ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.C_2014.019.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 19

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

57. Jahrgang
22. Januar 2014


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2014/C 019/01

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 des AEU-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (1)

1

2014/C 019/02

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 des AEU-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (1)

2

2014/C 019/03

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 des AEU-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (2)

3

2014/C 019/04

Mitteilung der Kommission — Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen

4

2014/C 019/05

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.6981 — TPG/Servco/Fender Musical Instrument) (1)

35

2014/C 019/06

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.7092 — Lixil Group/Development Bank of Japan/Grohe Group) (1)

35

2014/C 019/07

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.7121 — E.ON Sverige/SEAS-NVE Holding/E.ON Vind Sverige) (1)

36

2014/C 019/08

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.7072 — TF1/Sodexo/STS Evènements JV) (1)

36

2014/C 019/09

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.7097 — Bridgepoint/Orlando/La Gardenia Beauty) (1)

37


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2014/C 019/10

Euro-Wechselkurs

38


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

 

(2)   Text von Bedeutung für den EWR, außer dass Erzeugnisse betroffen sind, die in Anhang I des Vertrages genannt sind

DE