BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT ÜBER DIE TÄTIGKEIT IM RAHMEN DES EIB-AUSSENMANDATS IM JAHR 2011 /* COM/2012/0637 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT ÜBER DIE TÄTIGKEIT IM
RAHMEN DES EIB-AUSSENMANDATS IM JAHR 2011 INHALT 1. EINLEITUNG 3 2. Wichtigste Ergebnisse 4 3. FINANZIERUNGEN 5 3.1. Überblick über
den Umfang der EIB-Finanzierungen in den unter den
Beschluss fallenden Regionen 5 3.2. Beitrag zu den
politischen Zielen der EU 8 3.3. Aufschlüsselung
nach Sektoren 9 3.4. Auswirkungen und
Mehrwert der EIB-Finanzierungen 9 4. ZUSAMMENARBEIT MIT
DER KOMMISSION 11 5. ZUSAMMENARBEIT MIT
INTERNATIONALEN FINANZINSTITUTIONEN 12 BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER
DIE TÄTIGKEIT IM RAHMEN DES EIB-AUSSENMANDATS IM JAHR 2011 1. EINLEITUNG Nach dem Beschluss Nr. 1080/2011/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates[1]
(nachstehend „der Beschluss“ bzw. „das Mandat“) muss die Kommission alljährlich
über die im Rahmen der EU-Garantie durchgeführten Finanzierungen der
Europäischen Investitionsbank (EIB) Bericht erstatten.
Der vorliegende Bericht stützt sich auf die von der EIB vorgelegten
Jahresberichte und erstreckt sich auf die 2011 im Rahmen des EIB-Außenmandats
durchgeführten Finanzierungen. Auf die
Entwicklungen im Jahr 2012, insbesondere die im Juni 2012 vom Europäischen Rat
gebilligte Erhöhung des EIB-Kapitals, wird im vorliegenden Bericht folglich
nicht eingegangen. Außerhalb der Europäischen Union stellt die
EIB in den unter ihr Mandat fallenden Regionen auf der Grundlage von
Artikel 16 ihrer Satzung Darlehen und Darlehensbürgschaften mit Deckung
durch die EU-Garantie („Finanzierungen im Rahmen des Mandats“) oder auf eigenes
Risiko („Finanzierungen auf eigenes Risiko“) bereit. Der
vorliegende Bericht gibt Aufschluss über die 2011 im Rahmen des Mandats
durchgeführten EIB-Finanzierungen und enthält eine Zusammenfassung der 2011
gewährten Finanzierungen auf eigenes Risiko. Die
EIB-Finanzierungen in den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP)
und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) werden in einem gesonderten
Jahresbericht behandelt. Wohlgemerkt gelten
einige der mit Artikel 11 des Beschlusses eingeführten Zusatzanforderungen
nur für EIB-Finanzierungen, die nach dem 30. Oktober 2011 beantragt und
nach dem 1. Januar 2012 unterzeichnet wurden. Detailliertere Informationen und Statistiken
über die oben genannten Tätigkeiten, auch auf Projekt-, Sektor-, Länder- und
regionaler Ebene, enthält die beigefügte Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen (Staff Working Document, kurz: „SWD“)[2]. Ein weiteres SWD enthält die
gemeinsam von Kommission und EIB in Abstimmung mit dem Europäischen Auswärtigen
Dienst ausgearbeiteten regionalen technischen operativen Leitlinien gemäß
Artikel 6 des Beschlusses, der den Beitrag der im Rahmen des Mandats
durchgeführten EIB-Finanzierungen zur Politik der Union regelt. Die regionalen technischen operativen
Leitlinien zielen darauf ab, diesen Beitrag sicherzustellen, und dürften bis
zum Ablauf des gegenwärtigen Mandats gelten. Nach dem Beschluss Nr. 1080/2011/EU
muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat diese Leitlinien
übermitteln, sobald sie erstellt sind. Der vorliegende Bericht wird der anstehenden
Folgenabschätzung zum Vorschlag für einen Beschluss über eine Garantieleistung
der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank
aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Union im Rahmen
des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens als Anhang beigefügt. 2. Wichtigste Ergebnisse Mit dem Beschluss wurde die Obergrenze für das
allgemeine Mandat um 1 684 Mio. EUR angehoben und ein
zusätzlicher Betrag von 2 000 Mio. EUR für das Klimaschutzmandat
freigegeben, womit der EIB für Finanzierungen im Rahmen der beiden Mandate
insgesamt eine Garantie von bis zu 29 484 Mio. EUR zur Verfügung
steht. Im Laufe von 2011 wurden auf EU-Ebene mehrere
zentrale Initiativen auf den Weg gebracht, insbesondere in Reaktion auf den
Arabischen Frühling. So wurde insbesondere die
Obergrenze für EIB-Darlehen mit EU-Garantie für den Mittelmeerraum um 1 Mrd. EUR
angehoben. Kommission und EIB beteiligten sich
neben den einschlägigen Mitgliedstaaten aktiv an der
Deauville-Partnerschaftsinitiative der G-8 und setzten für verschiedene Länder
des südlichen Mittelmeerraums eine EU-Taskforce ein. Angesichts der sich verschlechternden
Aussichten für die Weltwirtschaft setzte die EIB ihre Finanzierungstätigkeit
zur Unterstützung der Wirtschaftstätigkeit in den Mandatsregionen fort und
weitete ihre Darlehensvergabe für Klimaschutzprojekte erheblich aus. Das
Volumen der EIB-Finanzierungen außerhalb der EU belief sich 2011 auf insgesamt 7,3 Mrd. EUR;
dies waren zwar rund 17 % weniger als die 8,7 Mrd. EUR von 2010, im
Durchschnitt aber immer noch mehr als vor der Krise. In den unter das Mandat
fallenden Regionen beliefen sich die EIB-Finanzierungen 2011 auf 6,5 Mrd. EUR
gegenüber 7,8 Mrd. EUR 2010. Nach dem Ende 2011 von der EIB
gebilligten jüngsten Operativen Gesamtplan für 2012-2014 werden die
EIB-Darlehensvolumen im Rahmen des Außenmandats weiter zurückgehen und mit 6,5 Mrd.
