52012DC0637

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT ÜBER DIE TÄTIGKEIT IM RAHMEN DES EIB-AUSSENMANDATS IM JAHR 2011 /* COM/2012/0637 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

ÜBER DIE TÄTIGKEIT IM RAHMEN DES EIB-AUSSENMANDATS IM JAHR 2011

INHALT

1. EINLEITUNG                                                                                                                 3

2. Wichtigste Ergebnisse                                                                                        4

3. FINANZIERUNGEN                                                                                                      5

3.1. Überblick über den Umfang der EIB-Finanzierungen in den unter den                               Beschluss fallenden Regionen                                                                                                5

3.2. Beitrag zu den politischen Zielen der EU                                                                         8

3.3. Aufschlüsselung nach Sektoren                                                                                      9

3.4. Auswirkungen und Mehrwert der EIB-Finanzierungen                                                    9

4. ZUSAMMENARBEIT MIT DER KOMMISSION                                                       11

5. ZUSAMMENARBEIT MIT INTERNATIONALEN FINANZINSTITUTIONEN       12

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

ÜBER DIE TÄTIGKEIT IM RAHMEN DES EIB-AUSSENMANDATS IM JAHR 2011

1. EINLEITUNG

Nach dem Beschluss Nr. 1080/2011/EG des Europäischen Parlaments und des Rates[1] (nachstehend „der Beschluss“ bzw. „das Mandat“) muss die Kommission alljährlich über die im Rahmen der EU-Garantie durchgeführten Finanzierungen der Europäischen Investitionsbank (EIB) Bericht erstatten. Der vorliegende Bericht stützt sich auf die von der EIB vorgelegten Jahresberichte und erstreckt sich auf die 2011 im Rahmen des EIB-Außenmandats durchgeführten Finanzierungen. Auf die Entwicklungen im Jahr 2012, insbesondere die im Juni 2012 vom Europäischen Rat gebilligte Erhöhung des EIB-Kapitals, wird im vorliegenden Bericht folglich nicht eingegangen.

Außerhalb der Europäischen Union stellt die EIB in den unter ihr Mandat fallenden Regionen auf der Grundlage von Artikel 16 ihrer Satzung Darlehen und Darlehensbürgschaften mit Deckung durch die EU-Garantie („Finanzierungen im Rahmen des Mandats“) oder auf eigenes Risiko („Finanzierungen auf eigenes Risiko“) bereit. Der vorliegende Bericht gibt Aufschluss über die 2011 im Rahmen des Mandats durchgeführten EIB-Finanzierungen und enthält eine Zusammenfassung der 2011 gewährten Finanzierungen auf eigenes Risiko. Die EIB-Finanzierungen in den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP) und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) werden in einem gesonderten Jahresbericht behandelt. Wohlgemerkt gelten einige der mit Artikel 11 des Beschlusses eingeführten Zusatzanforderungen nur für EIB-Finanzierungen, die nach dem 30. Oktober 2011 beantragt und nach dem 1. Januar 2012 unterzeichnet wurden.

Detailliertere Informationen und Statistiken über die oben genannten Tätigkeiten, auch auf Projekt-, Sektor-, Länder- und regionaler Ebene, enthält die beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (Staff Working Document, kurz: „SWD“)[2]. Ein weiteres SWD enthält die gemeinsam von Kommission und EIB in Abstimmung mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst ausgearbeiteten regionalen technischen operativen Leitlinien gemäß Artikel 6 des Beschlusses, der den Beitrag der im Rahmen des Mandats durchgeführten EIB-Finanzierungen zur Politik der Union regelt.

Die regionalen technischen operativen Leitlinien zielen darauf ab, diesen Beitrag sicherzustellen, und dürften bis zum Ablauf des gegenwärtigen Mandats gelten. Nach dem Beschluss Nr. 1080/2011/EU muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat diese Leitlinien übermitteln, sobald sie erstellt sind.

Der vorliegende Bericht wird der anstehenden Folgenabschätzung zum Vorschlag für einen Beschluss über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Union im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens als Anhang beigefügt.

2. Wichtigste Ergebnisse

Mit dem Beschluss wurde die Obergrenze für das allgemeine Mandat um 1 684 Mio. EUR angehoben und ein zusätzlicher Betrag von 2 000 Mio. EUR für das Klimaschutzmandat freigegeben, womit der EIB für Finanzierungen im Rahmen der beiden Mandate insgesamt eine Garantie von bis zu 29 484 Mio. EUR zur Verfügung steht.

Im Laufe von 2011 wurden auf EU-Ebene mehrere zentrale Initiativen auf den Weg gebracht, insbesondere in Reaktion auf den Arabischen Frühling. So wurde insbesondere die Obergrenze für EIB-Darlehen mit EU-Garantie für den Mittelmeerraum um 1 Mrd. EUR angehoben. Kommission und EIB beteiligten sich neben den einschlägigen Mitgliedstaaten aktiv an der Deauville-Partnerschaftsinitiative der G-8 und setzten für verschiedene Länder des südlichen Mittelmeerraums eine EU-Taskforce ein.

