32000D0354

2000/354/GASP: Beschluß des Rates vom 22. Mai 2000 zur Einsetzung eines Ausschusses für die nichtmilitärischen Aspekte der Krisenbewältigung

Amtsblatt Nr. L 127 vom 27/05/2000 S. 0001 - 0001


Beschluß des Rates

vom 22. Mai 2000

zur Einsetzung eines Ausschusses für die nichtmilitärischen Aspekte der Krisenbewältigung

(2000/354/GASP)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 207,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Rahmen der Stärkung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und insbesondere der in Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union vorgesehenen Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik hat der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 10. und 11. Dezember 1999 in Helsinki den Vorsitz ersucht, zusammen mit dem Generalsekretär/Hohen Vertreter im Rahmen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" die Arbeiten fortzuführen, die alle in dem Bericht des Vorsitzes genannten Aspekte, einschließlich eines Ausschusses für nichtmilitärische Krisenbewältigung, betreffen.

(2) Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 23. und 24. März 2000 in Lissabon den Rat ersucht, bis zu der Tagung in Feira bzw. auf dieser Tagung einen Ausschuß für nichtmilitärische Krisenbewältigung einzusetzen.

(3) Die Beschlüsse über Instrumente für die nichtmilitärische Krisenbewältigung nach dem EG-Vertrag werden entsprechend den in diesem Vertrag vorgesehenen Verfahren gefaßt.

(4) Auf der Tagung des Europäischen Rates in Helsinki wurde darauf hingewiesen, daß die Union ihre Reaktionsfähigkeit und die Effizienz ihrer Ressourcen und Instrumente wie auch deren Synergie verbessern muß.

(5) Der Austausch von Informationen und die Koordinierung der Instrumente für die nichtmilitärische Krisenbewältigung werden unter anderem die Arbeit des im Generalsekretariat des Rates eingerichteten Koordinierungsmechanismus erleichtern, dessen Errichtung auf der Tagung des Europäischen Rates in Helsinki beschlossen worden ist -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Es wird ein aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehender Ausschuß für die nichtmilitärischen Aspekte der Krisenbewältigung eingesetzt.

Artikel 2

Der Ausschuß übt seine Tätigkeit als Arbeitsgruppe des Rates aus und berichtet dem Ausschuß der Ständigen Vertreter. Er stellt in bezug auf die nichtmilitärischen Aspekte der Krisenbewältigung für das Politische und Sicherheitspolitische Interimskomitee und die übrigen zuständigen Ratsgremien entsprechend ihren jeweiligen Befugnissen Informationen bereit, unterbreitet ihnen Empfehlungen und berät sie entsprechend.

Artikel 3

Dieser Beschluß wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Artikel 4

Dieser Beschluß wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 22. Mai 2000.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. Gama