26.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 297/26


DURCHFÜHRUNGSRICHTLINIE 2012/31/EU DER KOMMISSION

vom 25. Oktober 2012

zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2006/88/EG des Rates in Bezug auf die Liste der Fischarten, die für virale hämorrhagische Septikämie empfänglich sind, und zur Streichung des Eintrags bezüglich des epizootisches ulzerativen Syndroms

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2006/88/EG des Rates vom 24. Oktober 2006 mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten (1), insbesondere auf Artikel 61 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In der Richtlinie 2006/88/EG sind unter anderem bestimmte Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse festgelegt, darunter spezifische Bestimmungen bezüglich exotischer und nicht exotischer Krankheiten und der dafür empfänglichen Arten gemäß Anhang IV Teil II der genannten Richtlinie.

(2)

Das epizootische ulzerative Syndrom (EUS) steht auf der Liste exotischer Krankheiten gemäß Anhang IV Teil II der Richtlinie 2006/88/EG.

(3)

In Anhang IV Teil I der Richtlinie 2006/88/EG ist festgelegt, nach welchen Kriterien Krankheiten als exotisch oder nicht exotisch in Teil II des genannten Anhangs eingestuft werden. Nach diesen Kriterien muss eine exotische Krankheit bei Einschleppung in die Union das Potenzial für bedeutende wirtschaftliche Auswirkungen haben, entweder in Form von Produktionsverlusten für Aquakulturanlagen oder durch Beeinträchtigung des Handels mit Tieren und Erzeugnissen aus Aquakultur. Ein Kriterium kann auch sein, dass sie bei Einschleppung in die Union das Potenzial für verheerende Umweltauswirkungen hat, die wild lebende Wassertierpopulationen von Arten betreffen, die es wert sind, durch EU-Recht oder internationale Regelungen geschützt zu werden.

(4)

Am 15. September 2011 verabschiedete das Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine wissenschaftliche Stellungnahme zum epizootischen ulzerativen Syndrom (2) (die EFSA-Stellungnahme). In dieser Stellungnahme kommt die EFSA zu dem Schluss, dass das epizootische ulzerative Syndrom in der Aquakultur in der Europäischen Union geringe bis gar keine Auswirkungen hat.

(5)

In der EFSA-Stellungnahme heißt es weiter, es sei wahrscheinlich, dass EUS wiederholt mit der Einfuhr von Zierfischen aus Drittländern in die EU eingeschleppt wurde und dass solche Fische in EU-Gewässern freigesetzt wurden. Unter diesen Umständen und angesichts der Tatsache, dass keine Ausbrüche des EUS in der Europäischen Union gemeldet wurden, ist nicht davon auszugehen, dass EUS ein Potenzial für schwerwiegende Umweltauswirkungen hat.

(6)

Im Licht der EFSA-Schlussfolgerungen und des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstands erfüllt EUS nicht länger die Kriterien in Anhang IV Teil I der Richtlinie 2006/88/EG für einen Eintrag in Teil II desselben Anhangs.

(7)

Daher ist es angezeigt, das epizootische ulzerative Syndrom aus der Liste exotischer Krankheiten gemäß Anhang IV Teil II der Richtlinie 2006/88/EG zu streichen.

(8)

Anhang IV Teil II der Richtlinie 2006/88/EG enthält eine Liste der Arten, die als empfänglich für virale hämorrhagische Septikämie gelten.

(9)

Die japanische Flunder (Paralichthys olivaceus) ist empfänglich für die nicht exotische Fischkrankheit virale hämorrhagische Septikämie. Klinische Ausbrüche der Krankheit wurden in einigen Regionen Asiens bestätigt.

(10)

Es ist daher angebracht, die japanische Flunder (Paralichthys olivaceus) in die Liste der Arten in Anhang IV Teil II der Richtlinie 2006/88/EG aufzunehmen, die für virale hämorrhagische Septikämie empfänglich sind.

(11)

Anhang IV der Richtlinie 2006/88/EG sollte daher entsprechend geändert werden.