Angesichts der sich verschlechternden Aussichten für die Weltwirtschaft setzte die EIB ihre Finanzierungstätigkeit zur Unterstützung der Wirtschaftstätigkeit in den Mandatsregionen fort und weitete ihre Darlehensvergabe für Klimaschutzprojekte erheblich aus. Das Volumen der EIB-Finanzierungen außerhalb der EU belief sich 2011 auf insgesamt 7,3 Mrd. EUR; dies waren zwar rund 17 % weniger als die 8,7 Mrd. EUR von 2010, im Durchschnitt aber immer noch mehr als vor der Krise. In den unter das Mandat fallenden Regionen beliefen sich die EIB-Finanzierungen 2011 auf 6,5 Mrd. EUR gegenüber 7,8 Mrd. EUR 2010. Nach dem Ende 2011 von der EIB gebilligten jüngsten Operativen Gesamtplan für 2012-2014 werden die EIB-Darlehensvolumen im Rahmen des Außenmandats weiter zurückgehen und mit 6,5 Mrd. EUR im Jahr 2012, 5,9 Mrd. EUR im Jahr 2013 und 5,2 Mrd. Euro im Jahr 2014 wieder dem Niveau vor der Krise entsprechen. So sollen sich die EIB-Außenfinanzierungen aus eigenen Mitteln (d. h. ohne Berücksichtigung der AKP-Investitionsfazilität und der Risikokapitalfinanzierungen in den Mittelmeerländern) im Jahr 2012 auf 6,0 Mrd. EUR, 2013 auf 5,3 Mrd. EUR und 2014 auf 4,6 Mrd. EUR belaufen.

Die unter das Mandat fallenden Regionen blieben von der globalen Krise keineswegs verschont. In den Heranführungsländern, auf die rund 52 % der gesamten Darlehensvergabe im Rahmen des Mandats entfielen, blieb das Kreditwachstum erheblich unter dem Vorkrisenniveau, obgleich sich das Wirtschaftswachstum 2011 bei 7,5 % stabilisierte. Als wichtigster multilateraler Darlehensgeber in der Region unterstützte die EIB weiterhin die Wirtschaftstätigkeit durch erhebliche Darlehensvergaben an KMU (31 % des Gesamtvolumens) und durch beträchtliche Mittelzusagen für Investitionen im Verkehrs- und Energiesektor.

Gleichzeitig erhöhte sich die Vergabe von EIB-Darlehen für Klimaschutzprojekte um 500 Mio. EUR auf 2,1 Mrd. EUR im Jahr 2011 und damit 32 % der gesamten Unterzeichnungen (gegenüber 21 % im Jahr 2010). Empfänger waren vielfach Länder mit besonders geringer CO2-Effizienz, z.B. Russland, Südafrika und Indien. Besondere Anstrengungen wurden in Asien und Lateinamerika unternommen, wo 78 % der gesamten Unterzeichnungen auf derartige Darlehen entfielen. Klimaschutzfinanzierungen machten 2011 außerdem 29 % der EIB-Darlehen an Heranführungsländer und 30 % der Darlehen an Südafrika aus.

Während die Darlehensvolumen in den meisten Mandatsregionen weitgehend stabil blieben, gingen sie im Mittelmeerraum von einem historischen Höchststand von 2,5 Mrd. EUR im Jahr 2010 jäh auf 965 Mio. EUR zurück. Grund waren Verzögerungen bei der Projektvorbereitung nach den Ereignissen des Arabischen Frühlings und die daraus resultierenden Unsicherheiten und schwierigen Rahmenbedingungen für Unternehmen. Verschiedene Übergangsverwaltungen stellten Entscheidungen über langfristige Investitionsprogramme für die Zeit nach demokratischen Wahlen zurück. Außerdem wurden die EIB-Finanzierungen in Syrien im Rahmen der EU-Sanktionen gegen das Land ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund erließ die Kommission im April 2012 einen delegierten Rechtsakt, mit dem Syrien aus der Liste der potenziellen Empfängerländer im Rahmen des Mandats gestrichen wurde.[3] In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die EIB Ausfälle bei Zins- und Rückzahlungen der syrischen Regierung zu verzeichnen hatte und die EU-Garantie dafür im Mai 2012 erstmals in Höhe von rund 15,4 Mio. EUR in Anspruch genommen wurde.

3. FINANZIERUNGEN

3.1.      Überblick über den Umfang der EIB-Finanzierungen in den unter den Beschluss fallenden Regionen

Das Gesamtvolumen für die unter das Mandat fallenden Regionen belief sich 2011 auf 6,5 Mrd. EUR gegenüber 7,8 Mrd. EUR im Jahr 2010. Im Jahr 2011 erhöhten sich die auf eigenes Risiko der EZB unterzeichneten Beträge um 18 %, während das Darlehensvolumen im Rahmen des Mandats um 37 % zurückging. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über den Umfang der EIB-Finanzierungen aus eigenen Mitteln im Jahr 2011 in den unter das Mandat fallenden Regionen.

