27.6.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 168/78


BESCHLUSS (EU) 2022/1000 DES RATES

vom 21. Juni 2022

zur Ernennung eines von der Republik Österreich vorgeschlagenen Mitglieds des Ausschusses der Regionen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),

auf Vorschlag der österreichischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.

(2)

Am 9. November 2021 hat der Rat den Beschluss (EU) 2021/1955 (2) zur Ernennung eines von der Republik Österreich vorgeschlagenen Mitglieds des Ausschusses der Regionen angenommen.

(3)

Infolge des Ablaufs des nationalen Mandats, auf dessen Grundlage Herr Bernhard BAIER zur Ernennung vorgeschlagen worden war, ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(4)

Die österreichische Regierung hat Herrn Hannes WENINGER, Vertreter einer lokalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehat (Gemeinderat, Gemeinde Gießhübl), als Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Hannes WENINGER, Vertreter einer lokalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat innehat (Gemeinderat, Gemeinde Gießhübl), wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 21. Juni 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

C. BEAUNE


(1)  ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13.

(2)  Beschluss (EU) 2021/1955 des Rates vom 9. November 2021 zur Ernennung eines von der Republik Österreich vorgeschlagenen Mitglieds des Ausschusses der Regionen (ABl. L 398 vom 11.11.2021, S. 28).