1.5.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 117/16


VERORDNUNG (EG) Nr. 392/2008 DER KOMMISSION

vom 30. April 2008

zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Ternasco de Aragón (g.g.A.))

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 zweiter Satz,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 und Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 hat die Kommission den Antrag Spaniens auf Genehmigung der Änderung mehrerer Angaben in der Spezifikation der mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 der Kommission (2) eingetragenen geschützten geografischen Angabe „Ternasco de Aragón“ geprüft.

(2)

Der Antrag bezweckt eine Änderung der Spezifikation, um in der Beschreibung des Erzeugnisses die Gewichtsspanne der Schlachtkörper von „Ternasco de Aragón“ von derzeit 8.5 bis 11,5 kg auf 8 bis 12,5 kg anzuheben. Der Hinweis auf das Lebendgewicht wurde ebenfalls gestrichen weil das in der Spezifikation bereits vorgesehene Wiegen der Schlachtkörper aussagekräftigere Werte liefert.

(3)

Nach Prüfung der beantragten Änderung ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass diese gerechtfertigt ist. Da es sich um eine geringfügige Änderung im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 handelt, kann die Kommission sie genehmigen, ohne auf das Verfahren nach den Artikeln 5, 6 und 7 derselben Verordnung zurückzugreifen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Ternasco de Aragón“ wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Anhang II der vorliegenden Verordnung enthält die konsolidierte Zusammenfassung mit den wichtigsten Angaben der Spezifikation.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 30. April 2008

Für die Kommission

Mariann FISCHER BOEL

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1).

(2)  ABl. L 148 vom 21.6.1996, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1486/2007 (ABl. L 330 vom 15.12.2007, S. 15).


ANHANG I

Die folgenden Änderungen der Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Ternasco de Aragón“ (Spanien) werden genehmigt:

Beschreibung des Erzeugnisses:

Der Hinweis, dass das Lebendgewicht zwischen 18 und 24 kg betragen muss, wird gestrichen, weil das in der Spezifikation ebenfalls vorgesehene Wiegen der Schlachtkörper genauere und objektivere Angaben liefert.

Die Gewichtsspanne der Schlachtkörper von Lämmern der g.g.A. „Ternasco de Aragón“ wird auf 8 bis 12,5 kg angehoben. Die durchgeführten Untersuchungen und Proben haben ergeben, dass die Qualität der Schlachtkörper und des Fleisches des Erzeugnisses mit geschützter geografischer Angabe erhalten bleibt.


ANHANG II

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„TERNASCO DE ARAGÓN“

EG-Nr: ES/PGI/117/0096/19.10.2005

g.U. ( ) g.g.A. (X)

Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.

1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats

Name

:

Subdirección General de Calidad y Promoción Agroalimentaria — Dirección General de Industria Agroalimentaria y Alimentación — Secretaría General de Agricultura y Alimentación del Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación

Anschrift

:

C/ Paseo Infanta Isabel no 1

Tel.

:

91 347 53 97

Fax

:

91 347 54 10

E-Mail

:

sgcaproagro@mapya.es

2.   Antragstellende Vereinigung

Name

:

Aufsichtsbehörde der g.g.A. „Ternasco de Aragón“

Anschrift

:

Ctra. Cogullada, s/n, Mercazaragoza — Edificio Centrorigen — 50014 Zaragoza

Tel.

:

976 470813

Fax

:

976 464813

E-Mail

:

info@ternascodearagon.es

Zusammensetzung

:

Erzeuger/Verarbeiter (X) Andere ( )

3.   Art des Erzeugnisses

Klasse 1.1 —

Fleisch

4.   Beschreibung der Spezifikation (Zusammenfassung der Bedingungen gemäß Artikel 4 Absatz 2)

4.1.   Name

„Ternasco de Aragón“

4.2.   Beschreibung

Das Fleisch stammt von Lämmern der Rassen „Rasa Aragonesa“, „Ojinegra de Teruel“ und „Roya Bilbilitana“. Die g.g.A. „Ternasco de Aragón“ wird Lämmern beiderlei Geschlechts (nicht kastrierte männliche Tiere und weibliche Tiere) mit einem Schlachtalter zwischen 70 und 90 Tagen verliehen. Das Schlachtkörpergewicht liegt zwischen 8 und 12,5 kg. Das Fett ist fest und weiß und hat ein geradliniges Profil mit subkonvexer Tendenz und abgerundeten Rändern. Das Fleisch ist zart, saftig, von weicher Beschaffenheit, rosig.

4.3.   Geografisches Gebiet

Autonome Gemeinschaft Aragon

4.4.   Ursprungsnachweis

Das durch die geografische Angabe geschützte Fleisch stammt aus Tierhaltungen, die in dem Erzeugungsgebiet angesiedelt und bei der Aufsichtsbehörde eingetragen sind. Der Betrieb, die Schlachtung, das Zerlegen und das Verpacken werden von der Aufsichtsbehörde überwacht. Das Fleisch wird mit einem von der Aufsichtsbehörde genehmigten Garantiehinweis vermarktet.

4.5.   Herstellungsverfahren

Die Lämmer stammen von den Rassen „Rasa Aragonesa“, „Ojinegra de Teruel“ und „Roya Bilbilitana“. Schlachten, Enthäuten und Ausweiden erfolgen nach den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren. Die Schlachtkörper werden gekühlt, bis das Innere des Muskelfleisches die für die Reifung und den Transport geeignete Temperatur erreicht hat. Die Schlachtkörper werden für einen Zeitraum von weniger als 24 Stunden bei einer Temperatur von 3 bis 4 Grad Celsius und für längere Zeit bei 1 bis 3 Grad Celsius gelagert; die Lagerung darf höchstens sechs Tage betragen.

4.6.   Zusammenhang

Die durch das Kontinentalklima bestimmten klimatischen Bedingungen dieses Gebiets mit karger Vegetation (geringe Niederschlagsmengen, starke Winde und große Temperaturunterschiede) begünstigen die Entwicklung von drei einheimischen Rassen, deren Hauptmerkmal das frühe Wachstum ist. Diese Rassen erreichen frühzeitig einen optimalen Fettanteil und liefern ein vorzügliches Fleisch von anerkannter Qualität.

4.7.   Kontrollstelle

Name

:

Aufsichtbehörde der g.g.A. „Ternasco de Aragón“

Anschrift

:

Ctra. Cogullada, s/n, Mercazaragoza — Edificio Centrorigen — 50014 Zaragoza

Tel.

:

976 470813

Fax

:

976 464813

E-Mail

:

info@ternascodearagon.es

Die für die geschützte geografische Angabe „Ternasco de Aragón“ zuständige Aufsichtsbehörde erfüllt die Norm EN 45011.

4.8.   Kennzeichnung

Die Etiketten müssen die Angabe „Ternasco de Aragón“ tragen. Die Etiketten und Stempel werden von der Aufsichtsbehörde genehmigt, nummeriert und ausgegeben.