Tabelle 1: EIB-Finanzierungen im Jahr 2011 in den unter das Mandat fallenden Regionen

Länder || Finanzierungen im Rahmen des Mandats || EIB-Finanzierungen auf eigenes Risiko || Insgesamt

(Mio. EUR) || Pauschalgarantie || Deckung politischer Risiken || Insgesamt

Heranführungsländer || 998 || 26 || 1024 || 2 358 || 3 381

Mittelmeerländer || 553 || 373 || 926 || 39 || 965

Östliche Nachbarschaft, Russland || 625 || 50 || 675 || 101 || 776

Asien und Lateinamerika || 61 || 249 || 310 || 861 || 1 171

Südafrika || 115 || - || 115 || 50 || 165

Insgesamt || 2 352 || 698 || 3 050 || 3 409 || 6 459

Im Jahr 2011 waren 77 % der im Rahmen des Mandats unterzeichneten Darlehen von einer Pauschalgarantie abgedeckt, die für staatliche und substaatliche Finanzierungen zur Anwendung kommt, während 23 % unter die Garantie zur Absicherung politischer Risiken fielen. Das aggregierte Volumen der im Rahmen beider Garantien unterzeichneten Darlehen macht 47 % der Gesamtfinanzierungen in den unter den Beschluss fallenden Regionen im Jahr 2011 aus, während die restlichen 53 % die EIB-Darlehensvergabe auf eigenes Risiko widerspiegeln, die mit 3,4 Mrd. EUR einen Rekordumfang erreichte.

Ende 2011 belief sich der Gesamtbetrag der im Rahmen des Mandats unterzeichneten Finanzierungen auf 19,4 Mrd. EUR bzw. 66 % des beschlossenen Gesamtplafonds, was nach fünf Jahren des insgesamt siebenjährigen Mandats in etwa den Erwartungen entspricht. Der EIB bleibt im Rahmen des Mandats also noch ein Spielraum von 10,1 Mrd. EUR. Obgleich die EIB-Finanzierungen im Rahmen des Außenmandats 2012 und 2013 voraussichtlich zurückgehen werden und die Obergrenze mit dem Beschluss angehoben wurde, wird die EIB einige regionale Plafonds voraussichtlich Ende 2013 ausgeschöpft haben (z.B. in den Heranführungsländern), während bei anderen größere Ungewissheit besteht (z.B. Mittelmeerraum). Wohlgemerkt sieht der Beschluss die Möglichkeit vor, 10 % zwischen den Regionalplafonds umzuschichten.

Tabelle 2: Gesamte EIB-Unterzeichnungen und -Auszahlungen im Rahmen des Mandats (2007-2011)

Mio. EUR || Obergrenze || Netto-unterzeichnungen || Netto-unterzeichnungen in % des Gesamtplafonds || Auszahlungen || Nettoauszahlungen in % der Nettounterzeichnungen

Heranführungsländer || 9 048 || 7 622 || 84 % || 3 899 || 51 %

Mittelmeer || 9 700 || 6 559 || 68 % || 2 079 || 32 %

Östliche Nachbarschaft, Russland || 3 848 || 1 709 || 44 % || 318 || 19 %

Asien und Lateinamerika || 3 952 || 2 761 || 70 % || 1 690 || 61 %

Südafrika || 936 || 591 || 63 % || 425 || 72 %

Allgemeines Mandat insgesamt || 27 484 || 19 242 || 70 % || 8 411 || 44 %

Klimaschutz-Mandat (2011-2013) || 2 000 || 150 || 8 % || 150 || 100 %

Mandat insgesamt || 29 484 || 19 392 || 66 % || 8 561 || 44 %

Was die Auszahlungen anbelangt, so hatte die EIB Ende 2011 8,5 Mrd. EUR bzw. 44 % der unterzeichneten Nettobeträge ausgezahlt. In den Heranführungsländern, Asien, Lateinamerika und Südafrika lagen die Auszahlungsquoten zwischen 50 % und 75 %, worin die übliche Zeitspanne zwischen der Unterzeichnung der Finanzierungsverträge und der Projektdurchführung bzw. der entsprechenden Auszahlung zum Ausdruck kommt. In den Mittelmeerländern war die Auszahlungsquote mit 32 % der unterzeichneten Nettobeträge niedriger, worin sich die Auswirkungen des Arabischen Frühlings und die Aussetzung der Finanzierungen in Syrien niederschlugen. Die niedrigen Auszahlungsquoten von 19 % der Unterzeichnungen in Osteuropa, im Südkaukasus und in Russland spiegeln die Verzögerungen bei der Klärung institutioneller Fragen in der Region und die Tatsache wider, dass die Beträge zu über drei Vierteln in den letzten beiden Jahren unterzeichnet wurden. Angesichts der breiter gefassten Ziele, die im Rahmen des Mandats für die Tätigkeit der EIB in der Region festgelegt wurden, des im März 2011 mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und der Europäischen Kommission unterzeichneten Memorandum of Understanding (MoU) und des Einsatzes gezielter technischer Hilfe für eine raschere Projektdurchführung rechnet die EIB damit, dass ihre Finanzierungstätigkeit in den östlichen Nachbarschaftsländern und in Russland beschleunigt werden kann.

