6.3.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 62/9


RICHTLINIE 2008/38/EG DER KOMMISSION

vom 5. März 2008

mit dem Verzeichnis der Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke

(Text von Bedeutung für den EWR)

(kodifizierte Fassung)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 93/74/EWG des Rates vom 13. September 1993 über Futtermittel für besondere Ernährungszwecke (1), insbesondere auf Artikel 6 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Richtlinie 94/39/EG der Kommission vom 25. Juli 1994 mit dem Verzeichnis der Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (2) ist mehrfach und in wesentlichen Punkten geändert worden (3). Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit empfiehlt es sich, die genannte Richtlinie zu kodifizieren.

(2)

In der Richtlinie 93/74/EWG ist vorgesehen, dass eine Positivliste der Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke erstellt wird. Sie muss Angaben über die genaue Verwendung enthalten, d. h. den besonderen Ernährungszweck, die wesentlichen ernährungsphysiologischen Merkmale, die Kennzeichnungsangaben sowie gegebenenfalls die besonderen Kennzeichnungsvorschriften.

(3)

Bestimmte Ernährungszwecke können zurzeit noch nicht in das Verzeichnis der Verwendungszwecke aufgenommen werden, da gemeinschaftliche Methoden zur Untersuchung von Futtermitteln für Haustiere in Bezug auf den Energiewert und von Futtermitteln im Allgemeinen in Bezug auf den Gehalt an diätetisch wirksamen Fasern noch nicht vorhanden sind. Das Verzeichnis wird vervollständigt, sobald diese Methoden auf Gemeinschaftsebene festgelegt worden sind.

(4)

Die Liste soll gegebenenfalls an den neuesten Stand des wissenschaftlich-technischen Fortschritts angepasst werden können.

(5)

Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit.

(6)

Diese Richtlinie sollte die Verpflichtung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht der in Anhang II Teil B aufgeführten Richtlinien unberührt lassen —

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

Artikel 1

Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass Futtermittel für besondere Ernährungszwecke im Sinne der Richtlinie 93/74/EWG nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn ihre vorgesehenen Verwendungen in Teil B des Anhangs I dieser Richtlinie aufgeführt sind und wenn sie die anderen Bestimmungen dieses Teils des Anhangs I erfüllen.

Die Mitgliedstaaten sorgen ferner dafür, dass die Bestimmungen des Teils A „Allgemeine Bestimmungen“ des Anhangs I eingehalten werden.

Artikel 2

Die Richtlinie 94/39/EG in der Fassung der in Anhang II Teil A aufgeführten Richtlinien wird unbeschadet der Verpflichtung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der in Anhang II Teil B genannten Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.

Artikel 3

Diese Richtlinie tritt am 31. Juli 2008 in Kraft.

Artikel 4

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 5. März 2008

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 237 vom 22.9.1993, S. 23. Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 806/2003 (ABl. L 122 vom 16.5.2003, S. 1).

(2)  ABl. L 207 vom 10.8.1994, S. 20. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2008/4/EG (ABl. L 6 vom 10.1.2008, S. 4).

(3)  Siehe Anhang II, Teil A.


ANHANG I

TEIL A

Allgemeine Bestimmungen

1.

Ist in Spalte 2 des Teils B für ein und denselben Ernährungszweck durch „und/oder“ mehr als eine Gruppe wesentlicher ernährungsphysiologischer Merkmale angegeben, so steht es dem Hersteller frei, entweder eine der beiden Merkmalsgruppen oder beide zu verwenden, um den Ernährungszweck gemäß Spalte 1 zu erreichen. Die Kennzeichnungsangaben für die jeweilige Alternative sind in Spalte 4 aufgeführt.

2.

Ist in Spalte 2 oder Spalte 4 des Teils B eine Gruppe von Zusatzstoffen aufgeführt, so müssen die verwendeten Zusatzstoffe für diesen Zweck gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) zugelassen sein.

3.

Ist gemäß Spalte 4 des Teils B die Angabe der Quelle(n) der Ausgangserzeugnisse oder analytischen Bestandteile vorgeschrieben, so hat der Hersteller genaue Angaben (z. B. genaue Bezeichnung des oder der Ausgangserzeugnisse, der Tierart oder des Körperteils des Tieres) zu machen, damit die Übereinstimmung mit den betreffenden wesentlichen ernährungsphysiologischen Merkmalen festgestellt werden kann.

4.

