21.4.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 119/108


BESCHLUSS (GASP) 2022/657 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 12. April 2022

zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/2209 (EUTM Mali/1/2022)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf den Beschluss 2013/34/GASP des Rates vom 17. Januar 2013 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (1), insbesondere auf Artikel 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) nach Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses 2013/34/GASP ermächtigt, Beschlüsse über die politische Kontrolle und strategische Leitung der EUTM Mali, einschließlich der Beschlüsse zur Ernennung der aufeinanderfolgenden Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM Mali, zu fassen.

(2)

Am 7. Dezember 2021 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2021/2209 (2) zur Ernennung von Brigadegeneral Christian RIENER zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM Mali erlassen.

(3)

Am 15. Oktober 2021 hat Tschechien vorgeschlagen, Brigadegeneral Radek HASALA als Nachfolger von Brigadegeneral Christian RIENER zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM Mali zu ernennen.

(4)

Am 11. März 2022 ist der EU-Militärausschuss übereingekommen zu empfehlen, dass Brigadegeneral Radek HASALA mit Wirkung vom 21. Juni 2022 Nachfolger von Brigadegeneral Christian RIENER wird.

(5)

Daher sollte ein Beschluss zur Ernennung von Brigadegeneral Radek HASALA zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM Mali mit Wirkung vom 21. Juni 2022 gefasst werden.

(6)

Der Beschluss (GASP) 2021/2209 sollte aufgehoben werden.

(7)

Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Brigadegeneral Radek HASALA wird zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) mit Wirkung vom 21. Juni 2022 ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss (GASP) 2021/2209 wird aufgehoben.

Artikel 3

Der vorliegende Beschluss tritt am 21. Juni 2022 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 12. April 2022.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

D. PRONK


(1)  ABl. L 14 vom 18.1.2013, S. 19.

(2)  Beschluss (GASP) 2021/2209 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 7. Dezember 2021 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/1083 (EUTM Mali/2/2021) (ABl. L 447 vom 14.12.2021, S. 1).