Tabelle 3: Jährliche Darlehensvergabe im Rahmen des aktuellen Mandats 2007-2013

Mio. EUR || 2007 (*) || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || Insgesamt brutto || Annullierungen || Insgesamt netto ||

Heranführungsländer || 389 || 2 009 || 2 859 || 1 535 || 874 || 7 666 || 44 || 7 622 ||

Mittelmeer || 1 205 || 1 195 || 1 510 || 2 009 || 926 || 6 845 || 286 || 6 559 ||

Östliche Nachbarschaft, Russland || - || 170 || 233 || 631 || 675 || 1 709 || - || 1 709 ||

Asien und Lateinamerika || 305 || 469 || 1 088 || 643 || 310 || 2 815 || 53 || 2 761 ||

Südafrika || - || 203 || 280 || 50 || 115 || 648 || 56 || 591 ||

Allgemeines Mandat insgesamt || 1 899 || 4 045 || 5 969 || 4 868 || 2 900 || 19 681 || 449 || 19 242 ||

Klimaschutzmandat (2011-2013) (**) || || || || || 150 || 150 || - || 150 ||

Gesamtmandat || || || || || 3 050 || 19 831 || 449 || 19 392 ||

(*) Bis zum 31. Juli 2007 wurden Darlehen auch noch im Rahmen des vorhergehenden Mandats (2000-2007) vergeben. (**) Die 2011 im Rahmen des Klimaschutzmandats unterzeichnete Finanzierung über 150 Mio. EUR wurde in der Heranführungsregion unterzeichnet. || || || ||

Was die Zahl der Projekte angeht, so wurden 2011 im Rahmen des Mandats 29 Projekte finanziert, gegenüber 46 im Jahr 2010.

Die Finanzierungstätigkeit der EIB in den Heranführungsländern blieb 2011 mit 3,4 Mrd. EUR stabil und machte 52 % der gesamten Finanzierungen in den Mandatsregionen aus. Die Darlehensvergabe im Rahmen des Mandats ging auf 1 Mrd. EUR zurück, während sich die Darlehensvergabe im Rahmen der auf eigenes Risiko geführten Vorbeitrittsfazilität um 18 % auf 2,4 Mrd. EUR erhöhte. Angesichts des eingeschränkten Spielraums im Rahmen des Mandats und des noch immer erheblichen Finanzierungsbedarfs in den Heranführungsländen genehmigte der Rat der Gouverneure der EIB Anfang 2011 eine Anhebung der Darlehensobergrenze für die Vorbeitrittsfazilität um 5,7 Mrd. EUR bis 2013.

Während die Finanzierungstätigkeit der EIB in der Mittelmeerregion drastisch zurückging, erhöhte sie sich in den Ländern der östlichen Nachbarschaft im Jahr 2011 auf insgesamt 776 Mio. EUR (von 631 Mio. EUR im Jahr 2010), wovon 675 Mio. EUR im Rahmen des Mandats vergeben wurden ‑ ein Rekordwert für die Region. In Asien und Lateinamerika beliefen sich die Finanzierungen wie schon 2010 auf insgesamt 1,2 Mrd. EUR, wobei ein Rückgang der Darlehensvergabe im Rahmen des Mandats auf 310 Mio. EUR durch eine entsprechende Zunahme der Darlehen auf eigenes Risiko der EIB, insbesondere im Rahmen der Fazilität für Nachhaltigkeit und Sicherheit der Energieversorgung (ESF), kompensiert wurde. In Südafrika wurden 2011 drei neue Darlehen im Gesamtumfang von 165 Mio. EUR unterzeichnet, darunter das erste ESF-Darlehen auf eigenes Risiko der EIB in Südafrika über 50 Mio. EUR.

3.2.      Beitrag zu den politischen Zielen der EU

Die Finanzierungen der EIB im Rahmen des Beschlusses sollen zur Verwirklichung der außenpolitischen Ziele der Union beitragen. Der Beschluss ersetzt die zuvor festgelegten regionsspezifischen Ziele für Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie durch die folgenden übergeordneten horizontalen Ziele für alle unter das Mandat fallenden Regionen:

i)          Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

ii)         Entwicklung der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur

iii)         Entwicklung des privaten Sektors auf lokaler Ebene, insbesondere Unterstützung von KMU

Darüber hinaus sollen die EIB-Finanzierungen einen Beitrag zur Verwirklichung der dem auswärtigen Handeln der EU zugrundeliegenden und in Artikel 21 AEUV verankerten allgemeinen Grundsätze sowie zur Integration der Partnerländer auf regionaler Ebene leisten, unter anderem zur wirtschaftlichen Integration zwischen Heranführungsländern, Nachbarschaftsländern und EU. Bei eindeutigem Mehrwert kann die EIB eine Ausweitung ihrer Tätigkeit im Gesundheits- und im Bildungswesen erwägen.

