28.6.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 228/1


BESCHLUSS (GASP) 2021/1048 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 22. Juni 2021

zur Verlängerung des Mandats der Leiterin der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (EUBAM Libya/2/2021)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2013/233/GASP des Rates vom 22. Mai 2013 über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2013/233/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse zum Zweck der Ausübung der politischen Kontrolle und der strategischen Leitung der Mission EUBAM Libya zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Am 14. Januar 2021 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2021/59 (2) angenommen, mit dem Frau Natalina CEA für den Zeitraum vom 1. Februar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zur Missionsleiterin der EUBAM Libya ernannt wurde.

(3)

Am 18. Juni 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/1009 (3) erlassen, mit dem das Mandat der EUBAM Libya vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2023 verlängert wurde.

(4)

Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat vorgeschlagen, das Mandat von Frau Natalina CEA als Missionsleiterin der EUBAM Libya für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Mandat von Frau Natalina CEA als Missionsleiterin der EUBAM Libya wird hiermit vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Juli 2021.

Geschehen zu Brüssel am 22. Juni 2021.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

S. FROM-EMMESBERGER


(1)  ABl. L 138 vom 24.5.2013, S. 15.

(2)  Beschluss (GASP) 2021/59 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 14. Januar 2021 über die Ernennung des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (EUBAM Libya/1/2021) (ABl. L 26 vom 26.1.2021, S. 3).

(3)  Beschluss (GASP) 2021/1009 des Rates vom 18. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) (ABl. L 222 vom 22.6.2021, S. 18).