EUR im Jahr 2012, 5,9 Mrd. EUR im Jahr 2013 und 5,2 Mrd. Euro im Jahr
2014 wieder dem Niveau vor der Krise entsprechen. So sollen sich die
EIB-Außenfinanzierungen aus eigenen Mitteln (d. h. ohne Berücksichtigung
der AKP-Investitionsfazilität und der Risikokapitalfinanzierungen in den
Mittelmeerländern) im Jahr 2012 auf 6,0 Mrd. EUR, 2013 auf 5,3 Mrd.
EUR und 2014 auf 4,6 Mrd. EUR belaufen. Die unter das Mandat fallenden Regionen
blieben von der globalen Krise keineswegs verschont. In den
Heranführungsländern, auf die rund 52 % der gesamten Darlehensvergabe im
Rahmen des Mandats entfielen, blieb das Kreditwachstum erheblich unter dem
Vorkrisenniveau, obgleich sich das Wirtschaftswachstum 2011 bei 7,5 %
stabilisierte. Als wichtigster multilateraler Darlehensgeber in der Region
unterstützte die EIB weiterhin die Wirtschaftstätigkeit durch erhebliche
Darlehensvergaben an KMU (31 % des Gesamtvolumens) und durch beträchtliche
Mittelzusagen für Investitionen im Verkehrs- und Energiesektor. Gleichzeitig erhöhte sich die Vergabe von
EIB-Darlehen für Klimaschutzprojekte um 500 Mio. EUR auf 2,1 Mrd. EUR
im Jahr 2011 und damit 32 % der gesamten Unterzeichnungen (gegenüber 21 %
im Jahr 2010). Empfänger waren vielfach Länder mit besonders geringer CO2-Effizienz,
z.B. Russland, Südafrika und Indien. Besondere Anstrengungen wurden in Asien
und Lateinamerika unternommen, wo 78 % der gesamten Unterzeichnungen auf
derartige Darlehen entfielen. Klimaschutzfinanzierungen machten 2011 außerdem 29 %
der EIB-Darlehen an Heranführungsländer und 30 % der Darlehen an Südafrika
aus. Während die Darlehensvolumen in den meisten
Mandatsregionen weitgehend stabil blieben, gingen sie im Mittelmeerraum von
einem historischen Höchststand von 2,5 Mrd. EUR im Jahr 2010 jäh auf 965 Mio.
EUR zurück. Grund waren Verzögerungen bei der Projektvorbereitung nach den
Ereignissen des Arabischen Frühlings und die daraus resultierenden
Unsicherheiten und schwierigen Rahmenbedingungen für Unternehmen. Verschiedene
Übergangsverwaltungen stellten Entscheidungen über langfristige
Investitionsprogramme für die Zeit nach demokratischen Wahlen zurück. Außerdem
wurden die EIB-Finanzierungen in Syrien im Rahmen der EU-Sanktionen gegen das
Land ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund erließ die Kommission im April 2012
einen delegierten Rechtsakt, mit dem Syrien aus der Liste der potenziellen
Empfängerländer im Rahmen des Mandats gestrichen wurde.[3] In diesem Zusammenhang ist
darauf hinzuweisen, dass die EIB Ausfälle bei Zins- und Rückzahlungen der
syrischen Regierung zu verzeichnen hatte und die EU-Garantie dafür im Mai 2012
erstmals in Höhe von rund 15,4 Mio. EUR in Anspruch genommen wurde. 3. FINANZIERUNGEN 3.1. Überblick
über den Umfang der EIB-Finanzierungen in den unter den Beschluss fallenden
Regionen Das Gesamtvolumen für die unter das Mandat
fallenden Regionen belief sich 2011 auf 6,5 Mrd. EUR gegenüber 7,8 Mrd.
