17.8.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 208/38


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1147 DER KOMMISSION

vom 10. August 2018

über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für die Abfallbehandlung

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 5070)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

BVT-Schlussfolgerungen dienen als Referenzdokumente für die Festlegung der Genehmigungsauflagen für unter Kapitel II der Richtlinie 2010/75/EU fallende Anlagen, und die zuständigen Behörden sollten Emissionsgrenzwerte festsetzen, die gewährleisten, dass die Emissionen unter normalen Betriebsbedingungen nicht über den mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerten gemäß den BVT-Schlussfolgerungen liegen.

(2)

Mit dem Beschluss der Kommission vom 16. Mai 2011 (2) wurde ein Forum eingesetzt, dem Vertreter der Mitgliedstaaten, der betreffenden Industriezweige und der Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen, angehören; dieses Forum legte der Kommission am 19. Dezember 2017 eine Stellungnahme zu dem vorgeschlagenen Inhalt des BVT-Merkblatts für die Abfallbehandlung vor. Diese Stellungnahme ist öffentlich zugänglich.

(3)

Die im Anhang dieses Beschlusses enthaltenen BVT-Schlussfolgerungen sind der wichtigste Bestandteil dieses BVT-Merkblatts.

(4)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 75 Absatz 1 der Richtlinie 2010/75/EU eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Schlussfolgerungen zu besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Abfallbehandlung, wie im Anhang dargelegt, werden angenommen.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 10. August 2018

Für die Kommission

Karmenu VELLA

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17.

(2)  Beschluss der Kommission vom 16. Mai 2011 zur Einrichtung eines Forums für den Informationsaustausch gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (ABl. C 146 vom 17.5.2011, S. 3).


ANHANG

SCHLUSSFOLGERUNGEN ZU DEN BESTEN VERFÜGBAREN TECHNIKEN (BVT) FÜR DIE ABFALLBEHANDLUNG

ANWENDUNGSBEREICH

Diese BVT-Schlussfolgerungen betreffen folgende in Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU genannte Tätigkeiten:

5.1.

Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von über 10 t pro Tag im Rahmen einer oder mehrerer der folgenden Tätigkeiten:

a)

biologische Behandlung;

b)

physikalisch-chemische Behandlung;

c)

Vermengung oder Vermischung vor der Durchführung einer der anderen in Anhang I Nummern 5.1 und 5.2 der Richtlinie 2010/75/EU genannten Tätigkeiten;

d)

Neuverpacken vor der Durchführung einer der anderen in Anhang I Nummern 5.1 und 5.2 der Richtlinie 2010/75/EU genannten Tätigkeiten;

e)

Rückgewinnung/Regenerierung von Lösungsmitteln;

f)

Verwertung/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen als Metallen und Metallverbindungen;

g)

Regenerierung von Säuren oder Basen;

h)

Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung von Verunreinigungen dienen;

i)

Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen;

j)

erneute Ölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten von Öl;

5.3.

a)

Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle mit einer Kapazität von über 50 t pro Tag im Rahmen einer oder mehrerer der folgenden Tätigkeiten und unter Ausschluss der Tätigkeiten, die unter die Richtlinie 91/271/EWG (1) fallen:

i)

biologische Behandlung;

ii)

physikalisch-chemische Behandlung;

iii)

Abfallvorbehandlung für die Verbrennung oder Mitverbrennung;

iv)

Behandlung von Asche;

v)

Behandlung von metallischen Abfällen unter Einschluss von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie von Altfahrzeugen und ihren Bestandteilen in Schredderanlagen.

b)

Verwertung oder eine Kombination aus Verwertung und Beseitigung von nichtgefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von mehr als 75 t pro Tag im Rahmen einer der folgenden Tätigkeiten und unter Ausschluss der unter die Richtlinie 91/271/EWG fallenden Tätigkeiten:

i)

biologische Behandlung;

ii)

Abfallvorbehandlung für die Verbrennung oder Mitverbrennung;

iii)

Behandlung von Asche;

iv)

Behandlung von metallischen Abfällen unter Einschluss von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie von Altfahrzeugen und ihren Bestandteilen in Schredderanlagen.

Besteht die einzige Abfallbehandlungstätigkeit in der anaeroben Vergärung, so gilt für diese Tätigkeit ein Kapazitätsschwellenwert von 100 t pro Tag.

5.5.

Zeitweilige Lagerung von gefährlichen Abfällen, die nicht unter Nummer 5.4 in Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU fallen, bis zur Durchführung einer der in den Nummern 5.1, 5.2, 5.4 und 5.6 in Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU aufgeführten Tätigkeiten mit einer Gesamtkapazität von über 50 t, mit Ausnahme der zeitweiligen Lagerung bis zur Sammlung auf dem Gelände, auf dem die Abfälle erzeugt worden sind.

6.11.

Eigenständig betriebene Behandlung von Abwasser, das nicht unter die Richtlinie 91/271/EWG fällt, und von einer unter die oben angeführten Nummern 5.1, 5.3 oder 5.5 fallenden Anlage eingeleitet wird.

Hinsichtlich der eigenständig betriebenen Behandlung von Abwasser, das nicht unter die Richtlinie 91/271/EWG fällt, ist darauf hinzuweisen, dass diese BVT-Schlussfolgerungen auch für die kombinierte Behandlung von Abwässern unterschiedlicher Herkunft gelten, wenn der Großteil der Schadstofflast aus den unter den Nummern 5.1, 5.3 oder 5.5 aufgeführten Tätigkeiten stammt.

Diese BVT-Schlussfolgerungen gelten nicht für folgende Tätigkeiten:

Oberflächenaufbringung;

Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern oder tierischen Abfällen gemäß der Tätigkeitsbeschreibung unter Nummer 6.5 in Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU, soweit diese durch die BVT-Schlussfolgerungen zu Tierschlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten (SA) abgedeckt sind;

betriebsinterne Verarbeitung von Wirtschaftsdünger, soweit sie durch die BVT-Schlussfolgerungen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen (IRPP) abgedeckt ist;

Direktverwertung (d. h. ohne Vorbehandlung) von Abfall als Ersatz für Rohstoffe in Anlagen, in denen von anderen BVT-Schlussfolgerungen abgedeckte Tätigkeiten ausgeführt werden, z. B.:

Direktverwertung von Blei (z. B. aus Batterien), Zink oder Aluminiumsalzen oder Verwertung von Metallen aus Katalysatoren. Dies kann durch die BVT-Schlussfolgerungen zur Nichteisenmetallindustrie (NFM) abgedeckt sein;

Verarbeitung von Papier für Recycling. Dies kann durch die BVT-Schlussfolgerungen zur Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton (PP) abgedeckt sein;

Verwendung von Abfall als Brennstoff/Rohstoff für Zementöfen. Dies kann durch die BVT-Schlussfolgerungen zur Herstellung von Zement, Kalk und Magnesiumoxid (CLM) abgedeckt sein;

Abfall(mit)verbrennung, Pyrolyse und Vergasung. Dies kann durch die BVT-Schlussfolgerungen zur Abfallverbrennung (WI) oder die BVT-Schlussfolgerungen zu Großfeuerungsanlagen (LCP) abgedeckt sein;

Abfalldeponien. Sie sind durch die Richtlinie 1999/31/EG des Rates (2) über Abfalldeponien abgedeckt. Unter diese Richtlinie fallen insbesondere Untertagedeponien für eine auf Dauer angelegte oder langfristige Lagerung (≥ 1 Jahr vor der Beseitigung, ≥ 3 Jahre vor der Verwertung);

Sanierung von kontaminierten (nicht ausgehobenen) Böden vor Ort;

Behandlung von Schlacke und Rostasche. Dies kann durch die BVT-Schlussfolgerungen zu Abfallverbrennungsanlagen (WI) und/oder die BVT-Schlussfolgerungen zu Großfeuerungsanlagen (LCP) abgedeckt sein;

Schmelzen von Altmetall und metallhaltigem Material. Dies kann durch die BVT-Schlussfolgerungen zur Nichtmetalleisenindustrie (NFM), die BVT-Schlussfolgerungen zur Eisen- und Stahlerzeugung (IS) und/oder die BVT-Schlussfolgerungen zu Schmieden und Gießereien (SF) abgedeckt sein;

Regenerierung von verbrauchten Säuren und Laugen, soweit dies unter die BVT-Schlussfolgerungen zur Stahlverarbeitung fällt;

Verbrennung von Brennstoffen, wenn dabei keine heißen Gase entstehen, die in direkten Kontakt mit dem Abfall kommen. Dies kann durch die BVT-Schlussfolgerungen zu Großfeuerungsanlagen (LCP) oder die Richtlinie (EU) 2015/2193 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) abgedeckt sein.

Weitere BVT-Schlussfolgerungen und BVT-Merkblätter, die für die unter die vorliegenden BVT-Schlussfolgerungen fallenden Tätigkeiten relevant sein können:

ökonomische und medienübergreifende Effekte (ECM);

Emissionen aus der Lagerung (EFS);

Energieeffizienz (ENE);

Überwachung der Emissionen aus IE-Anlagen in die Luft und in Gewässer (ROM);

Herstellung von Zement, Kalk und Magnesiumoxid (CLM);

einheitliche Abwasser- und Abgasbehandlungs-/-managementsysteme in der chemischen Industrie (CWW);

Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen (IRPP).

Diese BVT-Schlussfolgerungen gelten unbeschadet der einschlägigen Bestimmungen der EU-Rechtsvorschriften, z. B. zur Abfallhierarchie.

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Für die Zwecke dieser BVT-Schlussfolgerungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

Verwendeter Begriff

Begriffsbestimmung

Allgemeine Begriffe

Gefasste Emissionen

Schadstoffemissionen in die Umwelt durch alle Arten von Leitungen, Rohren, Schornsteinen usw. Dazu zählen auch Emissionen aus offenen Biofiltern.

Kontinuierliche Messung

Messung mit einem vor Ort fest installierten automatischen Messsystem.

Sauberkeitsbescheinigung

Schriftliche Bestätigung des Abfallerzeugers/-besitzers, dass der leere Abfallbehälter (z. B. Tonne, Behälter) den Annahmekriterien entsprechend sauber ist.

Diffuse Emissionen

Nicht gefasste Emissionen (z. B. von Staub, organischen Verbindungen, Geruch), die aus Flächenquellen (z. B. Tanks) oder Punktquellen (z. B. Rohrflanschen) stammen können. Dazu zählen auch Emissionen aus offenen Kompostmieten.

Direkteinleitung

Einleitung in Gewässer ohne weitere nachgeschaltete Abwasserbehandlung.

Emissionsfaktoren

Zahlen, die mit bekannten Daten wie Anlagen-/Prozessdaten oder Durchsatzraten multipliziert werden können, um die Emissionen abzuschätzen.

Bestehende Anlage

Eine Anlage, bei der es sich nicht um eine neue Anlage handelt.

Abfackeln

Hochtemperaturoxidation zur Verbrennung brennbarer Verbindungen in Abgasen aus Industrieanlagen mit offener Flamme. Abgefackelt werden aus Sicherheitsgründen oder unter außerroutinemäßigen Betriebsbedingungen in erster Linie entflammbare Gase.

Flugasche

Aus der Brennkammer stammende oder im Abgasstrom gebildete Partikel, die mit dem Abgas transportiert werden.

Flüchtige Emissionen

Diffuse Emissionen aus Punktquellen.

Gefährlicher Abfall

Gefährlicher Abfall gemäß der Definition in Artikel 3 Nummer 2 der Richtlinie 2008/98/EG.

Indirekte Einleitung

Einleitung, bei der es sich nicht um eine direkte Einleitung handelt.

Biologisch abbaubare flüssige Abfälle

Abfall biologischer Herkunft mit relativ hohem Wassergehalt (z. B. Fettabscheiderinhalte, organische Schlämme, Küchenabfälle).

Erhebliche Anlagenänderung

Eine größere Veränderung im Aufbau oder in der Technologie einer Anlage mit erheblichen Umstellungen oder Erneuerungen des Verfahrens und/oder der Reinigungstechniken und der dazugehörigen Anlagenteile.

Mechanisch-biologische Abfallbehandlung (MBA)

Behandlung gemischter fester Abfälle durch eine Kombination aus mechanischer Behandlung und biologischer Behandlung wie aerober oder anaerober Behandlung.

Neue Anlage

Eine Anlage, die am Anlagenstandort erstmals nach der Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen genehmigt wird, oder eine vollständige Ersetzung einer Anlage nach der Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen.

Output

Der behandelte Abfall, der die Abfallbehandlungsanlage verlässt.

Pastöser Abfall

Nicht fließfähiger Schlamm.

Periodische Messung

Manuelle oder automatische Ermittlung einer Messgröße in festgelegten Zeitabständen.

Verwertung

Verwertung gemäß der Definition in Artikel 3 Nummer 15 der Richtlinie 2008/98/EG.

Erneute Raffination

Behandlung von Altöl zur Gewinnung von Basisöl.

Regenerierung

Behandlungen und Prozesse, die vor allem dazu eingesetzt werden, behandelte Materialien (z. B. verbrauchte Aktivkohle oder verbrauchte Lösungsmittel) wieder verwendbar zu machen.

Sensible Standorte

Besonders schutzbedürftige Bereiche wie:

Wohngebiete;

Orte, an denen menschliche Tätigkeiten stattfinden (z. B. benachbarte Arbeitsstätten, Schulen, Kindertagesstätten, Freizeitbereiche, Krankenhäuser oder Pflegeheime).

Oberflächenaufbringung

Einbringen von flüssigen oder schlammigen Abfällen in Gruben, Teiche, Klärteiche usw.

Behandlung von heizwertreichen Abfällen

Behandlung von Altholz, Altöl, Kunststoffabfällen, Lösungsmittelabfällen usw. zur Brennstoffgewinnung oder um den Heizwert besser nutzen zu können.

VFC

Flüchtige Fluorkohlenwasserstoffe: flüchtige organische Verbindungen (VOC), bestehend aus fluorierten Kohlenwasserstoffen, zu denen insbesondere Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H-FCKW) und teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) zählen.

VHC

Flüchtige Kohlenwasserstoffe: flüchtige organische Verbindungen (VOC), die nur aus Wasserstoff und Kohlenstoff bestehen (z. B. Ethan, Propan, Isobutan, Cyclopentan).

VOC

Flüchtige organische Verbindung gemäß der Definition in Artikel 3 Nummer 45 der Richtlinie 2010/75/EU.

Abfallbesitzer

Abfallbesitzer gemäß der Definition in Artikel 3 Nummer 6 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (4).

Abfallinput

Der in einer Abfallbehandlungsanlage zur Behandlung angelieferte Abfall.

Wasserbasierter flüssiger Abfall

Aus wässrigen Flüssigkeiten, Säuren/Laugen oder pumpbaren Schlämmen bestehender Abfall (z. B. Emulsionen, Säureabfälle, wässrige Meeresabfälle), bei dem es sich nicht um biologisch abbaubaren flüssigen Abfall handelt.

Schadstoffe/Parameter

AOX

Adsorbierbare organisch gebundene Halogene, ausgedrückt als Cl, umfassen adsorbierbares organisch gebundenes Chlor, Brom und Iod.

Arsen

Arsen, ausgedrückt als As, umfasst alle anorganischen und organischen Arsenverbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden.

BSB

Biochemischer Sauerstoffbedarf. Sauerstoffmenge, die für den biologischen Abbau organischer und/oder anorganischer Stoffe (biochemische Oxidation) in einem Zeitraum von fünf (BSB5) oder sieben (BSB7) Tagen benötigt wird.

Cadmium

Cadmium, ausgedrückt als Cd, umfasst alle anorganischen und organischen Cadmiumverbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden.

FCKW

Fluorchlorkohlenwasserstoffe: aus Kohlenstoff, Chlor und Fluor bestehende flüchtige organische Verbindungen (VOC).

Chrom

Chrom, ausgedrückt als Cr, umfasst alle anorganischen und organischen Chromverbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden.

Sechswertiges Chrom

Sechswertiges Chrom, ausgedrückt als Cr(VI), umfasst alle Chromverbindungen mit Chrom in der Oxidationsstufe + 6.

CSB

Chemischer Sauerstoffbedarf. Sauerstoffmenge, die für die Oxidation des gesamten organischen Materials zu Kohlendioxid benötigt wird. Der CSB ist ein Indikator für die Massenkonzentration organischer Verbindungen.

Kupfer

Kupfer, ausgedrückt als Cu, umfasst alle anorganischen und organischen Kupferverbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden.

Cyanid

Freies Cyanid, ausgedrückt als CN-.

Staub

Gesamtmenge an Partikeln (in der Luft).

KW-Index

Kohlenwasserstoff-Index. Die Summe der mit einem Kohlenwasserstoff-Lösungsmittel extrahierbaren Verbindungen (wie langkettige oder verzweigte aliphatische, alicyclische, aromatische oder alkylsubstituierte aromatische Kohlenwasserstoffe).

HCl

Alle gasförmigen anorganischen Chlorverbindungen, ausgedrückt als HCl.

HF

Alle gasförmigen anorganischen Fluorverbindungen, ausgedrückt als HF.

H2S

Schwefelwasserstoff. Carbonylsulfid und Mercaptane zählen nicht dazu.

Blei

Blei, ausgedrückt als Pb, umfasst alle anorganischen und organischen Bleiverbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden.

Quecksilber

Quecksilber, ausgedrückt als Hg, umfasst elementares Quecksilber und alle anorganischen und organischen Quecksilberverbindungen, gasförmig, gelöst oder an Partikel gebunden.

NH3

Ammoniak

Nickel

Nickel, ausgedrückt als Ni, umfasst alle anorganischen und organischen Nickelverbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden.

