19.12.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 329/94


BESCHLUSS (EU) 2019/2173 DES RATES

vom 16. Dezember 2019

zur Ernennung von fünf Mitgliedern des Rechnungshofs

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 286 Absatz 2,

gestützt auf die Vorschläge der Bundesrepublik Deutschland, der Hellenischen Republik, der Französischen Republik, des Großherzogtums Luxemburg und des Königreichs der Niederlande,

nach Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Amtszeit von Herrn Nikolaos MILIONIS, Frau Danièle LAMARQUE, Herrn Henri GRETHEN und Herrn Alex BRENNINKMEIJER läuft am 31. Dezember 2019 ab.

(2)

Die Amtszeit von Herrn Klaus-Heiner LEHNE läuft am 29. Februar 2020 ab.

(3)

Daher sollten fünf Mitglieder des Rechnungshofs ernannt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Folgende Personen werden zu Mitgliedern des Rechnungshofs ernannt:

a)

für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2025:

Herr Nikolaos MILIONIS,

Herr François-Roger CAZALA,

Frau Joëlle ELVINGER,

Herr Alex BRENNINKMEIJER;

b)

für den Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2026:

Herr Klaus-Heiner LEHNE.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 16. Dezember 2019.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. LEPPÄ


(1)  Stellungnahmen vom 26. November 2019 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).