Ist ein gemäß Spalte 4 des Teils B anzugebender Stoff, der auch als Zusatzstoff zugelassen ist, mit der Anmerkung „insgesamt“ versehen, so muss sich der angegebene Gehalt entweder auf den natürlichen Gehalt beziehen, sofern kein Zusatz erfolgt ist, oder aber, abweichend von den Vorschriften der Richtlinie 70/524/EWG des Rates (2), auf die Summe aus natürlichem Gehalt und Menge des zugesetzten Zusatzstoffes.

5.

Die in Spalte 4 von Teil B mit der Anmerkung „(falls zugesetzt)“ versehenen Angaben müssen gemacht werden, wenn dem Futtermittel das Ausgangserzeugnis oder der Zusatzstoff beigemischt oder sein natürlicher Gehalt erhöht wurde, um den besonderen Ernährungszweck zu erzielen.

6.

Die gemäß Spalte 4 des Teils B anzugebenden analytischen Bestandteile und Zusatzstoffe sind zu quantifizieren.

7.

Die empfohlene Fütterungsdauer gemäß Spalte 5 des Teils B gibt an, in welchem Zeitraum der Ernährungszweck normalerweise erreicht sein sollte. Die Hersteller können im Rahmen der festgesetzten Fristen genauere Angaben machen.

8.

Ist ein Futtermittel für mehr als einen Ernährungszweck bestimmt, so muss es die diesbezüglichen Bestimmungen des Teils B erfüllen.

9.

Bei Ergänzungsfuttermitteln für besondere Ernährungszwecke muss das Etikett eine Gebrauchsanweisung mit Hinweisen für eine ausgewogene Zusammensetzung der Tagesration enthalten.

TEIL B

Verzeichnis der Verwendungszwecke

Besonderer Ernährungszweck

Wesentliche ernährungsphysiologische Merkmale

Tierart oder Tiergattung

Kennzeichnungsangaben

Empfohlene Fütterungsdauer

Andere Bestimmungen

1

2

3

4

5

6

Unterstützung der Nierenfunktion bei chronischer Niereninsuffizienz (3)

Niedriger Phosphorgehalt und herabgesetzter Proteingehalt, jedoch hochwertiges Protein

Hunde und Katzen

Proteinquelle(n)

Calcium

Phosphor

Kalium

Natrium

Gehalt an essentiellen Fettsäuren (falls zugesetzt)

Zunächst bis zu 6 Monaten (4)

Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“

Hinweis in der Gebrauchsanweisung:

„Wasser zur freien Aufnahme anbieten.“

Auflösung von Struvitsteinen (5)

Harnsäuernde Eigenschaften, niedriger Magnesiumgehalt, herabgesetzter Proteingehalt, jedoch hochwertiges Protein

Hunde

Proteinquelle(n)

Calcium

Phosphor

Natrium

Magnesium

Kalium

Chloride

Schwefel

harnsäuernde Stoffe

5—12 Wochen

Hinweis in der Gebrauchsanweisung:

„Wasser zur freien Aufnahme anbieten.“

Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.“

Harnsäuernde Eigenschaften, niedriger Magnesiumgehalt

Katzen

Calcium

Phosphor

Natrium

Magnesium

Kalium

Chloride

Schwefel

Taurin (insgesamt)

harnsäuernde Stoffe

Verringerung von Struvitsteinrezidiven (5)

Harnsäuernde Eigenschaften und mittlerer Magnesiumgehalt

Hunde und Katzen

Calcium

Phosphor

Natrium

Magnesium

Kalium

Chloride

Schwefel

harnsäuernde Stoffe

Bis zu 6 Monaten

Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.“

Verringerung der Uratsteinbildung

Niedriger Puringehalt, niedriger Proteingehalt, jedoch hochwertiges Protein

Hunde und Katzen

Proteinquelle(n)

Bis zu 6 Monaten, bei irreversibler Störung des Harnsäurestoffwechsels lebenslang

Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.“

Verringerung der Oxalsteinbildung

Niedriger Calciumgehalt, niedriger Vitamin-D-Gehalt und harnalkalisierende Eigenschaften

Hunde und Katzen

Phosphor

Calcium

Natrium

Magnesium

Kalium

Chloride

Schwefel

Vitamin D (ingesamt)

Hydroxyprolin

harnalkalisierende Stoffe

Bis zu 6 Monaten

Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.“

Verringerung der Zystinsteinbildung

Niedriger Proteingehalt, mittlerer Gehalt an schwefelhaltigen Aminosäuren und harnalkalisierende Eigenschaften