Geruchsstoffkonzentration

Anzahl der Europäischen Geruchseinheiten (GEE) in einem Kubikmeter bezogen auf den Normzustand nach EN 13725, gemessen durch dynamische Olfaktometrie.

PCB

Polychloriertes Biphenyl

Dioxinähnliche PCB

Polychlorierte Biphenyle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 199/2006 der Kommission (5).

PCDD/F

Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und -furane

PFOA

Perfluoroctansäure

PFOS

Perfluoroctansulfonsäure

Phenolindex

Summe der Phenolverbindungen, ausgedrückt als Phenolkonzentration und gemessen nach EN ISO 14402.

TOC

Gesamter organischer Kohlenstoff, ausgedrückt als C (in Wasser); umfasst alle organischen Verbindungen.

Gesamtstickstoff (TNb)

Gesamtstickstoff, ausgedrückt als N, umfasst freies Ammoniak und Ammonium-Stickstoff (NH4-N), Nitrit-Stickstoff (NO2-N), Nitrat-Stickstoff (NO3-N) und organisch gebundenen Stickstoff.

Gesamtphosphor (Pges)

Gesamtphosphor, ausgedrückt als P, umfasst alle anorganischen und organischen Phosphorverbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden.

AFS

Abfiltrierbare Stoffe (Suspendierte Stoffe). Massenkonzentration aller suspendierten Feststoffe (in Wasser), gemessen mittels Filtration durch Glasfaserfilter und Gravimetrie.

TVOC

Gesamter flüchtiger organischer Kohlenstoff (total volatile organic carbon), ausgedrückt als C (in Luft)

Zink

Zink, ausgedrückt als Zn, umfasst alle anorganischen und organischen Zinkverbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden.

Für die Zwecke dieser BVT-Schlussfolgerungen gelten die folgenden Abkürzungen:

Abkürzung

Begriffsbestimmung

UMS

Umweltmanagementsystem

AFZ

Altfahrzeuge (gemäß der Definition in Artikel 2 Nummer 2 der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (6))

HEPA

Hochleistungspartikelfilter

IBC

Intermediate Bulk Container (Zwischenbehältnis für Massengüter)

LDAR

Ortung und Reparatur von Leckagen

LEV

Punktentlüftung (Local exhaust ventilation)

POP

Persistente organische Schadstoffe (gemäß Auflistung in der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (7))

WEEE

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (gemäß der Definition in Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (8))

ALLGEMEINE ERWÄGUNGEN

Beste verfügbare Techniken

Die in diesen BVT-Schlussfolgerungen genannten und beschriebenen Techniken sind weder normativ noch erschöpfend. Andere Techniken können eingesetzt werden, die ein mindestens gleichwertiges Umweltschutzniveau gewährleisten.

Soweit nicht anders angegeben, sind die BVT-Schlussfolgerungen allgemein anwendbar.

Mit den besten verfügbaren Techniken assoziierte Emissionswerte (BVT-assoziierte Emissionswerte) für Emissionen in die Luft

Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte für Emissionen in die Luft in diesen BVT-Schlussfolgerungen auf Konzentrationen (Masse emittierter Stoffe bezogen auf das Abgasvolumen) im Normzustand (trockenes Gas bei einer Temperatur von 273,15 K und einem Druck von 101,3 kPa) ohne Korrektur für den Sauerstoffgehalt, ausgedrückt in μg/Nm3 oder mg/Nm3.

Für BVT-assoziierte Emissionswerte für Emissionen in die Luft sind folgende Mittelungszeiträume definiert:

Art der Messung

Mittelungszeitraum

Begriffsbestimmung

Kontinuierlich

Tagesmittelwert

Mittelwert über einen Zeitraum von einem Tag, ausgehend von gültigen stündlichen bzw. halbstündlichen Mittelwerten

Periodisch

Mittelwert über den Probenahmezeitraum

Mittelwert von drei aufeinanderfolgenden Messungen von jeweils mindestens 30 Minuten (9)

Bei kontinuierlicher Messung können die BVT-assoziierten Emissionswerte als Tagesmittelwerte ausdrückt werden.

Mit den besten verfügbaren Techniken assoziierte Emissionswerte (BVT-assoziierte Emissionswerte) für Emissionen in Gewässer

Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die in diesen BVT-Schlussfolgerungen genannten, mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte (BVT-assoziierte Emissionswerte) für Emissionen in Gewässer auf Konzentrationen (Masse emittierter Stoffe pro Volumen Wasser), die in μg/l oder mg/l ausgedrückt werden.

Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich bei den für die BVT-assoziierten Emissionswerte angegebenen Mittelungszeiträumen:

bei kontinuierlicher Einleitung um Tagesmittelwerte, d. h. durchflussproportionale Mischproben über jeweils 24 Stunden;

bei chargenweiser Einleitung um Mittelwerte über die Freisetzungsdauer als durchflussproportionale Mischproben oder, falls das Abwasser angemessen gemischt und homogen ist, als punktuelle Stichprobe vor der Einleitung.

Zeitproportionale Mischproben können verwendet werden, sofern eine ausreichende Durchflussstabilität nachgewiesen ist.

Alle BVT-assoziierten Emissionswerte für Emissionen in Gewässer beziehen sich auf die Stelle, an der die Emissionen die Anlage verlassen.

Eliminationsrate

Bei der Berechnung der durchschnittlichen Eliminationsrate gemäß diesen BVT-Schlussfolgerungen (siehe Tabelle 6.1) sind hinsichtlich des CSB und des TOC die Vorbehandlungsschritte nicht berücksichtigt, bei denen der Gehalt an organischer Masse vom wasserbasierten flüssigen Abfall beispielsweise durch Verdampfung, Emulsionsspaltung oder Phasentrennung separiert wird.

1.   ALLGEMEINE BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN

1.1.   Allgemeine Umweltleistung

BVT 1. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Einführung und Anwendung eines Umweltmanagementsystems (UMS), das alle folgenden Merkmale aufweist:

I.

Besonderes Engagement der Führungskräfte, auch auf leitender Ebene;

II.

Festlegung einer Umweltstrategie seitens der Führungskräfte, die eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung der Anlage beinhaltet;

III.

Planung und Umsetzung der erforderlichen Verfahren, Ziele und Vorgaben einschließlich finanzieller Planung und Investitionen;

IV.

Durchführung von Verfahren unter besonderer Berücksichtigung folgender Punkte:

a)

Struktur und Zuständigkeiten,

b)

Arbeitskräfteanwerbung, Schulung, Bewusstsein und Kompetenz,

c)

Kommunikation,

d)

Einbeziehung der Arbeitnehmer,

e)

Dokumentation,

f)

effiziente Prozesssteuerung,

g)

Instandhaltungsprogramme,

h)

Bereitschaftsplanung und Maßnahmen für Notfallsituationen,

i)

Gewährleistung der Einhaltung von Umweltschutzvorschriften;

V.

Leistungskontrolle und Korrekturmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung folgender Punkte:

a)

Überwachung und Messung (siehe auch den Referenzbericht der GFS über die Überwachung der Emissionen aus IED-Anlagen in die Luft und in Gewässer (ergebnisorientiertes Monitoring — ROM)),

b)

Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen,

c)

Führen von Aufzeichnungen,

d)

unabhängige (soweit machbar) interne oder externe Prüfung, um festzustellen, ob mit dem Umweltmanagementsystem (UMS) die vorgesehenen Regelungen eingehalten werden und ob es ordnungsgemäß eingeführt wurde und angewandt wird;

VI.

Überprüfung des UMS und seiner anhaltenden Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit durch leitende Führungskräfte;

VII.

Kontinuierliche Entwicklung umweltverträglicherer Technologien;

VIII.

Berücksichtigung der Umweltauswirkungen einer späteren Stilllegung der Anlage schon bei der Konzeption einer neuen Anlage und während der gesamten Nutzungsdauer;

IX.

Regelmäßige Durchführung von Benchmarkings auf Branchenebene;

X.

Abfallstrommanagement (siehe BVT 2);

XI.

Eine Liste der Abwasser- und Abgasströme und ihrer Merkmale (siehe BVT 3);

XII.

Reststoffmanagementplan (siehe Beschreibung in Abschnitt 6.5);

XIII.

Risiko- und Sicherheitsmanagementplan (siehe Beschreibung in Abschnitt 6.5);

XIV.

Geruchsmanagementplan (siehe BVT 12);

XV.

Managementplan für Lärm und Erschütterungen (siehe BVT 17).

Anwendbarkeit

Der Anwendungsbereich (z. B. Detailtiefe) und die Art des Umweltmanagementsystems (z. B. standardisiert oder nichtstandardisiert) hängen in der Regel mit der Art, der Größe und der Komplexität der Anlage sowie dem Ausmaß ihrer potenziellen Umweltauswirkungen zusammen (auch durch Art und Menge der behandelten Abfälle bestimmt).

BVT 2. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung der Anlage besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

a)

Einführung und Anwendung von Verfahren zur Beschreibung und Vorabkontrolle der Abfälle vor der Annahme

Durch diese Verfahren soll die technische (und rechtliche) Eignung der Abfallbehandlungsverfahren einer bestimmten Art von Abfall vor dessen Anlieferung in der Anlage sichergestellt werden. Dazu zählen Verfahren zur Einholung von Informationen über den Abfallinput, welche die Beprobung und Beschreibung des Abfalls beinhalten können, um ausreichende Kenntnis über die Abfallzusammensetzung zu erlangen. Verfahren zur Vorabkontrolle von Abfällen vor Anlieferung sind risikobasiert und berücksichtigen beispielsweise die gefährlichen Eigenschaften der Abfälle, die von ihnen ausgehenden Risiken in Bezug auf Anlagensicherheit, Arbeitssicherheit und Umweltauswirkungen sowie die Angaben der/des vorherigen Abfallbesitzer/s.

b)

Einführung und Anwendung von Verfahren zur Annahme von Abfällen

Im Zuge des Annahmeverfahrens sollen die bei der Vorabkontrolle festgestellten Merkmale der Abfälle bestätigt werden. Mit diesen Verfahren wird festgelegt, welche Elemente bei Anlieferung der Abfälle in der Anlage zu überprüfen sind und nach welchen Kriterien Abfälle angenommen oder zurückgewiesen werden. Dazu können u. a. Probenahme, Prüfung und Analyse zählen. Abfallannahmeverfahren sind risikobasiert und berücksichtigen beispielsweise die gefährlichen Eigenschaften der Abfälle, die von ihnen ausgehenden Risiken in Bezug auf Prozesssicherheit, Arbeitssicherheit und Umweltauswirkungen sowie die Angaben der/des vorherigen Abfallbesitzer/s.

c)

Einführung und Anwendung eines Nachverfolgungssystems und Katasters für Abfälle

Mit dem Nachverfolgungssystem und Kataster für Abfälle sollen Standort und Menge der Abfälle in der Anlage zu verfolgen sein. Es enthält alle Informationen, im Zuge der Verfahren zur Vorabkontrolle (z. B. Datum der Anlieferung in der Anlage und eindeutige Referenznummer des Abfalls, Angaben zu dem/den vorherigen Abfallbesitzer/n, Analyseergebnisse der Vorabkontrolle und Annahme, vorgesehener Behandlungsweg, Art und Menge der in der Anlage vorhandenen Abfälle mit allen ermittelten Gefahren), Annahme, Lagerung, Behandlung und/oder Abtransport aus der Anlage gesammelt worden sind. Abfallverfolgungssystem ist risikobasiert und berücksichtigt beispielsweise die gefährlichen Eigenschaften der Abfälle, die von ihnen ausgehenden Risiken in Bezug auf Anlagensicherheit, Arbeitssicherheit und Umweltauswirkungen sowie die Angaben der/des vorherigen Abfallbesitzer/s.

d)

Einführung und Anwendung eines Output-Qualitätsmanagementsystems

Durch ein Output-Qualitätsmanagementsystem soll sichergestellt werden, dass der Output der Abfallbehandlung den Erwartungen, z. B. nach Maßgabe geltender EN-Normen, entspricht. Das Managementsystem ermöglicht auch die Überwachung und Optimierung der Leistung der Abfallbehandlung. Zu diesem Zweck kann eine Stoffstromanalyse der relevanten Komponenten während der gesamten Abfallbehandlung durchgeführt werden. Die Anwendung der Stoffstromanalyse ist risikobasiert und berücksichtigt beispielsweise die gefährlichen Eigenschaften der Abfälle, die von ihnen ausgehenden Risiken in Bezug auf Anlagensicherheit, Arbeitssicherheit und Umweltauswirkungen sowie die Angaben der/des vorherigen Abfallbesitzer/s.

e)

Sicherstellung der Getrennthaltung von Abfällen

Abfälle werden ihren Eigenschaften entsprechend getrennt gehalten, um die Lagerung und die Behandlung zu erleichtern und für die Umwelt sicherer zu machen. Die Getrennthaltung von Abfällen beruht auf der physikalischen Trennung von Abfällen und den Verfahren, mit denen Zeitpunkt und Ort der Einlagerung festgestellt werden können.

f)

Sicherstellung der Verträglichkeit von Abfällen vor dem Mischen oder Vermengen

Die Verträglichkeit von Abfällen ist durch eine Reihe von Prüfmaßnahmen und Tests sicherzustellen, um alle unerwünschten und/oder potenziell gefährlichen chemischen Reaktionen zwischen verschiedenen Abfällen (z. B. Polymerisation, Gasentwicklung, exotherme Reaktion, Zersetzung, Kristallisation, Ausfällung) beim Mischen, Vermengen und bei anderen Behandlungsarten festzustellen. Die Verträglichkeitstests sind risikobasiert und berücksichtigen beispielsweise die gefährlichen Eigenschaften der Abfälle, die von ihnen ausgehenden Risiken in Bezug auf Anlagensicherheit, Arbeitssicherheit und Umweltauswirkungen sowie die Angaben der/des vorherigen Abfallbesitzer/s.

g)

Sortieren der angelieferten festen Abfälle

Durch das Sortieren der angelieferten festen Abfälle (10) soll verhindert werden, dass unerwünschte Stoffe in das/die Abfallbehandlungsverfahren gelangen. Sortierverfahren sind beispielsweise:

manuelle Trennung durch visuelle Prüfung;

Eisenmetall-, Nichteisenmetall- oder Allmetallabscheidung;

optische Trennung, z. B. durch Nah-Infrarot-Spektroskopie oder Röntgensysteme;

Dichtetrennung, z. B. durch Windsichtung, Schwimm-Sink-Tanks, Rütteltische;

Größentrennung durch Siebung.

BVT 3. Die BVT zur Erleichterung der Minderung von Emissionen in Gewässer und in die Luft besteht im Aufstellen und Führen einer Liste der Abwasser- und Abgasströme und ihrer Merkmale im Rahmen des Umweltmanagementsystems (siehe BVT 1), das alle folgenden Elemente beinhaltet:

i)

Informationen über die Merkmale der zu behandelnden Abfälle und die Abfallbehandlungsverfahren einschließlich:

a)

vereinfachter Prozess-Fließschemata zur Darstellung der Emissionsquellen;

b)

Beschreibungen prozessintegrierter Techniken und der Abwasser-/Abgasbehandlung an der Quelle einschließlich ihrer Leistungsfähigkeit;

ii)

Informationen über die Merkmale der Abwasserströme wie:

a)

Mittelwerte und Schwankungen von Durchfluss, pH-Wert, Temperatur und Leitfähigkeit;

b)

durchschnittliche Konzentrations- und Frachtwerte relevanter Stoffe und ihre Schwankungen (z. B. CSB/TOC, Stickstoffspezies, Phosphor, Metalle, prioritäre Stoffe/Mikroschadstoffe);

c)

Daten zur biologischen Eliminierbarkeit (z. B. BSB, BSB/CSB-Verhältnis, Zahn-Wellens-Test, Potenzial für biologische Hemmung (z. B. Belebtschlamm-Hemmung)) (siehe BVT 52);

iii)

Informationen über die Merkmale der Abgasströme wie:

a)

Mittelwerte und Schwankungen von Durchfluss und Temperatur;

b)

durchschnittliche Konzentrations- und Frachtwerte relevanter Stoffe und ihre Schwankungen (z. B. organische Verbindungen, POP wie z. B. PCB);

c)

Entflammbarkeit, untere und obere Explosionsgrenze, Reaktivität;

d)

Vorhandensein anderer Stoffe, die das System zur Abgasbehandlung oder die Sicherheit der Anlage beeinträchtigen können (z. B. Sauerstoff, Stickstoff, Wasserdampf, Staub).

Anwendbarkeit

Der Umfang (z. B. Detailtiefe) und die Art der Liste hängen in der Regel von der Art, der Größe und der Komplexität der Anlage sowie dem Ausmaß ihrer potenziellen Umweltauswirkungen ab (auch durch Art und Menge der verarbeiteten Abfälle bestimmt).

BVT 4. Die BVT zur Verringerung des mit der Abfalllagerung assoziierten Umweltrisikos besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a)

Optimierter Lagerstandort

Dazu gehören Techniken wie:

Die Abfälle werden so weit wie technisch und wirtschaftlich möglich von sensiblen Standorten, Wasserläufen usw. entfernt gelagert;

die Abfälle werden so gelagert, dass unnötiges Hantieren (beispielsweise zwei- oder mehrmaliges Hantieren von Abfällen oder unnötig lange Transportstrecken auf dem Gelände) innerhalb der Anlage vermieden oder minimiert wird.