(12)

Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang IV der Richtlinie 2006/88/EG wird gemäß dem Anhang dieser Richtlinie geändert.

Artikel 2

(1)   Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens 1. Januar 2013 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Rechtsvorschriften mit.

(2)   Sie wenden diese Vorschriften ab dem 1. Januar 2013 an.

(3)   Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.

(4)   Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten einzelstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.

Artikel 3

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 4

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 25. Oktober 2012

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 328 vom 24.11.2006, S. 14.

(2)  EFSA Journal 2011; 9(10):2387.


ANHANG

Anhang IV Teil II der Richtlinie 2006/88/EG erhält folgende Fassung:

„TEIL II

Liste der Krankheiten

Exotische Krankheiten

 

Krankheit

Empfängliche Arten

Fische

Epizootische hämatopoetische Nekrose

Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) und Flussbarsch (Perca fluviatilis)

Weichtiere

Infektion mit Bonamia exitiosa

Australische Flachauster (Ostrea angasi) und Chilenische Flachauster (O. chilensis)

Infektion mit Perkinsus marinus

Pazifische Auster (Crassostrea gigas) und Amerikanische Auster (C. virginica)

Infektion mit Microcytos mackini

Pazifische Auster (Crassostrea gigas), Amerikanische Auster (C. virginica), Westamerikanische Auster (Ostrea conchaphila) und Europäische Auster (O. edulis)

Krebstiere

Taurasyndrom

Gulf white shrimp (Penaeus setiferus), Pacific blue shrimp (P. stylirostris) und Pacific white shrimp (P. vannamei)

Yellowhead disease

Gulf brown shrimp (Penaeus aztecus), Gulf pink shrimp (P. duorarum), Kuruma prawn (P. japonicus), black tiger shrimp (P. monodon), Gulf white shrimp (P. setiferus), Pacific blue shrimp (P. stylirostris) und Pacific white shrimp (P. vannamei)


Nicht exotische Krankheiten

 

Krankheiten

Empfängliche Arten

Fische

Virale hämorrhagische Septikämie (VHS)

Hering (Clupea spp.), Fellchen (Coregonus sp.), Hecht (Esox lucius), Schellfisch (Gadus aeglefinus), Pazifischer Kabeljau (G. macrocephalus), Dorsch (G. morhua), Pazifischer Lachs (Oncorhynchus spp.), Regenbogenforelle (O. mykiss), Seequappe (Onos mustelus), Forelle (Salmo trutta), Steinbutt (Scophthalmus maximus), Sprotte (Sprattussprattus), Äsche (Thymallus thymallus) und japanische Flunder (Paralichthys olivaceus)

Infektiöse hämatopoetische Nekrose (IHN)

Keta-Lachs (Oncorhynchus keta), Silberlachs (O. kisutch), Japan-Lachs (O. masu), Regenbogenforelle (O. mykiss), Rotlachs (O. nerka), Biwa-Forelle (O. rhodurus), Königslachs (O. tshawytscha) und Atlantischer Lachs (Salmo salar)

Koi-Herpes-Viruserkrankung (KHV)

Karpfen (Cyprinus carpio)

Infektiöse Anämie der Lachse (ISA)

Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss), Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Forelle (S. trutta)

Weichtiere

Infektion mit Marteilia refringens

Australische Flachauster (Ostrea angasi), Chilenische Flachauster (Ostrea chilensis), Europäische Auster (O. edulis), Argentinische Auster (O. puelchana), Miesmuschel (Mytilus edulis) und Mittelmeermiesmuschel (M. galloprovincialis)

Infektion mit Bonamia exitiosa

Australische Flachauster (Ostrea angasi), Chilenische Flachauster (O. chilensis), Westamerikanische Auster (O. conchaphila), Asiatische Auster (O. denselammellosa), Europäische Auster (O. edulis) und Argentinische Auster (O. puelchana)

Krebstiere

Weißpünktchenkrankheit

Alle zehnfüßigen Krebstiere (Ordnung der Dekapoden)“