22.10.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 321/38


EMPFEHLUNG DER KOMMISSION

vom 11. Oktober 2004

zur Überwachung der natürlichen Belastung von Futtermitteln mit Dioxinen und dioxinähnlichen PCB

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 3461)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2004/704/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 211 zweiter Gedankenstrich,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung (1) setzt Höchstwerte für den Dioxingehalt von Futtermitteln und Mischfuttermitteln fest.

(2)

Aus toxikologischer Sicht sollte zwar jeder Wert für Dioxine, Furane und dioxinähnliche PCB gelten, es wurden jedoch nur für Dioxine und Furane, nicht aber für dioxinähnliche PCB Höchstwerte festgesetzt, da zu deren Prävalenz nur sehr wenige Daten vorliegen. Gemäß der genannten Richtlinie sind die Höchstwerte bis spätestens zum 31. Dezember 2004 anhand der neuesten Daten über das Vorhandensein von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB erstmalig zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die Einbeziehung der dioxinähnlichen PCB in die festzusetzenden Werte.

(3)

Gemäß der Richtlinie 2002/32/EG sind die Höchstwerte des Weiteren bis zum 31. Dezember 2006 erneut zu überprüfen mit dem Ziel, die Höchstwerte deutlich abzusenken.

(4)

Es ist notwendig, in der gesamten Europäischen Union zuverlässige Daten über den natürlichen Gehalt an dioxinähnlichen PCB für ein größtmögliches Spektrum von für die Tierernährung bestimmten Erzeugnissen (wie in der Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung definiert) zu erheben, damit ein klares Bild der zeitlichen Entwicklung der natürlichen Belastung von für die Tierernährung bestimmten Erzeugnissen mit diesen Stoffen entsteht.

(5)

Das Verhältnis zwischen der Belastung mit Dioxinen, Furanen, dioxinähnlichen PCB und nichtdioxinähnlichen PCB ist wichtig, aber noch weitgehend unbekannt. Daher sind die ausgewählten Proben nach Möglichkeit auch auf nichtdioxinähnliche PCB zu analysieren.

(6)

Nach der Empfehlung 2002/201/EG der Kommission vom 4. März 2002 zur Reduzierung des Anteils von Dioxinen, Furanen und PCB in Futtermitteln und Lebensmitteln (2) sollten die Mitgliedstaaten das Vorhandensein von Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB in Futtermitteln anhand von Zufallsstichproben überwachen, und zwar in einem Umfang, der proportional ist zur Herstellung und zur Verwendung bzw. zum Konsum der genannten Erzeugnisse. Diese Überwachung sollte gemäß den vom Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit festgelegten Leitlinien erfolgen. Um EU-weit ein hohes Maß an Einheitlichkeit sicherzustellen, sollten diese Leitlinien unter anderem Bestimmungen über die Mindesthäufigkeit und das Format der Berichterstattung über die Ergebnisse enthalten.

(7)

Es ist von Bedeutung, dass der Kommission diese Daten regelmäßig übermittelt werden. Die Kommission wird für die Speicherung dieser Daten in einer Datenbank sorgen, die zu Abfragezwecken allgemein zugänglich ist.

(8)

Am 1. Mai 2004 traten die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei der Europäischen Gemeinschaft bei. Die neuen Mitgliedstaaten sollten so schnell wie möglich am Überwachungsprogramm teilnehmen. Allerdings wird eingeräumt, dass für die neuen Mitgliedstaaten Übergangsbestimmungen vorgesehen werden sollten; vorläufig wird keine Mindesthäufigkeit der Stichprobennahme zum Nachweis von Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB in Futtermitteln für die neuen Mitgliedstaaten empfohlen.

EMPFIEHLT:

1.

Die Mitgliedstaaten sollten ab 2004 bis zum 31. Dezember 2006 die natürliche Belastung von für die Tierernährung bestimmten Erzeugnissen mit Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB unter Berücksichtigung der empfohlenen Mindesthäufigkeit der Probenahmen für die jährliche Analyse überwachen, wie in der Tabelle in Anhang I als Leitlinie angegeben. Die Häufigkeit der Probenahme sollte jedes Jahr anhand der gesammelten Erfahrungen überprüft werden.

2.

Die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei sollten so früh wie möglich am Überwachungsprogramm für die Belastung von Futtermitteln mit Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB teilnehmen. Die Häufigkeit der Probenahme für die jährliche Analyse durch die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei wird ab 2005 festgelegt.

3.

Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission regelmäßig die Daten mit den in Anhang II vorgesehenen Informationen im entsprechenden Format zwecks Einspeicherung in eine Datenbank vorlegen. Es ist zweckmäßig, auch die in den letzten Jahren durch Verwendung der Analysemethoden gemäß der Richtlinie 2002/70/EG der Kommission vom 26. Juli 2002 zur Festlegung von Anforderungen an die Bestimmung der Gehalte an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in Futtermitteln (3) gewonnenen Daten und darin zum Ausdruck kommenden natürlichen Gehalte vorzulegen.