Allgemein anwendbar auf neue Anlagen.

b)

Angemessene Lagerkapazität

Maßnahmen zur Vermeidung einer Anhäufung von Abfällen, z. B.:

Die maximale Lagerkapazität für Abfälle wird anhand der Abfalleigenschaften (z. B. unter Beachtung des Risikos von Bränden) und der Behandlungskapazität genau festgelegt und nicht überschritten;

die gelagerten Abfallmengen werden regelmäßig anhand der maximal zulässigen Lagerkapazität überprüft;

die maximale Verweildauer der Abfälle wird genau festgelegt.

Allgemein anwendbar.

c)

Sicherer Lagerbetrieb

Dazu gehören Maßnahmen wie:

Die Anlagenteile zum Verladen, Abladen und Lagern von Abfällen wird genau dokumentiert und gekennzeichnet;

auf Wärme, Licht, Luft, Wasser usw. reagierende Abfälle werden vor den entsprechenden Umgebungseinflüssen geschützt;

Behälter und Fässer müssen für den Zweck geeignet und sicher untergebracht sein.

d)

Gesonderter Bereich für die Lagerung und Handhabung verpackter gefährlicher Abfälle

Gegebenenfalls wird ein gesonderter Bereich für die Lagerung und Handhabung verpackter gefährlicher Abfälle ausgewiesen.

BVT 5. Die BVT zur Verringerung des mit dem Handling und dem Umschlag/Transport von Abfall assoziierten Umweltrisikos besteht in der Einführung und Anwendung von Verfahren zum Handling und zum Umschlag/Transport.

Beschreibung

Durch Verfahren zum Handling und Umschlag/Transport von Abfällen soll sichergestellt werden, dass Abfälle sicher gehandhabt und der jeweiligen Lagerung oder Behandlung zugeführt werden. Dazu zählen:

Handling und Umschlag/Transport von Abfällen durch fachkundiges Personal;

Handling und Umschlag/Transport von Abfällen werden ordnungsgemäß dokumentiert, vor der Durchführung validiert und nach der Durchführung verifiziert;

Maßnahmen zur Vermeidung, Erkennung und Verringerung von Leckagen;

für das Vermengen und Mischen von Abfällen werden bauliche und betriebliche Vorkehrungen getroffen (z. B. Absaugen staubiger/pulverförmiger Abfälle).

Die Verfahren zum Handling und zum Umschlag/Transport von Abfällen sind risikobasiert und berücksichtigen die Wahrscheinlichkeit von Unfällen und Ereignissen mit ihren Umweltauswirkungen.

1.2.   Überwachung

BVT 6. Die BVT für relevante Emissionen in Gewässer gemäß der Liste der Abwasserströme und ihrer Merkmale (siehe BVT 3) besteht in der Überwachung der wichtigsten Prozessparameter (z. B. Abwasserstrom, pH-Wert, Temperatur, Leitfähigkeit, BSB) an wichtigen Stellen (z. B. am Einlass und/oder Auslass der Vorbehandlung, am Einlass zur Endbehandlung und an der Stelle, an der die Emissionen die Anlage verlassen).

BVT 7. Die BVT besteht in der Überwachung von Emissionen in Gewässer mit mindestens der unten angegebenen Häufigkeit und unter Anwendung der EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

Stoff/Parameter

Norm(en)

Verfahren zur Abfallbehandlung

Mindesthäufigkeit der Überwachung (11)  (12)

Überwachung in Verbindung mit

Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) (13)  (14)

EN ISO 9562

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Einmal am Tag

BVT 20

Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylole (BTEX) (13)  (14)

EN ISO 15680

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Einmal im Monat

Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) (15)  (16)

Keine EN-Norm verfügbar

Alle Abfallbehandlungen außer von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Einmal im Monat

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Einmal am Tag

Freies Cyanid (CN-) (13)  (14)

Verschiedene EN-Normen verfügbar (EN ISO 14403-1 und -2)

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Einmal am Tag

Kohlenwasserstoff-Index (KW-Index) (14)

EN ISO 9377-2

Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder

Einmal im Monat

Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten

Erneute Raffination von Altöl

Chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen

Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Einmal am Tag

Arsen (As), Cadmium (Cd), Chrom (Cr), Kupfer (Cu), Nickel (Ni), Blei (Pb), Zink (Zn) (13)  (14)

Verschiedene EN-Normen verfügbar (z. B. EN ISO 11885, EN ISO 17294-2, EN ISO 15586)

Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder

Einmal im Monat

Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten

Mechanisch-biologische Abfallbehandlung

Erneute Raffination von Altöl

Chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen

Chemisch-physikalische Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen

Regenerierung verbrauchter Lösungsmittel

Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Einmal am Tag

Mangan (Mn) (13)  (14)

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Einmal am Tag

Sechswertiges Chrom (Cr(VI)) (13)  (14)

Verschiedene EN-Normen verfügbar (EN ISO 10304-3, EN ISO 23913)

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Einmal am Tag

Quecksilber (Hg) (13)  (14)

Verschiedene EN-Normen verfügbar (EN ISO 17852, EN ISO 12846)

Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder

Einmal im Monat

Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten

Mechanisch-biologische Abfallbehandlung

Erneute Raffination von Altöl

Chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen

Chemisch-physikalische Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen

Regenerierung verbrauchter Lösungsmittel

Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Einmal am Tag

PFOA (13)

Keine EN-Norm verfügbar

Alle Abfallbehandlungen

Einmal alle sechs Monate

PFOS (13)

Phenolindex (16)

EN ISO 14402

Erneute Raffination von Altöl

Einmal im Monat

Chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Einmal am Tag

Gesamtstickstoff (TNb) (16)

EN 12260, EN ISO 11905-1

Biologische Abfallbehandlung

Einmal im Monat

Erneute Raffination von Altöl

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Einmal am Tag

Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) (15)  (16)

EN 1484

Alle Abfall-behandlungen außer von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Einmal im Monat

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Einmal am Tag

Gesamtphosphor (Pges) (16)

Verschiedene EN-Normen verfügbar (EN ISO 15681-1 und -2, EN ISO 6878, EN ISO 11885)

Biologische Abfallbehandlung

Einmal im Monat

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Einmal am Tag

Abfiltrierbare Stoffe (AFS) (16)

EN 872

Alle Abfallbehandlungen außer von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Einmal im Monat

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Einmal am Tag

BVT 8. Die BVT besteht in der Überwachung gefasster Emissionen in die Luft mit mindestens der unten angegebenen Häufigkeit und nach EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

Stoff/Parameter

Norm(en)

Verfahren zur Abfallbehandlung

Mindesthäufigkeit der Überwachung (17)

Überwachung in Verbindung mit

Bromierte Flamm-schutzmittel (18)

Keine EN-Norm verfügbar

Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder

Einmal im Jahr

BVT 25

FCKW

Keine EN-Norm verfügbar

Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten

Einmal alle sechs Monate

BVT 29

Dioxin-ähnliche PCB

EN 1948-1, -2, und -4 (19)

Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder (18)

Einmal im Jahr

BVT 25

Dekontamination von PCB-haltiger Ausrüstung

Einmal alle drei Monate

BVT 51

Staub

EN 13284-1

Mechanische Abfallbehandlung

Einmal alle sechs Monate

BVT 25

Mechanisch-biologische Abfallbehandlung

BVT 34

Chemisch-physikalische Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen

BVT 41

Thermische Behandlung von verbrauchter Aktivkohle, Altkatalysatoren und ausgehobenen kontaminierten Böden

BVT 49

Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser

BVT 50

HCl

EN 1911

Thermische Behandlung von verbrauchter Aktivkohle, Altkatalysatoren und ausgehobenen kontaminierten Böden (18)

Einmal alle sechs Monate

BVT 49

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen (18)

BVT 53

HF

Keine EN-Norm verfügbar

Thermische Behandlung von verbrauchter Aktivkohle, Altkatalysatoren und ausgehobenen kontaminierten Böden (18)

Einmal alle sechs Monate

BVT 49

Hg

EN 13211

Behandlung von quecksilberhaltigen Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Einmal alle drei Monate

BVT 32

H2S

Keine EN-Norm verfügbar

Biologische Abfallbehandlung (20)

Einmal alle sechs Monate

BVT 34

Metalle und Metalloide außer Quecksilber

(z. B. As, Cd, Co, Cr, Cu, Mn, Ni, Pb, Sb, Se, Tl, V) (18)

EN 14385

Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder

Einmal im Jahr

BVT 25

NH3

Keine EN-Norm verfügbar

Biologische Abfallbehandlung (20)

Einmal alle sechs Monate

BVT 34

Chemisch-physikalische Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen (18)

Einmal alle sechs Monate

BVT 41

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen (18)

BVT 53

Geruchs-konzentration

EN 13725

Biologische Abfallbehandlung (21)

Einmal alle sechs Monate

BVT 34

PCDD/F (18)

EN 1948-1, -2, und -3 (19)

Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder

Einmal im Jahr

BVT 25

TVOC

EN 12619

Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder

Einmal alle sechs Monate

BVT 25

Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten

Einmal alle sechs Monate

BVT 29

Mechanische Behandlung von heizwertreichen Abfällen (18)

Einmal alle sechs Monate

BVT 31

Mechanisch-biologische Abfallbehandlung

Einmal alle sechs Monate

BVT 34

Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen (18)

Einmal alle sechs Monate

BVT 41

Erneute Raffination von Altöl

BVT 44

Chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen

BVT 45

Regenerierung von verbrauchten Lösungsmitteln

BVT 47

Thermische Behandlung von verbrauchter Aktivkohle, Altkatalysatoren und ausgehobenen kontaminierten Böden

BVT 49

Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser

BVT 50

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen (18)

BVT 53

Dekontamination von PCB-haltiger Ausrüstung (22)

Einmal alle drei Monate

BVT 51

BVT 9. Die BVT zur Überwachung diffuser Emissionen von organischen Verbindungen in die Luft, die bei der Regenerierung verbrauchter Lösungsmittel, der Dekontamination von POP-haltigen Ausrüstungen mit Lösungsmitteln, und der chemisch-physikalischen Behandlung von Lösungsmitteln zur Rückgewinnung ihres Heizwertes entstehen, besteht in der mindestens einmal jährlichen Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

a)

Messung

Schnüffelverfahren, optische Gasdetektion, Solar-Occultation-Flux-Methode (SOF) oder differentielle Adsorption. Siehe Beschreibungen in Abschnitt 6.2.

b)

Emissionsfaktoren

Berechnung von Emissionen anhand von Emissionsfaktoren, die regelmäßig (z. B. alle zwei Jahre) durch Messungen validiert werden.

c)

Massenbilanz

Berechnung diffuser Emissionen anhand einer Massenbilanz unter Berücksichtigung von Lösungsmitteleinsatz, gefassten Emissionen in die Luft, Emissionen in Gewässer, Lösungsmittel im Prozessoutput und Rückständen aus dem Prozess (z. B. der Destillation).

BVT 10. Die BVT besteht in der regelmäßigen Überwachung von Geruchsemissionen.

Beschreibung

Geruchsemissionen können überwacht werden:

nach EN-Normen (z. B. durch dynamische Olfaktometrie nach EN 13725 zur Bestimmung der Geruchsstoffkonzentration oder nach EN 16841-1 oder -2 zur Bestimmung der Geruchsbelastung);

bei Anwendung alternativer Methoden, für die keine EN-Normen verfügbar sind (z. B. durch Schätzung der Geruchsbelastung), nach ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

Die Häufigkeit der Überwachung wird im Geruchsmanagementplan festgelegt (siehe BVT 12).

Anwendbarkeit

Die Anwendbarkeit ist auf die Fälle beschränkt, in denen eine Geruchsbelastung an sensiblen Standorten zu erwarten ist und/oder nachgewiesen wurde.

BVT 11. Die BVT besteht in der Überwachung des jährlichen Wasser-, Energie- und Rohstoffverbrauchs und des jährlichen Reststoff- und Abwasseraufkommens mindestens einmal im Jahr.

Beschreibung

Die Überwachung umfasst direkte Messungen, Berechnung oder Aufzeichnung, z. B. mit geeigneten Mess- oder Aufzeichnungsgeräten. Die Überwachung erfolgt auf der am besten geeigneten Ebene (z. B. auf Prozess- oder Anlagenebene). Erhebliche Änderungen an der Anlage sind zu berücksichtigen.

1.3.   Emissionen in die Luft

BVT 12. Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Minderung von Geruchsemissionen besteht in der Einführung, Umsetzung und regelmäßigen Überprüfung eines Geruchsmanagementplans im Rahmen des Umweltmanagementsystems (siehe BVT 1), der alle folgenden Elemente umfasst:

ein Protokoll mit Maßnahmen und Fristen;

ein Protokoll für die Geruchsüberwachung gemäß BVT 10;

ein Protokoll mit Handlungsanweisungen bei festgestellten Gerüchen, z. B. im Fall von Beschwerden;

ein Programm zur Vermeidung und Minderung von Geruchsemissionen, das dazu geeignet ist, die entsprechende/n Quelle/n festzustellen, den Eintrag aus diesen Quellen zu beschreiben und Vermeidungs- und/oder Minderungsstrategien umzusetzen.

Anwendbarkeit

Die Anwendbarkeit ist auf die Fälle beschränkt, in denen eine Geruchsbelastung an sensiblen Standorten zu erwarten ist und/oder nachgewiesen wurde.

BVT 13. Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Minderung von Geruchsemissionen besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a)

Minimierung von Verweilzeiten

Minimierung der Verweilzeit von (potenziell) geruchsbehafteten Abfällen in Lager- oder Umschlagsystemen (z. B. Rohren, Becken, Behältern), insbesondere unter anaeroben Bedingungen. Gegebenenfalls werden Vorkehrungen für die Annahme besonders großer Abfallmengen in Spitzenzeiten getroffen.

Nur auf offene Systeme anwendbar.

b)

Chemische Behandlung

Verwendung von Chemikalien zur Vernichtung oder Reduzierung der Bildung von geruchsbehafteten Verbindungen (z. B. zur Oxidation oder Schwefelwasserstofffällung).

Nicht anwendbar, wenn dadurch die gewünschte Outputqualität beeinträchtigt wird.

c)

Optimierung der aeroben Behandlung

Aerobe Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen u. a. durch:

Verwendung von reinem Sauerstoff;

Entfernung von Schwimmschlamm aus Becken;

regelmäßige Wartung des Belüftungssystems.

Zur aeroben Behandlung anderer, nicht wasserbasierter flüssiger Abfälle siehe BVT 36.

Allgemein anwendbar

BVT 14. Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, Verminderung diffuser Emissionen in die Luft, insbesondere von Staub, organischen Verbindungen und Geruch, besteht in der Anwendung einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.

Je nach Risiko, das von dem Abfall hinsichtlich diffuser Emissionen in die Luft ausgeht, ist insbesondere die BVT 14d relevant.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a)

Minimierung der Anzahl potenzieller Quellen von diffusen Emissionen

Dazu gehören Techniken wie:

geeignete Konzeption der Rohrleitungen (z. B. Minimierung der Rohrlänge, Verringerung der Anzahl von Flanschen und Ventilen, Verwendung von geschweißten Verbindungen und Rohren);

vorzugsweise Nutzung der Gravitation statt Pumpenleistung;

Begrenzung der Fallhöhe für Material;

Begrenzung der Transportgeschwindigkeit;

Windsperren.

Allgemein anwendbar

b)

Auswahl und Verwendung von hochwirksam abgedichteter Einrichtung

Dazu gehören Techniken wie:

Ventile mit doppelt wirkenden Dichtsystemen oder ebenso wirksame Einrichtung;

hochwirksame Dichtelemente (wie spiralgewickelte Dichtungen, Ring-Joint-Dichtungen) für kritische Anwendungen;

Pumpen/Kompressoren/Rührwerke mit Gleitringdichtungen statt Dichtungspackungen;

magnetisch angetriebene Pumpen/Kompressoren/Rührwerke;

geeignete Schlauchanschlüsse, Lochzangen, Bohrköpfe, z. B. zum Entgasen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten.

Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit aufgrund betriebstechnischer Anforderungen eingeschränkt sein.

c)

Korrosionsschutz

Dazu gehören Techniken wie:

Auswahl geeigneter Baumaterialien;

Innen- oder Außenbeschichtung von Anlagenteilen und Korrosionsschutzanstrich von Rohrleitungen.

Allgemein anwendbar

d)

Einhausung/Kapselung, Erfassung und Behandlung diffuser Emissionen

Dazu gehören Techniken wie:

Lagerung, Behandlung und Handhabung von Abfällen und Materialien, von denen diffuse Emissionen ausgehen können, in geschlossenen Gebäuden und/oder gekapselten Anlagenteilen (z. B. Förderbändern);

angemessene Druckerhaltung in gekapselten Anlagenteilen und Gebäuden;

Erfassung und Einleitung der Emissionen in ein geeignetes Reinigungssystem (siehe Abschnitt 6.1) über ein Luftabsaugsystem und/oder Luftansaugsysteme nahe den Emissionsquellen.

Die Nutzung gekapselter Anlagenteile oder Gebäude kann aus Sicherheitsgründen eingeschränkt sein, z. B. wenn Explosionsgefahr besteht oder Sauerstoffmangel auftreten kann.

Die Nutzung gekapselter Anlagenteile oder Gebäude kann auch durch das Abfallvolumen eingeschränkt sein.

e)

Befeuchtung

Die Befeuchtung potenzieller Quellen von diffusen Staubemissionen (z. B. Abfalllagerung, Verkehrswege und offene Handhabung von Abfällen) mit Wasser oder Nebel.

Allgemein anwendbar

f)

Wartung

Dazu gehören Techniken wie:

gesicherter Zugang zu potenziellen Undichtigkeiten an den Anlagenteilen;

regelmäßige Kontrolle von Schutzvorrichtungen wie Lamellenvorhänge und Schnelllauftore.