Mit den im Anhang enthaltenen regionalen technischen operativen Leitlinien, die gemeinsam von der Europäischen Kommission und der EIB ausgearbeitet wurden, wird eine Verknüpfung zwischen dem regionalpolitischen Rahmen der Union, den übergeordneten horizontalen Mandatszielen und deren Umsetzung hergestellt. Diese Leitlinien sollen gewährleisten, dass die EIB-Finanzierungen die entsprechenden EU-Politiken, -Programme und -Instrumente in den verschiedenen Regionen ergänzen.

Ab 2012 wird die Berichterstattung über neue Finanzierungen auf der Grundlage der vorgenannten überarbeiteten Ziele erfolgen. Gewisse Hinweise liefern aber auch schon die Finanzierungen im Jahr 2011. So machte insbesondere die EIB-Unterstützung für die soziale und wirtschaftliche Infrastruktur im Jahr 2011 64 % der gesamten EIB-Tätigkeit in den unter das Mandat fallenden Regionen aus (75 % der Finanzierungen im Rahmen des Mandats). Die Unterstützung für den privaten Sektor machte im Jahr 2011 55 % des gesamten EIB-Tätigkeit in den unter das Mandat fallenden Regionen aus (29 % der Finanzierungen im Rahmen des Mandats), während die Unterstützung von KMU durch lokale Finanzintermediäre 2011 17 % der gesamten EIB-Tätigkeit in den unter das Mandat fallenden Regionen ausmachte (6 % der Finanzierungen im Rahmen des Mandats).

Im Laufe der letzten Jahre hat die EIB die Darlehensvergabe für Klimaschutzmaßnahmen ausgebaut und ihr allgemeines Engagement für das von der EU angestrebte Ziel eines kohlenstoffemissionsarmen und klimaverträglichen Wachstums innerhalb und außerhalb der Union insbesondere im Anschluss an den UNFCC-Gipfel 2009 in Kopenhagen verstärkt. Im Jahr 2011 erhöhten sich die Darlehensunterzeichnungen für Klimaschutzmaßnahmen auf 2,08 Mrd. EUR (32 % der gesamten EIB-Finanzierungen in den betreffenden Regionen); davon fielen 0,89 Mrd. EUR unter das Mandat (29 % der Finanzierungen im Rahmen des Mandats), nach 1,6 Mrd. EUR im Jahr 2010 (21 % der gesamten EIB-Finanzierungen in den betreffenden Regionen).

Die EIB hat verschiedene sektorspezifische Kriterien festgelegt, die Projekte für eine Förderung im Rahmen des Klimaschutzmandats erfüllen müssen. So sind nicht alle Projekte, die den Energieverbrauch verbessern, automatisch förderfähig, sondern nur solche, die die Energieeffizienz gegenüber den Ausgangswerten nachweislich um 20 % oder mehr erhöhen. Außerdem wird nur der Darlehensanteil berücksichtigt, der zum Klimaschutzziel beiträgt. Die meisten Darlehen im Rahmen des Klimaschutzmandats gehen an Vorhaben in den folgenden beiden Bereichen: erneuerbare Energie und Energieeffizienz sowie nachhaltiger Verkehr.

Weitere Einzelheiten zum Umfang, in dem die EIB zu den im Beschluss genannten politischen Zielen der EU beitragen soll, enthält das SWD.

3.3.      Aufschlüsselung nach Sektoren

Tabelle 4 gibt einen Überblick über die regionale und sektorale Verteilung der EIB-Finanzierungen im Rahmen des Beschlusses 2011.

Tabelle 4: Sektorale Aufschlüsselung der 2011 im Rahmen des Mandats unterzeichneten Finanzierungen (in Mio. EUR)

Region || Insge-samt || Energie || Verkehr || Industrie und Dienstleistun-gen || Wasser, Hygiene || Kreditlinien für KMU || Gesundheit und Bildung, Infrastruktur || Landwirtschaft, Fischerei und Fortwirtschaft (*) || Telekom-munikation

Heranführungs-länder (HFL) || 1 024 || - || - || 617 || 60 % || 15 || 1 % || 55 || 5 % || 87 || 8 % || 100 || 10 % || 150 || 15 % || - || -

Mittelmeerländer (MED) || 926 || 50 || 5 % || 163 || 18 % || 421 || 46 % || 262 || 28 % || 30 || 3 % || - || - || - || - || - || -