Hunde und Katzen

Schwefelhaltige Aminosäuren (insgesamt)

Natrium

Kalium

Chloride

Schwefel

harnalkalisierende Stoffe

Zunächst bis zu 1 Jahr

Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“

Minderung von Ausgangserzeugnis- und Nährstoffintoleranzerscheinungen (6)

Ausgewählte Eiweißquelle(n)

Hunde und Katzen

Proteinquelle(n)

Gehalt an essentiellen Fettsäuren (falls zugesetzt)

3–8 Wochen

Bei Nachlassen der Intoleranzerscheinungen unbegrenzt weiterverwendbar

 

und/oder

 

ausgewählte Kohlenhydratquelle(n)

Kohlenhydratquelle(n)

Gehalt an essentiellen Fettsäuren (falls zugesetzt)

Linderung akuter Resorptionsstörungen des Darms

Erhöhter Elektrolytgehalt und leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse

Hunde und Katzen

Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung)

Natrium

Kalium

Quelle(n) der Quellstoffe (falls zugesetzt)

1–2 Wochen

Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Bei und nach akutem Durchfall.“

„Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.“

Ausgleich unzureichender Verdauung (7)

Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse und niedriger Fettgehalt

Hunde und Katzen

Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung)

3–12 Wochen, bei chronischer Insuffizienz der Bauchspeicheldrüse lebenslang

Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.“

Unterstützung der Herzfunktion bei chronischer Herzinsuffizienz

Niedriger Natriumgehalt und weites K/Na Verhältnis

Hunde und Katzen

Natrium

Kalium

Magnesium

Zunächst bis zu 6 Monaten

Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Es wird empfohlen, vor der Verfütterung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“

Regulierung der Glucoseversorgung (Diabetes mellitus)

Niedriger Kohlenhydratgehalt mit schneller Glucosefreisetzung

Hunde und Katzen

Kohlenhydratquelle(n)

ggf. Behandlung der Kohlenhydrate

Stärke

Gesamtzucker

Fructose (falls zugesetzt)

Gehalt an essentiellen Fettsäuren (falls zugesetzt)

Quelle(n) kurz- und mittelkettiger Fettsäuren (falls zugesetzt)

Zunächst bis zu 6 Monaten

Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“

Unterstützung der Leberfunktion bei chronischer Leberinsuffizienz

Hochwertiges Protein, mittlerer Proteingehalt, hoher Gehalt an essentiellen Fettsäuren und hoher Gehalt an leichtverdaulichen Kohlenhydraten

Hunde

Proteinquelle(n)

Gehalt an essentiellen Fettsäuren

Leichtverdauliche Kohlenhydrate (ggf. mit Angabe ihrer Behandlung)

Natrium

Kupfer (insgesamt)

Zunächst bis zu 6 Monaten

Hinweis auf Verpackung, Behältnis, Etikett:

„Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“

Hinweis in der Gebrauchsanweisung:

„Wasser zur freien Aufnahme anbieten.“

Hochwertiges Protein, mittlerer Proteingehalt und hoher Gehalt an essentiellen Fettsäuren

Katzen

Proteinquelle(n)

Gehalt an essentiellen Fettsäuren

Natrium

Kupfer (insgesamt)

Zunächst bis zu 6 Monaten

Hinweis auf Verpackung, Behältnis, Etikett:

„Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“

Hinweis in der Gebrauchsanweisung:

„Wasser zur freien Aufnahme anbieten.“

Regulierung des Fettstoffwechsels bei Hyperlipidämie

Niedriger Fettgehalt und hoher Gehalt an essentiellen Fettsäuren

Hunde und Katzen

Gehalt an essentiellen Fettsäuren

Gehalt an n-3-Fettsäuren (falls zugesetzt)

Zunächst bis zu 2 Monaten

Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“

Verringerung der Kupferspeicherung in der Leber

Niedriger Kupfergehalt

Hunde

Kupfer (insgesamt)

Zunächst bis zu 6 Monaten

Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“

Verringerung von Übergewicht

Niedriger Energiegehalt

Hunde und Katzen

Energiewert

Bis zum Erreichen des angestrebten Körpergewichts

Angabe der empfohlenen täglichen Futtermenge

Gewichtszunahme Rekonvaleszenz (8)

Starker Energiegehalt, hohe Konzentration wichtiger Nährstoffe und leichte Verdaulichkeit der Ausgangserzeugnisse

Hunde und Katzen

Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung)