Allgemein anwendbar

g)

Reinigung der Bereiche zur Abfallbehandlung und Abfalllagerung

Dazu gehören Maßnahmen wie die regelmäßige Reinigung des gesamten Bereichs der Abfallbehandlung (Hallen, Verkehrswege, Lagerflächen usw.), von Förderbändern, Ausrüstung und Behältern.

Allgemein anwendbar

h)

Programm zur Ortung und Reparatur von Leckagen (LDAR)

Siehe Abschnitt 6.2. Wenn mit Emissionen organischer Verbindungen zu rechnen ist, wird ein risikobasiertes LDAR-Programm eingeführt und durchgeführt unter Berücksichtigung insbesondere der Konzeption der Anlage sowie Menge und Art der betreffenden organischen Verbindungen.

Allgemein anwendbar

BVT 15. BVT ist das Abfackeln nur aus Sicherheitsgründen oder unter außerroutinemäßigen Betriebsbedingungen (z. B. beim An- und Herunterfahren) vorzunehmen; hierbei sind die beiden folgenden Techniken anzuwenden.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a)

Fachgerechte Anlagenplanung

Dazu gehören ein Gasrückführungssystem mit ausreichender Kapazität und die Verwendung von hochwirksamen Sicherheitsventilen.

Allgemein anwendbar auf neue Anlagen.

In bestehenden Anlagen kann ein Gasrückführungssystem möglicherweise nachgerüstet werden.

b)

Anlagenmanagement

Dazu gehören ein ausgeglichenes Brenngassystem und eine moderne Prozesssteuerung.

Allgemein anwendbar

BVT 16. Die BVT zur Verringerung von Emissionen aus Fackelanlagen in die Luft, wenn Abfackeln unvermeidbar ist, besteht in der Anwendung der beiden folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a)

Fachgerechte Konzeption der Fackelsysteme

Optimierung von Parametern wie Höhe, Druck, Unterstützung der Flamme mit Dampf, Luft oder Gas, Art des Fackelkopfes usw., um einen rauchfreien und zuverlässigen Betrieb sowie eine effiziente Verbrennung überschüssiger Gase sicherzustellen.

Allgemein anwendbar auf neue Fackelanlagen. In bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit z. B. durch die für Wartungsarbeiten verfügbare Zeit eingeschränkt sein.

b)

Überwachung und Aufzeichnung im Rahmen des Fackelanlagenmanagements

Kontinuierliche Überwachung der zur Fackel geleiteten Gasmengen. Schätzungen anderer Parameter können vorgenommen werden (wie Zusammensetzung des Gasstroms, Wärmeinhalt, Umfang der Flammenunterstützung, Strömungsgeschwindigkeit, Volumenstrom des Spülgases, Schadstoffausstoß (z. B. NOX, CO, Kohlenwasserstoffen), Lärm). Die Aufzeichnung von Abfackelvorgängen umfasst in der Regel Dauer und Anzahl der Ereignisse. Sie ermöglicht die Bestimmung der Emissionsmengen und hilft, weitere Abfackelungen nach Möglichkeit zu vermeiden.

Allgemein anwendbar

1.4.   Lärm und Erschütterungen

BVT 17. Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Minderung von Lärmemissionen und Erschütterungen besteht in der Einführung und Umsetzung und regelmäßigen Überprüfung eines Managementplans für Lärm und Erschütterungen im Rahmen des Umweltmanagementsystems (siehe BVT 1), der alle nachstehenden Elemente umfasst:

I.

ein Protokoll mit angemessenen Maßnahmen und Fristen;

II.

ein Protokoll für die Lärm- und Erschütterungsüberwachung;

III.

ein Protokoll mit Handlungsanweisungen bei festgestellten Lärm- und Erschütterungsereignissen, z. B. im Fall von Beschwerden;

IV.

ein Programm zur Vermeidung und Minderung von Lärm und Erschütterungen, das es ermöglicht, die Quellen festzustellen, Lärm- und Erschütterungsbelastung zu messen/zu prognostizieren, die Teil-Immissionspegel der Quellen zu beschreiben und Maßnahmen zur Vermeidung und/oder Minderung durchzuführen.

Anwendbarkeit

Die Anwendbarkeit ist auf die Fälle beschränkt, in denen eine Lärm- oder Erschütterungsbelastung an sensiblen Standorten zu erwarten ist und/oder nachgewiesen wurde.

BVT 18. Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Verminderung von Lärmemissionen und Erschütterungen besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a)

Geeigneter Standort von Ausrüstungen und Gebäuden

Das Lärmniveau lässt sich durch größere Abstände zwischen Lärmquelle und Immissionsort verringern, indem Gebäude zur Lärmabschirmung eingesetzt und Ein- oder Ausfahrten versetzt werden.

Bei bestehenden Anlagen ist die Versetzung von Ausrüstungen und Gebäudeaus- und -einfahrten aus Platzmangel oder wegen unverhältnismäßig hoher Kosten nicht immer möglich.

b)

Operative Maßnahmen

Dazu gehören Techniken wie:

i)

Inspektion und Wartung von Ausrüstungen;

ii)

Schließen von Türen und Fenstern in eingehausten Bereichen, soweit dies möglich ist;

iii)

Bedienung der Ausrüstung durch erfahrenes Personal;

iv)

Vermeidung lärmintensiver Tätigkeiten in den Nachtstunden, soweit dies möglich ist;

v)

Vorkehrungen zum Lärmschutz bei Wartungsarbeiten, Fahrzeugbewegungen, Handhabung und Behandlung.

Allgemein anwendbar

c)

Geräuscharme Ausrüstung

Dazu gehören geräuscharme Motoren, Kompressoren, Pumpen und Fackelanlagen.

d)

Ausrüstung für Lärm- und Erschütterungsschutz

Dazu gehören Techniken wie:

i)

Schalldämpfer;

ii)

Lärm- und Erschütterungsisolierung der Ausrüstung;

iii)

Kapselung von besonders lauten Geräten;

iv)

Schalldämmung von Gebäuden.

Die Anwendbarkeit kann (bei bestehenden Anlagen) aus Platzmangel eingeschränkt sein.

e)

Lärmminderung

Lärmminderung durch Errichtung von Hindernissen zwischen Lärmquelle und Immissionsort (z. B. Schutzwände, Böschungen und Gebäude).

Anwendbar nur auf bestehende Anlagen, da neue Anlagen so konstruiert sein sollten, dass sich solche Maßnahmen erübrigen. Bei bestehenden Anlagen ist die Errichtung von Hindernissen aus Platzmangel möglicherweise nur eingeschränkt möglich.

Bei der mechanischen Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder ist das Verpuffungsrisiko im Schredder zu beachten.

1.5.   Emissionen in Gewässer

BVT 19. Die BVT zur Optimierung des Wasserverbrauchs, zur Reduzierung der anfallenden Abwassermengen und zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Minderung der Emissionen in Böden und Gewässer besteht in der Anwendung einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a)

Wassermanagement

Maßnahmen zur Optimierung des Wasserverbrauchs:

Wassersparpläne (z. B. Festlegung von Zielen für eine effiziente Wassernutzung, Erstellung von Flussdiagrammen und Massenbilanzen für Wasser);

Optimierung des Waschwasserverbrauchs (z. B. Trockenreinigung statt Abspritzen, Auslösesteuerung bei sämtlichen Waschvorrichtungen);

Reduzierung des Wasserverbrauchs für die Vakuumerzeugung (z. B. durch Flüssigkeitsringpumpen mit Flüssigkeiten mit hohem Siedepunkt).

Allgemein anwendbar

b)

Wasserrückführung

Wasser wird innerhalb der Anlage zurückgeführt, gegebenenfalls nach einer Aufbereitung. Der Grad der Rückführung ist durch die Wasserbilanz der Anlage, die Menge an Verunreinigungen (z. B. Geruchsstoffe) und/oder die Eigenschaften der Wasserströme (z. B. Nährstoffgehalt) begrenzt.

Allgemein anwendbar

c)

Versiegelte Oberfläche

In Abhängigkeit vom Risiko einer durch die Abfälle verursachten Wasser- und/oder Bodenverunreinigung wird die Oberfläche des gesamten Bereichs der Abfallbehandlung (z. B. zur Annahme, Handhabung, Lagerung, Behandlung und Entsorgung der Abfälle) gegen die anfallenden Flüssigkeiten versiegelt.

Allgemein anwendbar

d)

Techniken zur Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Auswirkungen von Überfüllungen und Versagen von Tanks und Behältern

Je nachdem, welche Risiken einer Boden- und/oder Wasserverunreinigung von den Flüssigkeiten in Tanks und Behältern ausgehen, gehören dazu Techniken wie:

Überlaufmelder;

Überlaufrohre, die in ein geschlossenes Abflusssystem führen (in das Sekundär-Containment oder einen anderen Behälter);

Flüssigkeitstanks befinden sich in einem geeigneten Sekundär-Containment; das Volumen ist in der Regel für die Gesamtmenge des größten Tanks im Sekundär-Containment ausgelegt;

Isolierung von Tanks, Behältern und Sekundär-Containment (z. B. geschlossene Ventile).

Allgemein anwendbar

e)

Überdachung der Bereiche für Abfalllagerung und Abfallbehandlung

In Abhängigkeit vom Risiko einer durch die Abfälle verursachten Wasser- und/oder Bodenverunreinigung werden die Abfälle in überdachten Bereichen gelagert und behandelt, um Kontakt mit Regenwasser zu verhindern und so die Menge an kontaminiertem Ablaufwasser zu minimieren.

Die Anwendbarkeit kann dadurch eingeschränkt sein, dass besonders große Mengen an Abfall gelagert oder behandelt werden (z. B. bei mechanischer Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder).

f)

Getrennthaltung von Wasserströmen

Alle Wasserströme (z. B. ablaufendes Oberflächenwasser, Prozesswasser) werden getrennt gesammelt und behandelt. Dabei werden je nach Schadstoffgehalt unterschiedliche Behandlungstechniken kombiniert. Insbesondere werden nicht belastete Abwasserströme getrennt gehalten von behandlungsbedürftigen Abwasserströmen.

Allgemein anwendbar auf neue Anlagen.

Allgemein anwendbar auf bestehende Anlagen, wobei Einschränkungen durch die Gestaltung des Wassersammelsystems möglich sind.

g)

Angemessenes Entwässerungssystem

Der Bereich der Abfallbehandlung ist an das Entwässerungssystem angeschlossen.

Niederschlagswasser, das auf den Bereich der Abfallbehandlung und den Lagerbereich fällt, wird im Entwässerungssystem zusammen mit Waschwasser, gelegentlichen Austritten usw. gesammelt und je nach Schadstoffgehalt zurückgeführt oder einer weiteren Behandlung zugeführt.

Allgemein anwendbar auf neue Anlagen.

Allgemein anwendbar auf bestehende Anlagen, wobei Einschränkungen durch die Gestaltung des Entwässerungssystems möglich sind.

h)

Ortung und Reparatur von Leckagen durch entsprechende Gestaltungs- und Wartungsvorschriften

Die regelmäßige Überwachung auf potenzielle Leckagen ist risikobasiert. Falls erforderlich, werden Reparaturen durchgeführt.

Es werden möglichst wenige unterirdische Komponenten eingesetzt. Falls unterirdische Komponenten verwendet werden, wird je nach Risiko einer möglichen Boden- und/oder Wasserverunreinigung durch die darin enthaltenen Abfälle ein Sekundär-Containment für die unterirdischen Bauteile errichtet.

Neue Anlagen bestehen in der Regel nur aus oberirdischen Komponenten. Eine Einschränkung kann durch Frostgefahr gegeben sein.

Bei bestehenden Anlagen ist die Errichtung eines Sekundär-Containments möglicherweise nur eingeschränkt möglich.

i)

Pufferspeicher mit ausreichender Kapazität

Pufferspeicher mit ausreichender Kapazität sind für Abwassermengen bereitzuhalten, die unter ungewöhnlichen Betriebsbedingungen anfallen können. Dabei ist von einem risikobasierten Ansatz auszugehen (z. B. unter Berücksichtigung der Art der Schadstoffe, der Wirkung einer nachgeschalteten Abwasserbehandlung und der aufnehmenden Umwelt).

Das Ablassen von Abwasser aus diesem Pufferspeicher ist nur nach Durchführung geeigneter Maßnahmen möglich (z. B. Überwachung, Behandlung, Wiederverwendung).

Allgemein anwendbar auf neue Anlagen.

Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit aus Platzmangel und durch die Gestaltung des Wassersammelsystems eingeschränkt sein.

BVT 20. Die BVT zur Verringerung der Emissionen in Gewässer besteht in der Behandlung der Abwässer durch Anwendung einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.

Technik (23)

Typische Zielschadstoffe

Anwendbarkeit

Vorbehandlung und primäre Behandlung, z. B.:

a)

Mengen- und Konzentrationsausgleich

Alle Schadstoffe

Allgemein anwendbar

b)

Neutralisierung

Säuren, Laugen

c)

Physikalische Trennung, z. B. durch Rechen, Siebe, Sandabscheider, Fettabscheider, Öl-Wasser-Trenner oder Vorklärbecken

Grobe Feststoffe, suspendierte Feststoffe, Öl/Fett

Chemisch-physikalische Behandlung, z. B.:

d)

Adsorption

Adsorbierbare gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe wie Kohlenwasserstoffe, Quecksilber, AOX

Allgemein anwendbar

e)

Destillation/Rektifikation

Gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe, die destilliert werden können, wie einige Lösungsmittel

f)

Fällung

Fällbare gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe wie Metalle und Phosphor

g)

Chemische Oxidation

Oxidierbare gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe wie Nitrit und Cyanid

h)

Chemische Reduktion

Reduzierbare gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe wie sechswertiges Chrom (Cr(VI))

i)

Verdampfung

Lösliche Schadstoffe

j)

Ionenaustausch

Ionische gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe wie Metalle

k)

Strippen

Ausblasbare Schadstoffe wie Schwefelwasserstoff (H2S), Ammoniak (NH3), einige adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) oder Kohlenwasserstoffe

Biologische Behandlung, z. B.:

l)

Belebtschlammverfahren

Biologisch abbaubare organische Verbindungen

Allgemein anwendbar

m)

Membranbioreaktor

Stickstoffentfernung

n)

Nitrifikation/Denitrifikation, bei bestehender biologischer Behandlung

Gesamtstickstoff, Ammoniak

Die Nitrifikation ist möglicherweise nicht anwendbar bei hohen Chloridkonzentrationen (z. B. über 10 g/l) und wenn der Nutzen für die Umwelt eine vorgelagerte Verringerung der Chloridkonzentration nicht rechtfertigen würde. Bei geringer Temperatur des Abwassers (z. B. unter 12 °C) ist die Nitrifikation nicht anwendbar.

Feststoffentfernung, z. B.:

o)

Koagulation und Flockung

Suspendierte Feststoffe und partikelgebundene Metalle

Allgemein anwendbar

p)

Sedimentation

q)

Filtration (z. B. Sandfiltration, Mikrofiltration, Ultrafiltration)

r)

Flotation


Tabelle 6.1

BVT-assoziierte Emissionswerte für Direkteinleitungen in Gewässer

Stoff/Parameter

BVT-assoziierte Emissionswerte (24)

Abfallbehandlungsverfahren, für das der BVT-assoziierte Emissionswert gilt

Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) (25)

10-60 mg/l

Alle Abfallbehandlungen außer von wasserbasierten flüssigen Abfällen

10-100 mg/l (26)  (27)

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) (25)

30-180 mg/l

Alle Abfallbehandlungen außer von wasserbasierten flüssigen Abfällen

30-300 mg/l (26)  (27)

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Abfiltrierbare Stoffe (AFS)

5-60 mg/l

Alle Abfallbehandlungen

Kohlenwasserstoff-Index (KW-Index)

0,5-10 mg/l

Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder

Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten

Erneute Raffination von Altöl

Chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen

Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Gesamtstickstoff (TNb)

1-25 mg/l (28)  (29)

Biologische Abfallbehandlung

Erneute Raffination von Altöl

10-60 mg/l (28)  (29)  (30)

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Gesamtphosphor (Pges)

0,3-2 mg/l

Biologische Abfallbehandlung

1-3 mg/l (27)

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Phenol-Index

0,05- 0,2 mg/l

Erneute Raffination von Altöl

Chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen

0,05-0,3 mg/l

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Freies Cyanid (CN-) (31)

0,02-0,1 mg/l

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) (31)

0,2-1 mg/l

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Metalle und Metalloide (31)

Arsen (ausgedrückt als As)

0,01-0,05 mg/l

Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder

Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten

Mechanisch-biologische Abfallbehandlung

Erneute Raffination von Altöl

Chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen

Chemisch-physikalische Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen

Regenerierung verbrauchter Lösemittel

Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser

Cadmium (ausgedrückt als Cd)

0,01-0,05 mg/l

Chrom (ausgedrückt als Cr)

0,01-0,15 mg/l

Kupfer (ausgedrückt als Cu)

0,05-0,5 mg/l

Blei (ausgedrückt als Pb)

0,05-0,1 mg/l (32)

Nickel (ausgedrückt als Ni)

0,05-0,5 mg/l

Quecksilber (ausgedrückt als Hg)

0,5-5 μg/l

Zink (ausgedrückt als Zn)

0,1-1 mg/l (33)

Arsen (ausgedrückt als As)

0,01-0,1 mg/l

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Cadmium (ausgedrückt als Cd)

0,01-0,1 mg/l

Chrom (ausgedrückt als Cr)

0,01-0,3 mg/l

Sechswertiges Chrom (ausgedrückt als Cr(VI))

0,01-0,1 mg/l

Kupfer (ausgedrückt als Cu)

0,05-0,5 mg/l

Blei (ausgedrückt als Pb)

0,05-0,3 mg/l

Nickel (ausgedrückt als Ni)

0,05-1 mg/l

Quecksilber (ausgedrückt als Hg)

1-10 μg/l

Zink (ausgedrückt als Zn)

0,1-2 mg/l

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 7.