EUR im Jahr 2010. Im Jahr 2011 erhöhten sich die auf eigenes Risiko der EZB
unterzeichneten Beträge um 18 %, während das Darlehensvolumen im Rahmen
des Mandats um 37 % zurückging. Die nachstehende Tabelle gibt einen
Überblick über den Umfang der EIB-Finanzierungen aus eigenen Mitteln im Jahr 2011
in den unter das Mandat fallenden Regionen. Tabelle 1: EIB-Finanzierungen im Jahr 2011
in den unter das Mandat fallenden Regionen Länder || Finanzierungen im Rahmen des Mandats || EIB-Finanzierungen auf eigenes Risiko || Insgesamt (Mio. EUR) || Pauschalgarantie || Deckung politischer Risiken || Insgesamt Heranführungsländer || 998 || 26 || 1024 || 2 358 || 3 381 Mittelmeerländer || 553 || 373 || 926 || 39 || 965 Östliche Nachbarschaft, Russland || 625 || 50 || 675 || 101 || 776 Asien und Lateinamerika || 61 || 249 || 310 || 861 || 1 171 Südafrika || 115 || - || 115 || 50 || 165 Insgesamt || 2 352 || 698 || 3 050 || 3 409 || 6 459 Im Jahr 2011 waren 77 % der im
Rahmen des Mandats unterzeichneten Darlehen von einer Pauschalgarantie
abgedeckt, die für staatliche und substaatliche Finanzierungen zur Anwendung
kommt, während 23 % unter die Garantie zur Absicherung politischer Risiken
fielen. Das aggregierte Volumen der im Rahmen beider Garantien unterzeichneten
Darlehen macht 47 % der Gesamtfinanzierungen in den unter den Beschluss
fallenden Regionen im Jahr 2011 aus, während die restlichen 53 % die
EIB-Darlehensvergabe auf eigenes Risiko widerspiegeln, die mit 3,4 Mrd. EUR
einen Rekordumfang erreichte. Ende 2011 belief
sich der Gesamtbetrag der im Rahmen des Mandats unterzeichneten Finanzierungen
auf 19,4 Mrd. EUR bzw. 66 % des beschlossenen Gesamtplafonds, was
nach fünf Jahren des insgesamt siebenjährigen Mandats in etwa den Erwartungen
entspricht. Der EIB bleibt im Rahmen des Mandats also noch ein Spielraum von 10,1 Mrd. EUR.
Obgleich die EIB-Finanzierungen im Rahmen des Außenmandats 2012 und 2013
voraussichtlich zurückgehen werden und die Obergrenze mit dem Beschluss
angehoben wurde, wird die EIB einige regionale Plafonds voraussichtlich Ende 2013
ausgeschöpft haben (z.B. in den Heranführungsländern), während bei anderen
größere Ungewissheit besteht (z.B. Mittelmeerraum). Wohlgemerkt sieht der
Beschluss die Möglichkeit vor, 10 % zwischen den Regionalplafonds
umzuschichten. Tabelle 2:
Gesamte EIB-Unterzeichnungen und -Auszahlungen im Rahmen des Mandats (2007-2011) Mio. EUR || Obergrenze || Netto-unterzeichnungen || Netto-unterzeichnungen in % des Gesamtplafonds || Auszahlungen || Nettoauszahlungen in % der Nettounterzeichnungen Heranführungsländer || 9 048 || 7 622 || 84 % || 3 899 || 51 % Mittelmeer || 9 700 || 6 559 || 68 % || 2 079 || 32 % Östliche Nachbarschaft, Russland || 3 848 || 1 709 || 44 % || 318 || 19 % Asien und Lateinamerika || 3 952 || 2 761 || 70 % || 1 690 || 61 % Südafrika || 936 || 591 || 63 % || 425 || 72 % Allgemeines Mandat insgesamt || 27 484 || 19 242 || 70 % || 8 411 || 44 % Klimaschutz-Mandat (2011-2013) || 2 000 || 150 || 8 % || 150 || 100 % Mandat insgesamt || 29 484 || 19 392 || 66 % || 8 561 || 44 % Was die
Auszahlungen anbelangt, so hatte die EIB Ende 2011 8,5 Mrd. EUR bzw. 44 %
der unterzeichneten Nettobeträge ausgezahlt. In den Heranführungsländern,
Asien, Lateinamerika und Südafrika lagen die Auszahlungsquoten zwischen 50 %
und 75 %, worin die übliche Zeitspanne zwischen der Unterzeichnung der
Finanzierungsverträge und der Projektdurchführung bzw. der entsprechenden
Auszahlung zum Ausdruck kommt. In den Mittelmeerländern war die
Auszahlungsquote mit 32 % der unterzeichneten Nettobeträge niedriger,
worin sich die Auswirkungen des Arabischen Frühlings und die Aussetzung der
