:

a)

Unterbrechung der Verbindung zur Zentralstelle

b)

keine Antwort auf eine Anfrage

c)

Eingang von Antworten nach Zeitüberschreitung

d)

Eingang nicht angeforderter Benachrichtigungen

e)

Eingang ungültiger Benachrichtigungen

2.   Die Zentralstelle muss:

2.1.   eine Verfügbarkeitsquote von 98 % gewährleisten

2.2.   den nationalen Systemen Fehlermeldungen übermitteln — entweder über eine Antwort-Benachrichtigung oder über eine spezielle Fehler-Benachrichtigung. Die nationalen Systeme, die diese speziellen Fehler-Benachrichtigungen erhalten, verfügen ihrerseits über einen abgestuften Reaktionsablauf, um die geeigneten Maßnahmen zur Behebung des gemeldeten Fehlers zu ergreifen.

3.   Instandhaltung

Die Mitgliedstaaten teilen den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission, sofern technisch möglich, mindestens eine Woche im Voraus etwaige Routine-Instandhaltungstätigkeiten über die Internet-Anwendung mit.


ANHANG VII

Protokollierung und Statistik der in der Zentralstelle erfassten Daten

1.   Aus Datenschutzgründen müssen die für statistische Zwecke erhobenen Daten anonymisiert sein. Daten, die Rückschlüsse auf bestimmte Karten, Fahrer oder Fahrerlaubnisse zulassen, dürfen nicht zu statistischen Zwecken genutzt werden.

2.   Für die Zwecke der Überwachung und Fehlerbehebung müssen die Protokolle alle Transaktionen erfassen und es ermöglichen, Statistiken über diese Transaktionen anzufertigen.

3.   In den Protokollen dürfen personenbezogene Daten nicht länger als sechs Monate gespeichert werden. Statistische Informationen sind unbefristet aufzubewahren.

4.   Die statistischen Daten für die Berichterstattung umfassen:

a)

den anfragenden Mitgliedstaat

b)

den antwortenden Mitgliedstaat

c)

die Art der Benachrichtigung

d)

den Status-Code der Antwort

e)

Datum und Uhrzeit der Benachrichtigungen.

f)

die Antwortzeit


ANHANG VIII

Verwendung des Benachrichtigungssystems TACHOnet

1.   Ausstellung von Fahrerkarten

1.1.   Besitzt ein Antragsteller für eine Fahrerkarte eine in einem anderen Mitgliedstaat als dem der Antragstellung ausgestellte Fahrerlaubnis, führt der Mitgliedstaat der Antragstellung eine Rundabfrage zur Prüfung der Kartenausstellung „broadcast Check Issued Card search“ durch.

1.2.   Mitgliedstaaten, die einem Fahrer, dessen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde, eine Fahrerkarte ausstellen, unterrichten diesen Mitgliedstaat unverzüglich über die „Issued Card Driving Licence“-Funktion von der Ausstellung dieser Fahrerkarte.

1.3.   Besitzt ein Antragsteller für eine Fahrerkarte eine im Mitgliedstaat der Antragstellung ausgestellte Fahrerlaubnis und wurde für diese Fahrerlaubnis bereits eine ICDL-Mitteilung im nationalen Register dieses Mitgliedstaats erfasst, führt dieser Mitgliedstaat entweder eine Einzelabfrage mit Hilfe der CIC-Funktion oder eine Suche mit Hilfe der „Check Card Status“-Funktion bei dem Mitgliedstaat durch, der die ICDL-Mitteilung übermittelt hatte.

1.4.   Jede ICDL-Mitteilung ist in dem nationalen Register des Mitgliedstaats zu erfassen, bei dem sie eingegangen ist.

1.5.   Die Mitgliedstaaten führen eine CIC-Rundabfrage bei mindestens 30 % der Anträge durch, die von Fahrern eingereicht werden, die in Besitz einer im selben Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis sind.

1.6.   Die Mitgliedstaaten können sich dafür entscheiden, die in den Nummern 1.3 bis 1.5 erläuterte ICDL-Funktion nicht zu nutzen. In diesem Fall führen sie eine CIC-Rundabfrage für jeden eingegangenen Antrag durch.

1.7.   Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission spätestens zum Zeitpunkt der Anwendung dieser Verordnung mit, ob sie ICDL-Mitteilungen in ihren nationalen Registern erfassen werden oder ob sie sich für das in Nummer 1.6 erläuterte Verfahren entscheiden.

1.8.   Mitgliedstaaten, die längstens fünf Jahre vor dem Datum der Anwendung dieser Verordnung in ihren nationalen Registern keine ICDL-Mitteilungen gemäß Nummer 1.4 erfasst haben, führen eine CIC-Rundabfrage für 100 % der Anträge durch, sofern es sich nicht um Fahrerlaubnisse handelt, für die eine ICDL-Mitteilung erfasst wurde und für die Nummer 1.3 gilt.

1.9.   Die in Nummer 1.8 genannte Verpflichtung gilt für eine Dauer von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem die Aufzeichnung von ICDL-Mitteilungen in den nationalen Registern der Mitgliedstaaten wirksam implementiert wurde.

2.   Entzogene, ausgesetzte oder gestohlene Fahrerkarten

2.1.   Wurde in einem anderen als dem ausstellenden Mitgliedstaat eine Fahrerkarte entzogen, ausgesetzt oder als gestohlen gemeldet, ist die zuständige Behörde des ersteren gemäß Artikel 26 Absatz 7 und Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 zu Folgendem verpflichtet:

a)

Sie überprüft den tatsächlichen Status der Karte durch Übermittlung einer CCS-Anfrage an den ausstellenden Mitgliedstaat. Ist die Nummer der Karte unbekannt, ist vor der vorstehend genannten CCS-Abfrage eine CIC-Einzelabfrage durchzuführen.

b)

Sie übermittelt dem ausstellenden Mitgliedstaat über das TACHOnet-Benachrichtigungssystem eine MCS-Mitteilung.

3.   Austausch von Fahrerkarten

3.1.   Beantragt der Inhaber einer Fahrerkarte den Austausch der Fahrerkarte in einem anderen als dem ausstellenden Mitgliedstaat, überprüft die zuständige Behörde des ersteren den tatsächlichen Status der Karte, indem sie eine CCS-Abfrage an den letzteren sendet.

3.2.   Sobald der Status der Fahrerkarte überprüft und für den Austausch als gültig befunden wurde, übermittelt die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, in dem der Antrag gestellt wurde, dem ausstellenden Mitgliedstaat über das TACHOnet-Benachrichtigungssystem eine MCS-Anfrage.

3.3.   Mitgliedstaaten, die einem Fahrer, dessen Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde, eine Fahrerkarte erneuern oder austauschen, unterrichten den ausstellenden Mitgliedstaat unverzüglich über die „Issued Card Driving Licence“-Funktion von der Erneuerung oder dem Austausch dieser Fahrerkarte.