Energiewert

Gehalt an n-3- und n-6-Fettsäuren, falls zugesetzt

Bis zur vollständigen Genesung

Bei Futtermitteln zur Verabreichung mit Hilfe von Schlundsonden Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Verabreichung unter tierärztlicher Aufsicht.“

Unterstützung der Hautfunktion bei Dermatose und übermäßigem Haarausfall

Hoher Gehalt an essentiellen Fettsäuren

Hunde und Katzen

Gehalt an essentiellen Fettsäuren

Bis zu 2 Monaten

Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.“

Verringerung der Gefahr von Milchfieber

Niedriger Calciumgehalt

Milchkühe

Calcium

Phosphor

Magnesium

1–4 Wochen vor dem Abkalben

Hinweis in der Gebrauchsanweisung:

„Nur bis zum Abkalben verfüttern.“

und/oder

 

 

 

enges Kation/Anionen-Verhältnis,

Calcium

Phosphor

Natrium

Kalium

Chloride

Schwefel

1–4 Wochen vor dem Abkalben

Hinweis in der Gebrauchsanweisung:

„Nur bis zum Abkalben verfüttern.“

oder

 

 

 

hoher Gehalt an Zeolit (synthetisches Natrium-Aluminiumsilikat)

Gehalt an synthetischem Natrium-Aluminiumsilikat

2 Wochen vor dem Abkalben

Hinweis in der Gebrauchsanweisung:

„Die Menge des Futtermittels ist so zu beschränken, dass eine tägliche Aufnahme von 500 g Natrium-Aluminiumselikat pro Tier nicht überschritten wird.“

„Nur bis zum Abkalben verfüttern“

oder

 

 

 

hoher Calciumgehalt in Form von leicht verfügbaren Calciumsalzen

Gesamtgehalt an Calcium, Quellen und jeweilige Calciummenge

Beginn bei den ersten Geburtszeichen bis zwei Tage nach der Geburt

Hinweise auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

Gebrauchsanweisung, d. h. Anzahl der Anwendungen und Dauer vor und nach dem Abkalben;

den Wortlaut: „Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Futtermittelexperten einzuholen“.

Verringerung der Ketosegefahr (9)  (10)

Glucose liefernde Ausgangserzeugnisse

Milchkühe und Mutterschafe

Ausgangserzeugnisse mit Glucose liefernden Energiequellen

Propan-1,2-diol (falls als Glucoselieferant zugesetzt)

Glycerin (falls als Glucoselieferant zugesetzt)

3–6 Wochen nach dem Abkalben (11)

Die letzten 6 Wochen vor und die ersten 3 Wochen nach dem Lammen (12)

 

Verringerung der Tetaniegefahr (Hypomagnesämie)

Hoher Magnesiumgehalt, leicht verfügbare Kohlenhydrate, mittlerer Proteingehalt, niedriger Kaliumgehalt

Wiederkäuer

Stärke

Gesamtzucker

Magnesium

Natrium

Kalium

3–10 Wochen während des schnellen Grasaufwuchses

In der Gebrauchsanweisung sind Angaben zur Ausgewogenheit der täglichen Ration hinsichtlich des Gesamtgehaltes an Rohfaser und leicht verfügbaren Energiequellen zu machen.

Bei Futtermitteln für Schafe: Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Besonders für laktierende Mutterschafe.“

Verringerung der Gefahr von Azidose

Niedriger Gehalt an leicht vergärbaren Kohlenhydraten und hohe Pufferkapazität

Wiederkäuer

Stärke

Gesamtzucker

Höchstens 2 Monate (13)

In der Gebrauchsanweisung sind Angaben zur Ausgewogenheit der täglichen Ration hinsichtlich des Gesamtgehalts an Rohfaser und leicht vergärbaren Kohlenhydratquellen zu machen.

Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Insbesondere für Hochleistungskühe.“

Bei Futtermitteln für Wiederkäuer: Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Insbesondere für intensiv gefütterte.“ (14)

Stabilisierung des Wasser- und Elektrolythaushalts

Vorwiegend Elektrolyte und leicht verfügbare Kohlenhydrate

Kälber

Ferkel

Lämmer

Ziegenlämmer

Fohlen

Kohlenhydratquelle(n)

Natrium

Kalium

Chloride

1–7 Tage (1–3 Tage bei Alleinfütterung)

Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Bei Gefahr von, während oder nach Verdauungsstörungen (Durchfall).“

„Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.“

Verringerung der Gefahr von Harnsteinbildung

Niedriger Phosphor- und Magnesiumgehalt, harnsäuernde Eigenschaften

Wiederkäuer

Calcium

Phosphor

Natrium

Magnesium

Kalium

Chloride

Schwefel

harnsäuernde Stoffe

Bis zu 6 Wochen

Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Besonders für intensiv gefütterte Jungtiere.“

Hinweis in der Gebrauchsanweisung:

„Wasser zur freien Aufnahme anbieten.“

Minderung von Stressreaktionen

Hoher Magnesiumgehalt

Schweine

Magnesium

1–7 Tage

Es sind Angaben über die Situationen, für die die Verwendung dieses Futtermittels geeignet ist, zu machen.

und/oder

 

leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse

Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung)

Gehalt an n-3-Fettsäuren (falls zugesetzt)

Stabilisierung der physiologischen Verdauung

Niedrige Pufferkapazität, leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse

Ferkel

Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung)

Pufferkapazität

Quelle(n) der adstringierenden Stoffe (falls zugesetzt)

Quelle(n) der Quellstoffe (falls zugesetzt)

2–4 Wochen

Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Bei Gefahr von oder während Verdauungsstörungen und in der Erholungsphase.“

Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse

Schweine

Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung)

Quelle(n) der adstringierenden Stoffe (falls zugesetzt)

Quelle(n) der Quellstoffe (falls zugesetzt)

Verringerung der Verstopfungsgefahr

Ausgangserzeugnisse zur Beschleunigung der Darmpassage

Säue

Ausgangserzeugnisse zur Beschleunigung der Darmpassage

10–14 Tage vor und 10–14 Tage nach dem Abferkeln

 

Verringerung der Fettlebersyndromgefahr

Niedriger Energiegehalt und hoher Anteil an umsetzbarer Energie aus Lipiden mit hohem Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren

Legehennen

Energiewert (Angabe nach EG-Verfahren berechnet)

Prozentsatz an umsetzbarer Energie aus Lipiden

Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren

Bis zu 12 Wochen

 

Ausgleich bei Malabsorption

Geringer Gehalt an gesättigten Fettsäuren, hoher Anteil fettlöslicher Vitamine

Geflügel außer Gänsen und Tauben

Prozentsatz gesättigter Fettsäuren bezogen auf die Gesamtfettsäuren

Vitamin A (insgesamt)

Vitamin D (insgesamt)

Vitamin E (insgesamt)

Vitamin K (insgesamt)

Innerhalb der ersten 2 Wochen nach dem Schlupf

 

Ausgleich bei chronischer Insuffizienz der Dünndarmfunktion

Präcecal leichtverdauliche Kohlenhydrate, Proteine und Fette

Equiden (15)

Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse als Quelle von Kohlenhydraten, Proteinen und Fetten (ggf. Angabe ihrer Behandlung)

Zunächst bis zu 6 Monaten

Es sind Angaben über die Situation zu machen, in der das Futtermittel geeignet ist, und über die Art seiner Verabreichung (z. B. viele kleine Rationen pro Tag).

Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“

Ausgleich bei chronischen Verdauungsstörungen des Dickdarms

Leichtverdauliche Fasern

Equiden

Faserquelle(n)

Gehalt an n-3-Fettsäuren (falls zugesetzt)

Zunächst bis zu 6 Monaten

Es sind Angaben über die Situation zu machen, in der das Futtermittel geeignet ist, und über die Art seiner Verabreichung.

Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“

Minderung von Stressreaktionen

Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse

Equiden

Magnesium

leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung)

Gehalt an n-3-Fettsäuren (falls zugesetzt)

2 bis 4 Wochen

Es sind Angaben über die bestimmte Situation zu machen, in der die Verwendung des Futtermittels geeignet ist.

Ausgleich bei Elektrolytverlusten bei übermäßigem Schwitzen

Vorwiegend Elektrolyte und leicht verfügbare Kohlenhydrate

Equiden

Calcium

Natrium

Magnesium

Kalium

Chloride

Glukose

1 bis 3 Tage

Es sind Angaben über die Situation zu machen, in der die Verwendung des Futtermittels geeignet ist.

Wenn das Futtermittel einen bedeutenden Teil der Tagesration ausmacht, sind Angaben über die Gefahr plötzlicher Umstellungen in der Fütterung zu machen.