Finanzierungen in Syrien niederschlugen. Die niedrigen Auszahlungsquoten von 19 %
der Unterzeichnungen in Osteuropa, im Südkaukasus und in Russland spiegeln die
Verzögerungen bei der Klärung institutioneller Fragen in der Region und die
Tatsache wider, dass die Beträge zu über drei Vierteln in den letzten beiden
Jahren unterzeichnet wurden. Angesichts der breiter gefassten Ziele, die im
Rahmen des Mandats für die Tätigkeit der EIB in der Region festgelegt wurden,
des im März 2011 mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung (EBWE) und der Europäischen Kommission unterzeichneten Memorandum
of Understanding (MoU) und des Einsatzes gezielter technischer Hilfe für eine
raschere Projektdurchführung rechnet die EIB damit, dass ihre
Finanzierungstätigkeit in den östlichen Nachbarschaftsländern und in Russland
beschleunigt werden kann. Tabelle 3: Jährliche Darlehensvergabe im
Rahmen des aktuellen Mandats 2007-2013 Mio. EUR || 2007 (*) || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || Insgesamt brutto || Annullierungen || Insgesamt netto || Heranführungsländer || 389 || 2 009 || 2 859 || 1 535 || 874 || 7 666 || 44 || 7 622 || Mittelmeer || 1 205 || 1 195 || 1 510 || 2 009 || 926 || 6 845 || 286 || 6 559 || Östliche Nachbarschaft, Russland || - || 170 || 233 || 631 || 675 || 1 709 || - || 1 709 || Asien und Lateinamerika || 305 || 469 || 1 088 || 643 || 310 || 2 815 || 53 || 2 761 || Südafrika || - || 203 || 280 || 50 || 115 || 648 || 56 || 591 || Allgemeines Mandat insgesamt || 1 899 || 4 045 || 5 969 || 4 868 || 2 900 || 19 681 || 449 || 19 242 || Klimaschutzmandat (2011-2013) (**) || || || || || 150 || 150 || - || 150 || Gesamtmandat || || || || || 3 050 || 19 831 || 449 || 19 392 || (*) Bis zum 31. Juli 2007 wurden Darlehen auch noch im Rahmen des vorhergehenden Mandats (2000-2007) vergeben. (**) Die 2011 im Rahmen des Klimaschutzmandats unterzeichnete Finanzierung über 150 Mio. EUR wurde in der Heranführungsregion unterzeichnet. || || || || Was die Zahl der
Projekte angeht, so wurden 2011 im Rahmen des Mandats 29 Projekte
finanziert, gegenüber 46 im Jahr 2010. Die Finanzierungstätigkeit
der EIB in den Heranführungsländern blieb 2011 mit 3,4 Mrd. EUR stabil und
machte 52 % der gesamten Finanzierungen in den Mandatsregionen aus. Die
Darlehensvergabe im Rahmen des Mandats ging auf 1 Mrd. EUR zurück,
während sich die Darlehensvergabe im Rahmen der auf eigenes Risiko geführten
Vorbeitrittsfazilität um 18 % auf 2,4 Mrd. EUR erhöhte.
Angesichts des eingeschränkten Spielraums im Rahmen des Mandats und des noch
immer erheblichen Finanzierungsbedarfs in den Heranführungsländen genehmigte der
Rat der Gouverneure der EIB Anfang 2011 eine Anhebung der Darlehensobergrenze
für die Vorbeitrittsfazilität um 5,7 Mrd. EUR bis 2013. Während die
Finanzierungstätigkeit der EIB in der Mittelmeerregion drastisch zurückging,
erhöhte sie sich in den Ländern der östlichen Nachbarschaft im Jahr 2011 auf
insgesamt 776 Mio. EUR (von 631 Mio. EUR im Jahr 2010),
wovon 675 Mio. EUR im Rahmen des Mandats vergeben wurden ‑ ein
Rekordwert für die Region. In Asien und Lateinamerika beliefen sich die
Finanzierungen wie schon 2010 auf insgesamt 1,2 Mrd. EUR, wobei ein
Rückgang der Darlehensvergabe im Rahmen des Mandats auf 310 Mio. EUR
durch eine entsprechende Zunahme der Darlehen auf eigenes Risiko der EIB,
insbesondere im Rahmen der Fazilität für Nachhaltigkeit und Sicherheit der
Energieversorgung (ESF), kompensiert wurde. In Südafrika wurden 2011 drei neue
Darlehen im Gesamtumfang von 165 Mio. EUR unterzeichnet, darunter das
erste ESF-Darlehen auf eigenes Risiko der EIB in Südafrika über 50 Mio.
