1.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 173/8


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RATES

vom 24. Juni 2011

zur Ernennung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank

(2011/386/EU)

DER EUROPÄISCHE RAT —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 283 Absatz 2,

gestützt auf das Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 11.2,

auf Empfehlung des Rates der Europäischen Union (1),

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2),

nach Stellungnahme des EZB-Rates (3),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Amtszeit des Präsidenten der Europäischen Zentralbank, Herrn Jean-Claude TRICHET, der mit Beschluss vom 16. Oktober 2003 ernannt wurde (4), läuft am 31. Oktober 2011 ab; daher ist es notwendig, einen neuen Präsidenten der Europäischen Zentralbank zu ernennen.

(2)

Der Europäische Rat möchte Herrn Mario DRAGHI ernennen, der nach seiner Auffassung sämtliche Anforderungen des Artikels 283 Absatz 2 des Vertrags erfüllt —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Mario DRAGHI wird mit Wirkung vom 1. November 2011 für eine Amtszeit von acht Jahren zum Präsidenten der Europäischen Zentralbank ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 24. Juni 2011.

Im Namen des Europäischen Rates

Der Präsident

H. VAN ROMPUY


(1)  ABl. L 150 vom 9.6.2011, S. 8.

(2)  Stellungnahme abgegeben am 23. Juni 2011 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(3)  ABl. C 182 vom 23.6.2011, S. 6.

(4)  Einvernehmlich gefasster Beschluss der Regierungen der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs vom 16. Oktober 2003 zur Ernennung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank (ABl. L 277 vom 28.10.2003, S. 16).