Hinweis in der Gebrauchsanweisung:

„Wasser zur freien Aufnahme anbieten.“

Gewichtszunahme, Rekonvaleszenz

Starke Konzentration an wichtigen Nährstoffen und leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse

Equiden

Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung)

Gehalt an n-3- und n-6-Fettsäuren (falls zugesetzt)

Bis zur Genesung

Es sind Angaben über die Situation zu machen, in der das Futtermittel geeignet ist.

Bei Futtermitteln zur Verabreichung mit Hilfe von Schlundsonden Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Verabreichung unter tierärztlicher Aufsicht.“

Stützung der Leberfunktion bei chronischer Leberinsuffizienz

Niedriger Proteingehalt, aber hochwertige Proteine und leichtverdauliche Kohlenhydrate

Equiden

Protein- und Faserquellen

Leichtverdauliche Kohlenhydrate (ggf. mit Angabe ihrer Behandlung)

Methionin

Cholin

Gehalt an n-3-Fettsäuren (falls zugesetzt)

Zunächst bis zu 6 Monaten

Es sind Angaben zu machen über die Art der Verabreichung (z.B. viele kleine Rationen pro Tag).

Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“

Stützung der Nierenfunktion bei chronischer Niereninsuffizienz

Geringer Proteingehalt, aber hochwertiges Protein, sowie geringer Phosphorgehalt

Equiden

Proteinquelle(n)

Calcium

Phosphor

Kalium

Magnesium

Natrium

Zunächst bis zu 6 Monaten

Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“

Hinweis in der Gebrauchsanweisung:

„Wasser zur freien Aufnahme anbieten.“


(1)  ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 29.

(2)  ABl. L 270 vom 14.12.1970, S. 1.

(3)  Gegebenenfalls kann der Hersteller auch die Verwendung bei akuter Niereninsuffizienz empfehlen.

(4)  Wird das Futtermittel bei akuter Niereninsuffizienz empfohlen, so beträgt die empfohlene Fütterungsdauer 2 bis 4 Wochen.

(5)  Bei Futtermitteln für Katzen kann als besonderer Ernährungszweck ergänzend die Angabe „Erkrankung der unteren Harnwege bei Katzen“ oder „Felines Urologisches Syndrom — FUS“ gemacht werden.

(6)  Bei bestimmten Intoleranzen verwendete Futtermittel können anstelle der Angabe „Ausgangserzeugnis und Nährstoff“ die Angabe der jeweiligen Intoleranz tragen.

(7)  Der Hersteller kann die Angaben zum besonderen Ernährungszweck durch den Hinweis „Exokrine Pankreasinsuffizienz“ ergänzen.

(8)  Bei Futtermitteln für Katzen kann der Hersteller den besonderen Ernährungszweck durch die Angabe „Hepatische Lipidose bei der Katze“ ergänzen.

(9)  Der Begriff „Ketose“ kann durch den Begriff „Azetonämie“ ersetzt werden.

(10)  Der Hersteller kann auch die Verwendung für Ketoserekonvaleszenz empfehlen.

(11)  Bei Futtermitteln für Milchkühe.

(12)  Bei Futtermitteln für Mutterschafe.

(13)  Bei Futtermitteln für Milchkühe: „Höchstens 2 Monate ab Beginn der Laktation“.

(14)  Angabe der betreffenden Widerkäuerkategorie.

(15)  Bei speziell auf die Bedürfnisse sehr alter Tiere abgestellten Futtermitteln (leichte Aufnahme) ist neben der Angabe der Tierart oder Tiergattung ein Hinweis auf „alte Tiere“ erforderlich.


ANHANG II

TEIL A

Aufgehobene Richtlinie mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen

(gemäß Artikel 2)

Richtlinie 94/39/EG der Kommission

(ABl. L 207 vom 10.8.1994, S. 20)

Richtlinie 95/9/EG der Kommission

(ABl. L 91 vom 22.4.1995, S. 35)

Richtlinie 2002/1/EG der Kommission

(ABl. L 5 vom 9.1.2002, S. 8)

Richtlinie 2008/4/EG der Kommission

(ABl. L 6 vom 10.1.2008, S. 4)

TEIL B

Fristen für die Umsetzung

(gemäß Artikel 2)

Richtlinie

Frist für die Umsetzung

94/39/EG

30. Juni 1995

95/9/EG

30. Juni 1995

2002/1/EG

20. November 2002

2008/4/EG

30. Juli 2008


ANHANG III

Entsprechungstabelle

Richtlinie 94/39/EG

Vorliegende Richtlinie

Artikel 1

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 3

Artikel 4

Anhang

Anhang I

Anhang II

Anhang III