EUR. 3.2. Beitrag
zu den politischen Zielen der EU Die Finanzierungen der EIB im Rahmen des
Beschlusses sollen zur Verwirklichung der außenpolitischen Ziele der Union
beitragen. Der Beschluss ersetzt die zuvor festgelegten regionsspezifischen
Ziele für Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie durch die folgenden
übergeordneten horizontalen Ziele für alle unter das Mandat fallenden Regionen: i) Klimaschutz und Anpassung an den
Klimawandel ii) Entwicklung der sozialen und
wirtschaftlichen Infrastruktur iii) Entwicklung des privaten Sektors
auf lokaler Ebene, insbesondere Unterstützung von KMU Darüber hinaus sollen die EIB-Finanzierungen
einen Beitrag zur Verwirklichung der dem auswärtigen Handeln der EU
zugrundeliegenden und in Artikel 21 AEUV verankerten allgemeinen
Grundsätze sowie zur Integration der Partnerländer auf regionaler Ebene
leisten, unter anderem zur wirtschaftlichen Integration zwischen
Heranführungsländern, Nachbarschaftsländern und EU. Bei eindeutigem Mehrwert
kann die EIB eine Ausweitung ihrer Tätigkeit im Gesundheits- und im
Bildungswesen erwägen. Mit den im Anhang enthaltenen regionalen
technischen operativen Leitlinien, die gemeinsam von der Europäischen
Kommission und der EIB ausgearbeitet wurden, wird eine Verknüpfung zwischen dem
regionalpolitischen Rahmen der Union, den übergeordneten horizontalen
Mandatszielen und deren Umsetzung hergestellt. Diese Leitlinien sollen
gewährleisten, dass die EIB-Finanzierungen die entsprechenden EU-Politiken,
-Programme und -Instrumente in den verschiedenen Regionen ergänzen. Ab 2012 wird die Berichterstattung über neue
Finanzierungen auf der Grundlage der vorgenannten überarbeiteten Ziele
erfolgen. Gewisse Hinweise liefern aber auch schon die Finanzierungen im
Jahr 2011. So machte insbesondere die EIB-Unterstützung für die soziale
und wirtschaftliche Infrastruktur im Jahr 2011 64 % der gesamten
EIB-Tätigkeit in den unter das Mandat fallenden Regionen aus (75 % der
Finanzierungen im Rahmen des Mandats). Die Unterstützung für den privaten
Sektor machte im Jahr 2011 55 % des gesamten EIB-Tätigkeit in den unter
das Mandat fallenden Regionen aus (29 % der Finanzierungen im Rahmen des
Mandats), während die Unterstützung von KMU durch lokale Finanzintermediäre 2011
17 % der gesamten EIB-Tätigkeit in den unter das Mandat fallenden Regionen
ausmachte (6 % der Finanzierungen im Rahmen des Mandats). Im Laufe der letzten Jahre hat die EIB die
Darlehensvergabe für Klimaschutzmaßnahmen ausgebaut und ihr allgemeines
Engagement für das von der EU angestrebte Ziel eines kohlenstoffemissionsarmen
und klimaverträglichen Wachstums innerhalb und außerhalb der Union insbesondere
im Anschluss an den UNFCC-Gipfel 2009 in Kopenhagen verstärkt. Im Jahr 2011
erhöhten sich die Darlehensunterzeichnungen für Klimaschutzmaßnahmen auf 2,08 Mrd. EUR
(32 % der gesamten EIB-Finanzierungen in den betreffenden Regionen); davon
fielen 0,89 Mrd. EUR unter das Mandat (29 % der Finanzierungen
im Rahmen des Mandats), nach 1,6 Mrd. EUR im Jahr 2010 (21 % der
gesamten EIB-Finanzierungen in den betreffenden Regionen). Die EIB hat verschiedene sektorspezifische
Kriterien festgelegt, die Projekte für eine Förderung im Rahmen des
Klimaschutzmandats erfüllen müssen. So sind nicht alle Projekte, die den
Energieverbrauch verbessern, automatisch förderfähig, sondern nur solche, die
die Energieeffizienz gegenüber den Ausgangswerten nachweislich um 20 %
oder mehr erhöhen. Außerdem wird nur der Darlehensanteil berücksichtigt, der
zum Klimaschutzziel beiträgt. Die meisten Darlehen im Rahmen des
Klimaschutzmandats gehen an Vorhaben in den folgenden beiden Bereichen:
erneuerbare Energie und Energieeffizienz sowie nachhaltiger Verkehr. Weitere Einzelheiten zum Umfang, in dem die
EIB zu den im Beschluss genannten politischen Zielen der EU beitragen soll,
enthält das SWD. 3.3. Aufschlüsselung
nach Sektoren Tabelle 4 gibt einen Überblick über die
regionale und sektorale Verteilung der EIB-Finanzierungen im Rahmen des
Beschlusses 2011. Tabelle 4: Sektorale Aufschlüsselung der 2011
im Rahmen des Mandats unterzeichneten Finanzierungen (in Mio. EUR) Region || Insge-samt || Energie || Verkehr || Industrie und Dienstleistun-gen || Wasser, Hygiene || Kreditlinien für KMU || Gesundheit und Bildung, Infrastruktur || Landwirtschaft, Fischerei und Fortwirtschaft (*) || Telekom-munikation Heranführungs-länder (HFL) || 1 024 || - || - || 617 || 60 % || 15 || 1 % || 55 || 5 % || 87 || 8 % || 100 || 10 % || 150 || 15 % || - || - Mittelmeerländer (MED) || 926 || 50 || 5 % || 163 || 18 % || 421 || 46 % || 262 || 28 % || 30 || 3 % || - || - || - || - || - || - Östliche Nachbarschafts-länder und Russland (OST) || 675 || 175 || 26 % || 450 || 67 % || - || - || - || - || 50 || 7 % || - || - || - || - || - || - Asien und Lateinamerika (ALA) || 310 || 61 || 20 % || - || - || 149 || 48 % || - || || - || - || - || || - || - || 100 || 32 % Südafrika (SA) || 115 || - || - || - || - || - || - || 115 || 100 % || - || - || - || - || - || - || - || - Insgesamt || 3 050 || 286 || 9 % || 1 230 || 40 % || 585 || 20 % || 432 || 14 % || 167 || 6 % || 100 || 3 % || 150 || 5 % || 100 || 3 % *) Unter dieser Rubrik wurde im Rahmen des Klimaschutzmandats eine