Tabelle 6.2

BVT-assoziierte Emissionswerte für indirekte Einleitungen in einen Vorfluter

Stoff/Parameter

BVT-assoziierte Emissionswerte (34)  (35)

Abfallbehandlungsverfahren, für das der BVT-assoziierte Emissionswert gilt

Kohlenwasserstoff-Index (KW-Index)

0,5-10 mg/l

Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder

Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten

Erneute Raffination von Altöl

Chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen

Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Freies Cyanid (CN-) (36)

0,02-0,1 mg/l

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) (36)

0,2-1 mg/l

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Metalle und Metalloide (36)

Arsen (ausgedrückt als As)

0,01-0,05 mg/l

Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder

Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten

Mechanisch-biologische Abfallbehandlung

Erneute Raffination von Altöl

Chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen

Chemisch-physikalische Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen

Regenerierung verbrauchter Lösemittel

Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser

Cadmium (ausgedrückt als Cd)

0,01-0,05 mg/l

Chrom (ausgedrückt als Cr)

0,01-0,15 mg/l

Kupfer (ausgedrückt als Cu)

0,05-0,5 mg/l

Blei (ausgedrückt als Pb)

0,05-0,1 mg/l (37)

Nickel (ausgedrückt als Ni)

0,05-0,5 mg/l

Quecksilber (ausgedrückt als Hg)

0,5-5 μg/l

Zink (ausgedrückt als Zn)

0,1-1 mg/l (38)

Arsen (ausgedrückt als As)

0,01-0,1 mg/l

Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Cadmium (ausgedrückt als Cd)

0,01-0,1 mg/l

Chrom (ausgedrückt als Cr)

0,01-0,3 mg/l

Sechswertiges Chrom (ausgedrückt als Cr(VI))

0,01-0,1 mg/l

Kupfer (ausgedrückt als Cu)

0,05-0,5 mg/l

Blei (ausgedrückt als Pb)

0,05-0,3 mg/l

Nickel (ausgedrückt als Ni)

0,05-1 mg/l

Quecksilber (ausgedrückt als Hg)

1-10 μg/l

Zink (ausgedrückt als Zn)

0,1-2 mg/l

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 7.

1.6.   Emissionen durch Unfälle und Ereignisse

BVT 21. Die BVT zur Verhinderung oder Begrenzung der Umweltfolgen von Unfällen und Ereignissen besteht in der Anwendung aller unten aufgeführten Techniken im Rahmen des Risiko- und Sicherheitsmanagementplans (siehe BVT 1).

Technik

Beschreibung

a)

Schutzmaßnahmen

Dazu gehören Maßnahmen wie:

Schutz der Anlage gegen böswillige Handlungen;

ein Brand- und Explosionsschutzsystem mit Geräten zum Vorbeugen, Aufspüren und Löschen;

Erreichbarkeit und Funktionsbereitschaft wichtiger Steuerungsgeräte in Notfällen.

b)

Management ereignis-/unfallbedingter Emissionen

Einführung von Verfahren und Einrichtung technischer Vorkehrungen, um unfall- und ereignisbedingte Emissionen, z. B. durch Austritte, Löschwasser oder Sicherheitsventile, unter Kontrolle zu bringen.

c)

System zur Erfassung und Bewertung von Ereignissen/Unfällen

Dazu gehören Techniken wie:

ein Betriebstagebuch zur Aufzeichnung aller Unfälle, Ereignisse, Verfahrensänderungen und Inspektionsergebnisse;

Verfahren, die es ermöglichen, Ereignisse und Unfälle zu erkennen, damit umzugehen und daraus zu lernen.

1.7.   Materialeffizienz

BVT 22. Die BVT zur effizienten Materialnutzung besteht im Ersatz von Materialien durch Abfall.

Beschreibung

Anstelle anderer Materialien werden Abfälle für die Behandlung von Abfällen verwendet (z. B. Laugen- oder Säureabfälle zum Ausgleich des pH-Wertes oder Flugaschen als Bindemittel).

Anwendbarkeit

Die Anwendbarkeit kann durch das von vorhandenen Verunreinigungen (z. B. Schwermetalle, POP, Salze, Krankheitserreger) ausgehende Kontaminationsrisiko eingeschränkt sein. Eine andere Einschränkung kann durch Unverträglichkeit der als Ersatz für andere Materialien verwendeten Abfälle mit dem Abfallinput gegeben sein (siehe BVT 2).

1.8.   Energieeffizienz

BVT 23. Die BVT zur effizienten Energienutzung besteht in der Anwendung der beiden folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

a)

Energieeffizienzplan

Ein Energieeffizienzplan beinhaltet die Definition und Berechnung des spezifischen Energieverbrauchs der Tätigkeit (oder Tätigkeiten), die Vorgabe von Leistungsindikatoren auf jährlicher Basis (z. B. spezifischer Energieverbrauch ausgedrückt in kWh/t behandelten Abfalls) und Zielplanungen für regelmäßige Verbesserungen und entsprechende Maßnahmen. Der Plan ist auf die Besonderheiten der Abfallbehandlung in Bezug auf die eingesetzten Verfahren, die behandelten Abfallströme usw. abgestimmt.

b)

Energiebilanzbericht

Ein Energiebilanzbericht enthält eine Aufschlüsselung des Energieverbrauchs und der Energiegewinnung (einschließlich Energieabgabe) durch die jeweilige Energiequelle (Strom, Gas, konventionelle Flüssigbrennstoffe, konventionelle Festbrennstoffe und Abfall). Er umfasst:

i)

Angaben zum Energieverbrauch anhand der angelieferten Energie;

ii)

Angaben zu der von der Anlage abgegebenen Energie;

iii)

Angaben zum Energiefluss (z. B. Sankey-Diagramme oder Energiebilanzen), aus denen hervorgeht, wie die Energie im gesamten Prozess genutzt wird.

Der Energiebilanzbericht ist auf die Besonderheiten der Abfallbehandlung in Bezug auf das/die Verfahren, die behandelten Abfallströme usw. abgestimmt.

1.9.   Wiederverwendung von Verpackungen

BVT 24. Die BVT zur Reduzierung der entsorgten Abfallmenge besteht in maximaler Wiederverwendung von Verpackungen im Rahmen des Reststoffmanagementplans (siehe BVT 1).

Beschreibung

Verpackungen (Fässer, Behälter, IBC, Paletten usw.) werden zur Wiederbefüllung von Abfällen wiederverwendet, sofern sie in gutem Zustand und sauber sind. Dazu werden die eingefüllten Stoffe (bei aufeinanderfolgender Verwendung) auf ihre Verträglichkeit geprüft. Falls erforderlich, wird die Verpackung vor der Wiederverwendung einer geeigneten Behandlung unterzogen (z. B. Rekonditionierung, Reinigung).

Anwendbarkeit

Die Anwendbarkeit kann durch das von der wiederverwendeten Verpackung ausgehende Kontaminationsrisiko für den Abfall eingeschränkt sein.

2.   BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE MECHANISCHE ABFALLBEHANDLUNG

Soweit nicht anders angegeben, gelten die BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 2 für die mechanische Behandlung von Abfällen, wenn sie nicht mit biologischer Behandlung kombiniert wird, und zusätzlich zu den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 1.

2.1.   Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen für die mechanische Abfallbehandlung

2.1.1.   Emissionen in die Luft

BVT 25. Die BVT zur Verminderung der Emissionen von Staub, partikelgebundenen Metallen, PCDD/F und dioxinähnlichen PCB in die Luft besteht in der Anwendung der BVT 14d und einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a)

Zyklon

Siehe Abschnitt 6.1.

Zyklone werden vor allem als Vorabscheider für Grobstaub eingesetzt.

Allgemein anwendbar

b)

Gewebefilter

Siehe Abschnitt 6.1.

Möglicherweise nicht anwendbar auf direkt an den Schredder angeschlossene Abluftkanäle, wenn sich die direkte Einwirkung von Verpuffungen auf den Gewebefilter nicht vermeiden lässt (z. B. durch Druckentlastungsklappen).

c)

Nasswäsche

Siehe Abschnitt 6.1.

Allgemein anwendbar

d)

Wasserinjektion in den Schredder

Der zu zerkleinernde Abfall wird durch Wasserinjektion in den Schredder befeuchtet. Die Wassermenge wird der zu zerkleinernden Abfallmenge entsprechend reguliert (kann über den Energieverbrauch des Schreddermotors überwacht werden).

Reststaubhaltige Abgase werden in einen Zyklon (oder mehrere) und/oder einen Nasswäscher geleitet.

Die Anwendbarkeit hängt von den Bedingungen vor Ort ab (z. B. niedrige Temperatur, Trockenheit).


Tabelle 6.3

BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste Staubemissionen in die Luft durch mechanische Abfallbehandlung

Parameter

Einheit

BVT-assoziierter Emissionswert

(Mittelwert über den Probenahmezeitraum)

Staub

mg/Nm3

2-5 (39)

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

2.2.   BVT-Schlussfolgerungen für die mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder

Soweit nicht anders angegeben, gelten die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt für die mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder zusätzlich zur BVT 25.

2.2.1.   Allgemeine Umweltleistung

BVT 26. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung und zur Vermeidung von Emissionen durch Unfälle und Ereignisse besteht in der Anwendung der BVT 14g und aller folgenden Techniken:

a)

Umsetzung eines detaillierten Kontrollverfahrens für gebündelten Abfall vor dem Schreddern;

b)

Entfernung gefährlicher Gegenstände aus dem Abfallinput und ihre sichere Entsorgung (z. B. Gasbehälter, nicht schadstoffentfrachtete Altfahrzeuge, nicht schadstoffentfrachtete Elektro- und Elektronik-Altgeräte, mit PCB oder Quecksilber verunreinigte und radioaktive Gegenstände);

c)

Behandlung von Behältern nur, wenn eine Sauberkeitsbescheinigung vorliegt.

2.2.2.   Verpuffungen

BVT 27. Die BVT zur Vermeidung von Verpuffungen und zur Minderung von Emissionen bei auftretenden Verpuffungen besteht in der Anwendung der unten genannten Technik a und von Technik b und/oder c.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a)

Managementplan für Verpuffungen

Er umfasst:

ein Programm zur Reduzierung von Verpuffungen, das es ermöglicht, die Quelle(n) zu identifizieren und Maßnahmen zur Vermeidung von Verpuffungen durchzuführen, z. B. Kontrolle des Abfallinputs gemäß BVT 26a und Entfernung gefährlicher Gegenstände gemäß BVT 26b;

eine Überprüfung früher aufgetretener Verpuffungen und Abhilfemaßnahmen sowie Weitergabe von Erkenntnissen über Verpuffungen;

ein Protokoll mit Handlungsanweisungen für Verpuffungsereignisse.

Allgemein anwendbar

b)

Druckentlastungsklappen

Druckentlastungsklappen werden installiert, damit durch Verpuffungen ausgelöste Druckwellen, die sonst größere Schäden und nachfolgende Emissionen verursachen würden, entweichen können.

c)

Vorschreddern

Einsatz eines langsam laufenden Schredders vor dem Hauptschredder.

Allgemein anwendbar auf neue Anlagen je nach zugeführtem Material.

Anwendbar auf erhebliche Anlagenaufrüstungen, wenn eine signifikante Anzahl von Verpuffungen nachgewiesen ist.

2.2.3.   Energieeffizienz

BVT 28. Die BVT zur effizienten Energienutzung besteht in einer stabilen Beschickung des Schredders.

Beschreibung

Die Beschickung des Schredders wird vergleichmäßigt, indem Unterbrechungen oder Überladungen der Abfallzuführung vermieden werden, die zu unerwünschtem Herunter- und Wiederanfahren des Schredders führen würden.

2.3.   BVT-Schlussfolgerungen für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten

Soweit nicht anders angegeben, gelten die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten, zusätzlich zur BVT 25.

2.3.1.   Emissionen in die Luft

BVT 29. Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Minderung der Emissionen organischer Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung der BVT 14d, der BVT 14h und der unten genannten Technik a und von Technik b und/oder c.

Technik

Beschreibung

a)

Optimierte Entfernung und Abscheidung von Kältemitteln und Ölen

Alle Kältemittel und Öle werden aus Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten, entfernt und durch ein Vakuumabsaugsystem abgeschieden (beispielsweise werden mindestens 90 % der Kältemittel entfernt). Kältemittel werden von Ölen abgetrennt, und die Öle werden entgast.

Die im Kompressor verbliebene Ölmenge wird auf ein Minimum reduziert (sodass der Kompressor nicht tropft).

b)

Kryogene Kondensation

Abgase, die organische Verbindungen wie VFC/VHC enthalten, werden der kryogenen Kondensation zugeführt und verflüssigt (siehe Beschreibung in Abschnitt 6.1). Das verflüssigte Gas wird zur weiteren Behandlung in Druckbehälter gelagert.

c)

Adsorption

Abgase, die organische Verbindungen wie VFC/VHC enthalten, werden Adsorptionssystemen zugeführt (siehe Beschreibung in Abschnitt 6.1). Zur Regenerierung der beladenen Aktivkohle wird heißes Gas in den Filter eingeleitet, um die organischen Verbindungen zu desorbieren. Anschließend wird das Abgas aus der Regeneration komprimiert und gekühlt, um die organischen Verbindungen zu verflüssigen (in manchen Fällen durch kryogene Kondensation). Das verflüssigte Gas wird in Druckbehältern gelagert. Das nach der Kompression verbliebene Gas wird in der Regel in das Adsorptionssystem zurückgeführt, um die VFC/VHC-Emissionen zu minimieren.


Tabelle 6.4

BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste TVOC- und FCKW-Emissionen in die Luft bei der Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten

Parameter

Einheit

BVT-assoziierte Emissionswerte

(Mittelwert über den Probenahmezeitraum)

TVOC

mg/Nm3

3-15

FCKW

mg/Nm3

0,5-10

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

2.3.2.   Explosionen

BVT 30. Die BVT zur Vermeidung von Emissionen durch Explosionen bei der Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten, besteht in einer der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

a)

Inerte Atmosphäre

Durch Eindüsung von Inertgas (z. B. Stickstoff) wird die Sauerstoffkonzentration in den gekapselten Anlagenteilen (z. B. Zerkleinerer, Staub- und Schaumsammlern) reduziert (z. B. auf 4 Vol.-%).

b)

Zwangsbelüftung

Durch Zwangsbelüftung wird die Kohlenwasserstoff-Konzentration in den gekapselten Anlagenteilen (z. B. Zerkleinerer, Staub- und Schaumsammlern) auf < 25 % der unteren Explosionsgrenze reduziert.

2.4.   BVT-Schlussfolgerungen für die mechanische Behandlung von heizwertreichen Abfällen

Zusätzlich zur BVT 25 gelten die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt für die mechanische Behandlung von heizwertreichen Abfällen gemäß Anhang I Nummer 5.3 Buchstabe a Ziffer iii und Nummer 5.3 Buchstabe b Ziffer ii der Richtlinie 2010/75/EU.

2.4.1.   Emissionen in die Luft

BVT 31. Die BVT zur Verringerung von Emissionen organischer Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung der BVT 14d und einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

a)

Adsorption

Siehe Abschnitt 6.1.

b)

Biofilter

c)

Thermische Oxidation

d)

Nasswäsche


Tabelle 6.5

BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste TVOC-Emissionen in die Luft bei der mechanischen Behandlung von heizwertreichen Abfällen

Parameter

Einheit

BVT-assoziierter Emissionswert

(Mittelwert über den Probenahmezeitraum)

TVOC

mg/Nm3

10-30 (40)

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

2.5.   BVT-Schlussfolgerungen für die mechanische Behandlung von quecksilberhaltigen Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Soweit nicht anders angegeben, gelten die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt für die mechanische Behandlung von quecksilberhaltigen Elektro- und Elektronik-Altgeräten zusätzlich zur BVT 25.

2.5.1.   Emissionen in die Luft

BVT 32. Die BVT zur Verringerung von Quecksilberemissionen in die Luft besteht darin, die Quecksilberemissionen an der Quelle zu erfassen, sie der Reinigung zuzuführen und eine angemessene Überwachung vorzunehmen.

Beschreibung

Dies beinhaltet alle der folgenden Maßnahmen:

Die Anlage zur Behandlung von quecksilberhaltigen Elektro- und Elektronik-Altgeräten ist gekapselt, steht unter Unterdruck und ist an ein lokales Absaugsystem (LEV) angeschlossen;

zur Entstaubung von Prozessabgasen werden z. B. Zyklone, Gewebefilter und HEPA-Filter eingesetzt, gefolgt von Adsorption an Aktivkohle (siehe Abschnitt 6.1);

die Effizienz der Abgasbehandlung wird überwacht;

die Quecksilberwerte in den Behandlungs- und Lagerbereichen werden regelmäßig (z. B. einmal wöchentlich) gemessen, um mögliche Quecksilberleckagen aufzuspüren.

Tabelle 6.6

BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste Quecksilberemissionen in die Luft bei der mechanischen Behandlung von quecksilberhaltigen Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Parameter

Einheit

BVT-assoziierter Emissionswert

(Mittelwert über den Probenahmezeitraum)

Quecksilber (Hg)

μg/Nm3

2-7

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

3.   BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE BIOLOGISCHE ABFALLBEHANDLUNG

Soweit nicht anders angegeben, gelten die BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 3 für die biologische Abfallbehandlung und zusätzlich zu den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 1. Die BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 3 gelten nicht für die Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen.

