26.1.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 26/3


BESCHLUSS (GASP) 2021/59 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 14. Januar 2021

über die Ernennung des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (EUBAM Libya/1/2021)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2013/233/GASP des Rates vom 22. Mai 2013 über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2013/233/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse zur Wahrnehmung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Das PSK hat am 30. August 2016 den Beschluss (GASP) 2016/1634 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (2) angenommen, mit dem Herr Vincenzo TAGLIAFERRI vom 1. September 2016 bis zum 21. August 2017 zum Leiter der Mission EUBAM Libya ernannt wurde.

(3)

Das Mandat von Herrn Vincenzo TAGLIAFERRI als Leiter der Mission EUBAM Libya ist wiederholt verlängert worden, zuletzt bis zum 30. September 2020 durch den Beschluss (GASP) 2020/903 des Rates (3), mit dem auch der Beschluss 2013/233/GASP geändert und die Mission EUBAM Libya bis zum 30. Juni 2021verlängert wurde.

(4)

Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 11. Januar 2021 die Ernennung von Frau Natalina CEA zur Leiterin der Mission EUBAM Libya für den Zeitraum vom 1. Februar 2021 bis zum 30. Juni 2021 vorgeschlagen.

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Frau Natalina CEA wird für den Zeitraum vom 1. Februar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zur Leiterin der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Februar 2021.

Geschehen zu Brüssel am 14. Januar 2021.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

S. FROM-EMMESBERGER


(1)  ABl. L 138 vom 24.5.2013, S. 15.

(2)  Beschluss (GASP) 2016/1634 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 30. August 2016 über die Ernennung des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (EUBAM Libya/1/2016) (ABl. L 243 vom 10.9.2016, S. 10).

(3)  Beschluss (GASP) 2020/903 des Rates vom 29. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) (ABl. L 207 vom 30.6.2020, S. 32).