Finanzierung über 150 Mio. EUR in der Türkei unterzeichnet. 3.4. Auswirkungen und Mehrwert der EIB-Finanzierungen Angesichts des Mandats und der Verpflichtung
der EIB, die Beurteilung, Messung und Berichterstattung über die Ergebnisse und
Auswirkungen ihrer Finanzierungen weiter zu verbessern, beschloss die EIB 2011
einen neuen Rahmen für die Ergebnismessung (REM), der auf alle
Finanzierungen in den Mandatsregionen angewandt werden soll. Der REM wird 2012
schrittweise eingeführt. Wie die früheren Rahmen stützt sich der REM
auf drei Säulen: Säule 1 –
Übereinstimmung mit und Beitrag zu den politischen Zielen und Prioritäten der
EU Säule 2 – Qualität
und Solidität des Projekts sowie erwartete und tatsächliche Ergebnisse Säule 3 – finanzielle und nichtfinanzielle
Additionalität des EIB-Beitrags. Der REM wird die Ex-ante-Bewertung von
Projekten und die Berichterstattung der EIB über die tatsächlichen Ergebnisse
verbessern. Gleichzeitig vereinfacht er die Berichtspflichten der Kunden, da er
so weit wie möglich auf die Ergebnisindikatoren anderer internationaler
Finanzinstitutionen abgestimmt ist. Im Jahr 2011 wurden die erwarteten Ergebnisse
und Auswirkungen der EIB-Finanzierungen noch nach den beiden früheren Rahmen
bewertet, d. h. in der EU und in den Heranführungsländern nach dem
Mehrwert (Value Added ‑ VA) und in allen anderen unter das Mandat
fallenden Regionen nach dem bisherigen Rahmen für die Beurteilung der
volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen (ESIAF). Die Bewertungen
werden von der EIB ex ante anhand der in der Projektbeurteilungsphase
gesammelten Fakten und Daten durchgeführt. Der Rahmen ist so angelegt, dass er
während der gesamten Projektlaufzeit wertvolle Informationen und Referenzwerte
liefert, vor allem für die Überwachung und Ex-post-Evaluierung. Tabelle 5a:
Mehrwertbenotung der 2011 in den Heranführungsländern bewilligten
Finanzierungen (erreichbare Maximalpunktzahl: 200) Benotung der Auswirkungen || Säule 1 || Säule 2 || Säule 3 || Durch-schnittl. Punktzahl || Bewilligte Finanzie-rungen Mandat || 146 || 120 || 158 || 141 || 8 Heranführungsfazilität || 139 || 141 || 155 || 145 || 23 Tabelle 5b: Mehrwertbenotung der 2011 in der
Mittelmeerregion, den östlichen Nachbarschaftsländern und Russland, Asien und
Lateinamerika sowie Südafrika bewilligten Finanzierungen (ESIAF-Rahmen) Benotung der Auswirkungen || Säule 1 || Säule 2 || Säule 3 Investitions-darlehen || Über Intermediäre vergebene Darlehen (KMU) hoch || 23 (72 %) || 13 (41 %) || 3 (9 %) || 20 (63 %) mittel || 9 (28 %) || 11 (34 %) || 4 (13 %) || 11 (34 %) mäßig || 0 || 1 (3 %) || 0 || 1 (3 %) niedrig || 0 || 0 || 0 || 0 Insgesamt || 32 (100 %) || 25 (78 %) || 7 (22 %) || 32 (100 %) In den Heranführungsländern
sind bei Säule 1 und 2 geringe Unterschiede zwischen den mit EU-Garantie
und den auf eigenes Risiko vergebenen Darlehen festzustellen, was teilweise den
Umstand widerspiegelt, dass das Mandat auch auf Projekte mit relativ höherer
Unsicherheit und relativ höheren Projektrisiken abstellt, bei denen die
EU-Garantie den höchsten Mehrwert bietet. In den anderen Mandatsregionen
erhielten neun Finanzierungen in allen drei Säulen eine hohe Benotung; diese
betrafen mehrheitlich Projekte im Bereich Klimaschutz und alternative Energie. 4. ZUSAMMENARBEIT MIT DER KOMMISSION Kommission und EIB arbeiteten im Rahmen der
Halbzeitüberprüfung des EIB-Mandats für Darlehenstätigkeiten in Drittländern
intensiv zusammen. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren für den Erlass des
Beschlusses wurde im Oktober 2011 abgeschlossen. Der Beschluss fordert
eine noch engere Zusammenarbeit und stärkere Synergie zwischen Kommission und
EIB sowie dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD). Nach Erlass des Beschlusses im November 2011
unterzeichneten Kommission und EIB gemäß Artikel 14 bzw. 13 des
Beschlusses eine neue Garantievereinbarung und eine neue Vereinbarung über die
Beitreibung von Rückforderungen, die die bisherigen Vereinbarungen ersetzen und
jeweils den mit dem Beschluss eingeführten Neuerungen Rechnung tragen.