Östliche Nachbarschafts-länder und Russland (OST) || 675 || 175 || 26 % || 450 || 67 % || - || - || - || - || 50 || 7 % || - || - || - || - || - || -

Asien und Lateinamerika (ALA) || 310 || 61 || 20 % || - || - || 149 || 48 % || - || || - || - || - || || - || - || 100 || 32 %

Südafrika (SA) || 115 || - || - || - || - || - || - || 115 || 100 % || - || - || - || - || - || - || - || -

Insgesamt || 3 050 || 286 || 9 % || 1 230 || 40 % || 585 || 20 % || 432 || 14 % || 167 || 6 % || 100 || 3 % || 150 || 5 % || 100 || 3 %

*) Unter dieser Rubrik wurde im Rahmen des Klimaschutzmandats eine Finanzierung über 150 Mio. EUR in der Türkei unterzeichnet.

3.4.      Auswirkungen und Mehrwert der EIB-Finanzierungen

Angesichts des Mandats und der Verpflichtung der EIB, die Beurteilung, Messung und Berichterstattung über die Ergebnisse und Auswirkungen ihrer Finanzierungen weiter zu verbessern, beschloss die EIB 2011 einen neuen Rahmen für die Ergebnismessung (REM), der auf alle Finanzierungen in den Mandatsregionen angewandt werden soll. Der REM wird 2012 schrittweise eingeführt.

Wie die früheren Rahmen stützt sich der REM auf drei Säulen:

Säule 1 – Übereinstimmung mit und Beitrag zu den politischen Zielen und Prioritäten der EU

Säule 2 – Qualität und Solidität des Projekts sowie erwartete und tatsächliche Ergebnisse

Säule 3 – finanzielle und nichtfinanzielle Additionalität des EIB-Beitrags.

Der REM wird die Ex-ante-Bewertung von Projekten und die Berichterstattung der EIB über die tatsächlichen Ergebnisse verbessern. Gleichzeitig vereinfacht er die Berichtspflichten der Kunden, da er so weit wie möglich auf die Ergebnisindikatoren anderer internationaler Finanzinstitutionen abgestimmt ist.

Im Jahr 2011 wurden die erwarteten Ergebnisse und Auswirkungen der EIB-Finanzierungen noch nach den beiden früheren Rahmen bewertet, d. h. in der EU und in den Heranführungsländern nach dem Mehrwert (Value Added ‑ VA) und in allen anderen unter das Mandat fallenden Regionen nach dem bisherigen Rahmen für die Beurteilung der volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen (ESIAF).

Die Bewertungen werden von der EIB ex ante anhand der in der Projektbeurteilungsphase gesammelten Fakten und Daten durchgeführt. Der Rahmen ist so angelegt, dass er während der gesamten Projektlaufzeit wertvolle Informationen und Referenzwerte liefert, vor allem für die Überwachung und Ex-post-Evaluierung.

Tabelle 5a: Mehrwertbenotung der 2011 in den Heranführungsländern bewilligten Finanzierungen (erreichbare Maximalpunktzahl: 200)

Benotung der Auswirkungen || Säule 1 || Säule 2 || Säule 3 || Durch-schnittl. Punktzahl || Bewilligte Finanzie-rungen

Mandat || 146 || 120 || 158 || 141 || 8

Heranführungsfazilität || 139 || 141 || 155 || 145 || 23

Tabelle 5b: Mehrwertbenotung der 2011 in der Mittelmeerregion, den östlichen Nachbarschaftsländern und Russland, Asien und Lateinamerika sowie Südafrika bewilligten Finanzierungen (ESIAF-Rahmen)

Benotung der Auswirkungen || Säule 1 || Säule 2 || Säule 3

Investitions-darlehen || Über Intermediäre vergebene Darlehen (KMU)

hoch || 23 (72 %) || 13 (41 %) || 3 (9 %) || 20 (63 %)

mittel || 9 (28 %) || 11 (34 %) || 4 (13 %) || 11 (34 %)

mäßig || 0 || 1 (3 %) || 0 || 1 (3 %)

niedrig || 0 || 0 || 0 || 0

Insgesamt || 32 (100 %) || 25 (78 %) || 7 (22 %) || 32 (100 %)

In den Heranführungsländern sind bei Säule 1 und 2 geringe Unterschiede zwischen den mit EU-Garantie und den auf eigenes Risiko vergebenen Darlehen festzustellen, was teilweise den Umstand widerspiegelt, dass das Mandat auch auf Projekte mit relativ höherer Unsicherheit und relativ höheren Projektrisiken abstellt, bei denen die EU-Garantie den höchsten Mehrwert bietet.

In den anderen Mandatsregionen erhielten neun Finanzierungen in allen drei Säulen eine hohe Benotung; diese betrafen mehrheitlich Projekte im Bereich Klimaschutz und alternative Energie.