4.

Die Mitgliedstaaten sollten, wenn möglich, die gleichen Proben auch auf nichtdioxinähnliche PCB untersuchen.

Brüssel, den 11. Oktober 2004

Für die Kommission

David BYRNE

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 140 vom 30.5.2002, S. 10. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/100/EG der Kommission (ABl. L 285 vom 1.11.2003, S. 33).

(2)  ABl. L 67 vom 9.3.2002, S. 69.

(3)  ABl. L 209 vom 6.8.2002, S. 15.


ANHANG I

Tabelle: Übersicht über die empfohlene Mindestanzahl von jährlich zu analysierenden Futtermittelproben. Die Verteilung der Proben beruht auf Produktion und/oder Verwendung in jedem einzelnen Land. Besonders berücksichtigt werden Futtermittel und Mischfuttermittel, bei denen größere Schwankungen der natürlichen Belastung mit Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB erwartet werden


Empfohlene Gesamtprobenzahl je Land

Futtermittelausgangsstoffe, Zusätze und Vormischungen

Mischfuttermittel

Pflanzlicher Ursprung

Mineralstoffe

Spurenelemente, Bindemittel und Trennmittel

Vormischungen aller Art

Tierischer Ursprung

Insgesamt

Landtiere

Fisch

Insge-samt

Land (1)

Anzahl

Getreide, Körner, derenErzeugnisse und Nebenerzeugnisse

Ölsaaten, Ölfrüchte, Saatgut von Körnerleguminosen, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse

Grünfutter und Raufutter

sonstige Futtermittelausgangsstoffe pflanzlichen Ursprungs

Tierfett/tierische Erzeugnisse (einschließlich Milchpulver und Eierzeugnisse)

Fischöl

Fischmehl

Anzahl

Rinder

Schweine

Geflügel

Sonstige (Kaninchen, Pferd, Heimtierfutter)

Fisch

Anzahl

Belgien

60

5

5

5

3

3

3

3

4

3

3

37

4

10

5

2

2

23

Dänemark

107

5

5

5

3

3

3

4

3

24

23

78

4

10

3

2

10

29

Deutschland

163

20

12

11

9

9

9

8

10

3

3

94

24

19

14

4

8

69

Griechenland

53

5

5

3

2

2

2

3

3

4

3

32

2

2

2

1

14

21

Spanien

135

8

6

5

7

8

8

8

6

5

9

70

12

21

14

8

10

65

Frankreich

232

28

19

28

11

11

11

12

7

4

5

136

15

19

32

15

15

96

Irland

56

5

3

5

2

3

3

3

3

3

3

33

7

3

3

3

5

21

Italien

117

10

7

12

5

5

5

7

5

4

3

63

12

6

14

7

15

54

Luxemburg

33

3

3

3

2

1

1

2

2

1

1

19

3

3

3

2

3

14

Niederlande

111

5

5

5

7

8

8

7

5

3

3

56

14

19

13

6

3

55

Österreich

47

5

5

5

2

2

2

3

3

3

3

33

3

3

3

2

3

14

Portugal

50

3

5

5

2

3

3

3

3

3

3

33

4

3

5

2

3

17

Finnland

48

5

3

5

2

3

3

3

3

3

3

33

3

3

3

2

4

15

Schweden

49

5

3

6

2

3

3

3

3

3

3

34

4

3

3

2

3

15

Vereinigtes Königreich

158

10

10

10

6

6

6

10

4

10

8

80

15

7

13

10

33

78

Insgesamt EU

1 417

122

96

113

65

70

70

79

64

76

76

831

126

131

130

68

131

586

Island

67

3

3

3

2

1

1

2

3

19

16

53

3

3

3

2

3

14

Norwegen

127

5

5

5

3

3

3

5

3

13

15

60

3

3

3

2

56

67

Insgesamt EWR

1 611

130

104

121

70

74

74

86

70

108

107

944

132

137

136

72

190

667


(1)  Am 1. Mai 2004 traten die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei der Europäischen Gemeinschaft bei. Die neuen Mitgliedstaaten sollten so schnell wie möglich am Überwachungsprogramm teilnehmen. Allerdings wird eingeräumt, dass für die neuen Mitgliedstaaten Übergangsbestimmungen vorgesehen werden sollten; vorläufig wird keine Mindesthäufigkeit der Stichprobennahme zum Nachweis von Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB in Futtermitteln für diese Länder empfohlen.


ANHANG II

A.   Erläuterungen zum Formblatt für die Ergebnisse der Futtermittelanalysen auf Dioxine, Furane, dioxinähnliche und andere PCB

1.   Allgemeine Informationen über die analysierten Proben

Land: Bezeichnung des Mitgliedstaats, in dem die Überwachung erfolgt ist.