Gemeinsam arbeiteten Kommission und EIB außerdem die im Anhang dieses Berichts
enthaltenen technischen regionalen operativen Leitlinien aus. Es wird erwartet, dass die beiden
EU-Institutionen 2012 die Absichtserklärung über die Bedingungen der
verstärkten Zusammenarbeit aktualisieren werden, um den EAD einzubeziehen und
den beim Mandat eingeführten Neuerungen Rechnung zu tragen. Auch die Zusammenarbeit
vor Ort sollte verstärkt werden, indem EIB-Büros häufiger zusammen mit
EU-Delegationen untergebracht werden. Zugleich wird mit Blick auf den Vorschlag
für das nächste EIB-Außenmandat im Zeitraum 2014-2020 eng zusammengearbeitet. Sowohl in den Ländern der südlichen als auch
der östlichen Nachbarschaft wurde die EIB in die Überprüfung der Europäischen
Nachbarschaftspolitik eingebunden. Die Zusammenarbeit zwischen EIB, EAD und
Kommission hat sich im Laufe von 2011 intensiviert, insbesondere bei der Koordinierung
der EU-Reaktion auf den Arabischen Frühling und beim Aufbau der Partnerschaft
für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand im südlichen Mittelmeerraum. Die EIB
war auch aktiv an den hochrangigen Taskforces beteiligt, die von der Hohen
Vertreterin/Vizepräsidentin Ashton eingesetzt wurden, um die Koordinierung in
einigen Ländern der Region weiter zu optimieren und deren erste Sitzung im
September 2011 in Tunesien stattfand. Darüber hinaus war die EIB auch an den
Überlegungen zur Agenda für den Wandel[4]
beteiligt, der Mitteilung der Kommission über eine EU-Entwicklungspolitik mit
größerer Wirkung, insbesondere hinsichtlich der Unterstützung von nachhaltigem
Wirtschaftswachstum und Privatsektorentwicklung. Die vorgenannten Arbeiten werden in den
kommenden Jahren fortgeführt, wobei die EIB die Kommission und den EAD bei der
Umsetzung der neuen Nachbarschaftspolitik sowie der einschlägigen Prioritäten
der Agenda für den Wandel unterstützen wird. Ein weiterer Schwerpunkt der
Zusammenarbeit wird die Erweiterungspolitik zur Unterstützung des EU-Beitritts
Kroatiens und weiterer Reformen der Kandidatenländer und potenziellen
Kandidatenländer auf dem Weg zur Integration in die EU sein. Mit Unterstützung
der Kommission wird die EIB eine Wiederaufnahme der Finanzierungstätigkeit im
Kosovo[5]
anstreben. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die vorgenannten Leitlinien
– in Übereinstimmung mit Artikel 10 des Beschlusses, wonach „Kosovo (…)
durch die Mission der Vereinten Nationen in Kosovo oder durch eine in den
regionalen technischen operativen Leitlinien (…) bezeichnete Behörde vertreten
(wird)“ ‑ vorsehen, dass diese Behörde die Regierung des Kosovo ist. Die Zusammenarbeit in sektoralen Fragen wird
weiter ausgebaut, insbesondere im Klimaschutzbereich und im Rahmen der Initiative
„Nachhaltige Energie für alle“. In diesem Zusammenhang wird die EIB gemäß
Artikel 6 des Beschlusses in Zusammenarbeit mit der Kommission bis Ende 2012
eine Strategie dafür vorlegen, wie sich der prozentuale Anteil von Projekten
zur Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen im Rahmen ihres
Außenmandats allmählich und kontinuierlich steigern lässt und wie die
Finanzierung von Projekten, die der Verwirklichung der Klimaschutzziele der
Union abträglich sind, allmählich eingestellt werden kann. 5. ZUSAMMENARBEIT MIT INTERNATIONALEN
FINANZINSTITUTIONEN Im Jahr 2011 machten die mit anderen
internationalen Finanzinstitutionen (IFI) oder europäischen bilateralen
Einrichtungen gemeinsam durchgeführten Finanzierungen 56 % aller
EIB-Unterzeichnungen im Rahmen des Mandats aus. Auch wenn der Anteil der
Kofinanzierungen nach dem stetigen Anstieg der vorhergehenden vier Jahre (mit
einem Spitzenwert von 64 % im Jahr 2010) rückläufig war, weist er doch
immer noch auf ein weiterhin hohes Maß an gemeinsamer Finanzierung mit anderen
Finanzinstituten hin. Das SWD enthält eine Aufstellung der 2011 kofinanzierten
Maßnahmen in den unter das Außenmandat fallenden Regionen. Im März 2011 wurde eine neue Vereinbarung
(Memorandum of Understanding ‑ MoU) zwischen der Kommission, der EIB und
der EBWE unterzeichnet. Dieses MoU ersetzt die in sie einfließenden früheren
Vereinbarungen in Bezug auf Osteuropa, den Südkaukasus, Russland und
Zentralasien (vom Dezember 2006) bzw. die Türkei (vom Januar 2009). Das MoU
wird einen Ausbau der strategischen und operativen Zusammenarbeit ermöglichen.
