19.10.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 369/9


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/1822 DES RATES

vom 15. Oktober 2021

zur Ernennung des Vorsitzenden der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission (1), insbesondere auf Artikel 48 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 48 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010, geändert durch die Verordnung (EU) 2019/2175 des Europäischen Parlaments und des Rates (2), erlässt der Rat auf der Grundlage einer vom Rat der Aufseher der ESMA erstellten Auswahlliste qualifizierter Bewerber nach Bestätigung durch das Europäische Parlament einen Beschluss zur Ernennung des Vorsitzenden.

(2)

Am 26. November 2020 hat der Rat eine Auswahlliste mit drei vom Rat der Aufseher der ESMA ausgewählten Bewerbern für das Amt des Vorsitzenden der ESMA erhalten.

(3)

Am 11. Dezember 2020 hat der Vorsitz im Namen der Mitgliedstaaten Gespräche mit den drei Bewerbern geführt.

(4)

Am 22. September 2021 hat sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter auf einen der auf der Auswahlliste genannten Bewerber für das Amt des Vorsitzenden der ESMA geeinigt: Frau Verena ROSS.

(5)

Am 29. September 2021 hat der Rat das Europäische Parlament in einem Schreiben darüber unterrichtet, dass er einen Beschluss zur Ernennung von Frau Verena ROSS zur Vorsitzenden der ESMA erlassen wird, falls sie durch das Europäische Parlament für das Amt des Vorsitzenden der ESMA bestätigt wird.

(6)

Am 5. Oktober 2021 hat das Europäische Parlament Frau Verena ROSS für das Amt des Vorsitzenden der ESMA bestätigt —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Frau Verena ROSS wird hiermit für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 1. November 2021 zur Vorsitzenden der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 15. Oktober 2021.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. CIGLER KRALJ


(1)  ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84.

(2)  Verordnung (EU) 2019/2175 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) 2016/1011 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und der Verordnung (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (ABl. L 334 vom 27.12.2019, S. 1).