Jahr: Jahr, in dem die Überwachung erfolgt ist.

Erzeugnis: analysierte Futtermittel — nach Möglichkeit unter Verwendung der Terminologie der Richtlinie 1996/25/EG des Rates vom 29. April 1996 über den Verkehr mit Futtermittel-Ausgangserzeugnissen (1). Im Falle von Mischfuttermitteln stellt die Zusammensetzung eine wichtige Information dar.

Vertriebsstufe: Ort der Probenahme.

Ausdruck der Ergebnisse: Die Ergebnisse müssen nach Erzeugnissen angegeben werden. Die Ergebnisse sind auf der Basis auszudrücken, auf der die Höchstwerte festgelegt worden sind (in Bezug auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % — Richtlinie 2002/32/EG). Im Falle der Analyse nichtdioxinähnlicher PCB ist es sehr ratsam, die Werte auf der gleichen Basis auszudrücken.

Art der Probenahme: Zufallsstichproben — Es können auch Analyseergebnisse gezielter Stichproben gemeldet werden, sofern ausdrücklich angegeben wird, dass es sich um gezielte Stichproben handelt, die nicht unbedingt die natürliche Belastung wiedergeben.

Methoden: verwendete Methode.

Zulassung: Angabe, ob die Analysemethode zugelassen ist oder nicht.

Ungenauigkeit (%): Prozentsatz der Ungenauigkeit der Analysemethode.

2.   Spezifische Informationen über die analysierten Proben

Probenzahl: Anzahl der analysierten Proben des gleichen Erzeugnisses. Liegen Ergebnisse von mehr Proben vor, als Spalten vorhanden sind, fügen Sie bitte am Ende des Formblatts neue Spalten mit der Anzahl hinzu.

Erzeugungsmethode: konventionell/organisch (so ausführlich wie möglich).

Gebiet: soweit zweckdienlich Gebiet oder Region, wo die Probe entnommen wurde, möglichst mit der Angabe, ob es sich um ein ländliches, städtisches oder Industriegebiet, Hafen, offenes Meer usw. handelt, z. B. Brüssel — städtisches Gebiet, Mittelmeer — offenes Meer.

Anzahl der Teilproben: Handelt es sich bei der analysierten Probe um eine Sammelprobe, sollte die Zahl der (einzelnen) Teilproben angegeben werden. Beruht das Analyseergebnis auf nur einer Probe, ist 1 anzugeben. Die Zahl der Teilproben einer Sammelprobe kann schwanken, deshalb bitte für jede Probe getrennt angeben.

Fettgehalt (%): Prozentsatz des Fettgehalts der Probe (sofern bekannt).

Feuchtigkeitsgehalt (%): Prozentsatz des Feuchtigkeitsgehalts der Probe (sofern bekannt).

3.   Ergebnisse

Dioxine, Furane, dioxinähnliche PCB: Die Ergebnisse jedes Kongeners sind in ppt — Nanogramm/Kilo (ng/kg) anzugeben.

Nichtdioxinähnliche PCB: Die Ergebnisse jedes Kongeners sind in ppb — Mikrogramm/Kilo (g/kg) anzugeben.

LOQ: Quantifizierungsgrenze in ng/kg oder μg/kg (für nichtdioxinähnliche PCB).

LOD: Nachweisgrenze in ng/kg oder μg/kg (für nichtdioxinähnliche PCB).

Bei analysierten Kongeneren, die unterhalb der Nachweisgrenze (LOD) liegen, sollte in die Ergebnisspalte < LOD eingetragen werden (LOD sollte als Wert angegeben werden). Bei analysierten Kongeneren, die unterhalb der Quantifzierungsgrenze (LOQ) liegen sollte in die Ergebnisspalte < LOQ eingetragen werden (LOQ sollte als Wert angegeben werden).

Bei PCB-Kongeneren, die zusätzlich zu den PCB-7 und den dioxinähnlichen PCB analysiert werden, ist die Nummer des PCB-Kongeners in das Formblatt einzutragen, z. B. 31, 99, 110 usw. Wird die Probe auf mehr PCB-Kongenere untersucht, als Reihen vorhanden sind, fügen Sie bitte am Ende des Formblatts neue Reihen hinzu.

4.   Bemerkungen

Neben der verwendeten Lipidextraktionsmethode sollte dieses Feld auch für zusätzliche zweckdienliche Bemerkungen zu den angegebenen Daten benutzt werden.

B.   Formblatt für die Angabe der Ergebnisse der kongenerspezifischen Futtermittelanalyse auf Dioxine, Furane, dioxinähnliche und andere PCB

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(1)  ABl. L 125 vom 23.5.1996, S. 35. Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 806/2003 (ABl. L 122 vom 16.5.2003, S. 1).