3.1.   Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen für die biologische Abfallbehandlung

3.1.1.   Allgemeine Umweltleistung

BVT 33. Die BVT zur Verringerung von Geruchsemissionen und zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Selektion des Abfallinputs.

Beschreibung

Die Technik besteht in der Vorabkontrolle, Annahme und Sortierung des Abfallinputs (siehe BVT 2), um die Eignung des Abfallinputs für die Abfallbehandlung sicherzustellen, z. B. im Hinblick auf die Nährstoffbilanz, den Wassergehalt oder toxische Verbindungen, die die biologische Aktivität beeinträchtigen können.

3.1.2.   Emissionen in die Luft

BVT 34. Die BVT zur Verringerung gefasster Emissionen von Staub, organischen Verbindungen und geruchsbehafteten Verbindungen einschließlich H2S und NH3 in die Luft besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

a)

Adsorption

Siehe Abschnitt 6.1.

b)

Biofilter

Siehe Abschnitt 6.1.

Eine Vorbehandlung der Abgase vor dem Biofilter (z. B. durch einen Wasser- oder Säurewäscher) kann bei einem hohen NH3-Gehalt (z. B. 5-40 mg/Nm3) erforderlich sein, um den pH-Wert im Filtermediums zu kontrollieren und die Bildung von N2O im Biofilter zu begrenzen.

Andere Geruchsstoffe (z. B. Mercaptane, H2S) können eine Versauerung des Biofiltermediums verursachen und den Einsatz eines Wasser- oder Laugenwäschers zur Vorbehandlung der Abgase vor Einleitung in den Biofilter erforderlich machen.

c)

Gewebefilter

Siehe Abschnitt 6.1. Gewebefilter werden bei der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung eingesetzt.

d)

Thermische Oxidation

Siehe Abschnitt 6.1.

e)

Nasswäsche

Siehe Abschnitt 6.1. Wasser-, Säure- oder Laugenwäscher werden in Kombination mit einem Biofilter, thermischer Oxidation oder Adsorption an Aktivkohle eingesetzt.


Tabelle 6.7

BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste NH3-, Geruchs-, Staub- und TVOC-Emissionen in die Luft bei der biologischen Abfallbehandlung

Parameter

Einheit

BVT-assoziierte Emissionswerte

(Mittelwert über den Probenahmezeitraum)

Verfahren zur Abfallbehandlung

NH3  (41)  (42)

mg/Nm3

0,3-20

Alle biologischen Abfallbehandlungen

Geruchsstoffkonzentration (41)  (42)

GEE/Nm3

200-1 000

Staub

mg/Nm3

2-5

Mechanisch-biologische Abfallbehandlung

TVOC

mg/Nm3

5-40 (43)

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

3.1.3.   Emissionen in Gewässer und Wasserverbrauch

BVT 35. Die BVT zur Verringerung des Abwasseranfalls und des Wasserverbrauchs besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a)

Getrennthaltung von Wasserströmen

Sickerwasser aus Komposthaufen und -mieten wird vom Oberflächenabfluss getrennt (siehe BVT 19f).

Allgemein anwendbar auf neue Anlagen.

Allgemein anwendbar auf bestehende Anlagen, soweit dies mit der Gestaltung der Wasserkreisläufe vereinbar ist.

b)

Wasserrückführung

Rückführung von Prozesswasserströmen (z. B. aus der Entwässerung von flüssigen Gärrückständen in anaeroben Prozessen) oder so weit wie möglich Nutzung anderer Wasserströme (z. B. Kondensatwasser, Spülwasser, Oberflächenabfluss). Der Grad der Rückführung wird durch die Wasserbilanz der Anlage, den Gehalt an Verunreinigungen (z. B. Schwermetalle, Salze, Krankheitserreger, geruchsbehaftete Verbindungen) und/oder die Merkmale der Wasserströme (z. B. Nährstoffgehalt) eingeschränkt.

Allgemein anwendbar

c)

Minimierung der Entstehung von Sickerwasser

Optimierung des Feuchtigkeitsgehalts der Abfälle, um die Entstehung von Sickerwasser zu minimieren.

Allgemein anwendbar

3.2.   BVT-Schlussfolgerungen für die aerobe Abfallbehandlung

Soweit nicht anders angegeben, gelten die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt für die aerobe Behandlung von Abfall und zusätzlich zu den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen für die biologische Abfallbehandlung in Abschnitt 3.1.

3.2.1.   Allgemeine Umweltleistung

BVT 36. Die BVT zur Verringerung von Emissionen in die Luft und zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Überwachung und/oder Kontrolle der wichtigsten Abfall- und Prozessparameter.

Beschreibung

Überwachung und/oder Kontrolle der wichtigsten Abfall- und Prozessparameter wie:

Merkmale des Abfallinputs (z. B. C/N-Verhältnis, Partikelgröße);

Temperatur und Feuchtigkeitsgehalt an verschiedenen Stellen der Miete;

Belüftung der Miete (z. B. Mietenumsetzhäufigkeit, O2- und/oder CO2-Konzentration in der Miete, Temperatur der Luftströme bei Zwangsbelüftung);

Durchlässigkeit, Höhe und Breite der Miete.

Anwendbarkeit

Die Überwachung des Feuchtigkeitsgehalts in der Miete ist nicht auf eingehauste Prozesse anwendbar, wenn Bedenken hinsichtlich Gesundheit und/oder Sicherheit bestehen. In dem Fall kann der Feuchtigkeitsgehalt der Abfälle vor der Zufuhr in den eingehausten Kompostierungsprozess überwacht und bei Verlassen des Kompostierungsprozesses ausgeglichen werden.

3.2.2.   Geruchsemissionen und diffuse Emissionen in die Luft

BVT 37. Die BVT zur Verringerung diffuser Emissionen von Staub, Geruch und Bioaerosolen aus offenen Behandlungsstufen in die Luft besteht in der Anwendung der beiden oder einer der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a)

Halbdurchlässige Membranabdeckungen

Aktive Kompostmieten werden mit halbdurchlässigen Membranen abgedeckt.

Allgemein anwendbar

b)

Anpassung der Verfahren an die Wetterbedingungen

Dazu gehören Maßnahmen wie:

Berücksichtigung der Wetterbedingungen und -vorhersagen bei umfangreichen Tätigkeiten im Freien. Beispielsweise sind die Errichtung und Umsetzung von Mieten und Haufen und das Sieben und Schreddern zu vermeiden, wenn sich das Wetter nachteilig auf die Emissionsausbreitung auswirken kann (z. B. zu geringe oder zu hohe Windgeschwindigkeit oder der Wind weht in Richtung sensibler Standorte).

Ausrichtung von Mieten, sodass die kleinstmögliche Fläche in der vorherrschenden Windrichtung liegt, um die Verbreitung von Schadstoffen von der Oberfläche der Miete zu reduzieren. Mieten und Haufen werden vorzugsweise an der niedrigsten Stelle des gesamten Geländes angelegt.

Allgemein anwendbar

3.3.   BVT-Schlussfolgerungen für die anaerobe Abfallbehandlung

Soweit nicht anders angegeben, gelten die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt für die anaerobe Behandlung von Abfällen und zusätzlich zu den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen für die biologische Abfallbehandlung in Abschnitt 3.1.

3.3.1.   Emissionen in die Luft

BVT 38. Die BVT zur Verringerung von Emissionen in die Luft und zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Überwachung und/oder Kontrolle der wichtigsten Abfall- und Prozessparameter.

Beschreibung

Anwendung eines manuellen und/oder automatischen Überwachungssystems:

zur Gewährleistung einer stabilen Leistung des Fermenters;

zur Minimierung betriebsbedingter Probleme wie Schaumbildung, die Geruchsemissionen verursachen können;

zur frühzeitigen Anzeige von Systemfehlern, die zu Lecks und Explosionen führen können.

Dazu gehört auch die Überwachung und/oder Kontrolle der wichtigsten Abfall- und Prozessparameter wie:

pH-Wert und Alkalinität des Fementerinputs;

Betriebstemperatur des Fermenters;

hydraulische und organische Beladungsrate des Fermenters;

Konzentration von flüchtigen Fettsäuren und Ammoniak im Fermenter und im Gärrückstand;

Menge, Zusammensetzung (z. B. H2S) und Druck des Biogases;

Flüssigkeits- und Schaumpegel im Fermenter.

3.4.   BVT-Schlussfolgerungen für die mechanisch-biologische Abfallbehandlung (MBA)

Soweit nicht anders angegeben, gelten die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt für die MBA und zusätzlich zu den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen für die biologische Abfallbehandlung in Abschnitt 3.1.

Die BVT-Schlussfolgerungen für die aerobe Behandlung (Abschnitt 3.2) und die anaerobe Behandlung (Abschnitt 3.3) von Abfall gelten, soweit zutreffend, für die mechanisch-biologische Abfallbehandlung.

3.4.1.   Emissionen in die Luft

BVT 39. Die BVT zur Verminderung der Emissionen in die Luft besteht in der Anwendung der beiden folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a)

Getrennthaltung der Abgasströme

Trennung des gesamten Abgasstroms in Abgasströme mit hohem Schadstoffgehalt und mit niedrigem Schadstoffgehalt gemäß der in der BVT 3 genannten Liste der Abgasströme und ihrer Merkmale.

Allgemein anwendbar auf neue Anlagen.

Allgemein anwendbar auf bestehende Anlagen, soweit dies mit der Gestaltung der Luftkreisläufe vereinbar ist.

b)

Abgasrückführung

Rückführung von Abgas mit niedrigem Schadstoffgehalt in den biologischen Prozess, gefolgt von einer Abgasbehandlung entsprechend der Schadstoffkonzentration (siehe BVT 34).

Möglicherweise ist die Nutzung von Abgas im biologischen Prozess wegen der Temperatur und/oder des Schadstoffgehalts der Abgase nur eingeschränkt möglich.

Eventuell muss der im Abgas enthaltene Wasserdampf vor der Wiederverwendung kondensiert werden. In dem Fall ist Kühlung erforderlich; das Kondenswasser wird nach Möglichkeit zurückgeführt (siehe BVT 35) oder vor dem Einleiten gereinigt.

4.   BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE CHEMISCH-PHYSIKALISCHE ABFALLBEHANDLUNG

Soweit nicht anders angegeben, gelten die BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 4 für die chemisch-physikalische Behandlung von Abfall und zusätzlich zu den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 1.

4.1.   BVT-Schlussfolgerungen für die chemisch-physikalische Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen

4.1.1.   Allgemeine Umweltleistung

BVT 40. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Überwachung des Abfallinputs im Rahmen der Verfahren zur Vorabkontrolle und Annahme von Abfall (siehe BVT 2).

Beschreibung

Überwachung des Abfallinputs, z. B. in Bezug auf:

den Gehalt an organischen Verbindungen, Oxidantien, Metallen (z. B. Quecksilber), Salzen und Geruchsstoffen;

das H2-Bildungspotenzial beim Mischen von Rückständen aus der Rauchgasbehandlung, z. B. Flugaschen, mit Wasser.

4.1.2.   Emissionen in die Luft

BVT 41. Die BVT zur Verringerung der Emissionen von Staub, organischen Verbindungen und NH3 in die Luft besteht in der Anwendung der BVT 14d und einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

a)

Adsorption

Siehe Abschnitt 6.1.

b)

Biofilter

c)

Gewebefilter

d)

Nasswäsche


Tabelle 6.8

BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste Staubemissionen in die Luft bei der chemisch-physikalischen Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen

Parameter

Einheit

BVT-assoziierter Emissionswert

(Mittelwert über den Probenahmezeitraum)

Staub

mg/Nm3

2-5

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

4.2.   BVT-Schlussfolgerungen für die erneute Raffination von Altöl

4.2.1.   Allgemeine Umweltleistung

BVT 42. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Überwachung des Abfallinputs im Rahmen der Verfahren zur Vorabkontrolle und Annahme von Abfall (siehe BVT 2).

Beschreibung

Überwachung des Abfallinputs in Bezug auf den Gehalt an Chlorverbindungen (z. B. chlorierte Lösungsmittel oder PCB).

BVT 43. Die BVT zur Verminderung Abfallmenge, die in weiterer Folge zur Beseitigung verbracht wird, besteht in der Anwendung der beiden oder einer der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

a)

stoffliche Verwertung

Nutzung der organischen Rückstände aus der Vakuumdestillation, der Lösungsmittelextraktion, von Dünnfilmverdampfern usw. in Asphaltprodukten usw.

b)

energetische Verwertung

Nutzung der organischen Rückstände aus der Vakuumdestillation, der Lösungsmittelextraktion, von Dünnfilmverdampfern usw. zur Rückgewinnung von Energie.

4.2.2.   Emissionen in die Luft

BVT 44. Die BVT zur Verringerung von Emissionen organischer Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung der BVT 14d und einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

a.

Adsorption

Siehe Abschnitt 6.1.

b.

Thermische Oxidation

Siehe Abschnitt 6.1. Dazu gehört die Einleitung der Abgase in einen Prozessofen oder Kessel.

c.

Nasswäsche

Siehe Abschnitt 6.1.

Es gilt der in Abschnitt 4.5 beschriebene BVT-assoziierte Emissionswert.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

4.3.   BVT-Schlussfolgerungen für die chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen

4.3.1.   Emissionen in die Luft

BVT 45. Die BVT zur Verringerung von Emissionen organischer Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung der BVT 14d und einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

a)

Adsorption

Siehe Abschnitt 6.1

b)

Kryogene Kondensation

c)

Thermische Oxidation

d)

Nasswäsche

Es gilt der in Abschnitt 4.5 beschriebene BVT-assoziierte Emissionswert.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

4.4.   BVT-Schlussfolgerungen für die Regenerierung von verbrauchten Lösungsmitteln

4.4.1.   Allgemeine Umweltleistung

BVT 46. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung der Regenerierung von verbrauchten Lösungsmitteln besteht in der Anwendung der beiden oder einer der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a)

stoffliche Verwertung

Lösungsmittel werden durch Verdampfung aus den Destillationsrückständen zurückgewonnen.

Die Anwendbarkeit kann dadurch eingeschränkt sein, dass der Energiebedarf im Vergleich zur Menge des zurückgewonnenen Lösungsmittels zu hoch ist.

b)

energetische Verwertung

Die Rückstände aus der Destillation werden zur Rückgewinnung von Energie genutzt.

Allgemein anwendbar

4.4.2.   Emissionen in die Luft

BVT 47. Die BVT zur Verringerung von Emissionen organischer Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung der BVT 14d und einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a)

Rückführung von Prozessabgasen in einen Dampfkessel.

Die Prozessabgase aus den Kondensatoren werden in den Dampfkessel geleitet, der die Anlage versorgt.

Bei der Behandlung von halogenierten Lösungsmittelabfällen möglicherweise nicht anzuwenden, um die Entstehung und Emission von PCB und/oder PCDD/F zu vermeiden.

b)

Adsorption

Siehe Abschnitt 6.1.

Aus Sicherheitsgründen ist die Technik möglicherweise nur eingeschränkt möglich (z. B. tendieren Aktivkohlebetten zur Selbstentzündung, wenn sie mit Ketonen beschickt werden).

c)

Thermische Oxidation

Siehe Abschnitt 6.1.

Bei der Behandlung von halogenierten Lösungsmittelabfällen möglicherweise nicht anzuwenden, um die Entstehung und Emission von PCB und/oder PCDD/F zu vermeiden.

d)

Kondensation oder kryogene Kondensation

Siehe Abschnitt 6.1.

Allgemein anwendbar

e)

Nasswäsche

Siehe Abschnitt 6.1.

Allgemein anwendbar

Es gilt der in Abschnitt 4.5 erläuterte BVT-assoziierte Emissionswert.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

4.5.   BVT-assoziierte Emissionswerte für Emissionen organischer Verbindungen in die Luft bei der erneuten Raffination von Altöl, der chemisch-physikalischen Behandlung heizwertreicher Abfälle und der Regenerierung verbrauchter Lösungsmittel

Tabelle 6.9

BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste TVOC-Emissionen in die Luft bei der erneuten Raffination von Altöl, der chemisch-physikalischen Behandlung heizwertreicher Abfälle und der Regenerierung verbrauchter Lösungsmittel

Parameter

Einheit

BVT-assoziierter Emissionswert (44)

(Mittelwert über den Probenahmezeitraum)

TVOC

mg/Nm3

5-30

4.6.   BVT-Schlussfolgerungen für die thermische Behandlung von verbrauchter Aktivkohle, Altkatalysatoren und ausgehobenen kontaminierten Böden

4.6.1.   Allgemeine Umweltleistung

BVT 48. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung der thermischen Behandlung von verbrauchter Aktivkohle, Altkatalysatoren und ausgehobenen kontaminierten Böden besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a)

Wärmerückgewinnung aus dem Ofenabgas

Zurückgewonnene Wärme kann z. B. für das Vorheizen von Verbrennungsluft oder zur Erzeugung von Dampf genutzt werden, der wiederum zur Reaktivierung der verbrauchten Aktivkohle eingesetzt wird.

Allgemein anwendbar

b)

Indirekt befeuerter Ofen

Mit einem indirekt befeuerten Ofen wird ein Kontakt zwischen dem Ofeninhalt und den Rauchgasen aus dem/den Brenner/n vermieden.

Indirekt befeuerte Öfen sind in der Regel mit einem Metallrohr ausgeführt und die Anwendbarkeit kann durch Korrosionsprobleme eingeschränkt sein.