4. ZUSAMMENARBEIT MIT DER KOMMISSION

Kommission und EIB arbeiteten im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des EIB-Mandats für Darlehenstätigkeiten in Drittländern intensiv zusammen. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren für den Erlass des Beschlusses wurde im Oktober 2011 abgeschlossen. Der Beschluss fordert eine noch engere Zusammenarbeit und stärkere Synergie zwischen Kommission und EIB sowie dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD).

Nach Erlass des Beschlusses im November 2011 unterzeichneten Kommission und EIB gemäß Artikel 14 bzw. 13 des Beschlusses eine neue Garantievereinbarung und eine neue Vereinbarung über die Beitreibung von Rückforderungen, die die bisherigen Vereinbarungen ersetzen und jeweils den mit dem Beschluss eingeführten Neuerungen Rechnung tragen. Gemeinsam arbeiteten Kommission und EIB außerdem die im Anhang dieses Berichts enthaltenen technischen regionalen operativen Leitlinien aus.

Es wird erwartet, dass die beiden EU-Institutionen 2012 die Absichtserklärung über die Bedingungen der verstärkten Zusammenarbeit aktualisieren werden, um den EAD einzubeziehen und den beim Mandat eingeführten Neuerungen Rechnung zu tragen. Auch die Zusammenarbeit vor Ort sollte verstärkt werden, indem EIB-Büros häufiger zusammen mit EU-Delegationen untergebracht werden. Zugleich wird mit Blick auf den Vorschlag für das nächste EIB-Außenmandat im Zeitraum 2014-2020 eng zusammengearbeitet.

Sowohl in den Ländern der südlichen als auch der östlichen Nachbarschaft wurde die EIB in die Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik eingebunden. Die Zusammenarbeit zwischen EIB, EAD und Kommission hat sich im Laufe von 2011 intensiviert, insbesondere bei der Koordinierung der EU-Reaktion auf den Arabischen Frühling und beim Aufbau der Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand im südlichen Mittelmeerraum. Die EIB war auch aktiv an den hochrangigen Taskforces beteiligt, die von der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Ashton eingesetzt wurden, um die Koordinierung in einigen Ländern der Region weiter zu optimieren und deren erste Sitzung im September 2011 in Tunesien stattfand. Darüber hinaus war die EIB auch an den Überlegungen zur Agenda für den Wandel[4] beteiligt, der Mitteilung der Kommission über eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung, insbesondere hinsichtlich der Unterstützung von nachhaltigem Wirtschaftswachstum und Privatsektorentwicklung.

Die vorgenannten Arbeiten werden in den kommenden Jahren fortgeführt, wobei die EIB die Kommission und den EAD bei der Umsetzung der neuen Nachbarschaftspolitik sowie der einschlägigen Prioritäten der Agenda für den Wandel unterstützen wird. Ein weiterer Schwerpunkt der Zusammenarbeit wird die Erweiterungspolitik zur Unterstützung des EU-Beitritts Kroatiens und weiterer Reformen der Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer auf dem Weg zur Integration in die EU sein. Mit Unterstützung der Kommission wird die EIB eine Wiederaufnahme der Finanzierungstätigkeit im Kosovo[5] anstreben. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die vorgenannten Leitlinien – in Übereinstimmung mit Artikel 10 des Beschlusses, wonach „Kosovo (…) durch die Mission der Vereinten Nationen in Kosovo oder durch eine in den regionalen technischen operativen Leitlinien (…) bezeichnete Behörde vertreten (wird)“ ‑ vorsehen, dass diese Behörde die Regierung des Kosovo ist.

Die Zusammenarbeit in sektoralen Fragen wird weiter ausgebaut, insbesondere im Klimaschutzbereich und im Rahmen der Initiative „Nachhaltige Energie für alle“. In diesem Zusammenhang wird die EIB gemäß Artikel 6 des Beschlusses in Zusammenarbeit mit der Kommission bis Ende 2012 eine Strategie dafür vorlegen, wie sich der prozentuale Anteil von Projekten zur Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen im Rahmen ihres Außenmandats allmählich und kontinuierlich steigern lässt und wie die Finanzierung von Projekten, die der Verwirklichung der Klimaschutzziele der Union abträglich sind, allmählich eingestellt werden kann.

5. ZUSAMMENARBEIT MIT INTERNATIONALEN FINANZINSTITUTIONEN

Im Jahr 2011 machten die mit anderen internationalen Finanzinstitutionen (IFI) oder europäischen bilateralen Einrichtungen gemeinsam durchgeführten Finanzierungen 56 % aller EIB-Unterzeichnungen im Rahmen des Mandats aus. Auch wenn der Anteil der Kofinanzierungen nach dem stetigen Anstieg der vorhergehenden vier Jahre (mit einem Spitzenwert von 64 % im Jahr 2010) rückläufig war, weist er doch immer noch auf ein weiterhin hohes Maß an gemeinsamer Finanzierung mit anderen Finanzinstituten hin. Das SWD enthält eine Aufstellung der 2011 kofinanzierten Maßnahmen in den unter das Außenmandat fallenden Regionen.

