23.7.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 198/46


BESCHLUSS (EU) 2016/1205 DES RATES

vom 18. Juli 2016

zur Ernennung von zwei vom Königreich der Niederlande vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

auf Vorschlag der niederländischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 26. Januar 2015, 5. Februar 2015 und 23. Juni 2015 die Beschlüsse (EU) 2015/116 (1), (EU) 2015/190 (2) und (EU) 2015/994 (3) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 erlassen. Am 13. Juli 2015 wurde mit dem Beschluss (EU) 2015/1140 des Rates (4) Herr H.J.J. (Henri) LENFERINK als Nachfolger von Herrn N.A. (André) VAN DE NADORT zum stellvertretenden Mitglied ernannt. Am 18. September 2015 wurde mit dem Beschluss (EU) 2015/1573 des Rates (5) Herr A. (Ard) VAN DER TUUK als Nachfolger von Herrn J.H.J. (Hans) KONST zum stellvertretenden Mitglied ernannt.

(2)

Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn H.J.J. (Henri) LENFERINK und Herrn A. (Ard) VAN DER TUUK sind zwei Sitze von stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen frei geworden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Folgende Personen werden im Ausschuss der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2020, zu stellvertretenden Mitgliedern ernannt:

Herr B.R. (Bouke) ARENDS, Wethouder van de gemeente Emmen,

Herr T. (Tjisse) STELPSTRA, Gedeputeerde van de provincie Drenthe.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 18. Juli 2016.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

G. MATEČNÁ


(1)  Beschluss (EU) 2015/116 des Rates vom 26. Januar 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 (ABl. L 20 vom 27.1.2015, S. 42).

(2)  Beschluss (EU) 2015/190 des Rates vom 5. Februar 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 (ABl. L 31 vom 7.2.2015, S. 25).

(3)  Beschluss (EU) 2015/994 des Rates vom 23. Juni 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 (ABl. L 159 vom 25.6.2015, S. 70).

(4)  Beschluss (EU) 2015/1140 des Rates vom 13. Juli 2015 zur Ernennung zweier niederländischer Mitglieder des Ausschusses der Regionen und zweier niederländischer Stellvertreter im Ausschuss der Regionen (ABl. L 185 vom 14.7.2015, S. 17).

(5)  Beschluss (EU) 2015/1573 des Rates vom 18. September 2015 zur Ernennung von vier niederländischen Mitgliedern des Ausschusses der Regionen und fünf niederländischen Stellvertretern im Ausschuss der Regionen (ABl. L 245 vom 22.9.2015, S. 10).