Die Umrüstung bestehender Anlagen kann aus wirtschaftlichen Gründen nur begrenzt möglich sein.

c)

Prozessintegrierte Techniken zur Reduzierung von Emissionen in die Luft

Dazu gehören Techniken wie:

Kontrolle der Ofentemperatur und der Drehgeschwindigkeit des Drehrohrofens;

Auswahl des Brennstoffs;

Einsatz eines versiegelten Ofens oder Betrieb des Ofens mit geringerem Druck, um Emissionen in die Luft zu vermeiden.

Allgemein anwendbar

4.6.2.   Emissionen in die Luft

BVT 49. Die BVT zur Verringerung der Emissionen von HCl, HF, Staub und organischen Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung der BVT 14d und einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

a)

Zyklon

Siehe Abschnitt 6.1. Die Technik wird in Kombination mit weiteren Minderungstechniken angewandt.

b)

Elektrostatischer Abscheider (ESP)

Siehe Abschnitt 6.1.

c)

Gewebefilter

d)

Nasswäsche

e)

Adsorption

f)

Kondensation

g)

Thermische Oxidation (45)

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

4.7.   BVT-Schlussfolgerungen für die Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser

4.7.1.   Emissionen in die Luft

BVT 50. Die BVT zur Verringerung der Emissionen von Staub und organischen Verbindungen in die Luft bei der Lagerung und Handhabung und den Waschstufen besteht in der Anwendung der BVT 14d und einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

a)

Adsorption

Siehe Abschnitt 6.1.

b)

Gewebefilter

c)

Nasswäsche

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

4.8.   BVT-Schlussfolgerungen für die Dekontamination PCB-haltiger Ausrüstung.

4.8.1.   Allgemeine Umweltleistung

BVT 51. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung und zur Verringerung gefasster Emissionen von PCB und organischen Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

a)

Beschichtung der Lager- und Behandlungsbereiche

Dazu gehören Maßnahmen wie:

Harzbeschichtung des Betonbodens der gesamten Lager- und Behandlungsfläche

b)

Einführung und Anwendung von Zugangsregeln für das Personal, um eine Ausbreitung von Kontamination zu vermeiden

Dazu gehören Maßnahmen wie:

Die Zugänge zu Lager- und Behandlungsbereichen sind verschlossen;

die Bereiche, in denen kontaminierte Ausrüstung gelagert und gehandhabt wird, dürfen nur von besonders qualifiziertem Personal betreten werden;

voneinander getrennte „saubere“ und „schmutzige“ Garderoben, in denen persönliche Schutzkleidung an-/ausgezogen wird.

c)

Optimierte Reinigung der Ausrüstung und Entwässerung

Dazu gehören Maßnahmen wie:

Außenseiten der kontaminierten Ausrüstung werden mit anionischen Reinigungsmitteln gesäubert;

die Ausrüstung wird mit Pumpe oder Unterdruck statt unter Anwendung der Gravitation geleert;

Verfahren zum Befüllen, Leeren und An-/Abkoppeln des Vakuumbehälters werden festgelegt und durchgeführt;

die Entleerung erfolgt über einen langen Zeitraum (mindestens 12 Stunden), um zu vermeiden, dass bei der weiteren Behandlung kontaminierte Flüssigkeit heraustropft, nachdem der Kern von der Hülle eines elektrischen Transformators getrennt worden ist.

d)

Kontrolle und Überwachung von Emissionen in die Luft

Dazu gehören Maßnahmen wie:

Die Luft des Dekontaminationsbereichs wird gesammelt und über Aktivkohlefilter geführt;

der Auslass der unter Technik c genannten Vakuumpumpe wird an das End-of-pipe-Behandlungssystem (z. B. Hochtemperatur-Verbrennungsanlage, thermische Oxidation oder Adsorption an Aktivkohle) angeschlossen;

die gefassten Emissionen werden überwacht (siehe BVT 8);

die potenzielle atmosphärische Ablagerung von PCP wird überwacht (z. B. durch physikalisch-chemische Messungen oder Biomonitoring).

e)

Beseitigung von Rückständen aus der Abfallbehandlung

Dazu gehören Maßnahmen wie:

Poröse kontaminierte Teile des elektrischen Transformators (Holz und Papier) werden der Hochtemperatur-Verbrennung zugeführt;

in den Ölen enthaltene PCB werden zerstört (z. B. Dechlorierung, Hydrierung, solvatisierte Elektronenprozesse, Hochtemperatur-Verbrennung).

f)

Rückgewinnung von Lösungsmitteln, wenn mit Lösungsmitteln gewaschen wird

Organische Lösungsmittel werden erfasst und destilliert und wieder im Prozess eingesetzt.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

5.   BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE BEHANDLUNG VON WASSERBASIERTEN FLÜSSIGEN ABFÄLLEN

Soweit nicht anders angegeben, gelten die BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 5 für die Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen und zusätzlich zu den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 1.

5.1.   Allgemeine Umweltleistung

BVT 52. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Überwachung des Abfallinputs im Rahmen der Verfahren zur Vorabkontrolle und Annahme von Abfall (siehe BVT 2).

Beschreibung

Überwachung des Abfallinputs, z. B. in Bezug auf:

biologische Eliminierbarkeit (z. B. BSB, BSB/CSB-Verhältnis, Zahn-Wellens-Test, biologisches Inhibitionspotenzial (z. B. Hemmung von Belebtschlamm));

die Durchführbarkeit einer Emulsionsspaltung, z. B. durch Labortests.

5.2.   Emissionen in die Luft

BVT 53. Die BVT zur Verminderung der Emissionen von HCl, NH3 und organischen Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung der BVT 14d und einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

a)

Adsorption

Siehe Abschnitt 6.1.

b)

Biofilter

c)

Thermische Oxidation

d)

Nasswäsche


Tabelle 6.10

BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste HCl- und TVOC-Emissionen in die Luft bei der Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Parameter

Einheit

BVT-assoziierte Emissionswerte (46)

(Mittelwert über den Probenahmezeitraum)

Chlorwasserstoff (HCl)

mg/Nm3

1-5

TVOC

3-20 (47)

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

6.   BESCHREIBUNG DER TECHNIKEN

6.1.   Gefasste Emissionen in die Luft

Technik

Typische Zielschadstoffe

Beschreibung

Adsorption

Quecksilber, flüchtige organische Verbindungen, Schwefelwasserstoff, Geruchsstoffe

Adsorption ist eine heterogene Reaktion, bei der Gasmoleküle auf einer festen oder flüssigen Oberfläche zurückgehalten werden, die bestimmte Verbindungen anderen vorzieht und sie so aus den Abflussströmen entfernt. Wenn die Oberfläche das Maximum adsorbiert hat, wird das Adsorbens ersetzt, oder der adsorbierte Inhalt wird bei der Regenerierung des Adsorbens desorbiert. Wenn die Schadstoffe desorbiert werden, sind sie in der Regel in höherer Konzentration vorhanden und können zurückgewonnen oder entsorgt werden. Am häufigsten wird Aktivkohlegranulat als Adsorbens verwendet.

Biofilter

Ammoniak, Schwefelwasserstoff, flüchtige organische Verbindungen, Geruchsstoffe

Die Abgase werden durch ein Bett aus organischem Material (wie Torf, Heidekraut, Kompost, Wurzeln, Baumrinde, Weichholz und verschiedene Kombinationen) oder ein inertes Material (wie Lehm, Aktivkohle oder Polyurethan) geleitet, wo sie von natürlich vorhandenen Mikroorganismen biologisch abgebaut werden zu Kohlendioxid, Wasser, anorganischen Salzen und Biomasse.

Ein Biofilter wird dem Abfallinput entsprechend angelegt. Das Material für das Filterbett muss im Hinblick auf z. B. Wasserrückhaltekapazität, Schüttdichte, Porosität, strukturelle Integrität usw. geeignet sein. Wichtig ist auch eine ausreichende Höhe und Oberfläche des Filterbettes. Der Biofilter ist an eine geeignete Belüftung und ein Luftzirkulationssystem angeschlossen, um eine einheitliche Luftverteilung im gesamten Filterbett und eine ausreichende Verweildauer der Abgase im Filterbett zu gewährleisten.

Kondensation und kryogene Kondensation

Flüchtige organische Verbindungen

Durch Kondensation werden Lösungsmitteldämpfe aus einem Abgasstrom durch Senkung der Temperatur unter den Taupunkt eliminiert. Bei der kryogenen Kondensation kann die Betriebstemperatur bis auf – 120 °C abgesenkt werden, doch in der Praxis beträgt sie meist zwischen – 40 °C und – 80 °C in der Kondensationsanlage. Die kryogene Kondensation ist für alle VOC und flüchtigen anorganischen Schadstoffe geeignet, unabhängig von ihrem jeweiligen Dampfdruck. Da die niedrigen Temperaturen eine sehr hohe Kondensationseffizienz ermöglichen, ist das Verfahren für eine abschließende VOC-Emissionskontrolle gut geeignet.

Zyklon

Staub

Mit Zyklonfiltern werden schwerere Partikel ausgefiltert, die „ausfallen“, wenn die Abgase in eine Rotation gezwungen werden, bevor sie den Separator verlassen.

Zyklone werden zum Ausscheiden von Partikeln, insbesondere von PM10, eingesetzt.

Elektro-statischer Abscheider (ESP)

Staub

Der elektrostatische Abscheider funktioniert so, dass die Partikel in einem elektrischen Feld geladen und voneinander getrennt werden. Elektrostatische Abscheider können unter ganz unterschiedlichen Bedingungen eingesetzt werden. In einem Trocken-Elektroabscheider wird das gesammelte Material mechanisch entfernt (z. B. durch Rütteln, Vibration, Druckluft); in einem Nass-Elektroabscheider wird das Material mit einer geeigneten Flüssigkeit, in der Regel Wasser, gespült.

Gewebefilter

Staub

Gewebefilter, häufig auch als Schlauchfilter bezeichnet, bestehen aus porösem Gewebe oder Filz. Gase werden hindurch geleitet, um Partikel zu entfernen. Je nach Art der Abgase und der höchstmöglichen Betriebstemperatur sind Filter mit dafür geeignetem Gewebe auszuwählen.

HEPA-Filter

Staub

HEPA-Filter (Hochleistungs-Partikelfilter) sind Absolutfilter. Das Filtermedium besteht aus Papier oder Mattglasfaser mit einer hohen Packungsdichte. Das Abgas strömt durch das Filtermedium, in dem die Partikel zurückgehalten werden.

Thermische Oxidation

Flüchtige organische Verbindungen

Brennbare Gase und Geruchsstoffe in einem Abgasstrom werden durch Erhitzen der Mischung von Schadstoffen mit Luft oder Sauerstoff über ihren Selbstentzündungspunkt hinaus so lange bei hoher Temperatur in einer Brennkammer gehalten, bis ihre Verbrennung zu Kohlendioxid und Wasser abgeschlossen ist.

Nasswäsche

Staub, flüchtige organische Verbindungen, gasförmige saure Verbindungen (Laugenwäscher), gasförmige basische Verbindungen (Säurewäscher).

Das Entfernen gasförmiger Schadstoffe oder Schadstoffpartikel aus einem Gasstrom durch Massentransfer in ein flüssiges Lösungsmittel, häufig Wasser oder eine wässrige Lösung. Dabei kann es zu einer chemischen Reaktion kommen (z. B. in einem Säure- oder Laugenwäscher). In manchen Fällen können Verbindungen aus dem Lösungsmittel zurückgewonnen werden.

6.2.   Diffuse Emissionen organischer Verbindungen in die Luft

Programm zur Ortung und Reparatur von Leckagen (LDAR)

Flüchtige organische Verbindungen

Ein strukturierter Verfahrensansatz zur Reduzierung flüchtiger Emissionen organischer Verbindungen durch Aufspüren und anschließende Reparatur oder Erneuerung undichter Bauteile. Derzeit verfügbare Erkennungsverfahren zur Feststellung von Leckagen sind das sogenannte Schnüffeln (EN 15446) und die optische Gasdetektion.

Schnüffelverfahren: Der erste Schritt ist die Leckagesuche mit tragbaren VOC-Analysegeräten zur Konzentrationsmessung im angrenzenden Bereich der technischen Anlagen (z. B. durch Flammenionisation oder Fotoionisation). Der zweite Schritt besteht darin, das Bauteil in einem undurchlässigen Beutel einzuschließen, um eine direkte Messung an der Emissionsquelle durchzuführen. Dieser zweite Schritt wird mitunter durch mathematische Korrelationskurven ersetzt, die aus statistischen Ergebnissen abgeleitet werden, die aus einer großen Zahl früherer Messungen an ähnlichen Bauteilen hervorgegangen sind.

Methoden zur optischen Gasdetektion: Bei der Gasdetektion durch optische Bildgebung (Optical Gas Imaging) wird eine kleine Handkamera verwendet, die eine Echtzeit-Visualisierung von Gaslecks gestattet, die auf Videoaufnahmen als „Rauch“ erscheinen, während gleichzeitig das normale Bild des betreffenden Bauteils zu sehen ist, sodass sich erhebliche VOC-Leckagen schnell und leicht lokalisieren lassen. Aktive Systeme erzeugen ein Bild mit einem vom Bauteil und dessen Umgebung zurückgestreuten Laserlicht. Passive Systeme basieren auf der natürlichen Infrarotstrahlung des Ausrüstungsteils und seiner Umgebung.

Messung diffuser VOC-Emissionen

Flüchtige organische Verbindungen

Das Schnüffelverfahren und die optische Gasdetektion sind unter dem Punkt „Programm zur Ortung und Reparatur von Leckagen“ beschrieben.

Ein umfassendes Screening und die Quantifizierung der Emissionen aus einer Anlage lassen sich mit einer geeigneten Kombination einander ergänzender Verfahren erreichen, z. B. durch Messkampagnen mit SOF (Solar Occultation Flux) oder DIAL (differentieller Absorptions-LIDAR). Diese Ergebnisse lassen sich für eine zeitliche Trendanalyse, Gegenprüfung und Aktualisierung/Validierung des laufenden LDAR-Programms verwenden.

Solar Occultation Flux (SOF): Bei dieser Methode wird ein Breitbandspektrum des Sonnenlichts im Infrarot- oder ultravioletten/sichtbaren Bereich entlang einer gegebenen geografischen Wegstrecke unter Kreuzen der Windrichtung und Durchschneiden von VOC-Emissionsfahnen aufgezeichnet und mittels Fourier-Transformation analysiert.

Differentielle Absorptions-LIDAR (DIAL): DIAL ist eine laserbasierte Technik und verwendet den differenziellen Adsorptions-LIDAR (Light Detection and Ranging), der das optische Pendant zum (radiowellenbasierten) RADAR ist. Diese Technik arbeitet mit Laserstrahl-Impulsen, die von atmosphärischen Aerosolen zurückgestreut werden, worauf das von einem Teleskop erfasste, reflektierte Licht auf seine Spektraleigenschaften analysiert wird.

6.3.   Emissionen in Gewässer

Technik

Typische Zielschadstoffe

Beschreibung

Belebtschlammverfahren

Biologisch abbaubare organische Verbindungen

Die biologische Oxidation gelöster organischer Substanzen mit Sauerstoff über den Stoffwechsel von Mikroorganismen. Bei Vorhandensein von gelöstem Sauerstoff (als Luft oder reiner Sauerstoff injiziert) werden die organischen Verbindungen zu Kohlendioxid und Wasser mineralisiert oder in andere Stoffwechselprodukte und Biomasse (d. h. Belebtschlamm) umgewandelt. Die Mikroorganismen werden im Abwasser suspendiert, und das gesamte Gemisch wird mechanisch belüftet. Das Belebtschlammgemisch wird in Absetzbecken geleitet, aus denen der Schlamm in das Belüftungsbecken zurückgeführt wird.

Adsorption

Adsorbierbare gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe wie Kohlenwasserstoffe, Quecksilber, AOX

Trennverfahren, bei dem Verbindungen (Schadstoffe) in einer Flüssigkeit (Abwasser) an eine feste Oberfläche (in der Regel Aktivkohle) gebunden werden.

Chemische Oxidation

Oxidierbare gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe wie Nitrit und Cyanid

Organische Verbindungen werden zu weniger schädlichen und biologisch leichter abbaubaren Verbindungen oxidiert. Dazu gehören die Nassoxidation oder Oxidation mit Ozon oder Wasserstoffperoxid; unterstützend können Katalysatoren oder UV-Strahlung eingesetzt werden. Die chemische Oxidation wird auch zur Aufspaltung organischer Verbindungen, die Geruch, Geschmack und Farbe verursachen, und zu Desinfektionszwecken eingesetzt.

Chemische Reduktion

Reduzierbare gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe wie sechswertiges Chrom (Cr(VI))

Chemische Reduktion ist die Umwandlung von Schadstoffen durch chemische Reduktion von Agenzien in ähnliche, aber weniger schädliche oder gefährliche Verbindungen.

Koagulation und Flockung

Suspendierte Feststoffe und partikelgebundene Metalle

Koagulation und Flockung werden eingesetzt, um Schwebstoffe vom Abwasser zu trennen, und oft in aufeinanderfolgenden Schritten ausgeführt. Die Koagulation erfolgt durch Zusatz von Koagulationsmitteln mit Ladungen, die denen der Schwebstoffe entgegengesetzt sind. Die Ausflockung erfolgt durch Zusatz von Polymeren, sodass Mikroflocken kollidieren und sich zu größeren Flocken verbinden. Die entstandenen Flocken werden anschließend durch Sedimentation, Luftflotation oder Filtration getrennt.

Destillation/Rektifikation

Gelöste biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe, die destilliert werden können, z. B. einige Lösungsmittel

Destillation ist ein Verfahren zur Aufspaltung von Verbindungen mit unterschiedlichen Siedepunkten durch partielle Verdampfung und Rekondensation.