Im März 2011 wurde eine neue Vereinbarung (Memorandum of Understanding ‑ MoU) zwischen der Kommission, der EIB und der EBWE unterzeichnet. Dieses MoU ersetzt die in sie einfließenden früheren Vereinbarungen in Bezug auf Osteuropa, den Südkaukasus, Russland und Zentralasien (vom Dezember 2006) bzw. die Türkei (vom Januar 2009). Das MoU wird einen Ausbau der strategischen und operativen Zusammenarbeit ermöglichen. Das neue MoU über die Zusammenarbeit außerhalb der EU soll 2012 überarbeitet werden, um der Ausweitung der Tätigkeit der EBWE auf die Mittelmeerregion Rechnung zu tragen.

Die zweijährige Pilotphase der Dreiparteienvereinbarung über die Gegenseitigkeitsinitiative zwischen der EIB, der AFD[6] und der KfW ist 2011 in den südlichen Nachbarschaftsländern und in der AKP-Region wesentlich vorangekommen. Die Initiative zielt darauf ab, die kollektive Wirksamkeit und Effizienz der drei Finanzinstitutionen zu verbessern, indem jede die Verfahren und Standards der anderen Institutionen anerkennt, wobei jeweils eine von ihnen bei kofinanzierten Projekten die Federführung übernimmt. Im Jahr 2012 liegt der Schwerpunkt auf der Ausarbeitung gemeinsamer operativer Leitlinien.

Die Zusammenarbeit mit der Weltbankgruppe wurde fortgesetzt, unter anderem durch Unterzeichnung einer bilateralen Kooperationsvereinbarung zwischen der EIB und der Internationalen Finanz-Corporation, die die Zusammenarbeit bei der Finanzierung von Projekten zugunsten der Entwicklung des Privatsektors in den südlichen Nachbarschaftsländern und den AKP-Ländern verbessern soll. Im Rahmen der Partnerschaft von Deauville arbeitet die EIB auch mit multilateralen Entwicklungsbanken zusammen, um entsprechend der Forderung des G-8-Gipfels vom Mai 2011 in Reaktion auf den Arabischen Frühling ein nachhaltiges und breitenwirksames Wachstum zu unterstützen. Darüber hinaus beteiligte sich die EIB weiterhin an verschiedenen fachspezifischen Arbeitsgruppen der Internationalen Finanzinstitutionen, die der Förderung bester Praktiken oder der Lösung spezifischer Fragen gewidmet waren.

Die EIB spielt bei den regionalen Kombinationsfazilitäten, die in den letzten Jahren von der Kommission gemeinsam mit der EIB, der EBWE, der Entwicklungsbank des Europarats und anderen bilateral tätigen europäischen Finanzinstitutionen eingerichtet wurden[7], eine aktive Rolle. Auch in der von der Kommission eingesetzten Expertengruppe zur Bewertung der Einrichtung einer „EU-Plattform für Zusammenarbeit und Entwicklung“ übernahm die EIB eine Schlüsselrolle.

In Zusammenarbeit mit der EIB und anderen europäischen multilateralen und bilateralen Finanzinstitutionen hat die Kommission Überlegungen über neue Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung der EU-Außenpolitik im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen aufgenommen. Die deutliche Ausweitung der Nutzung innovativer Finanzierungsinstrumente dürfte es ermöglichen, dass ein größerer Anteil von EU-Zuschüssen mit Darlehen kombiniert oder im Rahmen von Beteiligungsfinanzierungen und anderen Instrumenten mit Risikoteilung verwendet wird, um zusätzliche Finanzierungsmittel – insbesondere von privatwirtschaftlichen Investoren – zur Deckung des Investitionsbedarfs unserer Partnerländer zu mobilisieren. Die Nutzung innovativer Finanzierungsinstrumente in Bereichen der Außenpolitik sollte im Rahmen der künftigen Plattform gefördert werden, um Wirksamkeit und Effizienz der EU-Finanzierungen im Außenbereich zu erhöhen.

[1]               Beschluss Nr. 1080/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Union und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 633/2009/EG (ABl. L 280 vom 27.10.2011, S. 1).

[2]               SWD(2012) 358.

[3]               Delegierter Beschluss der Kommission vom 8. Februar 2012 zur Änderung von Anhang III des Beschlusses Nr. 1080/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Union und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 633/2009/EG hinsichtlich Syriens (ABl. L 110 vom 24.4.2012, S. 38).

[4]               KOM(2011) 637 endg.

[5]               Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

[6]               Agence Française de Développement.

[7]               Z.B. Investitionsrahmen für die westlichen Balkanstaaten, Nachbarschafts-Investitionsfazilität, Investitionsfazilität für Zentralasien, Investitionsfazilität für Asien und Infrastruktur-Treuhandfonds EU-Afrika.