8.11.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 289/8


BESCHLUSS (EU) 2017/1999 DES RATES

vom 6. November 2017

zur Ernennung eines vom Königreich Belgien vorgeschlagenen Mitglieds und von zwei vom Königreich Belgien vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

auf Vorschlag der belgischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 26. Januar, 5. Februar und 23. Juni 2015 die Beschlüsse (EU) 2015/116 (1), (EU) 2015/190 (2) und (EU) 2015/994 (3) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis 25. Januar 2020 erlassen.

(2)

Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Jean-François ISTASSE ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(3)

Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Rudy DEMOTTE ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(4)

Infolge der Ernennung von Herrn Marc HENDRICKX zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds frei geworden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Folgende Personen werden im Ausschuss der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2020 ernannt:

a)

zum Mitglied:

Herr Marc HENDRICKX, Lid van het Vlaams Parlement,

b)

zu stellvertretenden Mitgliedern:

Herr Jan VAN ESBROECK, Lid van het Vlaams Parlement,

Herr Jean-François ISTASSE, Conseiller communal de Verviers.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 6. November 2017.

Im Namen des Rates

Der Präsident

T. TAMM


(1)  Beschluss (EU) 2015/116 des Rates vom 26. Januar 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 (ABl. L 20 vom 27.1.2015, S. 42).

(2)  Beschluss (EU) 2015/190 des Rates vom 5. Februar 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 (ABl. L 31 vom 7.2.2015, S. 25).

(3)  Beschluss (EU) 2015/994 des Rates vom 23. Juni 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 (ABl. L 159 vom 25.6.2015, S. 70).