Abwasserdestillation ist die Entfernung von Schadstoffen mit niedrigem Siedepunkt aus Abwasser durch ihre Überführung in die Dampfphase. Destillation erfolgt in Säulen, die mit Platten oder einem Packmaterial gefüllt sind, und einem nachgeschalteten Kondensator.

Mengen- und Konzentrationsvergleichmäßigung

Alle Schadstoffe

Ausgleich von Zuflüssen und Schadstofffrachten unter Verwendung von Ausgleichsbecken oder anderen Techniken.

Eindampfung

Lösliche Schadstoffe

Die Anwendung der Destillation (siehe oben) zur Konzentrierung wässriger Lösungen von Stoffen mit hohem Siedepunkt zur weiteren Verwendung, Verarbeitung oder Entsorgung (z. B. Abwasserverbrennung) durch Überführung von Wasser in die Dampfphase. Sie erfolgt in der Regel in mehrstufigen Einheiten mit zunehmendem Vakuum zur Reduzierung des Energiebedarfs. Der Wasserdampf wird kondensiert und wiederverwendet oder als Abwasser entsorgt.

Filtration

Suspendierte Feststoffe und partikelgebundene Metalle

Verfahren zur Abscheidung von Feststoffen aus Abwässern, die durch ein poröses Medium geleitet werden, z. B. Sandfiltration, Mikrofiltration und Ultrafiltration.

Flotation

Verfahren zur Abscheidung fester oder flüssiger Partikel aus Abwässern durch Anlagerung an feine Gasblasen, in der Regel Luftblasen. Die schwimmenden Partikel akkumulieren an der Wasseroberfläche und werden mit Skimmern abgeschöpft.

Ionenaustausch

Ionische gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe wie Metalle

Die Rückhaltung unerwünschter oder gefährlicher ionischer Bestandteile im Abwasser, die mithilfe eines Ionenaustauscherharzes durch weniger problematische Ionen ersetzt werden. Die Schadstoffe werden vorübergehend zurückgehalten und danach in eine Flüssigkeit zur Regenerierung oder Rückspülung eingeleitet.

Membranbioreaktor

Biologisch abbaubare organische Verbindungen

Eine Kombination aus Belebtschlammbehandlung und Membranfiltration. Es gibt zwei Varianten: a) eine externe Rezirkulationsschleife zwischen Belebungsbecken und Membranmodul und b) Eintauchen des Membranmoduls in das Belebungsbecken, wobei der Ablauf durch eine hohle Fasermembran gefiltert wird und die Biomasse im Becken zurückbleibt.

Membranfiltration

Suspendierte Feststoffe und partikelgebundene Metalle

Mikrofiltration (MF) und Ultrafiltration (UF) sind Membranfiltrationsverfahren, bei denen auf einer Seite der Membran Schadstoffe wie suspendierte Partikel und kolloidale Partikel aus dem Abwasser zurückgehalten und konzentriert werden.

Neutralisation

Säuren, Laugen

Die Annäherung des pH-Wertes von Abwasser durch Zusatz von Chemikalien an einen Neutralpunkt (ungefähr 7). Zur Anhebung des pH-Wertes werden in der Regel Natriumhydroxid (NaOH) oder Calciumhydroxid (Ca(OH)2) und zur Senkung Schwefelsäure (H2SO4), Salzsäure (HCl) oder Kohlendioxid (CO2) verwendet. Während der Neutralisierung können verschiedene Schadstoffe ausgefällt werden.

Nitrifikation/Denitrifikation

Gesamtstickstoff, Ammoniak

Ein zweistufiger Prozess, der üblicherweise in die biologische Behandlung in Kläranlagen eingebunden ist. Die erste Stufe ist die aerobe Nitrifikation, bei der Mikroorganismen Ammonium (NH4 +) zunächst zu Nitrit (NO2 -) und anschließend zu Nitrat (NO3 -) oxidieren. In der sich anschließenden Denitrifikation unter anoxischen Bedingungen wird Nitrat von Mikroorganismen chemisch in Stickstoffgas umgewandelt.

Öl-/Wassertrennung

Öl/Fett

Die Trennung von Öl und Wasser und das anschließende Entfernen des Öls in Trennanlagen durch Gravitation oder durch Emulsionstrennung (mit Chemikalien wie Metallsalzen, Mineralsäuren, Adsorbentien und organischen Polymeren).

Sedimentation

Suspendierte Feststoffe und partikelgebundene Metalle

Abscheidung gelöster Partikel durch Absetzen unter Ausnutzung der Gravitation.

Fällung

Fällbare gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe, z. B. Metalle, Phosphor.

Die Umwandlung von gelösten Schadstoffen in nichtlösliche Verbindungen durch Hinzufügen von Fällungsmitteln. Die festen Niederschläge werden anschließend durch Sedimentation, Luftflotation oder Filtration getrennt.

Strippen

Ausblasbare Schadstoffe wie Schwefelwasserstoff (H2S), Ammoniak (NH3), einige adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) oder Kohlenwasserstoffe

Die Entfernung ausblasbarer Schadstoffe aus der wässrigen Phase durch eine Gasphase (z. B. Dampf, Stickstoff oder Luft), die durch die Flüssigkeit geführt wird. Danach werden sie zur weiteren Verwendung oder Entsorgung zurückgewonnen (z. B. durch Kondensation). Die Effizienz des Verfahrens kann durch Erhöhung der Temperatur oder Reduzierung des Drucks gesteigert werden.

6.4.   Sortierverfahren

Technik

Beschreibung

Windsichtung

Windsichtung (oder Lufttrennung) ist ein Trennverfahren, bei dem trockene Gemische verschiedener Partikelgrößen an Trennpunkten mit Maschenweiten zwischen 10 Mesh und kleiner nach Gruppen oder Größen getrennt werden. Windsichter ergänzen Siebe, wenn Trennpunkte unterhalb der kommerziellen Siebgrößen benötigt werden, und sie ergänzen Rechen und Siebe für gröbere Korngrößen, wenn dies durch die besonderen Vorteile der Lufttrennung gerechtfertigt ist.

Allmetallabscheider

Metalle (Eisen- und Nichteisenmetalle) werden mittels einer Detektorspule sortiert, in der ein Magnetfeld durch Metallpartikel beeinflusst wird. Sie ist mit einem Prozessor verbunden, der den Luftstrom zum Auswerfen der aufgespürten Materialien steuert.

Elektromagnetische Separation von Nichteisenmetallen

Nichteisenmetalle werden im Wirbelstromabscheider aussortiert. Ein Wirbelstromabscheider wird durch eine Reihe von seltenerdmagnetischen oder keramischen Rotoren am Kopf eines Förderbands dargestellt, der mit hoher Geschwindigkeit unabhängig vom Förderband rotiert. Dieser Prozess entwickelt vorübergehend Magnetkräfte in nichtmagnetischen Metallen mit der gleichen Polarität wie der Rotor, sodass die Metalle abgestoßen und dann von der übrigen Masse getrennt werden.

Manuelle Trennung

Bei manuellen Trennverfahren werden die Materialien von Mitarbeitern an einem Förderband oder auf dem Boden einer visuellen Prüfung unterzogen. Entweder werden bestimmte Materialien aus einem Abfallstrom gezielt entfernt, oder Schadstoffe werden aus dem Outputstrom entfernt, um die Reinheit zu erhöhen. Hierbei geht es in der Regel um recycelbare Materialien (Glas, Kunststoff usw.) oder um Schadstoffe, Gefahrstoffe und übergroße Gegenstände wie Elektro- und Elektronik-Altgeräte.

Magnetabscheidung

Eisenmetalle werden mittels eines Magneten aussortiert, der eisenmetallhaltige Materialien anzieht. Dazu wird beispielsweise ein Überbandmagnetabscheider oder eine Magnettrommel verwendet.

Nah-Infrarot-Spektroskopie (NIRS)

Die Sortierung der Materialien erfolgt mit einem Nah-Infrarot-Sensor, der die gesamte Breite des Förderbands abscannt und das charakteristische Spektrum der einzelnen Materialien an einen Datenprozessor sendet. Dieser steuert einen Luftstrom, mit dem die aufgespürten Materialien ausgeworfen werden. Für schwarze Materialien ist die NIRS in der Regel ungeeignet.

Schwimm-Sink-Tanks

Feststoffe werden nach ihrer jeweiligen Dichte in zwei Ströme getrennt.

Größentrennung

Materialien werden nach Partikelgröße sortiert. Dazu können Trommelsiebe, Linear-, Kreis- und Ellipsenschwinger, Spannwellensiebe, Flachsiebe, Taumelsiebe und bewegliche Roste eingesetzt werden.

Rütteltisch

Materialien werden nach Dichte und Größe getrennt. Dazu bewegen sie sich (als Schlamm auf Nasstischen oder in Dichteseparatoren) über einen geneigten Tisch, der rückwärts und vorwärts schwingt.

Röntgensysteme

Verbundwerkstoffe werden nach Materialdichte, Halogenkomponenten oder organischen Komponenten mithilfe von Röntgenstrahlen sortiert. Die Eigenschaften der verschiedenen Materialien werden an einen Datenprozessor gesendet, der einen Luftstrom steuert, mit dem die aufgespürten Materialien ausgeworfen werden.

6.5.   Managementtechniken

Risiko- und Sicherheitsmanagementplan

Der Risiko- und Sicherheitsmanagementplan ist Teil des UMS (siehe BVT 1). Darin werden die von der Anlage ausgehenden Gefahren und die damit verbundenen Risiken festgehalten und entsprechende Risikokontrollmaßnahmen festgelegt. Er stützt sich auf die Liste der Abwasser- und Abgasströme und ihrer Merkmale, der vorhandenen oder wahrscheinlich vorhandenen Schadstoffe, deren Entweichen Folgen für die Umwelt haben kann.

Reststoffmanagementplan

Ein Reststoffmanagementplan ist Teil des UMS (siehe BVT 1). Er enthält verschiedene Maßnahmen 1) zur Minimierung des Anfalls von Reststoffen bei der Abfallbehandlung, 2) zur Optimierung der Wiederverwendung, der Regenerierung, des Recycling und/oder der Rückgewinnung von Energie aus den Reststoffen und 3) zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Entsorgung von Reststoffen.


(1)  Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135 vom 30.5.1991, S. 40).

(2)  Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (ABl. L 182 vom 16.7.1999, S. 1).

(3)  Richtlinie (EU) 2015/2193 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (ABl. L 313 vom 28.11.2015, S. 1).

(4)  Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3).

(5)  Verordnung (EG) Nr. 199/2006 der Kommission vom 3. Februar 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln hinsichtlich Dioxinen und dioxinähnlichen PCB (ABl. L 32 vom 4.2.2006, S. 34).

(6)  Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge (ABl. L 269 vom 21.10.2000, S. 34.)

(7)  Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG (ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 7).

(8)  Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl. L 197 vom 24.7.2012, S. 38).

(9)  Für Parameter, bei denen eine 30-minütige Messung aus Gründen der Probenahme oder Analyse nicht sinnvoll ist, kann ein besser geeigneter Messzeitraum gewählt werden (z. B. für die Geruchsstoffkonzentration). Für PCDD/F oder dioxinähnliche PCB beträgt der Probenahmezeitraum 6 bis 8 Stunden.

(10)  Zur Beschreibung der Sortierverfahren siehe Abschnitt 6.4.

(11)  Die Überwachungshäufigkeit kann reduziert werden, wenn die Emissionswerte eine ausreichende Stabilität aufweisen.

(12)  Wenn die chargenweise Einleitung seltener als mit der Mindesthäufigkeit der Überwachung stattfindet, wird die Überwachung einmal pro Charge vorgenommen.

(13)  Überwacht wird nur, wenn der betreffende Stoff gemäß der in der BVT 3 genannten Liste der Abwasserströme und ihrer Merkmale als relevanter Stoff aufgeführt ist.

(14)  Bei indirekter Einleitung in einen Vorfluter kann die Überwachungshäufigkeit reduziert werden, wenn die betreffenden Schadstoffe in der nachgeschalteten Abwasserbehandlungsanlage reduziert werden.

(15)  Überwacht wird entweder der Parameter TOC oder der CSB. Die TOC-Überwachung ist zu bevorzugen, weil dafür keine stark toxischen Verbindungen verwendet werden.

(16)  Überwacht wird nur bei Direkteinleitung in Gewässer.

(17)  Die Überwachungshäufigkeit kann reduziert werden, wenn die Emissionswerte eine ausreichende Stabilität aufweisen.

(18)  Überwacht wird nur, wenn der betreffende Stoff gemäß der in der BVT 3 genannten Liste der Abgasströme und ihrer Merkmale als relevanter Stoff im Abgasstrom festgestellt wird.

(19)  Statt nach der EN 1948-1 kann die Probenahme auch nach der CEN/TS 1948-5 erfolgen.

(20)  Stattdessen kann die Geruchsstoffkonzentration überwacht werden.

(21)  Die Überwachung von NH3 und H2S ist eine Alternative zur Überwachung der Geruchsstoffkonzentration.

(22)  Überwacht wird nur, wenn zur Reinigung der kontaminierten Ausrüstung Lösungsmittel verwendet werden.

(23)  Zur Beschreibung der Verfahren siehe Abschnitt 6.3.

(24)  Die Mittelungszeiträume sind in den allgemeinen Erwägungen definiert.

(25)  Es gilt entweder der BVT-assoziierte Emissionswert für den CSB oder der BVT-assoziierte Emissionswert für den TOC. Die TOC-Überwachung wird bevorzugt, weil dafür keine stark toxischen Verbindungen verwendet werden.

(26)  Das obere Ende der Bandbreite gilt möglicherweise nicht,

wenn die Eliminationsrate ≥ 95 % im Jahresschnitt beträgt und der Abfallinput folgende Eigenschaften aufweist: TOC > 2 g/l (bzw. CSB > 6 g/l) im Tagesschnitt und mit einem hohen Anteil an schwer abbaubaren organischen Verbindungen; oder

bei hohen Chloridkonzentrationen (z. B. über 5 g/l im Abfallinput).

(27)  Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt möglicherweise nicht für Anlagen, die Bohrschlämme/Bohrschutt behandeln.

(28)  Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt möglicherweise nicht bei niedriger Temperatur des Abwassers (z. B. unter 12 °C).

(29)  Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt möglicherweise nicht bei hohen Chloridkonzentrationen (z. B. über 10 g/l im Abfallinput).

(30)  Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nur bei biologischer Abwasserbehandlung.

(31)  Die BVT-assoziierten Emissionswerte gelten nur, wenn der betreffende Stoff gemäß der in der BVT 3 genannten Liste der Abwasserströme und ihrer Merkmale als relevanter Stoff aufgeführt ist.

(32)  Das obere Ende der Bandbreite beträgt 0,3 mg/l für die mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder.

(33)  Das obere Ende der Bandbreite beträgt 2 mg/l für die mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder.

(34)  Die Mittelungszeiträume sind in den allgemeinen Erwägungen definiert.

(35)  Die BVT-assoziierten Emissionswerte gelten möglicherweise nicht, wenn die betreffenden Schadstoffe in der nachgeschalteten Abwasseraufbereitungsanlage reduziert werden, sofern dadurch keine höhere Umweltverschmutzung verursacht wird.

(36)  Die BVT-assoziierten Emissionswerte gelten nur, wenn der betreffende Stoff gemäß der in der BVT 3 genannten Liste der Abwasserströme und ihrer Merkmale als relevanter Stoff aufgeführt ist.

(37)  Das obere Ende der Bandbreite beträgt 0,3 mg/l für die mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder.

(38)  Das obere Ende der Bandbreite beträgt 2 mg/l für die mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder.

(39)  Wenn kein Gewebefilter eingesetzt werden kann, liegt das obere Ende der Bandbreite bei 10 mg/Nm3.

(40)  Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nur, wenn organische Verbindungen gemäß der in der BVT 3 genannten Liste der Abgasströme und ihrer Merkmale als relevante Stoffe im Abgasstrom festgestellt werden.

(41)  Es gilt entweder der BVT-assoziierte Emissionswert für NH3 oder der BVT-assoziierte Emissionswert für die Geruchsstoffkonzentration.

(42)  Dieser BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht für die Behandlung von Abfall, der überwiegend aus Dung und Gülle besteht.

(43)  Das untere Ende der Bandbreite ist durch thermische Oxidation zu erreichen.

(44)  Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht, wenn die Emissionsfracht an der Emissionsstelle unter 2 kg/h beträgt, vorausgesetzt, dass keine CMR (cancerogen mutagen reprotoxic)-Stoffe gemäß der in der BVT 3 genannten Liste der Abgasströme und ihrer Merkmale als relevante Stoffe im Abgasstrom festgestellt werden.

(45)  Thermische Oxidation mit einer Mindesttemperatur von 1 100 °C und einer zwei Sekunden dauernden Verweilzeit wird für die Regenerierung von Aktivkohle aus Industrieanlagen eingesetzt, in denen feuerfeste halogenierte oder andere hitzebeständige Stoffe vorhanden sein können. Für Aktivkohle aus trinkwasser- und lebensmitteltauglichen Anwendungen reicht ein Nachbrenner mit einer Mindestheiztemperatur von 850 °C und einer Verweildauer von zwei Sekunden aus (siehe Abschnitt 6.1).

(46)  Diese BVT-assoziierten Emissionswerte gelten nur, wenn der betreffende Stoff gemäß der in der BVT 3 genannten Liste der Abgasströme und ihrer Merkmale als relevanter Stoff im Abgasstrom festgestellt wird.

(47)  Das obere Ende der Bandbreite beträgt 45 mg/Nm3, wenn die Emissionsfracht an der Emissionsstelle weniger als 0,5 kg/h beträgt.