Das neue MoU über die Zusammenarbeit außerhalb der EU soll 2012 überarbeitet
werden, um der Ausweitung der Tätigkeit der EBWE auf die Mittelmeerregion
Rechnung zu tragen. Die zweijährige Pilotphase der
Dreiparteienvereinbarung über die Gegenseitigkeitsinitiative zwischen der EIB,
der AFD[6]
und der KfW ist 2011 in den südlichen Nachbarschaftsländern und in der
AKP-Region wesentlich vorangekommen. Die Initiative zielt darauf ab, die
kollektive Wirksamkeit und Effizienz der drei Finanzinstitutionen zu
verbessern, indem jede die Verfahren und Standards der anderen Institutionen
anerkennt, wobei jeweils eine von ihnen bei kofinanzierten Projekten die
Federführung übernimmt. Im Jahr 2012 liegt der Schwerpunkt auf der Ausarbeitung
gemeinsamer operativer Leitlinien. Die Zusammenarbeit mit der Weltbankgruppe
wurde fortgesetzt, unter anderem durch Unterzeichnung einer bilateralen
Kooperationsvereinbarung zwischen der EIB und der Internationalen
Finanz-Corporation, die die Zusammenarbeit bei der Finanzierung von Projekten
zugunsten der Entwicklung des Privatsektors in den südlichen
Nachbarschaftsländern und den AKP-Ländern verbessern soll. Im Rahmen der
Partnerschaft von Deauville arbeitet die EIB auch mit multilateralen
Entwicklungsbanken zusammen, um entsprechend der Forderung des G-8-Gipfels vom
Mai 2011 in Reaktion auf den Arabischen Frühling ein nachhaltiges und
breitenwirksames Wachstum zu unterstützen. Darüber hinaus beteiligte sich die
EIB weiterhin an verschiedenen fachspezifischen Arbeitsgruppen der
Internationalen Finanzinstitutionen, die der Förderung bester Praktiken oder
der Lösung spezifischer Fragen gewidmet waren. Die EIB spielt bei den regionalen
Kombinationsfazilitäten, die in den letzten Jahren von der Kommission gemeinsam
mit der EIB, der EBWE, der Entwicklungsbank des Europarats und anderen
bilateral tätigen europäischen Finanzinstitutionen eingerichtet wurden[7], eine aktive Rolle. Auch in der
von der Kommission eingesetzten Expertengruppe zur Bewertung der Einrichtung
einer „EU-Plattform für Zusammenarbeit und Entwicklung“ übernahm die EIB eine
Schlüsselrolle. In Zusammenarbeit mit der EIB und anderen
europäischen multilateralen und bilateralen Finanzinstitutionen hat die
Kommission Überlegungen über neue Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung
der EU-Außenpolitik im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen aufgenommen. Die
deutliche Ausweitung der Nutzung innovativer Finanzierungsinstrumente dürfte es
ermöglichen, dass ein größerer Anteil von EU-Zuschüssen mit Darlehen kombiniert
oder im Rahmen von Beteiligungsfinanzierungen und anderen Instrumenten mit
Risikoteilung verwendet wird, um zusätzliche Finanzierungsmittel – insbesondere
von privatwirtschaftlichen Investoren – zur Deckung des Investitionsbedarfs
unserer Partnerländer zu mobilisieren. Die Nutzung innovativer
Finanzierungsinstrumente in Bereichen der Außenpolitik sollte im Rahmen der
künftigen Plattform gefördert werden, um Wirksamkeit und Effizienz der
EU-Finanzierungen im Außenbereich zu erhöhen. [1] Beschluss Nr. 1080/2011/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über eine Garantieleistung
der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank
aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Union und zur
Aufhebung des Beschlusses Nr. 633/2009/EG (ABl. L 280 vom 27.10.2011,
S. 1). [2] SWD(2012) 358. [3] Delegierter Beschluss der Kommission vom 8. Februar
2012 zur Änderung von Anhang III des Beschlusses Nr. 1080/2011/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates über eine Garantieleistung der
Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus
Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Union und zur
Aufhebung des Beschlusses Nr. 633/2009/EG hinsichtlich Syriens (ABl.
L 110 vom 24.4.2012, S. 38). [4] KOM(2011) 637 endg. [5] Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum
Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates
und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung
des Kosovos. [6] Agence Française de Développement. [7] Z.B. Investitionsrahmen für die westlichen
Balkanstaaten, Nachbarschafts-Investitionsfazilität, Investitionsfazilität für
Zentralasien, Investitionsfazilität für Asien und Infrastruktur-Treuhandfonds
EU-Afrika.